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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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<strong>Nachtrag</strong><br />

Nr. 1 vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

Investieren in den<br />

deutschen Einzelhandel<br />

EHF 1


Vorwort<br />

002 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

0<strong>1.</strong>1


Vorwort<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

(<strong>NGF</strong>) präsentiert Ihnen das Beteiligungsangebot<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG (Fondsgesellschaft).<br />

Die <strong>NGF</strong> gehört zum Finanzdienstleistungskonzern<br />

der FIHM Fonds und Immobilien Holding München<br />

AG (FIHM) und übernimmt die Konzeption und<br />

Emission von geschlossenen Immobilienfonds. Mit<br />

Unterstützung der Schwestergesellschaften in der<br />

FIHM Unternehmensgruppe begleiten wir Sie als<br />

Anleger in den kommenden Jahren rund um Ihre<br />

Immobilieninvestition. Als Emissionshaus legt die<br />

<strong>NGF</strong> den Fokus auf eine transparente Konzeption<br />

im Bereich der Immobilienfonds.<br />

Die Immobilie als traditionelles Investment war<br />

gerade in den vergangenen Monaten im Anlagefokus<br />

vieler institutioneller Investoren. Mit diesem<br />

Immobilienfonds bieten wir Privatanlegern die<br />

Möglichkeit, sich wie institutionelle Investoren an<br />

krisensicheren und wertstabilen Investments wie<br />

Immobilien zu beteiligen.<br />

Gerade in den unruhigen Zeiten der Finanzmärkte<br />

hat der Einzelhandel, hier besonders der Lebensmitteleinzelhandel<br />

mit seinen Discountern, seine<br />

Marktposition als krisenunabhängige und umsatzstarke<br />

Branche bestätigt. Hinzu kommt, dass viele<br />

Städte, Kommunen und Gemeinden eine sehr restriktive<br />

Politik bei der Vergabe neuer Einzelhandelsflächen<br />

verfolgen.<br />

Unser Beteiligungsangebot ist ein Ansparfonds für<br />

den Vermögensaufbau kombiniert mit mittelfristigen<br />

Einmalanlagen in Form von Stillen Beteiligungen.<br />

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mittelbar<br />

über die Fondsgesellschaft an zunächst zehn überwiegend<br />

neu gebauten Einzelhandelsobjekten in<br />

vier Bundesländern zu beteiligen. Diese befinden<br />

sich an sorgfältig ausgewählten Standorten mit<br />

renommierten und langfristig gebundenen Ankermietern<br />

wie Rewe, Lidl, Wasgau, Netto und Penny.<br />

Neben den sicheren und langfristigen Mieteinnahmen<br />

enthält die Fondskalkulation verschiedene<br />

Sicherheitspuffer.<br />

Mit der Investition in die Sachanlage Einzelhandelsimmobilie<br />

verbunden mit langfristigen Mietverträgen<br />

sowie bonitätsstarken Mietern unterstreichen<br />

wir unseren Anspruch auf ein sicherheitsorientiertes<br />

und attraktives Investment.<br />

Wir freuen uns, Sie als Anleger für unser Beteiligungsangebot<br />

gewinnen zu dürfen.<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Thomas Vogel<br />

(Geschäftsführer)<br />

Vorwort<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

003


<strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortung und<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt<br />

wurden mit größtmöglicher Sorgfalt<br />

ausgearbeitet. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen gesetzlichen und<br />

steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen.<br />

Eine Haftung für eine abweichende Auffassung<br />

der Finanzverwaltung sowie Abweichungen<br />

durch zukünftige Änderungen der rechtlichen und<br />

steuerlichen Grundlagen sowie künftiger wirtschaftlicher<br />

und technischer Entwicklungen kann – soweit<br />

gesetzlich zulässig – nicht übernommen werden.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit Erwerb der Beteiligung<br />

verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele des Anlegers wird ebenfalls nicht übernommen.<br />

Abweichende Angaben vom oder zusätzliche<br />

Angaben zum Inhalt dieses Verkaufsprospekts dürfen<br />

nur von der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen des Beteiligungsangebotes<br />

gemacht werden und bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

004 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Die <strong>NGF</strong> mit Sitz in Aschheim/München, vertreten<br />

durch den Geschäftsführer Thomas Vogel, übernimmt<br />

als Anbieterin der Vermögensanlage die Verantwortung<br />

für den Inhalt des Verkaufsprospektes und<br />

erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

29.07.2011 (Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung)<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH mit<br />

Sitz in Aschheim/München, vertreten durch ihren<br />

Geschäftsführer Thomas Vogel


Inhalt<br />

0<strong>1.</strong>0<br />

Vorwort Seite 003<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt Seite 004<br />

<strong>1.</strong> Inhalt Seite 005<br />

2. Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.KG Seite 007<br />

2.1 Motive für Ihre Beteiligung 009<br />

2.2 Beteiligungsangebot im Überblick 012<br />

2.3 Die Struktur der Beteiligung 017<br />

3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken Seite 019<br />

4. Kapitalarten Seite 033<br />

4.1 Kommanditbeteiligungen 033<br />

4.2 Stille Beteiligungen 036<br />

5. Anbieterin und Partner im Überblick Seite 039<br />

5.1 Holding 040<br />

5.2 Konzeption/Emission 040<br />

5.3 Vertrieb 040<br />

5.4 Immobilen­ & Asset Management 041<br />

5.5 Fondsservice & Treuhand 041<br />

6. Investitionsobjekte Seite 043<br />

6.1 Gewerbeimmobilienmarkt Deutschland 044<br />

6.2 Einzelhandel in Deutschland 044<br />

6.3 Mieter des Einzelhandelsfonds Deutschland 1 050<br />

6.4 Standorte und Objekte 055<br />

7. Investitions­ u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen Seite 075<br />

7.1 Investitions­ und Finanzierungsplan (Prognose) 076<br />

7.2 Prognoserechnung 088<br />

7.3 Prognoserechnung Anlegerebene 098<br />

7.4 Kapitalrückflussrechnung 100<br />

7.5 Sensitivitätsanalyse 104<br />

7.6 Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage sowie Planzahlen 107<br />

8. Rechtliche Grundlagen Seite 113<br />

9. Steuerliche Grundlagen Seite 161<br />

10. Bautechnische Daten Seite 181<br />

1<strong>1.</strong> Verträge Seite 201<br />

12. Glossar, Quellen und Bildnachweise Seite 232<br />

Anlagen:<br />

Beitrittserklärung/Verbrauerinformation für den Fernabsatz<br />

Einzahlung Ihrer Beteiligungssumme<br />

Hinweis:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des<br />

<strong>Prospekt</strong>s durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Inhalt<br />

0<strong>1.</strong>0<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 005<br />

Grundlagen Prognosen & Planzahlen<br />

Investitionsobjekte Anbieterin & Partner Kapitalarten<br />

Risiken<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Sie finden auch Äpfel auf rund<br />

25.000 m 2 vermieteter Gewerbefläche<br />

des Einzelhandelsfonds Deutschland <strong>1.</strong><br />

006 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

02.1


Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

2.0<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

2.1 Motive für Ihre Beteiligung 009<br />

2.2 Beteiligungsangebot im Überblick 012<br />

2.3 Die Struktur der Beteiligung 017<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.0<br />

007<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

008 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.1


2.1 Motive für Ihre Beteiligung<br />

Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. KG (Fondsgesellschaft) ist ein vermögensverwaltend<br />

strukturierter, geschlossener Immobilienfonds<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mit ca.<br />

94,6 % am Kommanditkapital der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

(Objektgesellschaft 1). Die Objektgesellschaft 1<br />

hat Kaufverträge für zehn Immobilien (vorwiegend<br />

Einzelhandelsobjekte) in vier Bundesländern abgeschlossen.<br />

Darüber hinaus ist im Laufe des Jahres<br />

2012 eine weitere Immobilieninvestition geplant.<br />

Die Fondsgesellschaft bietet zwei grundlegende<br />

Beteiligungsvarianten.<br />

Zum einen wird dem Anleger die Möglichkeit<br />

geboten, als Kommanditist in Form eines Ansparkonzepts,<br />

welches aus drei Varianten besteht, der<br />

Fondsgesellschaft beizutreten. Als Kommanditist<br />

ist der Anleger am wirtschaftlichen Erfolg sowie<br />

am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Das Ansparkonzept<br />

bietet durch monatlich zu leistende<br />

Sparraten dem Anleger ein hohes Maß an Flexibilität<br />

im Vermögensaufbau und die Investition in<br />

Immobilien, die sonst nur institutionellen Anlegern<br />

vorbehalten sind.<br />

Zum anderen kann sich der Anleger in Form einer<br />

Stillen Beteiligung mit drei unterschiedlichen<br />

Laufzeiten an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Stille Beteiligte erhalten eine Mindestverzinsung<br />

und sind am Gewinn, nicht aber am Verlust des<br />

Unternehmens beteiligt. Sie partizipieren nicht am<br />

Vermögen der Gesellschaft. Mit dieser Beteiligungsvariante<br />

unterstützt der Anleger die Fondsgesellschaft<br />

finanziell beim Objektankauf und erhält<br />

hierfür eine attraktive Verzinsung.<br />

Wesentliche Motive für den Beitritt an der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

werden im Folgenden aufgezeigt.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Langfristige Ertragssicherheit<br />

Die Immobilien verfügen über eine hohe Einnahmesicherheit<br />

durch Ankermieter wie u.a. Rewe, Lidl,<br />

Wasgau, Netto und Penny mit hohen Bonitätsratings.<br />

Die Mietverträge sind langfristig und beinhalten Verlängerungsoptionen.<br />

Die Auswahl der Standorte<br />

erfolgte durch intensive und sorgfältige Analysen<br />

der Einzelhändler und erfüllt die hohen Ansprüche<br />

der Mieter.<br />

Hohe Sicherheitsparameter in der Finanzierung<br />

Die Fondsgesellschaft profitiert von dem derzeit<br />

niedrigen Zinssatz. Für die erworbenen Immobilien<br />

besteht eine feste Finanzierungszusage. Die Finanzierung<br />

für die ersten vier bereits übernommenen<br />

Objekte wurde ausgereicht. Die Finanzierung des<br />

Immobilienportfolios I der Objektgesellschaft 1 ist<br />

auf sieben Jahre abgeschlossen, die Finanzierung<br />

für das Immobilienportfolio II für sieben Jahre zugesagt.<br />

Der Zins ist jeweils variabel vereinbart und<br />

entspricht dem derzeitigen niedrigen Zinsniveau. Im<br />

Fall steigender Zinsen wird der Finanzierungszins<br />

bei Erreichen einer maximalen Obergrenze fixiert.<br />

In der Prognoserechnung wurde von Anfang an<br />

mit dem viel höheren Zinsniveau der Obergrenze<br />

kalkuliert. Bei dem derzeitigen niedrigeren Zinsniveau<br />

wird dadurch ein erheblicher Liquiditätspuffer<br />

aufgebaut.<br />

Attraktive Gutschriften/Auszahlungen<br />

Die <strong>NGF</strong> bietet ein sicherheitsorientiertes Produkt auf<br />

Basis eines soliden Sachwerts an. Die Gutschriften/<br />

Auszahlungen an die Kommanditisten liegen durchschnittlich<br />

bei rund 6 % p. a. vor Steuern. Die Stillen<br />

Beteiligten erhalten eine attraktive laufzeitabhängige<br />

Verzinsung zwischen 5,00 % und 6,25 % p. a.<br />

vor Steuern.<br />

Fest vereinbarte Investitionskriterien für Folgeinvestition<br />

Der wesentliche Teil des Immobilienportfolios wurde<br />

bereits erworben. Die Folgeinvestion erfolgt unter<br />

Einbeziehung des aus dem Anlegerkreis zu wählenden<br />

Beirats/Anlageausschuss, der die Prüfung und<br />

Auswahl der Objekte für die Folgeinvestition genehmigt.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.1<br />

009<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Günstiger Kaufpreis<br />

Die zehn Einzelhandelsimmobilien wurden zu einem<br />

Einkaufsfaktor von rund 12,37 der Jahresnettomiete<br />

erworben. Der Fonds profitierte von dem niedrigeren<br />

Preisniveau in 2010. Aufgrund der Erholung des<br />

Immobilienmarktes nach der Finanzkrise steigen die<br />

Preise aktuell wieder an.<br />

Steigende Nachfrage nach großflächigen Einzelhandelsstandorten<br />

Die gestiegenen Kundenansprüche und die Differenzierung<br />

im Lebensmitteleinzelhandel führen zu einer<br />

größeren Produktvielfalt, einer modernen Warenpräsentation<br />

und zu übersichtlichen und großzügigen<br />

Märkten. Um diesen Ansprüchen gerecht zu<br />

werden, steigt die Nachfrage nach weiteren großflächigen<br />

Einzelhandelsstandorten.<br />

Restriktives Angebot an Einzelhandelsflächen<br />

Neben dem Trend der kleineren City­Konzepte<br />

expandieren die Lebensmitteleinzelhändler verstärkt<br />

in den Vorstädten, kleineren Städten und Kommunen.<br />

Hier gibt es noch Versorgungslücken. Aufgrund der<br />

010 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.1<br />

restriktiven Bauordnungsvorschriften der Städte und<br />

Gemeinden ist das Angebot an entsprechenden<br />

Flächen äußerst begrenzt und ein Haupthindernis<br />

der Expansion der Lebensmittelbranche.<br />

Erfahrene Immobilienexperten<br />

Mit dem technischen und kaufmännischen Gebäudemanagement<br />

wurde die IAMV Immobilien Asset Management<br />

Verwaltung GmbH beauftragt. Seit vielen<br />

Jahren betreut sie große gewerbliche Immo bilien<br />

auch für andere geschlossene Immobilienfonds und<br />

externe Investoren. Der verwaltete Immobilienbestand<br />

beläuft sich auf rund 600.000.000 €.<br />

Professionelle Anlegerbetreuung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft bedient<br />

sich Spezialisten der Value Creation Fonds­Services<br />

GmbH. Diese betreut geschlossene Immobilienfondsgesellschaften<br />

mit einem gezeichneten Anleger­ und<br />

Stillem Beteiligungskapital von rund 750.000.000 €<br />

und nimmt die Interessen von rund 40.000 Anlegern<br />

wahr.


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.1<br />

011<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG 02.2<br />

2.2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondsgesellschaft Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Objektgesellschaft 1 Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG – Beteiligung<br />

der Fonds gesellschaft von ca. 94,6 %<br />

Objektgesellschaft 2 Noch nicht gegründet – geplante Beteiligung der Fondsgesellschaft von<br />

100 %<br />

Komplementärin und<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

012 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH und die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH sind<br />

beide einzelvertretungsberechtigte Teile der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft und werden ihrerseits jeweils durch den Geschäftsführer,<br />

Herrn Gerd Dombrowski, vertreten.<br />

Anbieterin <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Generalvertrieb,<br />

Kapitalbeschaffung<br />

Mit der Vermittlung des Eigenkapitals sowie der Beschaffung der Stillen<br />

Beteiligungen ist exklusiv die Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG beauftragt, die ihrerseits selbständige Finanzdienstleister beauftragt.<br />

Fondsvolumen Konsolidierte Gesamtinvestition: 65.876.001 €<br />

Fondsimmobilien Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Objektgesellschaft 1 Kaufverträge<br />

über insgesamt zehn Immobilien an unterschiedlichen Standorten<br />

in Bayern, Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen und im Saarland abgeschlossen,<br />

wobei vier Objekte bereits übernommen wurden. Die Anschaffungskosten<br />

für die Immobilien betragen ca. 30.940.000 €.<br />

Im Laufe des Jahres 2012 ist eine weitere Immobilieninvestition über die<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 zu Anschaffungskosten in Höhe<br />

von ca. 17.160.000 € geplant.<br />

Die gesamten kalkulierten Anschaffungskosten (inklusive Grunderwerbsteuer,<br />

Erwerbs nebenkosten sowie Maklerkosten) betragen ca.<br />

50.460.000 €. Dies entspricht ca. 76,6 % der konsolidierten Gesamtinvestition.<br />

Vermietungssituation Sämtliche Fondsimmobilien der Objektgesellschaft 1 sind zu 100 % langfristig<br />

an unterschiedliche Mieter vermietet. Bei den Mietern handelt es<br />

sich überwiegend um namhafte und bonitätsstarke Anbieter aus dem<br />

Bereich Einzelhandel.


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Finanzierungssituation Rund 52 % der konsolidierten Gesamtinvestition werden langfristig durch<br />

Fremdkapital in Form von Bankdarlehen finanziert. Dazu werden von<br />

der Objektgesellschaft 1 zwei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt ca.<br />

22.350.000 € aufgenommen. Davon sind 1<strong>1.</strong>900.000 € bereits an die<br />

Objektgesellschaft 1 ausgezahlt. Für das zweite Darlehen liegt eine verbindliche<br />

Finanzierungszusage vor.<br />

Die weiteren Einzelheiten zur Finanzierungssituation können Sie der Darstellung<br />

auf S. 83 f. entnehmen.<br />

Art, Anzahl und<br />

Gesamtbetrag<br />

der angebotenen<br />

Vermögensanlage,<br />

Erwerbspreis<br />

Die Anleger beteiligen sich entweder als Direktkommanditist oder über<br />

eine Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft und<br />

erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kapitalarten Immo­<br />

Wachstum, ImmoSpar Top und ImmoSpar). Die Mindestbeteiligungssumme<br />

beträgt 5.000 € zuzüglich 5 % Agio und soll bei höheren Beträgen<br />

durch <strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Bei Beteiligung als Stiller Gesellschafter (ImmoZins) erzielt der Anleger<br />

ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einlagen der Stillen<br />

Gesellschafter betragen mindestens 2.000 €, darüber hinausgehende<br />

Beträge sollen durch <strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sein. Ein Agio wird hier nicht<br />

erhoben.<br />

Die Höhe ihrer Beteiligung und damit den zu zahlenden Erwerbspreis<br />

legen die Anleger bzw. die Stillen Gesellschafter in der Beitrittserklärung<br />

fest. Der Erwerbspreis ergibt sich aus der individuellen Zeichnungssumme.<br />

Die konkrete Anzahl der jeweils angebotenen Anteile steht bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht fest. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen<br />

beträgt 8<strong>1.</strong>300.000 €, davon Kommandit kapital in Höhe von<br />

63.800.000 € sowie Stille Beteiligungen in Höhe von 17.500.000 €. Es<br />

wird mindestens jeweils eine Kommandit­ und eine Stille Beteiligung angeboten.<br />

Die rechnerisch maximale Anzahl der angebotenen Beteiligungen<br />

bei prospektgemäßer Platzierung beträgt 12.760 Kommanditbeteiligungen<br />

sowie 8.750 Stille Beteiligungen.<br />

Zeichnungsfrist und Sprache Die Zeichnungsfrist beginnt gemäß § 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts. Der<br />

Fonds wird geschlossen, sobald ein Kommanditkapital in Höhe von<br />

63.800.000 € sowie zusätzlich 17.500.000 € Stille Beteiligungen eingeworben<br />

sind, spätestens am 3<strong>1.</strong>12.2012. Die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft kann Überzeichnungen bis zu 10 % des Gesamtkapitals<br />

(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen) zulassen<br />

sowie die Zeichnungsfrist bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013 verlängern.<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen möglich,<br />

wenn der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig eingezahlt<br />

hat. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig<br />

zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Die Beteiligungen werden zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ausschließlich<br />

in Deutschland angeboten. Der vorliegende Verkaufsprospekt<br />

wurde ausschließlich in deutscher Sprache verfasst.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.2<br />

013<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG 02.2<br />

Entgegennahme der<br />

Beitritts erklärung<br />

Zahlstelle/Einzahlung der<br />

Beteiligungssumme sowie<br />

des Agios<br />

014 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Beitrittserklärungen bzw. auf den Erwerb von Beteiligungen gerichtete<br />

Willenserklärungen der Anlageinteressenten nimmt die Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

entgegen.<br />

Die Zahlstelle ist die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG,<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim; sie führt bestimmungsgemäß Zahlungen<br />

an die Anleger aus.<br />

Diese Zahlstelle hält ebenfalls den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereit.<br />

Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Einsteinring<br />

28, 85609 Aschheim als Zahlstelle nimmt auch die von den Anlegern zu<br />

bezahlenden Beteiligungssummen sowie das Agio entgegen.<br />

Die Einzahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:<br />

Kontoinhaber: Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Kontonummer: 177036100<br />

Bank: Deutsche Bank AG, München<br />

BLZ: 70070010<br />

Verwendungszweck: Vor­ und Nachname des Anlegers<br />

Laufzeit, Bindungsdauer Der Fondsgesellschaftsvertrag ist auf bestimmte Zeit geschlossen.<br />

Die Fondsgesellschaft endet plangemäß und vorbehaltlich einer Verlängerung<br />

durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft gemäß § 3<br />

Abs. (1) des Fondsgesellschaftsvertrages oder einer Verlängerung aufgrund<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter, am 3<strong>1.</strong>12.2026; eine ordentliche<br />

Kündigung ist vor diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Im Fall des Eintritts<br />

der Schwerstpflegebedürftigkeit des Anlegers sowie für den Fall anderer<br />

schwerer Krankheiten i. S. von § 25 Abs. (5) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

ist der Anleger zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

Die Stillen Beteiligungen haben in Abhängigkeit der Wahl der Beteiligungsvariante<br />

eine Mindestlaufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 und<br />

3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong> Auch den Stillen Gesellschaftern steht ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht bei Schwerstpflegebedürftigkeit sowie in gleichgestellten<br />

Fällen gemäß § 14 Abs. 2 des Vertrages über eine Stille Beteiligung zu.<br />

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Darstellungen auf S. 119 ff.<br />

Handelbarkeit und<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Die freie Handelbarkeit der vorliegend angebotenen Anteile der Vermögensanlagen<br />

ist dadurch eingeschränkt, dass keine gesetzlich vorgeschriebene<br />

Handelsplattform existiert; ein Zweitmarktverkauf ist nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Bei einem Verkauf in den ersten Jahren muss mit einem deutlichen Abschlag<br />

gegenüber dem eingezahlten Kapital gerechnet werden.<br />

Darüber hinaus ist die freie Handelbarkeit dadurch eingeschränkt, dass<br />

die Übertragung von Anteilen der angebotenen Vermögensanlagen<br />

jeweils nur zum 3<strong>1.</strong>12. eines Jahres mittels Abtretung und bei Kommanditbeteiligungen<br />

bis zur Einzahlung von 20 % der Beteiligungssumme nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft erfolgen kann.


Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Den Anlegern stehen die Rechte auf Beteiligung am Ergebnis (Gewinn/<br />

Verlust), Ausschüttungen/Entnahmen, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

das Recht auf Kündigung sowie Beteiligung am Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Fall des Ausscheidens und das Recht auf Teilnahme an und<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen zu. Darüber hinaus können<br />

Anleger die für Kommanditisten üblichen Kontroll­ und Informationsrechte<br />

geltend machen. Bei den Anlegern in der Rechtsform der Stillen Beteiligung<br />

entfällt die Teilhabe am Verlust sowie am Gesellschaftsvermögen.<br />

Steuerliche Konzeption Die Fondsgesellschaft ist konzeptgemäß als vermögensverwaltende Personengesellschaft<br />

strukturiert. Die Beteiligung als Kommanditist vermittelt<br />

dem Anleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Stille Beteiligte erzielen aufgrund ihrer Beteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Die weiteren Einzelheiten können Sie den Steuerlichen Grundlagen auf<br />

S. 161 ff. entnehmen.<br />

Es wird weder von der Fondsgesellschaft (Emittentin) noch der Anbieterin<br />

die Zahlung von Steuern für die Anleger oder die Stillen Gesellschafter<br />

übernommen.<br />

Mittelverwendungskontrolle Die Verwendung der eingezahlten Beteiligungsbeträge wird längstens<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft 1 und dem Mittelverwendungskontrolleur aufgrund<br />

gemeinsamer Kontovollmacht veranlasst. Für den Fall, dass die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft von ihrer Befugnis zur Verlängerung des<br />

Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012 hinaus Gebrauch macht,<br />

verlängert sich die Laufzeit des Mittelverwendungskontrollvertrages entsprechend,<br />

längstens jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013. Die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

für die Verwendung der Anlegergelder sind in § 3 des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages geregelt; eine materielle Prüfung der<br />

der Mittelverwendung zugrunde liegenden Unterlagen und Verträge ist<br />

nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />

Platzierungsgarantie Die Platzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Stillen Beteiligungen wird nicht garantiert.<br />

Gesamthöhe der<br />

Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen, beträgt plangemäß (inklusive von erst<br />

in der Bewirtschaftungsphase kalkulierten Provisionen) 1<strong>1.</strong>720.400 €.<br />

Sie setzen sich zusammen aus den Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in<br />

Höhe von 9.570.000 € (inklusive Agio), Beschaffungsprovisionen für die<br />

Stillen Beteiligungen in Höhe von <strong>1.</strong>400.000 €, Finanzierungsbeschaffungsprovisionen<br />

in Höhe von 403.800 €, Maklerkosten in Höhe von<br />

17<strong>1.</strong>600 € und Verlängerungsprovisionen für die Kapitalart ImmoZins<br />

(sind planmäßig in der Bewirtschaftungsphase kalkuliert) in Höhe von<br />

175.000 €.<br />

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Darstellungen auf S. 81 ff.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.2<br />

015<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG 02.2<br />

Weitere mit dem Erwerb,<br />

der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage<br />

verbundene Kosten<br />

sowie Haftung und weitere<br />

Leistungen<br />

016 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Über den Nominalbetrag der Beteiligung hinaus haben die Direktkommanditisten<br />

und Treugeber an persönlichen weiteren Kosten das Agio von<br />

5 % des Nominalbetrags zu tragen. Will sich ein Anleger nicht über die<br />

Treuhandkommanditistin beteiligen, sondern selbst in das Handelsregister<br />

eingetragen werden, so fallen Gebühren nach dem „Gesetz über die Kosten<br />

in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (Kostenordnung)<br />

an, die von der Höhe der Beteiligungssumme abhängen, ferner die Kosten<br />

der Veröffentlichung. Bei einem Kommanditanteil von z. B. 20.000 €<br />

(einzutragende Hafteinlage also 2.000 €) betragen die Gesamtkosten<br />

danach ca. 120 €, bei einem Kommanditanteil von 100.000 € (einzutragende<br />

Hafteinlage also 10.000 €) betragen die Gesamtkosten danach<br />

ca. 160 €. Dies gilt auch bei Übertragung und/oder Teilung von im Handelsregister<br />

eingetragenen Anteilen. Die Kosten reduzieren sich erheblich,<br />

wenn mehrere Eintragungen gleichzeitig erfolgen.<br />

Daneben muss jeder Anleger und Stille Beteiligte seine höchstpersönlichen<br />

Kosten für Telefon, Porto, Reisekosten etc. tragen.<br />

Kommen die Anleger oder Stillen Beteiligten mit ihrer Einzahlungsverpflichtung<br />

in Verzug, ist die Fondsgesellschaft zur Geltendmachung von Verzugszinsen<br />

nach den gesetzlichen Vorschriften (fünf Prozentpunkte über dem<br />

Basiszinssatz p. a. – zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung 5,37 % p. a.)<br />

sowie – im Falle des Rücktritts von der Beitrittsvereinbarung, der Herabsetzung<br />

der Zeichnungssumme oder der dauerhaften Zahlungsaussetzung –<br />

zur Geltendmachung einer Gesamtschadenspauschale in Höhe von bis<br />

zu 17,5 % der Zeichnungssumme berechtigt. Bei Stillen Gesellschaftern<br />

beträgt die Schadenspauschale bis zu 10 %.<br />

Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden.<br />

Die Haftung der Anleger sowie der Stillen Gesellschafter ist ausführlich im<br />

Kapitel „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“, S. 26 f. beschrieben.<br />

Anleger trifft als weitere zu erbringende Leistung eine bis zu fünfjährige<br />

Nachhaftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, die im<br />

Einzelnen ebenfalls auf S. 26 f. erläutert ist.<br />

Die Anleger und Stillen Gesellschafter sind nicht verpflichtet, darüber hinaus<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu<br />

leisten.<br />

Struktur der Beteiligung Eine grafische Darstellung der Beteiligungsstruktur finden Sie auf Seite 17.<br />

Angesprochener<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot richtet sich an Anleger, die in Form einer Kommanditbeteiligung<br />

für den Vermögensaufbau bereit sind, eine längerfristige Beteiligung<br />

einzugehen und bereits in ein diversifiziertes Portfolio investiert haben.<br />

Die o. g. Anleger sollten weder auf regelmäßige noch unregelmäßige<br />

Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft angewiesen<br />

sein und keine Rückzahlung des Anlagebetrages in einer Summe zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt erwarten. Sie sollten die in diesem Verkaufsprospekt<br />

gemachten Angaben und Einschätzungen teilen und bereit sein, Unsicherheiten<br />

bezüglich der Entwicklung des Immobilienmarktes in Kauf zu nehmen.


