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Marktpreisverfahren - Verkauf<br />
gegen Gebot - Bieterverfahren<br />
Informationen <strong>für</strong> Kauf<strong>interessenten</strong>
Danke <strong>für</strong> Ihr Interesse an dieser Immobilie,<br />
die wir im sogenannten Bieterverfahren<br />
anbieten. Wir nennen es<br />
Marktpreisverfahren, weil:<br />
Der Markt entscheidet den Preis<br />
Vielleicht landen Sie ja hiermit Ihren<br />
persönlichen Volltreffer.<br />
Was ist das Marktpreisverfahren <strong>für</strong><br />
Immobilien?<br />
Es ist eine spezielle und moderne Methode,<br />
um fair zum Marktpreis einer<br />
Immobilie zu verkaufen.<br />
Was habe ich dabei zu beachten? Wie<br />
funktioniert das? Jede Menge Fragen,<br />
die wir Ihnen gerne beantworten. Auf<br />
den folgenden Seiten finden Sie<br />
Fragen und Antworten.<br />
Wie ist der grundsätzliche Ablauf?<br />
1. Werbung und Angebot<br />
Die Immobilie wird ganz normal angeboten<br />
und von uns über vielfältige Wege<br />
beworben. Sie als Interessent bekommen<br />
jedoch keinen fiktiven Preis<br />
vorgesetzt. Bei dem Marktpreisverfahren<br />
gibt der Verkäufer keinen utopischen<br />
Preis vor, sondern der Käufer<br />
schlägt über sein Gebot einen Preis<br />
vor. Nach unten sind die Gebote begrenzt<br />
durch das Mindestgebot.<br />
2<br />
2. Erst<strong>info</strong>rmation über Exposé und<br />
Erstbesichtigung über offene Besichtigung<br />
Informieren können Sie sich als Interessent<br />
<strong>für</strong> die Immobilie in Form einer<br />
offenen Besichtigung ohne Voranmeldung,<br />
wie wir sie auch <strong>für</strong> Immobilien<br />
durchführen, die konventionell angeboten<br />
werden. Dabei können Sie sich<br />
alles ganz genau anschauen. Vor der<br />
offenen Besichtigung können Sie Vorab-Informationen<br />
in Form eines Exposés<br />
erhalten. Ansonsten erhalten Sie<br />
dies bei Interesse nach der offenen<br />
Besichtigung. Wegen der Chancengleichheit<br />
<strong>für</strong> alle Interessenten sind<br />
Besichtigungen nur zu dem Termin<br />
der offenen Besichtigung möglich.<br />
3. Mehr Informationen und Zweitbesichtigungsmöglichkeit<br />
bei weiterem<br />
Interesse<br />
Wenn Sie nach der offenen Besichtigung<br />
näher an der Immobilie interessiert<br />
sind, haben Sie die Möglichkeit,<br />
diese Immobilie bei einer Zweitbesichtigung<br />
mit Ihren Beratern und Fachleuten<br />
oder alleine zu besichtigen. Dabei<br />
erhalten Sie auch weitergehende Unterlagen<br />
zur Immobilie.<br />
4. Gebotsabgabe innerhalb Frist bei<br />
uns<br />
Wenn Sie nach Ihrem Immobilienprüfungstermin<br />
diese Immobilie kaufen<br />
möchten, geben Sie Ihr Maximalgebot<br />
schriftlich innerhalb der festgelegten<br />
Frist bei uns ab.<br />
Sollten Sie Hilfe bei der Finanzierung<br />
benötigen, unterstützen wir Sie gerne<br />
dabei. Selbstverständlich erhalten Sie<br />
auch alle Unterlagen, die verfügbar<br />
sind und Ihre Bank benötigt.<br />
5. Gebotsvarianten<br />
Der Höchstbietende kann kaufen zum<br />
Preis des<br />
5.1. eigenen Höchstgebots<br />
5.2. Zweithöchstgebotes<br />
5.3. Zweithöchstgebotes plus 1 Prozent<br />
In dem jeweiligen Gebotsformular ist<br />
das vermerkt, welche Variante bei der<br />
jeweiligen Immobilie gilt.<br />
6. Gebotsauswertung und Feststellung<br />
des Höchstbietenden durch uns<br />
Wir sammeln bis zum Ende der Gebotsfrist<br />
alle Angebote ein und ermitteln,<br />
