Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1
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Gleitende<br />
Arbeitszeit ist<br />
künftig verpflichtend<br />
für<br />
alle Dienststellen.<br />
Die<br />
praktische<br />
Umsetzung ist<br />
mit der<br />
Personalvertretung<br />
zu<br />
vereinbaren.<br />
Die Auflage eines Gesetzesentwurfs<br />
über grundlegende<br />
Änderungen der Dienst- und<br />
der Vertragsbedienstetenordnung,<br />
der Besoldungsordnung,<br />
des Personalvertretungsgesetzes<br />
und des WienerBedienstetenschutzgesetzes<br />
führt naturgemäß zu breit<br />
gefächerten Diskussionen<br />
und unterschiedlichen Meinungen.<br />
Das ist auch gut so.<br />
Es ist nur schade, wenn ein<br />
wirklich gelungenes Gesamtkonzept<br />
durch einige wenige<br />
Personen bereits im Vorfeld<br />
als Katastrophe und Zumutung<br />
für die Bediensteten<br />
bezeichnet wird. Wir werden<br />
daher sachlich an den<br />
Entwurf herangehen und die<br />
Eckpunkte näher beleuchten.<br />
10 | Teamwork<br />
Auf einen Blick<br />
Länger arbeiten,<br />
aber mit mehr Urlaub<br />
Was ist also die Ausgangsposition?<br />
Wir werden auf Grund zurückliegender<br />
Pensionsreformen<br />
länger arbeiten gehen. Ein besonders<br />
wichtiger Punkt dieser<br />
<strong>Dienstrecht</strong>sänderungen ist,<br />
dass zusätzliche alternsgerechte<br />
Arbeitsbedingungen geschaffen<br />
werden müssen, da wir länger<br />
im Arbeitsprozess verbleiben<br />
sollen.<br />
<strong>Beginn</strong>en wir zuerst mit einer sozialpolitischen<br />
Sensation: Ab<br />
2010 besteht für ältere Bedienstete<br />
unabhängig von der<br />
Gesamtdienstzeit ein zusätzlicher<br />
Urlaubsanspruch im folgenden<br />
Ausmaß:<br />
� Ab dem 57. Lebensjahr 33<br />
Arbeitstage (= 264 Stunden),<br />
� Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für ältere Bedienstete<br />
� Ausdehnung der für den Erholungsurlaub geltenden Verfallsfrist<br />
auf zwei Jahre<br />
� Erweiterung der Möglichkeiten zum Ausgleich von Sonn-,<br />
Feiertags- und Nachtüberstunden<br />
� 25% Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte bei Leistung von Mehrdienstleistungen,<br />
wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist<br />
� Bei Pflegefreistellung auch stundenweise Inanspruchnahme<br />
möglich<br />
� Anerkennung der Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes<br />
� Im Freijahr flexiblere <strong>Beginn</strong>möglichkeiten<br />
� Schaffung eines Freiquartals<br />
Foto: aboutpixel.de / jacques Kohler<br />
Wesentliche Verbesserun<br />
Ältere Bedienstete bekommen ab 2010 eine siebente<br />
Urlaubswoche. Die Gleitzeit wird verpflichtend. Und<br />
Pflegefreistellung kriegt man stundenweise.<br />
Foto: Andraschko<br />
� ab Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
35 Arbeitstage<br />
(= 280 Stunden).<br />
Sogar die geplante Umrechnung<br />
auf Stunden ist kein Nachteil, da<br />
trotz stundenweiser Berechnung<br />
der Verbrauch des Urlaubs auch<br />
zukünftig nur tageweise erfolgen<br />
kann, wobei verschiedene Varianten<br />
wie z.B. stundenweiser<br />
Verbrauch und mindestens<br />
zweitägiger Erholungsurlaub<br />
möglich sein werden.<br />
Als vorteilhaft stellt sich diese<br />
Regelung unter Anderem auch<br />
mit Sicherheit am 24. und 31.12<br />
Ein Booklet über<br />
die tatsächlichen<br />
Fakten bei den<br />
Neuerungen im<br />
<strong>Dienstrecht</strong> hat<br />
die <strong>FSG</strong> herausgegeben<br />
und den<br />
Gewerkschaftsvertrauensleuten<br />
zur Verfügung<br />
gestellt.