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Marktpreisverfahren - Verkauf<br />

gegen Gebot - Bieterverfahren<br />

Informationen <strong>für</strong> Kauf<strong>interessenten</strong>


Danke <strong>für</strong> Ihr Interesse an dieser Immobilie,<br />

die wir im sogenannten Bieterverfahren<br />

anbieten. Wir nennen es<br />

Marktpreisverfahren, weil:<br />

Der Markt entscheidet den Preis<br />

Vielleicht landen Sie ja hiermit Ihren<br />

persönlichen Volltreffer.<br />

Was ist das Marktpreisverfahren <strong>für</strong><br />

Immobilien?<br />

Es ist eine spezielle und moderne Methode,<br />

um fair zum Marktpreis einer<br />

Immobilie zu verkaufen.<br />

Was habe ich dabei zu beachten? Wie<br />

funktioniert das? Jede Menge Fragen,<br />

die wir Ihnen gerne beantworten. Auf<br />

den folgenden Seiten finden Sie<br />

Fragen und Antworten.<br />

Wie ist der grundsätzliche Ablauf?<br />

1. Werbung und Angebot<br />

Die Immobilie wird ganz normal angeboten<br />

und von uns über vielfältige Wege<br />

beworben. Sie als Interessent bekommen<br />

jedoch keinen fiktiven Preis<br />

vorgesetzt. Bei dem Marktpreisverfahren<br />

gibt der Verkäufer keinen utopischen<br />

Preis vor, sondern der Käufer<br />

schlägt über sein Gebot einen Preis<br />

vor. Nach unten sind die Gebote begrenzt<br />

durch das Mindestgebot.<br />

2<br />

2. Erst<strong>info</strong>rmation über Exposé und<br />

Erstbesichtigung über offene Besichtigung<br />

Informieren können Sie sich als Interessent<br />

<strong>für</strong> die Immobilie in Form einer<br />

offenen Besichtigung ohne Voranmeldung,<br />

wie wir sie auch <strong>für</strong> Immobilien<br />

durchführen, die konventionell angeboten<br />

werden. Dabei können Sie sich<br />

alles ganz genau anschauen. Vor der<br />

offenen Besichtigung können Sie Vorab-Informationen<br />

in Form eines Exposés<br />

erhalten. Ansonsten erhalten Sie<br />

dies bei Interesse nach der offenen<br />

Besichtigung. Wegen der Chancengleichheit<br />

<strong>für</strong> alle Interessenten sind<br />

Besichtigungen nur zu dem Termin<br />

der offenen Besichtigung möglich.<br />

3. Mehr Informationen und Zweitbesichtigungsmöglichkeit<br />

bei weiterem<br />

Interesse<br />

Wenn Sie nach der offenen Besichtigung<br />

näher an der Immobilie interessiert<br />

sind, haben Sie die Möglichkeit,<br />

diese Immobilie bei einer Zweitbesichtigung<br />

mit Ihren Beratern und Fachleuten<br />

oder alleine zu besichtigen. Dabei<br />

erhalten Sie auch weitergehende Unterlagen<br />

zur Immobilie.<br />

4. Gebotsabgabe innerhalb Frist bei<br />

uns<br />

Wenn Sie nach Ihrem Immobilienprüfungstermin<br />

diese Immobilie kaufen<br />

möchten, geben Sie Ihr Maximalgebot<br />

schriftlich innerhalb der festgelegten<br />

Frist bei uns ab.<br />

Sollten Sie Hilfe bei der Finanzierung<br />

benötigen, unterstützen wir Sie gerne<br />

dabei. Selbstverständlich erhalten Sie<br />

auch alle Unterlagen, die verfügbar<br />

sind und Ihre Bank benötigt.<br />

5. Gebotsvarianten<br />

Der Höchstbietende kann kaufen zum<br />

Preis des<br />

5.1. eigenen Höchstgebots<br />

5.2. Zweithöchstgebotes<br />

5.3. Zweithöchstgebotes plus 1 Prozent<br />

In dem jeweiligen Gebotsformular ist<br />

