Profil und Effizienz des vollversorgenden pharmazeutischen - phagro
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I N S T I T U T F Ü R H A N D E L S F O R S C H U N G<br />
reichungsformen, in Summe ca. 60.000 Arzneimittel, vorzuhalten oder kurzfristig zu<br />
beschaffen. 6 Auch wenn für den <strong>vollversorgenden</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> Großhandel<br />
kein gesetzlich verbriefter Versorgungsauftrag besteht, handelt er im Sinne der für<br />
Apotheken bestehenden Pflichten <strong>und</strong> ermöglicht den öffentlichen Apotheken erst die<br />
Erfüllung ihres gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrages. Zudem gewähr-<br />
leistet die Selbstverpflichtung zur Herstellerneutralität der im B<strong>und</strong>esverband<br />
PHAGRO zusammen geschlossenen <strong>vollversorgenden</strong> <strong>pharmazeutischen</strong><br />
Großhandlungen den Marktzugang für sämtliche Hersteller von in Deutschland zu-<br />
gelassenen Arzneimitteln unabhängig von deren Umsatzbedeutung, so dass sie in<br />
den gesetzlich gewollten Wettbewerb treten können.<br />
- Belieferungsfunktion: Arzneimittel können nur dann therapiegerecht eingesetzt<br />
werden, wenn sie rechtzeitig verfügbar sind. Dies setzt eine hinreichende Flächen-<br />
deckung durch Apotheken sowie deren kurzfristige Belieferung mit Arzneimitteln<br />
voraus. 7 Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel übernimmt diese Auf-<br />
gabe, indem er sich zur Belieferung aller im Einzugsgebiet einer Großhandlung<br />
ansässigen Apotheken verpflichtet (uneingeschränkte Lieferbereitschaft). Die<br />
Belieferung der mehr als 21.500 Apotheken erfolgt dabei mehrmals täglich (in<br />
Notfällen auch außerhalb der Geschäftszeiten durch Einzel- bzw. Eilbelieferungen).<br />
Im Durchschnitt dauert es vom Auftragseingang bis zur Anlieferung in der Apotheke<br />
ca. 1,7 St<strong>und</strong>en. Auch im Rahmen der Redistribution von Arzneimitteln übernimmt<br />
der Pharmagroßhandel eine unverzichtbare Funktion. Z. B. in Kooperation mit der<br />
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker oder den betroffenen Herstellern<br />
direkt im Falle von Arzneimittelrückrufen. So wurden in 2007 etwa 300 verschiedene<br />
Arzneimittel bzw. Arzneimittelchargen im Auftrag von Herstellern über den<br />
Großhandel aus Apotheken zurückgerufen.<br />
- Lagerhaltungsfunktion: Voraussetzung dafür, dass Arzneimittel vom pharma-<br />
zeutischen Großhandel kurzfristig verfügbar gemacht werden können, ist neben eng-<br />
maschigen Vertriebsnetzen <strong>und</strong> hohen Lieferfrequenzen <strong>des</strong>sen umfassende Lager-<br />
haltung. Der Pharmagroßhandel kann die 21.500 Apotheken aus den Lager-<br />
beständen immer schneller bedienen als die Hersteller, deren Produktions- <strong>und</strong><br />
Zentrallager im Regelfall weiter von den Apotheken entfernt sind als die regionalen<br />
Vertriebszentren der <strong>pharmazeutischen</strong> Großhandlungen. Eine gesetzliche Ver-<br />
pflichtung zu einer Min<strong>des</strong>tbevorratung von Arzneimitteln besteht für pharma-<br />
zeutische Großhandlungen zwar nicht, das EU-Recht sieht jedoch die „public service<br />
6 Siehe auch § 17 Abs. 4 ApBetrO <strong>und</strong> Cyran, W./Rotta, C. (Hrsg.): Apothekenbetriebsordnung. Kommentar, 4. Aufl.<br />
(Loseblattsammlung, Stand: Januar 2005, 10. Ergänzungslieferung), Stuttgart 2005, 2005, § 17 Rdn. 485 <strong>und</strong> § 10 ApoG.<br />
7 Siehe auch § 15 Abs. 2 ApBetrO.<br />
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