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Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1

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ngen bei <strong>Dienstrecht</strong>sgesetzen Manfred Obermüller.<br />

Foto:Andraschko<br />

sowie am Karfreitag dar, da<br />

diese Tage trotz 4,5 Stunden<br />

Arbeitszeit bisher als ganzer<br />

Urlaubstag gegolten haben.<br />

Urlaube können zwei Jahre<br />

mitgenommen werden<br />

Im Gegensatz zu bisher kann<br />

der Urlaub anstatt ein Kalenderjahr<br />

nunmehr zwei Kalenderjahre<br />

mitgenommen werden. Diese<br />

Regelung soll mit 1.12.2008 in<br />

Kraft treten.<br />

Das bedeutet, dass der Resturlaub<br />

von 2007 bis längstens<br />

31.12.2009 zu verbrauchen ist.<br />

Eine Verschlechterung lässt sich<br />

aus Sicht der <strong>FSG</strong> hierbei nur<br />

schwer erkennen, sondern vielmehr<br />

die Garantie, dass bei<br />

Großveranstaltungen (z.B. wie<br />

zuletzt der EURO 2008) oder<br />

vorgezogenen Wahlen Urlaube<br />

besser geplant werden können.<br />

Klare Regelungen für Fixe<br />

und und Gleitende Arbeitszeit<br />

Arbeitszeit<br />

Die Fixe Arbeitszeit und Gleitende<br />

Arbeitszeit werden laut<br />

Entwurf ausdrücklich gesetzlich<br />

In diesem Beitrag geht es um einen Gesetzesentwurf,<br />

der voraussichtlich im Herbst 2008<br />

im Wiener Landtag beschlossen werden soll.<br />

Gerade deshalb erscheint es uns als <strong>FSG</strong><br />

besonders wichtig, Ihnen die wichtigsten<br />

Eckpunkte bereits vorher zu erläutern. Auf<br />

dieser Basis wird es möglich sein, offene<br />

Punkte der Besoldung für Sie positiv zu verhandeln.<br />

Wir als <strong>FSG</strong> haben immer das<br />

gesamte Paket im Auge und werden daher<br />

unseren Weg für Sie weiter unbeirrt beschreiten.<br />

MM.. OObeermülleer manfred.obermueller@wien.gv.at<br />

geregelt, wobei Gleitzeit zukünftig<br />

verpflichtend einzuführen ist,<br />

sofern der Dienstbetrieb dies<br />

zulässt.<br />

Die praktische Umsetzung<br />

(Form, Dienstpläne, Aufteilung<br />

der Arbeitszeit etc.) ist in allen<br />

Fällen mit der Personalvertretung<br />

zu vereinbaren.<br />

Im Bereich der Ha<strong>up</strong>tgr<strong>up</strong>pe I<br />

besteht bereits in mehr als zwei<br />

Drittel aller Dienststellen Gleitende<br />

Arbeitszeit.<br />

Wir stehen bei Einführungen<br />

immer wieder in allen Phasen<br />

mit Rat und Tat zur Verfügung,<br />

und es ist uns bis jetzt keine<br />

Dienststelle bekannt, wo die<br />

Einführung der Gleitenden Arbeitszeit<br />

zu einem Nachteil für<br />

die Bediensteten geführt hätte;<br />

Ganz im Gegenteil, wird die Flexibilität<br />

und gerechtere Zeitaufzeichnung<br />

von den Mitarbeiter-<br />

Innen als sehr positiv empfunden.<br />

„Begünstigte Behinderte“:<br />

Zusatzurlaub ohne Antrag<br />

Die Meldepflicht für Bedienstete,<br />

die einen rechtskräftigen Bescheid<br />

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<br />

besitzen<br />

(„begünstigte Behinderte“) ist<br />

sicherlich noch zu verhandeln.<br />

Vor Allem die Regelung, bei welcher<br />

Stelle im Magistrat diese<br />

Meldung einzubringen ist, steht<br />

im Entwurf noch nicht. Positiv ist<br />

mit Sicherheit, dass diese Mel-<br />

stellvertretender Vorsitzender der<br />

Ha<strong>up</strong>tgr<strong>up</strong>pe I: „Schade, dass eine<br />

gelungene Verbesserung noch vor<br />

der Beschlussfassung<br />

aus welchen Gründen immer<br />

von Einigen schlecht gemacht wird.“<br />

dung dem Antrag auf Zusatzurlaub<br />

gleichzustellen ist.<br />

Pflegefreistellung künftig künftig<br />

auch stundenweise<br />

Der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />

wird künftig in Stunden berechnet,<br />

ist aber tageweise in<br />

Anspruch zu nehmen. Nach<br />

Die geplante Einführung der 7. Urlaubswoche<br />

ist eine sozialpolitische Sensation<br />

Foto:Andraschko<br />

Maßgabe des Dienstbetriebes<br />

kann sie aber auch stundenweise<br />

genehmigt werden. Zeiten<br />

während des Erholungsurlaubes,<br />

für die eine mehr als dreitägige<br />

Pflegefreistellung in Anspruch<br />

genommen wird, werden<br />

vom vereinbarten Urlaubsverbrauch<br />

abgezogen.<br />

Neue Regelungen auch für<br />

Freijahr & Freiquartal<br />

Freiquartal<br />

Verbesserungen bringt zukünftig<br />

auch die Regelung für das Freijahr,<br />

welches mit jedem beliebigen<br />

Monatsersten beginnen kann.<br />

Neu ist das Freiquartal. Auf Antrag<br />

kann man innerhalb einer Rahmenzeit<br />

von zwölf Monaten drei<br />

Monate vom Dienst freigestellt<br />

werden. Während der Rahmenzeit<br />

einschließlich des Freiquartals<br />

gebühren dem/der Bediensteten<br />

75 % des Monatsbezuges.<br />

Teamwork | 11

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