wer das höchste Gebot abgegeben<br />
hat und evtl. wie hoch das Zweithöchstgebot<br />
ist. Dieser Bieter kann die<br />
Immobilie zum Gebot gemäß 5. kaufen,<br />
sofern der Eigentümer dieses akzeptiert.<br />
7. Annahme oder Ablehnung des Gebotes<br />
durch den Eigentümer<br />
Der Eigentümer muss entscheiden, ob<br />
er seine Immobilie an den Höchstbieter<br />
verkauft. Er ist nicht zum Verkauf<br />
verpflichtet, wenn der Preis nicht seinen<br />
Vorstellungen entspricht.<br />
8. Information des Höchstbietenden<br />
Ist der Eigentümer damit einverstanden,<br />
<strong>info</strong>rmieren wir den Höchstbietenden<br />
darüber, dass er den Zuschlag
erhalten hat.<br />
9. Finanzierungsbestätigung des<br />
Höchstbietenden<br />
Der Höchstbietende legt uns innerhalb<br />
einer Frist die Finanzierungsbestätigung<br />
seiner Bank vor.<br />
10. Kaufvertragsvorbereitung<br />
Zusammen mit dem Notar bereiten wir<br />
den Kaufvertrag vor.<br />
Muss ich als Interessent und Bieter irgendwelche<br />
Gebühren zahlen,<br />
dadurch dass ich ein Gebot abgegeben<br />
habe oder wenn ich Höchstbietender<br />
bin?<br />
Nein. Das wäre nicht fair, weil sich der<br />
Eigentümer ja erst anschließend entscheidet,<br />
ob er zu dem Meist- bzw.<br />
Zweithöchstpreis verkauft.<br />
Laufe ich Gefahr, dass sich Angebote<br />
hochschaukeln oder ich als Interessent<br />
durch mehrmaliges Bieten mehr<br />
biete, als ich eigentlich will?<br />
Nein. Sie geben nur einmal Ihr<br />
Höchstgebot ab. Nachverhandlungen<br />
oder Extrarunden gibt es nicht mehr.<br />
Sie kaufen bei der Zweithöchstvariante<br />
sogar noch zu einem geringeren<br />
Preis als Ihrem Gebot, weil Sie ja nur<br />
den Zweithöchstpreis zahlen. Die Gefahr,<br />
dass Sie durch Abgabe mehrerer<br />
Gebote mehr bieten, als Sie ursprünglich<br />
wollten und Sie dadurch zu viel<br />
ausgeben, ist hierbei ausgeschaltet.<br />
Sie können gefahrlos Ihr Höchstgebot<br />
abgeben.<br />
Gibt es bereits Ähnliches?<br />
Ja. Wenn Sie bei Ebay ® etwas ersteigern<br />
wollen,<br />
- müssen Sie dies innerhalb einer Gebotsfrist<br />
tun.<br />
- wissen Sie, dass Sie mindestens einen<br />
Preis bieten müssen, der das aktuelle<br />
Gebot übersteigt.<br />
- zahlen Sie in der Regel weniger als<br />
Ihr Höchstgebot, weil Sie dort nur geringfügig<br />
mehr zahlen als der bis dahin<br />
Höchstbietende.<br />
Welche Unterschiede bestehen zum<br />
Bieten bei Ebay ®?<br />
- Das aktuelle Gebot erfahren Sie<br />
nicht. Das ist jedoch unerheblich, weil<br />
Sie nur einmal Ihr Maximalgebot abgeben<br />
müssen.<br />
- Sie brauchen die Auktion nicht zu<br />
beobachten, weil Sie nur einmal bieten<br />
brauchen und nach der Frist <strong>info</strong>rmiert<br />
werden, ob Sie Höchstbietender<br />
waren.<br />
- Der Kauf kommt nicht dadurch zustande,<br />
dass Sie Höchstbietender<br />
sind. Bei dem Verkauf von Immobilien<br />
hat der Gesetzgeber sowieso vorgeschrieben,<br />
dass dies in Form eines<br />
Kaufvertrages, den ein Notar aufsetzt<br />
und beurkundet, zu erfolgen hat. Der<br />
Kaufvertrag wird erst vom Notar erstellt,<br />
wenn der Eigentümer dem Verkauf<br />
zum Meist- bzw. Zweithöchstpreis<br />
zustimmt und der Höchstbietende<br />
eine Finanzierungsbestätigung vorlegt.<br />
- Es gibt keinen Startpreis, sondern<br />
ein Mindestgebot.<br />
Gibt es auch den Sofort-Kauf wie auf<br />
anderen Verkaufsplattformen?<br />
Ja. In der Werbung ist im Feld Kaufpreis<br />
