Danke! - Kirkel
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3. entlang des Ufers des Stausees Losheim<br />
4. entlang des Ufers des Stausees Noswendel<br />
5. entlang des Ufers des Bostalsees<br />
6. entlang des Ufers des Nonnweiler Stausees<br />
7. entlang des Ufers des Eulensees<br />
und<br />
II. innerhalb eines Bereiches von 1000 m entlang des Ufers des Öko-<br />
Sees in Dillingen.<br />
II.<br />
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises<br />
Merzig-Wadern vom 27.07.2007 und des Landkreises Saarlouis vom<br />
26.07.2007 werden hiermit gemäß § 49 Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(SVwVfG) widerrufen.<br />
Die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen von der allgemeinen<br />
Aufstallungspflicht der Landkreise Neunkirchen, St. Wendel<br />
sowie des Regionalverbandes (vormals Stadtverband) Saarbrücken<br />
werden ebenfalls mit dieser Anordnung widerrufen.<br />
III. Begründung<br />
Da nach dem letzten Auftreten des Geflügelinfluenzavirus vom Typ<br />
H5 im lothringischen Sarrebourg 2007 keine neuen Fälle in unserer<br />
Region hinzugekommen sind, kann für das gesamte Gebiet des<br />
Bundeslandes Saarland von der generellen Möglichkeit, die Freilandhaltung<br />
gem. § 13 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung zu gestatten,<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Für sämtliche Geflügelhaltungen in dem unter I. a) bezeichneten<br />
Gebiet liegen die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach §<br />
13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung vor.<br />
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Geflügelhaltungen<br />
in den oben unter I. b) genannten Gebieten ist gemäß § 13<br />
Abs. 2 S. 2 der Geflügelpest-Verordnung grundsätzlich nicht möglich.<br />
Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt<br />
gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG und kann insbesondere widerrufen<br />
werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung<br />
nicht mehr vorliegen (§ 49 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG).<br />
Sie tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.<br />
Die Bestimmungen der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest<br />
(Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007 finden entsprechend<br />
Anwendung und sind daher zu beachten.<br />
IV. Bekanntmachung<br />
Diese Anordnung gilt gemäß § 41 Abs. 4 S. 4 SVwVfG am auf die<br />
öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.<br />
Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />
V. Rechtbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />
öffentlicher Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung<br />
H Lebensmittelwesen, Veterinärwesen, Nell-Breuning-Allee<br />
6 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.<br />
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gemäß § 5 Abs. 3 des<br />
Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche<br />
Lebensmittelüberwachung (VetALG) vom 19.05.1999 (Amtsbl. S. 844,<br />
851), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 21. November<br />
2007 (Amtsbl. S. 2393), keine aufschiebende Wirkung.<br />
VI. Hinweise<br />
1. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />
nach § 76 Abs. 2 TierSG dar und können mit<br />
einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.<br />
2. Wird eine Handlung begangen, die eine anzeigenpflichtige Tierseuche<br />
(hier: Geflügelpest) unter Tieren verbreitet, ist<br />
möglicherweise der Straftatbestand des § 74 TierSG erfüllt. Diese<br />
