Winter 2011 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes
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ausschließlich für die Kennzeichnung<br />
von untersuchungspfl ichtigem Wild bei<br />
Probenahme im Saarland zu verwenden.<br />
Der Wildtierkörper ist durch den beauftragten<br />
<strong>Jäger</strong> mit <strong>der</strong> Wildmarke<br />
am Bauch o<strong>der</strong> am Brustkorb zu kennzeichnen.<br />
Bei Erlöschen <strong>der</strong> Beauftragung hat<br />
<strong>der</strong> <strong>Jäger</strong> nicht verwendete Wildmarken<br />
und Wildursprungsscheine unverzüglich<br />
<strong>der</strong> ausgebenden Behörde zurück<br />
zu geben.<br />
Versand/Abgabe an die<br />
Trichinen untersuchungsstellen:<br />
Der beauftragte <strong>Jäger</strong> hat den Wildursprungsschein<br />
mit <strong>der</strong> Nummer <strong>der</strong><br />
an dem beprobtem untersuchungspfl<br />
ichtigen Wild angebrachten Wildmarke<br />
zu versehen und vollständig<br />
auszufüllen und zu unterschreiben.<br />
Dies gilt auch für Stücke von Schwarzwild<br />
und Dachsen, die für den privaten<br />
Verbrauch vorgesehenen sind.<br />
Zur Identifi zierung <strong>der</strong> Probe ist diese<br />
mit <strong>der</strong> Nummer <strong>der</strong> Wildmarke zu<br />
versehen.<br />
Das Original mit allen Durchschriften<br />
begleitet die Probe zur Trichinenuntersuchungsstelle.<br />
Die Befundmitteilung<br />
(auch per Telefax o<strong>der</strong> Mail <strong>des</strong> eingescannten<br />
Formulars) o<strong>der</strong> die Angabe,<br />
ab wann über das Wild verfügt<br />
werden darf, sofern ein negatives<br />
Unter suchungs ergebnis vorliegt, erfolgt<br />
durch die Untersuchungsstelle<br />
anhand <strong>des</strong> Wildursprungscheins.<br />
Falls kein negatives Untersuchungsergebnis<br />
vorliegt (nicht untersuchungsfähiges<br />
Material o<strong>der</strong> positives Ergebnis),<br />
ist eine Nachbeprobung durchzuführen.<br />
Das Original <strong>des</strong> Wildursprungsscheins<br />
wird durch die Untersuchungsstelle<br />
<strong>der</strong> zuständigen Behörde übermittelt<br />
und verbleibt dort. Der <strong>Jäger</strong> erhält<br />
die beiden Durchschriften. Die erste<br />
Durchschrift bzw. die Befundmitteilung<br />
per Telefax begleitet den Wildtierkörper<br />
bei <strong>der</strong> Abgabe, sofern diese<br />
Abgabe im Ganzen erfolgt. Für die<br />
Abgabe von Teilstücken eines Wildtier-<br />
körpers ist die Beifügung <strong>des</strong> Wildursprungsscheins<br />
nicht vorgeschrieben.<br />
Die zweite Durchschrift verbleibt bei<br />
dem beauftragten <strong>Jäger</strong> und muss<br />
min<strong>des</strong>tens zwei Jahre aufbewahrt<br />
werden.<br />
Dokumentation zum Verbleib<br />
<strong>der</strong> Wildmarken:<br />
Je<strong>der</strong> beauftragte <strong>Jäger</strong> hat über die<br />
von ihm verwendeten Wildmarken<br />
Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen<br />
müssen in systematischer,<br />
leicht nachvollziehbarer Form geführt<br />
werden und min<strong>des</strong>tens folgende Angaben<br />
enthalten: Datum <strong>des</strong> Empfangs<br />
<strong>der</strong> Wildmarke, Datum <strong>des</strong> Einzugs<br />
<strong>der</strong> Wildmarke in das erlegte Stück<br />
Wild, Abgabedatum und Empfänger<br />
<strong>des</strong> Stücks. Diese Aufzeichnungen<br />
