Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1
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14 | Teamwork<br />
Pensionsregelungen<br />
für Vertragsbedienstete<br />
Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), gültig ab 1.1.2005, wurde eine<br />
neue Pensionsart geschaffen. Sie gilt gleicher Maßen für Männer und Frauen<br />
und soll bei Bestehen einer langen Versicherungsdauer einen Pensionsantritt<br />
vor Erreichen des Regelpensionsalters ermöglichen.<br />
Korridorpension<br />
Derzeit besteht lediglich für<br />
Männer die Möglichkeit, die Korridorpension<br />
vor dem Pensionsantrittsalter<br />
für Alterspension<br />
oder für vorzeitige Alterspension<br />
bei langer Versicherungsdauer<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Für Frauen kommt die Korridorpension<br />
erst ab dem Jahre 2028<br />
in Betracht. Vorher können sie<br />
bereits vor Vollendung des 62.<br />
Lebensjahres entweder Alterspension<br />
oder vorzeitige Alterspension<br />
bei langer Versicherungsdauer<br />
konsumieren.<br />
Bei Vorliegen von mindestens<br />
450 Versicherungsmonaten<br />
(37,5 Jahre) ist Pensionsantritt<br />
ab Vollendung des 62. Lebensjahres<br />
möglich.<br />
Pensionsantritt kann damit auf<br />
Antrag in einem Korridor von 62<br />
bis 65 Lebensjahren erfolgen.<br />
Die Korridorpension wird zu<br />
unterschiedlichen Zeitpunkten<br />
für folgende Personengr<strong>up</strong>pen<br />
relevant:<br />
� Vor dem 1. Jänner 1955<br />
geborene Männer<br />
Interessant für Jene, die ab dem<br />
1. Jänner 1944 geboren wurden,<br />
weil für diese das Antrittsalter für<br />
vorzeitige Alterspension über 62<br />
Lebensjahren liegt.<br />
� Ab dem 1. Jänner 1955<br />
geborene Personen<br />
Gilt vorerst nur für Männer, weil<br />
das Anfallsalter der Frauen für<br />
die Alterspension noch bis 2028<br />
unter 62 Lebensjahren liegt,<br />
bzw. erst ab 2028 bedeutend<br />
wird.<br />
� Ab 1. Jänner 2005 erstmals<br />
Pensionsversicherte<br />
Für diese Personengr<strong>up</strong>pe gelten<br />
die Bestimmungen des<br />
Allgemeinen Pensionsgesetzes<br />
(APG) uneingeschränkt. In den<br />
meisten Fällen wird hier der<br />
Pensionskorridor einen selbstbestimmten<br />
freiwilligen Pensionsantritt<br />
ermöglichen.<br />
Pensionswegfall<br />
Zu einem Wegfall der Korridorpension<br />
kommt es, wenn<br />
während des Pensionsbezugs<br />
� Erwerbstätigkeit ausgeübt<br />
wird, die Pflichtversicherung<br />
nach sich zieht<br />
� sonstige Erwerbstätigkeit<br />
ausgeübt wird, die die Geringfügigkeitsgrenze<br />
von € 349,01<br />
(2008) pro Monat übersteigt<br />
� selbständig ein landwirtschaftlicher<br />
Betrieb geführt<br />
wird, dessen Einheitswert €<br />
2.400 übersteigt.<br />
� Zeiten des Bezuges einer<br />
Geldleistung für den nicht kon-<br />
sumierten Urlaub (Urlaubsabfindung,Urlaubsentschädigung)<br />
gelten ebenfalls als<br />
Pflichtversicherung und führen<br />
für die Dauer des Bezuges zu<br />
einem Wegfall der Korridorpension.<br />
Achtung!<br />
Jenen Personen, die das letzte<br />
Dienstverhältnis nicht selbst<br />
oder nicht einvernehmlich gelöst<br />
haben, steht die Arbeitslosenunterstützung<br />
noch für ein Jahr<br />
zu, obwohl die Voraussetzungen<br />
für die Korridorpension (62.<br />
Lebensjahr) bereits erfüllt sind.<br />
Foto: aboutpixel.de /Rainer Sturm<br />
Pensionsanpassung früher<br />
Auf Grund der Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln,<br />
Mieten und Energie hat sich die<br />
Regierung darauf geeinigt, den Wirksamkeitsbeginn<br />
der Pensionsanpassung für 2009 um zwei<br />
Monate vorzuverlegen. Das bedeutet, dass die<br />
Pensionsanpassung für 2009 bereits ab 1.<br />
November 2008 stattfinden und die Auswirkungen<br />
der hohen Inflation verringern soll. Zur selben Zeit<br />
werden auch die Ausgleichszulagen-Richtsätze<br />
steigen. Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden<br />
– entsprechend der gegenwärtigen Regelung<br />
– erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010<br />
valorisiert. Das hat knapp vor Ende der Legislaturperiode<br />
der Nationalrat beschlossen.