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HGZ 4-2015
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Dr. Matthias Bartke - SPD<br />
Als nächstes wurde Dr. Matthias Bartke<br />
(*16.01.1959) der SPD auf die Bühne gebeten.<br />
Er ist ebenfalls seit 2013 Mitglied im Deutschen<br />
Bundestag. Von Haus aus Jurist, war er beruflich<br />
zuletzt als Leiter der Rechtsabteilung der Behörde<br />
für Arbeit, Soziales, Familie und Integration tätig.<br />
Ursprünglich aus Bremen kommend, fühlt es sich<br />
jedoch insbesondere Hamburg-Altona schon<br />
seit vielen Jahren sehr verbunden. Dr. Matthias<br />
Bartke ist zurzeit Mitglied im Ausschuss für Arbeit<br />
und Soziales, für Recht und Verbraucherschutz<br />
und stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen<br />
Ausschuss. Seine Schwerpunkte liegen in der<br />
Sozialpolitik und der Internationalen Politik.<br />
Technikfolgenabschätzung. Des Weiteren ist<br />
er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für<br />
Bildung und Forschung und im Ausschuss für<br />
Arbeit und Soziales.<br />
Nach einer ersten Vorstellungsrunde ging es<br />
konkret um das Bundesteilhabegesetz, Ralph<br />
Raule moderierte die Podiumsdiskussion. Die<br />
Parteien CDU, CSU und SPD haben sich im<br />
Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Leistungen<br />
für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen<br />
nur begrenzt Möglichkeiten haben, am<br />
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, aus dem<br />
bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszulösen und<br />
die Eingliederungshilfe zu einem modernen<br />
Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dabei<br />
sollen sich die Leistungen am persönlichen<br />
Bedarf des Einzelnen orientieren und auch<br />
nach einem bundeseinheitlichen Verfahren<br />
personenbezogen ermittelt werden. Hierbei soll<br />
auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes<br />
geprüft werden. Tritt das Bundesteilhabegesetz<br />
in dieser Legislaturperiode in Kraft, würde der<br />
Bund die Kommunen bei der Eingliederungshilfe<br />
mit einem Betrag in Höhe von 5 Milliarden €<br />
pro Jahr entlasten. Tenor dieses neu erarbeiteten<br />
Bundesteilhabegesetzes ist der Grundsatz:<br />
„Nicht über uns - ohne uns“. Dies bedeutet, dass<br />
Menschen mit ihren jeweiligen Behinderungen<br />
und auch ihre Verbände am Gesetzgebungsprozess<br />
beteiligt werden sollen. Um dies zu ermöglichen,<br />
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
die „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“<br />
eingerichtet.<br />
Marcus Weinberg - CDU<br />
Den Gesprächskreis rundete Marcus Weinberg<br />
(*04.06.1967) der CDU ab und nahm ebenfalls<br />
auf der Bühne seinen Platz ein. Als gebürtiger<br />
Hamburger und aufgewachsen in Hamburg-<br />
Altona ist ihm dieses Viertel mit seiner bewegten<br />
Geschichte bestens bekannt. Schon während<br />
seiner Tätigkeit als Referendar und Lehrer an<br />
verschiedenen Schulen Hamburgs (Studium<br />
der Fächer Geschichte, Politikwissenschaft und<br />
Pädagogik) begann auch seine aktive Arbeit<br />
in der Politik. Marcus Weinberg ist seit 2005<br />
Abgeordneter in Berlin, sein Schwerpunkt<br />
liegt in der Familienpolitik. Er ist Mitglied im<br />
Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und<br />
Die Podiumsdiskussion moderierte Ralph Raule – links im<br />
Bild stehend Dolmetscherin Mandy Gnerlich (taub), unten<br />
sitzend Dolmetscher/in Dirk Tabbert und Franziska Schwab<br />
(beide hörend)<br />
Zu Wort kam zunächst Dr. Matthias Bartke.<br />
Er erklärte, dass mit Inkrafttreten des SGB IX<br />
der Gedanke der gesellschaftlichen Teilhabe<br />
gesetzlich festgeschrieben worden sei und sich<br />
dadurch vermehrt ein Bewusstseinswandel<br />
in der Gesellschaft vollzogen hätte. Die<br />
gesellschaftliche Teilhabe sei damit ein<br />
<strong>HGZ</strong> 4/<strong>2015</strong> | 5