das vermerkt, welche Variante bei der<br />

jeweiligen Immobilie gilt.<br />

6. Gebotsauswertung und Feststellung<br />

des Höchstbietenden durch uns<br />

Wir sammeln bis zum Ende der Gebotsfrist<br />

alle Angebote ein und ermitteln,<br />

wer das höchste Gebot abgegeben<br />

hat und evtl. wie hoch das Zweithöchstgebot<br />

ist. Dieser Bieter kann die<br />

Immobilie zum Gebot gemäß 5. kaufen,<br />

sofern der Eigentümer dieses akzeptiert.<br />

7. Annahme oder Ablehnung des Gebotes<br />

durch den Eigentümer<br />

Der Eigentümer muss entscheiden, ob<br />

er seine Immobilie an den Höchstbieter<br />

verkauft. Er ist nicht zum Verkauf<br />

verpflichtet, wenn der Preis nicht seinen<br />

Vorstellungen entspricht.<br />

8. Information des Höchstbietenden<br />

Ist der Eigentümer damit einverstanden,<br />

<strong>info</strong>rmieren wir den Höchstbietenden<br />

darüber, dass er den Zuschlag


erhalten hat.<br />

9. Finanzierungsbestätigung des<br />

Höchstbietenden<br />

Der Höchstbietende legt uns innerhalb<br />

einer Frist die Finanzierungsbestätigung<br />

seiner Bank vor.<br />

10. Kaufvertragsvorbereitung<br />

Zusammen mit dem Notar bereiten wir<br />

den Kaufvertrag vor.<br />

Muss ich als Interessent und Bieter irgendwelche<br />

Gebühren zahlen,<br />

dadurch dass ich ein Gebot abgegeben<br />

habe oder wenn ich Höchstbietender<br />

bin?<br />

Nein. Das wäre nicht fair, weil sich der<br />

Eigentümer ja erst anschließend entscheidet,<br />

ob er zu dem Meist- bzw.<br />

Zweithöchstpreis verkauft.<br />

Laufe ich Gefahr, dass sich Angebote<br />

hochschaukeln oder ich als Interessent<br />

durch mehrmaliges Bieten mehr<br />

biete, als ich eigentlich will?<br />

Nein. Sie geben nur einmal Ihr<br />

Höchstgebot ab. Nachverhandlungen<br />

oder Extrarunden gibt es nicht mehr.<br />

Sie kaufen bei der Zweithöchstvariante<br />

sogar noch zu einem geringeren<br />

Preis als Ihrem Gebot, weil Sie ja nur<br />

den Zweithöchstpreis zahlen. Die Gefahr,<br />

dass Sie durch Abgabe mehrerer<br />

Gebote mehr bieten, als Sie ursprünglich<br />

wollten und Sie dadurch zu viel<br />

ausgeben, ist hierbei ausgeschaltet.<br />

Sie können gefahrlos Ihr Höchstgebot<br />

abgeben.<br />

Gibt es bereits Ähnliches?<br />

Ja. Wenn Sie bei Ebay ® etwas ersteigern<br />

wollen,<br />

- müssen Sie dies innerhalb einer Gebotsfrist<br />

tun.<br />

- wissen Sie, dass Sie mindestens einen<br />

Preis bieten müssen, der das aktuelle<br />

Gebot übersteigt.<br />

- zahlen Sie in der Regel weniger als<br />

Ihr Höchstgebot, weil Sie dort nur geringfügig<br />

mehr zahlen als der bis dahin<br />

Höchstbietende.<br />

Welche Unterschiede bestehen zum<br />

Bieten bei Ebay ®?<br />

- Das aktuelle Gebot erfahren Sie<br />

nicht. Das ist jedoch unerheblich, weil<br />

Sie nur einmal Ihr Maximalgebot abgeben<br />

müssen.<br />

- Sie brauchen die Auktion nicht zu<br />

beobachten, weil Sie nur einmal bieten<br />

brauchen und nach der Frist <strong>info</strong>rmiert<br />

werden, ob Sie Höchstbietender<br />

waren.<br />

- Der Kauf kommt nicht dadurch zustande,<br />

dass Sie Höchstbietender<br />

sind. Bei dem Verkauf von Immobilien<br />

hat der Gesetzgeber sowieso vorgeschrieben,<br />

dass dies in Form eines<br />

Kaufvertrages, den ein Notar aufsetzt<br />

