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Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1

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14 | Teamwork<br />

Pensionsregelungen<br />

für Vertragsbedienstete<br />

Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), gültig ab 1.1.2005, wurde eine<br />

neue Pensionsart geschaffen. Sie gilt gleicher Maßen für Männer und Frauen<br />

und soll bei Bestehen einer langen Versicherungsdauer einen Pensionsantritt<br />

vor Erreichen des Regelpensionsalters ermöglichen.<br />

Korridorpension<br />

Derzeit besteht lediglich für<br />

Männer die Möglichkeit, die Korridorpension<br />

vor dem Pensionsantrittsalter<br />

für Alterspension<br />

oder für vorzeitige Alterspension<br />

bei langer Versicherungsdauer<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Für Frauen kommt die Korridorpension<br />

erst ab dem Jahre 2028<br />

in Betracht. Vorher können sie<br />

bereits vor Vollendung des 62.<br />

Lebensjahres entweder Alterspension<br />

oder vorzeitige Alterspension<br />

bei langer Versicherungsdauer<br />

konsumieren.<br />

Bei Vorliegen von mindestens<br />

450 Versicherungsmonaten<br />

(37,5 Jahre) ist Pensionsantritt<br />

ab Vollendung des 62. Lebensjahres<br />

möglich.<br />

Pensionsantritt kann damit auf<br />

Antrag in einem Korridor von 62<br />

bis 65 Lebensjahren erfolgen.<br />

Die Korridorpension wird zu<br />

unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

für folgende Personengr<strong>up</strong>pen<br />

relevant:<br />

� Vor dem 1. Jänner 1955<br />

geborene Männer<br />

Interessant für Jene, die ab dem<br />

1. Jänner 1944 geboren wurden,<br />

weil für diese das Antrittsalter für<br />

vorzeitige Alterspension über 62<br />

Lebensjahren liegt.<br />

� Ab dem 1. Jänner 1955<br />

geborene Personen<br />

Gilt vorerst nur für Männer, weil<br />

das Anfallsalter der Frauen für<br />

die Alterspension noch bis 2028<br />

unter 62 Lebensjahren liegt,<br />

bzw. erst ab 2028 bedeutend<br />

wird.<br />

� Ab 1. Jänner 2005 erstmals<br />

Pensionsversicherte<br />

Für diese Personengr<strong>up</strong>pe gelten<br />

die Bestimmungen des<br />

Allgemeinen Pensionsgesetzes<br />

(APG) uneingeschränkt. In den<br />

meisten Fällen wird hier der<br />

Pensionskorridor einen selbstbestimmten<br />

freiwilligen Pensionsantritt<br />

ermöglichen.<br />

Pensionswegfall<br />

Zu einem Wegfall der Korridorpension<br />

kommt es, wenn<br />

während des Pensionsbezugs<br />

� Erwerbstätigkeit ausgeübt<br />

wird, die Pflichtversicherung<br />

nach sich zieht<br />

� sonstige Erwerbstätigkeit<br />

ausgeübt wird, die die Geringfügigkeitsgrenze<br />

von € 349,01<br />

(2008) pro Monat übersteigt<br />

� selbständig ein landwirtschaftlicher<br />

Betrieb geführt<br />

wird, dessen Einheitswert €<br />

2.400 übersteigt.<br />

� Zeiten des Bezuges einer<br />

Geldleistung für den nicht kon-<br />

sumierten Urlaub (Urlaubsabfindung,Urlaubsentschädigung)<br />

gelten ebenfalls als<br />

Pflichtversicherung und führen<br />

für die Dauer des Bezuges zu<br />

einem Wegfall der Korridorpension.<br />

Achtung!<br />

Jenen Personen, die das letzte<br />

Dienstverhältnis nicht selbst<br />

oder nicht einvernehmlich gelöst<br />

haben, steht die Arbeitslosenunterstützung<br />

noch für ein Jahr<br />

zu, obwohl die Voraussetzungen<br />

für die Korridorpension (62.<br />

Lebensjahr) bereits erfüllt sind.<br />

Foto: aboutpixel.de /Rainer Sturm<br />

Pensionsanpassung früher<br />

Auf Grund der Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln,<br />

Mieten und Energie hat sich die<br />

Regierung darauf geeinigt, den Wirksamkeitsbeginn<br />

der Pensionsanpassung für 2009 um zwei<br />

Monate vorzuverlegen. Das bedeutet, dass die<br />

Pensionsanpassung für 2009 bereits ab 1.<br />

November 2008 stattfinden und die Auswirkungen<br />

der hohen Inflation verringern soll. Zur selben Zeit<br />

werden auch die Ausgleichszulagen-Richtsätze<br />

steigen. Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden<br />

– entsprechend der gegenwärtigen Regelung<br />

– erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010<br />

valorisiert. Das hat knapp vor Ende der Legislaturperiode<br />

der Nationalrat beschlossen.

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