2.3 Die Struktur der Beteiligung<br />

Anleger<br />

Treugeberkommanditist<br />

Aequitas Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditist<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin/<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

0 %<br />

Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. Besitz KG<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

ImmoWachstum, ImmoSpar Top und ImmoSpar ImmoZins<br />

0 %<br />

5,4 % 94,6 %<br />

Stille Gesellschafter beteiligen sich – in Abhängigkeit von der gewählten<br />

Mindestlaufzeit – mit einem Anlagehorizont bis Ende 2015, 2018<br />

bzw. 202<strong>1.</strong> Diese Beteiligungsvariante ist geeignet für Anleger, die eine<br />

attraktive und gegenüber den Eigenkapitalgebern bevorrechtigte laufende<br />

Verzinsung ihrer Einlage wünschen, dafür aber auf eine Teilhabe<br />

am Fondsvermögen verzichten. Hinsichtlich der mit den Beteiligungen als<br />

Kommanditist oder als Stiller Gesellschafter verbundenen Risiken wird auf<br />

die Angaben im Kapitel „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“,<br />

S. 19 ff. verwiesen.<br />

Anleger<br />

(Direkt-) Kommanditist<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft<br />

0 %<br />

0 %<br />

Geplante weitere<br />

Investition<br />

Objektgesellschaft 2<br />

Anleger<br />

Stille Beteiligte<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

Komplementärin/<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

0 %<br />

100 %<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

02.3<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

Beteiligungsstruktur<br />

017<br />

Einzelhandelsfonds


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

An neun von zehn Standorten des<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

können Sie auch Bananen kaufen.<br />

018 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

02.1


Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken<br />

03.0<br />

Im folgenden <strong>Prospekt</strong>abschnitt werden mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage verbundene, aus<br />

Sicht und Kenntnis der Anbieterin, wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken dargestellt.<br />

Die Darstellungen erfolgen dabei nach dem IDW­<br />

Standard S4 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

betreffend die „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen“), in dem die Risiken<br />

nach den Bereichen „prognosegefährdend“,<br />

„anlagegefährdend“ und „anlegergefährdend“<br />

unterteilt sind.<br />

Die jeweiligen Einstufungen haben dabei folgende<br />

Bedeutung:<br />

Als „prognosegefährdend“ werden Risiken eingestuft,<br />

die zu einer schwächeren Prognose für die<br />

Fondsgesellschaft und den Anleger führen können.<br />

„Anlagegefährdend“ meint, dass diese Risiken die<br />

Investitionsgegenstände der Fondsgesellschaft oder<br />

die gesamte Vermögensanlage betreffen und diese<br />

gefährden können und somit zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen<br />

können.<br />

Der Begriff „anlegergefährdend“ ist so zu verstehen,<br />

dass durch diese Risiken nicht nur die gesamte<br />

Beteiligung gefährdet sein kann, sondern z. B. über<br />

Nachschusspflichten, Steuerzahlungen oder ähnliches<br />

auch das weitere persönliche Vermögen des<br />

Anlegers.<br />

Bei einer Kumulation verschiedener Risiken oder<br />

wenn einige Risiken in extremer Form auftreten, kann<br />

es zu einer erhöhten Risikoverwirklichung kommen,<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

mit der Folge, dass sich z. B. ein als „prognosegefährdend“<br />

eingestuftes Risiko letztlich als „anlagegefährdend“<br />

oder als „anlegergefährdend“ darstellt.<br />

Die Eingruppierung der Risiken in die jeweilige Risikokategorie<br />

erfolgt dergestalt, dass bei Erfüllung<br />

mehrerer Risikokategorien stets die höhere Risikostufe<br />

angegeben ist. Die Angabe der Reihenfolge<br />

der Risiken beinhaltet keine Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit.<br />

Risiken, die in der persönlichen Situation des Anlegers<br />

begründet sind, können von der Anbieterin nicht<br />

erfasst bzw. beurteilt werden. Anlageinteressenten<br />

wird vor allem dann, wenn sie über keine oder nur<br />

eingeschränkte Kenntnisse und Erfahrungen mit<br />

Immobilieninvestitionen verfügen, empfohlen, nur<br />

unter Hinzuziehung fachkundiger Berater eine Anlageentscheidung<br />

zu treffen.<br />

<strong>1.</strong> Allgemeine Hinweise und maximales<br />

Risiko<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt – in<br />

Abhängigkeit von der gewählten Beteiligungsvariante<br />

– grundsätzlich ein mittel­ bis langfristiges unternehmerisches<br />

Investment dar. Mit der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft partizipieren die Anleger<br />

an der wirtschaftlichen Entwicklung der über die<br />

Objektgesellschaft 1 gehaltenen Immobilien sowie<br />

einer weiteren geplanten Immobilieninvestition über<br />

die beabsichtigte Beteiligung an einer weiteren<br />

Objektgesellschaft (Objektgesellschaft 2). Die wirtschaftliche<br />

Entwicklung einer Beteiligung ist dabei<br />

in entscheidendem Maße von der Ertragskraft, also<br />

der Vermietung bzw. Vermietbarkeit der bereits<br />

erworbenen sowie noch zu erwerbenden Immobi­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

019<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

lien der Objektgesellschaften abhängig. Anders als<br />

bei Anlagen mit fester Laufzeit und fester Verzinsung<br />

steht das wirtschaftliche Ergebnis derartiger Beteiligungen<br />

in Abhängigkeit von einer Reihe variabler<br />

Faktoren, wie z. B. Ausfall von Mietern oder anderen<br />

Vertragspartnern, unvorhergesehenen Entwicklungen,<br />

Änderungen von Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />

und Verwaltungspraxis, die von den in der<br />

Prognoserechnung getroffenen Annahmen negativ<br />

abweichen können und nicht beeinflussbar sind.<br />

Aus einer solchen Beteiligung können Risiken resultieren,<br />

die sich nachteilig auf die Entwicklung der<br />

Vermögenswerte der Fondsgesellschaft sowie deren<br />

laufende Erträge auswirken können. Bei unerwartetem<br />

Zusammentreffen von Risikofaktoren kann es<br />

neben geringeren Gutschriften bzw. Auszahlungen<br />

als prognostiziert auch zum teilweisen oder gänzlichen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals sowie des<br />

Agios beim Anleger kommen (Totalverlust).<br />

Sollten die Ausschüttungen in Form von Gutschriften<br />

bzw. Auszahlungen nicht oder nicht in der prognostizierten<br />

Höhe erfolgen können, so kann dies bei Anlegern<br />

mit ratierlicher Kapitaleinzahlung zu längeren<br />

Ratenzahlungen oder zu zusätzlichen Einzahlungen<br />

bis zur Höhe der gezeichneten Kapitalanlage führen,<br />

was zu zusätzlichen Belastungen der persönlichen<br />

Sphäre des Anlegers führen würde.<br />

Nehmen Anleger zur Finanzierung ihrer aufzubringenden<br />

Kapitaleinlage samt Agio ein privates Darlehen<br />

auf, umfasst deren Risiko auch die persönliche<br />

Haftung für den laufenden Kapitaldienst einschließlich<br />

der Darlehensrückführung. In diesem Fall kann<br />

es über den vollständigen Verlust der Beteiligung<br />

samt Agio hinaus zur weiteren Gefährdung des persönlichen<br />

Vermögens des Anlegers kommen, was im<br />

schlimmsten Fall zur Insolvenz des Anlegers führen<br />

könnte (maximales Risiko).<br />

Stille Gesellschafter sind am laufenden Verlust der<br />

Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Ihre Ansprüche auf<br />

Gewinnbeteiligung/Mindestverzinsung sowie Rückzahlung<br />

ihrer Einlage sind aber nachrangig gegenüber<br />

anderen Gläubigern der Fondsgesellschaft. Erst<br />

020 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

wenn diese befriedigt sind, kann eine Bedienung der<br />

Stillen Gesellschafter erfolgen, vgl. Ziffer 14.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt<br />

es sich um das zweite öffentliche Angebot der Anbieterin.<br />

Nachdem das erste Beteiligungsangebot erst<br />

im März 2011 begonnen wurde und auch inhaltlich<br />

sowie strukturell stark abweichend ist, liegen noch<br />

keine Erfahrungswerte der Anbieterin vor, die in dieses<br />

Angebot hätten einfließen können.<br />

2. Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals<br />

und Rückabwicklungsrisiko (anlagegefährdend)<br />

Sollte die Fondsgesellschaft Anlegerkapital nicht in<br />

der angenommenen Höhe oder zu den unterstellten<br />

Zeitpunkten einwerben können, besteht das Risiko<br />

einer erheblich abweichenden Entwicklung der<br />

Fondsgesellschaft gegenüber den prognostizierten<br />

Werten zu Lasten der Anleger, da eine Platzierungsgarantie<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft nicht<br />

besteht.<br />

Sofern es nicht gelingt, rechtzeitig ausreichend<br />

Anlegerkapital einzuwerben, können die bereits<br />

erworbenen Immobilien des Portfolios II der Objektgesellschaft<br />

1 ganz oder teilweise nicht oder erst<br />

zu einem späteren Zeitpunkt übernommen werden,<br />

mit der Folge von Einnahmeausfällen aufgrund verminderter<br />

oder verzögerter Mieten sowie zusätzlicher<br />

an den Verkäufer zu zahlender Kosten. Zudem<br />

könnte der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten<br />

und eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Monatsmieten<br />

verlangen. Des Weiteren würden zusätzliche<br />

an die finanzierende Bank zu bezahlende Kosten<br />

infolge von Nichtabnahmeentschädigungen entstehen.<br />

All dies würde sich erheblich negativ auf die<br />

Fondsgesellschaft und damit die Anleger auswirken;<br />

auch wären Kapitalverluste nicht auszuschließen.<br />

Bei verzögerter oder mangelnder Einwerbung des<br />

Anlegerkapitals könnte die im Laufe des Jahres 2012<br />

geplante Folgeinvestition nicht oder allenfalls zeitversetzt<br />

realisiert werden. Anleger müssten in diesem<br />

Fall eine verminderte Vermögensstreuung auf weni­


gere Immobilienobjekte hinnehmen, was sich auch<br />

nachteilig auf die Wertentwicklungs­ sowie Veräußerungschancen<br />

der Fondsimmobilien zum Ende<br />

der Fondslaufzeit auswirken könnte und zu Einnahmeausfällen<br />

in Form verringerter Auszahlungen bei<br />

den Anlegern führen würde.<br />

Es besteht das Risiko einer verminderten Wertentwicklung<br />

der Beteiligungen der Anleger, da sowohl<br />

die fest vereinbarten Kosten der Ingangsetzung des<br />

Fonds als auch die über die Beteiligungsdauer entstehenden<br />

laufenden Kosten auf weniger Anlegerkapital<br />

verteilt würden.<br />

Sofern es nicht gelingt, soviel Anlegerkapital einzuwerben,<br />

um das erforderliche Eigenkapital für die<br />

bereits realisierten Investitionen der Objektgesellschaft<br />

1 (Immobilienportfolio I) zur Verfügung zu stellen,<br />

müsste die Fondsgesellschaft rückabgewickelt<br />

werden. § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

enthält eine diesbezügliche Befugnis für die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft.<br />

Die Rückabwicklung erfolgt durch Rückzahlung der<br />

eingezahlten Kapitaleinlagen, jedoch ohne das<br />

Agio. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass seitens<br />

der Objektgesellschaft 1 zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits eine Vielzahl von Zahlungen<br />

unter Inanspruchnahme von Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

geleistet und auch schon die Immobilien<br />

des Portfolios I erworben wurden. Zudem bestehen<br />

keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung<br />

der Anlegergelder für vertraglich vereinbarte und<br />

fällige Zahlungen, insbesondere im Hinblick auf die<br />

Einwerbung des Anlegerkapitals.<br />

Bei Rückabwicklung des Fonds müssten die schon<br />

erworbenen Immobilien der Objektgesellschaft 1<br />

außerplanmäßig veräußert werden, was zu Wertabschlägen<br />

gegenüber den gezahlten Kaufpreisen<br />

führen könnte.<br />

Zwar haben sich die Gesellschaften der FIHM<br />

Unternehmensgruppe verpflichtet, für den Fall der<br />

Rückabwicklung gemäß § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

die an sie gezahlten Beträge<br />

zurückzuzahlen und Kapitalunterdeckungen mittels<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Verzicht auf die Rückzahlung der gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

auszugleichen. Es besteht aber<br />

für die Fondsgesellschaft und damit die Anleger das<br />

Risiko, dass die Rückzahlungs­ und Ausgleichsverpflichtung<br />

nicht eingehalten wird bzw. werden kann und die<br />

Kosten der Rückabwicklung die gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

übersteigen. Der Anleger trägt<br />

damit das Bonitätsrisiko der Rückzahlungs­ und Ausgleichsverpflichteten<br />

mit dem Risiko von Ausschüttungs­<br />

und Kapitalverlusten samt Agio.<br />

Dem Anleger werden etwa angefallene persönliche Kosten,<br />

wie z. B. Beraterkosten, Porto, Zinsen nicht ersetzt.<br />

Würde eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

durch die Anleger aus anderen Gründen beschlossen,<br />

hätten die Anleger nur Anspruch auf Rückzahlung<br />

ihres Kapitals nach Abzug sämtlicher Kosten,<br />

sodass mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust<br />

der Beteiligung sowie des Agios gerechnet<br />

werden müsste.<br />

3. Allgemeine Risiken hinsichtlich Vermietung<br />

und Wertentwicklung von Immobilien (anlagegefährdend)<br />

Aufgrund von Konjunktureinbrüchen sowie Verschlechterungen<br />

der allgemeinen und/oder standortspezifischen<br />

Marktsituation kann es zu einer<br />

Beeinträchtigung der Ertragskraft und zu geringeren<br />

Wertzuwächsen als prognostiziert kommen.<br />

Auch neue Technologien und Veränderungen der<br />

Arbeitsorganisation (z. B. e­Commerce und PC­<br />

Heimarbeit) können zu einer Verringerung der Nachfrage<br />

führen und sich bei Vermietung und Veräußerung<br />

von Immobilien negativ auswirken.<br />

Ein verändertes Einkaufsverhalten der Konsumenten<br />

oder neue Angebote und Trends im Bereich Einzelhandel<br />

könnten sich nachteilig auf die dauerhafte<br />

Vermietbarkeit der Fondsimmobilien und damit deren<br />

Wertbeständigkeit sowie Wertentwicklungsmöglichkeit<br />

auswirken, was zu Lasten der Einnahmensituation<br />

des Fonds und damit der Gutschriften bzw. Auszahlungen<br />

an die Anleger ginge.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

021<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Es besteht das Risiko, dass die der Prognoserechnung<br />

zugrunde liegenden Mieten nicht erzielt werden,<br />

weil z. B. Flächen unvermietet bleiben, Anschlussvermietungen<br />

geringere Erträge bringen, vereinbarte<br />

und kalkulierte Mietsteigerungen nicht durchgesetzt<br />

werden können, Mieten nicht bezahlt oder Mietverträge<br />

vorzeitig gekündigt werden und das hierfür<br />

kalkulierte Mietausfallwagnis nicht ausreichend ist.<br />

Sollte bei künftigen Immobilienveräußerungen der<br />

erzielte Veräußerungserlös hinter dem Stand der<br />

gegebenenfalls noch vorhandenen Verbindlichkeiten<br />

zurückbleiben, könnte es im Extremfall zu<br />

einem Totalverlust der Kapitaleinlagen der Anleger<br />

kommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots anfallenden<br />

Dienstleistungs­ und sonstigen Vergütungen keine<br />

wertbildenden Aufwendungen für einen späteren<br />

Erwerber darstellen, sondern erst durch Wertzuwächse<br />

bzw. Erträge der Immobilien kompensiert<br />

werden müssen.<br />

4. Risiken hinsichtlich Prognoserechnung,<br />

Gutschriften/Auszahlungen und Liquiditätsreserve<br />

(prognosegefährdend)<br />

Die Prognoserechnung stellt eine regelmäßig von der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft zu überprüfende<br />

und gegebenenfalls anzupassende Ertrags­<br />

und Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft dar,<br />

bei der Abweichungen von den im Verkaufsprospekt<br />

zugrunde gelegten Werten selbstverständlich sind.<br />

Die Prognoserechnung beruht auf den zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gegebenen Verhältnissen,<br />

Erfahrungen und Einschätzungen, wie z. B. derzeitigen<br />

bzw. zu erwartenden Inflationsraten und Zinssätzen,<br />

Wertentwicklungen vergleichbarer Objekte<br />

in der Vergangenheit sowie dem bisherigem Vermietungsstand<br />

der bereits erworbenen Immobilien. Sollten<br />

sich die tatsächlichen Verhältnisse ungünstiger<br />

entwickeln, z. B. in Form einer geringeren Inflationsrate,<br />

als für die Prognoserechnung angenommen, so<br />

können Ertrag und Wert der Fondsgesellschaft geringer<br />

ausfallen, was zu Lasten der prognostizierten<br />

Gutschriften/Auszahlungen an die Anleger ginge.<br />

022 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

Kosten für Revitalisierung können höher sein, als die<br />

in der Prognoserechnung kalkulierten Beträge. Auch<br />

ein Anstieg der Bewirtschaftungskosten der Immobilien<br />

wäre denkbar, mit der Folge, dass die insoweit in der<br />

Prognoserechnung vorgesehenen Beträge nicht ausreichen<br />

könnten. Sämtliche der vorgenannten Änderungen<br />

müssten – soweit möglich – durch die Inanspruchnahme<br />

der Liquiditätsreserve abgedeckt werden.<br />

Die von der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften<br />

in den ersten Jahren vorgehaltenen Liquiditätsreserven<br />

haben plangemäß nur einen geringen<br />

Umfang. Bei größeren Kostenüberschreitungen zu Lasten<br />

der Liquiditätsreserve müsste ein Ausgleich über<br />

zusätzliche Zwischenfinanzierungsmittel erfolgen.<br />

Es besteht das Risiko, dass diese Zwischenfinanzierungsmittel<br />

nicht, nicht zu den geplanten Zeitpunkten<br />

oder nur zu gegenüber den kalkulierten Annahmen<br />

abweichenden Bedingungen aufgenommen werden<br />

könnten, was sich nachteilig auf die Fondsgesellschaft<br />

und damit die Anleger auswirken würde.<br />

Die Anlage freier Liquidität des Fonds wurde, beginnend<br />

ab dem Jahr 2013, mit einer durchschnittlichen<br />

Verzinsung von 2,5 % p. a. kalkuliert. Sollte dieser<br />

Anlagezinssatz über die Fondslaufzeit nicht erzielt<br />

werden können, würde sich die Einnahmenbasis der<br />

Fondsgesellschaft vermindern, was wiederum zu Lasten<br />

der prognostizierten Gutschriften/Auszahlungen<br />

an die Anleger ginge.<br />

Die in der Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />

für die geplante weitere Investition unterstellten Eckdaten<br />

beruhen ausschließlich auf Annahmen. Es<br />

wurden bislang keinerlei Gespräche bezüglich der<br />

weiteren Investition und deren Finanzierung geführt.<br />

Die kalkulierten Kostenansätze wurden geschätzt. Es<br />

besteht das Risiko, dass sich diese Ansätze bei der<br />

tatsächlichen Investition, z. B. infolge von Preissteigerungen<br />

oder Verschlechterung der allgemeinen<br />

Marktbedingungen nicht verwirklichen lassen, was je<br />

nach Verwirklichungsgrad erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Fondsgesellschaft und damit den Gesamterfolg<br />

einer Beteiligung für den Anleger hätte.<br />

Die vorgesehenen Ausschüttungen in Form von Gutschriften<br />

bzw. Auszahlungen werden nicht garantiert


und stehen jedenfalls zunächst in keinem unmittelbaren<br />

Zusammenhang zu den zu erwartenden handelsrechtlichen<br />

und/oder steuerlichen Ergebnissen der<br />

Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft,<br />

sondern erfolgen zu erheblichen Teilen aus der<br />

Liquidität. Erfahrungswerte über in der Vergangenheit<br />

erzielte Ergebnisse und geleistete Gutschriften/<br />

Auszahlungen der von dieser Anbieterin initiierten<br />

Fonds existieren nicht.<br />

Auch das prognostizierte Ansteigen der Gutschriften/Auszahlungen<br />

ist nicht sicher. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass bei drastischen Änderungen<br />

der angenommenen Entwicklung die Mindestverzinsungen<br />

der Stillen Gesellschafter und die<br />

Gutschriften/Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

vollständig oder teilweise nicht bezahlt bzw. geleistet<br />

werden können.<br />

Bei der Liquidation im Jahr 2026 wurde unterstellt,<br />

dass die Immobilienveräußerungen zu einem um<br />

eine Jahresmiete niedrigeren Faktor als beim Immobilieneinkauf,<br />

bezogen auf die dann aktuelle Jahresnettomiete,<br />

erfolgen können. Separate Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilien<br />

wurden nicht kalkuliert. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,<br />

dass sämtliche Grundmietzeiten der Mietverträge<br />

bis zu diesem Zeitpunkt abgelaufen sind<br />

und der Erfolg einer Veräußerung von Immobilien in<br />

entscheidendem Maße auch von den durchschnittlichen<br />

Mietlaufzeiten des zu veräußernden Objekts<br />

abhängt. Zudem könnten bei Veräußerung der<br />

Immobilien die tatsächlichen Multiplikatoren z. B.<br />

aufgrund geänderter Marktbedingungen, auch<br />

generell geringer sein als kalkuliert.<br />

All dies würde zu einer Verringerung der kalkulierten<br />

Veräußerungserlöse und damit zu niedrigeren Liquidationsausschüttungen<br />

an die Anleger führen.<br />

Die Beteiligung für den einzelnen Anleger könnte<br />

sich zusammenfassend grundsätzlich negativer, als<br />

in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen angenommen, darstellen.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

5. Besondere Vermietungs- und Objektrisiken<br />

sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der<br />

Objektgesellschaften (anlagegefährdend)<br />

Finanzierungsrisiken<br />

Konzeptgemäß ist vorgesehen, sowohl die Immobilienerwerbe<br />

auf Ebene der Objektgesellschaft<br />

1 als auch die geplante Folgeinvestition über die<br />

Objektgesellschaft 2 im Laufe des Jahres 2012 zu<br />

großen Teilen unter Einsatz von Fremdmitteln, insbesondere<br />

durch die Aufnahme von Bankdarlehen, zu<br />

finanzieren. Sollten diese Fremdfinanzierungsmittel<br />

nicht, zu einem späteren Zeitpunkt, nur in geringerem<br />

Umfang oder zu anderen Konditionen als kalkuliert<br />

aufgenommen werden können, besteht das Risiko<br />

erheblicher Abweichungen bezüglich des prospektierten<br />

Verlaufs der Fondsgesellschaft zu Lasten der<br />

Anleger.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist das Immobilienportfolio<br />

I der Objektgesellschaft 1 mittels<br />

eines abgeschlossenen Darlehensvertrages langfristig<br />

finanziert und die Darlehensmittel sind an die<br />

Objektgesellschaft vollumfänglich ausgereicht.<br />

Hingegen liegt für das Immobilienportfolio II der<br />

Objektgesellschaft 1 erst eine verbindliche Finanzierungszusage<br />

vor. Sollten sich im Verlauf der<br />

Verhandlungen des Darlehensvertrages Schwierigkeiten<br />

ergeben, müsste gegebenenfalls eine neue<br />

Finanzierung bei einer anderen Bank beantragt werden,<br />

was mit zusätzlichen, nicht kalkulierten Kosten<br />

verbunden wäre.<br />

Beim Objekt Haßloch des Immobilienportfolios II<br />

sehen die mietvertraglichen Vereinbarungen die Eintragung<br />

von umfangreichen Mieterdienstbarkeiten im<br />

Hinblick auf die besondere Nutzung des Objekts<br />

vor. Es besteht das Risiko, dass diese als wertmindernde<br />

Faktoren eingestuft werden und die finanzierende<br />

Bank letztlich nur geringere Darlehensmittel<br />

bewilligt als beantragt und in der Kalkulation vorgesehen<br />

oder die Stellung von Zusatzsicherheiten,<br />

z. B. in Form von Sondertilgungsleistungen fordert.<br />

Dies hätte deutliche Abweichungen gegenüber den<br />

prognostizierten Werten zur Folge und könnte sich<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