und beurkundet, zu erfolgen hat. Der<br />

Kaufvertrag wird erst vom Notar erstellt,<br />

wenn der Eigentümer dem Verkauf<br />

zum Meist- bzw. Zweithöchstpreis<br />

zustimmt und der Höchstbietende<br />

eine Finanzierungsbestätigung vorlegt.<br />

- Es gibt keinen Startpreis, sondern<br />

ein Mindestgebot.<br />

Gibt es auch den Sofort-Kauf wie auf<br />

anderen Verkaufsplattformen?<br />

Ja. In der Werbung ist im Feld Kaufpreis<br />

immer der Mindestgebotspreis<br />

angegeben. Im erläuternden Text ist<br />

der Sofort-Kauf-Preis genannt. Wenn<br />

Sie die Immobilie kaufen möchten und<br />

sicherstellen wollen, dass Sie nicht<br />

überboten werden, teilen Sie uns bitte<br />

mit, dass Sie vom Sofortkauf Gebrauch<br />

machen möchten. Wenn die finanziellen<br />

Dinge geklärt sind und der<br />

Notar beauftragt wurde, stoppen wir<br />

das Gebotsverfahren.<br />

Wie lange ist in der Regel die Gebotsfrist?<br />

Zwischen erster offener Besichtigung<br />

und Gebotsfrist liegen in der Regel 2-8<br />

Wochen. Dies ist abhängig davon, ob<br />

ein oder zwei offene Besichtigungen<br />

durchgeführt werden können. Weiterhin<br />

spielen die normalen saisonalen<br />

Bedingungen eine Rolle (Feiertage,<br />

Ferien, etc.). Die <strong>für</strong> die jeweilige im<br />

Marktpreisverfahren angebotene Immobilie<br />

festgelegte Gebotsfrist teilen<br />

wir Ihnen bei Interesse gerne mit.<br />

Warum müssen die Gebote schriftlich<br />

abgegeben werden?<br />

Schriftliche Abgabe deshalb, um die<br />

Ernsthaftigkeit seitens eines Kauf<strong>interessenten</strong><br />

darzulegen.<br />

Warum schalten Sie keinen Notar zur<br />

Entgegennahme der Angebote ein?<br />

Zu früheren Zeiten haben auch wir einen<br />

Notar da<strong>für</strong> eingeschaltet. Dessen<br />

Dienstleistung in diesem Zusammenhang<br />

steht jedoch in keinem Verhältnis<br />

zu den hohen Kosten, die dadurch<br />

entstehen. Gebote entgegennehmen,<br />

den Meistbietenden und das Meistbzw.<br />

Zweithöchstgebot ermitteln, können<br />

wir auch. Den sorgsamen Umgang<br />

damit praktizieren wir seit Jahren:<br />

Auch bei Immobilien, die wir außerhalb<br />

des Marktpreisverfahrens verkaufen,<br />

nehmen wir von Interessenten<br />

hin und wieder Gebote entgegen. Den<br />

Notar schalten wir anschließend zur<br />

Kaufvertragserstellung ein.<br />

Warum bieten Sie Immobilien in dem<br />

Marktpreisverfahren an?<br />

Wenn Gutachter einen Wert festlegen,<br />

ermitteln diese fast immer nur einen<br />

fiktiven Wert. Da wir nah am Immobilienmarkt<br />

sind und Angebot und Nachfrage<br />

seit vielen Jahren kennen, sind<br />

wir schon in der Lage, einen recht genauen<br />

Marktwert über unsere Marktwertermittlung<br />

zu ermitteln. Dies tun<br />

wir auch in vielen Fällen; auch wenn<br />

die Auftraggeber gar nicht verkaufen<br />

wollen. Abgesehen davon, dass es<br />

letztendlich nicht möglich sein wird,<br />

den Wert einer Immobilie im Vorfeld<br />

ganz exakt bestimmen zu können,<br />

bleibt die entscheidende Frage jedoch,<br />

ob der Kaufinteressent glaubt,<br />

dass das Gutachten marktgerecht und<br />

fair ist. Ein Gutachten oder eine Wertermittlung<br />

ist immer erst einmal die<br />

