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Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1

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Gleitende<br />

Arbeitszeit ist<br />

künftig verpflichtend<br />

für<br />

alle Dienststellen.<br />

Die<br />

praktische<br />

Umsetzung ist<br />

mit der<br />

Personalvertretung<br />

zu<br />

vereinbaren.<br />

Die Auflage eines Gesetzesentwurfs<br />

über grundlegende<br />

Änderungen der Dienst- und<br />

der Vertragsbedienstetenordnung,<br />

der Besoldungsordnung,<br />

des Personalvertretungsgesetzes<br />

und des WienerBedienstetenschutzgesetzes<br />

führt naturgemäß zu breit<br />

gefächerten Diskussionen<br />

und unterschiedlichen Meinungen.<br />

Das ist auch gut so.<br />

Es ist nur schade, wenn ein<br />

wirklich gelungenes Gesamtkonzept<br />

durch einige wenige<br />

Personen bereits im Vorfeld<br />

als Katastrophe und Zumutung<br />

für die Bediensteten<br />

bezeichnet wird. Wir werden<br />

daher sachlich an den<br />

Entwurf herangehen und die<br />

Eckpunkte näher beleuchten.<br />

10 | Teamwork<br />

Auf einen Blick<br />

Länger arbeiten,<br />

aber mit mehr Urlaub<br />

Was ist also die Ausgangsposition?<br />

Wir werden auf Grund zurückliegender<br />

Pensionsreformen<br />

länger arbeiten gehen. Ein besonders<br />

wichtiger Punkt dieser<br />

<strong>Dienstrecht</strong>sänderungen ist,<br />

dass zusätzliche alternsgerechte<br />

Arbeitsbedingungen geschaffen<br />

werden müssen, da wir länger<br />

im Arbeitsprozess verbleiben<br />

sollen.<br />

<strong>Beginn</strong>en wir zuerst mit einer sozialpolitischen<br />

Sensation: Ab<br />

2010 besteht für ältere Bedienstete<br />

unabhängig von der<br />

Gesamtdienstzeit ein zusätzlicher<br />

Urlaubsanspruch im folgenden<br />

Ausmaß:<br />

� Ab dem 57. Lebensjahr 33<br />

Arbeitstage (= 264 Stunden),<br />

� Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für ältere Bedienstete<br />

� Ausdehnung der für den Erholungsurlaub geltenden Verfallsfrist<br />

auf zwei Jahre<br />

� Erweiterung der Möglichkeiten zum Ausgleich von Sonn-,<br />

Feiertags- und Nachtüberstunden<br />

� 25% Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte bei Leistung von Mehrdienstleistungen,<br />

wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist<br />

� Bei Pflegefreistellung auch stundenweise Inanspruchnahme<br />

möglich<br />

� Anerkennung der Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes<br />

� Im Freijahr flexiblere <strong>Beginn</strong>möglichkeiten<br />

� Schaffung eines Freiquartals<br />

Foto: aboutpixel.de / jacques Kohler<br />

Wesentliche Verbesserun<br />

Ältere Bedienstete bekommen ab 2010 eine siebente<br />

Urlaubswoche. Die Gleitzeit wird verpflichtend. Und<br />

Pflegefreistellung kriegt man stundenweise.<br />

Foto: Andraschko<br />

� ab Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

35 Arbeitstage<br />

(= 280 Stunden).<br />

Sogar die geplante Umrechnung<br />

auf Stunden ist kein Nachteil, da<br />

trotz stundenweiser Berechnung<br />

der Verbrauch des Urlaubs auch<br />

zukünftig nur tageweise erfolgen<br />

kann, wobei verschiedene Varianten<br />

wie z.B. stundenweiser<br />

Verbrauch und mindestens<br />

zweitägiger Erholungsurlaub<br />

möglich sein werden.<br />

Als vorteilhaft stellt sich diese<br />

Regelung unter Anderem auch<br />

mit Sicherheit am 24. und 31.12<br />

Ein Booklet über<br />

die tatsächlichen<br />

Fakten bei den<br />

Neuerungen im<br />

<strong>Dienstrecht</strong> hat<br />

die <strong>FSG</strong> herausgegeben<br />

und den<br />

Gewerkschaftsvertrauensleuten<br />

zur Verfügung<br />

gestellt.

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