Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1
Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1
Abschied, Beginn Dienstrecht Pick-up - FSG-HG1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ngen bei <strong>Dienstrecht</strong>sgesetzen Manfred Obermüller.<br />
Foto:Andraschko<br />
sowie am Karfreitag dar, da<br />
diese Tage trotz 4,5 Stunden<br />
Arbeitszeit bisher als ganzer<br />
Urlaubstag gegolten haben.<br />
Urlaube können zwei Jahre<br />
mitgenommen werden<br />
Im Gegensatz zu bisher kann<br />
der Urlaub anstatt ein Kalenderjahr<br />
nunmehr zwei Kalenderjahre<br />
mitgenommen werden. Diese<br />
Regelung soll mit 1.12.2008 in<br />
Kraft treten.<br />
Das bedeutet, dass der Resturlaub<br />
von 2007 bis längstens<br />
31.12.2009 zu verbrauchen ist.<br />
Eine Verschlechterung lässt sich<br />
aus Sicht der <strong>FSG</strong> hierbei nur<br />
schwer erkennen, sondern vielmehr<br />
die Garantie, dass bei<br />
Großveranstaltungen (z.B. wie<br />
zuletzt der EURO 2008) oder<br />
vorgezogenen Wahlen Urlaube<br />
besser geplant werden können.<br />
Klare Regelungen für Fixe<br />
und und Gleitende Arbeitszeit<br />
Arbeitszeit<br />
Die Fixe Arbeitszeit und Gleitende<br />
Arbeitszeit werden laut<br />
Entwurf ausdrücklich gesetzlich<br />
In diesem Beitrag geht es um einen Gesetzesentwurf,<br />
der voraussichtlich im Herbst 2008<br />
im Wiener Landtag beschlossen werden soll.<br />
Gerade deshalb erscheint es uns als <strong>FSG</strong><br />
besonders wichtig, Ihnen die wichtigsten<br />
Eckpunkte bereits vorher zu erläutern. Auf<br />
dieser Basis wird es möglich sein, offene<br />
Punkte der Besoldung für Sie positiv zu verhandeln.<br />
Wir als <strong>FSG</strong> haben immer das<br />
gesamte Paket im Auge und werden daher<br />
unseren Weg für Sie weiter unbeirrt beschreiten.<br />
MM.. OObeermülleer manfred.obermueller@wien.gv.at<br />
geregelt, wobei Gleitzeit zukünftig<br />
verpflichtend einzuführen ist,<br />
sofern der Dienstbetrieb dies<br />
zulässt.<br />
Die praktische Umsetzung<br />
(Form, Dienstpläne, Aufteilung<br />
der Arbeitszeit etc.) ist in allen<br />
Fällen mit der Personalvertretung<br />
zu vereinbaren.<br />
Im Bereich der Ha<strong>up</strong>tgr<strong>up</strong>pe I<br />
besteht bereits in mehr als zwei<br />
Drittel aller Dienststellen Gleitende<br />
Arbeitszeit.<br />
Wir stehen bei Einführungen<br />
immer wieder in allen Phasen<br />
mit Rat und Tat zur Verfügung,<br />
und es ist uns bis jetzt keine<br />
Dienststelle bekannt, wo die<br />
Einführung der Gleitenden Arbeitszeit<br />
zu einem Nachteil für<br />
die Bediensteten geführt hätte;<br />
Ganz im Gegenteil, wird die Flexibilität<br />
und gerechtere Zeitaufzeichnung<br />
von den Mitarbeiter-<br />
Innen als sehr positiv empfunden.<br />
„Begünstigte Behinderte“:<br />
Zusatzurlaub ohne Antrag<br />
Die Meldepflicht für Bedienstete,<br />
die einen rechtskräftigen Bescheid<br />
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<br />
besitzen<br />
(„begünstigte Behinderte“) ist<br />
sicherlich noch zu verhandeln.<br />
Vor Allem die Regelung, bei welcher<br />
Stelle im Magistrat diese<br />
Meldung einzubringen ist, steht<br />
im Entwurf noch nicht. Positiv ist<br />
mit Sicherheit, dass diese Mel-<br />
stellvertretender Vorsitzender der<br />
Ha<strong>up</strong>tgr<strong>up</strong>pe I: „Schade, dass eine<br />
gelungene Verbesserung noch vor<br />
der Beschlussfassung<br />
aus welchen Gründen immer<br />
von Einigen schlecht gemacht wird.“<br />
dung dem Antrag auf Zusatzurlaub<br />
gleichzustellen ist.<br />
Pflegefreistellung künftig künftig<br />
auch stundenweise<br />
Der Anspruch auf Pflegefreistellung<br />
wird künftig in Stunden berechnet,<br />
ist aber tageweise in<br />
Anspruch zu nehmen. Nach<br />
Die geplante Einführung der 7. Urlaubswoche<br />
ist eine sozialpolitische Sensation<br />
Foto:Andraschko<br />
Maßgabe des Dienstbetriebes<br />
kann sie aber auch stundenweise<br />
genehmigt werden. Zeiten<br />
während des Erholungsurlaubes,<br />
für die eine mehr als dreitägige<br />
Pflegefreistellung in Anspruch<br />
genommen wird, werden<br />
vom vereinbarten Urlaubsverbrauch<br />
abgezogen.<br />
Neue Regelungen auch für<br />
Freijahr & Freiquartal<br />
Freiquartal<br />
Verbesserungen bringt zukünftig<br />
auch die Regelung für das Freijahr,<br />
welches mit jedem beliebigen<br />
Monatsersten beginnen kann.<br />
Neu ist das Freiquartal. Auf Antrag<br />
kann man innerhalb einer Rahmenzeit<br />
von zwölf Monaten drei<br />
Monate vom Dienst freigestellt<br />
werden. Während der Rahmenzeit<br />
einschließlich des Freiquartals<br />
gebühren dem/der Bediensteten<br />
75 % des Monatsbezuges.<br />
Teamwork | 11