bessere und preiswerte Wohnungen! - DIE LINKE. Fraktion in der ...
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■ Die Mitteilungspfl icht <strong>der</strong> Gerichte gegenüber Kommunen über den E<strong>in</strong>gang<br />
von Räumungsklagen muss auf alle Räumungsbegehren ausgeweitet<br />
werden, um soziale Interventionen von Sozialverwaltung <strong>und</strong> Sozialarbeit<br />
zu ermöglichen.<br />
■ Das Angebot an – auch langfristig zu leistenden – wohnbegleitenden, persönlichen<br />
Hilfen (soziale Unterstützung, Geldverwaltung) sollte ausgebaut<br />
werden.<br />
■ Im Rahmen <strong>der</strong> rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen sollte Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> freie Zugang<br />
zum Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Vorrangig gilt dies für Kranke <strong>und</strong><br />
Traumatisierte sowie für Familien mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
■ Für Menschen, die absehbar über e<strong>in</strong>en langen Zeitraum ke<strong>in</strong>e Chance auf<br />
dem Wohnungsmarkt haben <strong>und</strong> deshalb auf öffentliche Unterbr<strong>in</strong>gung angewiesen<br />
s<strong>in</strong>d, müssen qualitätsvollere Formen <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung geschaffen<br />
werden. Dezentrale <strong>und</strong> kle<strong>in</strong>e Wohne<strong>in</strong>heiten, angemessen große <strong>Wohnungen</strong>,<br />
die Verbesserung des Wohnumfelds <strong>und</strong> Möglichkeiten zur Wahrung<br />
<strong>der</strong> Privatsphäre s<strong>in</strong>d dabei entscheidende Kriterien.<br />
■ Bürokratische Hürden (Nachweisbelege bei den Behörden) müssen abgebaut<br />
werden, da viele wohnungssuchende Menschen den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
psychisch <strong>und</strong> physisch nicht gewachsen s<strong>in</strong>d.<br />
■ Die Angemessenheitskriterien <strong>der</strong> Sozialämter <strong>und</strong> <strong>der</strong> ARGE für <strong>Wohnungen</strong><br />
müssen laufend an die Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst werden.<br />
■ Alle Mieten <strong>in</strong> Bestandsmietverhältnissen, die sich <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Spanne des<br />
maßgeblichen Feldes des Mietenspiegels befi nden, sollten bei TransferleistungsempfängerInnen<br />
als sozialrechtlich angemessen gewertet werden. Bei<br />
Neuanmietungen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich auch Mieten als sozialrechtlich angemessen<br />
anzuerkennen, die bis zu 20% über den Mietenspiegelwerten liegen.<br />
■ Kosten für mietvertraglich geschuldete »Schönheitsreparaturen« müssen als<br />
Unterkunftskosten anerkannt, statt als Teil des Regelsatzes gewertet werden.<br />
■ Mietkautionen sollen durch die ARGE als Darlehen unter Abtretung des<br />
Rückzahlungsanspruches gegen den Vermieter vergeben werden, statt – wie<br />
bisher – zumeist die Darlehenstilgung durch die LeistungsempfängerInnen<br />
noch im laufenden Mietverhältnis mit 10% des Regelsatzes zu verlangen.<br />
■ Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>klagbaren Rechtsanspruch<br />
auf e<strong>in</strong> Girokonto auf Guthabenbasis schaffen.<br />
Mieterschutz<br />
■ Der volle Kündigungsschutz für MieterInnen muss erhalten bleiben, was u.a.<br />
heißt: Umwandlungen <strong>in</strong> Eigentumswohnungen s<strong>in</strong>d ausgeschlossen, wenn<br />
dem Vermieter hierdurch nicht nachweisbar erhebliche Nachteile entstehen.<br />
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Zugang zum<br />
Wohnungsmarkt<br />
auch<br />
für Flüchtl<strong>in</strong>ge