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Urlaubsmagazin Medebach 2016

Gastgeber und Urlaubs-Inspirationen rund um Ihren Urlaub im Sauerland, Medebach.

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Gastaufnahmevertrag<br />

Eine Zimmerbestellung, die vom Beherbergungsbetrieb angenommen wird, begründet ein Verhältnis, das<br />

nur im Einvernehmen zwischen beiden Vertragspartnern wieder gelöst werden kann. Es gelten folgende<br />

Rechte und Pflichten:<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und bestätigt ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung<br />

des Vertrags, gleichgültig für wie viele Tage der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />

4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten<br />

oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.<br />

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />

möglichst anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.<br />

b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach<br />

Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.<br />

Gästeabgabe<br />

In der Region <strong>Medebach</strong> wird eine Gästeabgabe erhoben. Die Gästeabgabe ist keine Aufenthaltsteuer,<br />

sondern dient der Finanzierung und Unterhaltung von touristischen Einrichtungen, sowie der Bereitstellung<br />

von touristischen Leistungen für unsere Gäste. Wir bemühen uns den Aufenthalt unserer Gäste mit einem<br />

immer reichhaltigeren Angebot so angenehm wie möglich zu machen. Dies in die Tat umzusetzen, leistet<br />

uns die Gästeabgabe einen wichtigen Beitrag.<br />

Die Gästeabgabe beträgt aktuell pro Person und Aufenthaltstag 1,- b; für Gäste des Center Parcs Park Hochsauerland<br />

fallen 1,50 b an. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten als ein Tag. Die Gästeabgabe<br />

wird vor Ort bei Ihrem Beherbergungsbetrieb entrichtet. Die Gästeabgabe ist unabhängig von der Sauerland<br />

Card zu entrichten. Etwaige Änderungen der Gästeabgabe stehen unter Vorbehalt.<br />

Gastopnamecontract<br />

Door een kamerreservering die door het horecabedrijf wordt aanvaard komt een contract tot stand,<br />

dat enkel met wederzijds goedvinden van beide contractpartners weer kan worden ontbonden.<br />

De volgende rechten en verplichtingen zijn van toepassing:<br />

1. Het gastopnamecontract is afgesloten zodra<br />

de kamer besteld en bevestigd is.<br />

2. Het sluiten van het gastopnamecontract verpflicht<br />

beide contractpartners aan de bepalingen van het<br />

contract te vol doen, onverschillig voor hoeveel<br />

dagen het contract werd gesloten.<br />

3. De verhuurder is verplicht aan de gast<br />

schadevergoeding te betalen als de kamer<br />

niet ter beschikking wordt gesteld.<br />

4. De Gast is verplicht de overeengekomen of<br />

gewoonlijke prijs te betalen als hij geen gebruikt<br />

maakt van de contrac tuele prestaties, na aftrek<br />

van de door de herbergier bespaarde kosten.<br />

5. a) De herbergier is verplicht niet gebruikte<br />

kamers indien mogelijk aan anderen te<br />

ver huren om verlies te vermijden.<br />

b) Tot het tijdstip dat de kamer aan een andere<br />

kan worden verhuurd dient de gast<br />

voor de duur van het contract het vol gens<br />

cijfer 4 berekende bedrag te betalen.<br />

< 78<br />

Lieber Gast,<br />

die folgenden Reisebedingungen dienen dazu,<br />

das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, nachstehend<br />

„Reisegast“, und der Touristik Gesellschaft<br />

<strong>Medebach</strong> mbH, Marktplatz 1, 59964 <strong>Medebach</strong>,<br />

