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Allgemeine Informationen zur SEPA-Lastschrift

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<strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> mit verkürzter Laufzeit<br />

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Ab November 2012 erlaubt das Regelwerk für die <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong><br />

als Option die Vorlagefrist bei <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>en bei der Zahlstelle<br />

zu verkürzen. Statt der Standardfristen von 5 TARGET-Tagen<br />

(Erstlastschrift) oder 2 TARGET-Tagen (Folgelastschrift) ermöglicht diese<br />

Option eine Vorlagefrist von einem Tag vor Fälligkeit beim Kreditinstitut<br />

des Zahlungspflichtigen. Damit diese Option nutzbar ist, müssen<br />

allerdings die jeweils beteiligten Kreditinstitute eine Vereinbarung treffen.<br />

Eine Sicherstellung der Erreichbarkeit der deutschen Banken und<br />

Sparkassen könnte nach derzeitigen Planungen voraussichtlich im 4.<br />

Quartal 2013 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es für diese Option keine<br />

verpflichtende Erreichbarkeit seitens der europäischen Kreditwirtschaft<br />

gibt. Das bedeutet für Sie, dass Sie im grenzüberschreitenden<br />

Zahlungsverkehr auch weiterhin die Standardvorlagefristen beachten<br />

müssen.<br />

Sie werden informiert, sobald die Vorbereitungsarbeiten seitens der<br />

Deutschen Kreditwirtschaft mit verkürzter Vorlagefrist innerhalb<br />

Deutschlands abgeschlossen sind.<br />

Sparkasse<br />

Seite 8

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