21.11.2016 Aufrufe

SHE works! Frauen - Wirtschaft - Karriere

Der Mythos vom Fachkräftemangel - Leidet die Wirtschaft wirklich unter einem Fachkräftemangel oder eher unter veralteten Rollenklischees? SHE works! geht der Frage nach. Außerdem gibt es News, Termine und vieles mehr zu den Themen: Frauen-Wirtschaft-Karriere.

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FRAUEN haben RECHT(e)<br />

Nutzungsrechte von Bildern auf Webseiten<br />

Man muss sich bei der Verwendung von Bildern bewusst sein, dass diese immer<br />

urheberrechtlich geschützt sind. Und das selbst bei den trivialsten Motiven, wie<br />

beispielsweise einem Apfel. Das unterscheidet Bilder von Texten, bei denen es auf die<br />

sogenannte Schöpfungshöhe ankommt. Wer Bilder, Grafiken oder Videos unerlaubt auf<br />

seiner Homepage oder für den Online-Shop nutzt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.<br />

Dazu zählen auch Ausschnitte von Stadtplänen.<br />

Mehr dazu lesen<br />

Smartphone am Arbeitsplatz<br />

Während der Arbeitszeit das Smartphone privat zu nutzen, ist grundsätzlich immer<br />

verboten. Der Grund ist einfach: Arbeitszeit ist Arbeitszeit und dafür zahlt der Arbeitgeber.<br />

Es empfiehlt sich deswegen mit dem Chef zu klären, was im Betrieb in Bezug auf<br />

Smartphones erlaubt ist und ob es klare Anweisungen gibt. Verstößt ein Mitarbeiter gegen<br />

das ausdrückliche Smartphone-Verbot am Arbeitsplatz, kann schon beim ersten Verstoß<br />

eine Abmahnung erfolgen.<br />

Mehr Informationen<br />

Länger Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende<br />

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb<br />

besondere Unterstützung. Das Bundeskabinett hat beschlossen, den<br />

Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis<br />

zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72<br />

Monaten wird aufgehoben.<br />

Weitere Informationen dazu<br />

Historische Fakten: FRAUENRECHTE<br />

Mit der Eheschließung war eine Frau bis 1977 gesetzlich „zur Führung des<br />

Haushalts verpflichtet“. Erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts wird die<br />

gesetzlich verordnete Hausfrauenehe de facto abgeschafft. Jetzt ist die Aufteilung<br />

der Aufgaben „den Eheleuten überlassen“.<br />

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