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Danke <strong>für</strong> Ihr Interesse an dieser Immobilie,<br />

die wir im sogenannten Bieterverfahren<br />

anbieten. Wir nennen es<br />

Marktpreisverfahren, weil:<br />

Der Markt entscheidet den Preis<br />

Vielleicht landen Sie ja hiermit Ihren<br />

persönlichen Volltreffer.<br />

Was ist das Marktpreisverfahren <strong>für</strong><br />

Immobilien?<br />

Es ist eine spezielle und moderne Methode,<br />

um fair zum Marktpreis einer<br />

Immobilie zu verkaufen.<br />

Was habe ich dabei zu beachten? Wie<br />

funktioniert das? Jede Menge Fragen,<br />

die wir Ihnen gerne beantworten. Auf<br />

den folgenden Seiten finden Sie<br />

Fragen und Antworten.<br />

Wie ist der grundsätzliche Ablauf?<br />

1. Werbung und Angebot<br />

Die Immobilie wird ganz normal angeboten<br />

und von uns über vielfältige Wege<br />

beworben. Sie als Interessent bekommen<br />

jedoch keinen fiktiven Preis<br />

vorgesetzt. Bei dem Marktpreisverfahren<br />

gibt der Verkäufer keinen utopischen<br />

Preis vor, sondern der Käufer<br />

schlägt über sein Gebot einen Preis<br />

vor. Nach unten sind die Gebote begrenzt<br />

durch das Mindestgebot.<br />

2<br />

2. Erst<strong>info</strong>rmation über Exposé und<br />

Erstbesichtigung über offene Besichtigung<br />

Informieren können Sie sich als Interessent<br />

<strong>für</strong> die Immobilie in Form einer<br />

offenen Besichtigung ohne Voranmeldung,<br />

wie wir sie auch <strong>für</strong> Immobilien<br />

durchführen, die konventionell angeboten<br />

werden. Dabei können Sie sich<br />

alles ganz genau anschauen. Vor der<br />

offenen Besichtigung können Sie Vorab-Informationen<br />

in Form eines Exposés<br />

erhalten. Ansonsten erhalten Sie<br />

dies bei Interesse nach der offenen<br />

Besichtigung. Wegen der Chancengleichheit<br />

<strong>für</strong> alle Interessenten sind<br />

Besichtigungen nur zu dem Termin<br />

der offenen Besichtigung möglich.<br />

3. Mehr Informationen und Zweitbesichtigungsmöglichkeit<br />

bei weiterem<br />

Interesse<br />

Wenn Sie nach der offenen Besichtigung<br />

näher an der Immobilie interessiert<br />

sind, haben Sie die Möglichkeit,<br />

diese Immobilie bei einer Zweitbesichtigung<br />

mit Ihren Beratern und Fachleuten<br />

oder alleine zu besichtigen. Dabei<br />

erhalten Sie auch weitergehende Unterlagen<br />

zur Immobilie.<br />

4. Gebotsabgabe innerhalb Frist bei<br />

uns<br />

Wenn Sie nach Ihrem Immobilienprüfungstermin<br />

diese Immobilie kaufen<br />

möchten, geben Sie Ihr Maximalgebot<br />

schriftlich innerhalb der festgelegten<br />

Frist bei uns ab.<br />

Sollten Sie Hilfe bei der Finanzierung<br />

benötigen, unterstützen wir Sie gerne<br />

dabei. Selbstverständlich erhalten Sie<br />

auch alle Unterlagen, die verfügbar<br />

sind und Ihre Bank benötigt.<br />

5. Gebotsvarianten<br />

Der Höchstbietende kann kaufen zum<br />

Preis des<br />

5.1. eigenen Höchstgebots<br />

5.2. Zweithöchstgebotes<br />

5.3. Zweithöchstgebotes plus 1 Prozent<br />

In dem jeweiligen Gebotsformular ist<br />

das vermerkt, welche Variante bei der<br />

jeweiligen Immobilie gilt.<br />

6. Gebotsauswertung und Feststellung<br />

des Höchstbietenden durch uns<br />

Wir sammeln bis zum Ende der Gebotsfrist<br />

alle Angebote ein und ermitteln,<br />

wer das höchste Gebot abgegeben<br />

hat und evtl. wie hoch das Zweithöchstgebot<br />

ist. Dieser Bieter kann die<br />

Immobilie zum Gebot gemäß 5. kaufen,<br />

sofern der Eigentümer dieses akzeptiert.<br />

7. Annahme oder Ablehnung des Gebotes<br />

durch den Eigentümer<br />

Der Eigentümer muss entscheiden, ob<br />

er seine Immobilie an den Höchstbieter<br />

verkauft. Er ist nicht zum Verkauf<br />

verpflichtet, wenn der Preis nicht seinen<br />

Vorstellungen entspricht.<br />

8. Information des Höchstbietenden<br />

Ist der Eigentümer damit einverstanden,<br />

<strong>info</strong>rmieren wir den Höchstbietenden<br />

darüber, dass er den Zuschlag

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