023<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

nachteilig auf die Objektgesellschaft 1 und damit<br />

die Fondsgesellschaft sowie die Anleger auswirken.<br />

Sofern bis zu den mit dem Verkäufer vereinbarten<br />

Fälligkeitszeitpunkten kein Darlehensvertrag abgeschlossen<br />

werden kann oder die Darlehensausreichung<br />

trotz abgeschlossenem Darlehensvertrag<br />

nicht erfolgt, besteht das Risiko, dass der Verkäufer<br />

vom Kaufvertrag zurücktritt und die vereinbarte Vertragsstrafe<br />

verlangt. Ergänzend wird auf die Ausführungen<br />

unter Ziffer 2. verwiesen.<br />

Seit der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 hat sich<br />

die Darlehensvergabepraxis der Banken erheblich<br />

erschwert. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

belastet außerdem die sog. EU­Schuldenkrise<br />

den gesamten Finanzsektor. Es besteht das Risiko,<br />

dass Darlehensmittel nicht zur Auszahlung gelangen<br />

könnten oder die Auszahlung an eine Vielzahl<br />

zusätzlicher Voraussetzungen geknüpft wird, woraus<br />

zusätzliche Kosten für die Objektgesellschaften als<br />

Darlehensnehmer resultieren könnten, die zu Lasten<br />

der Liquiditätsreserve des Fonds gingen und letztlich<br />

vom Anleger getragen werden müssten.<br />

Zudem könnten für sämtliche Finanzierungen die<br />

Finanzierungskonditionen ungünstiger sein als angenommen.<br />

Dies gilt infolge der Finanzierung mit einem<br />

variablen Zinssatz sowohl für die bereits zugesagten<br />

bzw. ausgereichten Bankdarlehen als auch für<br />

die kalkulierten weiteren Erst­ und Anschlussfinanzierungen.<br />

Dies könnte zu einer Verminderung der<br />

prognostizierten Gutschriften/Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Vermietungsrisiken<br />

Die Gesamtvermietungsstruktur der beiden erworbenen<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1<br />

zeichnet sich zwar durch eine breite Streuung ohne<br />

Großmieter aus. Da die Vermietung der einzelnen<br />

Objekte aber von Groß­ bzw. Ankermietern abhängig<br />

ist und es sich in vielen Fällen um Einmieterobjekte<br />

handelt, könnte ein Ausfall der Groß­ bzw.<br />

Ankermieter einzelner Objekte oder gar des einzigen<br />

Mieters eines Objekts gravierende negative Folgen<br />

für das jeweilige Objekt und damit auch nachteiligen<br />

Einfluss auf die Immobilienportfolios und deren<br />

024 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

Wertentwicklung insgesamt haben, vor allem wenn<br />

nennenswerte Teile der Mieteinnahmen gegenüber<br />

der Kalkulation wegfallen.<br />

Für den Fall des Auslaufens von Mietverträgen mit<br />

Groß­ bzw. Ankermietern von Objekten oder dem<br />

einzigen Mieter eines Objekts besteht ein erhöhtes<br />

Anschlussvermietungsrisiko, unter Umständen verbunden<br />

mit der Notwendigkeit größerer Revitalisierungsaufwendungen.<br />

Soweit die in der Prognoserechnung<br />

kalkulierten Beträge nicht ausreichen, würden diese<br />

Kosten zu Lasten der Liquiditätsreserve des Fonds<br />

und damit der Anleger gehen.<br />

Bei einer stark negativen Entwicklung der Standortverhältnisse<br />

ist es auch denkbar, dass einzelne<br />

Immobilienobjekte nach Auslaufen der Grund­ bzw.<br />

Festmietzeit mit den Groß­ bzw. Ankermietern oder<br />

den einzigen Mietern des Objekts nicht oder nur mit<br />

erheblichen Mietabschlägen neu vermietet werden<br />

können, was sich negativ auf die Einnahmensituation<br />

der Objektgesellschaft 1 sowie den Verlauf und die<br />

Wertentwicklung der Immobilienportfolios sowie die<br />

Beteiligung der Anleger insgesamt auswirken würde.<br />

Besondere Rücktrittsrechte des Verkäufers<br />

Der Verkäufer hat sich in den Kaufverträgen verschiedene<br />

besondere Rücktrittsrechte vom Kaufvertrag<br />

vorbehalten. Der Verkäufer ist u. a. auch dann<br />

zum Rücktritt berechtigt, wenn für bestimmte Kaufobjekte<br />

die jeweiligen Baugenehmigungen innerhalb<br />

bestimmter Fristen nicht erteilt oder wieder aufgehoben<br />

werden.<br />

Liegen Leistungsstörungen (insbesondere Zahlungsverzug)<br />

bezüglich eines oder mehrerer Kaufobjekte<br />

vor, kann der Veräußerer auch von der Veräußerung<br />

von Objekten zurücktreten, für die keine Pflichtverletzungen<br />

gegeben sind.<br />

Vollzugsrisiken<br />

Für den Vollzug des Erwerbs der einzelnen Immobilien<br />

des Portfolios II der Objektgesellschaft 1 sind<br />

zuvor noch eine Reihe von vertraglichen und grundbuchrechtlichen<br />

Maßnahmen sowie der Abschluss<br />

diverser Vereinbarungen mit Dritten erforderlich. Der<br />

Veräußerer ist bei einzelnen Objekten selbst noch


nicht Eigentümer der verkauften Grundstücke bzw.<br />

hat die diesbezüglich erforderlichen Verträge noch<br />

nicht vollumfänglich geschlossen. Es besteht daher<br />

das Risiko, dass sich der Erwerb/die Bebauung der<br />

Grundstücke verzögert oder gänzlich scheitert, mit<br />

der möglichen Folge, dass die Objekte nicht oder<br />

nicht zu den kalkulierten Zeitpunkten übernommen<br />

werden könnten. Hierdurch wären negative Folgen<br />

für die Einnahmensituation der Objektgesellschaft 1<br />

möglich.<br />

Sollten die Voraussetzungen nicht bis spätestens<br />

30.06.2012 eingetreten sein, so ist die Objektgesellschaft<br />

1 zum Rücktritt berechtigt und der Verkäufer<br />

müsste – bei aus von ihm zu vertretenden<br />

Gründen – eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs<br />

Netto monatsmieten (ohne Nebenkosten) des jeweils<br />

betroffenen Objekts sowie die Beurkundungskosten<br />

und die entstehenden Rückabwicklungskosten<br />

tragen. Schadenersatzansprüche der Objektgesellschaft<br />

1 sind in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />

besteht das Risiko, dass hierdurch nicht alle entstandenen<br />

und entstehenden Kosten der Objektgesellschaft<br />

1 bzw. der Fondsgesellschaft ausgeglichen<br />

werden können mit der Folge, dass diese beim Fonds<br />

und damit den Anlegern verblieben.<br />

Vorläufiger Kaufpreis<br />

Die Kaufpreise für den Erwerb einzelner Immobilien<br />

sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch<br />

nicht endgültig. Die endgültigen Kaufpreise der<br />

Immobilien sind erst noch anhand von endgültigen<br />

Kaufpreisabrechnungen nach Übergabe sämtlicher<br />

Mietflächen an die Mieter für das jeweilige Kaufobjekt<br />

zu bestimmen, wodurch sich noch Verschiebungen<br />

zu Lasten der Objektgesellschaft 1 und damit<br />

mittelbar zu Lasten der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Anleger ergeben könnten.<br />

Fertigstellungsrisiko, Baurisiko, Sachmängel<br />

Es besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung<br />

der noch im Bau befindlichen bzw. der erst noch<br />

zu errichtenden Immobilien nicht zu den kalkulierten<br />

Zeitpunkten verwirklichen lässt. Dies könnte negative<br />

Auswirkungen auf die Objektgesellschaft 1<br />

und damit die Fondsgesellschaft sowie die Anleger<br />

haben.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Nach den abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen<br />

ist die Haftung des Verkäufers für Sachmängel<br />

grundsätzlich auf die gesetzlichen Ansprüche<br />

beschränkt. Für den Fall des Vorliegens von Baumängeln<br />

bestünde das Risiko, dass Mängelansprüche<br />

aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht<br />

geltend gemacht werden können oder eine Durchsetzung<br />

scheitert mit nachteiligen Folgen für die<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die Fondsgesellschaft<br />

und damit die Anleger.<br />

Altlasten<br />

Aufgrund der Grundstückshistorie beim Objekt Haßloch<br />

als ehemaliger Gemeindemüllplatz besteht ein<br />

Altlastenrisiko. Entsprechende Schadstoffgutachten<br />

sind der Objektgesellschaft 1 bekannt. Etwaige<br />

Kosten im Zusammenhang mit Beseitigungsmaßnahmen<br />

oder dergleichen sind nicht kalkuliert und<br />

müssten im Bedarfsfall aus der Liquiditätsreserve<br />

bestritten werden. Im Übrigen hat sich die Objektgesellschaft<br />

1 garantieren lassen, dass die Kaufobjekte<br />

nicht mit schädlichen Bodenveränderungen und<br />

Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 3 und 5 BBodSchG<br />

behaftet sind, die die bauliche Nutzung zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsschlusses ausschließen würden.<br />

Zudem wird garantiert, dass keine Kontaminationen<br />

der Gebäude mit Stoffen bestehen, die derzeit als<br />

Schadstoffe klassifiziert sind. Schadstoffgutachten<br />

wurden insoweit nur teilweise erstellt, sodass auch<br />

bei anderen Objekten Altlasten vorhanden sein<br />

könnten.<br />

Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass sich die<br />

vorhandene Altlastenthematik beim Objekt Haßloch<br />

sowie etwaige andere Altlasten bei Veräußerung der<br />

Fondsimmobilien bzw. der Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />

an den Objektgesellschaften nachteilig<br />

auf einen zu erzielenden Veräußerungserlös auswirken,<br />

was im Ergebnis zu geringeren Schlussausschüttungen<br />

an die Anleger bis hin zu Kapitalverlusten<br />

führen könnte.<br />

Versicherungsrisiko<br />

Die Objektgesellschaften tragen nach Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten – wie jeder andere<br />

Grundstückseigentümer – das Risiko des Untergangs,<br />

der ganzen oder teilweisen Zerstörung sowie<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

025<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

des ganzen oder teilweisen Nutzungsausschlusses<br />

der Immobilien. Unzureichender oder gar fehlender<br />

Versicherungsschutz kann sich nachteilig bis hin zum<br />

Anlageverlust auswirken.<br />

6. Folgeinvestition (prognosegefährdend)<br />

Die Investitionen der Fondsgesellschaft stehen zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung bezogen auf das<br />

angestrebte Gesamtinvestitionsvolumen erst zu ca.<br />

zwei Dritteln, nämlich hinsichtlich der Beteiligung<br />

an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. Besitz KG fest (teilweiser Blindpool). Demzufolge<br />

sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Eckdaten<br />

für die Folgeinvestition noch nicht bekannt.<br />

Es besteht das Risiko, dass die im Investitions­ und<br />

Finanzierungsplan sowie in der Prognoserechnung<br />

für die Folgeinvestition getroffenen Annahmen nicht<br />

oder nur teilweise eintreten bzw. das eine geeignete<br />

Folgeinvestition nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung<br />

getätigt werden kann. Dies könnte geringere<br />

Gutschriften/Auszahlungen an die Anleger und eine<br />

verminderte Entwicklung der Vermögenswerte der<br />

Fondsgesellschaft nach sich ziehen.<br />

7. Managementrisiko, Risiko von Interessenskollisionen,<br />

geringer Einfluss der Kommanditisten<br />

(anlagegefährdend)<br />

Bei den handelnden Personen können Fehlentscheidungen<br />

mit negativen Auswirkungen auf Ertrag und<br />

Wertentwicklung der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Objektgesellschaften nicht ausgeschlossen werden.<br />

Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich,<br />

für fehlerhafte Geschäftsführungsmaßnahmen bei<br />

grundlegenden Investitionsentscheidungen, wie der<br />

Folgeinvestition über die künftige Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 2. Auch die laufende Bewirtschaftung<br />

der Immobilien, einschließlich der Aufrechterhaltung<br />

eines ausreichenden Versicherungsschutzes<br />

sowie insbesondere die Verhandlung und der<br />

Abschluss der Finanzierungsverträge stellen hohe<br />

Anforderungen an die Qualität des Managements.<br />

Fehlerhafte Managemententscheidungen können zu<br />

negativen Abweichungen bei der Wertentwicklung<br />

026 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

der Objektgesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />

und damit für den Anleger führen. Wechsel in der<br />

Geschäftsführung können zu höheren Kostenbelastungen<br />

führen als kalkuliert.<br />

Zwischen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften einerseits sowie<br />

dem Management bzw. der Leitungsebene der<br />

Anbieterin, der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH, als einem der wesentlichen und maßgeblichen<br />

Dienstleistungspartner andererseits besteht<br />

eine Vielzahl an persönlichen und zum Teil kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen. Darüber hinaus bestehen<br />

verschiedene Verflechtungen mit anderen Unternehmen<br />

der FIHM Unternehmensgruppe, die vorliegend<br />

mit der Erbringung unterschiedlicher Dienstleistungen<br />

beauftragt sind. Etwaige Interessenskollisionen mit<br />

der Folge nachteiliger Managemententscheidungen<br />

für die Fondsgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften<br />

können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die Mitwirkungsrechte der Anleger beschränken<br />

sich im Wesentlichen auf Abstimmung bei Gesellschaftsversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft sowie<br />

auf Kontroll­ und Einsichtsrechte. Zudem verfügen<br />

Stille Gesellschafter bei der Fondsgesellschaft nur<br />

in ganz bestimmten Fällen über Stimmrechte.<br />

Auch bei wesentlichen Entscheidungen der Fondsgesellschaft<br />

kann der Anleger überstimmt werden<br />

und es können Entscheidungen ergehen, die nicht in<br />

seinem Interesse sind.<br />

8. Haftungsrisiken der Anleger (anlegergefährdend)<br />

Für Direktkommanditisten besteht eine persönliche<br />

unbeschränkte Haftung gegenüber Dritten im Zeitraum<br />

zwischen ihrem Eintritt in die Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die in diesem<br />

Zeitraum begründet wurden, sofern dem Vertragspartner<br />

die beschränkte Haftung nicht bekannt ist.<br />

Die Direktkommanditisten werden mit einer Haftsumme<br />

in Höhe von 10 % der gezeichneten Einlage<br />

(ohne Agio) im Handelsregister eingetragen. Ihre


persönliche Haftung bleibt solange bestehen, bis die<br />

Einlage mindestens in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme geleistet ist.<br />

Entnahmen des Anlegers aufgrund von Auszahlungen<br />

oder anrechenbaren Steuern lassen die Haftung<br />

wieder aufleben, sofern hierdurch das Kapitalkonto<br />

unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme sinkt. Gleiches gilt für den Fall der<br />

Auszahlung von Gewinnanteilen, sofern das Kapitalkonto<br />

des Anlegers zuvor durch Verluste unter den<br />

Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

gemindert ist.<br />

Direktkommanditisten trifft eine Nachhaftung – auch<br />

wenn die Fondsgesellschaft gleichzeitig aufgelöst<br />

wird – bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme gegenüber Gesellschaftsgläubigern.<br />

Die Ansprüche verjähren spätestens fünf<br />

Jahre nach Handelsregistereintragung der Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft bzw. bei Fälligkeit der Ansprüche<br />

nach Eintragung im Handelsregister fünf Jahre<br />

nach Fälligkeit.<br />

Soweit Direktkommanditisten außerplanmäßig vor<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft aus dieser ausscheiden,<br />

haften sie für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von<br />

fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder vom Direktkommanditisten<br />

schriftlich anerkannt werden; die Frist beginnt mit der<br />

Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />

Anleger, die sich als Treugeber mittelbar – über die<br />

Treuhandkommanditistin – an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, trifft keine unmittelbare Haftung für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft. Jedoch haben<br />

die Treugeber die Treuhandkommanditistin auf Basis<br />

des Treuhandvertrages von einer Haftung aus der<br />

für den Anleger gehaltenen Beteiligung freizustellen.<br />

Wirtschaftlich betrachtet ist daher der Treugeber<br />

einem Direktkommanditisten im Hinblick auf die<br />

Haftung grundsätzlich gleichgestellt, wobei die für<br />

die Treuhandkommanditistin in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme 10.000 € für alle Treugeber<br />

insgesamt beträgt.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

9. Vorrangige Bedienung des Stillen Beteiligungskapitals<br />

(anlagegefährdend)<br />

Das Konzept der Fondsgesellschaft sieht vor, dass<br />

neben den einzuwerbenden Kommanditbeteiligungen<br />

auch ein gewisser Anteil des Gesamtkapitals in<br />

Form von Stillen Beteiligungen eingeworben wird.<br />

Nach dem Vertrag für die Stillen Beteiligten erhalten<br />

diese einen gegenüber den Eigenkapitalgebern<br />

vorrangigen Anspruch auf Mindestverzinsung samt<br />

Auseinandersetzungsguthaben zum Laufzeitende.<br />

Bei stark negativem Verlauf der Fondsgesellschaft<br />

könnte dies dazu führen, dass sämtliche Liquidität<br />

der Fondsgesellschaft zunächst zur Bedienung der<br />

Ansprüche der Stillen Beteiligten verwendet werden<br />

muss und nicht für Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zur Verfügung steht.<br />

10. Risiko der eingeschränkten Fungibilität<br />

(prognosegefährdend)<br />

Für den Handel mit Stillen Beteiligungen und Kommanditanteilen<br />

gibt es – nach wie vor – keine<br />

gesetzlich vorgeschriebene Handelsplattform und<br />

keinen geregelten Markt. Der Wert solcher Anteile<br />

ist nur schwer ermittelbar. Diese können deshalb<br />

nicht ohne weiteres verkauft werden.<br />

Da sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als<br />

auch der Objektgesellschaften und im Zusammenhang<br />

mit der geplanten weiteren Investition jeweils<br />

die bei der Mittelverwendung ausgewiesenen Kosten<br />

anfallen, wird zunächst ein erheblicher Teil der<br />

Einlagen für diese Kosten verwendet und steht nicht<br />

für vermögens­ und werterhöhende Investitionen zur<br />

Verfügung.<br />

Bei einem Verkauf in den ersten Jahren muss deshalb<br />

mit einem deutlichen Abschlag gegenüber dem eingezahlten<br />

Kapital und damit Kapitalverlusten beim<br />

Anleger gerechnet werden.<br />

Darüber hinaus ist die freie Handelbarkeit dadurch<br />

eingeschränkt, dass die Übertragung jeweils nur zum<br />

3<strong>1.</strong>12. eines Jahres und bei Kommanditbeteiligungen<br />

bis zur Einzahlung von 20 % der Beteiligungssumme<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

027<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

nur mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

erfolgen kann.<br />

Eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

kann während der Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nicht<br />

ordentlich gekündigt werden. Selbiges gilt für die<br />

Stillen Beteiligten während der Mindestlaufzeiten,<br />

je nach Beteiligungsvariante bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />

3<strong>1.</strong>12.2018 bzw. 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />

Dieses Angebot ist deshalb nicht geeignet für Anleger,<br />

die eine sichere, fest verzinsliche Kapitalanlage mit einer<br />

der Höhe nach feststehenden und auch kurzfristig möglichen<br />

Rückzahlung des investierten Kapitals suchen.<br />

1<strong>1.</strong> Begrenzte Mittelverwendungskontrolle<br />

(anlagegefährdend)<br />

Die Verwendung der einbezahlten Kapitaleinlagen<br />

der Anleger wird bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2013 von der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft 1 und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

aufgrund gemeinsamer Kontovollmacht<br />

zusammen veranlasst.<br />

Da die Folgeinvestition erst im Laufe des Jahres<br />

2012 geplant ist, aber der tatsächliche Zeitpunkt<br />

der Investition zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht näher konkretisiert ist, besteht das Risiko,<br />

dass die im Zusammenhang mit der Folgeinvestition<br />

erforderlichen Zahlungen erst nach dem 3<strong>1.</strong>12.2013<br />

erfolgen und daher nicht mehr der Kontrolle durch<br />

den Mittelverwendungskontrolleur unterliegen; insoweit<br />

hätte die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1 dann die alleinige<br />

Verfügungsbefugnis.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat nach dem abgeschlossenen<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

nur die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfreigabevoraussetzungen<br />

zu überprüfen; eine weitergehende<br />

Prüfung, insbesondere in materieller, inhaltlicher Hinsicht<br />

erfolgt nicht. Trotz Mittelverwendungskontrolle<br />

besteht daher die Möglichkeit materiell unzutreffender<br />

Zahlungen zu Lasten der Objektgesellschaften sowie<br />

der Fondsgesellschaft und damit der Anleger.<br />

028 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen und<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen (prognosegefährdend)<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebots beruht<br />

auf dem zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden<br />

Zivil­ und Steuerrecht. Änderungen von Gesetzen,<br />

Rechtsprechung und/oder Verwaltungspraxis können<br />

zu anderen als den in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Ergebnissen führen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Finanz­ und Aufsichtsbehörden<br />

oder Gerichte die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Sachverhalte oder Vertragsgestaltungen<br />

anders beurteilen, als in der Prognoserechnung<br />

sowie in den steuerlichen und rechtlichen Beschreibungen<br />

angenommen. Vor allem gesetzgeberische<br />

Änderungen im Miet­ und Steuerrecht können einen<br />

negativen Einfluss haben.<br />

Es bestehen aktuell konkrete Bestrebungen des<br />

deutschen Gesetzgebers, strengere Anlegerschutzbestimmungen<br />

im sogenannten unregulierten Kapitalmarkt,<br />

dem das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

zuzuordnen ist, zu etablieren. Ein Entwurf des<br />

Vermögensanlagengesetzes liegt vor; das Gesetzgebungsverfahren<br />

dauert zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch an.<br />

Auch auf europäischer Ebene wurde mit der Verabschiedung<br />

der sogenannten AIFM­Richtlinie die<br />

Basis für eine stärkere Regulierung der Anbieter<br />

sowie Manager von geschlossenen Fonds geschaffen.<br />

Aufgrund der geplanten verstärkten Regulierung<br />

sowie der beabsichtigten Erhöhung der gesetzlichen<br />

Anforderungen an Anbieter und Manager von<br />

geschlossenen Fonds können sich nachteilige Auswirkungen<br />

für das vorliegende Beteiligungsangebot,<br />

insbesondere die Vermittlung der Anteile daran, die<br />

Fondsgesellschaft sowie die Anleger ergeben. Es<br />

besteht das Risiko, dass über die in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen<br />

enthaltenen Ansätze hinaus zusätzlich<br />

Kosten aufgrund steigender Anforderungen an die<br />

Organisation und Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

anfallen, die zu Lasten der Fondsgesellschaft und<br />

damit der Anleger gingen.