immer der Mindestgebotspreis<br />
angegeben. Im erläuternden Text ist<br />
der Sofort-Kauf-Preis genannt. Wenn<br />
Sie die Immobilie kaufen möchten und<br />
sicherstellen wollen, dass Sie nicht<br />
überboten werden, teilen Sie uns bitte<br />
mit, dass Sie vom Sofortkauf Gebrauch<br />
machen möchten. Wenn die finanziellen<br />
Dinge geklärt sind und der<br />
Notar beauftragt wurde, stoppen wir<br />
das Gebotsverfahren.<br />
Wie lange ist in der Regel die Gebotsfrist?<br />
Zwischen erster offener Besichtigung<br />
und Gebotsfrist liegen in der Regel 2-8<br />
Wochen. Dies ist abhängig davon, ob<br />
ein oder zwei offene Besichtigungen<br />
durchgeführt werden können. Weiterhin<br />
spielen die normalen saisonalen<br />
Bedingungen eine Rolle (Feiertage,<br />
Ferien, etc.). Die <strong>für</strong> die jeweilige im<br />
Marktpreisverfahren angebotene Immobilie<br />
festgelegte Gebotsfrist teilen<br />
wir Ihnen bei Interesse gerne mit.<br />
Warum müssen die Gebote schriftlich<br />
abgegeben werden?<br />
Schriftliche Abgabe deshalb, um die<br />
Ernsthaftigkeit seitens eines Kauf<strong>interessenten</strong><br />
darzulegen.<br />
Warum schalten Sie keinen Notar zur<br />
Entgegennahme der Angebote ein?<br />
Zu früheren Zeiten haben auch wir einen<br />
Notar da<strong>für</strong> eingeschaltet. Dessen<br />
Dienstleistung in diesem Zusammenhang<br />
steht jedoch in keinem Verhältnis<br />
zu den hohen Kosten, die dadurch<br />
entstehen. Gebote entgegennehmen,<br />
den Meistbietenden und das Meistbzw.<br />
Zweithöchstgebot ermitteln, können<br />
wir auch. Den sorgsamen Umgang<br />
damit praktizieren wir seit Jahren:<br />
Auch bei Immobilien, die wir außerhalb<br />
des Marktpreisverfahrens verkaufen,<br />
nehmen wir von Interessenten<br />
hin und wieder Gebote entgegen. Den<br />
Notar schalten wir anschließend zur<br />
Kaufvertragserstellung ein.<br />
Warum bieten Sie Immobilien in dem<br />
Marktpreisverfahren an?<br />
Wenn Gutachter einen Wert festlegen,<br />
ermitteln diese fast immer nur einen<br />
fiktiven Wert. Da wir nah am Immobilienmarkt<br />
sind und Angebot und Nachfrage<br />
seit vielen Jahren kennen, sind<br />
wir schon in der Lage, einen recht genauen<br />
Marktwert über unsere Marktwertermittlung<br />
zu ermitteln. Dies tun<br />
wir auch in vielen Fällen; auch wenn<br />
die Auftraggeber gar nicht verkaufen<br />
wollen. Abgesehen davon, dass es<br />
letztendlich nicht möglich sein wird,<br />
den Wert einer Immobilie im Vorfeld<br />
ganz exakt bestimmen zu können,<br />
bleibt die entscheidende Frage jedoch,<br />
ob der Kaufinteressent glaubt,<br />
dass das Gutachten marktgerecht und<br />
fair ist. Ein Gutachten oder eine Wertermittlung<br />
ist immer erst einmal die<br />
Theorie, die anschließend an die Praxis<br />
mehr oder weniger angepasst werden<br />
muss.<br />
Gleich in die Praxis einzusteigen und<br />
den realen Preis im Marktpraxisverfahren<br />
mit echten Bietern, die tatsächliche<br />
Maximalpreise nennen, zu ermitteln,<br />
gab es bisher noch nicht. Deshalb<br />
machen wir dies.<br />
Der einzige, der alle Immobilien einer<br />
bestimmten Kategorie in einer bestimmten<br />
Lage neben qualifizierten<br />
Maklern kennt und <strong>für</strong> sich einschätzen<br />
kann, ist der Käufer. Keiner kennt<br />
die Markt- und Preislage im jeweiligen<br />
Immobiliensegment besser als dieser<br />
ernsthafte Interessent.<br />
Interessant ist, dass bei diesem Verfahren<br />
