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Starnberger Bote 12 Notizen aus dem Rat<br />

Notizen aus dem Rat<br />

Konstituierende<br />

Ratssitzung<br />

Was passierte nach der ratlosen Zeit?<br />

11. Mai 20<strong>15</strong>: Vereidigung der neuen<br />

Stadträte, Wahl von Dr. Rieskamp/BLS und<br />

I. Ziebart/FDP als 2. und 3. Bürgermeister.<br />

Besetzung von 9 Ausschüssen, die<br />

Wahl der Referenten wird vertagt. Auf<br />

Vorschlag der Verwaltung wird die alte<br />

Geschäftsordnung „im Wesentlichen“<br />

übernommen.<br />

Eine CSU-Anfrage klärt: der Vertrag<br />

mit dem kommunalen Ordnungsdienst<br />

(KOD) wurde nicht verlängert.<br />

Klärungsbedarf auch bei der im März<br />

20<strong>15</strong> von Bgm. John abgeschafften<br />

Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).<br />

29.06.20<strong>15</strong>: Auf Anfrage der BI „Pro-<br />

Schulbus“ gibt die Bgm. bekannt: das<br />

Schulbusthema wird im September beraten<br />

und entschieden. Einstimmig wird<br />

der Jahreshaushalt 2014 festgestellt und<br />

mit 28:4 Stimmen die Bürgermeister<br />

Pfaffinger und John entlastet.<br />

Auf Antrag von Prof. Picker/WPS wird<br />

gegen das Votum der Fachverwaltung die<br />

Baumschutzverordnung mit <strong>15</strong>:14 (incl.<br />

Stimme der Bgm.) aufgehoben.<br />

Es zeigt sich, dass die im Mai übernommene<br />

Geschäftsordnung auch wesentlich<br />

Neues beinhaltet, was die Ratsmitglieder<br />

überrascht. Lt. Eva John sind die<br />

Verfahrensschritte der Verwaltung aber<br />

noch die gleichen. Nur „das Hemmnis“<br />

des Stadtrats bzw. der Information des<br />

Bauausschusses falle weg. Ein Zurück<br />

zur alten Geschäftsordnung wird mit<br />

11:<strong>16</strong> abgelehnt.<br />

27.07.20<strong>15</strong>: Der vor 6 Monaten vom<br />

Rat beschlossene Auftrag für einen<br />

„Verkehrsentwicklungsplan“ (VEP) wurde<br />

inzwischen erteilt. SHP-Ingenieure,<br />

Hannover, sollen wohl keinen klassischen<br />

VEP, sondern eine Art Obergutachten<br />

erstellen. Vorstellung der Vorgehensweise<br />

Okt. 20<strong>15</strong>, Fertigstellung ca. Ende 20<strong>16</strong>.<br />

Ein Antrag der GRÜNEN zum Stopp der<br />

Planungen zur Westumfahrung (wegen<br />

des laufenden VEP) wird mit 28:2<br />

Stimmen abgelehnt.<br />

Das Landratsamt hält die Aufhebung<br />

der Ausbaubeitragssatzung für rechtswidrig.<br />

Es lägen in Starnberg nicht die<br />

erforderlichen Voraussetzungen einer<br />

„herausragenden Finanzlage“ vor. Dr.<br />

Busse/UWG sieht, wie das LRA, die<br />

Rücklagen der Stadt bald aufgebraucht.<br />

In der emotional geführten Diskussion<br />

erhebt sich die Frage, ob Stadträte aufgrund<br />

eines vermuteten Bürgerwillens<br />

(zur Aufhebung) gegen geltendes Recht<br />

verstoßen sollten?<br />

Mit 20:10 Stimmen erfolgt die<br />

Zustimmung zur Aufrechterhaltung der<br />

Abschaffung der SABS. Weil die Stadt<br />

