Winter 2011 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes
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Anlässlich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>jägertages am<br />
21.05.<strong>2011</strong> in Püttlingen wurde von<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf Vorschlag<br />
<strong>des</strong> Vorstands einstimmig beschlossen,<br />
den Beitrag um 12,50 EURO<br />
zu erhöhen, um mit diesem Geld<br />
für alle Mitglie<strong>der</strong> ein Versicherungspaket<br />
abzuschließen.<br />
Es besteht also keine Wahlfreiheit,<br />
ob man gegen ein zusätzliches Entgelt<br />
an <strong>der</strong> Gruppen-Versicherung <strong>der</strong> VJS<br />
teilnimmt wie bei <strong>der</strong> Jagd-Haftpflichtversicherung,<br />
son<strong>der</strong>n je<strong>des</strong> Mitglied<br />
ist über den Mitgliedsbeitrag versichert.<br />
(Dies führt z. B. dazu, dass<br />
auch Halbzahler in vollem Umfang<br />
versichert sind, weil die VJS die volle<br />
Prämie abführt, obwohl das Mitglied<br />
nur die Hälfte selbst bezahlt.)<br />
Es handelt sich um eine Unfallversicherung<br />
für <strong>Jäger</strong>innen und <strong>Jäger</strong><br />
während <strong>der</strong> Jagd, um eine Jagd-<br />
Rechtsschutz-Versicherung und um<br />
eine Unfall-Versicherung für die<br />
Jagdhunde unserer Mitglie<strong>der</strong> auf<br />
Treib- und Drückjagden.<br />
Der Vorstand hat in seiner Sitzung<br />
am 24.08.<strong>2011</strong> den Zuschlag an die<br />
GENERALI-Versicherung erteilt.<br />
Die GENERALI ist auch unser langjähriger<br />
Partner für die Jagd-Haftpflichtversicherung.<br />
Der Versicherungsschutz besteht<br />
ab 01.01.2012. (Eine Wartezeit von<br />
3 Monaten gilt nur für den Vertrags-<br />
und Sozialgerichts-Teil <strong>des</strong> Rechtsschutzpaketes,<br />
d. h., hierfür besteht<br />
<strong>der</strong> Versicherungsschutz erst ab<br />
01.04.2012.)<br />
Ein ähnliches Versicherungspaket –<br />
unser Paket hat noch einige Extra-<br />
Leistungen - existiert <strong>der</strong>zeit nur für<br />
einen exklusiven Kreis von Lan<strong>des</strong>jagdverbänden<br />
und kann im Saarland<br />
so günstig nur über eine Mitgliedschaft<br />
in <strong>der</strong> VJS erworben werden.<br />
Weiter erlauben wir uns den Hinweis<br />
an die Damen und Herren Jagdleiter,<br />
dass die Hunde von Nicht-Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
z. B Gäste o<strong>der</strong> Meuteführer aus<br />
an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n, nicht versichert<br />
sind.<br />
(Achtung: Die Jagdunfallversicherung<br />
gilt nur während jagdlicher Betätigung,<br />
ist also kein Ersatz für eine<br />
etwaige private Unfallversicherung!)<br />
Nachfolgend teilen wir Ihnen<br />
die Versicherungsbedingungen<br />
im Einzelnen mit:<br />
1. Jagd-Unfallversicherung für alle<br />
Unfälle während je<strong>der</strong> erlaubten und<br />
Beschlossenes Versicherungspaket<br />
wird ab 01.01.2012 wirksam<br />
berechtigten jagdlichen Betätigung<br />
weltweit.<br />
Versicherungssummen<br />
Tod 10.000 EURO<br />
Invaliditätsgrundsumme 50.000 EURO<br />
Vollinvaliditätsumme 175.000 EURO<br />
Bergungskosten, Hilfeleistungen bei<br />
schweren Verletzungen, Reha-Beihilfe<br />
jeweils 5.000 EURO<br />
kosmetische Operationen 10.000 EURO<br />
Mitversichert sind:<br />
Die Folgen <strong>der</strong> durch Zeckenbiss<br />
übertragenen Infektionskrankheiten<br />
FSME und Lyme-Borreliose.<br />
Unfälle infolge von Geistes- o<strong>der</strong><br />
Bewussteinsstörungen durch Herzinfarkt,<br />
Schlaganfall, verordnete Medikamente<br />
o<strong>der</strong> Alkoholgenuss<br />
Unfälle durch einen epileptischen<br />
Anfall<br />
Leistung von 3.000 EURO, wenn <strong>der</strong><br />
Versicherungsnehmer Opfer eines<br />
Raubüberfalls o<strong>der</strong> einer Geiselnahme<br />
wurde, auch ohne körperliche<br />
Verletzungen.<br />
Invaliditätszahlung bei Diagnosestellung:<br />