Hinsichtlich einer eventuellen Veräußerung der Immobilien<br />

bei Auflösung des Fonds wurde unterstellt,<br />

dass die Veräußerungsgewinne – entsprechend der<br />

aktuellen Gesetzeslage – nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Haltefrist grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt<br />

werden können. Veränderungen in diesem Bereich<br />

würden zu einer Verringerung der Schlussausschüttungen<br />

an den Anleger führen bzw. müssten vom<br />

Anleger Teile der Schlussausschüttungen für Steuerzahlungen<br />

verwendet werden.<br />

Da bereits die Objektgesellschaft 1 zehn Immobilienobjekte<br />

erworben hat, können Verfügungen unter<br />

Missachtung der sog. Drei­Objekt­Grenze zu einem<br />

gewerblichen Grundstückshandel führen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung<br />

zur Vermeidung der gewerblichen Prägung bei<br />

einer GmbH & Co. KG ändern, müsste anstelle der<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH oder zusätzlich ein anderer<br />

Kommanditist, der dann eine natürliche Person ist, als<br />

Geschäftsführer bestimmt werden. Zudem könnten<br />

die Gerichte die begünstigende Auffassung der<br />

Finanzverwaltung zur Vermeidung der gewerblichen<br />

Prägung nicht teilen.<br />

Hierdurch könnten nicht kalkulierte Kostenbelastungen<br />

für die Objektgesellschaften und die Fondsgesellschaft<br />

und damit letztlich die Anleger entstehen.<br />

Das zugrunde liegende Steuerkonzept geht davon<br />

aus, dass die aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

erzielten Zinsen als Teil der Vermietungs­ und Verpachtungseinkünfte<br />

nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.<br />

Sollte dies die Finanzverwaltung abweichend<br />

beurteilen, könnten sich im Einzelfall negative<br />

steuerliche Auswirkungen beim Anleger ergeben,<br />

insbesondere wäre keine Anrechnung einbehaltener<br />

Steuern auf Anlegerebene möglich.<br />

Werbungskosten können grundsätzlich nur in dem<br />

Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem sie<br />

geleistet werden. Verschieben sich Ausgabenpositionen,<br />

z. B. durch Verzögerungen beim Abfluss von<br />

Dienstleistungsgebühren, so können sich negative<br />

Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen<br />

ergeben.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Sofern die persönlichen Vermögens­ und Einkommensverhältnisse<br />

des Anlegers von den in der Prognoserechnung<br />

auf Anlegerebene getroffenen Annahmen<br />

abweichen, kann dies für den Anleger zu einem<br />

ungünstigeren steuerlichen Ergebnis führen.<br />

Die Grundlage für die Bemessung der Grunderwerbsteuer<br />

könnte höher sein, als im Steuerkonzept angenommen.<br />

Zudem ist nicht auszuschließen, dass für<br />

die bereits getätigten sowie die zukünftigen Immobilieninvestitionen<br />

ein höherer Grunderwerbsteuersatz<br />

anfallen würde als kalkuliert. Höhere Grunderwerbsteuerbelastungen<br />

als kalkuliert gingen zu Lasten der<br />

Objektgesellschaften sowie der Fondsgesellschaft<br />

und damit zu Lasten der Anleger.<br />

Kalkulierte Vorsteuererstattungsansprüche könnten<br />

von den Finanzbehörden abgelehnt sowie bereits<br />

gezogene Vorsteuerbeträge wieder zurückgefordert<br />

werden. Soweit die im Investitionsplan und in der<br />

Prognoserechnung kalkulierten nicht abzugsfähigen<br />

Vorsteuern nicht ausreichen würden, gingen Mehrbeträge<br />

zu Lasten der Liquiditätsreserve und damit<br />

der Anleger.<br />

Das zugrunde liegende Steuerkonzept ist noch nicht<br />

betriebsgeprüft.<br />

13. Bonitätsrisiko wesentlicher Vertragspartner,<br />

Risiko von Vertragsverletzungen (anlagegefährdend)<br />

Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner<br />

ausfallen. Dieses Bonitätsrisko trägt die Fondsgesellschaft<br />

und damit jeder Anleger.<br />

Wesentlicher Vertragspartner ist insbesondere die<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH, die neben<br />

ihrer Funktion als Anbieterin der Vermögensanlage<br />

konzeptgemäß auch eine Vielzahl von Dienstleistungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft und den<br />

Objektgesellschaften übernommen hat. Ein wichtiger<br />

Vertragspartner ist ebenfalls die Unacum Vertriebs­<br />

und Servicemanagement AG, die mit der Vermittlung<br />

des Eigenkapitals sowie der Beschaffung der Stillen<br />

Beteiligungen beauftragt ist.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

029<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Zu den wesentlichen Vertragspartnern zählen weiterhin<br />

bereits vorhandene oder zukünftige wesentliche<br />

Mieter.<br />

Falls während der Fondslaufzeit die Komplementärgesellschaft,<br />

die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, die<br />

nur über das für eine Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital<br />

verfügt, insolvent wird, müsste diese gegen einen<br />

neuen Komplementär ausgetauscht werden. Dies<br />

könnte negative Auswirkungen auf die Objektgesellschaften<br />

und die Fondsgesellschaft und damit<br />

die Anleger haben und zusätzliche, nicht kalkulierte<br />

Kosten verursachen.<br />

Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH hat auch die Komplementärstellung<br />

bei anderen Fonds­ und Objektgesellschaften<br />

der FIHM Unternehmensgruppe inne,<br />

weshalb sich nachteilige Entwicklungen bei anderen<br />

Fonds bzw. Gesellschaften mittelbar auf die Anleger<br />

der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG auswirken könnten.<br />

Die Fondsgesellschaft und die Anleger tragen allgemein<br />

das Risiko von Insolvenz, Betrug oder sonstigen<br />

negativen Entwicklungen bei den beteiligten<br />

Partnern.<br />

Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer geplanten<br />

Kapitalstruktur anfänglich bilanziell überschuldet.<br />

14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />

Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />

Nach dem Vertrag über eine Stille Beteiligung sind<br />

die Stillen Gesellschafter grundsätzlich nicht am laufenden<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt. Allerdings<br />

sind ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung/<br />

Mindestverzinsung sowie Rückzahlung ihrer Einlage<br />

nachrangig gegenüber anderen Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft. Zudem sind diese Ansprüche<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als die Fondsgesellschaft<br />

diese nicht oder erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt bedienen kann und anderenfalls in<br />

wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Im<br />

Ergebnis tragen daher Stille Gesellschafter – ver­<br />

030 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

gleichbar den anderen Anlegern – auch eine Finanzierungsverantwortung<br />

für die Fondsgesellschaft.<br />

15. Risiken der privaten Anteilsfinanzierung<br />

(anlegergefährdend)<br />

Nimmt ein Anleger zur Finanzierung der Einlage<br />

Darlehensmittel auf, so sind die Zins­ und Tilgungsleistungen<br />

unabhängig von der Entwicklung der<br />

Vermögensanlage zu bezahlen und auch dann zu<br />

erbringen, wenn die Fondsgesellschaft niedrigere als<br />

die prospektierten oder gar keine Auszahlungen leisten<br />

würde oder im Falle der Liquidation der anteilige<br />

Liquidationserlös nicht zur Begleichung der offenen<br />

Darlehensvaluta reichen würde. Insoweit haftet der<br />

Anleger persönlich für den laufenden Kapitaldienst<br />

einschließlich der Darlehensrückführung.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht geeignet,<br />

ganz oder teilweise mit Fremdmitteln finanziert<br />

zu werden. Von einer Finanzierung auf Anlegerebene<br />

wird strikt abgeraten.<br />

Sollte aufgrund von Finanzierungskosten auf Anlegerebene<br />

(sog. Sonderwerbungskosten) die Überschusserzielungsabsicht<br />

eines Anlegers zu verneinen<br />

sein, so wären sämtliche im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft entstehende<br />

Aufwendungen überhaupt nicht, auch nicht im Wege<br />

der Verrechnung mit zukünftigen positiven Einnahmen<br />

aus der Beteiligung abzugsfähig.<br />

Wird der Anteil finanziert oder werden hierfür<br />

zusätzliche persönliche Werbungskosten geltend<br />

gemacht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die<br />

Gefahr besteht, dass hierdurch kein Totalüberschuss<br />

erreicht werden kann. Dies sollte durch einen erfahrenen<br />

Steuerberater geschehen.<br />

Über die genannten Risiken hinaus sind der<br />

Anbieterin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen<br />

oder rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage bekannt.


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

031<br />

Risiken


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Immo<br />

ImmoSpar<br />

Wachstum<br />

Top<br />

EHF 1<br />

ImmoSpar<br />

Bis Ende 2012 sind fast alle Fondsimmobilien des<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 bezogen<br />

und laden zum Einkaufen ein.<br />

032 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

ImmoZins<br />

5,00 ImmoZins<br />

ImmoZins<br />

6,25<br />

EHF 1<br />

5,75<br />

03.0


Kapitalarten<br />

04.0<br />

Anlegern bieten sich grundsätzlich zwei Beteiligungsarten,<br />

um in den Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zu investieren. Es werden drei Ansparvarianten in<br />

Form einer Kommanditbeteiligung und als Einmalanlage<br />

eine Stille Beteiligung mit drei unterschiedlichen<br />

4.1 Kommanditbeteiligungen<br />

ImmoWachstum (Prognose)<br />

bietet den Anlegern die Möglichkeit sich ab<br />

5.000 € Zeichnungssumme an der Fondsgesellschaft<br />

zu beteiligen, indem sie 65 % der Zeichnungssumme<br />

zzgl. des anteiligen Agios von<br />

3,25 % als Starteinlage leisten. Die verbleibenden<br />

35 % der Zeichnungssumme werden durch jährliche<br />

Gutschriften der Fonds gesellschaft in Höhe<br />

von 6 % p. a. auf die Starteinlage und 5,75 %<br />

ImmoWachstum (Prognose)<br />

Starteinlage * 65 %<br />

Gutschriften auf angespartes Kapital **<br />

Mindestlaufzeiten angeboten. Weitere Details zu<br />

den rechtlichen und steuerlichen Grundlagen entnehmen<br />

Sie bitte dem entsprechenden Kapiteln auf<br />

den Seiten 113 ff. und 161 ff.<br />

Gutschriften auf Thesaurierungen<br />

während einer Laufzeit<br />

von rund 94 Monaten<br />

aufgefüllt. Danach erhalten<br />

die Anleger halbjährliche<br />

Auszahlungen in Höhe von anfänglich 6 % p. a.<br />

vor Steuern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 (vorgesehenes<br />

Laufzeitende der Fondsgesellschaft).<br />

6 % 6 %<br />

*** 6 % 6 %<br />

Kapitalarten<br />

Immo<br />

Wachstum<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

Zeichnungssumme 100 %<br />

6,5 %<br />

Auszahlungen p. a.<br />

6,5 % 6,5 % 6,5 %<br />

Annahme: Beitritt Dezember 2011 * zzgl. anteiliges Agio ** 6 % p. a. Gutschriften auf die Starteinlage und 5,75 % p. a. Gutschriften auf<br />

Thesaurierungen *** Anteilig nach Erreichen der Zeichnungssumme.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

04.1<br />

033<br />

Kapitalarten<br />

Kapitalarten


Kapitalarten<br />

ImmoSpar Top (Prognose)<br />

sieht vor, dass der Anleger eine Starteinlage von<br />

nur 5 % der Zeichnungssumme plus 5 % Agio leistet.<br />

Mit monatlichen Ansparraten ab 25 € und<br />

weiteren 5 € pro <strong>1.</strong>000 € Zeichnungssumme<br />

und jährlichen Gutschriften in Höhe von 5,75 %<br />

p. a. über die Laufzeit von 137 Monaten wird die<br />

Zeichnungssumme erreicht. Danach erhält der<br />

Anleger Auszahlungen in Höhe von 6,5 % p. a.<br />

ImmoSpar Top (Prognose)<br />

Starteinlage<br />

*<br />

5 %<br />

034 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Gutschriften auf angespartes Kapital 5,75 % p. a.<br />

04.1<br />

ImmoSpar<br />

vor Steuern, die halbjährlich<br />

Top<br />

ausgezahlt werden, bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 (vorgesehenes<br />

Laufzeitende der Fondsgesellschaft).<br />

Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 5.000 €. Durch<br />

Sonderzahlungen lässt sich die Ansparzeit entsprechend<br />

verkürzen.<br />

6,5 ** %<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

Annahme: Beitritt Dezember 2011 * zzgl. 5 % Agio ** Anteilig nach Erreichen der Zeichnungssumme<br />

Zeichnungssumme 100 %<br />

6,5 % 6,5 % 6,5 %<br />

Auszahlungen p. a.


ImmoSpar (Prognose)<br />

ermöglicht dem Anleger sich mit monatlichen<br />

Raten in Höhe von 6 € pro <strong>1.</strong>000 € Zeichnungssumme<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />

Zusätzlich sorgen jährliche Gutschriften in<br />

Höhe von 5,75 % p. a. während der Laufzeit von<br />

136 Monaten für das Erreichen der Zeichnungssumme.<br />

Anschließend erhält der Anleger Auszahlungen<br />

in Höhe von 6,5 % p. a. vor Steuern,<br />

ImmoSpar (Prognose)<br />

Gutschriften auf angespartes Kapital 5,75 % p. a.<br />

die halbjährlich bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 (vorgesehenes<br />

Laufzeitende der Fondsgesellschaft)<br />

ausgezahlt<br />

werden. Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 5.000 €. Durch Sonderzahlungen<br />

lässt sich die Ansparzeit entsprechend<br />

verkürzen.<br />

6,5 ** %<br />

ImmoSpar<br />

2011 2012 * 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

Zeichnungssumme 100 %<br />

6,5 % 6,5 % 6,5 %<br />

Auszahlungen p. a.<br />

Annahme: Beitritt Dezember 2011 * zzgl. Agio 5 %, wird mit den ersten Monatsraten verrechnet. ** Anteilig nach Erreichen der<br />

Zeichnungssumme<br />

Kapitalarten<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

04.1<br />

035<br />

Kapitalarten


Kapitalarten 04.2<br />

4.2 Stille Beteiligungen<br />

ImmoZins (Prognose)<br />

gibt dem Anleger die Möglichkeit sich mit einer Einmalanlage<br />

ab 2.000 € in drei Laufzeitvarianten an<br />

der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Abhängig von<br />

der gewählten Mindestlaufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />

3<strong>1.</strong>12.2018 oder 3<strong>1.</strong>12.2021 erhält der Anleger<br />

Zinserträge in Höhe von 5,00 %, 5,75 % oder<br />

Prognose<br />

ImmoZins<br />

5,00<br />

Beteiligungssumme: 10.000 €<br />

Erstkündigung: 3<strong>1.</strong>12.2015<br />

Mindestverzinsung: 5,00 % p. a.<br />

Mindestauszahlung: 1 2.000 €<br />

Kapitalrückzahlung: 10.000 €<br />

Gesamtrückfluss<br />

vor Steuern 12.000 €<br />

036 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

ImmoZins<br />

5,75<br />

1 Annahme: Beitritt und Kapitaleinzahlung Dezember 201<strong>1.</strong><br />

Beteiligungssumme: 10.000 €<br />

Erstkündigung: 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

Mindestverzinsung: 5,75 % p. a.<br />

Mindestauszahlung: 1 4.025 €<br />

Kapitalrückzahlung: 10.000 €<br />

Gesamtrückfluss<br />

vor Steuern 14.025 €<br />

6,25 % p. a. vor Steuern. Diese werden halbjährlich<br />

ausgezahlt. Der Anleger kann zum Ende der jeweiligen<br />

Mindestlaufzeit die Stille Beteiligung kündigen<br />

(beachten Sie hierzu die Nachrangabrede gemäß<br />

§ 14 Absatz 5 des Vertrages über eine Stille Beteiligung,<br />

vgl. „Wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />

Risiken“ S. 30).<br />

ImmoZins<br />

6,25<br />

Beteiligungssumme: 10.000 €<br />

Erstkündigung: 3<strong>1.</strong>12.2021<br />

Mindestverzinsung: 6,25 % p. a.<br />

Mindestauszahlung: 1 6.250 €<br />

Kapitalrückzahlung: 10.000 €<br />

Gesamtrückfluss<br />

vor Steuern 16.250 €


Kapitalarten<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

04.2<br />

037<br />

Kapitalarten


Kapitalarten<br />

An den zehn Standorten des<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 befinden sich<br />

auch zwei Modeeinzelhändler.<br />

038 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

04.1


Anbieterin und Partner<br />

im Überblick<br />

05.0<br />

Kapitalanlage Immobilien &<br />

Asset Management<br />

- Konzeption/Emission<br />

- Vertrieb<br />

<strong>NGF</strong><br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong><br />

München GmbH<br />

SHB<br />

Innovative Fondskonzepte AG<br />

Unacum<br />

Vertriebs- und Servicemanagement<br />

AG<br />

FIHM<br />

Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

- Asset Management<br />

- Property Management<br />

- Facility Management<br />

IAMM<br />

Immobilien Asset Management<br />

München GmbH<br />

IAMS<br />

Immobilien Asset Management<br />

Service AG & Co. KG<br />

IAMV<br />

Immobilien Asset Management<br />

Verwaltung GmbH<br />

Anbieterin und Partner im Überblick 05.0<br />

Fondsservice &<br />

Treuhand<br />

- Fondsmanagement<br />

- Anlegerverwaltung<br />

- Geschäftsführung<br />

Value Creation<br />

Fonds-Services GmbH<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

039<br />

Anbieterin & Partner


Anbieterin und Partner im Überblick<br />

5.1 Holding<br />

FIHM<br />

Die FIHM Fonds und Immobilien Holding München<br />

AG (FIHM) ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

mit den Geschäftsbereichen<br />

Kapitalanlage, Immobilien­ und Asset<br />

Management sowie Fondsservice und Treuhand.<br />

In den einzelnen Bereichen sind die Tochtergesellschaften<br />

als eigenständige operative Einheiten aktiv<br />

und adressieren ihren Markt mit eigener Marke und<br />

Auftritt, der auf die Kundenanforderungen des Zielsegments<br />

abgestimmt ist. Die FIHM als Holdinggesellschaft<br />

stattet die Tochtergesellschaften und Beteiligungen<br />

mit finanziellen Ressourcen aus und hebt<br />

Synergien im Bereich Konzeption, Marketing und<br />

Administration. Naturgemäß verantwortet die FIHM<br />

die strategische Ausrichtung der gesamten Gruppe.<br />

5.2 Konzeption / Emission<br />

Anbieterin ist die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH (<strong>NGF</strong>). Am Standort in Aschheim verfügt die<br />

<strong>NGF</strong> über ein Expertenteam für die Auswahl und<br />

Finanzierung von Anlageobjekten. Auf dieser Basis<br />

verbindet das Emissionshaus ihre Branchen­ und<br />

Kapitalmarktkompetenz durch enge Zusammenarbeit<br />

von Investment­, Asset­ und Fondsmanagement.<br />

Unter ständiger Beobachtung des Marktumfeldes<br />

werden aus Visionen und innovativen Ideen anleger­<br />

040 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

05.1<br />

orientierte, innovative Kapitalanlageprodukte entwickelt.<br />

Durch ihre langjährigen Kontakte zu erfahrenen<br />

Projektentwicklern, Banken und Investoren wird<br />

der Zugang zu wirtschaftlich attraktiven Projekten<br />

geschaffen und deren erfolgreiche Finanzierung<br />

gesichert.<br />

Die <strong>NGF</strong> übernimmt die Projektprüfung und die<br />

Fondskonzeption. Über die Tochtergesellschaften<br />

der FIHM wird der Immobilieneinkauf, die Beschaffung<br />

des benötigten Eigen­ und Fremdkapitals bis<br />

hin zur kaufmännischen und technischen Betreuung<br />

der Immobilie und damit ein Großteil der gesamten<br />

Wertschöpfungskette abgedeckt. Mit dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot verwirklicht die <strong>NGF</strong><br />

ihr zweites Projekt. Das erste Projekt ist der Immobilienfonds<br />

„Immobilie Hochschule München GmbH &<br />

Co. KG“ bestehend aus dem Erweiterungsbau der<br />

Hochschule München. Nachdem das erste Beteiligungsangebot<br />

im März 2011 begonnen wurde und<br />

auch inhaltlich sowie strukturell stark abweichend ist,<br />

liegen noch keine Erfahrungswerte der Anbieterin<br />

vor, die in dieses Angebot hätten einfließen können.<br />

Eine Schwestergesellschaft der <strong>NGF</strong> ist die SHB<br />

Innovative Fondskonzepte AG. Deren Leistungsbilanz<br />

ist unter www.shb­ag.de einzusehen.<br />

5.3 Vertrieb<br />

Die Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG (Unacum) ist eine Servicegesellschaft für den<br />

Vertrieb von Finanzprodukten, die den Schwerpunkt<br />

auf geschlossene Immobilienfonds legt. Das umfassende<br />

Dienstleistungsportfolio der Unacum richtet<br />

sich an sämtliche Finanzdienstleister, einschließlich<br />

der unabhängigen Finanzberater, freien Vertriebe,<br />

Vermögensverwalter, Banken und Sparkassen. Das<br />

Ziel des Unternehmens ist es, dem Vertriebspartner


ein interessantes Angebot aus Finanzprodukten mit<br />

interessanten Chancen für den Vermögenszuwachs<br />

für eine Vielzahl von unterschiedlichen Kundengruppen<br />

zu bieten.<br />

Die Unacum bietet ihren Vertriebspartnern einen<br />

hohen Dienstleistungsstandard, mit dem diese individuell<br />

begleitet werden. Die Unacum bietet dabei<br />

den bestmöglichen Support für die Vertriebspartner<br />

und passt diesen den Anforderungen des Marktes<br />

an. Die Unacum fungiert als Schnittstelle zwischen<br />

den Vertriebspartnern und der <strong>NGF</strong>.<br />

5.4 Immobilien & Asset Management<br />

Die IAMV Immobilien Asset Management Verwaltung<br />

GmbH (IAMV) deckt die Bereiche technisches<br />

und kaufmännisches Gebäudemanagement ab. Die<br />

IAMV unterstützt den Eigentümer mit einem professionellen<br />

Immobilienmanagement für einzelne Objekte<br />

oder ganze Immobilienportfolien, ganz gleich ob an<br />

Einzelstandorten oder im gesamten Bundesgebiet.<br />

Hierzu zählen die ordnungsgemäße Bewirtschaftung,<br />

Verwaltung und Nachvermietung der Immobilie,<br />

wie z. B. Mieten­ und Nebenkostenmanagement<br />

und Instandhaltung/Instandsetzung. Die IAMV ist<br />

ein erfahrenes Verwaltungsunternehmen, das bereits<br />

seit vielen Jahren die Betreuung großer gewerblicher<br />

Immobilien auch für andere geschlossene Immobilienfonds<br />

der FIHM und externe Investoren erfolgreich<br />

betreibt. Der verwaltete Immobilienbestand beläuft<br />

sich auf rund 600.000.000 €.<br />

5.5 Fondsservice & Treuhand<br />

Anbieterin und Partner im Überblick<br />

Die Value Creation Fonds­Services GmbH (Value<br />

Creation) betreut geschlossene Immobilienfondsgesellschaften<br />

mit einem gezeichneten Anleger­ und<br />

Stillem Beteiligungskapital von rund 750.000.000 €<br />

und ca. 40.000 Anlegern. Dabei nimmt das Fondsmanagement<br />

die Interessen der Fondsanleger wahr<br />

und überwacht die wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen<br />

Fondsgesellschaften als operativ kontrollierende<br />

Einheit.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

05.4<br />

041<br />

Anbieterin & Partner


Anbieterin und Partner im Überblick<br />

Sie müssen nicht nach München reisen,<br />

um eine Brezel zu kaufen – die gibt es auch bei vielen<br />

Mietern des Einzelhandelsfonds Deutschland <strong>1.</strong><br />

042 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

05.1


Investitionsobjekte<br />

06.0<br />

Investitionsobjekte<br />

6.1 Gewerbeimmobilienmarkt Deutschland 044<br />

6.2 Einzelhandel in Deutschland 044<br />

6.3 Mieter des Einzelhandelsfonds Deutschland 1 050<br />

6.4 Standorte und Objekte 055<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.0<br />

043<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte<br />

6.1 Gewerbeimmobilienmarkt Deutschland<br />

Der deutsche Markt für Gewerbeimmobilien hat sich<br />

in 2010 äußerst positiv entwickelt. Das Transaktionsvolumen<br />

hat sich im Jahresvergleich fast verdoppelt<br />

und ist von 10,3 Mrd. € in 2009 auf 19,3 Mrd. €<br />

in 2010 angestiegen. Allein im vierten Quartal<br />

2010 konnten gewerblich genutzte Immobilien im<br />

Gesamtwert von 5,8 Mrd. € verkauft werden. Die<br />

Prognosen der Immobilienspezialisten von Jones<br />

Lang LaSalle erwarten für 2011 ein leicht steigendes<br />

Transaktionsvolumen auf über 20,0 Mrd. €. Bei den<br />

Transaktionsvolumen nach Nutzungsarten wurde der<br />

Markt in 2010 von den Büroinvestitionen und Einzelhandelsimmobilien<br />

dominiert. Das Segment der Einzelhandelsimmobilien<br />

stieg dabei von 28 % in 2009<br />

auf 39 % in 2010 und entsprach einem Volumen von<br />

7,5 Mrd. €. Das Käuferspektrum war in 2010 breit<br />

gefächert. Dabei zeigten sich eigenkapitalstarke<br />

Investoren, wie beispielsweise geschlossene Fonds<br />

sehr aktiv mit einem Anteil von knapp 20 % am gesamten<br />

Transaktionsvolumen. Auch für ausländische<br />

Investoren ist Deutschland ein weiterhin attraktiver<br />

Immobilienstandort, da sich die positiven wirtschaftlichen<br />

Aussichten in Deutschland, gerade auch im Vergleich<br />

zu anderen europäischen Ländern, fortsetzen.<br />

Die ausländischen Käufer investierten in 2010 knapp<br />

7,0 Mrd. € in deutsche Gewerbeimmobilien, darunter<br />

vornehmlich Einzelhandelsimmobilien und Portfolios.<br />

1<br />

Auch das Immobiliendienstleistungsunternehmen CB<br />

Richard Ellis (CBRE) bescheinigt Deutschland eine<br />

führende Rolle bei den Transaktionen für Einzelhandelsimmobilien.<br />

Der Markt für Einzelhandelsobjekte<br />

1 Erläuterungen zu den Fuß­/Endnoten finden Sie ab Seite 234 f.<br />

044 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.1<br />

wächst stärker als der Gesamtmarkt und erreicht im<br />

ersten Quartal 2011 einen Anteil von 46 %. Dabei<br />

wird der Einzelhandelsimmobilienmarkt in Europa<br />

von Deutschland und Großbritannien dominiert,<br />

beide Länder vereinen im ersten Quartal rund 70 %<br />

des gesamten Investmentmarktes auf sich. Das entspricht<br />

einem Transaktionsvolumen von 3,7 bzw. 4,9<br />

Mrd. € im ersten Quartal 201<strong>1.</strong> Deutschland profitiert<br />

von den wirtschaftlich guten Aussichten und der<br />

Attraktivität des Einzelhandelsmarktes. 2<br />

6.2 Einzelhandel in Deutschland<br />

6.2.1 Überblick<br />

Der Einzelhandel ist der drittgrößte Wirtschaftszweig<br />

Deutschlands mit 400.000 Unternehmen,<br />

400 Mrd. € Jahresumsatz und 2,9 Mio. Beschäftigten.<br />

Als leistungsstarker Wirtschaftsfaktor entspricht<br />

der Anteil des Einzelhandelsumsatzes rund 16 %<br />

am BIP (Brutto­Inlands­Produkt). Zu den größten<br />

Handelsunternehmen Deutschlands gehören die<br />

Lebensmitteleinzelhändler mit der Edeka­Gruppe<br />

an der Spitze.<br />

Der Einzelhandel zeichnet sich über Jahre hinweg<br />

durch stabile Umsätze aus. Die Entwicklung des<br />

Bruttoumsatzes des Einzelhandels in Deutschland<br />

seit dem Jahr 2000 zeigt, dass auch die Krise dem<br />

stabilen Markt nicht viel anhaben konnte. Nach<br />

einem leichten Knick von 2008 mit 409,4 Mrd. €<br />

auf 399,5 Mrd. € in 2009 sind die Umsätze in 2010<br />

wieder auf 406,7 Mrd. € gestiegen.


