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Winter 2011 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes

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ausschließlich für die Kennzeichnung<br />

von untersuchungspfl ichtigem Wild bei<br />

Probenahme im Saarland zu verwenden.<br />

Der Wildtierkörper ist durch den beauftragten<br />

<strong>Jäger</strong> mit <strong>der</strong> Wildmarke<br />

am Bauch o<strong>der</strong> am Brustkorb zu kennzeichnen.<br />

Bei Erlöschen <strong>der</strong> Beauftragung hat<br />

<strong>der</strong> <strong>Jäger</strong> nicht verwendete Wildmarken<br />

und Wildursprungsscheine unverzüglich<br />

<strong>der</strong> ausgebenden Behörde zurück<br />

zu geben.<br />

Versand/Abgabe an die<br />

Trichinen untersuchungsstellen:<br />

Der beauftragte <strong>Jäger</strong> hat den Wildursprungsschein<br />

mit <strong>der</strong> Nummer <strong>der</strong><br />

an dem beprobtem untersuchungspfl<br />

ichtigen Wild angebrachten Wildmarke<br />

zu versehen und vollständig<br />

auszufüllen und zu unterschreiben.<br />

Dies gilt auch für Stücke von Schwarzwild<br />

und Dachsen, die für den privaten<br />

Verbrauch vorgesehenen sind.<br />

Zur Identifi zierung <strong>der</strong> Probe ist diese<br />

mit <strong>der</strong> Nummer <strong>der</strong> Wildmarke zu<br />

versehen.<br />

Das Original mit allen Durchschriften<br />

begleitet die Probe zur Trichinenuntersuchungsstelle.<br />

Die Befundmitteilung<br />

(auch per Telefax o<strong>der</strong> Mail <strong>des</strong> eingescannten<br />

