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Winter 2011 - Vereinigung der Jäger des Saarlandes

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Das Son<strong>der</strong>modell<br />

Terios Pirsch<br />

Die Son<strong>der</strong>ausstattung:<br />

- Anhängezugvorrichtung<br />

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- Wartungsintervallleuchte<br />

- Elektrische Fensterheber<br />

- Colorverglasung<br />

- u. v. m.<br />

DJV-Nachrichten<br />

Erneut in Frage gestellt:<br />

Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft<br />

DJV gibt Stellungnahme vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ab<br />

Vor <strong>der</strong> großen Kammer <strong>des</strong> Europäischen<br />

Gerichtshofes für Menschenrechte<br />

(EGMR) geht das Verfahren<br />

gegen eine Pflichtmitgliedschaft in<br />

Jagdgenossenschaften jetzt in die<br />

zweite und entscheidende Runde. Der<br />

DJV hat in seiner aktuellen Stellungnahme<br />

deutlich gemacht, dass die Jagd<br />

in Deutschland dem Allgemeinwohl<br />

dient – etwa durch Prädatorenbejagung<br />

zum Zwecke <strong>des</strong> Artenschutzes<br />

o<strong>der</strong> die Bekämpfung von Tierseuchen.<br />

Zudem werden die Grundrechte aller<br />

Grundstückseigentümer durch die<br />

Jagd geschützt, indem Wildschäden<br />

durch Regulierung <strong>der</strong> Wildbestände<br />

verhin<strong>der</strong>t werden. Möglich ist die<br />

Erfüllung dieser Aufgaben aber nur,<br />

wenn die Jagd flächendeckend erfolgt,<br />

also eine Pflichtmitgliedschaft in Jagd-<br />

genossenschaften bestehen bleibt, so<br />

<strong>der</strong> DJV in seiner Stellungnahme.<br />

Der DJV begründet in seiner Stellungnahme<br />

ausführlich, warum das Urteil<br />

<strong>der</strong> Kleinen Kammer <strong>des</strong> EGMR vom<br />

20. Januar <strong>2011</strong> richtig ist. Das Gericht<br />

hat vor einem dreiviertel Jahr<br />

entschieden, dass das deutsche Reviersystem<br />

mit <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />

in <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft und dem<br />

Prinzip <strong>der</strong> flächendeckenden Bejagung<br />

nicht gegen die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention verstößt.<br />

Unzulässig ist laut kleiner Kammer zudem<br />

die Beschwerde, dass die Pflichtmitgliedschaft<br />

gegen das Grundrecht<br />

<strong>der</strong> <strong>Vereinigung</strong>sfreiheit verstößt.<br />

Der Beschwerdeführer – ein Grundstückseigentümer<br />

aus Rheinland-Pfalz<br />

– sieht allerdings weiterhin sein Eigentumsgrundrecht<br />

sowie sein Recht auf<br />

Gewissensfreiheit verletzt und fühlt<br />

sich gegenüber den Eigentümern<br />

größerer Grundstücke diskriminiert.<br />

Über diese Beschwerden entscheidet<br />

die Große Kammer <strong>des</strong> EGMR neu.<br />

Als so genannte Drittbeteiligte sind <strong>der</strong><br />

DJV und die Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaften und<br />

Eigenjagdbesitzer (BAGJE) zugelassen.<br />

Der DJV hat im laufenden Verfahren<br />

bereits zwei Mal Stellung genommen,<br />

um das Reviersystem zu verteidigen.<br />

Eine abschließende mündliche Anhörung<br />

findet am 30. November <strong>2011</strong><br />

in Straßburg vor dem EGMR statt, <strong>der</strong><br />

DJV wird vor Ort vertreten sein.<br />

MADE IN JAPAN<br />

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