Bruttoumsatz im Einzelhandel (2011: Prognose)<br />

400<br />

300<br />

Der Handelsverband Deutschland HDE geht in 2011<br />

von einem Wachstum von 1,5 % aus. 3<br />

Der private Konsum macht etwa 60 % der deutschen<br />

Wirtschaftsleistung aus. 4 Um die Lebensmitteleinkäufe<br />

zu erledigen, geht fast jeder Konsument<br />

auch in einen Discounter – dies trifft auf<br />

98 von 100 Konsumenten zu. Bei den klassischen<br />

Supermärkten gehen rund 65 von 100 Verbrauchern<br />

einkaufen.<br />

6.2.2 Vermietungsmarkt<br />

Betrachtet man die Neuvermietungen auf dem Einzelhandelsmarkt,<br />

so dominiert der Modeeinzelhandel<br />

weiterhin den Vermietungsmarkt mit rund 30 %<br />

der Neuvermietungen in 2010. Die zweitattraktivste<br />

Branchengruppe ist das Segment der Super­,<br />

Verbraucher­ und Getränkemärkte mit einem kontinuierlichen<br />

Ausbau des Marktanteils von 2008 mit<br />

6 %, in 2009 mit 8 % und in 2010 auf 9 % ansteigend.<br />

Zu den Top 20 Mietern gehören allein die<br />

acht Lebensmitteleinzelhändler Rewe, Edeka, Aldi,<br />

Lidl, Denn’s, Kaufland, Netto und Penny. Die Kölner<br />

Handelsgruppe Rewe konnte mit 67 Neueröffnungen<br />

ihren ersten Rang als expansivster Einzelhändler<br />

in Deutschland verteidigen, auf Rang zwei folgte<br />

Edeka mit 60 Neueröffnungen. 5<br />

Investitionsobjekte<br />

in Mrd. €<br />

398,2 401,8 393,4 387,8 396,4 399,9 402,3 404,5 409,4 399,5 406,7 410,8<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 e2011<br />

6.2.3. Vorherrschende Handelstypen im<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

Generell zeichnet sich ein Trend zu größeren Handelstypen<br />

ab, wodurch kleine Geschäfte unter 400 m 2<br />

einen starken Rückgang verzeichnen. Zum anderen<br />

kommt großflächigen Handelstypen wie beispielsweise<br />

den Verbrauchermärkten eine größere<br />

Bedeutung zu. Diese Entwicklungen führen zu einer<br />

Umsatz­ und Unternehmenskonzentration auf wenige<br />

Unternehmen (siehe nachfolgendes Kapitel).<br />

SB­Warenhäuser und Verbrauchermärkte<br />

SB­Warenhäuser und Verbrauchermärkte sind<br />

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 2.000 m 2 mit<br />

einem umfassenden Warensortiment aus Food und<br />

Non­Food Artikeln. Dadurch soll den Konsumenten<br />

die Möglichkeit gegeben werden, ihren gesamten<br />

Lebensmittelbedarf mit nur einem Einkauf zu decken.<br />

Im Unterschied zu den SB­Warenhäusern ist bei den<br />

Verbrauchermärkten der Anteil an angebotenen<br />

Artikeln aus dem Bereich Food höher. In der Regel<br />

wird intensiv mit günstigen Preisen geworben. Eine<br />

Discounter­Strategie ist allerdings wegen der erforderlichen<br />

Breite des Sortiments und der sehr großen<br />

Handelsflächen, die einen hohen Kostenfaktor ausmachen,<br />

nicht durchzuhalten. Aufgrund ihres großen<br />

Flächenbedarfs sind SB­Warenhäuser in der Regel<br />

am Stadtrand oder im Außenbezirk angesiedelt. Die<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.2<br />

HDE , Bruttoumsatz<br />

im Einzelhandel<br />

2000 bis 2011 6<br />

045<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.2<br />

046 Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Konsumenten müssen daher zunächst meist höhere<br />

Transportkosten in Kauf nehmen, um einen dieser<br />

SB Warenhäuser zu erreichen. Je nachdem, ob es<br />

sich um einen großen oder einen kleinen Verbrauchermarkt<br />

handelt, ist dieser Handelstyp in Innenstädten<br />

oder am Stadtrand angesiedelt. Beispiele in<br />

Deutschland für diese beiden Handelstypen sind die<br />

„toom“ Märkte der Rewe Group, die Handelsketten<br />

Kaufland, Metro, Real und Marktkauf. 7<br />

Discounter<br />

Als Discounter bezeichnet man Unternehmen des<br />

stationären Einzelhandels, mit einem relativ schmalen<br />

und flachen Warensortiment (800 – <strong>1.</strong>200 Produkte),<br />

einem geringen Frischwarenanteil, einfacher<br />

Warenpräsentation, relativ kleiner Verkaufsflächen<br />

und mit geringeren Verkaufspreisen als bei Mitbewerbern.<br />

Die erfolgreiche Niedrigpreispolitik der Discounter,<br />

beruht auf den Erfolgsfaktoren der qualitativ<br />

hochwertigen Eigenmarken und dem Finanzierungsvorteil,<br />

der aus einem über 52­maligen Lagerumschlag<br />

des gesamten Sortiments pro Jahr resultiert.<br />

In Deutschland tätige Discounter sind z. B. Aldi, KiK<br />

(Tengelmann), Lidl (Schwarz Gruppe), Netto Marken­Discount<br />

(Edeka), NKD, Norma, Penny (Rewe­<br />

Group), Takko und TEDi (Tengelmann Gruppe). 8<br />

Supermarkt<br />

Als Supermarkt werden Lebensmitteleinzelhandels­<br />

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens<br />

400 m 2 bis zu <strong>1.</strong>000 m 2 bezeichnet, die Lebensmittel<br />

Investitionsobjekte<br />

einschließlich Frischwaren in Selbstbedienung führen<br />

und in denen der Anteil der Verkaufsfläche für „Non­<br />

Food­Produkte“ nicht über 25 % liegt. Die Anzahl der<br />

Produkte liegt bei ca. 4.000. Größere Supermärkte<br />

werden als Vollsortimenter bezeichnet und führen<br />

bis zu 40.000 Produkte. Die meisten Supermärkte<br />

sind Teil einer Handelskette, die viele gleichartige<br />

Supermärkte besitzt oder steuert. Zu den größten<br />

Supermarktketten in Deutschland zählen die Edeka­<br />

Gruppe, Rewe­Group, Metro­Gruppe und Schwarz<br />

Gruppe. Wasgau ist eine Supermarktkette mit regionalem<br />

Schwerpunkt im Südwesten Deutschlands. 9<br />

6.2.4. Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel<br />

Konzentration<br />

Die Struktur des Lebensmitteleinzelhandels in<br />

Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten stark<br />

gewandelt. An die Stelle zahlreicher Einzelunternehmen<br />

sind größere Handelsgruppen getreten. Heute<br />

ist der deutsche Lebensmitteleinzelhandel durch eine<br />

starke Konzentration und einen hohen Preiswettbewerb<br />

gekennzeichnet. 10<br />

Betrachtet man die Bruttoumsätze der umsatzstärksten<br />

Unternehmen im Lebensmittelhandel in<br />

Deutschland, so wird deutlich, dass die fünf größten<br />

Unternehmen einen Umsatz von rund 74 % des<br />

Gesamtmarktes (223,8 Mrd. €) generieren. 11<br />

Bruttoumsatz der umsatzstärksten Unternehmen im Lebensmittelhandel 2010<br />

Gesamtumsatz<br />

in Mio. €<br />

Umsatz Food<br />

in Mio. €<br />

Edeka­Gruppe, Hamburg 45.309 40.880<br />

Rewe­Group, Köln 37.478 26.922<br />

Metro­Gruppe, Düsseldorf 30.325 1<strong>1.</strong>669<br />

Schwarz Gruppe, Neckarsulm 28.400 23.030<br />

Aldi Gruppe, Essen Mühlheim 24.500 20.090<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.2<br />

Statista, Bruttoumsatz<br />

der umsatzstärksten<br />

Unternehmen im<br />

Lebensmittelhandel<br />

2010 11<br />

047<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.2<br />

EHI Retail Institute,<br />

Umsatzanteile im<br />

Lebensmittelgeschäft 12<br />

Die Unternehmen des deutschen Lebensmittelhandels<br />

versuchen ähnliche Produkte zu niedrigeren Preisen<br />

als ihre Wettbewerber anzubieten, um darüber<br />

Marktanteile zu gewinnen. Der daraus resultierende<br />

Preiskampf in der Branche sichert dem Verbraucher<br />

Die niedrigen Preise kann der konzentrierte Lebensmitteleinzelhandel<br />

über eine Nachfragemacht realisieren.<br />

15<br />

Expansion<br />

Ein aktueller Trend zeigt, dass die Innenstädte zunehmend<br />

von Filialisten genutzt werden und so neue Vertriebskonzepte<br />

wie Rewe City und Edeka Citymarkt<br />

entstanden sind. Auf der anderen Seite gewinnen<br />

die Stadtrandlagen, kleineren Städte und Kommunen<br />

als Standorte an Attraktivität, weil der Verbraucher<br />

infolge der verlängerten Ladenöffnungszeiten dorthin<br />

tendiert. Hinzu kommen räumliche Dekonzentrationstendenzen<br />

hin zu Vorstädten sowie Versorgungslücken<br />

in kleineren Städten und Dörfern. 16<br />

Die GfK GeoMarketing hat die Nahversorgungsdichte<br />

im ländlichen Raum untersucht und dabei<br />

festgestellt, dass die Nahversorgungsausstattung<br />

in Deutschland in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern<br />

am höchsten und in ländlichen Gemeinden<br />

am niedrigsten ist. In der Nahversorgungsabdeckung<br />

oder ­dichte haben die Großstädte und<br />

Metropolen einen deutlich höheren Abdeckungsgrad<br />

als die ländlichen Regionen. Die Ergebnisse<br />

zeigen, dass die Nahversorgungsausstattung<br />

deutschlandweit in ländlichen Gemeinden am<br />

geringsten ist. Der Wert liegt hier zwischen statis­<br />

048 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

günstige Lebensmittelpreise. 13 Maßgeblich für die<br />

Strategie der Kosten­ bzw. Preisführerschaft sind<br />

dabei die Discounter, die mit einem Umsatzanteil<br />

von über 40 % den Markt anführen. 14<br />

Umsatzanteile der Lebensmittelgeschäfte 2006 bis 2009 nach Betriebsformen<br />

2006 2007 2008 2009<br />

Discounter 39,6% 40,1% 40,1% 40,1%<br />

Supermärkte 28,0% 28,0% 27,6% 27,5%<br />

SB­Warenhäuser 14,7% 14,6% 14,7% 14,6%<br />

Große Supermärkte 8,6% 8,8% 9,0% 9,1%<br />

Übrige Lebensmittelgeschäfte 9,1% 8,5% 7,9% 7,3%<br />

tischen 0,24 und 0,33 m 2 Verkaufsfläche pro Einwohner.<br />

Zum Vergleich erreichen Städte mit mehr<br />

als 50.000 Einwohnern einen Wert von 0,48 m 2<br />

Verkaufsfläche pro Einwohner. 17<br />

Auch bei den Bundesländern gibt es erhebliche<br />

Unterschiede. So verfügt der Norden über eine deutlich<br />

höhere Verkaufsflächenabdeckung im Bereich<br />

der Nahversorgung als die südlichen Bundesländer.<br />

Bei einem Bundesdurchschnitt von 100 besitzt<br />

Schleswig­Holstein eine Flächendichte von 118 %,<br />

gefolgt von Sachsen­Anhalt (114 %), Mecklenburg­<br />

Vorpommern (113 %), Niedersachsen (112 %) und<br />

Thüringen (111 %). In den Bundesländern Baden­<br />

Württemberg mit 85 % und Nordrhein­Westfalen<br />

mit 87 % gibt es bei einer unterdurchschnittlichen<br />

Flächendichte hingegen aus Wettbewerbsgesichtspunkten<br />

bessere Expansionspotentiale für Handelsunternehmen.<br />

Die räumlichen Abweichungen<br />

in der Nahversorgungsausstattung hängen zudem<br />

stark vom jeweiligen Planungsrecht auf Landes­ und<br />

Regional ebene ab.<br />

Die restriktiven Bauordnungsvorschriften der Städte<br />

und Gemeinden gehören zu den gesetzlichen Barrieren,<br />

die die Expansion der im Lebensmitteleinzelhandel<br />

vertretenen Unternehmen erschwert. Expansive<br />

Lebensmitteleinzelhändler sind immer häufiger dazu


gezwungen, kleinere Unternehmen aufzukaufen, um<br />

neue Standorte zu erschließen. 18 In den vergangenen<br />

Jahren wurden vermehrt Einzelhandelsentwicklungskonzepte<br />

erarbeitet, die für den Einzelhandel<br />

ein Zentren­Konzept vorsehen. 19<br />

Dazu gehören die zentralen Versorgungsbereiche<br />

der Gemeinden als Haupt­, Neben­ oder Nahversorgungszentren,<br />

die sich durch vielfältige öffentliche<br />

und private Versorgungs­ und Dienstleistungseinrichtungen<br />

der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der<br />

Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels auszeichnen.<br />

20 Die Standortanforderungen der Branche<br />

werden durch diese Vorschriften weitgehend unberücksichtigt<br />

gelassen. So wird durch die aufgestellten<br />

Ansiedlungskriterien, die eine adäquate Nahversorgungsstruktur<br />

sichern sollen, teilweise das Gegenteil<br />

bewirkt. Beispielsweise ist eine gute Verkehrsanbindung<br />

unabdingbar, da die großen Lebensmitteleinkäufe<br />

immer noch mit dem Auto erledigt werden.<br />

Aufgrund der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel<br />

in Bezug auf die Ansprüche der Kunden an<br />

die Warenpräsentation, die Breite der Gänge, die<br />

Differenzierung der Produktpalette, werden immer<br />

größere Verkaufsflächen und größere Grundstücke<br />

verlangt, um einen ökonomisch tragfähigen und<br />

zukunftsfähigen Markt realisieren zu können. 21<br />

Baurechtliche Restriktionen als Engpassfaktor der<br />

Expansion im Einzelhandel haben in 2010 gegenüber<br />

2009 wieder verstärkt zugenommen. Gaben<br />

in 2009 nur 42,5 % der Befragten an, dass die baurechtlichen<br />

Rahmenbedingungen das größte Hindernis<br />

der Expansion in ihrer Branche darstellten, so<br />

waren es 2010 rund 72,5 %. 22<br />

Trends und Strategien<br />

Die spezielle Herausforderung im Lebensmitteleinzelhandel<br />

ist, dass sich die Produkte, Qualität und Preise<br />

in den letzten Jahren verstärkt angeglichen haben.<br />

So ist der Ausbau von leistungsfähigen Handelsmarken<br />

im Preiseinstiegsbereich, im Premiumsegment<br />

und im Mehrwertbereich (Light­Produkte, Bio­Produkte)<br />

selbst im Segment der vermeintlichen Billig­<br />

Anbieter und Discounter zu finden. Die Strategie der<br />

Produktdifferenzierung führt zu einer größeren Produktvielfalt<br />

für den Konsumenten. Dabei wird davon<br />

Investitionsobjekte<br />

ausgegangen, dass der Kunde durchaus bereit ist,<br />

für eine höhere Qualität auch einen höheren Preis<br />

zu zahlen. 23<br />

Resultierend aus dieser Produktvielfalt werden auch<br />

die Verkaufsflächen immer größer. Hinzu kommt,<br />

dass heutzutage breite Gänge für die Zugänglichkeit<br />

für Senioren und Familien, niedrige Regale für<br />

die gute Erreichbarkeit der Waren und eine bessere<br />

Übersicht über den Markt zum Standard gehören.<br />

Deshalb steigt die Nachfrage nach Flächen und<br />

Standorten in der Lebensmittelbranche weiter an. Im<br />

Jahr 2010 schätzten die Lebensmitteleinzelhändler<br />

diese Nachfrage mit 81,3 % als sehr hoch bzw. hoch<br />

ein. Für 2011 wurde eine Tendenz zur steigenden<br />

Flächennachfrage mit 43,8 % angegeben. Bei der<br />

Entwicklung der Betriebsgrößen wurde eine Tendenz<br />

von 62,5 % zu größeren Verkaufsflächen angegeben.<br />

24<br />

Eines der entscheidenden Kriterien im Lebensmitteleinzelhandel<br />

ist der räumliche Wettbewerb. Deshalb<br />

kommt der Standortwahl eine zentrale Bedeutung<br />

zu. Die Wahl des Standorts ist eine langfristige Entscheidung,<br />

die mit hohen Investitionskosten verbunden<br />

ist. Da es in Deutschland deutliche quantitative<br />

und qualitative Unterschiede in der Nahversorgungsausstattung<br />

gibt, kommen Geographische Informationssysteme<br />

(GIS) zum Einsatz, die unterschiedliche<br />

Auswertungsmöglichkeiten bieten. Analysiert werden<br />

u. a. die Verkaufsflächendichte und die Marktanteile<br />

je Betriebstyp, die den Handelsunternehmen,<br />

wie auch den Kommunen und Projektentwicklern<br />

als Grundlage dienen, um Versorgungslücken und<br />

Expansionspotentiale zu identifizieren. 25<br />

Es lässt sich immer wieder beobachten, dass sich<br />

gerade in Ballungsräumen unterschiedliche Handelstypen<br />

häufig räumlich nah zueinander niederlassen.<br />

Dadurch fällt die Anfahrt der Konsumenten deutlich<br />

geringer aus und die stark differenzierten Handelstypen<br />

profitieren voneinander. So findet sich in der<br />

Nähe eines Supermarktes, wie Edeka oder Rewe,<br />

oft auch ein Discounter. Mit diesen sogenannten<br />

Koppelstandorten können die unterschiedlichen<br />

Anbieter den Konsumenten ein attraktives Nahversorgungszentrum<br />

anbieten. 26<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.2<br />

049<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.3<br />

HDE, Vielfalt der<br />

Vertriebsformen,<br />

Stand April 2011 27<br />

Bei den Vertriebsformen liegen die Fachmärkte mit<br />

16,1 % an erster Stelle, gefolgt von den Discountern<br />

mit einem Anteil von 14,9 %, Platz 3 belegt<br />

der Fachhandel (nicht filialisiert) mit 14,6 %, Platz<br />

Anteil am Einzelhandel<br />

6.3 Mieter des Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

Anbieter im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland<br />

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wird im<br />

Wesentlichen von fünf großen Anbietern dominiert<br />

(siehe Kapitel: Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel).<br />

Darunter sind die Rewe­Gruppe, Edeka­<br />

Gruppe und Schwarz­Gruppe, die ebenfalls zu den<br />

Mietern des Immobilienportfolios des Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 gehören. Die detaillierten<br />

Angaben zu den Mietverträgen und Mietvertragspartnern<br />

finden Sie unter „Rechtliche Grundlagen“<br />

S. 145 ff.<br />

Edeka­Gruppe – Netto in Goch, Buttenheim, Marktleuthen,<br />

Traitsching<br />

Die Edeka­Gruppe ist der größte Lebensmittelhändler<br />

in Deutschland. Die Gruppe ist genossenschaftlich<br />

strukturiert und wird von 4.500 selbständigen<br />

Edeka­Einzelhändlern getragen. Mit rund 290.000<br />

Mitarbeitern erwirtschaftete die Edeka­Gruppe<br />

im Geschäftsjahr 2010 einen Umsatz von rund<br />

45,0 Mrd. €. Das Vertriebsnetz der Gruppe umfasste<br />

050 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

4 die SB­Warenhäuser und Verbrauchermärkte mit<br />

13,1 %, Platz 5 die Filialisten des Fachhandels mit<br />

12,8 %, gefolgt von den Supermärkten mit 10,1 %<br />

auf Platz 6. 27<br />

Fachmärkte 16,1<br />

Discounter 14,9<br />

Fachhandel (nicht filialisiert) 14,6<br />

SB­Warenhäuser/Verbrauchermärkte 13,1<br />

Filialisten des Fachhandels 12,8<br />

Supermärkte 10,1<br />

Fernabsatzgeschäft (Versender,e­commerce) 5,5<br />

Convenience Verkaufformen (z.B. Kioske) 5,4<br />

Kauf­ und Warenhäuser 3,1<br />

Handwerk 2,9<br />

in %<br />

zum Jahresende 2010 insgesamt rund 12.000 Verkaufsstellen<br />

im Lebensmittelhandel. Neben dem von<br />

selbständigen Einzelhändlern geführten Vollsortimentsgeschäft<br />

betreibt die Edeka­Gruppe mit Netto<br />

den drittgrößten Lebensmitteldiscounter in Deutschland.<br />

Die Edeka Südwest ist ebenfalls zu 25 % an<br />

Wasgau beteiligt. 28<br />

Rewe­Group – Penny in Otterberg, NKD und Rewe<br />

in Mömbris<br />

Die Rewe­Group mit Sitz in Köln ist einer der führenden<br />

Handels­ und Touristikkonzerne in Europa.<br />

Die genossenschaftliche Unternehmensgruppe<br />

ist in 16 Ländern Europas präsent und besteht aus<br />

unterschiedlichen Geschäftsfeldern. Im Jahr 2010<br />

erwirtschaftete sie europaweit einen Umsatz von<br />

fast 53,0 Mrd. € und beschäftigte knapp 336.000<br />

Mitarbeiter. In Deutschland beschäftigt die Rewe­<br />

Group rund 224.000 Mitarbeiter, die in ca. 1<strong>1.</strong>000<br />

Märkten ­ von Supermärkten und Discountern (darunter<br />

Penny und NKD) über SB­Warenhäuser bis hin zu<br />

Fachmärkten sowie Reisebüros ­ einen Umsatz von<br />

rund 37,0 Mrd. € erwirtschaften. 29


Investitionsobjekte<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.3<br />

051<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.3<br />

052 Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Schwarz Gruppe – Lidl in Lebach<br />

Die Schwarz Beteiligungs GmbH mit Sitz in Neckarsulm<br />

gehört zu den größten Lebensmittel­Handelsunternehmen<br />

Deutschlands und Europas. Neben den<br />

Discountmärkten Lidl betreibt die Schwarz Gruppe<br />

die SB­Warenhäuser Kaufland. Im Jahr 2009 zählte<br />

der Lebensmitteldiscounter Lidl nach EHI­Berechnungen<br />

insgesamt 9.022 Lidl Filialen in Europa, davon<br />

3.125 Filialen in Deutschland und erwirtschaftete<br />

einen geschätzten Umsatz von 32,8 Mrd. € in<br />

Europa, davon 14,0 Mrd. € Umsatz in Deutschland.<br />

Lidl ist der zweitgrößte Lebensmitteldiscounter in<br />

Europa und der größte Discounter in Deutschland.<br />

Die Schwarz Gruppe betrieb im Jahr 2009 zudem<br />

939 Kaufland SB­Warenhäuser in Deutschland. Sie<br />

erwirtschaftete in Deutschland mit insgesamt 591<br />

Kaufland Märkten einen geschätzten Umsatz von<br />

11,4 Mrd. €. 30 Im Jahr 2010 wurde in Deutschland von<br />

der Schwarz Gruppe ein Umsatz von 28,4 Mrd. €<br />

erzielt.<br />

WASGAU Produktions & Handels AG – Wasgau in<br />

Mommenheim, Otterberg und Lemberg<br />

Die WASGAU Produktions & Handels AG ist ein<br />

Unternehmen mit Sitz in Pirmasens mit über 4.000<br />

Mitarbeitern und einem Umsatz von 532.000.000. €<br />

in 2010. Wasgau ist eine börsennotierte AG mit<br />

einer Marktkapitalisierung von ca. 37.000.000 €.<br />

Das Unternehmen befindet sich über die Wasgau<br />

Food Beteiligungsgesellschaft zu über 50 % im Besitz<br />

der Familie Hornbach, weitere knapp 25 % gehören<br />

Edeka Südwest, die restlichen Anteile befinden sich<br />

im Streubesitz. Den Kern der Handelstätigkeit bilden<br />

90 Wasgau Super­ und Verbrauchermärkte mit Verkaufsflächen<br />

zwischen 600 und 4.000 m 2 . Dazu<br />

werden sieben Cash­und­Carry­Betriebe als Partner<br />

für Gastronomie und Großverbraucher betrieben.<br />

Darüber hinaus nutzen über 100 selbstständige<br />

Einzelhändler die WASGAU AG als Einkaufs­ und<br />

Dienstleistungszentrale. Die Märkte und Geschäfte<br />

finden sich mit regionalem Schwerpunkt in Rheinland­<br />

Pfalz und dem Saarland, im Nordwesten Baden­<br />

Württembergs sowie im südlichen Hessen. 31<br />

Investitionsobjekte<br />

Tengelmann Gruppe – TEDi in Mömbris<br />

Die Unternehmensgruppe Tengelmann gehört zu<br />

den weltweit größten Handelsunternehmen. Im<br />

Geschäftsjahr 2009 erzielte die Gruppe einen<br />

Gesamtumsatz von 11,3 Mrd. €. Sie verfügt über<br />

ein Vertriebsnetz von 4.519 Filialen und beschäftigte<br />

zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2009 insgesamt rund<br />

85.000 Mitarbeiter. Zu den Geschäftsfeldern der<br />

Unternehmensgruppe Tengelmann gehören u. a. die<br />

Kaiser‘s­ und Tengelmann­Supermärkte, die Bau­ und<br />

Heimwerkermärkte Obi, der Textil­ und Nonfood­<br />

Discounter KiK. Darüber hinaus ist das Unternehmen<br />

an der nordamerikanischen Supermarktkette A & P<br />

und am deutschen 1­Euro­Discounter TEDi beteiligt. 32<br />

Takko Fashion – Takko in Mömbris<br />

Takko Fashion ist einer der größten deutschen<br />

Textil händler mit über <strong>1.</strong>400 Filialen im In­ und<br />

europäischen Ausland. Die Zentrale der Takko<br />

Holding GmbH hat ihren Sitz in Telgte im Münsterland.<br />

Insgesamt beschäftigt das Unternehmen rund<br />

12.500 Mitarbeiter. Takko Fashion ist mit fast 950<br />

Standorten in Deutschland flächendeckend überwiegend<br />

außerhalb der Innenstädte vertreten. Und<br />

der Fashion­Filialist baut seine Marktposition weiter<br />

aus. Über 150 Neueröffnungen realisiert Takko pro<br />

Jahr im In­ und Ausland. Die Takko Fashion Gruppe<br />

befindet sich mehrheitlich im Besitz von Investment<br />

Fonds. 33<br />

dm­Drogerie – Drogerie in Mömbris<br />

Die dm­drogerie markt GmbH + Co. KG gehört zu<br />

den größten Drogeriemarktketten in Deutschland<br />

und Europa. Im Geschäftsjahr 2009/2010 erwirtschaftete<br />

das Unternehmen mit 2.403 Filialen einen<br />

Umsatz von 5,6 Mrd. €. Im Ausland ist dm in zehn<br />

Ländern vertreten. Mit <strong>1.</strong>218 Verkaufsstellen im Ausland<br />

erzielte das Unternehmen einen Umsatz von<br />

1,5 Mrd. €. 34<br />

Deichmann – Deichmann in Mömbris<br />

Die Deichmann Societas Europaea (SE) bildet ein<br />

Geflecht aus zahlreichen Tochter­ und Vertriebsgesellschaften,<br />

in deren Kern die Heinz Deichmann<br />

Familienstiftung mit Sitz in Luzern (Schweiz) steht. Im<br />

Jahr 2010 verkaufte die Deichmann­Gruppe weltweit<br />

rund 152 Mio. Paar Schuhe, die Hälfte davon<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.3<br />