die Gebote der Interessenten<br />
relativ dicht beieinander liegen. Nehmen<br />
Sie dies als deutlichen Hinweis<br />
da<strong>für</strong>, dass sich auf der Grundlage der<br />
Gebote der reale Marktwert bildet.<br />
3
Warum ist Transparenz so wichtig?<br />
Um zu dem realen Marktwert über Gebote<br />
zu gelangen, ist Transparenz die<br />
Grundlage da<strong>für</strong>. Und zwar Transparenz<br />
in zweierlei Hinsicht.<br />
Zum einen Transparenz hinsichtlich<br />
der Verfügbarkeit der Immobilie. Möglichst<br />
viele Interessenten müssen erfahren,<br />
dass diese Immobilie zum Verkauf<br />
steht. Das geht nicht mit der einen<br />
oder anderen Anzeige in der Zeitung<br />
oder irgendwo im Internet, sondern<br />
nur mit „Werbung auf allen Kanälen“.<br />
Wir sind sicher, dass wir diese<br />
Transparenz durch die massive Werbung<br />
<strong>für</strong> eine solche Immobilie sicherstellen<br />
können.<br />
Zum anderen Transparenz hinsichtlich<br />
der Immobilie. Der Interessent benötigt<br />
alle Informationen zur Immobilie.<br />
Wenn ihm diese teilweise vorenthalten<br />
werden, wird er nicht bereit sein, ein<br />
sinnvolles Höchstgebot abzugeben.<br />
Also müssen diese Immobilie komplett<br />
recherchiert und die Informationen<br />
und Unterlagen an ernsthafte Interessenten<br />
weitergegeben werden. Auch<br />
dies tun wir bei solchen Immobilien.<br />
Warum legen Sie ein Mindestgebot<br />
fest?<br />
Die Eigentümer, denen wir das Marktpreisverfahren<br />
vorgestellt haben, wollten<br />
davor geschützt sein, dass Interessenten<br />
mitbieten, die zu völlig utopischen<br />
Niedrigpreisen meinen, die<br />
Immobilie kaufen zu können.<br />
Für welche Interessenten kann dieses<br />
Verfahren besonders geeignet sein?<br />
In den über zwanzig Jahren Praxiserfahrung<br />
im Verkauf von Immobilien<br />
haben wir immer wieder festgestellt,<br />
dass es Interessenten gibt, die sich<br />
beim konventionellen Verkauf nicht<br />
trauen, über den Preis der Immobilie<br />
zu verhandeln.<br />
Erst recht, wenn sich vorsichtig veranlagte<br />
Interessenten beim normalen<br />
Kauf zu einem Gebot durchgerungen<br />
haben, laufen sie dabei Gefahr, mitgeteilt<br />
zu bekommen, dass dies zu wenig<br />
sei oder ein vermeintlich anderer einen<br />
bestimmten Betrag mehr bietet.<br />
Dann muss neu überlegt werden. Die<br />
Unsicherheit ist groß, ob man mehr<br />
bieten sollte. Ebenso die Angst, durch<br />
unkontrollierte Gebote zu viel zu bieten.<br />
Beim Marktpreisverfahren haben solche<br />
Interessenten klare Vorteile, weil<br />
Sie völlig risikolos Ihren persönlichen<br />
4<br />
Höchstpreis bieten können und bei der<br />
Zweithöchstgebotsvariante nur zum<br />
Zweithöchstpreis kaufen können, sofern<br />
sie Höchstbietender sind.<br />
Für welche Eigentümer kann dieses<br />
Verfahren besonders geeignet sein?<br />
Für Eigentümer, die ein sauberes, klares,<br />
ehrliches und faires Geschäft<br />
möchten. Dies können private Eigentümer<br />
sein. Wir erhalten jedoch auch<br />
Anfragen von Kommunen und Institutionen,<br />
die aus ihrer Verpflichtung oder<br />
ihrem Anspruch heraus einen transparenten<br />
Verkauf wollen oder müssen.<br />
Mehr zur Transparenz finden Sie weiter<br />
oben.<br />
Auch wenn es schnell gehen soll, hat<br />
das Marktpreisverfahren Vorteile gegenüber<br />
einem konventionellen Verkauf.<br />
Warum kann der Eigentümer den Verkauf<br />
zum Höchstgebot ablehnen?<br />