Theorie, die anschließend an die Praxis<br />

mehr oder weniger angepasst werden<br />

muss.<br />

Gleich in die Praxis einzusteigen und<br />

den realen Preis im Marktpraxisverfahren<br />

mit echten Bietern, die tatsächliche<br />

Maximalpreise nennen, zu ermitteln,<br />

gab es bisher noch nicht. Deshalb<br />

machen wir dies.<br />

Der einzige, der alle Immobilien einer<br />

bestimmten Kategorie in einer bestimmten<br />

Lage neben qualifizierten<br />

Maklern kennt und <strong>für</strong> sich einschätzen<br />

kann, ist der Käufer. Keiner kennt<br />

die Markt- und Preislage im jeweiligen<br />

Immobiliensegment besser als dieser<br />

ernsthafte Interessent.<br />

Interessant ist, dass bei diesem Verfahren<br />

die Gebote der Interessenten<br />

relativ dicht beieinander liegen. Nehmen<br />

Sie dies als deutlichen Hinweis<br />

da<strong>für</strong>, dass sich auf der Grundlage der<br />

Gebote der reale Marktwert bildet.<br />

3


Warum ist Transparenz so wichtig?<br />

Um zu dem realen Marktwert über Gebote<br />

zu gelangen, ist Transparenz die<br />

Grundlage da<strong>für</strong>. Und zwar Transparenz<br />

in zweierlei Hinsicht.<br />

Zum einen Transparenz hinsichtlich<br />

der Verfügbarkeit der Immobilie. Möglichst<br />

viele Interessenten müssen erfahren,<br />

dass diese Immobilie zum Verkauf<br />

steht. Das geht nicht mit der einen<br />

oder anderen Anzeige in der Zeitung<br />

oder irgendwo im Internet, sondern<br />

nur mit „Werbung auf allen Kanälen“.<br />

Wir sind sicher, dass wir diese<br />

Transparenz durch die massive Werbung<br />

<strong>für</strong> eine solche Immobilie sicherstellen<br />

können.<br />

Zum anderen Transparenz hinsichtlich<br />

der Immobilie. Der Interessent benötigt<br />

alle Informationen zur Immobilie.<br />

Wenn ihm diese teilweise vorenthalten<br />

werden, wird er nicht bereit sein, ein<br />

sinnvolles Höchstgebot abzugeben.<br />

Also müssen diese Immobilie komplett<br />

recherchiert und die Informationen<br />

und Unterlagen an ernsthafte Interessenten<br />

weitergegeben werden. Auch<br />

dies tun wir bei solchen Immobilien.<br />

Warum legen Sie ein Mindestgebot<br />

fest?<br />

Die Eigentümer, denen wir das Marktpreisverfahren<br />

vorgestellt haben, wollten<br />

davor geschützt sein, dass Interessenten<br />

mitbieten, die zu völlig utopischen<br />

Niedrigpreisen meinen, die<br />

Immobilie kaufen zu können.<br />

Für welche Interessenten kann dieses<br />

Verfahren besonders geeignet sein?<br />

In den über zwanzig Jahren Praxiserfahrung<br />

im Verkauf von Immobilien<br />

haben wir immer wieder festgestellt,<br />

dass es Interessenten gibt, die sich<br />

beim konventionellen Verkauf nicht<br />

trauen, über den Preis der Immobilie<br />

zu verhandeln.<br />

Erst recht, wenn sich vorsichtig veranlagte<br />

Interessenten beim normalen<br />

Kauf zu einem Gebot durchgerungen<br />

haben, laufen sie dabei Gefahr, mitgeteilt<br />

zu bekommen, dass dies zu wenig<br />

sei oder ein vermeintlich anderer einen<br />

bestimmten Betrag mehr bietet.<br />

Dann muss neu überlegt werden. Die<br />

Unsicherheit ist groß, ob man mehr<br />

bieten sollte. Ebenso die Angst, durch<br />

unkontrollierte Gebote zu viel zu bieten.<br />

Beim Marktpreisverfahren haben solche<br />

