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Burschenschaftliche Blätter 2014 - 1 & 2

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<strong>Burschenschaftliche</strong><br />

<strong>Blätter</strong><br />

Die Wirtschaft eines europäischen Europas<br />

kann nicht einer Doktrin eines unechten<br />

Freihandels folgen, dessen eigentliches<br />

Prinzip, die komparativen Vorteile, nicht erfüllt<br />

wird, in dem vielmehr absolute Vorteile<br />

unter den kooperierenden Staaten für die<br />

Bereicherung weniger mißbraucht werden.<br />

Die meisten der Völker und Menschen verarmen<br />

dabei. Die Praxis beweist das, aber<br />

die betroffenen Menschen sind gegenüber<br />

dieser korrupten Politik wehrlos. Sie durchschauen<br />

sie nicht einmal.<br />

Einzelstaatliche Finanzwirtschaft<br />

Die finanzielle Verantwortung für ihren Staat<br />

und ihre Wirtschaft haben ohne jede Einschränkung<br />

die Mitgliedstaaten und deren<br />

Völker. Die Völker können nur verbrauchen,<br />

was sie erwirtschaftet haben. Kein Mitgliedstaat<br />

darf für die Finanzierung anderer<br />

Mitgliedstaaten oder deren Wirtschaft, vor<br />

allem deren Banken, in Anspruch genommen<br />

werden (striktes Bail-out-Verbot). Die<br />

Hilfe für fremde Staaten ist staatswidrig.<br />

Ein Grundprinzip des gemeinsamen Lebens<br />

in Freiheit ist die wirtschaftliche Eigenverantwortung.<br />

Sie gehört zur Selbständigkeit<br />

des Bürgers, die zu fördern, aber auch zu<br />

fordern der wesentliche Gegenstand des<br />

Sozialprinzips ist. Sozialistischer Egalitarismus<br />

gehört zu den bestimmenden Ideologien<br />

unserer Zeit. Er ist mit dem freiheit -<br />

lichen Prinzip der Eigenverantwortung unvereinbar.<br />

Zum Zusammenhalt eines Volkes, das gemeinsam<br />

wirtschaftet, gehört mit dem<br />

Sozialprinzip auch die Solidarität mit den<br />

Jungen, Alten, Kranken und Schwachen.<br />

Das Volkseinkommen muß gerecht verteilt<br />

werden. Maßstäbe der Verteilung sind auf<br />

der Grundlage der Gleichheit in der Freiheit<br />

die Leistung und der Bedarf. Aber auch<br />

die Ergebnisse des Marktes und der Nutzen<br />

des Eigentums, einschließlich der Erbschaft,<br />

müssen in einer Marktwirtschaft, die<br />

wesentlich auf Eigentum gründet, berücksichtigt<br />

werden. Das wird in dem Begriff<br />

soziale Marktwirtschaft zusammengefaßt.<br />

Diese Solidarität ist aber auf die Bürgerschaft<br />

des gemeinsamen Staates beschränkt,<br />

weil nur diese existentiell mit dem<br />

Staat verbunden ist. Nur sie unterliegt den<br />

Gesetzen dieses Staates, die sie sich selbst<br />

als der Souverän im allgemeinen Willen<br />

gibt. Solidarität kann es nur in hinreichender<br />

Nähe und in gegenseitiger Verantwortung<br />

geben. Das Sozialprinzip ist untrennbar<br />

mit dem demokratischen Prinzip verbunden.<br />

Beide bestimmen das Recht des<br />

Gemeinwesens.<br />

All diese Voraussetzungen bestehen im<br />

Verhältnis zu Bürgerschaften fremder Staaten<br />

nicht. Es fehlt nicht nur die Solidarität<br />

begründende Schicksalsgemeinschaft, welche<br />

die Europäische Union vergeblich zu<br />

erzwingen unternimmt, sondern vor allem<br />

der gemeinsame demokratische Einfluß auf<br />

die Sozialpolitik, zumal die Einkommensund<br />

Verteilungspolitik.<br />

Strenge Auflagen für die Wirtschafts- und<br />

Finanzpolitik, von denen die „solidarische“<br />

Hilfe für andere Staaten, vornehmlich für<br />

deren Banken, abhängig gemacht wird,<br />

greifen völkerrechts- und staatswidrig in die<br />

Souveränität der hilfsbedürftigen Staaten<br />

ein. Sie sind Fremdherrschaft, die den<br />

Grundprinzipien des friedlichen Zusammenlebens<br />

der Völker widerspricht, demokratiewidrige<br />

Intervention. Die Finanzierung<br />

fremder Staaten verletzt aber auch<br />

das eigene Volk, weil das Volkseinkommen<br />

nicht unter der Bürgerschaft geteilt wird,<br />

sondern nach außen gegeben wird, vor<br />

allem um die mißratene Währungsunion<br />

weiter als Hebel zum Großstaat Europa als<br />

Region eines Weltstaates zu nutzen. Dem<br />

hat bisher kein Volk zugestimmt. Die poli -<br />

tische Klasse hat nicht das Recht, die Leistungen<br />

des Volkes in der Welt zu verstreuen,<br />

d. h. mit den Steuern der Bürger<br />

fremde Staaten zu finanzieren, deren Kosten<br />

zudem vielfach mißbräuchlich sind.<br />