Tel.: 0 29 82 / 9 21 86 10, Fax: 0 29 82 / 9 21 86 11, E-Mail:<br />

info@medebach-touristik.de, nachstehend „Touristikgesellschaft“<br />

abgekürzt, zu regeln. Bitte lesen<br />

Sie Bedingungen sorgfältig durch, denn mit Ihrer<br />

Buchung werden diese Inhalt des Vertrages.<br />

1. Reisevertrag<br />

1.1 Mit der Buchung, die schriftlich, telefonisch, per<br />

Fax oder E-Mail an die jeweilige Touristikgesellschaft<br />

übermittelt werden kann, bietet der<br />

Reisegast den Touristik-Gesellschaften den<br />

Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage<br />

der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen<br />

verbindlich an.<br />

1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung<br />

der jeweiligen Touristikgesellschaft<br />

an den Reisegast zustande.<br />

1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen<br />

von mit angemeldeten Reisegästen<br />

aus dem Reisevertrag.<br />

2. Leistungsverpflichtung<br />

der Touristikgesellschaften<br />

2.1 Die Leistungsverpflichtung der Touristikgesellschaften<br />

ergibt sich ausschließlich aus der<br />

Buchungsbestätigung der Touristikgesellschaften<br />

in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise<br />

gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe<br />

sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und<br />

Erläuterungen.<br />

2.2 Leistungsträger, insbesondere Beherbergungsbetriebe,<br />

sind von den Touristikgesellschaften<br />

nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu machen<br />

oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung<br />

oder die Buchungsbestätigung<br />

der Touristikgesellschaften hinausgehen oder im<br />

Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten<br />

Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />

2.3 Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern,<br />

sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung<br />

durch die jeweilige Touristikgesellschaft<br />

verbindlich.<br />

2.4 Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />

Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig<br />

werden, und die von den Touristikgesellschaften<br />

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />

wurden, sind gestattet, soweit die<br />

Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu<br />

einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung<br />

führen und das Gesamtbild der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen. Die jeweilige Touristikgesellschaft<br />

ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderungen<br />

und Leistungsabweichungen<br />

unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls<br />

wird dem Reisegast ein kostenloser Rücktritt vom<br />

Reisevertrag angeboten.<br />

3. Anzahlung und Restzahlung<br />

3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung<br />

der jeweiligen Touristikgesellschaft beim<br />

Reisegast) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf<br />

den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt,<br />

soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart<br />

ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens<br />

25,- b pro Person.<br />

3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall<br />

vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn<br />

ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig.<br />

3.3 Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor<br />

Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach<br />

Aushändigung des Sicherungsscheines sofort<br />

zahlungsfällig.<br />

3.4 Anzahlung und Restzahlung sind erst dann zahlungsfällig,<br />

wenn Ihnen von den Touristikgesellschaften<br />

ein Sicherungsschein gemäß<br />

§ 651k BGB übergeben wurde. Die Pflicht zur<br />

Übergabe des Sicherungsscheins entfällt, wenn<br />

das Pauschalangebot nicht länger als 24 Stunden<br />

dauert, keine Übernachtung einschließt und<br />

nicht mehr als 75,- b kostet.<br />

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />

4.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit<br />

durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Touristikgesellschaft,<br />

