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23.07.16 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 23. Juli 2016 · BZ Nr. 29/16<br />

7<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 24 “Im vorderen Weyen”, 5. Änderung “Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 22.06.2016 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

Nr. 24 “Im vorderen Weyen”, 5. Änderung “Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“ in der Planfassung<br />

des Vorentwurfs vom 08.06.2016 gem. § 2 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Um den örtlichen Bedarf an innerstädtischem Wohnraum in der Stadt Lindau (B) zumindest teilweise<br />

decken zu können, plant die Stadt Lindau (B) die Ausweisung von Bauland für Reihenhäuser im östlichen<br />

Bereich der Karl-Wolfart-Straße, Gemarkung Aeschach.<br />

In der Stadt Lindau (B) herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere fehlt es an<br />

Wohnraum für junge Familien. Mit der Planung soll vor allem der Nachfrage nach erschwinglichen<br />

Reihenhausgrundstücken Rechnung getragen werden. Die Stadt Lindau (B) hat gleichzeitig die Absicht,<br />

bei der Entwicklung von neuen Bauflächen die Vorgaben des § 1a (2) BauGB (sparsamer und<br />

schonender Umgang mit Grund und Boden) zu berücksichtigen und setzt daher vorrangig auf angemessene<br />

Nachverdichtung. Unter wirtschaftlicher Ausnutzung der vorhandenen Erschließung und der<br />

sonstigen Infrastruktur sollen auf den Grundstücken 148/3, 148/4 (Teilfläche) und 148/5 (Teilfläche)<br />

fünf Reihenhäuser entstehen.<br />

Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 “Im vorderen Weyen“ ist erforderlich,<br />

um die planungsrechtlichen Voraussetzungen und den städtebaulichen Ordnungsrahmen für die Ausweisung<br />

eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu schaffen und die erforderliche Ausgleichsmaßnahme<br />

zu sichern. Ohne die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes ist es der Stadt Lindau (B)<br />

nicht möglich, der derzeitigen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden.<br />

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt für den Planbereich Wohnbaufläche<br />

dar. Das Vorhaben erfüllt das Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

erfolgt im Regelverfahren nach dem Europarecht.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von 2.300 m 2 auf und umfasst folgende<br />

Grundstücke der Gemarkung Aeschach: Fl.-Nrn. 148/3, 148/4 (Teilfläche) und 148/5 (Teilfläche).<br />

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich der Karl-Wolfart-Straße auf der Gemarkung Aeschach.<br />

Das Grundstück besteht aus Wiesenfläche, einigen Bäumen und Sträuchern sowie gärtnerisch<br />

genutzten Bereichen (Gartenhütten, ehemalige Beete, etc.). Im Westen grenzt der Geltungsbereich an<br />

die bestehende Reihenhausbebauung in der Karl-Wolfart-Straße, im Norden und Osten wird das Plangebiet<br />

durch einen Fußweg sowie Gemeinbedarfsflächen (Vereinsheim, Sportanlagen, Schulgelände)<br />

begrenzt und im Süden befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die als Bolzplatz genutzt wird.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 24 “Im vorderen Weyen“, 5. Änderung “<br />

Im Bereich Karl-Wolfart-Straße“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt<br />

(unmaßstäblich).<br />

Lindau (B), den 11. Juli 2016<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB –<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Stand vom 08.06.2016 liegt in der Zeit vom<br />

Montag, den 01.08.2016 bis einschließlich Freitag, den 02.09.2016<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8 (Foyer), während der Öffnungszeiten,<br />

öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und<br />

zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird<br />

die Planung erläutert. Es wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der<br />

genannten Auslegungsfrist gegeben. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage<br />

der Stadt Lindau (B), eingesehen werden.<br />

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und<br />

Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder<br />

Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich<br />

zu unterrichten. Es wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch<br />

Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) Satz 1 BauGB.<br />

Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine/n<br />

Küchenleiter/in an der<br />

Mittelschule Lindau–Reutin<br />

(20 Wochenstunden, 5 Tage Woche)<br />

Ihre Aufgabenschwerpunkte:<br />

• Kontrolle des gelieferten Essens<br />

• Speisen vorbereiten und Essensportionierung<br />

• Einhaltung und Überwachung der Hygienerichtlinien<br />

Ihr Profil:<br />

• Ausbildung in einem hauswirtschaftlichen Beruf oder Kenntnisse im<br />

Küchenbereich<br />

• Kenntnisse im Infektionsschutz und der Lebensmittelhygiene sind<br />

wünschenswert<br />

Die Stelle erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 4 TVÖD.<br />

Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie unter www.lindau.de/stadt<br />

unter der Rubrik „Aktuelles“.<br />

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre aussagekräftigen<br />

Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 07.08.2016 an die Personalund<br />

Organisationsabteilung oder per E-Mail (Anhänge im PDF-Format) an<br />

personal@lindau.de.<br />

Stadt Lindau (B), Personal- und Organisationsabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Telefon 0 83 82/9 18-108<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />

Kick-Oberreit’schen Jugendstiftung für das Jahr 2016<br />

Auf Grund Art. 29 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

hat der Stadtrat am 11.05.2016 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65<br />

Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gegeben wird:<br />

I.<br />

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 26 Euro<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

ab.<br />

26 Euro<br />

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

Lindau (B), den 07. Juli 2016<br />

Kick-Oberreit’sche Jugendstiftung<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister, Vorsitzender der Stiftung<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

§ 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar<br />

2016 in Kraft.<br />

II.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile. Die rechts-aufsichtliche Würdigung<br />

durch das Landratsamt Lindau (Bodensee) vom 28. Juni<br />

2016 ergab keine Beanstandungen.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung<br />

vom 19.01.1983 während des ganzen<br />

Jahres im Verwaltungs- gebäude Toskana, Zimmer Nr.<br />

4.0.02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur<br />

Einsicht bereit. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan ab<br />

sofort eine Woche lang öffentlich aus

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