die erbetene Stellungnahme bisher nicht<br />

geliefert hat, wurde eine Nachfrist bis<br />

zum 23.09.20<strong>15</strong> gesetzt. Sollte auch<br />

die verstreichen, wird das LRA ohne<br />

Anhörung entscheiden.<br />

Umstritten, die Anzahl der<br />

Referentenposten. Der WPS-Antrag<br />

(Reduzierung auf 12, früher 28) wird<br />

mit <strong>16</strong>:14 angenommen. Sie werden z.T.<br />

durch „Kampfabstimmung“, aber ohne<br />

„Qualifikationsnachweis“ gewählt. Auf<br />

ein Referat für Asyl/Migration (Vorschlag<br />

v. Czettritz/GRÜNE) wird verzichtet. Für<br />

Bgm. John ist das „Chefsache“.<br />

Heftige Diskussion auch beim Angebot<br />

von Dr. M. Krenn das fast völlig leerstehende<br />

Centrum auf eigene Kosten<br />

umzubauen und an die Stadt für VHS,<br />

Stadtarchiv, Marionettentheater und evtl.<br />

für Teile der Stadtverwaltung zu vermieten.<br />

Die Chance die Innenstadt zu<br />

beleben und mit der Alten Oberschule<br />

mehr Platz für das Hotel Bayerischer Hof<br />

zu schaffen, wird mit <strong>15</strong>:11 Stimmen<br />

abgelehnt, weil die Miethöhe 11,00<br />

Euro/qm beträgt. „Der Eigentümer<br />

soll sich wieder melden, wenn der ein<br />

„gescheites“ Angebot unterbreitet” so<br />

ein BMS-Stadtrat. Das zeigt: Begriffe<br />

wie Investitionsmathematik und<br />

Umwegrendite scheinen hier fremd zu<br />

sein. Inzwischen will der Eigentümer das<br />

Gebäude, falls nötig, in Teilen verkaufen.<br />

Anschließend werden Vertreter für<br />

die Zweckverbände bestellt und den<br />

Lenkungskreis der STAgenda benannt.<br />

Auch der AB-Halbanschluss Schorn,<br />

das inzwischen durch Beschluss des<br />

Kreistages erledigte Thema Schmalzhof<br />

und die Schulbusse werden behandelt.<br />

12.08.20<strong>15</strong> Ferienausschuss:<br />

Einstimming angenommen wird<br />

der Vorschlag des LRA Flüchtlinge,<br />

Asylbegehrende und wohnungslose<br />

Personen in Containern in der<br />

Petersbrunner Straße unterzubringen.<br />

Verzögerung des Baubeginns der<br />

Westumfahrung. Der Grundstückskauf<br />

geht nicht so voran, wie im Wahlkampf<br />

kolportiert („Bau ab Sommer“). Die<br />

Regierung von Oberbayern hat die Trasse<br />

daher nicht ins Förderprogramm 20<strong>15</strong><br />

aufgenommen.<br />

Andere Projekte, wie am Georgenbach,<br />

am „Seufzerberg“, in der Leutstettener<br />

und Hanfelder Strasse laufen wie geplant.<br />

Kleine Nachbesserungswünsche werden<br />

diskutiert, sind aber nicht mehr umsetzbar.<br />

Auch der Straßenbau in Söcking<br />

schreitet voran, so dass auf die Frage von<br />

Bgm. John, ob der Ferienausschuss die<br />

Arbeit der Verwaltung anerkennt, vielerlei<br />

Klopfen zu hören ist.<br />

Weitere Infos zu Ratssitzungen<br />

in der Lokalpresse, auf<br />

http://www.starnberg.de/<br />

und dem „Stadtratsblog“<br />

http://www.stadtrat-starnberg.de/<br />

Neues Ungemach für Architekten - Vorsicht bei Gesprächen mit der Bauherrschaft?<br />