können auch mit an<strong>der</strong>en systematischen<br />
Aufzeichnungen (Jagdstrecke,<br />
Rückverfolgbarkeit) kombiniert werden.<br />
Die Aufzeichnungen sind min<strong>des</strong>tens<br />
2 Jahre lang aufzubewahren. Die<br />
Aufzeichnungen sind auf Verlangen<br />
<strong>der</strong> Behörde vorzulegen, die die Wildmarken<br />
ausgegeben hat. Im Fall automatisiert<br />
geführter Aufzeichnungen<br />
hat <strong>der</strong> beauftragte <strong>Jäger</strong> den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ausdruck auf Verlangen <strong>der</strong><br />
zuständigen Behörde vorzulegen.<br />
Probeabgabe und Ergebnismitteilung:<br />
Die Proben können im LGV – Abt. D<br />
Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen<br />
mit folgen<strong>der</strong> Alternative<br />
abgegeben werden:<br />
1 Persönliche Abgabe während <strong>der</strong><br />
Öffnungszeiten: montags bis<br />
donnerstags von 08:00 – 15:30 Uhr<br />
und freitags von 08:00 – 14:00 Uhr.<br />
Sie erhalten das Ergebnis in <strong>der</strong><br />
Regel per FAX (Sie brauchen dazu<br />
nicht unbedingt ein eigenes FAX-<br />
Gerät, Sie müssen nur sicherstellen,<br />
dass das Ergebnis Sie persönlich<br />
erreicht). Erst mit dem Erhalt <strong>des</strong><br />
Untersuchungsergebnisses kann<br />
über das Stück verfügt werden. Es<br />
darf z.B. auch vorher nicht weiter<br />
Trichinenprobeentnahme<br />
zerlegt werden. Die bislang übliche<br />
direkte Freigabe bei <strong>der</strong> Abgabe ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
2 Außerhalb <strong>der</strong> o. g. Öffnungszeiten<br />
können Sie Proben mit Wildursprungsschein<br />
auch in einem Kühlschrank<br />
auf dem Parkplatz <strong>des</strong> LGV<br />
deponieren (Metallkäfi g links neben<br />
<strong>der</strong> Schranke, im hinteren Bereich).<br />
Bitte achten Sie in einem solchen Fall<br />
beson<strong>der</strong>s sorgfältig auf das Ausfüllen<br />
<strong>der</strong> Begleitpapiere. Um eine<br />
zeitgerechte Abwicklung in solchen<br />
Fällen durchführen zu können, müssen<br />
Sie unbedingt Ihre Telefax-Nummer<br />
deutlich leserlich angeben und<br />
sicherstellen, dass das per Fax übermittelte<br />
Ergebnis Sie auch persönlich<br />
erreicht. Sie dürfen über das<br />
Fleisch auch in diesem Fall erst ab<br />
<strong>der</strong> auf dem Fax angegebenen Zeitkennung<br />
(Datum, Uhrzeit) verfügen.<br />
Weitere Informationen erhalten<br />
Sie beim LGV unter Tel.<br />
(0681/9978-4107, -4100, -4101).<br />
3 Abgabe <strong>der</strong> Proben bei ihrem<br />
amtl. Fleischbeschautierarzt zu<br />
den Sprechstundenzeiten.<br />
4 Abgabe <strong>der</strong> Proben bei <strong>der</strong> zuständigen<br />
Regionalstelle im Rahmen <strong>der</strong><br />
Bürozeiten.<br />
Mitte: Konrad-Zuse-Straße 11,<br />
66115 Saarbrücken,<br />
Tel: 0681/9978-4550<br />
Ost: Seminarstr. 25,<br />
66564 Ottweiler,<br />
Tel: 0681/9978-4650<br />
West: Industriestr. 6,<br />
66740 Saarlouis,<br />
Tel: 0681/9978-4600<br />
Zurzeit werden die Laboruntersuchungen<br />
im LGV dienstags und freitags<br />
durchgeführt. Sie erhalten die Verfügungsfreigabe<br />
i.d.R. für den folgenden<br />
Tag.<br />
Weitergehende Informationen erhalten<br />
Sie bei <strong>der</strong> v. g. Dienstsstelle.<br />
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