053<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.3<br />

in Deutschland. Das Unternehmen ist Marktführer im<br />

europäischen Schuhhandel mit einem Umsatz von<br />

3,9 Mrd. € in 2010. Es hat über 2.939 Filialen in<br />

19 Ländern und beschäftigt rund 30.000 Mitarbeiter<br />

weltweit. Rund 13.100 Mitarbeiter arbeiten<br />

in Deutschland für Deichmann SE am Firmensitz in<br />

Essen, in <strong>1.</strong>215 Filialen und in mehreren Zentrallagern<br />

für die Verteilung der Schuhe. 35<br />

Shell – Shell Tankstelle in Haßloch<br />

Der Energiekonzern Royal Dutch Shell plc. beschäftigt<br />

weltweit über 100.000 Mitarbeiter und erzielte<br />

in 2010 einen Nettogewinn von 18,6 Mrd. $. Die<br />

Shell Deutschland Oil GmbH beschäftigt in Deutschland<br />

4.600 Mitarbeiter und ist in den Bereichen<br />

Erdgas, Erdgas­Marketing, Verarbeitung von Mineralölprodukten,<br />

Petrochemikalien sowie Forschung<br />

und Entwicklung tätig. Shell verfügt über fünf Raffineriestandorte<br />

in Deutschland. Mit einem flächendeckenden<br />

Netz von rund 2.200 Tankstellen ist Shell<br />

bundesweit vertreten. Heizöl und andere Mineralölprodukte<br />

werden deutschlandweit über ein Netz<br />

von Niederlassungen und Markenhändlern verkauft,<br />

unter anderem über das Tochterunternehmen Shell<br />

Direct GmbH. 36<br />

054 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Mc Donald`s – Mc Donald’s Restaurant in Haßloch<br />

Der Fast­Food Konzern Mc Donald’s betreibt ca.<br />

3<strong>1.</strong>000 Restaurants in über 100 Ländern und erzielte<br />

in 2010 einen Nettogewinn von 3,2 Mrd. €. Die<br />

McDonald’s Deutschland Inc. hat im Jahr 2010<br />

einen Umsatz von 3,0 Mrd. € erzielt. Das entspricht<br />

einer Steigerung von 3,7 % gegenüber 2009. Es<br />

gibt <strong>1.</strong>386 Standorte und 251 Franchisenehmer, die<br />

im Durchschnitt vier Standorte betreiben. In 2010<br />

waren durchschnittlich rund 62.000 Mitarbeiter<br />

beschäftigt, die insgesamt 981,9 Mio. Gäste in den<br />

Mc Donald`s Filialen bedienten. 37<br />

Schmidt Gruppe – Entertainmentcenter in Haßloch<br />

Unter dem Dach der Schmidt Gruppe finden sich<br />

deutschlandweit Spielstätten und Entertainment­Center<br />

für die Freizeitunterhaltung. Zum Angebot zählen<br />

zahlreiche Geräte, die sowohl auf klassisches Automatenspiel<br />

als auch auf viele Varianten der jeweils<br />

neuesten Spielegeneration ausgelegt sind. Ansässig<br />

ist das Unternehmen im münsterländischen Coesfeld.<br />

Mit über 170 modernen Entertainmentcentern und<br />

über <strong>1.</strong>300 Mitarbeitern ist die Schmidt Gruppe<br />

ein Marktführer der Freizeitbranche. In den Centern<br />

sind über 3.500 Spielgeräte sowie rund 500 High­<br />

Speed­Internetstationen aufgestellt. 38


6.4 Standorte und Objekte<br />

Goch<br />

Lebach<br />

Otterberg Lemberg<br />

Haßloch<br />

Mommenheim<br />

Mömbris<br />

Buttenheim<br />

Marktleuthen<br />

Traitsching<br />

Investitionsobjekte<br />

Immobilien­<br />

standorte des<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.4<br />

055<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

056 Einzelhandelsfonds Deutschland 1


6.4.1 Investitionsstandort Bayern<br />

Gemessen an der Fläche ist Bayern mit über<br />

70.000 km 2 das größte, bezogen auf die Einwohnerzahl<br />

mit 12,5 Mio. das zweitgrößte deutsche<br />

Bundesland. 39 Über 6,6 Mio. Erwerbstätige haben<br />

2009 eine gesamtwirtschaftliche Leistung von<br />

nahezu 430 Mrd. € erbracht. Die Wirtschaftsleistung<br />

je Einwohner von 34.397 € liegt erheblich über<br />

dem deutschen (3<strong>1.</strong>982 €) und europäischen Durchschnitt<br />

(23.600 €). Auch das Bruttoinlandsprodukt je<br />

Erwerbstätigen übertrifft mit 64.650 € den Bundeswert<br />

(6<strong>1.</strong>678 €) deutlich. 40<br />

Internationale Vergleichsstudien bescheinigen Bayern<br />

hervorragende Standortqualitäten, wobei insbesondere<br />

die Metropolregionen München und<br />

Nürnberg immer wieder Spitzenpositionen belegen.<br />

Bayern zählt zu den Regionen mit der stärksten<br />

Wirtschaftskraft in Deutschland und stellt, dank seiner<br />

gut ausgebauten Infrastruktur, seiner High­Tech­<br />

Investitionsobjekte<br />

Kompetenzen, verlässlichen Rahmenbedingungen<br />

und seinem wirtschaftsfreundlichen Klima für Unternehmen<br />

einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte<br />

in Deutschland dar. 41<br />

Als Zuzugsland Nr. 1 in Deutschland konnte Bayern<br />

den Bevölkerungsrückgang in den letzten Jahren<br />

durch Zuzug bisher ausgleichen und die Bevölkerungszahl<br />

leicht steigern. Laut einer Bevölkerungsvorausberechnung<br />

aus dem Jahr 2009 des Bayerischen<br />

Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

soll die Bevölkerungszahl in Bayern von 2009 mit<br />

12,51 Mio. bis 2029 auf ca. 12,55 Mio. Einwohner<br />

leicht ansteigen. 42<br />

Mömbris<br />

Buttenheim<br />

München<br />

Marktleuthen<br />

Traitsching<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.4<br />

Immobilienstandorte<br />

des<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1,<br />

Bayern<br />

057<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Fondsimmobilie<br />

Buttenheim<br />

Buttenheim<br />

Unmittelbar an der Bundesautobahn 73 zwischen<br />

Nürnberg und Bamberg liegt Buttenheim. Die Marktgemeinde<br />

ist mit ca. 3.500 Einwohnern Geburtsort<br />

des bekannten Jeans­Erfinders Levi Strauss. Die neu<br />

errichtete Einzelhandelsimmobilie mit knapp <strong>1.</strong>100 m 2<br />

Gesamtmietfläche und 61 Parkplätzen liegt an der<br />

Haupterschließungsstraße von Buttenheim und ist<br />

vom Ortskern fußläufig ca. fünf Minuten und von der<br />

S­Bahn Station ca. 500 m entfernt. Langfristiger Mieter<br />

des Objektes ist der bonitätsstarke Lebensmittel­<br />

Discounter Netto. Zusammen mit einem in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft gelegenen Nahversorger stellt<br />

er die tägliche Versorgung der Marktgemeinde Buttenheim<br />

sicher.<br />

Anschrift Am Strauch 13, 96155 Buttenheim<br />

Mieter Netto<br />

Baujahr 2011<br />

Übernahme geplant Ende Dezember 2011<br />

Grundstücksgröße 6.573 m 2<br />

058 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Bamberg<br />

A73<br />

Bayern<br />

Buttenheim<br />

Nürnberg<br />

Bayreuth


Marktleuthen<br />

Marktleuthen ist eine Stadt mit ca. 3.400 Einwohnern<br />

im Landkreis Wunsiedel zwischen Bayreuth und<br />

Hof gelegen. Das geplante Objekt mit <strong>1.</strong>087 m 2<br />

Mietfläche und mindestens 65 Parkplätzen liegt östlich<br />

von Marktleuthen, direkt an der stark frequentierten<br />

Haupterschließungsstraße in Richtung Selb,<br />

welche zugleich Autobahnzubringer zur A 93 nach<br />

Hof ist. Die Einzelhandelsimmobilie soll Ende 2011<br />

an den Lebensmittel­Discounter Netto übergeben<br />

werden, der das Objekt langfristig gemietet hat.<br />

Anschrift Kornbergstraße 2, 95168 Marktleuthen<br />

Mieter Netto<br />

Baujahr Fertigstellung geplant Ende 2011<br />

Übernahme geplant Ende Dezember 2011<br />

Grundstücksgröße 4.666 m 2<br />

Bayern<br />

Bayreuth<br />

Hof<br />

A93<br />

Marktleuthen<br />

Investitionsobjekte<br />

Marktredwitz<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Marktleuthen<br />

(beispielhafte<br />

Darstellung)<br />

06.4<br />

059<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Mömbris<br />

Die Marktgemeinde Mömbris mit 12.200 Einwohnern<br />

liegt rund zehn Kilometer nördlich von Aschaffenburg.<br />

Mömbris ist durch die Nähe zum Rhein­<br />

Main­Gebiet auch bei Pendlern sehr beliebt. In dem<br />

neuen südlich von Mömbris gelegenen Gewerbegebiet<br />

wurde das kürzlich fertig gestellte Fachmarktzentrum,<br />

mit knapp 4.600 m 2 Gewerbefläche und<br />

entsprechenden Parkmöglichkeiten mit 180 Stellplätzen,<br />

eröffnet. Das Fachmarktzentrum ist in vier separate<br />

Gebäudekomplexe unterteilt und an die Einzelhandels­Filialisten<br />

Rewe, dm­Drogerie, Deichmann,<br />

Takko, TEDi und NKD langfristig vermietet. Insgesamt<br />

weist das Objekt durch die Sortimentsvielfalt einen<br />

attraktiven Einzelhandels­Mix auf.<br />

Anschrift Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Mieter Rewe, dm, Deichmann, NKD, Takko, TEDi<br />

Baujahr 2011<br />

Übernahme Juli 2011<br />

Grundstücksgröße 16.395 m 2<br />

Frankfurt<br />

am Main<br />

Off enbach<br />

060 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

A3<br />

Hessen<br />

A45<br />

Bayern<br />

Mömbris<br />

Aschaff enburg


Investitionsobjekte<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Mömbris, Rewe<br />

Fondsimmobilie<br />

Mömbris,<br />

dm­Drogerie<br />

06.4<br />

Fondsimmobilie<br />

Mömbris,<br />

Deichmann, Takko,<br />

TEDi, NKD<br />

061<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Fondsimmobilie<br />

Traitsching, Rohbau<br />

Traitsching<br />

Traitsching ist eine Gemeinde mit ca. 4.000 Einwohnern<br />

und liegt im Bayerischen Wald in der Region<br />

Regensburg und nahe der tschechischen Grenze.<br />

Nördlich von Traitsching in Sichtweite der Hauptverkehrstraße<br />

B20 zwischen Cham und der ca. 25 km<br />

südlich verlaufenden A3 Richtung Deggendorf wird<br />

die Einzelhandelsimmobilie erbaut. Mit einer Gewerbefläche<br />

von knapp <strong>1.</strong>100 m 2 und mit mindestens 60<br />

Parkplätzen ist diese langfristig an den Lebensmittel­<br />

Discounter Netto vermietet. Die Eröffnung ist voraussichtlich<br />

Ende 201<strong>1.</strong><br />

Anschrift Chamerstr. 46, 93455 Traitsching<br />

Mieter Netto<br />

Baujahr Fertigstellung geplant Ende 2011<br />

Übernahme geplant Ende Dezember 2011<br />

Grundstücksgröße 6.275 m 2<br />

062 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Bayern<br />

Regensburg<br />

Cham<br />

A3<br />

Tschechien<br />

Traitsching<br />

Deggendorf


6.4.2 Investitionsstandort Rheinland-Pfalz<br />

Das Bundesland Rheinland­Pfalz umfasst eine Fläche<br />

von 19.854 km² mit rund 4,0 Mio. Einwohnern. In<br />

Rheinland­Pfalz ist der Industrieanteil an der Wirtschaftsleistung<br />

höher als im Bundesdurchschnitt. Mit<br />

einer Exportquote von ca. 50,2 % liegt das Land in<br />

der Spitzengruppe der deutschen Bundesländer. 43<br />

Eine Schlüsselrolle der Wirtschaft spielt neben<br />

Außenwirtschaft und Industrie auch der Mittelstand.<br />

Zudem nimmt auch der Tourismus eine gewichtige<br />

Rolle ein.<br />

Forschungseinrichtungen und Hochschulen senden<br />

immer wieder Innovationsimpulse. Die verschiedenen<br />

Technologiezentren bieten eine ideale Unterstützung<br />

Otterberg Lemberg<br />

Mainz<br />

Investitionsobjekte<br />

für Unternehmensgründungen. Mehr als 20 Hochschulen<br />

und Forschungseinrichtungen sorgen für qualifizierten<br />

Nachwuchs. Die Ingenieurausbildung und<br />

das duale Ausbildungssystem mit gut ausgebildeten<br />

Facharbeitern und Meistern genießen Weltruf. 44<br />

Mommenheim<br />

Haßloch<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.4<br />

Immobilienstandorte<br />

des<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1,<br />

Rheinland­Pfalz<br />

063<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Fondsimmobilien<br />

Otterberg, Penny<br />

und Wasgau<br />

Otterberg<br />

Die Stadt Otterberg mit ca. 5.200 Einwohnern liegt<br />

rund 9 km nördlich von Kaiserslautern. Am südlichen<br />

Stadteingang, direkt an der stark frequentierten<br />

Haupterschließungstraße in Richtung Kaiserslautern,<br />

liegen die zwei Gebäudekomplexe mit rund<br />

3.000 m 2 Gesamtmietfläche und 213 Parkplätzen.<br />

Die Verbrauchermärkte sind langfristig an den<br />

Lebensmittelvollsortimenter Wasgau mit angeschlossenem<br />

Getränkemarkt und an den Lebensmittel­<br />

Discounter Penny vermietet.<br />

Anschrift Gewerbestraße 2+4, 67697 Otterberg<br />

Mieter Wasgau, Penny<br />

Baujahr 2008/2009<br />

Übernahme geplant Ende Dezember 2011<br />

Grundstücksgröße 14.737 m 2<br />

064 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Otterbach<br />

A6<br />

Otterberg<br />

Kaiserslautern<br />

A63


Haßloch<br />

Die Objekte liegen nördlich von Haßloch, einer<br />

Gemeinde mit 20.500 Einwohnern nahe dem Ballungszentrum<br />

Mannheim/Ludwigshafen. Das knapp<br />

15.500 m 2 große Areal liegt unmittelbar an der<br />

Bundesautobahn 65, Anschlussstelle Haßloch, an<br />

der Zufahrtsstraße zum nahe gelegenen Freizeitpark<br />

„Holiday Park“ mit jährlich mehr als 1 Mio.<br />

Besuchern. Die Mieter sind Shell, McDonald‘s und<br />

das Entertainment Center SFW (Schmidt Gruppe).<br />

McDonald‘s ist ausschließlich Pächter des Grund<br />

und Bodens mit einer Größe von knapp 3.100 m 2<br />

und hat sein Gebäude in Eigenregie errichtet. Das<br />

Areal verfügt über 126 Parkplätze und eine Baureserve<br />

von ca. 750 m 2 .<br />

Anschrift Richard­Sang­Str. 1­7, 67454 Haßloch<br />

Mieter Shell, McDonald’s, Schmidt Gruppe<br />

Baujahr 2008<br />

Übernahme geplant Juni 2012<br />

Grundstücksgröße 15.483 m 2<br />

Neustadt<br />

a.d.<br />

Weinstraße<br />

A61<br />

A65<br />

Haßloch<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Investitionsobjekte<br />

Mannheim<br />

Speyer<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Haßloch, Shell<br />

06.4<br />

Grundstückpächter<br />

Haßloch,<br />

McDonald’s<br />

065<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Fondsimmobilie<br />

Lemberg<br />

Lemberg<br />

Die Gemeinde Lemberg mit ca. 4.200 Einwohnern<br />

liegt im Landkreis Südwestpfalz. Direkt am nördlichen<br />

Ortseingang von Lemberg, liegt der Fachmarkt<br />

mit knapp 2.000 m 2 Mietfläche und rund 100 Parkplätzen.<br />

Das modern gestaltete Objekt ist langfristig<br />

an die Verbrauchermarktkette Wasgau vermietet,<br />

welche ihren Sitz im fünf Kilometer südöstlich gelegenen<br />

Pirmasens hat. Der Verbrauchermarkt Wasgau<br />

ist mit seinem umfassenden Warensortiment Anziehungspunkt<br />

für die Versorgung des täglichen Bedarfs<br />

für die Umgebung.<br />

Anschrift Pirmasenser Straße 46, 66969 Lemberg<br />

Mieter Wasgau<br />

Baujahr 2008<br />

Übernahme Januar 2011<br />

Grundstücksgröße 6.126 m 2<br />

066 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

A62<br />

Pirmasens<br />

Lemberg<br />

Kaiserslautern<br />

Rheinland-Pfalz<br />

B10<br />

Bad<br />

Bergzabern


Mommenheim<br />

Die Gemeinde Mommenheim mit ca. 3.000 Einwohnern<br />

liegt rund zehn Kilometer südlich von Mainz.<br />

Im Nordwesten, verkehrsgünstig an der Hauptverkehrstraße<br />

in Richtung Mainz, liegt die Einzelhandelsimmobilie<br />

mit knapp 2.000 m 2 Gesamtmietfläche<br />

und 120 Parkplätzen. Der Verbrauchermarkt ist an<br />

die Lebensmittelkette Wasgau langfristig vermietet.<br />

Gemeinsam mit einem nahe gelegenen Lebensmittel­<br />

Discounter gewährleistet er die Nahversorgung der<br />

Gemeinde Mommenheim.<br />

Anschrift Keltenweg 1, 55278 Mommenheim<br />

Mieter Wasgau<br />

Baujahr 2008<br />

Übernahme Januar 2011<br />

Grundstücksgröße 9.530 m 2<br />

A63<br />

Mainz<br />

Mommenheim<br />

Rheinland-Pfalz<br />

A61<br />

Investitionsobjekte<br />

Worms<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Mommenheim<br />

06.4<br />

067<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Immobilienstandorte<br />

des<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1,<br />

Saarland<br />

6.4.3 Investitionsstandort Saarland<br />

Das Bundesland Saarland umfasst insgesamt eine<br />

Fläche von 2.568,70 km² mit rund 1,0 Mio. Einwohnern.<br />

45 Die Bevölkerungsdichte des Saarlandes mit<br />

401 Einwohnern pro km² ist wesentlich höher als der<br />

Bundesdurchschnitt. 46<br />

Die saarländische Wirtschaft befindet sich deutlich<br />

im Aufwind. Wie das Statistische Amt des Saarlandes<br />

mitteilt, erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />

als Maßstab der gesamtwirtschaftlichen Leistung im<br />

Jahr 2010 nominal um 5,6 % Preisbereinigt ergibt sich<br />

Lebach<br />

068 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Saarbrücken<br />

ein reales Wirtschaftswachstum von 4,7 %. Damit<br />

verlief die Konjunktur im Saarland nominal und real<br />

besser als in den meisten anderen Bundesländern.<br />

In ganz Deutschland wuchs die Wirtschaft nominal<br />

um 4,2 %, real um 3,6 %. 47<br />

Das Saarland steht bei der Pendlerquote an vierter<br />

Stelle in Deutschland. Nur die Stadtstaaten Bremen,<br />

Hamburg und Berlin weisen eine höhere Pendlerquote<br />

auf als das Saarland. 52.000 Menschen<br />

pendeln zum Arbeiten ins Saarland, umgekehrt<br />

pendeln knapp 28.000 Saarländer, vor allem nach<br />

Rheinland­Pfalz.


Lebach<br />

Die Stadt Lebach mit ca. 20.000 Einwohnern liegt<br />

im Landkreis Saarlouis rund 30 km nördlich von<br />

Saarbrücken. Im Gewerbegebiet nordwestlich von<br />

Lebach, verkehrsgünstig an einer der Haupterschließungsstraßen,<br />

liegt die neu errichtete Einzelhandelsimmobilie<br />

mit einer Gesamtmietfläche von <strong>1.</strong>500 m 2<br />

und 114 Parkplätzen. Diverse Gewerbebetriebe,<br />

ein Schnellrestaurant und eine Tankstelle bilden die<br />

direkte Nachbarschaft. Das Objekt ist langfristig an<br />

den Lebensmittel­Discounter Lidl vermietet.<br />

Anschrift Auf dem Graben 12, 66822 Lebach<br />

Mieter Lidl<br />

Baujahr 2010<br />

Übernahme Juli 2011<br />

Grundstücksgröße 8.335 m 2<br />

Saarland<br />

Saarlouis<br />

A8<br />

Frankreich<br />

Lebach<br />

A1<br />

Investitionsobjekte<br />

Saarbrücken<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Lebach<br />

06.4<br />

069<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

Immobilienstandorte<br />

des<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1,<br />

Nordrhein­<br />

Westfalen<br />

6.4.4 Investitionsstandort Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Nordrhein­Westfalen (NRW) ist mit rund 34.000 km²<br />

Fläche 48 und 17,9 Mio. Einwohnern das bevölkerungsreichste<br />

und flächenmäßig viertgrößte Bundesland.<br />

49 29 von 80 deutschen Großstädten liegen in<br />

seinem stark urbanisierten Gebiet.<br />

070 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Goch Düsseldorf<br />

NRW war mit einem Bruttoinlandsprodukt von 521,7<br />

Mrd. € im Jahr 2009 das wirtschaftsstärkste Bundesland<br />

Deutschlands. NRW erwirtschaftet damit rund<br />

21,7 % der deutschen Wirtschaftsleistung. 50


Goch<br />

Das Einzelhandelsobjekt liegt westlich von Goch,<br />

einer Stadt mit 34.000 Einwohnern, die zum Kreis<br />

Kleve gehört, im Ortsteil Asperden. Der Objektstandort<br />

ist für den motorisierten Individualverkehr<br />

von der Hauptverkehrsstraße zwischen Asperden<br />

und Goch gut einzusehen und bietet ausreichend<br />

Pkw­Stellplätze. Der Lebensmittel­Discounter Netto,<br />

als alleiniger Mieter des Objektes, ist Anlaufpunkt für<br />

die tägliche Versorgung des unmittelbar angrenzenden<br />

Wohngebiets. Die Fertigstellung des Objektes<br />

mit einer Mietfläche von <strong>1.</strong>046 m 2 und 64 Parkplätzen<br />

ist für Ende 2011 geplant.<br />

Anschrift Triftstraße 61a, 47574 Goch<br />

Mieter Netto<br />

Baujahr Fertigstellung geplant 2011<br />

Übernahme geplant Ende Dezember 2011<br />

Grundstücksgröße 5.450 m 2<br />

Kleve<br />

Asperden<br />

Niederlande<br />

Goch<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

A57<br />

Investitionsobjekte<br />

Duisburg<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fondsimmobilie<br />

Goch,<br />

(beispielhafte<br />

Darstellung)<br />

06.4<br />

071<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte 06.4<br />

6.4.5 Mieterliste gesamt<br />

Mieterliste gesamt<br />

Standort Mieter Nutzung Mietfläche<br />

/ m 2<br />

072 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Ende Grundmietzeit<br />

Verlängerungsoption<br />

in Jahren<br />

Mietzins<br />

(netto/Monat)<br />

Buttenheim Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>087 Apr 26 3 x 5 9.620 €<br />

Marktleuthen Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>087 Dez 26 3 x 5 9.500 €<br />

Mömbris Rewe Supermarkt 1 Mrz 26 1<br />

Mömbris dm­Drogerie Drogeriemarkt 836 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris Deichmann 2,3 Einzelhandel Schuhe 450 Jan 21 3 x 5<br />

Mömbris Takko Discounter Textilien 475 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris TEDi 4 1 Euro – Discounter 427 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris NKD 5 Discounter Textilien 363 Dez 20 3 x 5<br />

Mömbris gesamt 4.596 47.452 €<br />

Traitsching Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>087 Dez 26 3 x 5 9.403 €<br />

Otterberg Penny Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>018 Mrz 24 3 x 5<br />

Otterberg Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>995 Jul 23 3 x 5<br />

Otterberg gesamt 3.013 33.375 €<br />

Haßloch Shell Tankstelle 3.759 Aug 23 3 x 5<br />

Haßloch Mc Donald’s 6 Systemgastronomie 3.030 Okt 20 3 x 6<br />

Haßloch SFW Entertainment 848 Sep 18 3 x 5<br />

Haßloch gesamt 7.637 29.372 €<br />

Lemberg Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>951 Nov 23 3 x 5 22.000 €<br />

Mommenheim Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>998 Sep 23 3 x 5 2<strong>1.</strong>978 €<br />

Lebach Lidl Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>500 Okt 25 5 x 3 16.114 €<br />

Goch Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>046 Dez 26 3 x 5 9.466 €<br />

Gesamt 25.002 208.280 €<br />

1 darf lt. Mietvertrag nicht genannt werden<br />

2 Sonderkündigungsrecht (SoküR) zum Ende des 6. Mietjahres<br />

3 SoküR, wenn Änderung Mieterbesatz im Objekt ohne gleichwertigen Ersatz binnen sechs Monaten<br />

4 SoküR, wenn die anderen Mieter im Objekt ihre Mietflächen mehr als 3 Monate dauerhaft nicht betreiben und für die Mieter Takko oder Deichmann innerhalb dieses<br />

Zeitraums kein vergleichbarer Ersatzmieter gefunden wird.<br />

5 SoküR, wenn REWE oder Deichmann ihre Mietflächen mehr als 3 Monate dauerhaft nicht betreiben und innerhalb dieses Zeitraums kein vergleichbarer Ersatzmieter<br />

gefunden wird.<br />

6 Mieter des anteiligen Grund und Bodens<br />

Verschiedene Mieter sind zu einer Kündigung ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen berechtigt, wenn<br />

ihnen z. B. die Zu­ und Abfahrt und Anlieferung nicht im vertraglich vereinbarten Umfang gewährleistet wird.<br />

Nähere Einzelheiten dazu sind den Erläuterungen auf S. 145 ff. zu entnehmen.