Ist der Architekt Generalist oder<br />

Spezialist? Das OLG Schleswig<br />

(Beschluss vom 22.11.2012 – 1 U 8/12 –<br />

BGH, Beschluss vom 12.<strong>03</strong>.20<strong>15</strong> – VII ZR<br />

333/12, NZB zurückgewiesen) hat entschieden:<br />

er ist Generalist, im Zweifelsfall<br />

für alles zuständig und fast immer (auch<br />

subsidiär für andere) in der Haftung. Als<br />

Treuhänder des Bauherren muss er auf<br />

die Gesamtkosten achten, obwohl er das<br />

Bauwerk nur plant, aber nicht baut.<br />

Ab jetzt ist Vorsicht geboten! Wenn<br />

ihm bekannt ist, dass der Bauherr nur<br />

begrenzte Mittel hat, bzw. zur Verfügung<br />

stellen will. Oft meinen Architekten, dass<br />

eine verbindliche Baukostenobergrenze<br />

nur im Vertrag oder sonstwie schriftlich<br />

vereinbart werden muss. Falsch! Sogar<br />

mündliche - in diesem Fall eine protokollierte<br />

Unterhaltung vor Vertragsabschluss<br />

zur Höhe der Finanzierungsmittel - kann<br />

bei Überschreitung (von wem eigentlich?)<br />

die „Planung unbrauchbar“ machen. Und<br />

das obwohl im Architektenvertrag keine<br />

Baukostenobergrenze vereinbart wurde!<br />

http://tinyurl.com/ph226q3<br />

Architekten hatte man - als die BRD noch<br />

jung war - kein Dienstleistungsstatus<br />

(beratend) zuerkannt. Ausgestattet<br />

mit Werkverträgen haften sie für den<br />

Gesamterfolg.<br />

Das o.a. Urteil und die Zurückweisung des<br />

BGH lassen berechtigte Zweifel aufkommen,<br />

ob diese Entwicklung noch realistisch<br />

ist. An die Randbedingungen einer<br />

Kostenobergrenze werden keine hohen<br />

Anforderungen gestellt, wohl aber überhöhte<br />

an den beauftragten Architekten.<br />

Wo bleibt da der Auftraggeber? Schon<br />

zu Beginn der 90er Jahre entschied das<br />

OLG Köln auf Rückzahlung des vollen<br />

Architekten- und Statikerhonorars für<br />

ein EFH bei Überschreitung einer vagen<br />

vertraglich fixierten „Zirka-Bausumme“<br />

(unklar ob netto oder brutto). Die hatte der<br />

Bauherr durch überzogene Forderungen<br />

in der Planung aber selbst zunichte<br />

gemacht. Trotzdem wies der BGH die<br />

darauf basierende Revision zurück.<br />

Fazit: die Rechtsprechung orientiert<br />

sich offenbar immer noch am Bild des<br />

Architekten als Demiurg (Schöpfergott).<br />

Als Rädchen im profitorientierten<br />

Baugetriebe ist er das aber längst nicht<br />

mehr, weshalb die Architektenkammern<br />

umgehend Stellung beziehen sollten,<br />

denn das Prinzip der Vertragsgleicheit<br />

scheint durchbrochen.<br />

Schließlich steht der Professionalität des<br />

Architekten nicht ein privat motivierter<br />

Laie gegenüber, der von den Gerichten<br />

gern als unkundiger Verbraucher gesehen<br />

wird, sondern in vielen Fällen eine<br />

Bauherrschaft, die dem architektonischen<br />

„Auftragskünstler“ genau sagt, wo es<br />

lang geht. Dem droht Honorarabzug vom<br />

Auftraggeber wie von den Gerichten. Das<br />

kann wegen der Koppelung von Honorar<br />

an die Nettobausumme existenzgefährdend<br />

werden.<br />

Durch dieses tatsächliche Ungleichgewicht<br />

(hier: Protokoll kippt Vertragswollen)<br />

wird die Vertragsgleicheit zur Fiktion,<br />

denn die Vertragsfreiheit wird außer Kraft<br />

gesetzt..<br />

Vertragsfreiheit bedeutet, dass aufgrund<br />

der rechtlichen Gleichheit jedem die freie<br />

Entscheidung zur Vertragseingehung<br />

offen steht, die, einmal getroffen,<br />

Bindungswirkung entfaltet, um gleichzeitig<br />

die Freiheitsentfaltung des Gegenüber<br />

zu sichern.<br />

Ein Gebäude ist keine vorproduzierte<br />

Ware, sondern entsteht in einem Prozess,<br />

der ohne Mitwirkung des Auftraggebers<br />

nicht möglich ist. Wird er aber nicht<br />

genau aus dieser Mitwirkungspflicht<br />

höchstrichterlich entlassen?<br />

Der folgende Passus im verlinkten<br />

Kommentar zeigt: you can´t have the<br />

cake and eat it.<br />

„Als der Architekt nämlich bemerkte,<br />

dass der besprochene Kostenrahmen<br />

überschritten würde, hat er das<br />

Bauprogramm reduziert, um diesen<br />

doch einhalten zu können. Damit war<br />

der Bauherr aber nicht einverstanden<br />

so dass es zu einer Beendigung der<br />

Zusammenarbeit kam, ohne dass die<br />

Planung des Architekten umgesetzt<br />

wurde.“<br />

Die Mitwirkungserfüllung des Architekten<br />

wurde durch die Mitwirkungsverweigerung<br />

des Bauherren nicht möglich. Das<br />

verstehe wer will…<br />

Consulting + Mediation,<br />

Altostrasse <strong>16</strong>, 82319 Starnberg<br />

08<strong>15</strong>1 - 979 66 <strong>16</strong> und 0171 - 451 3560<br />

Peter Riemann, Dipl.Ing./Master of<br />

Architecture (USA)

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