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Danke! - Kirkel

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3. entlang des Ufers des Stausees Losheim<br />

4. entlang des Ufers des Stausees Noswendel<br />

5. entlang des Ufers des Bostalsees<br />

6. entlang des Ufers des Nonnweiler Stausees<br />

7. entlang des Ufers des Eulensees<br />

und<br />

II. innerhalb eines Bereiches von 1000 m entlang des Ufers des Öko-<br />

Sees in Dillingen.<br />

II.<br />

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises<br />

Merzig-Wadern vom 27.07.2007 und des Landkreises Saarlouis vom<br />

26.07.2007 werden hiermit gemäß § 49 Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(SVwVfG) widerrufen.<br />

Die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen von der allgemeinen<br />

Aufstallungspflicht der Landkreise Neunkirchen, St. Wendel<br />

sowie des Regionalverbandes (vormals Stadtverband) Saarbrücken<br />

werden ebenfalls mit dieser Anordnung widerrufen.<br />

III. Begründung<br />

Da nach dem letzten Auftreten des Geflügelinfluenzavirus vom Typ<br />

H5 im lothringischen Sarrebourg 2007 keine neuen Fälle in unserer<br />

Region hinzugekommen sind, kann für das gesamte Gebiet des<br />

Bundeslandes Saarland von der generellen Möglichkeit, die Freilandhaltung<br />

gem. § 13 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung zu gestatten,<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Für sämtliche Geflügelhaltungen in dem unter I. a) bezeichneten<br />

Gebiet liegen die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach §<br />

13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung vor.<br />

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Geflügelhaltungen<br />

in den oben unter I. b) genannten Gebieten ist gemäß § 13<br />

Abs. 2 S. 2 der Geflügelpest-Verordnung grundsätzlich nicht möglich.<br />

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt<br />

gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG und kann insbesondere widerrufen<br />

werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung<br />

nicht mehr vorliegen (§ 49 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG).<br />

Sie tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.<br />

Die Bestimmungen der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest<br />

(Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007 finden entsprechend<br />

Anwendung und sind daher zu beachten.<br />

IV. Bekanntmachung<br />

Diese Anordnung gilt gemäß § 41 Abs. 4 S. 4 SVwVfG am auf die<br />

öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.<br />

Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />

V. Rechtbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />

öffentlicher Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung<br />

H Lebensmittelwesen, Veterinärwesen, Nell-Breuning-Allee<br />

6 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.<br />

Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gemäß § 5 Abs. 3 des<br />

Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche<br />

Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999 (Amtsbl. S. 844,<br />

851), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 21. November<br />

2007 (Amtsbl. S. 2393), keine aufschiebende Wirkung.<br />

VI. Hinweise<br />

1. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 76 Abs. 2 TierSG dar und können mit<br />

einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.<br />

2. Wird eine Handlung begangen, die eine anzeigenpflichtige Tierseuche<br />

(hier: Geflügelpest) unter Tieren verbreitet, ist<br />

möglicherweise der Straftatbestand des § 74 TierSG erfüllt. Diese<br />

Handlung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />

mit Geldstrafe bestraft werden. Diese Strafvorschrift soll die<br />

Einhaltung von Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung der<br />

Geflügelpest sicherstellen.<br />

3. Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können beim Landesamt<br />

für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung<br />

H Lebensmittelwesen, Veterinärwesen, Nell-Breuning-<br />

Allee 6 in 66115 Saarbrücken, Tel. (0681) 9978-4500, beantragt<br />

werden.<br />

4. Diese Allgemeinverfügung kann beim Landesamt für Soziales,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung H Lebensmittelwesen,<br />