6.4.6 Wertgutachten zu den Immobilien der<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. Besitz KG<br />

Für alle Immobilien der Objektgesellschaft 1 liegen<br />

Wertgutachten vor.<br />

Es wurden sämtliche Immobilien (Portfolio I und<br />

II) durch die renommierte und unabhängige Beratungsgesellschaft<br />

W&P Immobilienberatung GmbH,<br />

Frankfurt am Main, bewertet. Bei der W&P Immobilienberatung<br />

GmbH handelt es sich um eine<br />

100 %ige Tochtergesellschaft der Wüest & Partner<br />

AG mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz.<br />

Verkehrswerte und Kaufpreise<br />

Objekte Verkehrswert W&P<br />

in €<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die<br />

Summe der Verkehrswerte der Immobilien gemäß<br />

Wertgutachten der W&P Immobilienberatung<br />

GmbH die Summe der Kaufpreise übersteigt.<br />

Investitionsobjekte<br />

Die Bewertungen erfolgten im September/Oktober<br />

2010 bzw. Dezember 2010 zu den Bewertungsstichtagen<br />

<strong>1.</strong> November 2010 (Objekte Lemberg,<br />

Mömbris, Mommenheim, Lebach), <strong>1.</strong> Februar 2011<br />

(Objekte Haßloch und Otterberg) bzw. zum <strong>1.</strong> Oktober<br />

2011 (Objekte Buttenheim, Goch, Marktleuthen<br />

sowie Traitsching).<br />

Die von den Sachverständigen ermittelten Verkehrswerte<br />

werden nachfolgend den vertraglich vereinbarten<br />

(teilweise noch vorläufigen) Kaufpreisen<br />

gegenübergestellt.<br />

Kaufpreis<br />

in €<br />

Buttenheim <strong>1.</strong>430.000 <strong>1.</strong>442.993<br />

Marktleuthen <strong>1.</strong>410.000 <strong>1.</strong>425.057<br />

Mömbris 7.270.000 7.125.000<br />

Traitsching <strong>1.</strong>400.000 <strong>1.</strong>410.382<br />

Otterberg 5.200.000 5.006.250<br />

Haßloch 4.160.000 4.225.000<br />

Lemberg 3.360.000 3.234.000<br />

Mommenheim 3.390.000 3.230.766<br />

Lebach 2.420.000 2.417.040<br />

Goch <strong>1.</strong>410.000 <strong>1.</strong>419.945<br />

Gesamt 3<strong>1.</strong>450.000 30.936.433<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

06.4<br />

073<br />

Investitionsobjekte


Investitionsobjekte<br />

Derzeitige Vermietungsquote des<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1:<br />

100 % * *Stand 22.07.2011<br />

074 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

06.1


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Investitions­ u. Finanzierungspläne,<br />

Prognosen, Planzahlen<br />

7.0<br />

7.1 Investitions­ und Finanzierungsplan (Prognose) 076<br />

7.2 Prognoserechnung 088<br />

7.3 Prognoserechnung Anlegerebene 098<br />

7.4 Kapitalrückflussrechnung 100<br />

7.5 Sensitivitätsanalyse 104<br />

7.6 Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage<br />

sowie Planzahlen 107<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.0<br />

075<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Prognosen & Planzahlen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

7.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

7.<strong>1.</strong>1 Investitions- und Finanzierungsplan konsolidiert (Prognose)<br />

Konsolidierter Investitionsplan (Prognose)<br />

Investition Fondsgesellschaft<br />

076 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Objektgesellschaft<br />

1<br />

Objektgesellschaft<br />

2<br />

Gesamt in % d.<br />

Gesamtinvestition<br />

07.1<br />

in % d.<br />

Kapitals inkl.<br />

Agio<br />

Anschaffungskosten<br />

Immobilien 0 30.936.433 17.160.000 48.096.433 73,01% 56,92%<br />

Grunderwerbsteuer 0 <strong>1.</strong>082.775 772.200 <strong>1.</strong>854.975 2,82% 2,20%<br />

Erwerbsnebenkosten 0 204.491 137.280 34<strong>1.</strong>771 0,52% 0,40%<br />

Maklerkosten 0 0 17<strong>1.</strong>600 17<strong>1.</strong>600 0,26% 0,20%<br />

Anschaffungskosten gesamt 0 32.223.700 18.24<strong>1.</strong>080 50.464.780 76,61% 59,73%<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Beschaffung Stille<br />

9.570.000 0 0 9.570.000 14,53% 11,33%<br />

Beteiligungen <strong>1.</strong>400.000 0 0 <strong>1.</strong>400.000 2,13% 1,66%<br />

Fondskonzeption<br />

Due Diligence Objekte/<br />

<strong>1.</strong>000.000 0 0 <strong>1.</strong>000.000 1,52% 1,18%<br />

Mietverträge<br />

Einrichtung<br />

0 300.000 150.000 450.000 0,68% 0,53%<br />

Zeichnerverwaltung 406.500 0 0 406.500 0,62% 0,48%<br />

Finanzierungsbeschaffung 25.000 258.600 120.200 403.800 0,61% 0,48%<br />

Geschäftsführung<br />

Haftungsübernahme<br />

110.000 180.000 60.000 350.000 0,53% 0,41%<br />

Komplementärin 93.750 125.000 3<strong>1.</strong>250 250.000 0,38% 0,30%<br />

Einrichtung Mieten­ und<br />

Objektverwaltung 0 160.000 85.000 245.000 0,37% 0,29%<br />

Vergütungen 12.605.250 <strong>1.</strong>023.600 446.450 14.075.300 21,37% 16,66%<br />

Zwischenfinanzierungszinsen 187.132 285.747 0 472.879 0,72% 0,56%<br />

Bankbearbeitungsgebühren<br />

sonstige<br />

0 213.057 120.120 333.177 0,51% 0,39%<br />

Finanzierungsnebenkosten 0 43.000 0 43.000 0,07% 0,05%<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 200.000 0 0 200.000 0,30% 0,24%<br />

Mittelverwendungskontrolle 15.000 15.000 0 30.000 0,05% 0,04%<br />

Treuhandvergütung 20.000 0 0 20.000 0,03% 0,02%<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 116.866 0 0 116.866 0,18% 0,14%<br />

Nebenkosten der<br />

Vermögensanlage<br />

538.998 556.804 120.120 <strong>1.</strong>215.922 1,85% 1,44%<br />

Liquiditätsreserve 100.000 10.000 10.000 120.000 0,18% 0,14%<br />

Gesamtinvestition 65.876.001 100,00% 77,97%<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf­ bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.


Konsolidierter Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Finanzierung Fondsgesellschaft<br />

Objektgesellschaft<br />

1<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Objektgesellschaft<br />

2<br />

Gesamt in % d.<br />

Gesamtinvestition<br />

in % d.<br />

Kapitals inkl.<br />

Agio<br />

Kommanditkapital Anleger,<br />

inklusive Agio 66.990.000 0 0 66.990.000 101,69 % 79,29 %<br />

abzgl. ausstehend zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 ­54.063.867 0 0 ­54.063.867 ­82,07 % ­63,99 %<br />

abzgl. Gutschriften<br />

ImmoWachstum bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 ­245.438 0 0 ­245.438 ­0,37 % ­0,29 %<br />

abzgl. Gutschriften<br />

ImmoSpar (Top) bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 ­37.195 0 0 ­37.195 ­0,06 % ­0,04 %<br />

Kommanditkapital Anleger,<br />

inklusive Agio, eingezahlt<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

12.643.500 0 0 12.643.500 19,19 % 14,96 %<br />

Anleger ImmoZins (Stille<br />

Beteiligungen) 17.500.000 0 0 17.500.000 26,57 % 20,71 %<br />

Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafterin 0 10.000 <strong>1.</strong>000 1<strong>1.</strong>000 0,02 % 0,01 %<br />

abzgl. ausstehend zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 0 ­9.000 0 ­9.000 ­0,01 % ­0,01 %<br />

Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafterin,<br />

eingezahlt bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

Kapital gesamt, inklusive<br />

Agio bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

0 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 2.000 0,00 % 0,00 %<br />

30.143.500 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 30.145.500 45,76 % 35,68 %<br />

Bankdarlehen 0 22.350.739 12.012.000 34.362.739 52,16 % 40,67 %<br />

abzgl. Tilgungen bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 0 ­<strong>1.</strong>346.286 ­103.555 ­<strong>1.</strong>449.842 ­2,20 % ­1,72 %<br />

Bankdarlehen per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012<br />

0 2<strong>1.</strong>004.453 1<strong>1.</strong>908.445 32.912.897 49,96 % 38,95 %<br />

Zwischenfinanzierungs­<br />

darlehen per 3<strong>1.</strong>12.2012 335.377 2.100.000 0 2.435.377 3,70 % 2,88 %<br />

Fremdkapital gesamt 335.377 23.104.453 1<strong>1.</strong>908.445 35.348.275 53,66 % 41,84 %<br />

Bewirtschaftungsergebnis bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 ­<strong>1.</strong>042.144 <strong>1.</strong>29<strong>1.</strong>515 132.855 382.227 0,58 % 0,45 %<br />

Sonstiges -<strong>1.</strong>042.144 <strong>1.</strong>29<strong>1.</strong>515 132.855 382.227 0,58 % 0,45 %<br />

Gesamtfinanzierung 65.876.001 100,00 % 77,97 %<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

077<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Erläuterungen zum konsolidierten Investitionsplan<br />

(Prognose) und zum konsolidierten<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG (Fondsgesellschaft) hält ca. 94,6 % der Anteile<br />

an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1). Diese<br />

wiederum hat zwei Immobilienportfolios an zehn<br />

Standorten in Bayern, Rheinland­Pfalz, Nordrhein­<br />

Westfalen und dem Saarland erworben, wovon bei<br />

vier Objekten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten<br />

stattgefunden hat.<br />

Außerdem ist über die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

2 eine weitere, noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition im Laufe des Jahres 2012<br />

mit einem Immobilienkaufpreis von 17.160.000 €<br />

geplant. Die Objektgesellschaft 2 ist zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht gegründet. Plangemäß<br />

wird die Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft<br />

100 % an der Objektgesellschaft 2 betragen.<br />

Konkrete Immobilienprojekte bezüglich der weiteren<br />

Investition liegen noch nicht vor.<br />

Der abgebildete Investitionsplan und der abgebildete<br />

Finanzierungsplan stellen eine konsolidierte<br />

Darstellung der Investitions­ und Finanzierungspläne<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 dar.<br />

Die einzelnen Positionen sind Nettobeträge (ohne<br />

Umsatzsteuer). Nicht abzugsfähige Vorsteuern wurden<br />

separat kalkuliert.<br />

Erläuterungen zum konsolidierten Investi tions-<br />

plan (Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Die kalkulierten Anschaffungskosten für die beiden<br />

Immobilienportfolios an zehn Standorten in Bayern,<br />

Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen und dem<br />

078 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

Saarland, welche die Objektgesellschaft 1 erworben<br />

hat, betragen insgesamt 30.936.433 €.<br />

Sie gliedern sich wie folgt auf die zehn Standorte<br />

auf:<br />

Buttenheim <strong>1.</strong>442.993 €<br />

Marktleuthen <strong>1.</strong>425.057 €<br />

Mömbris 7.125.000 €<br />

Traitsching <strong>1.</strong>410.382 €<br />

Otterberg 5.006.250 €<br />

Haßloch 4.225.000 €<br />

Lemberg 3.234.000 €<br />

Mommenheim 3.230.766 €<br />

Lebach 2.417.040 €<br />

Goch <strong>1.</strong>419.945 €<br />

Gesamt 30.936.433 €<br />

Die beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1 wurden durchschnittlich zum 12,37fachen<br />

der prognostizierten Mieteinnahmen erworben.<br />

Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf die<br />

Darstellung unter „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Im Laufe des Jahres 2012 ist eine Immobilieninvestition<br />

über die Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />

in weitere noch nicht feststehende Objekte vorgesehen.<br />

Als Anschaffungskosten für diese Objekte<br />

ist ein Betrag von 17.160.000 € – und damit dem<br />

13fachen der unterstellten Mieteinnahmen – kalkuliert.<br />

Die Investitionsentscheidung setzt die Zustimmung<br />

des aus dem Anlegerkreis zu wählenden Beirats/Anlageausschusses<br />

voraus.<br />

2. Der Kauf der zehn Fondsobjekte durch die<br />

Objektgesellschaft 1 ist ein grunderwerbsteuerpflichtiger<br />

Vorgang. Die Grunderwerbsteuer wurde<br />

entsprechend den zum Zeitpunkt des Erwerbs in den<br />

jeweiligen Bundesländern geltenden Grunderwerbsteuersätzen<br />

mit 3,5 % des jeweiligen Kaufpreises<br />

kalkuliert.


Für die weitere im Laufe des Jahres 2012 über die<br />

Objektgesellschaft 2 zu tätigende noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition wurde mit Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 4,5 % des kalkulierten Kaufpreises<br />

gerechnet, weil einige Bundesländer die<br />

Grunderwerbsteuersätze angehoben haben bzw.<br />

planen, diese anzuheben.<br />

3. Die Erwerbsnebenkosten für die zehn Fondsobjekte<br />

der Objektgesellschaft 1 wurden mit 0,8 % des<br />

Kaufpreises kalkuliert und beinhalten die geschätzten<br />

Notar­ und Grundbuchkosten sowie Rechtsanwalts­<br />

und Finanzierungsnebenkosten in Zusammenhang<br />

mit dem Immobilienerwerb. Hiervon wurde<br />

ein Betrag in Höhe von 43.000 € unter der Position<br />

sonstige Finanzierungsnebenkosten gesondert ausgewiesen.<br />

Auch für die über die Objektgesellschaft 2 zu<br />

tätigende weitere Immobilieninvestition wurden<br />

Erwerbsnebenkosten in Höhe von 0,8 % des kalkulierten<br />

Kaufpreises veranschlagt.<br />

Der Ansatz der kalkulierten Erwerbsnebenkosten<br />

kann sich verändern und wird mit den tatsächlich<br />

anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Änderungen<br />

gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />

4. Der Erwerb der zehn Fondsobjekte durch die<br />

Objektgesellschaft 1 erfolgte ohne Einschaltung<br />

eines Maklers, so dass keine diesbezüglichen Kosten<br />

zu kalkulieren waren.<br />

Für die über die Objektgesellschaft 2 zu tätigende<br />

weitere Immobilieninvestition wurde mit Maklerkosten<br />

in Höhe von 1 % des Kaufpreises gerechnet.<br />

5. Die mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragte<br />

Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement AG<br />

erhält für ihre Leistungen von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 10 % zuzüglich eines<br />

Agios in Höhe von 5 % des von den Anlegern<br />

gezeichneten Kommanditkapitals. Aus dieser Vergütung<br />

sind auch die erforderlichen Werbemaßnahmen<br />

etc. zu entrichten.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

6. Für die Beschaffung der Stillen Beteiligungen<br />

erhält die Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 8 % der von den Stillen Gesellschaftern<br />

gezeichneten Beteiligungen.<br />

7. Für entstandene eigene und angefallene fremde<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Konzeption der<br />

Vermögensanlage werden der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong><br />

<strong>Funds</strong> München GmbH pauschal <strong>1.</strong>000.000 €<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft<br />

gezahlt.<br />

8. Für die Due Diligence der Immobilienobjekte<br />

und der abgeschlossenen Mietverträge erhält die<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH von der<br />

Objektgesellschaft 1 eine Vergütung in Höhe von<br />

300.000 € und von der Objektgesellschaft 2 eine<br />

Vergütung in Höhe von 150.000 €, jeweils zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.<br />

9. Die Einrichtung der Zeichnerverwaltung wird der<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH von der<br />

Fondsgesellschaft in Höhe von 406.500 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe<br />

vergütet.<br />

10. Für die Beschaffung der Zwischen­ und Endfinanzierung<br />

erhält die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH die im konsolidierten Investitionsplan dargestellten<br />

Vergütungen. Die Fondsgesellschaft hat hierbei<br />

für die Beschaffung der Zwischenfinanzierung<br />

eine Vergütung in Höhe von 25.000 € zu entrichten.<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat für die Beschaffung der<br />

Zwischenfinanzierung 35.000 € und für die Beschaffung<br />

der Endfinanzierung 223.600 € zu bezahlen.<br />

Die Objektgesellschaft 2 muss für die Beschaffung<br />

der Endfinanzierung 120.200 € entrichten.<br />

1<strong>1.</strong> Als Geschäftsführungsvergütungen für den Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 erhalten die geschäftsführenden<br />

Kommanditistinnen und die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zusammen von der Fondsgesellschaft<br />

und den Objektgesellschaften 1 und 2 die im<br />

konsolidierten Investitionsplan dargestellten Beträge,<br />

jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

079<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

12. Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

erhält die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH für den Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 93.750 €, von der Objektgesellschaft<br />

1 eine Vergütung in Höhe von 125.000 €<br />

und von der Objektgesellschaft 2 eine Vergütung in<br />

Höhe von 3<strong>1.</strong>250 €, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

13. Für die Einrichtung der Mieten­ und Objektverwaltung<br />

erhält die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH von der Objektgesellschaft 1 eine Vergütung<br />

in Höhe von 160.000 € und von der Objektgesellschaft<br />

2 eine Vergütung in Höhe von 85.000 €,<br />

jeweils zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe.<br />

Die in den vorstehenden Positionen 5. bis 13. dargestellten<br />

Vergütungen machen ca. 21,4 % der Gesamtinvestition<br />

aus.<br />

14. Die kalkulierten Zinsen betreffen ausschließlich<br />

die von der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 aufzunehmenden Zwischenfinanzierungsdarlehen,<br />

welche plangemäß bereits in der Investitionsphase<br />

zu wesentlichen Teilen wieder getilgt<br />

werden.<br />

Die Zwischenfinanzierung in der Fondsgesellschaft<br />

wird in Höhe von 2.500.000 € durch einen externen<br />

Darlehensgeber gemäß Darlehensvertrag vom<br />

20.06.2011 zu einem Zinssatz von 14 % p. a. zur<br />

Verfügung gestellt. Die vollständige Rückführung<br />

dieser Zwischenfinanzierungsmittel ist bis Ende<br />

2011 vertraglich vereinbart und einkalkuliert. Nach<br />

Liquiditätsbedarf der Fondsgesellschaft stellt die<br />

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

zusätzliche Zwischenfinanzierungsmittel zu einem<br />

fest vereinbarten Zinssatz von 7 % p. a. der Fondsgesellschaft<br />

zur Verfügung. Die Zwischenfinanzierung<br />

in der Objektgesellschaft 1 erfolgt durch die<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH & Co. Renditefonds 1 KG<br />

in Höhe von 2.100.000 € zu einem Zinssatz von<br />

ebenfalls 7 % p. a. gemäß abgeschlossenem Darlehensvertrag.<br />

Ergänzend wird auf die Ausführungen<br />

unter „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

080 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

15. Bankbearbeitungsgebühren wurden entsprechend<br />

der getroffenen Darlehensvereinbarung mit<br />

dem finanzierenden Kreditinstitut der Objektgesellschaft<br />

1 für das Portfolio I mit 1 % der gewährten<br />

Darlehen kalkuliert. Für das Portfolio II der Objektgesellschaft<br />

1 liegt eine verbindliche Finanzierungszusage<br />

des finanzierenden Kreditinstituts vor, nach<br />

dem Bankbearbeitungsgebühren in Höhe von 0,9 %<br />

des zu gewährenden Darlehens anfallen.<br />

Für die noch nicht feststehende Immobilieninvestition<br />

der Objektgesellschaft 2 wurden Bankbearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 1 % der geplanten Darlehensaufnahme<br />

unterstellt.<br />

16. Bezüglich der sonstigen Finanzierungsnebenkosten<br />

wird auf die Ausführungen zu Position 3. verwiesen.<br />

17. Für die Übernahme der <strong>Prospekt</strong>erstellung einschließlich<br />

etwaiger Nachträge erhält die <strong>Next</strong><br />

<strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH von der Fondsgesellschaft<br />

die kalkulierte Vergütung in Höhe von<br />

pauschal 200.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe.<br />

18. Die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

wird für den Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 von der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1 mit jeweils<br />

15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe vergütet.<br />

19. Für die Übernahme der Treuhandschaft für den<br />

Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 ist von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 20.000 € zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

20. Die nicht abzugsfähigen Vorsteuern der Fondsgesellschaft<br />

wurden bis 3<strong>1.</strong>12.2012 mit 116.866 €<br />

angenommen. Dabei wurde unterstellt, dass die<br />

Fondsgesellschaft zu ⅔ zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist. Bei den Objektgesellschaften 1 und<br />

2 wurde von vollständiger Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

ausgegangen.<br />

2<strong>1.</strong> Zum 3<strong>1.</strong>12.2012 soll die Liquiditätsreserve bei<br />

der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaf­


ten 1 und 2 die jeweils im konsolidierten Investitionsplan<br />

dargestellten Beträge umfassen. Etwaige<br />

Änderungen der Kosten der Fondsgesellschaft bzw.<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2 verändern die<br />

Liquiditätsreserve und sind – nach Bedarf – durch<br />

ein von der FIHM AG zur Verfügung zu stellendes<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen zu finanzieren.<br />

Die im konsolidierten Investitionsplan dargestellten<br />

Vergütungen und Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

stellen die fondsabhängigen Kosten gemäß<br />

IDW S4 dar.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen,<br />

beträgt plangemäß (inklusive der erst in<br />

der Bewirtschaftungsphase kalkulierten Provisionen)<br />

1<strong>1.</strong>720.400 €. Sie setzen sich zusammen aus den<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Höhe von<br />

9.570.000 € (inklusive Agio), Beschaffungsprovisionen<br />

für die Stillen Beteiligungen in Höhe von<br />

<strong>1.</strong>400.000 €, Finanzierungsbeschaffungsprovisionen<br />

in Höhe von 403.800 €, Maklerkosten in<br />

Höhe von 17<strong>1.</strong>600 € und Verlängerungsprovisionen<br />

für die Kapitalart ImmoZins (sind planmäßig in<br />

der Bewirtschaftungsphase kalkuliert) in Höhe von<br />

175.000 €.<br />

Erläuterungen zum konsolidierten<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Das einzuwerbende Kommanditkapital der Anleger<br />

bei der Fondsgesellschaft beträgt 63.800.000 €<br />

zuzüglich Agio und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

ImmoWachstum 8.800.000 €<br />

ImmoSpar Top 45.000.000 €<br />

ImmoSpar 10.000.000 €<br />

63.800.000 €<br />

Zuzüglich Agio 3.190.000 €<br />

Kommanditkapital inklusive Agio 66.990.000 €<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Von diesem Kommanditkapital inklusive Agio sind<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 planmäßig noch 54.063.867 €<br />

ausstehend. Die ausstehenden Beträge sind nach<br />

dem 3<strong>1.</strong>12.2012 in Form von monatlichen Sparraten<br />

oder Gutschriften zu erbringen.<br />

Bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 sind Gutschriften für die Kapitalart<br />

ImmoWachstum in Höhe von 245.438 € und<br />

für die Kapitalarten ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

in Höhe von zusammen 37.195 € geplant. Da die<br />

Darstellung im konsolidierten Finanzierungsplan<br />

eine reine Liquiditätsbetrachtung beinhaltet, wurden<br />

die Gutschriften vom Kommanditkapital der Anleger<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in Abzug gebracht.<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Anmerkungen<br />

ist zum 3<strong>1.</strong>12.2012 planmäßig ein Kommanditkapital<br />

der Anleger inklusive Agio in Höhe<br />

von 12.643.500 € bei der Fondsgesellschaft einbezahlt.<br />

Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass die<br />

Ersteinlagen der Anleger bis spätestens 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

vollständig einbezahlt sind und der gesamte Fonds<br />

geschlossen ist.<br />

2. Die einzuwerbenden Stillen Beteiligungen<br />

(ImmoZins) der Anleger bei der Fondsgesellschaft<br />

betragen 17.500.000 € und sollen planmäßig zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 vollumfänglich einbezahlt sein.<br />

3. Die Gründungskommanditistin der Objektgesellschaften<br />

1 und 2, die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, hat<br />

in der Objektgesellschaft 1 eine Kommanditeinlage<br />

in Höhe von 10.000 € gezeichnet und wird in der<br />

Objektgesellschaft 2 eine Kommanditeinlage in<br />

Höhe von <strong>1.</strong>000 € zeichnen.<br />

Von der in der Objektgesellschaft 1 gezeichneten<br />

Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 € wurden<br />

der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH 9.000 € gestundet<br />

und werden mit künftigen Auszahlungen verrechnet,<br />

sodass zum 3<strong>1.</strong>12.2012 sowohl in der Objektgesellschaft<br />

1 als auch in der Objektgesellschaft 2<br />

planmäßig von der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH ein<br />

Kommanditkapital in Höhe von jeweils <strong>1.</strong>000 €<br />

eingezahlt sein wird.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

081<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

4. Entsprechend der getroffenen Darlehensvereinbarung<br />

mit dem finanzierenden Kreditinstitut der<br />

Objektgesellschaft 1 für das Portfolio I und der verbindlichen<br />

Finanzierungszusage des finanzierenden<br />

Kreditinstituts für das Portfolio II der Objektgesellschaft<br />

1 wurden bei der Objektgesellschaft 1 Bankdarlehen<br />

in Höhe von 22.350.739 € kalkuliert.<br />

Für die noch nicht feststehende Immobilieninvestition<br />

der Objektgesellschaft 2 wurden Bankdarlehen in<br />

Höhe von 12.012.000 € angenommen.<br />

Nach der getroffenen Darlehensvereinbarung und<br />

der verbindlichen Finanzierungszusage bei der<br />

Objektgesellschaft 1 sollen zum 3<strong>1.</strong>12.2012 bereits<br />

wieder <strong>1.</strong>346.286 € der auszureichenden Bankdarlehen<br />

bei der Objektgesellschaft 1 getilgt worden<br />

sein.<br />

Bei der Objektgesellschaft 2 betragen die planmäßigen<br />

Tilgungen bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 103.555 €.<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Anmerkungen<br />

beläuft sich der kalkulierte Darlehensstand<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 bei der Objektgesellschaft 1 auf<br />