Interessenten klare Vorteile, weil<br />

Sie völlig risikolos Ihren persönlichen<br />

4<br />

Höchstpreis bieten können und bei der<br />

Zweithöchstgebotsvariante nur zum<br />

Zweithöchstpreis kaufen können, sofern<br />

sie Höchstbietender sind.<br />

Für welche Eigentümer kann dieses<br />

Verfahren besonders geeignet sein?<br />

Für Eigentümer, die ein sauberes, klares,<br />

ehrliches und faires Geschäft<br />

möchten. Dies können private Eigentümer<br />

sein. Wir erhalten jedoch auch<br />

Anfragen von Kommunen und Institutionen,<br />

die aus ihrer Verpflichtung oder<br />

ihrem Anspruch heraus einen transparenten<br />

Verkauf wollen oder müssen.<br />

Mehr zur Transparenz finden Sie weiter<br />

oben.<br />

Auch wenn es schnell gehen soll, hat<br />

das Marktpreisverfahren Vorteile gegenüber<br />

einem konventionellen Verkauf.<br />

Warum kann der Eigentümer den Verkauf<br />

zum Höchstgebot ablehnen?<br />

Kein Eigentümer will seine Immobilie<br />

verschleudern. Das würden Sie als Interessent<br />

auch nicht wollen. In fast allen<br />

Fällen wollen Verkäufer und Käufer<br />

ein faires und sauberes Geschäft.<br />

Das Mindestgebot schützt den Eigentümer<br />

etwas davor.<br />

Beim konventionellen Verkauf einigen<br />

sich Käufer und Verkäufer auch mündlich<br />

oder schriftlich bevor der Notar<br />

den Willen der beiden Parteien beurkundet.<br />

Erst dann gilt die Vereinbarung.<br />

Wenn der Käufer oder der Verkäufer<br />

nach mündlicher oder schriftlicher<br />

Einigung „einen Rückzieher<br />

macht“ bevor beide bei dem Notar unterschrieben<br />

haben, hat die andere<br />

Partei nach geltender Rechtsprechung<br />

keine Möglichkeit, „den Rückzieher“<br />

zum Kauf oder Verkauf zu zwingen o-<br />

der Schadensersatzansprüche daraus<br />

abzuleiten.<br />

Genau genommen erklärt bei diesem<br />

Verfahren der Höchstbietende, dass<br />

er maximal zu dem Höchstpreis kaufen<br />

möchte. Der Eigentümer muss<br />

sich anschließend dazu äußern, ob er<br />

dazu bzw. dem Zweithöchstpreis verkauft.<br />

Die Fakten liegen somit klar und<br />

sauber auf dem Tisch. Dann genau ist<br />

ein klares und sauberes Geschäft <strong>für</strong><br />

Käufer und Verkäufer möglich.<br />

Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />

Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />

vor einem Amtsgericht vergleichbar?<br />

Ganz klar: Nein.<br />

Die Rechte eines Eigentümers bei der<br />

Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />

sind recht stark eingeschränkt. Rechtlich<br />

theoretisch ist es zwar möglich,<br />

dass der Eigentümer einer zwangsversteigerten<br />

Immobilie sich dagegen zur<br />

Wehr setzt. Letztendlich wird er jedoch<br />

praktisch einen Verkauf kaum<br />

verhindern können, weil die Gläubiger<br />

dieses Verfahren bestimmen und das<br />

Amtsgericht nur darüber wacht, daß


alles in geordneten Bahnen verläuft.<br />

Bei dem Verkauf im Marktpreisverfahren<br />

entscheidet der Eigentümer, ob er<br />

zum (Zweit-) Höchstgebot verkauft.<br />

Gehen Sie als Kaufinteressent bitte<br />

auch eher davon aus, dass die Eigentümer<br />

von Immobilien, die im Marktpreisverfahren<br />

ihre Immobilie über uns<br />

anbieten, keine wirtschaftliche Not<br />

