Spanien aktuell - Online Version März 2016
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12 recht<br />
Die Andalusische Regierung<br />
gibt drei Monate Zeit, damit<br />
die touristisch vermieteten<br />
Wohnungen registriert werden<br />
Die Andalusische Regierung gewährt eine Frist von drei<br />
Monaten ab dem in Kraft treten und der Erscheinung<br />
der Verordnung im “Boletín Oficial de la Junta de Andalucía<br />
(BOJA)”, um die touristisch vermieteten Wohnungen<br />
zu registrieren. Auf diese Weise beendet die Regierung die<br />
Grauzone, in der sich diese Wohnungen befanden. So sollen<br />
nun die Wohnungs-, Häuser- und Zimmervermietungen mit<br />
touristischem Zweck zum regulierten Angebot gehören und ein<br />
Betrug, unbefugte Vermietung und eine illegale Konkurrenz zu<br />
den Hotels unterbunden werden.<br />
Um diese Immobilien mit touristischem Zweck registrieren zu<br />
können, müssen die Besitzer diese in das Register des Andalusischen<br />
Ministeriums für Tourismus eintragen lassen und haben<br />
ein Jahr Zeit, die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen.<br />
Die Andalusische Regierung rechnet mit ungefähr 80.000<br />
Wohnungen dieser Art und 400.000 Plätzen.<br />
Laut Gesetz gelten alle Immobilien als touristisch vermietete<br />
Wohnungen, wenn sie sich in einem Wohngebiet befinden und<br />
mittels eines Preises, regelmäßig und mit touristischem Zweck<br />
über Reisebüros, Organisationen und Reservierungsservices<br />
angeboten werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen ge-<br />
samtheitlich genutzten Unterkünften, bei denen die maximale<br />
Kapazität 15 Personen beträgt, und Zimmervermietungen, bei<br />
denen der Eigentümer das Objekt mit bewohnt und wo maximal<br />
6 Personen ein Zimmer belegen dürfen.<br />
Bisher außen vor gelten noch die Immobilien, die nicht gegen<br />
Entgelt vermietet werden, die ununterbrochenen Mietverhältnisse<br />
einer Person ab mindestens zwei Monate und diejenigen,<br />
die sich in ländlichem Gebiet befinden (die beiden letzteren<br />
haben ihre eigenen Regelungen).<br />
Außerdem sind die Objekte ausgeschlossen, die aus 3 oder<br />
mehr Wohnungen eines Eigentümers bestehen und sich in der<br />
gleichen Immobilie befinden oder einer Immobilienansammlung.<br />
Die Wohnungen sollten über eine Lizenz zum Erstbezug verfügen<br />
und die technischen und qualitativen Anforderungen, die<br />
im Vertrag geregelt sind, erfüllen. Dazu gehören u.a. Fenster,<br />
angemessene Möblierung, Kühlmöglichkeit, Bettwäsche, Küchenutensilien<br />
und ein Erste-Hife-Kasten. Eigentümer, deren<br />
Objekte einen oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllen,<br />
müssen mit Strafen von bis zu 150.000 Euro bei schwerwiegenden<br />
Verstößen rechnen.<br />
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www.spanien<strong>aktuell</strong>.es - <strong>März</strong> <strong>2016</strong>