Kein Eigentümer will seine Immobilie<br />
verschleudern. Das würden Sie als Interessent<br />
auch nicht wollen. In fast allen<br />
Fällen wollen Verkäufer und Käufer<br />
ein faires und sauberes Geschäft.<br />
Das Mindestgebot schützt den Eigentümer<br />
etwas davor.<br />
Beim konventionellen Verkauf einigen<br />
sich Käufer und Verkäufer auch mündlich<br />
oder schriftlich bevor der Notar<br />
den Willen der beiden Parteien beurkundet.<br />
Erst dann gilt die Vereinbarung.<br />
Wenn der Käufer oder der Verkäufer<br />
nach mündlicher oder schriftlicher<br />
Einigung „einen Rückzieher<br />
macht“ bevor beide bei dem Notar unterschrieben<br />
haben, hat die andere<br />
Partei nach geltender Rechtsprechung<br />
keine Möglichkeit, „den Rückzieher“<br />
zum Kauf oder Verkauf zu zwingen o-<br />
der Schadensersatzansprüche daraus<br />
abzuleiten.<br />
Genau genommen erklärt bei diesem<br />
Verfahren der Höchstbietende, dass<br />
er maximal zu dem Höchstpreis kaufen<br />
möchte. Der Eigentümer muss<br />
sich anschließend dazu äußern, ob er<br />
dazu bzw. dem Zweithöchstpreis verkauft.<br />
Die Fakten liegen somit klar und<br />
sauber auf dem Tisch. Dann genau ist<br />
ein klares und sauberes Geschäft <strong>für</strong><br />
Käufer und Verkäufer möglich.<br />
Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />
Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />
vor einem Amtsgericht vergleichbar?<br />
Ganz klar: Nein.<br />
Die Rechte eines Eigentümers bei der<br />
Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />
sind recht stark eingeschränkt. Rechtlich<br />
theoretisch ist es zwar möglich,<br />
dass der Eigentümer einer zwangsversteigerten<br />
Immobilie sich dagegen zur<br />
Wehr setzt. Letztendlich wird er jedoch<br />
praktisch einen Verkauf kaum<br />
verhindern können, weil die Gläubiger<br />
dieses Verfahren bestimmen und das<br />
Amtsgericht nur darüber wacht, daß
alles in geordneten Bahnen verläuft.<br />
Bei dem Verkauf im Marktpreisverfahren<br />
entscheidet der Eigentümer, ob er<br />
zum (Zweit-) Höchstgebot verkauft.<br />
Gehen Sie als Kaufinteressent bitte<br />
auch eher davon aus, dass die Eigentümer<br />
von Immobilien, die im Marktpreisverfahren<br />
ihre Immobilie über uns<br />
anbieten, keine wirtschaftliche Not<br />
zum Verkauf haben. Dies können Sie<br />
schon daran erkennen, dass wir uns in<br />
der Regel unabhängig vom Verkaufserfolg<br />
teilweise die Kosten <strong>für</strong> die Recherche<br />
und u.U. <strong>für</strong> die Bewerbung<br />
einer Immobilie, die notwendig sind,<br />
um die o.g. Transparenz herzustellen,<br />
vom Eigentümer ersetzen lassen. Eigentümer<br />
in wirtschaftlicher Not können<br />
so etwas nicht.<br />
Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />
Auktion vergleichbar?<br />
Nein.<br />
Bei einer Auktion werden mehrfach<br />
Gebote abgegeben. Bei dem Marktpreisverfahren<br />
nur einmal.<br />
Bei einer Auktion erfolgt der Zuschlag<br />
und damit der Verkauf dadurch, dass<br />
nach dreimaligem Aufruf kein weiteres<br />
Gebot abgegeben wird; bei dem<br />
Marktpreisverfahren nicht.<br />
Kann es passieren, dass ein Eigentümer<br />
dieses Verfahren nur dazu nutzt,<br />
um über reale Gebote den realen Wert<br />
seiner Immobilie zu erfahren, und gar<br />
nicht verkaufen will?<br />
Auch diese Frage wurde von Interessenten<br />
aufgeworfen, die Bedenken<br />
hatten, dass sie Zeit in eine Immobilie<br />