zum Verkauf haben. Dies können Sie<br />

schon daran erkennen, dass wir uns in<br />

der Regel unabhängig vom Verkaufserfolg<br />

teilweise die Kosten <strong>für</strong> die Recherche<br />

und u.U. <strong>für</strong> die Bewerbung<br />

einer Immobilie, die notwendig sind,<br />

um die o.g. Transparenz herzustellen,<br />

vom Eigentümer ersetzen lassen. Eigentümer<br />

in wirtschaftlicher Not können<br />

so etwas nicht.<br />

Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />

Auktion vergleichbar?<br />

Nein.<br />

Bei einer Auktion werden mehrfach<br />

Gebote abgegeben. Bei dem Marktpreisverfahren<br />

nur einmal.<br />

Bei einer Auktion erfolgt der Zuschlag<br />

und damit der Verkauf dadurch, dass<br />

nach dreimaligem Aufruf kein weiteres<br />

Gebot abgegeben wird; bei dem<br />

Marktpreisverfahren nicht.<br />

Kann es passieren, dass ein Eigentümer<br />

dieses Verfahren nur dazu nutzt,<br />

um über reale Gebote den realen Wert<br />

seiner Immobilie zu erfahren, und gar<br />

nicht verkaufen will?<br />

Auch diese Frage wurde von Interessenten<br />

aufgeworfen, die Bedenken<br />

hatten, dass sie Zeit in eine Immobilie<br />

investieren, die der Eigentümer letztendlich<br />

nicht verkauft, obwohl der Interessent<br />

Höchstbietender geblieben ist.<br />

100-%ig können wir Missbrauch nicht<br />

ausschließen.<br />

Wenn Sie oben erfahren haben, dass<br />

Eigentümer uns <strong>für</strong> diese vom konventionellen<br />

Verkauf abweichende Art des<br />

Verkaufens unabhängig vom Erfolg<br />

Kosten zahlen, ist dies <strong>für</strong> Sie als<br />

Kaufinteressent ein Hinweis darauf,<br />

dass der Eigentümer ernsthaft verkaufen<br />

will. Nur Eigentümer, die unter<br />

Umständen gar nicht verkaufen wollen,<br />

lehnen Investitionen in Form von<br />

Gutachten, Recherchen oder erhöhtem<br />

Werbeeinsatz ab.<br />

Werden über dieses Marktpreisverfahren<br />

utopische Preise <strong>für</strong> den Eigentümer<br />

erzielt?<br />

In den langen Jahren, in denen wir Immobilien<br />

ganz konventionell verkaufen,<br />

wurden natürlich auch wir mit dem<br />

Umstand konfrontiert, dass Eigentümer<br />

dazu neigen, den Wert Ihrer Immobilie<br />

subjektiv zu hoch einzuschätzen.<br />

Das liegt in der Natur der Sache.<br />

Keinem Eigentümer unterstellen wir<br />

dabei Vorsatz. In fast allen Fällen ist<br />

es reine Unsicherheit bzw. Unwissenheit<br />

des Eigentümers, warum ein zu<br />

hoher Preis gewünscht oder auch angeboten<br />

wird. Zum eigenen Schaden<br />

fallen auch heute noch Eigentümer auf<br />

vermeintlich erfolgversprechende Vorgehensweisen<br />

wie „Runtergehen können<br />

wir immer noch“ oder ähnliches<br />

rein.<br />

Leider werden solche sogenannte<br />

Strategien, die dazu führen, dass eine<br />

Immobilie werbetechnisch ruiniert<br />

wird, manchmal noch von professionellen<br />

Vermittlern als erfolgversprechend<br />

angepriesen. Die Eigentümer<br />

merken leider erst zu spät, dass es<br />

daher nur darum ging, mit nicht zu haltenden<br />

Versprechen einen Auftrag zu<br />

erhalten. So erleidet der Eigentümer in<br />

der Regel bei der Strategie<br />

„Runtergehen können wir immer noch“<br />

einen finanziellen Schaden, weil alle<br />

