Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift
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<strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> mit verkürzter Laufzeit<br />
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Ab November 2012 erlaubt das Regelwerk für die <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong><br />
als Option die Vorlagefrist bei <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>en bei der Zahlstelle<br />
zu verkürzen. Statt der Standardfristen von 5 TARGET-Tagen<br />
(Erstlastschrift) oder 2 TARGET-Tagen (Folgelastschrift) ermöglicht diese<br />
Option eine Vorlagefrist von einem Tag vor Fälligkeit beim Kreditinstitut<br />
des Zahlungspflichtigen. Damit diese Option nutzbar ist, müssen<br />
allerdings die jeweils beteiligten Kreditinstitute eine Vereinbarung treffen.<br />
Eine Sicherstellung der Erreichbarkeit der deutschen Banken und<br />
Sparkassen könnte nach derzeitigen Planungen voraussichtlich im 4.<br />
Quartal 2013 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es für diese Option keine<br />
verpflichtende Erreichbarkeit seitens der europäischen Kreditwirtschaft<br />
gibt. Das bedeutet für Sie, dass Sie im grenzüberschreitenden<br />
Zahlungsverkehr auch weiterhin die Standardvorlagefristen beachten<br />
müssen.<br />
Sie werden informiert, sobald die Vorbereitungsarbeiten seitens der<br />
Deutschen Kreditwirtschaft mit verkürzter Vorlagefrist innerhalb<br />
Deutschlands abgeschlossen sind.<br />
Sparkasse<br />
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