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bessere und preiswerte Wohnungen! - DIE LINKE. Fraktion in der ...

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■ Die Mitteilungspfl icht <strong>der</strong> Gerichte gegenüber Kommunen über den E<strong>in</strong>gang<br />

von Räumungsklagen muss auf alle Räumungsbegehren ausgeweitet<br />

werden, um soziale Interventionen von Sozialverwaltung <strong>und</strong> Sozialarbeit<br />

zu ermöglichen.<br />

■ Das Angebot an – auch langfristig zu leistenden – wohnbegleitenden, persönlichen<br />

Hilfen (soziale Unterstützung, Geldverwaltung) sollte ausgebaut<br />

werden.<br />

■ Im Rahmen <strong>der</strong> rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen sollte Flüchtl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> freie Zugang<br />

zum Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Vorrangig gilt dies für Kranke <strong>und</strong><br />

Traumatisierte sowie für Familien mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

■ Für Menschen, die absehbar über e<strong>in</strong>en langen Zeitraum ke<strong>in</strong>e Chance auf<br />

dem Wohnungsmarkt haben <strong>und</strong> deshalb auf öffentliche Unterbr<strong>in</strong>gung angewiesen<br />

s<strong>in</strong>d, müssen qualitätsvollere Formen <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung geschaffen<br />

werden. Dezentrale <strong>und</strong> kle<strong>in</strong>e Wohne<strong>in</strong>heiten, angemessen große <strong>Wohnungen</strong>,<br />

die Verbesserung des Wohnumfelds <strong>und</strong> Möglichkeiten zur Wahrung<br />

<strong>der</strong> Privatsphäre s<strong>in</strong>d dabei entscheidende Kriterien.<br />

■ Bürokratische Hürden (Nachweisbelege bei den Behörden) müssen abgebaut<br />

werden, da viele wohnungssuchende Menschen den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

psychisch <strong>und</strong> physisch nicht gewachsen s<strong>in</strong>d.<br />

■ Die Angemessenheitskriterien <strong>der</strong> Sozialämter <strong>und</strong> <strong>der</strong> ARGE für <strong>Wohnungen</strong><br />

müssen laufend an die Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst werden.<br />

■ Alle Mieten <strong>in</strong> Bestandsmietverhältnissen, die sich <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Spanne des<br />

maßgeblichen Feldes des Mietenspiegels befi nden, sollten bei TransferleistungsempfängerInnen<br />

als sozialrechtlich angemessen gewertet werden. Bei<br />

Neuanmietungen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich auch Mieten als sozialrechtlich angemessen<br />

anzuerkennen, die bis zu 20% über den Mietenspiegelwerten liegen.<br />

■ Kosten für mietvertraglich geschuldete »Schönheitsreparaturen« müssen als<br />

Unterkunftskosten anerkannt, statt als Teil des Regelsatzes gewertet werden.<br />

■ Mietkautionen sollen durch die ARGE als Darlehen unter Abtretung des<br />

Rückzahlungsanspruches gegen den Vermieter vergeben werden, statt – wie<br />

bisher – zumeist die Darlehenstilgung durch die LeistungsempfängerInnen<br />

noch im laufenden Mietverhältnis mit 10% des Regelsatzes zu verlangen.<br />

■ Der Gesetzgeber sollte schnellstmöglich e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>klagbaren Rechtsanspruch<br />

auf e<strong>in</strong> Girokonto auf Guthabenbasis schaffen.<br />

Mieterschutz<br />

■ Der volle Kündigungsschutz für MieterInnen muss erhalten bleiben, was u.a.<br />

heißt: Umwandlungen <strong>in</strong> Eigentumswohnungen s<strong>in</strong>d ausgeschlossen, wenn<br />

dem Vermieter hierdurch nicht nachweisbar erhebliche Nachteile entstehen.<br />

23<br />

Zugang zum<br />

Wohnungsmarkt<br />

auch<br />

für Flüchtl<strong>in</strong>ge

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