die schriftlich erfolgen soll, vom<br />

Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die<br />

Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />

bei den Touristikgesellschaften.<br />

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reise gast,<br />

stehen der jeweiligen Touristik gesellschaft<br />

unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />

Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche<br />

anderweitige Verwendung der Reiseleistungen<br />

folgende pauschale Entschädigungen zu:<br />

bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 %,<br />

mindestens 25 b pro Person<br />

bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %<br />

bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 %<br />

bis 6. Tag vor Reisebeginn 70 %<br />

danach sowie am Tag des Reisebeginns<br />

und bei Nichtantritt der Reise oder<br />

vorzeitiger Abreise 80%<br />

Wir empfehlen den Abschluss einer<br />

Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />

4.3 Die Touristikgesellschaften behalten sich vor, im<br />

Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend<br />

ihrer entstandenen, dem Reisegast gegenüber<br />

konkret zu beziffernden und zu belegenden<br />

Kosten zu berechnen.<br />

4.4 Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche<br />

Rücktrittserklärung bleibt der Reisegast zur<br />

vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.<br />

4.5 Werden auf Wunsch des Reisegastes nach der<br />

Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich<br />

des Reisetermins, der Unterkunft oder der<br />

Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung),<br />

so erhebt die jeweilige Touristikgesellschaft eine<br />

Umbuchungsgebühr von 10,- b je Änderungsvorgang.<br />

Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />

die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

4.6 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleis tun gen<br />

infolge vorzeitiger Rückreise oder aus son sti gen<br />

zwingenden Gründen nicht in An spruch, so<br />

kommt eine Rückerstattung nicht in Betracht.<br />

5. Rücktritt durch die Touristikgesellschaften<br />

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung<br />

angegebenen Mindestteilnehmerzahl kön nen<br />

die Touristikgesellschaften bis drei Wochen vor<br />

Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung<br />

wird dem Reisegast un ver züglich<br />

zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht<br />

durchgeführt werden kann. Soweit eine entsprechende<br />

Buchung möglich ist, wird dem Reisegast die<br />

Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise<br />

ohne Mehrpreis angeboten. Eine bereits geleistete<br />

Zahlung erhält der Reisegast umgehend zurück,<br />

sofern nicht eine andere Reise gebucht wurde.<br />

6. Mitwirkungspflicht und<br />

Kündigung des Reisegastes<br />

6.1 Der Reisegast ist verpflichtet, bei auftreten den<br />

Leistungsstörungen im Rahmen der ge setz li chen<br />

Bestimmungen mitzuwirken. Es ist ins besondere<br />

eine Mängelrüge gegenüber der jeweiligen<br />

Touristikgesellschaft erforderlich. Ansprüche des<br />

Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die<br />

dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

Die Rüge hat gegenüber der jeweiligen<br />

Touristikgesellschaft unter den oben genannten<br />

Adressen zu erfolgen.<br />

6.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />

erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast<br />

den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />

die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen,<br />

den Touristikgesellschaften erkennbaren<br />

Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist<br />

erst zulässig, wenn die Touris tikgesellschaften,<br />

bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom<br />

Reisegast bestimmte angemessene Frist haben<br />

verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der<br />

Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die<br />

Abhilfe unmöglich ist oder von den Touristikgesellschaften<br />

oder ihren Beauftragten verweigert<br />

wird oder wenn die sofortige Kündigung des<br />

Vertrages durch ein besonderes Interesse des<br />

Reisegastes gerechtfertigt wird.<br />

6.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach §<br />

651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche<br />

innerhalb eines Monats nach<br />

der vertraglich vorgesehenen Beendigung der<br />

Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend<br />

zu machen, wird in Bezug auf den mit den Touristikgesellschaften<br />

abgeschlossenen Reisevertrag<br />

wie folgt konkretisiert:<br />

Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit<br />

dem Reisevertrag, bzw. den von den Touristikgesellschaften<br />

erbrachten Leistungen stehen, gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer<br />

ausschließlich nach Reiseende und zwar<br />

innerhalb eines Monates nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der<br />

jeweiligen Touristikgesellschaft unter den oben<br />

angegebenen Anschriften geltend zu machen.<br />

Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend<br />

empfohlen.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Die vertragliche Haftung der Touristikgesellschaften,<br />

für Schäden, die nicht Körperschäden sind,<br />

ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

soweit ein Schaden des Reisegastes weder<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

oder die Touristikgesellschaften für einen dem<br />

Reisegast entstehenden Schaden allein wegen<br />

eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich sind.<br />

7.2 Die Touristikgesellschaften haften nicht für<br />

Leistungsstörungen im Zusammenhang mit<br />

Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)<br />

und die in der konkreten Leistungsbeschreibung<br />

oder der Buchungsbestätigung ausdrück lich als<br />

Fremdleistungen gekennzeichnet.<br />

8. Gerichtsstand und Sonstiges<br />

8.1 Für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass<br />

der Reisegast seinen Wohnsitz nicht in der<br />

Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die<br />

örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in <strong>Medebach</strong><br />

vereinbart.<br />

8.2 Für die Rechtsbeziehung ist<br />

deutsches Recht gültig.<br />

8.3 Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender<br />

Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des<br />

gesamten Reisevertrages zur Folge. Die übrigen<br />

Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.

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