23.07.16 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 23. Juli 2016 · BZ Nr. 29/16<br />
7<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 24 “Im vorderen Weyen”, 5. Änderung “Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 22.06.2016 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
Nr. 24 “Im vorderen Weyen”, 5. Änderung “Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“ in der Planfassung<br />
des Vorentwurfs vom 08.06.2016 gem. § 2 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Um den örtlichen Bedarf an innerstädtischem Wohnraum in der Stadt Lindau (B) zumindest teilweise<br />
decken zu können, plant die Stadt Lindau (B) die Ausweisung von Bauland für Reihenhäuser im östlichen<br />
Bereich der Karl-Wolfart-Straße, Gemarkung Aeschach.<br />
In der Stadt Lindau (B) herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere fehlt es an<br />
Wohnraum für junge Familien. Mit der Planung soll vor allem der Nachfrage nach erschwinglichen<br />
Reihenhausgrundstücken Rechnung getragen werden. Die Stadt Lindau (B) hat gleichzeitig die Absicht,<br />
bei der Entwicklung von neuen Bauflächen die Vorgaben des § 1a (2) BauGB (sparsamer und<br />
schonender Umgang mit Grund und Boden) zu berücksichtigen und setzt daher vorrangig auf angemessene<br />
Nachverdichtung. Unter wirtschaftlicher Ausnutzung der vorhandenen Erschließung und der<br />
sonstigen Infrastruktur sollen auf den Grundstücken 148/3, 148/4 (Teilfläche) und 148/5 (Teilfläche)<br />
fünf Reihenhäuser entstehen.<br />
Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Im vorderen Weyen“ ist erforderlich,<br />
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen und den städtebaulichen Ordnungsrahmen für die Ausweisung<br />
eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu schaffen und die erforderliche Ausgleichsmaßnahme<br />
zu sichern. Ohne die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes ist es der Stadt Lindau (B)<br />
nicht möglich, der derzeitigen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.<br />
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt für den Planbereich Wohnbaufläche<br />
dar. Das Vorhaben erfüllt das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
erfolgt im Regelverfahren nach dem Europarecht.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von 2.300 m 2 auf und umfasst folgende<br />
Grundstücke der Gemarkung Aeschach: Fl.-Nrn. 148/3, 148/4 (Teilfläche) und 148/5 (Teilfläche).<br />
Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich der Karl-Wolfart-Straße auf der Gemarkung Aeschach.<br />
Das Grundstück besteht aus Wiesenfläche, einigen Bäumen und Sträuchern sowie gärtnerisch<br />
genutzten Bereichen (Gartenhütten, ehemalige Beete, etc.). Im Westen grenzt der Geltungsbereich an<br />
die bestehende Reihenhausbebauung in der Karl-Wolfart-Straße, im Norden und Osten wird das Plangebiet<br />
durch einen Fußweg sowie Gemeinbedarfsflächen (Vereinsheim, Sportanlagen, Schulgelände)<br />
begrenzt und im Süden befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die als Bolzplatz genutzt wird.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 24 “Im vorderen Weyen“, 5. Änderung “<br />
Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt<br />
(unmaßstäblich).<br />
Lindau (B), den 11. Juli 2016<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB –<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Stand vom 08.06.2016 liegt in der Zeit vom<br />
Montag, den 01.08.2016 bis einschließlich Freitag, den 02.09.2016<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8 (Foyer), während der Öffnungszeiten,<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und<br />
zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird<br />
die Planung erläutert. Es wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der<br />
genannten Auslegungsfrist gegeben. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage<br />
der Stadt Lindau (B), eingesehen werden.<br />
Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und<br />
Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder<br />
Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich<br />
zu unterrichten. Es wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch<br />
Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) Satz 1 BauGB.<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt eine/n<br />
Küchenleiter/in an der<br />
Mittelschule Lindau–Reutin<br />
(20 Wochenstunden, 5 Tage Woche)<br />
Ihre Aufgabenschwerpunkte:<br />
• Kontrolle des gelieferten Essens<br />
• Speisen vorbereiten und Essensportionierung<br />
• Einhaltung und Überwachung der Hygienerichtlinien<br />
Ihr Profil:<br />
• Ausbildung in einem hauswirtschaftlichen Beruf oder Kenntnisse im<br />
Küchenbereich<br />
• Kenntnisse im Infektionsschutz und der Lebensmittelhygiene sind<br />
wünschenswert<br />
Die Stelle erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 4 TVÖD.<br />
Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie unter www.lindau.de/stadt<br />
unter der Rubrik „Aktuelles“.<br />
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre aussagekräftigen<br />
Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 07.08.2016 an die Personalund<br />
Organisationsabteilung oder per E-Mail (Anhänge im PDF-Format) an<br />
personal@lindau.de.<br />
Stadt Lindau (B), Personal- und Organisationsabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Telefon 0 83 82/9 18-108<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />
Kick-Oberreit’schen Jugendstiftung für das Jahr 2016<br />
Auf Grund Art. 29 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />
hat der Stadtrat am 11.05.2016 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65<br />
Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gegeben wird:<br />
I.<br />
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />
Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 26 Euro<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
ab.<br />
26 Euro<br />
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
Lindau (B), den 07. Juli 2016<br />
Kick-Oberreit’sche Jugendstiftung<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister, Vorsitzender der Stiftung<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
§ 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar<br />
2016 in Kraft.<br />
II.<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile. Die rechts-aufsichtliche Würdigung<br />
durch das Landratsamt Lindau (Bodensee) vom 28. Juni<br />
2016 ergab keine Beanstandungen.<br />
III.<br />
Die Haushaltssatzung liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der<br />
Gemeindeordnung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung<br />
vom 19.01.1983 während des ganzen<br />
Jahres im Verwaltungs- gebäude Toskana, Zimmer Nr.<br />
4.0.02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur<br />
Einsicht bereit. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan ab<br />
sofort eine Woche lang öffentlich aus