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Frischer Wind aus<br />
Baden - Württemberg<br />
Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Würtemberg,<br />
Herr Dr.Walter Döring hat im April diesen Jahres die<br />
Kommunen angewiesen, von der Erhöhung der Strompreise zur Förderung der<br />
Regenerativen bis zu einer Obergrenze von 3% Gebrauch zu machen.<br />
“... die Landesregierung hält es für<br />
unbedingt erforderlich, den Anteil der<br />
erneuerbaren Energien an der Energieversorgung<br />
des Landes zu erhöhen.<br />
Das Wirtschaftsministerium hat daher<br />
als Genehmigungsbehörde für die<br />
Strompreise der Tarifkunden zum 1. Januar<br />
1996 mit den „Grundsätzen zur preisrechtlichen<br />
Anerkennung von Aufwendungen<br />
für Maßnahmen zur Förderung<br />
der Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />
Energien“ den Energieversorgungsunternehmen<br />
(EVU) die Möglichkeit eröffnet,<br />
solche Aufwendungen als betriebliche<br />
Aufwendungen im Rahmen das<br />
Strompreisgenehmigungsverfahrens an-<br />
Gert Apfelstedt, <strong>Mitglied</strong> der Grünen in Hessen, hat bei einer Abstimmung im Umweltausschuß<br />
des Bundesrats am 4.12.1997 gegen die kostendeckende Vergütung<br />
von Solarstrom gestimmt (Solarbrief 2/98). Wir haben nachgefragt.<br />
Auf die Anfrage, ob es sich um die<br />
persönliche Entscheidung des Herrn<br />
Apfelstedt oder die Fraktionsmeinung<br />
der Hessischen Bündnisgrünen gehandelt<br />
habe, antwortete der parlamentarische<br />
Geschäftsführer der Landtagsfraktion.<br />
Aus seiner Antwort auszugsweise<br />
einige Kernsätze:<br />
“Zur kostendeckenden Vergütung<br />
steht in unserem Landtagswahlprogramm:<br />
Im Rahmen der Liberalisierung<br />
der Energiemärkte kommt weiterhin<br />
der Tarifaufsicht für die Stromtarife<br />
für Haushalte und Kleingewer-<br />
zuerkennen. Die Obergrenze für eine<br />
solche zusätzliche freiwillige Förderung<br />
erneuerbarer Energien ist auf<br />
3% der beim einzelnen EVU anfallenden<br />
Strombereitstellungskosten begrenzt.<br />
Im Rahmen dieser Obergrenze<br />
steht es dem EVU frei, Art und Weise<br />
sowie Höhe der Förderungsmaßnahmen<br />
zu gestalten. Mit einer Förderung könnte<br />
die Wettbewerbsfähigkeit dieser Zukunftstechnologien<br />
(insbes. Solar- und<br />
Photovoltaikanlagen) weiter beschleunigt<br />
und damit gleichzeitig ein Anreiz<br />
zu verstärkten Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen<br />
geschaffen<br />
werden. Leider haben bis heute von<br />
dieser Möglichkeit nur wenige Un-<br />
Landtagsfraktion der<br />
hessischen Bündnisgrünen<br />
für kostendeckende<br />
Vergütung von Solarstrom<br />
be besondere Bedeutung zu. Im Rahmen<br />
der Preisgenehmigung sollen<br />
hierbei den Energieversorgern klare<br />
Rahmenbedingungen für die kostendeckende<br />
Vergütung von Strom aus<br />
Blockheizkraftwerken, Wind, Wasser,<br />
Sonne und Biomasse sowie die Anerkennung<br />
von Stromsparprogrammen<br />
gegeben werden.” ....<br />
Zum Abstimmungsverhalten von<br />
Ministerialrat Dr. Gert Apfelstedt aus<br />
dem hessischen Ministerium für Umwelt<br />
und Energie drückt sich der parlamentarische<br />
Geschäftsführer der Grü-<br />
ternehmen Gebrauch gemacht. Ich<br />
möchte Sie daher ermuntern, die Möglichkeiten<br />
der Grundsätze zu nutzen,<br />
um auf diese Weise einen ganz konkreten<br />
Beitrag zur Förderung erneuerbarer<br />
Energien zu leisten. In dem<br />
bevorstehenden Wettbewerbsmarkt<br />
wird die Höhe des Strompreises zweifelslos<br />
eine wesentliche Rolle spielen.<br />
Das einzelne EVU könnte sich durch ein<br />
positives Umweltimage einen Wettbewerbsvorteil<br />
verschaffen bzw. der Kunde<br />
könnte eine besondere Umweltverantwortung<br />
anerkennen. Ich erwarte von<br />
diesen Zukunftstechnologien eine zunehmende<br />
wirtschaftliche Bedeutung.”<br />
nen etwas gewunden und rätselhaft<br />
aus:<br />
“Das Abstimmungsverhalten des Ministeriums<br />
zu einem Ergänzungsantrag<br />
eines Bundeslandes zu einer Initiative<br />
eines anderen Bundeslandes, welche<br />
dann im Ergebnis von diesem Bundesland<br />
zurückgezogen wurde und nicht<br />
zur Abstimmung im Plenum des Bundestages<br />
kam, generalisierend als politische<br />
Haltung zu nehmen und zu kritisieren,<br />
entspricht aus unserer Sicht<br />
nicht den Gepflogenheiten ...”<br />
10 Solarbrief 3/98<br />
des Solarenergie-Fördervereins