Ausbildungs-Navi 2017 für Gotha
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Wann sollte/muss die Abgabe beim zukünftigen Arbeitgeber erfolgen?<br />
Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie bereits den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Die Untersuchung<br />
darf am ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her sein. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und<br />
die Kosten werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Eine Nachuntersuchung innerhalb von 12 Monaten<br />
nach Beginn der Ausbildung ist <strong>für</strong> minderjährige Auszubildende ebenfalls verpflichtend.<br />
Ärztliche Bescheinigung <strong>für</strong> den Arbeitgeber<br />
Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
25<br />
JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb<br />
der letzten vierzehn Monaten von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem<br />
Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.<br />
Weitere Dokumente:<br />
Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl.<br />
Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt.<br />
Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
Steuer-Identifikations-Nummer– wurde dir vom Bundesamt <strong>für</strong> Steuern schriftlich mitgeteilt