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Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift

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Merkmale der <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (Teil I)<br />

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Für die neue <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (engl.: <strong>SEPA</strong> Core Direct Debit)<br />

benötigt der Zahlungsempfänger (ZE) im Vorfeld eine Ermächtigung des<br />

Zahlungspflichtigen/ Zahlers (ZP) - das sogenannte <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandat (mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz).<br />

Eines der wichtigsten Merkmale des <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> ist die Einführung<br />

eines Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des<br />

ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle<br />

Fristenberechnungen.<br />

Bei der Einreichung der <strong>Lastschrift</strong> sind festgelegte Vorlagefristen bei<br />

dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten.<br />

Der ZP hat das Recht innerhalb von acht Wochen nach der Belastung eine<br />

Erstattung des <strong>Lastschrift</strong>-Betrages ohne Angabe von Gründen zu<br />

verlangen.<br />

Sollte eine Belastung erfolgen, ohne dass der ZP ein <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandat erteilt hat, beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13<br />

Monate nach der Belastungsbuchung auf seinem Konto (Fehler, Ablauf,<br />

Widerruf bei ZE, „Betrug“).<br />

Der ZP darf auch ein Nicht-Verbraucher sein.<br />

Sparkasse<br />

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