Interessenten warten bis noch weiter<br />

runtergegangen wird. So erfolgt oft ein<br />

Verkauf unter Marktwert.<br />

Bei dem Marktpreisverfahren, wie wir<br />

es anbieten, ist dies ausgeschlossen.<br />

Aufgrund von mehrfacher Transparenz<br />

entstehen marktgerechte Gebote<br />

mit maximalen Preisen, aber nicht mit<br />

utopischen Preisen.<br />

Sie als Interessent sind somit vor utopischen<br />

Preisen geschützt.<br />

Wie ist das bei dem Kauf mit dem Zubehör<br />

zur Immobilie?<br />

Zubehör sind Gegenstände, die nicht<br />

fest mit der Immobilie verbunden sind<br />

oder nicht mitverkauft werden. Ein typisches<br />

Beispiel da<strong>für</strong> sind Küchen.<br />

Bei den Immobilien im Marktpreisverfahren<br />

muss vorher exakt geklärt sein,<br />

was mitverkauft wird und was nicht.<br />

Käufer laufen somit nicht Gefahr, mit<br />

weiteren Kosten konfrontiert zu werden.<br />

Eigentümer müssen vorher überlegen,<br />

was mitverkauft wird und was nicht.<br />

Dadurch ersparen sich beide Parteien<br />

eventuellen Ärger wegen Unklarheiten.<br />

Ich hoffe, dass Sie hiermit gut <strong>info</strong>rmiert<br />

sind. Sollten wir Fragen vergessen<br />

haben aufzuführen oder sollten<br />

unsere Ausführungen missverständlich<br />

sein: Rufen Sie bitte unter 06462-<br />

9148-0 an oder schicken eine E-Mail<br />

an <strong>info</strong>@krag.de<br />

5


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6


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Über uns<br />

Krag Immobilien zählt zu den innovativsten und kundenorientiertesten<br />

Immobilienmaklern im Marburger<br />

Hinterland. Durch unsere langjährige Erfahrung in der<br />

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Unsere Serviceleistungen und unsere umfangreichen<br />

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in Deutschland.<br />

ZUR FREUNDLICHEN BEACHTUNG<br />

Dieses Werk ist durch das Urheberrecht geschützt. Zuwiderhandlungen<br />

werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Ohne schriftliche Genehmigung<br />

des Autors ist jegliche – auch auszugsweise – Vervielfältigung<br />

und Verbreitung nicht gestattet, sei es in gedruckter Form, durch fotomechanische<br />

Verfahren, auf Bild- und Tonträgern, auf Datenträgern aller<br />

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Außer <strong>für</strong> den Eigengebrauch ist untersagt: das elektronische Speichern,<br />

insbesondere in Datenbanken und das Verfügbar machen <strong>für</strong><br />

die Öffentlichkeit zum individuellen Abruf, zur Wiedergabe auf Bildschirmen<br />

und zum Ausdruck beim jeweiligen Nutzer. Dies schließt<br />

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Die Informationen in diesem Werk spiegeln die Sicht des Autors aufgrund<br />

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Sämtliche Angaben und Anschriften wurden sorgfältig und nach bestem<br />

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Bildnachweis:<br />

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7


Krag Immobilien GmbH<br />

Marktstraße 19<br />

35075 Gladenbach<br />

Tel. 06462 / 9148-0<br />

Fax 06462 / 9148-28<br />

<strong>info</strong>@krag.de<br />

www.krag-immobilien.de<br />

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