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Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift

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Die Nutzung der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> will gut vorbereitet sein<br />

<strong>Lastschrift</strong>einzüge durch Unternehmen<br />

Der ZE muss vor Einreichung von <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en folgende Punkte beachten:<br />

� Entscheidung, ob <strong>SEPA</strong>-Basisund/oder <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> genutzt<br />

werden soll<br />

� Einholung entsprechender <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandate (falls notwendig)<br />

� Anpassung der Finanzbuchhaltungssoftware an das <strong>SEPA</strong>-Datenformat<br />

(ISO 20022 XML-Standard)<br />

� Beachtung aller relevanten Fristen für den ZE<br />

� Rechtzeitige Einreichung des <strong>Lastschrift</strong>datensatzes<br />

� Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

<strong>Lastschrift</strong>en und/oder <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en notwendig<br />

<strong>Lastschrift</strong>einlösungen durch Unternehmen<br />

<strong>Lastschrift</strong>einlösungen haben vergleichsweise nur geringe praktische und technische<br />

Auswirkungen auf den ZP. Allerdings muss der ZP im Rahmen des <strong>SEPA</strong>-Firmen-<br />

<strong>Lastschrift</strong>verfahrens seinem Kreditinstitut unverzüglich die Bestätigung über die<br />

<strong>Lastschrift</strong>erteilung mitteilen.<br />

Sparkasse<br />

Seite 37

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