Winter 2011 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes
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Das Son<strong>der</strong>modell<br />
Terios Pirsch<br />
Die Son<strong>der</strong>ausstattung:<br />
- Anhängezugvorrichtung<br />
- Gummifußmatten<br />
- Hundegitter<br />
- La<strong>der</strong>aumwanne<br />
- Perleffektlackierung in Moosgrün (G 37)<br />
Die Serienausstattung:<br />
- Klimaautomatik<br />
- RDS-CD-Radio<br />
- Multiinformationsdisplay<br />
- Sitzheizung vorn<br />
- Wartungsintervallleuchte<br />
- Elektrische Fensterheber<br />
- Colorverglasung<br />
- u. v. m.<br />
DJV-Nachrichten<br />
Erneut in Frage gestellt:<br />
Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft<br />
DJV gibt Stellungnahme vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ab<br />
Vor <strong>der</strong> großen Kammer <strong>des</strong> Europäischen<br />
Gerichtshofes für Menschenrechte<br />
(EGMR) geht das Verfahren<br />
gegen eine Pflichtmitgliedschaft in<br />
Jagdgenossenschaften jetzt in die<br />
zweite und entscheidende Runde. Der<br />
DJV hat in seiner aktuellen Stellungnahme<br />
deutlich gemacht, dass die Jagd<br />
in Deutschland dem Allgemeinwohl<br />
dient – etwa durch Prädatorenbejagung<br />
zum Zwecke <strong>des</strong> Artenschutzes<br />
o<strong>der</strong> die Bekämpfung von Tierseuchen.<br />
Zudem werden die Grundrechte aller<br />
Grundstückseigentümer durch die<br />
Jagd geschützt, indem Wildschäden<br />
durch Regulierung <strong>der</strong> Wildbestände<br />
verhin<strong>der</strong>t werden. Möglich ist die<br />
Erfüllung dieser Aufgaben aber nur,<br />
wenn die Jagd flächendeckend erfolgt,<br />
also eine Pflichtmitgliedschaft in Jagd-<br />
genossenschaften bestehen bleibt, so<br />
<strong>der</strong> DJV in seiner Stellungnahme.<br />
Der DJV begründet in seiner Stellungnahme<br />
ausführlich, warum das Urteil<br />
<strong>der</strong> Kleinen Kammer <strong>des</strong> EGMR vom<br />
20. Januar <strong>2011</strong> richtig ist. Das Gericht<br />
hat vor einem dreiviertel Jahr<br />
entschieden, dass das deutsche Reviersystem<br />
mit <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />
in <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft und dem<br />
Prinzip <strong>der</strong> flächendeckenden Bejagung<br />
nicht gegen die Europäische<br />
Menschenrechtskonvention verstößt.<br />
Unzulässig ist laut kleiner Kammer zudem<br />
die Beschwerde, dass die Pflichtmitgliedschaft<br />
gegen das Grundrecht<br />
<strong>der</strong> <strong>Vereinigung</strong>sfreiheit verstößt.<br />
Der Beschwerdeführer – ein Grundstückseigentümer<br />
aus Rheinland-Pfalz<br />
– sieht allerdings weiterhin sein Eigentumsgrundrecht<br />
sowie sein Recht auf<br />
Gewissensfreiheit verletzt und fühlt<br />
sich gegenüber den Eigentümern<br />
größerer Grundstücke diskriminiert.<br />
Über diese Beschwerden entscheidet<br />
die Große Kammer <strong>des</strong> EGMR neu.<br />
Als so genannte Drittbeteiligte sind <strong>der</strong><br />
DJV und die Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossenschaften und<br />
Eigenjagdbesitzer (BAGJE) zugelassen.<br />
Der DJV hat im laufenden Verfahren<br />
bereits zwei Mal Stellung genommen,<br />
um das Reviersystem zu verteidigen.<br />
Eine abschließende mündliche Anhörung<br />
findet am 30. November <strong>2011</strong><br />
in Straßburg vor dem EGMR statt, <strong>der</strong><br />
DJV wird vor Ort vertreten sein.<br />
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