Handlung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder<br />
mit Geldstrafe bestraft werden. Diese Strafvorschrift soll die<br />
Einhaltung von Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung der<br />
Geflügelpest sicherstellen.<br />
3. Ausnahmen von dieser Allgemeinverfügung können beim Landesamt<br />
für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung<br />
H Lebensmittelwesen, Veterinärwesen, Nell-Breuning-<br />
Allee 6 in 66115 Saarbrücken, Tel. (0681) 9978-4500, beantragt<br />
werden.<br />
4. Diese Allgemeinverfügung kann beim Landesamt für Soziales,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung H Lebensmittelwesen,<br />
Veterinärwesen, Nell-Breuning-Allee 6 in 66115 Saarbrücken,<br />
Gebäude 4, Zimmer 2.4, eingesehen werden.<br />
Saarbrücken, 02.05.2008<br />
Der Direktor: im Auftrag Dr. M. Adami<br />
Saarländische Landesregierung hat Lärm-Verordnung<br />
für Fußball-Europameisterschaft verabschiedet<br />
Umweltminister Mörsdorf: „Fußballübertragungen sind in Gaststätten<br />
mit Außengastronomie während der EM 2008 bis 1.00 Uhr nachts<br />
möglich!“<br />
Saarländische Gaststätten mit einer Außengastronomie benötigen<br />
für die Fernsehübertragungen im Freien bei der Fußball-Europameisterschaft<br />
im Juni keine Ausnahmegenehmigung. Das ist der<br />
Inhalt der Landesverordnung des Umweltministeriums, die der Ministerrat<br />
heute verabschiedet hat und die Umweltminister Stefan<br />
Mörsdorf heute vor der Landespressekonferenz vorstellte.<br />
Die Verordnung gilt für die Dauer der Europameisterschaft und sieht<br />
vor, dass Gastwirte, die bereits über eine Außengastronomie verfügen,<br />
ihren Besuchern alle Spiele der Fußball-EM auf Fernsehbildschirmen<br />
bis ein Uhr nachts (1.00 Uhr) zeigen dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung<br />
ist hierfür nicht notwendig.<br />
„Mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Rahmen der Fußball-<br />
Weltmeisterschaft 2006 haben wir eine Landesverordnung erlassen,<br />
die es allen saarländischen Gastwirten mit einem Biergarten möglich<br />
macht, einen Fernseher aufzustellen und ihren Gästen die Fußballspiele<br />
der EM bis ein Uhr nachts zu zeigen“, so Umweltminister<br />
Stefan Mörsdorf.<br />
Das Ministerium für Umwelt hatte nach dem Abschluss der Fußballweltmeisterschaft<br />
im Herbst 2006 eine Umfrageaktion bei allen<br />
saarländischen Kommunen durchgeführt und die Kommunalverwaltungen<br />
nach ihren Erfahrungen mit der WM-Lärmverordnung gefragt.<br />
Im Zusammenhang mit Fußballübertragungen in Biergärten<br />
wurden von den Städten und Gemeinden nahezu keine Beschwerden<br />
gemeldet.<br />
Bärlauchquark, Bärlauchsuppe, Bärlauchpesto<br />
Hobbyköche aufgepasst: Wer den heimischen Bärlauch jetzt auf<br />
den Speiseplan setzt, sollte darauf achten, dass er den echten „falschen<br />
Knoblauch“ erntet.<br />
Wer jetzt durch die Wälder der Biosphärenregion Bliesgau oder des<br />
Saar-Nied-Gaus wandert, kann sich dem angenehmen Bärlauch-<br />
Geruch kaum entziehen. Denn gerade jetzt, ab Ende April, entfaltet<br />
dieser Frühblüher seine auffallend weißen, doldenähnlichen Blüten<br />
in feuchten, vor allem kalkreichen und nährstoffreichen Wäldern.<br />
Bärlauch schmeckt gut und steht als leckeres Würzkraut bei<br />
Köchen und Hobbyköchen hoch im Kurs. Darüber hinaus ist Bärlauch<br />
„gesund“ und findet mit seinem hohen Vitamin-C-Gehalt und<br />
seinen ätherischen Ölen, die in den Blättern und Samen enthalten<br />
sind, auch als Heilpflanze Verwendung.<br />
Der Bärlauch gehört zu den Liliengewächsen und ist an den grundständigen,<br />
