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Taxi Times International - August 2015 - English

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VERANSTALTUNG<br />

VERANSTALTUNG<br />

WISSENSWERTES<br />

ÜBER DEN<br />

MINDESTLOHN<br />

Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic referierte<br />

auf dem vierten Norddeutschen <strong>Taxi</strong>tag<br />

in Hamburg über Möglichkeiten und Fallen<br />

des Mindestlohns.<br />

Es ist ein Fakt: Der Mindestlohn ist<br />

da! Auch, wenn man vereinzelt noch<br />

hört, dass Unternehmer versuchen,<br />

den Mindestlohn zu unterlaufen. Rechtsanwalt<br />

Benjamin Sokolovic kann davon nur<br />

abraten. Der Jurist und Hauptgeschäftsführer<br />

des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe<br />

Niedersachsen weiß aus seiner<br />

Berufspraxis, was diesen Unternehmern<br />

droht. Eines ist jedenfalls sicher: Der Mindestlohn<br />

ist unumgänglich – und machbar!<br />

Mit dem Mindestlohn steht Deutschland<br />

nicht alleine. 22 von 28 europäischen Ländern<br />

haben ihn. Dabei sind die deutschen<br />

8,50 Euro beileibe kein Luxus: Frankreich,<br />

die Niederlande, Belgien und Irland haben<br />

eine höhere Mindestvergütung. Spitzenreiter<br />

ist Luxemburg mit 11,10 Euro. Es gibt<br />

natürlich auch europäische Länder, deren<br />

Mindestlohn deutlich darunter liegt, wie<br />

beispielsweise Rumänien und Bulgarien.<br />

In diesen Ländern muss nur 1,14 Euro<br />

beziehungsweise 1,04 Euro pro Stunde<br />

bezahlt werden.<br />

In Deutschland wird der Mindestlohn bis<br />

auf wenige – für das <strong>Taxi</strong>gewerbe irrelevante<br />

– Ausnahmen auf alle Arbeitnehmer<br />

an gewendet. Der Mindestlohn gilt auch für<br />

Minijobber. In der Folge bedeutet das, dass<br />

auf den vollen Monat gerechnet jede Stunde<br />

Bei diesem spannenden Vortrag konnten<br />

die Besucher nur konzentriert zuhören.<br />

Arbeitszeit mit mindestens 8,50 Euro vergütet<br />

werden muss.<br />

Bereitschaftszeiten dürfen niedriger vergütet<br />

werden, wenn auf den Monat gerechnet<br />

der Mindestlohn nicht unterschritten<br />

wird. Zu den Bereitschaftszeiten zählt auch<br />

die Rufbereitschaft, aber nur dann, wenn<br />

der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort<br />

nicht frei bestimmen kann und ihm nicht<br />

eine Reaktionszeit von mindestens<br />

45 Minuten eingeräumt wird. Nimmt der<br />

»Das<br />

unternehmerische<br />

Risiko können wir<br />

nicht beim Fahrer<br />

belassen.«<br />

Fahrer zum Beispiel das <strong>Taxi</strong> mit nach<br />

Hause, um im Falle eines Anrufs schneller<br />

reagieren zu können, ist die gesamte Zeit<br />

der Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu<br />

vergüten.<br />

WANN IST PAUSE?<br />

Schwierigkeiten haben <strong>Taxi</strong> unternehmer<br />

immer wieder mit der genauen Definition<br />

einer Pause. Das Arbeitszeitgesetz sagt<br />

dazu, dass eine Pause nur dann auch eine<br />

ist, wenn spätestens zu Beginn die Dauer<br />

feststeht, der Arbeitnehmer weder Arbeit<br />

leistet noch sich dafür bereitzuhalten hat<br />

und frei entscheiden kann, wie und wo er<br />

seine Pause verbringt. Er muss das <strong>Taxi</strong><br />

zumindest verlassen können und muss<br />

während der Pause auch nicht für sein<br />

Unternehmen oder eine Zentrale erreichbar<br />

sein.<br />

Unsicherheiten scheinen auch bei der<br />

Frage zu bestehen, wann der Mindestlohn<br />

zu bezahlen sei. Normalerweise ist das im<br />

Arbeits vertrag geregelt. Ist da kein früheres<br />

Kennt die juristischen Fakten:<br />

Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic<br />

Datum vorgesehen, dann muss der Lohn<br />

spätestens am letzten Bank arbeitstag des<br />

Monats bezahlt sein, der auf den Monat<br />

folgt, in dem die Arbeit geleistet wurde. Ein<br />

leidiges Thema ist auch die Aufzeichnungspflicht<br />

der Arbeits zeit. Aufzuzeichnen sind<br />

Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit.<br />

Die Aufzeichnung muss innerhalb von sieben<br />

Tagen erfolgen, und der erstellte Beleg<br />

ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren.<br />

Schon wenn ein Arbeits zeit beleg nicht richtig,<br />

nicht recht zeitig oder unvollständig<br />

erstellt wurde oder wenn die Aufbewahrungsdauer<br />

nicht eingehalten wird, drohen<br />

Strafen von bis 30000 Euro.<br />

Unbedingt zu beachten ist, dass der Mindestlohn<br />

kein Kündigungsgrund ist. Ein<br />

Kündigungsgrund bei einem <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

kann zum Beispiel sein, wenn das Unternehmen<br />

die Zahl seiner Fahrzeuge reduziert<br />

hat und der Fahrer deshalb nicht mehr<br />