Formulars) o<strong>der</strong> die Angabe,<br />

ab wann über das Wild verfügt<br />

werden darf, sofern ein negatives<br />

Unter suchungs ergebnis vorliegt, erfolgt<br />

durch die Untersuchungsstelle<br />

anhand <strong>des</strong> Wildursprungscheins.<br />

Falls kein negatives Untersuchungsergebnis<br />

vorliegt (nicht untersuchungsfähiges<br />

Material o<strong>der</strong> positives Ergebnis),<br />

ist eine Nachbeprobung durchzuführen.<br />

Das Original <strong>des</strong> Wildursprungsscheins<br />

wird durch die Untersuchungsstelle<br />

<strong>der</strong> zuständigen Behörde übermittelt<br />

und verbleibt dort. Der <strong>Jäger</strong> erhält<br />

die beiden Durchschriften. Die erste<br />

Durchschrift bzw. die Befundmitteilung<br />

per Telefax begleitet den Wildtierkörper<br />

bei <strong>der</strong> Abgabe, sofern diese<br />

Abgabe im Ganzen erfolgt. Für die<br />

Abgabe von Teilstücken eines Wildtier-<br />

körpers ist die Beifügung <strong>des</strong> Wildursprungsscheins<br />

nicht vorgeschrieben.<br />

Die zweite Durchschrift verbleibt bei<br />

dem beauftragten <strong>Jäger</strong> und muss<br />

min<strong>des</strong>tens zwei Jahre aufbewahrt<br />

werden.<br />

Dokumentation zum Verbleib<br />

<strong>der</strong> Wildmarken:<br />

Je<strong>der</strong> beauftragte <strong>Jäger</strong> hat über die<br />

von ihm verwendeten Wildmarken<br />

Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen<br />

müssen in systematischer,<br />

leicht nachvollziehbarer Form geführt<br />

werden und min<strong>des</strong>tens folgende Angaben<br />

enthalten: Datum <strong>des</strong> Empfangs<br />

<strong>der</strong> Wildmarke, Datum <strong>des</strong> Einzugs<br />

<strong>der</strong> Wildmarke in das erlegte Stück<br />

Wild, Abgabedatum und Empfänger<br />

<strong>des</strong> Stücks. Diese Aufzeichnungen<br />

können auch mit an<strong>der</strong>en systematischen<br />

Aufzeichnungen (Jagdstrecke,<br />

Rückverfolgbarkeit) kombiniert werden.<br />

Die Aufzeichnungen sind min<strong>des</strong>tens<br />

2 Jahre lang aufzubewahren. Die<br />

Aufzeichnungen sind auf Verlangen<br />

<strong>der</strong> Behörde vorzulegen, die die Wildmarken<br />

ausgegeben hat. Im Fall automatisiert<br />

geführter Aufzeichnungen<br />

hat <strong>der</strong> beauftragte <strong>Jäger</strong> den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Ausdruck auf Verlangen <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

Probeabgabe und Ergebnismitteilung:<br />

Die Proben können im LGV – Abt. D<br />

Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen<br />

mit folgen<strong>der</strong> Alternative<br />

abgegeben werden:<br />

1 Persönliche Abgabe während <strong>der</strong><br />

Öffnungszeiten: montags bis<br />

donnerstags von 08:00 – 15:30 Uhr<br />

und freitags von 08:00 – 14:00 Uhr.<br />

Sie erhalten das Ergebnis in <strong>der</strong><br />

Regel per FAX (Sie brauchen dazu<br />

nicht unbedingt ein eigenes FAX-<br />

Gerät, Sie müssen nur sicherstellen,<br />

dass das Ergebnis Sie persönlich<br />

erreicht). Erst mit dem Erhalt <strong>des</strong><br />

Untersuchungsergebnisses kann<br />

über das Stück verfügt werden. Es<br />

darf z.B. auch vorher nicht weiter<br />

Trichinenprobeentnahme<br />

zerlegt werden. Die bislang übliche<br />

direkte Freigabe bei <strong>der</strong> Abgabe ist<br />

nicht mehr möglich.<br />

2 Außerhalb <strong>der</strong> o. g. Öffnungszeiten<br />

können Sie Proben mit Wildursprungsschein<br />

auch in einem Kühlschrank<br />

auf dem Parkplatz <strong>des</strong> LGV<br />

deponieren (Metallkäfi g links neben<br />

<strong>der</strong> Schranke, im hinteren Bereich).<br />

Bitte achten Sie in einem solchen Fall<br />

beson<strong>der</strong>s sorgfältig auf das Ausfüllen<br />

<strong>der</strong> Begleitpapiere. Um eine<br />

zeitgerechte Abwicklung in solchen<br />

Fällen durchführen zu können, müssen<br />

Sie unbedingt Ihre Telefax-Nummer<br />

deutlich leserlich angeben und<br />

sicherstellen, dass das per Fax übermittelte<br />

Ergebnis Sie auch persönlich<br />

erreicht. Sie dürfen über das<br />

Fleisch auch in diesem Fall erst ab<br />

<strong>der</strong> auf dem Fax angegebenen Zeitkennung<br />

(Datum, Uhrzeit) verfügen.<br />

Weitere Informationen erhalten<br />

Sie beim LGV unter Tel.<br />

(0681/9978-4107, -4100, -4101).<br />

3 Abgabe <strong>der</strong> Proben bei ihrem<br />

amtl. Fleischbeschautierarzt zu<br />

den Sprechstundenzeiten.<br />

4 Abgabe <strong>der</strong> Proben bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Regionalstelle im Rahmen <strong>der</strong><br />

Bürozeiten.<br />

Mitte: Konrad-Zuse-Straße 11,<br />

66115 Saarbrücken,<br />

Tel: 0681/9978-4550<br />

Ost: Seminarstr. 25,<br />

66564 Ottweiler,<br />

Tel: 0681/9978-4650<br />

West: Industriestr. 6,<br />

66740 Saarlouis,<br />

Tel: 0681/9978-4600<br />

Zurzeit werden die Laboruntersuchungen<br />

im LGV dienstags und freitags<br />

durchgeführt. Sie erhalten die Verfügungsfreigabe<br />

i.d.R. für den folgenden<br />

Tag.<br />

Weitergehende Informationen erhalten<br />

Sie bei <strong>der</strong> v. g. Dienstsstelle.<br />

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