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Danke <strong>für</strong> Ihr Interesse an dieser Immobilie,<br />
die wir im sogenannten Bieterverfahren<br />
anbieten. Wir nennen es<br />
Marktpreisverfahren, weil:<br />
Der Markt entscheidet den Preis<br />
Vielleicht landen Sie ja hiermit Ihren<br />
persönlichen Volltreffer.<br />
Was ist das Marktpreisverfahren <strong>für</strong><br />
Immobilien?<br />
Es ist eine spezielle und moderne Methode,<br />
um fair zum Marktpreis einer<br />
Immobilie zu verkaufen.<br />
Was habe ich dabei zu beachten? Wie<br />
funktioniert das? Jede Menge Fragen,<br />
die wir Ihnen gerne beantworten. Auf<br />
den folgenden Seiten finden Sie<br />
Fragen und Antworten.<br />
Wie ist der grundsätzliche Ablauf?<br />
1. Werbung und Angebot<br />
Die Immobilie wird ganz normal angeboten<br />
und von uns über vielfältige Wege<br />
beworben. Sie als Interessent bekommen<br />
jedoch keinen fiktiven Preis<br />
vorgesetzt. Bei dem Marktpreisverfahren<br />
gibt der Verkäufer keinen utopischen<br />
Preis vor, sondern der Käufer<br />
schlägt über sein Gebot einen Preis<br />
vor. Nach unten sind die Gebote begrenzt<br />
durch das Mindestgebot.<br />
2<br />
2. Erst<strong>info</strong>rmation über Exposé und<br />
Erstbesichtigung über offene Besichtigung<br />
Informieren können Sie sich als Interessent<br />
<strong>für</strong> die Immobilie in Form einer<br />
offenen Besichtigung ohne Voranmeldung,<br />
wie wir sie auch <strong>für</strong> Immobilien<br />
durchführen, die konventionell angeboten<br />
werden. Dabei können Sie sich<br />
alles ganz genau anschauen. Vor der<br />
offenen Besichtigung können Sie Vorab-Informationen<br />
in Form eines Exposés<br />
erhalten. Ansonsten erhalten Sie<br />
dies bei Interesse nach der offenen<br />
Besichtigung. Wegen der Chancengleichheit<br />
<strong>für</strong> alle Interessenten sind<br />
Besichtigungen nur zu dem Termin<br />
der offenen Besichtigung möglich.<br />
3. Mehr Informationen und Zweitbesichtigungsmöglichkeit<br />
bei weiterem<br />
Interesse<br />
Wenn Sie nach der offenen Besichtigung<br />
näher an der Immobilie interessiert<br />
sind, haben Sie die Möglichkeit,<br />
diese Immobilie bei einer Zweitbesichtigung<br />
mit Ihren Beratern und Fachleuten<br />
oder alleine zu besichtigen. Dabei<br />
erhalten Sie auch weitergehende Unterlagen<br />
zur Immobilie.<br />
4. Gebotsabgabe innerhalb Frist bei<br />
uns<br />
Wenn Sie nach Ihrem Immobilienprüfungstermin<br />
diese Immobilie kaufen<br />
möchten, geben Sie Ihr Maximalgebot<br />
schriftlich innerhalb der festgelegten<br />
Frist bei uns ab.<br />
Sollten Sie Hilfe bei der Finanzierung<br />
benötigen, unterstützen wir Sie gerne<br />
dabei. Selbstverständlich erhalten Sie<br />
auch alle Unterlagen, die verfügbar<br />
sind und Ihre Bank benötigt.<br />
5. Gebotsvarianten<br />
Der Höchstbietende kann kaufen zum<br />
Preis des<br />
5.1. eigenen Höchstgebots<br />
5.2. Zweithöchstgebotes<br />
5.3. Zweithöchstgebotes plus 1 Prozent<br />
In dem jeweiligen Gebotsformular ist<br />
das vermerkt, welche Variante bei der<br />
jeweiligen Immobilie gilt.<br />
6. Gebotsauswertung und Feststellung<br />
des Höchstbietenden durch uns<br />
Wir sammeln bis zum Ende der Gebotsfrist<br />
alle Angebote ein und ermitteln,<br />
wer das höchste Gebot abgegeben<br />
hat und evtl. wie hoch das Zweithöchstgebot<br />
ist. Dieser Bieter kann die<br />
Immobilie zum Gebot gemäß 5. kaufen,<br />
sofern der Eigentümer dieses akzeptiert.<br />
7. Annahme oder Ablehnung des Gebotes<br />
durch den Eigentümer<br />
Der Eigentümer muss entscheiden, ob<br />
er seine Immobilie an den Höchstbieter<br />
verkauft. Er ist nicht zum Verkauf<br />
verpflichtet, wenn der Preis nicht seinen<br />
Vorstellungen entspricht.<br />
8. Information des Höchstbietenden<br />
Ist der Eigentümer damit einverstanden,<br />
<strong>info</strong>rmieren wir den Höchstbietenden<br />
darüber, dass er den Zuschlag