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Frischer Wind aus<br />

Baden - Württemberg<br />

Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Würtemberg,<br />

Herr Dr.Walter Döring hat im April diesen Jahres die<br />

Kommunen angewiesen, von der Erhöhung der Strompreise zur Förderung der<br />

Regenerativen bis zu einer Obergrenze von 3% Gebrauch zu machen.<br />

“... die Landesregierung hält es für<br />

unbedingt erforderlich, den Anteil der<br />

erneuerbaren Energien an der Energieversorgung<br />

des Landes zu erhöhen.<br />

Das Wirtschaftsministerium hat daher<br />

als Genehmigungsbehörde für die<br />

Strompreise der Tarifkunden zum 1. Januar<br />

1996 mit den „Grundsätzen zur preisrechtlichen<br />

Anerkennung von Aufwendungen<br />

für Maßnahmen zur Förderung<br />

der Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

Energien“ den Energieversorgungsunternehmen<br />

(EVU) die Möglichkeit eröffnet,<br />

solche Aufwendungen als betriebliche<br />

Aufwendungen im Rahmen das<br />

Strompreisgenehmigungsverfahrens an-<br />

Gert Apfelstedt, <strong>Mitglied</strong> der Grünen in Hessen, hat bei einer Abstimmung im Umweltausschuß<br />

des Bundesrats am 4.12.1997 gegen die kostendeckende Vergütung<br />

von Solarstrom gestimmt (Solarbrief 2/98). Wir haben nachgefragt.<br />

Auf die Anfrage, ob es sich um die<br />

persönliche Entscheidung des Herrn<br />

Apfelstedt oder die Fraktionsmeinung<br />

der Hessischen Bündnisgrünen gehandelt<br />

habe, antwortete der parlamentarische<br />

Geschäftsführer der Landtagsfraktion.<br />

Aus seiner Antwort auszugsweise<br />

einige Kernsätze:<br />

“Zur kostendeckenden Vergütung<br />

steht in unserem Landtagswahlprogramm:<br />

Im Rahmen der Liberalisierung<br />

der Energiemärkte kommt weiterhin<br />

der Tarifaufsicht für die Stromtarife<br />

für Haushalte und Kleingewer-<br />

zuerkennen. Die Obergrenze für eine<br />

solche zusätzliche freiwillige Förderung<br />

erneuerbarer Energien ist auf<br />

3% der beim einzelnen EVU anfallenden<br />

Strombereitstellungskosten begrenzt.<br />

Im Rahmen dieser Obergrenze<br />

steht es dem EVU frei, Art und Weise<br />

sowie Höhe der Förderungsmaßnahmen<br />

zu gestalten. Mit einer Förderung könnte<br />

die Wettbewerbsfähigkeit dieser Zukunftstechnologien<br />

(insbes. Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen) weiter beschleunigt<br />

und damit gleichzeitig ein Anreiz<br />

zu verstärkten Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen<br />

geschaffen<br />

werden. Leider haben bis heute von<br />

dieser Möglichkeit nur wenige Un-<br />

Landtagsfraktion der<br />

hessischen Bündnisgrünen<br />

für kostendeckende<br />

Vergütung von Solarstrom<br />

be besondere Bedeutung zu. Im Rahmen<br />

der Preisgenehmigung sollen<br />

hierbei den Energieversorgern klare<br />

Rahmenbedingungen für die kostendeckende<br />

Vergütung von Strom aus<br />

Blockheizkraftwerken, Wind, Wasser,<br />

Sonne und Biomasse sowie die Anerkennung<br />

von Stromsparprogrammen<br />

gegeben werden.” ....<br />

Zum Abstimmungsverhalten von<br />

Ministerialrat Dr. Gert Apfelstedt aus<br />

dem hessischen Ministerium für Umwelt<br />

und Energie drückt sich der parlamentarische<br />

Geschäftsführer der Grü-<br />

ternehmen Gebrauch gemacht. Ich<br />

möchte Sie daher ermuntern, die Möglichkeiten<br />

der Grundsätze zu nutzen,<br />

um auf diese Weise einen ganz konkreten<br />

Beitrag zur Förderung erneuerbarer<br />

Energien zu leisten. In dem<br />

bevorstehenden Wettbewerbsmarkt<br />

wird die Höhe des Strompreises zweifelslos<br />

eine wesentliche Rolle spielen.<br />

Das einzelne EVU könnte sich durch ein<br />

positives Umweltimage einen Wettbewerbsvorteil<br />

verschaffen bzw. der Kunde<br />

könnte eine besondere Umweltverantwortung<br />

anerkennen. Ich erwarte von<br />

diesen Zukunftstechnologien eine zunehmende<br />

wirtschaftliche Bedeutung.”<br />

nen etwas gewunden und rätselhaft<br />

aus:<br />

“Das Abstimmungsverhalten des Ministeriums<br />

zu einem Ergänzungsantrag<br />

eines Bundeslandes zu einer Initiative<br />

eines anderen Bundeslandes, welche<br />

dann im Ergebnis von diesem Bundesland<br />

zurückgezogen wurde und nicht<br />

zur Abstimmung im Plenum des Bundestages<br />

kam, generalisierend als politische<br />

Haltung zu nehmen und zu kritisieren,<br />

entspricht aus unserer Sicht<br />

nicht den Gepflogenheiten ...”<br />

10 Solarbrief 3/98<br />

des Solarenergie-Fördervereins

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