Veterinärwesen, Nell-Breuning-Allee 6 in 66115 Saarbrücken,<br />

Gebäude 4, Zimmer 2.4, eingesehen werden.<br />

Saarbrücken, 02.05.2008<br />

Der Direktor: im Auftrag Dr. M. Adami<br />

Saarländische Landesregierung hat Lärm-Verordnung<br />

für Fußball-Europameisterschaft verabschiedet<br />

Umweltminister Mörsdorf: „Fußballübertragungen sind in Gaststätten<br />

mit Außengastronomie während der EM 2008 bis 1.00 Uhr nachts<br />

möglich!“<br />

Saarländische Gaststätten mit einer Außengastronomie benötigen<br />

für die Fernsehübertragungen im Freien bei der Fußball-Europameisterschaft<br />

im Juni keine Ausnahmegenehmigung. Das ist der<br />

Inhalt der Landesverordnung des Umweltministeriums, die der Ministerrat<br />

heute verabschiedet hat und die Umweltminister Stefan<br />

Mörsdorf heute vor der Landespressekonferenz vorstellte.<br />

Die Verordnung gilt für die Dauer der Europameisterschaft und sieht<br />

vor, dass Gastwirte, die bereits über eine Außengastronomie verfügen,<br />

ihren Besuchern alle Spiele der Fußball-EM auf Fernsehbildschirmen<br />

bis ein Uhr nachts (1.00 Uhr) zeigen dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung<br />

ist hierfür nicht notwendig.<br />

„Mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Rahmen der Fußball-<br />

Weltmeisterschaft 2006 haben wir eine Landesverordnung erlassen,<br />

die es allen saarländischen Gastwirten mit einem Biergarten möglich<br />

macht, einen Fernseher aufzustellen und ihren Gästen die Fußballspiele<br />

der EM bis ein Uhr nachts zu zeigen“, so Umweltminister<br />

Stefan Mörsdorf.<br />

Das Ministerium für Umwelt hatte nach dem Abschluss der Fußballweltmeisterschaft<br />

