Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Sparkasse<br />
(Teil II)<br />
Jederzeitige Widerrufsmöglichkeit des Mandats durch den ZP auch gegenüber<br />
Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) bis zum Ende des Geschäftstages vor der<br />
Fälligkeit einer vorgelegten <strong>Lastschrift</strong> möglich.<br />
Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den ZP. Sollte<br />
jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschrift vom ZE<br />
eingereicht werden, verfällt das <strong>Lastschrift</strong>mandat.<br />
Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat verbleibt dauerhaft beim ZE und muss dort bis zu 14<br />
Monate nach dem letzten <strong>Lastschrift</strong>einzug im Original verwahrt werden. Die<br />
Sparkasse verzichtet auf eine tatsächliche Vorlage des schriftlichen <strong>SEPA</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandats. Dieses kann jedoch im Bedarfsfall jederzeit von der Sparkasse<br />
im Original angefordert werden.<br />
Rücklastschriften durch den ZP mit dem Grund „no valid mandate“ (kein Mandat<br />
erteilt bzw. widerrufen) dürfen nicht erneut durch den ZE eingereicht werden.<br />
Seite 19