länglichen und bis zu fünf Zentimeter breiten Blättern<br />
mit parallel verlaufenden Blattadern deutlich zu erkennen. Zerreibt<br />
man die Blätter des Bärlauch zwischen Daumen und Zeigefinger, so<br />
strömt ein markanter Knoblauchgeruch aus. Dieser Umstand hat ihm<br />
im Volksmund auch den Namen „Wilder Knoblauch“ eingebracht.<br />
Besonders im Bliesgau bildet der Bärlauch ausgedehnte Bestände.<br />
Als Ausgangspunkt für einen lohnenden Bärlauch-Ausflug bietet<br />
sich zum Beispiel die Jungholzhütte in Mandelbachtal-Bebelsheim<br />
an. Von hier aus erschließen sich die Bärlauchwälder des Blies- und<br />
Mandelbachtals auf guten Wanderwegen, die auch gerne von Radlern<br />
und Reitern genutzt werden.<br />
Leider wird der Bärlauch von Pflanzenunkundigen beim Sammeln<br />
häufig mit dem Maiglöckchen, mit den im Frühjahr austreibenden<br />
Blättern der Herbstzeitlosen oder auch mit den Blättern des gefleckten<br />
Aronstab verwechselt. Alle drei letztgenannten Pflanzen sind<br />
äußerst giftig und können sogar tödliche Vergiftungen verursachen.<br />
Daher ist es wichtig darauf zu achten, dass man den echten „falschen<br />
Knoblauch“ erntet. Gerade in der Blütezeit lässt sich das<br />
Maiglöckchen an der Glockenform seiner Blüten leicht vom Bärlauch<br />
unterscheiden.<br />
Ist man sich aber nicht sicher, bleibt der Geruchstest: Denn nur<br />
Bärlauchblätter riechen beim Zerreiben nach Knoblauch. Zerreibt<br />
man die Blätter des Bärlauchs zwischen den Fingern, stellt sich ein<br />
intensiver Knoblauchgeruch ein. Eine Pflanze, deren Blätter beim<br />
Zerreiben zwischen den Fingern nicht nach Knoblauch riechen, ist<br />
kein Bärlauch.<br />
Also: Alles, was nicht nach Knoblauch riecht, bitte im Wald stehen<br />
lassen.<br />
Zum Schluss noch ein wichtiger Tipp: Vor dem Genuss ist es wichtig,<br />
den Bärlauch gut zu waschen! Der Fuchsbandwurm hat in den<br />
letzten Jahren überall stark zugenommen. Seine Eier sind winzig<br />
und können im Wald natürlich auch auf dem Bärlauch vorkommen.<br />
Wenn man die Blätter mindestens zweimal gut in lauwarmem Wasser<br />
schwenkt und auf einem Tuch trocken rubbelt, steht einem Verzehr<br />
nichts mehr im Wege.<br />
Aktionstag „Internet: mit Sicherheit!“ in Homburg<br />
Arbeitskammer, Landesmedienanstalt und Saarpfalz-Kreis in<br />
Kooperation - Grundsätzlich gilt: Wer ins Internet geht, kann nicht<br />
sorglos von Seite zu Seite surfen, sondern muss sich, seinen Rechner<br />
und seine Daten sorgfältig vor Viren, Spionen und „Abzockern“<br />
schützen. Doch das Thema „Sicherheit im Internet“ wird immer noch<br />
allzu oft auf die leichte Schulter genommen - aus Unwissenheit oder<br />
Unbekümmertheit. Um die Saarländerinnen und Saarländer über die<br />
Gefahren im Internet kompetent aufzuklären, veranstalten die Landesmedienanstalt<br />
Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes<br />
gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis am 28. Mai 2008 den Aktionstag<br />
„Internet: mit Sicherheit!“.<br />
Anlässlich einer Pressekonferenz stellten Karin Bickelmann (Landesmedienanstalt<br />
Saarland, Projektleiterin „Onlinerland Saar“) und<br />
Wilhelm Offermanns (Arbeitskammer, Projektleiter „arbeitnehmer<br />
ans netz“) die Aktivitäten vor Ort vor: Von 9.00 bis 12.00 Uhr können<br />
alle interessierten Frauen im Einführungskurs „Frauen - sicher<br />
im Internet“ einen ersten Einblick in das Medium Internet erhalten,<br />
kostenlose Kinderbetreuung im Nebenraum inklusive. Nachmittags<br />
klären die beiden Informationsveranstaltungen „Vorsicht: Fallen!“<br />
KIRKELER NACHRICHTEN NR. 19/2008 Seite 5