beschäftigt werden kann. Dann muss der<br />

Unternehmer die Kündigungsfristen einhalten<br />

und eine Sozial auswahl vornehmen.<br />

Der Fahrer kann auch nicht auf seinen<br />

Mindest lohn verzichten. Wird ihm dieser<br />

vorenthalten, dann kann er ihn noch drei<br />

Jahre nach fordern. Ebenso sind alle Klauseln<br />

in Arbeitsverträgen, die einen Verzicht,<br />

Ausschluss oder eine Beschränkung<br />

des Mindestlohns betreffen, un wirk -<br />

sam. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn<br />

kommen Bußgelder von bis zu<br />

500000 Euro infrage. Werden gleichzeitig<br />

Sozialversicherungs beiträge hinterzogen,<br />

kann zusätzlich eine Haftstrafe von bis zu<br />

fünf Jahren verhängt werden.<br />

Eines wurde mit der Einführung des<br />

Mindestlohns erreicht: Das unternehmerische<br />

Risiko liegt nicht länger beim Fahrer,<br />

sondern beim Unternehmer. Auch Unternehmer,<br />

die Schwierigkeiten mit der<br />

Umstellung oder mit der Bezahlung des<br />

Mindestlohns haben, müssten zugeben,<br />

dass dieses Risiko auch nicht beim Fahrer<br />

bleiben konnte. <br />

tb<br />

FOTOS: Tom Buntrock<br />

FOTO: Tom Buntrock<br />

TÜR AUFHALTEN<br />

ODER FREIGETRÄNK?<br />

Der Norddeutsche <strong>Taxi</strong>tag war perfekt organisiert, doch nicht jeder<br />

Vortrag hielt, was er versprach.<br />

U<br />

m es vorwegzunehmen: Es ist beachtlich, was die<br />

Hamburger Kollegen von Hansafunk – namentlich die<br />

Taxen-Union-Chefs Thomas Lohse und Christian Brüggmann<br />

– für ihren vierten Norddeutschen <strong>Taxi</strong>tag auf die Beine<br />

gestellt haben. Vom Rahmenprogramm über die <strong>Taxi</strong>messe bis<br />

zum Catering hat alles gepasst.<br />

Was fehlte, war eine dringend notwendige Aufarbeitung der<br />

Themen, die dem Gewerbe eigentlich auf den Nägeln brennen<br />

müssten. Was fehlte, war eine wirkliche Diskussion unter Branchenkennern<br />

und -freunden. Und was fehlte, war das Interesse<br />

der Hamburger Fahrerschaft – ein Vorwurf, den man den Veranstaltern<br />

nun gar nicht machen kann, sondern eher den Kolleginnen<br />

und Kollegen auf Hamburgs Straßen, die wohl lieber ihren<br />

eigenen Stiefel weiterfahren, als sich aktiv an der Bewältigung<br />

aktueller Aufgaben zu beteiligen.<br />

DIE WIRKLICHKEIT IST AUF DER ÜBERHOLSPUR<br />

Diese Interesselosigkeit wird dann verständlich, wenn man genau<br />

betrachtet, wie mit den aktuellen Themen umgegangen wird. Das<br />

Motto „Eine App alleine kann kein <strong>Taxi</strong> fahren“ war gut gemeint.<br />

Die Wirklichkeit hingegen ist mit der rasanten Entwicklung des<br />

Autonomen Fahrens auf der Überholspur. So konnte auch die Diskussion<br />

„App-Anbieter und TAXI 2020“ trotz prominenter Besetzung<br />

– wie Michael Müller, Präsident des BZP, Markus Troeder<br />

von der Hamburger Handelskammer oder Wolfgang Pettau,<br />

Geschäftsführer von Hallo <strong>Taxi</strong> 3811 in Hannover – nicht entscheidend<br />

zur Lösung drängender Fragen beitragen. Eher einigte<br />

man sich darauf, dass es dem <strong>Taxi</strong>gewerbe in Hamburg ja noch<br />

gut ginge, oder diskutierte darüber, ob man Fahrgästen die Tür<br />

aufhalten sollte oder ein Freigetränk anbieten müsste. Maßnahmen,<br />

die von Uber und mytaxi mit Erfolg praktiziert werden,<br />

wurden mit einem „Ich bin keine Gastro“ vom Tisch gefegt.<br />

Ein Lichtblick war der Vortrag von Rechtsanwalt Benjamin<br />

Sokolovic (siehe nebenstehender Beitrag), dessen Ausführungen<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />

zum Thema Mindestlohn Pflichtprogramm eines jeden norddeutschen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmers hätten sein müssen. Herausragend auch<br />

die Grußworte von Fritz Horst Melsheimer, dem Präses der Handelskammer<br />

Hamburg, der erkannt hat, dass ein Schlüssel zum<br />

Erfolg des <strong>Taxi</strong>gewerbes in seiner Sichtbarkeit liegt und jeder<br />

Bereich, aus dem das <strong>Taxi</strong> bereits verdrängt wurde, zurück erobert<br />

werden muss. Nimmt man dem <strong>Taxi</strong> nämlich seine Sichtbarkeit,<br />

dann wird es bald sang- und klanglos von der Bildfläche verschwinden.<br />

Diese Erkenntnis hatte Präses Melsheimer allerdings<br />

vor zwei Jahren schon an gleicher Stelle. Sie scheint nur noch<br />

nicht zu allen durchgedrungen zu sein. <br />

tb<br />

Effizient<br />

Kostengünstig<br />

Original<br />

Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg:<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe muss um seine Sichtbarkeit kämpfen.<br />

30<br />

im Doorgrund 13<br />

D-26160 Bad Zwischenahn<br />

fon +49 4403 58902<br />

fax +49 4403 58903<br />

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