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Dr. Matthias Bartke - SPD<br />

Als nächstes wurde Dr. Matthias Bartke<br />

(*16.01.1959) der SPD auf die Bühne gebeten.<br />

Er ist ebenfalls seit 2013 Mitglied im Deutschen<br />

Bundestag. Von Haus aus Jurist, war er beruflich<br />

zuletzt als Leiter der Rechtsabteilung der Behörde<br />

für Arbeit, Soziales, Familie und Integration tätig.<br />

Ursprünglich aus Bremen kommend, fühlt es sich<br />

jedoch insbesondere Hamburg-Altona schon<br />

seit vielen Jahren sehr verbunden. Dr. Matthias<br />

Bartke ist zurzeit Mitglied im Ausschuss für Arbeit<br />

und Soziales, für Recht und Verbraucherschutz<br />

und stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen<br />

Ausschuss. Seine Schwerpunkte liegen in der<br />

Sozialpolitik und der Internationalen Politik.<br />

Technikfolgenabschätzung. Des Weiteren ist<br />

er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für<br />

Bildung und Forschung und im Ausschuss für<br />

Arbeit und Soziales.<br />

Nach einer ersten Vorstellungsrunde ging es<br />

konkret um das Bundesteilhabegesetz, Ralph<br />

Raule moderierte die Podiumsdiskussion. Die<br />

Parteien CDU, CSU und SPD haben sich im<br />

Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Leistungen<br />

für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen<br />

nur begrenzt Möglichkeiten haben, am<br />

gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, aus dem<br />

bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszulösen und<br />

die Eingliederungshilfe zu einem modernen<br />

Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dabei<br />

sollen sich die Leistungen am persönlichen<br />

Bedarf des Einzelnen orientieren und auch<br />

nach einem bundeseinheitlichen Verfahren<br />

personenbezogen ermittelt werden. Hierbei soll<br />

auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes<br />

geprüft werden. Tritt das Bundesteilhabegesetz<br />

in dieser Legislaturperiode in Kraft, würde der<br />

Bund die Kommunen bei der Eingliederungshilfe<br />

mit einem Betrag in Höhe von 5 Milliarden €<br />

pro Jahr entlasten. Tenor dieses neu erarbeiteten<br />

Bundesteilhabegesetzes ist der Grundsatz:<br />

„Nicht über uns - ohne uns“. Dies bedeutet, dass<br />

Menschen mit ihren jeweiligen Behinderungen<br />

und auch ihre Verbände am Gesetzgebungsprozess<br />

beteiligt werden sollen. Um dies zu ermöglichen,<br />

hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

die „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“<br />

eingerichtet.<br />

Marcus Weinberg - CDU<br />

Den Gesprächskreis rundete Marcus Weinberg<br />

(*04.06.1967) der CDU ab und nahm ebenfalls<br />

auf der Bühne seinen Platz ein. Als gebürtiger<br />

Hamburger und aufgewachsen in Hamburg-<br />

Altona ist ihm dieses Viertel mit seiner bewegten<br />

Geschichte bestens bekannt. Schon während<br />

seiner Tätigkeit als Referendar und Lehrer an<br />

verschiedenen Schulen Hamburgs (Studium<br />

der Fächer Geschichte, Politikwissenschaft und<br />

Pädagogik) begann auch seine aktive Arbeit<br />

in der Politik. Marcus Weinberg ist seit 2005<br />

Abgeordneter in Berlin, sein Schwerpunkt<br />

liegt in der Familienpolitik. Er ist Mitglied im<br />

Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und<br />

Die Podiumsdiskussion moderierte Ralph Raule – links im<br />

Bild stehend Dolmetscherin Mandy Gnerlich (taub), unten<br />

sitzend Dolmetscher/in Dirk Tabbert und Franziska Schwab<br />

(beide hörend)<br />

Zu Wort kam zunächst Dr. Matthias Bartke.<br />

Er erklärte, dass mit Inkrafttreten des SGB IX<br />

der Gedanke der gesellschaftlichen Teilhabe<br />

gesetzlich festgeschrieben worden sei und sich<br />

dadurch vermehrt ein Bewusstseinswandel<br />

in der Gesellschaft vollzogen hätte. Die<br />

gesellschaftliche Teilhabe sei damit ein<br />

<strong>HGZ</strong> 4/<strong>2015</strong> | 5

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