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Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift

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Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />

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Sparkasse<br />

(Teil II)<br />

Jederzeitige Widerrufsmöglichkeit des Mandats durch den ZP auch gegenüber<br />

Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) bis zum Ende des Geschäftstages vor der<br />

Fälligkeit einer vorgelegten <strong>Lastschrift</strong> möglich.<br />

Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den ZP. Sollte<br />

jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschrift vom ZE<br />

eingereicht werden, verfällt das <strong>Lastschrift</strong>mandat.<br />

Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat verbleibt dauerhaft beim ZE und muss dort bis zu 14<br />

Monate nach dem letzten <strong>Lastschrift</strong>einzug im Original verwahrt werden. Die<br />

Sparkasse verzichtet auf eine tatsächliche Vorlage des schriftlichen <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandats. Dieses kann jedoch im Bedarfsfall jederzeit von der Sparkasse<br />

im Original angefordert werden.<br />

Rücklastschriften durch den ZP mit dem Grund „no valid mandate“ (kein Mandat<br />

erteilt bzw. widerrufen) dürfen nicht erneut durch den ZE eingereicht werden.<br />

Seite 19

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