Darüber hilft auch die Zustimmung des<br />

Parlaments nicht hinweg. Über den Staat<br />

hinaus können die Bürger nicht zu einer<br />

Solidarität verpflichtet werden.<br />

Mit der Staatsfinanzierung, die Kreditierung<br />

mittels Staatsanleihen ohne valide Sicherheiten,<br />

das automatische monetäre Bailout<br />

durch das zentrale grenzüberschreitende<br />

Verrechnungssystem des Systems<br />

der Zentralbanken der Einheitswährung<br />

(TARGET 2), die für leistungsfähige Staaten<br />

konjunkturwidrige Niedrigzinspolitik, die<br />

hart konditionierte (unbegrenzte) monetäre<br />

Staatsfinanzierung des OMT-Programms,<br />

maßt sich die Europäische Zentralbank eine<br />

wesentliche Regierungsfunktion an, ohne<br />

daß sie auch nur im geringsten Maße demokratisch<br />

legitimiert wäre.<br />

Die Rettungsschirme EFSF (Europäische<br />

Finanzstabilisierungsfazilität) und ESM hat<br />

das Bundesverfassungsgericht zwar nicht<br />

für rechtmäßig erklärt, aber doch ausgesprochen,<br />

daß die Gewährleistungen und<br />

Kapitalzusagen Deutschlands, allein letztere<br />

190 Milliarden Euro, die haushaltspolitische<br />

Gesamtverantwortung des Deutschen<br />

Bundestages nicht evident „leerlaufen“<br />

lassen würde (Urteil vom 18. März<br />

<strong>2014</strong>). Grundrechtsschutz aus der Eigentumsgewährleistung<br />

lehnt das Gericht nach<br />

wie vor ab.<br />

Die Rettungsschirme sind mit dem Staatsprinzip<br />

unvereinbar. Sie bringen auch für<br />

Deutschland unbezahlbare Verpflichtungen<br />

mit sich, welche die „Vertreter des ganzen<br />

Volkes“ den Bürgern nicht auferlegen dürfen.<br />

Sie nützen weder dem eigenen Volk<br />

noch gar den hilfsbedürftigen Völkern. Sie<br />

stützen vor allem die international agierenden,<br />

sprich spekulierenden, Banken, die<br />

mit Hilfe botmäßiger Politiker ihre Verlustgefahren<br />

auf die steuerzahlenden Bürger<br />

abzuwälzen vermochten. Allen beteiligten<br />

Völkern wird damit schwer geschadet. Das<br />

ethische, sowohl ökonomisch wie rechtlich<br />

begründete Prinzip – Wer handelt, der haftet<br />

– wird dadurch verhöhnt. Es gibt kein<br />

Rechtsprinzip der Systemrelevanz von Banken.<br />

Aber das Geld hat die Macht.<br />

Schlußappell<br />

Wir leben wieder in Jahren der Entscheidung.<br />

Wir sollten uns für Deutschland und<br />

Europa entscheiden, gegen die Europäische<br />

Union, wie sie Internationalisten und<br />

Integrationisten zu Lasten der Vaterländer<br />

geschaffen haben, für ein europäisches Europa<br />

der Bürger und der Völker, der Freiheit,<br />

des Rechts und der wirtschaftlichen<br />

und sozialen Vernunft, dessen Institutionen<br />

die Souveränität der Völker achten und die<br />

Freiheit der Bürger zu verwirklichen eine<br />

Chance lassen. Die Europäische Union ist<br />

eine uneuropäische Fehlentwicklung. An<br />

einem europäischen Europa werden die<br />

deutschen Burschenschaften, die Großes<br />

für Deutschland geleistet haben, weiter<br />

mitwirken. Ihre innere Souveränität, die Persönlichkeit<br />

der Burschenschafter, gewährleistet<br />

die Freiheit. Sie haben seit ihrem Bestehen<br />

den richtigen Wahlspruch, gerade<br />

im Verständnis der Grundsätze in der Verfassung<br />

der deutschen Burschenschaft:<br />

Ehre, Freiheit, Vaterland.<br />

Burschentag <strong>2014</strong><br />

Unser Festredner Professor em. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider<br />

(Jahrgang 1940) war bis zu seiner Emeritierung im<br />

Jahr 2005 Professor für Öffentliches Recht an der Universität<br />

Erlangen-Nürnberg. Schachtschneider studierte in Berlin, Bonn<br />

und Tübingen Jura und promovierte 1969 an der Freien Universität<br />

Berlin. Anschließende Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin<br />

(bis 1980) sowie als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhoch -<br />

schule für Wirtschaft Berlin (1972-78), als Universitätsprofessor für<br />

Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg ( 1978-89) sowie als<br />

Ordinarius für öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg<br />

(1989-2005). Öffentliche Bekanntheit erlangte er vor allem<br />

durch seine Verfassungsbeschwerden zu europapolitischen Fragen.<br />

Schachtschneider ist verheiratet und hat eine Tochter.

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