Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
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Merkmale der <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (Teil I)<br />
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Für die neue <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (engl.: <strong>SEPA</strong> Core Direct Debit)<br />
benötigt der Zahlungsempfänger (ZE) im Vorfeld eine Ermächtigung des<br />
Zahlungspflichtigen/ Zahlers (ZP) - das sogenannte <strong>SEPA</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandat (mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz).<br />
Eines der wichtigsten Merkmale des <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ist die Einführung<br />
eines Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des<br />
ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle<br />
Fristenberechnungen.<br />
Bei der Einreichung der <strong>Lastschrift</strong> sind festgelegte Vorlagefristen bei<br />
dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten.<br />
Der ZP hat das Recht innerhalb von acht Wochen nach der Belastung eine<br />
Erstattung des <strong>Lastschrift</strong>-Betrages ohne Angabe von Gründen zu<br />
verlangen.<br />
Sollte eine Belastung erfolgen, ohne dass der ZP ein <strong>SEPA</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandat erteilt hat, beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13<br />
Monate nach der Belastungsbuchung auf seinem Konto (Fehler, Ablauf,<br />
Widerruf bei ZE, „Betrug“).<br />
Der ZP darf auch ein Nicht-Verbraucher sein.<br />
Sparkasse<br />
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