Sprunggelenksfraktur 2.000 EURO<br />
Komplette Kreuzbandruptur o<strong>der</strong><br />
verschobene Radiusfraktur o<strong>der</strong><br />
Radiusköpfchenfraktur 4.000 EURO<br />
Fersenbeinfraktur o<strong>der</strong> Kompressionsfraktur<br />
eines Wirbelkörpers<br />
5.000 EURO<br />
Komplette Schienbeinfraktur o<strong>der</strong><br />
Kniescheibenfraktur o<strong>der</strong> Oberschenkelhalsfraktur<br />
o<strong>der</strong> Oberarmkopffraktur<br />
5.700 EURO<br />
2. Unfallversicherung für Jagdhunde<br />
bei Drückjagden:<br />
Unfälle von Jagdhunden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
auf Treib- und Drückjagden im Saarland<br />
und in angrenzenden Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n<br />
und im angrenzenden Ausland<br />
einschließlich Anreise und Rückreise<br />
in den Heimatzwinger.<br />
Der Schutz besteht für alle gesunden<br />
Jagdhunde bis zum vollendeten 12.<br />
Lebensjahr.<br />
Leistungsarten:<br />
Tod o<strong>der</strong> Nottötung infolge eines<br />
Unfalles während <strong>des</strong> Jagdbetriebes<br />
einschließlich <strong>der</strong> Nachsuche nach <strong>der</strong><br />
Drückjagd<br />
Diebstahl, Raub o<strong>der</strong> Abhandenkommen<br />
während <strong>des</strong> Jagdbetriebes<br />
Tierarztkosten<br />
Versicherungssummen:<br />
2.000 EURO je geprüften Hund<br />
(min<strong>des</strong>tens eine bestandene über<br />
die Anlagenprüfung hinausgehende<br />
jagdliche Prüfung)<br />
1.000 EURO je ungeprüften Hund<br />
Versicherung für Mitglie<strong>der</strong><br />
bei Welpen <strong>der</strong> nachgewiesene Kaufpreis<br />
bis maximal 600 EURO je Tier.<br />
Tierarztkosten bis 1.000 EURO je Tier<br />
bei einem Selbstbehalt von 100 EURO<br />
3. eine Jagd-Rechtsschutz-Versicherung<br />
über die Advocard.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst<br />
• die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,<br />
soweit diese nicht<br />
auf einer Vertragsverletzung o<strong>der</strong><br />
einer Verletzung eines dinglichen<br />
Rechtes an Grundstücken, Gebäuden<br />
o<strong>der</strong> Gebäudeteilen beruhen.<br />
• die Abwehr von Ansprüchen auf<br />
Ersatz von Wildschäden<br />
• die Verteidigung in Verfahren<br />
wegen <strong>des</strong> Vorwurfs <strong>der</strong> Verletzung<br />
einer Vorschrift <strong>des</strong> Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,<br />
Disziplinar- und<br />
Stan<strong>des</strong>rechts. Bei Freiheitsstrafen<br />
sowie bei Geldstrafen und -bußen<br />
über 250,00 EURO sind Gnaden-,<br />
Strafaufschub und Zahlungserleichterungsverfahren<br />
eingeschlossen<br />
und zwar für insgesamt zwei Anträge<br />
je Versicherungsfall. Versicherungsschutz<br />
besteht auch für nur<br />
vorsätzlich begehbare Vergehen<br />
nach jagd-, tier- und naturschutzrechtlichen<br />
Vorschriften, solange<br />
keine rechtskräftige Verurteilung<br />
wegen Vorsatzes erfolgt. Im Falle<br />
einer rechtskräftigen Verurteilung<br />
wegen Vorsatzes hat <strong>der</strong> Versicherte<br />
die erbrachten Leistungen zurück<br />
zu erstatten.<br />
• die Wahrnehmung rechtlicher<br />
Interessen vor Sozialgerichten <strong>der</strong><br />
Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, die<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
vor Verwaltungsgerichten <strong>der</strong><br />
Bun<strong>des</strong>republik Deutschland.<br />
• Die Wahrnehmung rechtlicher<br />
Interessen aus schuldrechtlichen<br />
Verträgen.<br />
Mit Ausnahme <strong>des</strong> Sozial- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutzesbesteht<br />
weltweit Versicherungsschutz.<br />
Die Versicherungssumme beträgt<br />
hierbei 50.000 EURO je Rechtschutzfall<br />
und stellt zugleich die Gesamtleistung<br />
für alle Versicherungsfälle<br />
eines Versicherungsjahres dar.<br />
Strafkautionen werden zusätzlich<br />
bis zu 25.000 EURO darlehensweise<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
17 SAARJÄGER · �����������