Urlaubsmagazin Medebach 2016
Gastgeber und Urlaubs-Inspirationen rund um Ihren Urlaub im Sauerland, Medebach.
Gastgeber und Urlaubs-Inspirationen rund um Ihren Urlaub im Sauerland, Medebach.
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Gastaufnahmevertrag<br />
Eine Zimmerbestellung, die vom Beherbergungsbetrieb angenommen wird, begründet ein Verhältnis, das<br />
nur im Einvernehmen zwischen beiden Vertragspartnern wieder gelöst werden kann. Es gelten folgende<br />
Rechte und Pflichten:<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und bestätigt ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung<br />
des Vertrags, gleichgültig für wie viele Tage der Vertrag abgeschlossen ist.<br />
3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />
4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten<br />
oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.<br />
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />
möglichst anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.<br />
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach<br />
Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.<br />
Gästeabgabe<br />
In der Region <strong>Medebach</strong> wird eine Gästeabgabe erhoben. Die Gästeabgabe ist keine Aufenthaltsteuer,<br />
sondern dient der Finanzierung und Unterhaltung von touristischen Einrichtungen, sowie der Bereitstellung<br />
von touristischen Leistungen für unsere Gäste. Wir bemühen uns den Aufenthalt unserer Gäste mit einem<br />
immer reichhaltigeren Angebot so angenehm wie möglich zu machen. Dies in die Tat umzusetzen, leistet<br />
uns die Gästeabgabe einen wichtigen Beitrag.<br />
Die Gästeabgabe beträgt aktuell pro Person und Aufenthaltstag 1,- b; für Gäste des Center Parcs Park Hochsauerland<br />
fallen 1,50 b an. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten als ein Tag. Die Gästeabgabe<br />
wird vor Ort bei Ihrem Beherbergungsbetrieb entrichtet. Die Gästeabgabe ist unabhängig von der Sauerland<br />
Card zu entrichten. Etwaige Änderungen der Gästeabgabe stehen unter Vorbehalt.<br />
Gastopnamecontract<br />
Door een kamerreservering die door het horecabedrijf wordt aanvaard komt een contract tot stand,<br />
dat enkel met wederzijds goedvinden van beide contractpartners weer kan worden ontbonden.<br />
De volgende rechten en verplichtingen zijn van toepassing:<br />
1. Het gastopnamecontract is afgesloten zodra<br />
de kamer besteld en bevestigd is.<br />
2. Het sluiten van het gastopnamecontract verpflicht<br />
beide contractpartners aan de bepalingen van het<br />
contract te vol doen, onverschillig voor hoeveel<br />
dagen het contract werd gesloten.<br />
3. De verhuurder is verplicht aan de gast<br />
schadevergoeding te betalen als de kamer<br />
niet ter beschikking wordt gesteld.<br />
4. De Gast is verplicht de overeengekomen of<br />
gewoonlijke prijs te betalen als hij geen gebruikt<br />
maakt van de contrac tuele prestaties, na aftrek<br />
van de door de herbergier bespaarde kosten.<br />
5. a) De herbergier is verplicht niet gebruikte<br />
kamers indien mogelijk aan anderen te<br />
ver huren om verlies te vermijden.<br />
b) Tot het tijdstip dat de kamer aan een andere<br />
kan worden verhuurd dient de gast<br />
voor de duur van het contract het vol gens<br />
cijfer 4 berekende bedrag te betalen.<br />
< 78<br />
Lieber Gast,<br />
die folgenden Reisebedingungen dienen dazu,<br />
das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, nachstehend<br />
„Reisegast“, und der Touristik Gesellschaft<br />
<strong>Medebach</strong> mbH, Marktplatz 1, 59964 <strong>Medebach</strong>,<br />
Tel.: 0 29 82 / 9 21 86 10, Fax: 0 29 82 / 9 21 86 11, E-Mail:<br />
info@medebach-touristik.de, nachstehend „Touristikgesellschaft“<br />
abgekürzt, zu regeln. Bitte lesen<br />
Sie Bedingungen sorgfältig durch, denn mit Ihrer<br />
Buchung werden diese Inhalt des Vertrages.<br />
1. Reisevertrag<br />
1.1 Mit der Buchung, die schriftlich, telefonisch, per<br />
Fax oder E-Mail an die jeweilige Touristikgesellschaft<br />
übermittelt werden kann, bietet der<br />
Reisegast den Touristik-Gesellschaften den<br />
Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage<br />
der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen<br />
verbindlich an.<br />
1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung<br />
der jeweiligen Touristikgesellschaft<br />
an den Reisegast zustande.<br />
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen<br />
von mit angemeldeten Reisegästen<br />
aus dem Reisevertrag.<br />
2. Leistungsverpflichtung<br />
der Touristikgesellschaften<br />
2.1 Die Leistungsverpflichtung der Touristikgesellschaften<br />
ergibt sich ausschließlich aus der<br />
Buchungsbestätigung der Touristikgesellschaften<br />
in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise<br />
gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe<br />
sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und<br />
Erläuterungen.<br />
2.2 Leistungsträger, insbesondere Beherbergungsbetriebe,<br />
sind von den Touristikgesellschaften<br />
nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu machen<br />
oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung<br />
oder die Buchungsbestätigung<br />
der Touristikgesellschaften hinausgehen oder im<br />
Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten<br />
Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />
2.3 Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern,<br />
sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung<br />
durch die jeweilige Touristikgesellschaft<br />
verbindlich.<br />
2.4 Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />
Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig<br />
werden, und die von den Touristikgesellschaften<br />
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />
wurden, sind gestattet, soweit die<br />
Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu<br />
einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung<br />
führen und das Gesamtbild der gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen. Die jeweilige Touristikgesellschaft<br />
ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderungen<br />
und Leistungsabweichungen<br />
unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls<br />
wird dem Reisegast ein kostenloser Rücktritt vom<br />
Reisevertrag angeboten.<br />
3. Anzahlung und Restzahlung<br />
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung<br />
der jeweiligen Touristikgesellschaft beim<br />
Reisegast) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf<br />
den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt,<br />
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart<br />
ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens<br />
25,- b pro Person.<br />
3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall<br />
vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn<br />
ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig.<br />
3.3 Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor<br />
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach<br />
Aushändigung des Sicherungsscheines sofort<br />
zahlungsfällig.<br />
3.4 Anzahlung und Restzahlung sind erst dann zahlungsfällig,<br />
wenn Ihnen von den Touristikgesellschaften<br />
ein Sicherungsschein gemäß<br />
§ 651k BGB übergeben wurde. Die Pflicht zur<br />
Übergabe des Sicherungsscheins entfällt, wenn<br />
das Pauschalangebot nicht länger als 24 Stunden<br />
dauert, keine Übernachtung einschließt und<br />
nicht mehr als 75,- b kostet.<br />
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />
4.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit<br />
durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Touristikgesellschaft,<br />
die schriftlich erfolgen soll, vom<br />
Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die<br />
Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />
bei den Touristikgesellschaften.<br />
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reise gast,<br />
stehen der jeweiligen Touristik gesellschaft<br />
unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche<br />
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen<br />
folgende pauschale Entschädigungen zu:<br />
bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 %,<br />
mindestens 25 b pro Person<br />
bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %<br />
bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 %<br />
bis 6. Tag vor Reisebeginn 70 %<br />
danach sowie am Tag des Reisebeginns<br />
und bei Nichtantritt der Reise oder<br />
vorzeitiger Abreise 80%<br />
Wir empfehlen den Abschluss einer<br />
Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />
4.3 Die Touristikgesellschaften behalten sich vor, im<br />
Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend<br />
ihrer entstandenen, dem Reisegast gegenüber<br />
konkret zu beziffernden und zu belegenden<br />
Kosten zu berechnen.<br />
4.4 Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche<br />
Rücktrittserklärung bleibt der Reisegast zur<br />
vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.<br />
4.5 Werden auf Wunsch des Reisegastes nach der<br />
Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich<br />
des Reisetermins, der Unterkunft oder der<br />
Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung),<br />
so erhebt die jeweilige Touristikgesellschaft eine<br />
Umbuchungsgebühr von 10,- b je Änderungsvorgang.<br />
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />
die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
4.6 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleis tun gen<br />