im Herbst 2006 eine Umfrageaktion bei allen<br />

saarländischen Kommunen durchgeführt und die Kommunalverwaltungen<br />

nach ihren Erfahrungen mit der WM-Lärmverordnung gefragt.<br />

Im Zusammenhang mit Fußballübertragungen in Biergärten<br />

wurden von den Städten und Gemeinden nahezu keine Beschwerden<br />

gemeldet.<br />

Bärlauchquark, Bärlauchsuppe, Bärlauchpesto<br />

Hobbyköche aufgepasst: Wer den heimischen Bärlauch jetzt auf<br />

den Speiseplan setzt, sollte darauf achten, dass er den echten „falschen<br />

Knoblauch“ erntet.<br />

Wer jetzt durch die Wälder der Biosphärenregion Bliesgau oder des<br />

Saar-Nied-Gaus wandert, kann sich dem angenehmen Bärlauch-<br />

Geruch kaum entziehen. Denn gerade jetzt, ab Ende April, entfaltet<br />

dieser Frühblüher seine auffallend weißen, doldenähnlichen Blüten<br />

in feuchten, vor allem kalkreichen und nährstoffreichen Wäldern.<br />

Bärlauch schmeckt gut und steht als leckeres Würzkraut bei<br />

Köchen und Hobbyköchen hoch im Kurs. Darüber hinaus ist Bärlauch<br />

„gesund“ und findet mit seinem hohen Vitamin-C-Gehalt und<br />

seinen ätherischen Ölen, die in den Blättern und Samen enthalten<br />

sind, auch als Heilpflanze Verwendung.<br />

Der Bärlauch gehört zu den Liliengewächsen und ist an den grundständigen,<br />

länglichen und bis zu fünf Zentimeter breiten Blättern<br />

mit parallel verlaufenden Blattadern deutlich zu erkennen. Zerreibt<br />

man die Blätter des Bärlauch zwischen Daumen und Zeigefinger, so<br />

strömt ein markanter Knoblauchgeruch aus. Dieser Umstand hat ihm<br />

im Volksmund auch den Namen „Wilder Knoblauch“ eingebracht.<br />

Besonders im Bliesgau bildet der Bärlauch ausgedehnte Bestände.<br />

Als Ausgangspunkt für einen lohnenden Bärlauch-Ausflug bietet<br />

sich zum Beispiel die Jungholzhütte in Mandelbachtal-Bebelsheim<br />

an. Von hier aus erschließen sich die Bärlauchwälder des Blies- und<br />

Mandelbachtals auf guten Wanderwegen, die auch gerne von Radlern<br />

und Reitern genutzt werden.<br />

Leider wird der Bärlauch von Pflanzenunkundigen beim Sammeln<br />

häufig mit dem Maiglöckchen, mit den im Frühjahr austreibenden<br />

Blättern der Herbstzeitlosen oder auch mit den Blättern des gefleckten<br />

Aronstab verwechselt. Alle drei letztgenannten Pflanzen sind<br />

äußerst giftig und können sogar tödliche Vergiftungen verursachen.<br />

Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass man den echten „falschen<br />

Knoblauch“ erntet. Gerade in der Blütezeit lässt sich das<br />

Maiglöckchen an der Glockenform seiner Blüten leicht vom Bärlauch<br />

unterscheiden.<br />

Ist man sich aber nicht sicher, bleibt der Geruchstest: Denn nur<br />

Bärlauchblätter riechen beim Zerreiben nach Knoblauch. Zerreibt<br />

man die Blätter des Bärlauchs zwischen den Fingern, stellt sich ein<br />

intensiver Knoblauchgeruch ein. Eine Pflanze, deren Blätter beim<br />

Zerreiben zwischen den Fingern nicht nach Knoblauch riechen, ist<br />

kein Bärlauch.<br />

Also: Alles, was nicht nach Knoblauch riecht, bitte im Wald stehen<br />

lassen.<br />

Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Vor dem Genuss ist es wichtig,<br />

den Bärlauch gut zu waschen! Der Fuchsbandwurm hat in den<br />

letzten Jahren überall stark zugenommen. Seine Eier sind winzig<br />

und können im Wald natürlich auch auf dem Bärlauch vorkommen.<br />

Wenn man die Blätter mindestens zweimal gut in lauwarmem Wasser<br />

schwenkt und auf einem Tuch trocken rubbelt, steht einem Verzehr<br />

nichts mehr im Wege.<br />

Aktionstag „Internet: mit Sicherheit!“ in Homburg<br />

Arbeitskammer, Landesmedienanstalt und Saarpfalz-Kreis in<br />

Kooperation - Grundsätzlich gilt: Wer ins Internet geht, kann nicht<br />

sorglos von Seite zu Seite surfen, sondern muss sich, seinen Rechner<br />

und seine Daten sorgfältig vor Viren, Spionen und „Abzockern“<br />

schützen. Doch das Thema „Sicherheit im Internet“ wird immer noch<br />

allzu oft auf die leichte Schulter genommen - aus Unwissenheit oder<br />

Unbekümmertheit. Um die Saarländerinnen und Saarländer über die<br />

Gefahren im Internet kompetent aufzuklären, veranstalten die Landesmedienanstalt<br />

Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes<br />

gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis am 28. Mai 2008 den Aktionstag<br />

„Internet: mit Sicherheit!“.<br />

Anlässlich einer Pressekonferenz stellten Karin Bickelmann (Landesmedienanstalt<br />

Saarland, Projektleiterin „Onlinerland Saar“) und<br />

Wilhelm Offermanns (Arbeitskammer, Projektleiter „arbeitnehmer<br />

ans netz“) die Aktivitäten vor Ort vor: Von 9.00 bis 12.00 Uhr können<br />

alle interessierten Frauen im Einführungskurs „Frauen - sicher<br />

im Internet“ einen ersten Einblick in das Medium Internet erhalten,<br />

kostenlose Kinderbetreuung im Nebenraum inklusive. Nachmittags<br />

klären die beiden Informationsveranstaltungen „Vorsicht: Fallen!“<br />

KIRKELER NACHRICHTEN NR. 19/2008 Seite 5

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