Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Nutzung der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> will gut vorbereitet sein<br />
<strong>Lastschrift</strong>einzüge durch Unternehmen<br />
Der ZE muss vor Einreichung von <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en folgende Punkte beachten:<br />
� Entscheidung, ob <strong>SEPA</strong>-Basisund/oder <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> genutzt<br />
werden soll<br />
� Einholung entsprechender <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandate (falls notwendig)<br />
� Anpassung der Finanzbuchhaltungssoftware an das <strong>SEPA</strong>-Datenformat<br />
(ISO 20022 XML-Standard)<br />
� Beachtung aller relevanten Fristen für den ZE<br />
� Rechtzeitige Einreichung des <strong>Lastschrift</strong>datensatzes<br />
� Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />
<strong>Lastschrift</strong>en und/oder <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en notwendig<br />
<strong>Lastschrift</strong>einlösungen durch Unternehmen<br />
<strong>Lastschrift</strong>einlösungen haben vergleichsweise nur geringe praktische und technische<br />
Auswirkungen auf den ZP. Allerdings muss der ZP im Rahmen des <strong>SEPA</strong>-Firmen-<br />
<strong>Lastschrift</strong>verfahrens seinem Kreditinstitut unverzüglich die Bestätigung über die<br />
<strong>Lastschrift</strong>erteilung mitteilen.<br />
Sparkasse<br />
Seite 37