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus son sti gen<br />
zwingenden Gründen nicht in An spruch, so<br />
kommt eine Rückerstattung nicht in Betracht.<br />
5. Rücktritt durch die Touristikgesellschaften<br />
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung<br />
angegebenen Mindestteilnehmerzahl kön nen<br />
die Touristikgesellschaften bis drei Wochen vor<br />
Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung<br />
wird dem Reisegast un ver züglich<br />
zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht<br />
durchgeführt werden kann. Soweit eine entsprechende<br />
Buchung möglich ist, wird dem Reisegast die<br />
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise<br />
ohne Mehrpreis angeboten. Eine bereits geleistete<br />
Zahlung erhält der Reisegast umgehend zurück,<br />
sofern nicht eine andere Reise gebucht wurde.<br />
6. Mitwirkungspflicht und<br />
Kündigung des Reisegastes<br />
6.1 Der Reisegast ist verpflichtet, bei auftreten den<br />
Leistungsstörungen im Rahmen der ge setz li chen<br />
Bestimmungen mitzuwirken. Es ist ins besondere<br />
eine Mängelrüge gegenüber der jeweiligen<br />
Touristikgesellschaft erforderlich. Ansprüche des<br />
Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die<br />
dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />
Die Rüge hat gegenüber der jeweiligen<br />
Touristikgesellschaft unter den oben genannten<br />
Adressen zu erfolgen.<br />
6.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />
erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast<br />
den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen,<br />
den Touristikgesellschaften erkennbaren<br />
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist<br />
erst zulässig, wenn die Touris tikgesellschaften,<br />
bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom<br />
Reisegast bestimmte angemessene Frist haben<br />
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der<br />
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die<br />
Abhilfe unmöglich ist oder von den Touristikgesellschaften<br />
oder ihren Beauftragten verweigert<br />
wird oder wenn die sofortige Kündigung des<br />
Vertrages durch ein besonderes Interesse des<br />
Reisegastes gerechtfertigt wird.<br />
6.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach §<br />
651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche<br />
innerhalb eines Monats nach<br />
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der<br />
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend<br />
zu machen, wird in Bezug auf den mit den Touristikgesellschaften<br />
abgeschlossenen Reisevertrag<br />
wie folgt konkretisiert:<br />
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit<br />
dem Reisevertrag, bzw. den von den Touristikgesellschaften<br />
erbrachten Leistungen stehen, gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer<br />
ausschließlich nach Reiseende und zwar<br />
innerhalb eines Monates nach dem vertraglich<br />
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der<br />
jeweiligen Touristikgesellschaft unter den oben<br />
angegebenen Anschriften geltend zu machen.<br />
Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend<br />
empfohlen.<br />
7. Haftung<br />
7.1 Die vertragliche Haftung der Touristikgesellschaften,<br />
für Schäden, die nicht Körperschäden sind,<br />
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
soweit ein Schaden des Reisegastes weder<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
oder die Touristikgesellschaften für einen dem<br />
Reisegast entstehenden Schaden allein wegen<br />
eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich sind.<br />
7.2 Die Touristikgesellschaften haften nicht für<br />
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit<br />
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,<br />
Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)<br />
und die in der konkreten Leistungsbeschreibung<br />
oder der Buchungsbestätigung ausdrück lich als<br />
Fremdleistungen gekennzeichnet.<br />
8. Gerichtsstand und Sonstiges<br />
8.1 Für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass<br />
der Reisegast seinen Wohnsitz nicht in der<br />
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen<br />
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />
der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die<br />
örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in <strong>Medebach</strong><br />
vereinbart.<br />
8.2 Für die Rechtsbeziehung ist<br />
deutsches Recht gültig.<br />
8.3 Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender<br />
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des<br />
gesamten Reisevertrages zur Folge. Die übrigen<br />
Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.