investieren, die der Eigentümer letztendlich<br />
nicht verkauft, obwohl der Interessent<br />
Höchstbietender geblieben ist.<br />
100-%ig können wir Missbrauch nicht<br />
ausschließen.<br />
Wenn Sie oben erfahren haben, dass<br />
Eigentümer uns <strong>für</strong> diese vom konventionellen<br />
Verkauf abweichende Art des<br />
Verkaufens unabhängig vom Erfolg<br />
Kosten zahlen, ist dies <strong>für</strong> Sie als<br />
Kaufinteressent ein Hinweis darauf,<br />
dass der Eigentümer ernsthaft verkaufen<br />
will. Nur Eigentümer, die unter<br />
Umständen gar nicht verkaufen wollen,<br />
lehnen Investitionen in Form von<br />
Gutachten, Recherchen oder erhöhtem<br />
Werbeeinsatz ab.<br />
Werden über dieses Marktpreisverfahren<br />
utopische Preise <strong>für</strong> den Eigentümer<br />
erzielt?<br />
In den langen Jahren, in denen wir Immobilien<br />
ganz konventionell verkaufen,<br />
wurden natürlich auch wir mit dem<br />
Umstand konfrontiert, dass Eigentümer<br />
dazu neigen, den Wert Ihrer Immobilie<br />
subjektiv zu hoch einzuschätzen.<br />
Das liegt in der Natur der Sache.<br />
Keinem Eigentümer unterstellen wir<br />
dabei Vorsatz. In fast allen Fällen ist<br />
es reine Unsicherheit bzw. Unwissenheit<br />
des Eigentümers, warum ein zu<br />
hoher Preis gewünscht oder auch angeboten<br />
wird. Zum eigenen Schaden<br />
fallen auch heute noch Eigentümer auf<br />
vermeintlich erfolgversprechende Vorgehensweisen<br />
wie „Runtergehen können<br />
wir immer noch“ oder ähnliches<br />
rein.<br />
Leider werden solche sogenannte<br />
Strategien, die dazu führen, dass eine<br />
Immobilie werbetechnisch ruiniert<br />
wird, manchmal noch von professionellen<br />
Vermittlern als erfolgversprechend<br />
angepriesen. Die Eigentümer<br />
merken leider erst zu spät, dass es<br />
daher nur darum ging, mit nicht zu haltenden<br />
Versprechen einen Auftrag zu<br />
erhalten. So erleidet der Eigentümer in<br />
der Regel bei der Strategie<br />
„Runtergehen können wir immer noch“<br />
einen finanziellen Schaden, weil alle<br />
Interessenten warten bis noch weiter<br />
runtergegangen wird. So erfolgt oft ein<br />
Verkauf unter Marktwert.<br />
Bei dem Marktpreisverfahren, wie wir<br />
es anbieten, ist dies ausgeschlossen.<br />
Aufgrund von mehrfacher Transparenz<br />
entstehen marktgerechte Gebote<br />
mit maximalen Preisen, aber nicht mit<br />
utopischen Preisen.<br />
Sie als Interessent sind somit vor utopischen<br />
Preisen geschützt.<br />
Wie ist das bei dem Kauf mit dem Zubehör<br />
zur Immobilie?<br />
Zubehör sind Gegenstände, die nicht<br />
fest mit der Immobilie verbunden sind<br />
oder nicht mitverkauft werden. Ein typisches<br />
Beispiel da<strong>für</strong> sind Küchen.<br />
Bei den Immobilien im Marktpreisverfahren<br />
muss vorher exakt geklärt sein,<br />
was mitverkauft wird und was nicht.<br />
Käufer laufen somit nicht Gefahr, mit<br />
weiteren Kosten konfrontiert zu werden.<br />
Eigentümer müssen vorher überlegen,<br />
was mitverkauft wird und was nicht.<br />
Dadurch ersparen sich beide Parteien<br />
eventuellen Ärger wegen Unklarheiten.<br />
Ich hoffe, dass Sie hiermit gut <strong>info</strong>rmiert<br />
sind. Sollten wir Fragen vergessen<br />
haben aufzuführen oder sollten<br />
unsere Ausführungen missverständlich<br />
sein: Rufen Sie bitte unter 06462-<br />
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5
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