2<strong>1.</strong>004.453 € und bei der Objektgesellschaft 2 auf<br />

1<strong>1.</strong>908.445 €.<br />

Wegen der unterstellten Darlehenskonditionen<br />

wird auf die „Übersicht über bereits vorhandene<br />

sowie geplante Fremdmittelaufnahmen der Objektgesellschaften<br />

zur langfristigen Finanzierung der<br />

Immobilien erwerbe“ (Darlehensübersicht) auf S. 83 f.<br />

verwiesen.<br />

5. Von den planmäßig auszureichenden Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

sind planmäßig bei der Fondsgesellschaft<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 335.377 € noch nicht<br />

zurückgeführt. Bei der Objektgesellschaft 1 beträgt<br />

der planmäßig zum 3<strong>1.</strong>12.2012 noch nicht zurückgeführte<br />

Betrag 2.100.000 €.<br />

Über die auf S. 80 unter Position 14 und der vorgenannten<br />

Position 5 dargestellte Zwischenfinanzierung<br />

und in der Darlehensübersicht auf S. 83 f. aufgeführte<br />

Endfinanzierung hinaus, nehmen weder die<br />

Fondsgesellschaft noch die Objektgesellschaften 1<br />

082 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

und 2 Fremdmittel in Form von Zwischen­ und Endfinanzierungsmitteln<br />

auf.<br />

6. Das Bewirtschaftungsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beträgt ­<strong>1.</strong>042.144 € und<br />

setzt sich zusammen aus 978.344 € Zinsen für Anleger<br />

der Kapitalart ImmoZins, 60.000 € kalkulierter<br />

Steuerberatungskosten und 3.800 € kalkulierter nicht<br />

abzugsfähiger Vorsteuer auf die Steuerberatungskosten.<br />

Unter Berücksichtigung der im konsolidierten Investitionsplan<br />

angenommenen nicht abzugsfähigen<br />

Vorsteuer in Höhe von 116.866 € betragen die<br />

nicht abzugsfähigen Vorsteuern damit insgesamt<br />

120.666 €.<br />

Das Bewirtschaftungsergebnis der Objektgesellschaft<br />

1 zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beläuft sich auf<br />

<strong>1.</strong>29<strong>1.</strong>515 €. Es beinhaltet kalkulierte Mieteinnahmen<br />

in Höhe von 3.262.491 € sowie angenommene<br />

Zinsaufwendungen in Höhe von <strong>1.</strong>486.002 €,<br />

Steuerberatungskosten in Höhe von 100.000 €,<br />

nicht umlagefähige Nebenkosten in Höhe von<br />

212.062 €, nicht umlagefähige Objektverwaltungskosten<br />

in Höhe von 140.287 € und ein kalkuliertes<br />

Mietausfallwagnis von 32.625 €.<br />

Das Bewirtschaftungsergebnis der Objektgesellschaft<br />

2 zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beläuft sich auf 132.855 €.<br />

Es beinhaltet kalkulierte Mieteinnahmen in Höhe von<br />

450.000 € sowie angenommene Zinsaufwendungen<br />

in Höhe von 224.045 €, Steuerberatungskosten<br />

in Höhe von 40.000 €, nicht umlagefähige Nebenkosten<br />

in Höhe von 29.250 €, nicht umlagefähige<br />

Objektverwaltungskosten in Höhe von 19.350 € und<br />

ein kalkuliertes Mietausfallwagnis von 4.500 €.<br />

Die kalkulierten nicht umlagefähigen Nebenkosten,<br />

sowohl bei der Objektgesellschaft 1 als auch bei<br />

der Objektgesellschaft 2, betragen 6,5 % der kalkulierten<br />

Mieteinnahmen.<br />

Mögliche Zinseinnahmen der Fondsgesellschaft und<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2 aus der Anlage<br />

freier Liquidität werden aus Vorsichtsgründen in der<br />

Investitionsphase außer Betracht gelassen.


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

7.<strong>1.</strong>2 Übersicht über bereits vorhandene sowie geplante Fremdmittelaufnahmen der Objektgesellschaften<br />

zur langfristigen Finanzierung der Immobilienerwerbe<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Finanzierung Immobilienportfolio I<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 02.0<strong>1.</strong>2018<br />

Darlehensbetrag 1<strong>1.</strong>900.000 € 8.912.079 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % ­­<br />

Auszahlung per 03.0<strong>1.</strong>2011/0<strong>1.</strong>07.2011 ­­<br />

Zinssatz nominal 6­Monats­EURIBOR mit Trigger­Rate<br />

zzgl. Marge von 1,9 % p. a.<br />

(gefixter Zinssatz für 2. Halbjahr 2011:<br />

3,677 % p. a.) 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 02.0<strong>1.</strong>2018 bis zum 3<strong>1.</strong>12.2022<br />

Kapitaldienst kalendervierteljährlich nachträglich,<br />

erstmals zum 3<strong>1.</strong>03.2011<br />

Tilgung Cash Sweep bis LTV 70 % (Verwendung sämtlicher<br />

Liquiditätsüber schüsse nach Abzug der Objektbe<br />

wirtschaftungskosten bis zum Erreichen eines<br />

Beleihungswerts von 70 %)<br />

danach 2,5 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

02.0<strong>1.</strong>2018<br />

Finanzierung Immobilienportfolio II<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

2. Finanzierungsphase<br />

ab 03.0<strong>1.</strong>2018<br />

monatlich nachträglich, erstmals<br />

zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2018<br />

6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

02.0<strong>1.</strong>2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2022<br />

Sondertilgung der Restvaluta zum 3<strong>1.</strong>12.2022 in<br />

Höhe von 5.803.099 €<br />

2./3. Finanzierungsphase<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Darlehensbetrag 10.450.739 € 8.147.058 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % –<br />

Auszahlung per 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012/0<strong>1.</strong>07.2012 –<br />

Zinssatz nominal 6­Monats­EURIBOR mit Trigger­Rate zzgl. Marge<br />

von 1,85 % p. a. 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2018 –<br />

Kapitaldienst kalendervierteljährlich nachträglich monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Tilgung Cash Sweep bis LTV 65 % (Verwendung sämtlicher 6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

Liquiditäts überschüsse nach Abzug der Objektbewirt ­ 3<strong>1.</strong>12.2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2023<br />

schaftungskosten bis zum Erreichen eines Beleihungs­ danach 2 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta<br />

werts von 65 %)<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2023) zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

danach 2 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 (Ende 2026 kalkulierte Tilgung der<br />

3<strong>1.</strong>12.2018<br />

Restvaluta in Höhe von 5.000.647 €)<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

083<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Die vorgenannten Darlehenskonditionen des Immobilienportfolios<br />

I für die <strong>1.</strong> Finanzierungsphase bis<br />

02.0<strong>1.</strong>2018 beruhen auf dem abgeschlossenen<br />

Darlehensvertrag der Objektgesellschaft 1 vom<br />

02./09.12.2010. Weitere Erläuterungen finden Sie<br />

unter „Rechtliche Grundlagen“, S. 131 f.<br />

Den Konditionen des Immobilienportfolios I für die 2.<br />

Finanzierungsphase liegen ausschließlich Annahmen<br />

zugrunde.<br />

Die vorgenannten Darlehenskonditionen des Immobilienportfolios<br />

II für die <strong>1.</strong> Finanzierungsphase bis<br />

Objektgesellschaft 2<br />

Finanzierung geplante Immobilieninvestition<br />

084 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

Darlehensbetrag 12.012.000 € 9.739.104 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % –<br />

Auszahlung per 0<strong>1.</strong>07.2012/3<strong>1.</strong>12.2012 –<br />

Zinssatz nominal 5,50 % p. a. 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2018 –<br />

2./3. Finanzierungsphase<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Kapitaldienst monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>07.2012 monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Tilgung 2,5 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen 6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2023<br />

danach 2 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2023) zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 (Ende 2026 kal kulierte Tilgung der<br />

Restvaluta in Höhe von 5.925.859 €)<br />

Den Konditionen liegen ausschließlich Annahmen<br />

zugrunde. Es wurden bislang noch keine Gespräch e<br />

mit Kreditinstituten geführt.<br />

07.1<br />

3<strong>1.</strong>12.2018 beruhen auf einer verbindlichen Finanzierungszusage<br />

gegenüber der Objektgesellschaft 1<br />

vom 06./10.06.201<strong>1.</strong> Der Darlehensvertrag ist noch<br />

nicht abgeschlossen. Weitere Erläuterungen finden<br />

Sie unter „Rechtliche Grundlagen“, S. 133.<br />

Den Konditionen des Immobilienportfolios II für die<br />

2./3. Finanzierungsphase liegen ausschließlich<br />

Annahmen zugrunde.<br />

Hinsichtlich der planmäßig bereits in der Investitions­/Platzierungsphase<br />

aufzunehmenden und<br />

ganz/oder teilweise zurückzuführenden Zwischenfinanzierungsmittel<br />

wird auf die Erläuterungen unter<br />

„Rechtliche Grundlagen“, S. 133 f. verwiesen.


7.<strong>1.</strong>3 Investitions- und Finanzierungsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Investitionsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Investition in % d. Gesamtinvestition<br />

Anschaffungskosten Beteiligungen Objektgesellschaften 1<br />

und 2<br />

in % d. Kapitals<br />

inkl. Agio<br />

16.192.486 55,01 % 19,16 %<br />

Eigenkapitalvermittlung 9.570.000 32,51 % 11,33 %<br />

Beschaffung Stille Beteiligungen <strong>1.</strong>400.000 4,76 % 1,66 %<br />

Fondskonzeption <strong>1.</strong>000.000 3,40 % 1,18 %<br />

Einrichtung Zeichnerverwaltung 406.500 1,38 % 0,48 %<br />

Geschäftsführung 110.000 0,37 % 0,13 %<br />

Haftungsübernahme Komplementärin 93.750 0,32 % 0,11 %<br />

Finanzierungsbeschaffung 25.000 0,08 % 0,03 %<br />

Vergütungen 12.605.250 42,82 % 14,92 %<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 200.000 0,68 % 0,24 %<br />

Zwischenfinanzierungszinsen 187.132 0,64 % 0,22 %<br />

Treuhandvergütung 20.000 0,07 % 0,02 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 15.000 0,05 % 0,02 %<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 116.866 0,40 % 0,14 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage 538.998 1,83 % 0,64 %<br />

Liquiditätsreserve 100.000 0,34 % 0,12 %<br />

Gesamtinvestition 29.436.734 100,00 % 34,84 %<br />

Finanzierungsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Finanzierung in % d. Gesamtinvestition<br />

Kommanditkapital Anleger, inklusive Agio 66.990.000<br />

abzgl. ausstehend zum 3<strong>1.</strong>12.2012 ­54.063.867<br />

abzgl. Gutschriften ImmoWachstum bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012<br />

­245.438<br />

abzgl. Gutschriften ImmoSpar (Top) bis 3<strong>1.</strong>12.2012 ­37.195<br />

in % d. Kapitals<br />

inkl. Agio<br />

Kommanditkapital Anleger, inklusive Agio, eingezahlt<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 12.643.500 42,95 % 14,96 %<br />

Anleger ImmoZins (Stille Beteiligungen) 17.500.000 59,45 % 20,71 %<br />

Kapital gesamt, inklusive Agio bis 3<strong>1.</strong>12.2012 30.143.500 102,40 % 35,68 %<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen per 3<strong>1.</strong>12.2012 335.377 1,14 % 0,40 %<br />

Bewirtschaftungsergebnis bis 3<strong>1.</strong>12.2012 -<strong>1.</strong>042.144 -3,54 % -1,23 %<br />

Gesamtfinanzierung 29.436.734 100,00 % 34,84 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf­ bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

085<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Erläuterungen zum Investitionsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose) und zum Finanzierungsplan<br />

Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Während es sich beim Investitions­ und Finanzierungsplan<br />

auf S . 76 f. um eine konsolidierte Darstellung<br />

der Investitions­ und Finanzierungspläne der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 handelt, wird auf vorstehender S. 85 der<br />

isolierte Investitions­ und Finanzierungsplan der<br />

Fondsgesellschaft abgebildet.<br />

Die einzelnen Positionen stellen auch hier Nettobeträge<br />

(ohne Umsatzsteuer) dar. Nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuern sind separat kalkuliert.<br />

Erläuterungen zum Investitionsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Die kalkulierten Anschaffungskosten für die Beteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften 1 und 2 betragen<br />

insgesamt 16.192.486 €.<br />

Sie gliedern sich wie folgt auf:<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Kommanditkapital 175.000 €<br />

Sonstige Einlage 9.242.136 € 9.417.136 €<br />

Objektgesellschaft 2<br />

Kommanditkapital 10.000 €<br />

Sonstige Einlage 6.765.350 € 6.775.350 €<br />

2. Die übrigen Positionen des Investitionsplans der<br />

Fondsgesellschaft wurden bereits auf den S. 78 bis<br />

81 erläutert. Es wird auf die Ausführungen dort verwiesen.<br />

086 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

16.192.486 €<br />

07.1<br />

Erläuterungen zum Finanzierungsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose)<br />

Sämtliche Positionen des Finanzierungsplans der<br />

Fondsgesellschaft wurden bereits auf den S. 81 bis<br />

82 erläutert. Es wird auf die Ausführungen dort verwiesen.<br />

Die Fondsgesellschaft (Emittentin) hat folgende<br />

Fremdfinanzierungsdarlehen aufgenommen:<br />

▪ Zwischenfinanzierungsdarlehen einer Privatperson<br />

in Höhe von 2.500.000 € gemäß fest abgeschlossenem<br />

Darlehensvertrag vom 20.06.2011<br />

und einer Laufzeit bis zum 29.12.2011; das<br />

Zwischen finanzierungsdarlehen wird planmäßig<br />

per Ende 2011 getilgt und ist daher zum Stand<br />

per 3<strong>1.</strong>12.2012 nicht mehr vorhanden; nähere<br />

Angaben zu den Darlehenskonditionen sowie den<br />

vereinbarten Sicherheiten sind der Darstellung auf<br />

Seite 133 zu entnehmen<br />

▪ Kontokorrentdarlehen mit der FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG über bis zu<br />

<strong>1.</strong>400.000 €; Grundlage ist der fest abgeschlossene<br />

Darlehensvertrag vom 07.07.2011 mit einer<br />

Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013; das Kontokorrentdarlehen<br />

dient zum Ausgleich von Liquiditätsschwankungen<br />

und wird nur bei Bedarf in Anspruch<br />

genommen; per Ende 2012 wird mit einer Inanspruchnahme<br />

in Höhe von 335.377 € kalkuliert;<br />

die Emittentin kann in Abhängigkeit von ihrer Liquiditätssituation<br />

eine einmalige Verlängerung bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2014 verlangen; nähere Angaben zu<br />

den Darlehenskonditionen sowie den vereinbarten<br />

Sicherheiten sind auch diesbezüglich der Darstellung<br />

auf Seite 133 zu entnehmen<br />

Darüber hinaus nimmt die Emittentin keine Fremdmittel<br />

(in Form von Zwischenfinanzierungs­ und Endfinanzierungsmitteln)<br />

auf.


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.1<br />

087<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

7.2 Prognoserechnung<br />

Prognoserechnung Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG – Konsolidierte Darstellung<br />

088 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

1 Mieteinnahmen Objektgesellschaft 1 2.500 2.511 2.511 2.534<br />

2 Mieteinnahmen Objektgesellschaft 2 <strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>320<br />

3 Erträge aus Liquiditätsreserve 2 2 45 3<br />

4 Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 1<br />

5 Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 2<br />

Erträge 3.822 3.833 3.876 3.857<br />

6 Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 1 295 296 296 331<br />

7 Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 2 156 156 156 174<br />

8 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Fondsgesellschaft 170 170 250 170<br />

9 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Objektgesellschaft 1 98 98 98 98<br />

10 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Objektgesellschaft 2 58 58 58 58<br />

11 Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1 <strong>1.</strong>241 <strong>1.</strong>199 <strong>1.</strong>160 <strong>1.</strong>118<br />

12 Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2 647 629 611 591<br />

13 Zwischenfinanzierungszinsen Fondsgesellschaft 23<br />

14 Zwischenfinanzierungszinsen Objektgesellschaft 1 147 10<br />

Kosten 2.835 2.616 2.628 2.539<br />

Erträge nach Kosten 987 <strong>1.</strong>217 <strong>1.</strong>248 <strong>1.</strong>318<br />

15 Auszahlungen auf das eingezahlte Kommanditkapital ab Volleinzahlung 6,00% 6,00% 6,00% 6,00%<br />

16 ImmoWachstum Auszahlung<br />

17 ImmoSpar Top Auszahlung<br />

18 ImmoSpar Auszahlung<br />

19 ImmoZins 5,00 Mindestverzinsung 400 400 400 184<br />

20 ImmoZins 5,75 Mindestverzinsung 345 345 345 345<br />

21 ImmoZins 6,25 Mindestverzinsung 219 219 219 219<br />

22 Gründungsgesellschafterin Auszahlung/Auseinandersetzungsguthaben<br />

Objektgesellschaft 1<br />

6 15 14<br />

Erträge nach Kosten, Auszahlungen, Mindestverzinsungen 23 247 270 556<br />

23 Gutschriften auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

6,00%/ 6,00%/ 6,00%/ 6,00%/<br />

bis Volleinzahlung*<br />

5,75% 5,75% 5,75% 5,75%<br />

24 ImmoWachstum Gutschrift 318 367 388 410<br />

25 ImmoSpar Top Gutschrift 216 357 493 631<br />

26 ImmoSpar Gutschrift 5 35 70 105<br />

Zwischensumme -516 -511 -681 -591<br />

27 Ansparleistung ImmoWachstum 318 367 388 410<br />

28 Ansparleistungen ImmoSpar Top und ImmoSpar 3.660 3.948 4.330 4.696<br />

29 Kalkulation Beitragsfreistellungen ImmoSpar Top und ImmoSpar ­124 ­342 ­503 ­634<br />

30 Einzahlung ausstehende Einlage Gründungsgesellschafterin 6 3<br />

Liquidität nach Auszahlungen, Gutschriften, Mindestverzinsungen,<br />

Ansparleistungen p. a.<br />

3.338 3.467 3.536 3.881<br />

31 Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1 ­733 ­646 ­685 ­727<br />

32 Sondertilgung Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

33 Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2 ­314 ­332 ­350 ­370<br />

34 Tilgungen Zwischenfinanzierung Fondsgesellschaft ­335<br />

35 Tilgungen Zwischenfinanzierung Objektgesellschaft 1 ­<strong>1.</strong>956 ­144<br />

36 Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

37 Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

38 ImmoZins 5,00 Rückzahlung ­4.800 ­<strong>1.</strong>067<br />

39 ImmoZins 5,75 Rückzahlung<br />

40 ImmoZins 6,25 Rückzahlung<br />

41 Liquidationsausschüttung Anleger<br />

Liquidität gesamt p. a. 120 - 2.346 -2.300 <strong>1.</strong>717<br />

42 Liquiditätsreserve 120 120 2.465 165 <strong>1.</strong>883<br />

*Anleger der Kapitalart ImmoWachstum erhalten auf ihre Ersteinlage (ohne Agio) eine Gutschrift von 6,00 % p. a.; i. Ü. betragen die Gutschriften 5,75 % p. a.


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Liquidation<br />

2.587 2.601 2.656 2.692 2.716 2.773 2.788 2.847 2.885 2.911<br />

<strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>320 <strong>1.</strong>381 <strong>1.</strong>411 <strong>1.</strong>411 <strong>1.</strong>411 <strong>1.</strong>411 <strong>1.</strong>477 <strong>1.</strong>509<br />

34 70 38 80 117 113 52 59 36 36<br />

33.105<br />

18.111<br />

3.941 3.990 4.015 4.153 4.245 4.297 4.252 4.318 4.398 4.456 5<strong>1.</strong>216<br />

305 323 313 344 458 327 683 352 451 499<br />

156 156 156 163 167 167 167 392 671 178<br />

182 242 182 182 230 195 195 195 209 209<br />

105 105 105 105 112 112 112 112 120 120<br />

62 62 62 62 66 66 66 66 71 71<br />

<strong>1.</strong>074 <strong>1.</strong>057 961 893 821 744 335 318 312 304<br />

570 548 568 531 492 450 406 377 369 360<br />

2.453 2.491 2.346 2.279 2.345 2.061 <strong>1.</strong>964 <strong>1.</strong>812 2.202 <strong>1.</strong>742 0<br />

<strong>1.</strong>488 <strong>1.</strong>499 <strong>1.</strong>668 <strong>1.</strong>874 <strong>1.</strong>900 2.236 2.288 2.506 2.196 2.714 5<strong>1.</strong>216<br />

6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50%<br />

32 356 528 528 572 572 572 572<br />

13 <strong>1.</strong>286 2.044 2.048 2.048<br />

3 295 454 455 455<br />

123 61<br />

345 345 150 100 50<br />

219 219 219 219 219 88 58 29<br />

38<br />

763 874 <strong>1.</strong>268 <strong>1.</strong>199 <strong>1.</strong>103 <strong>1.</strong>603 77 -594 -879 -360 5<strong>1.</strong>216<br />

6,00%/ 6,00%/ 6,00%/ 6,00%/<br />

5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25%<br />

434 459 453 161<br />

772 916 <strong>1.</strong>066 <strong>1.</strong>228 <strong>1.</strong>399 <strong>1.</strong>568 687 100 104 107<br />

141 177 214 254 296 337 138 18 18 19<br />

-583 -678 -466 -445 -592 -302 -748 -712 -<strong>1.</strong>000 -486 5<strong>1.</strong>216<br />

434 459 453 161<br />

5.043 5.374 5.690 5.886 6.157 6.365 3.623 203 122 126<br />

­746 ­839 ­917 ­967 ­<strong>1.</strong>004 ­<strong>1.</strong>026 ­748 ­25<br />

4.148 4.315 4.761 4.635 4.562 5.037 2.127 -535 -879 -360 5<strong>1.</strong>216<br />

­772 ­931 ­<strong>1.</strong>101 ­<strong>1.</strong>169 ­<strong>1.</strong>242 ­<strong>1.</strong>318 ­517 ­112 ­119 ­127<br />

­5.803<br />

­391 ­413 ­601 ­638 ­677 ­719 ­763 ­130 ­138 ­147<br />

­<strong>1.</strong>067 ­<strong>1.</strong>067<br />

­3.600 ­800 ­800 ­800<br />

­2.100 ­467 ­467 ­467<br />

­5.001<br />

­5.926<br />

­40.520<br />

<strong>1.</strong>919 -<strong>1.</strong>696 2.258 2.028 -257 -3.270 380 -<strong>1.</strong>244 -<strong>1.</strong>136 -634 -230<br />

3.801 2.106 4.364 6.392 6.135 2.865 3.245 2.001 865 230 0<br />

Alle Angaben in Tausend €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf­ bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tat sächlichen Werten kommen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.2<br />

089<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

- Konsolidierte Darstellung<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Investitionsgegenstand der Fondsgesellschaft ist eine<br />

Beteiligung in Höhe von ca. 94,6 % der Anteile an der<br />

Objektgesellschaft 1, welche zwei Immobilienportfolios<br />

an zehn Standorten in Bayern, Rheinland­Pfalz,<br />

Nordrhein­Westfalen und dem Saarland erworben<br />

hat. Bei vier Objekten hat hierbei zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung bereits der Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten stattgefunden.<br />

Außerdem ist über die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

2 eine weitere, noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition im Laufe des Jahres 2012<br />

mit einem Immobilienkaufpreis von 17.160.000 €<br />

geplant. Die Objektgesellschaft 2 ist zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht gegründet. Plangemäß<br />

wird die Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft<br />

100 % an der Objektgesellschaft 2 betragen.<br />

Konkrete Immobilienprojekte bezüglich der weiteren<br />

Investition liegen noch nicht vor. Die Investitionsentscheidung<br />

setzt die Zustimmung des aus dem Anlegerkreis<br />

zu wählenden Beirats/Anlageausschusses<br />

voraus.<br />

Die abgebildete Prognoserechnung ist eine konsolidierte<br />

Darstellung der Prognoserechnungen der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften 1<br />

und 2. Um eine größere Übersichtlichkeit der Prognoserechnung<br />

zu gewährleisten, wurde darauf verzichtet,<br />

Zahlungsströme zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und den Objektgesellschaften 1 und 2 abzubilden.<br />

Die Zahlen der Prognoserechnung sind auf volle Tausend<br />

€ auf­ bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu<br />

geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen. Die Prognoserechnung beruht auf<br />

geschätzten Einnahmen und Ausgaben, die ebenfalls<br />

von den tatsächlichen Werten abweichen können.<br />

Steuerlich abzugsfähig sind – in den Grenzen<br />

des § 15 b EStG – die ausgewiesenen Kosten nur,<br />

wenn und soweit sie tatsächlich anfallen. Zuflüsse und<br />

Abflüsse wurden hierbei in der Regel dem jeweiligen<br />

Verursachungszeitraum gegenübergestellt. Es können<br />

090 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

sich Abweichungen durch zeitliche Verschiebungen<br />

der Einnahmen oder Ausgaben ergeben. Die Prognoserechnung<br />

basiert teilweise auf variablen Parametern,<br />

die von der zukünftigen Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

wie auch der Objektgesellschaften 1 und<br />

2 abhängen und nachfolgend im Einzelnen erläutert<br />

sind. Die Nummerierung der folgenden Absätze entspricht<br />

den jeweiligen Zeilen der Prognoserechnung.<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen Objektgesellschaft 1<br />

Die Miteinnahmen wurden entsprechend den abgeschlossenen<br />

Mietverträgen ab den jeweils bereits<br />

erfolgten bzw. geplanten Übernahmezeitpunkten der<br />

Objekte in Ansatz gebracht. Mietänderungen wurden<br />

während der festen Mietvertragslaufzeiten entsprechend<br />

den abgeschlossenen Mietverträgen berücksichtigt.<br />

Hierbei wurde im Jahr 2011 eine Inflationsrate<br />

von 1,5 %, im Jahr 2012 eine Inflationsrate von 2,0 %<br />

und ab 2013 eine Inflationsrate von 2,25 % p. a. unterstellt.<br />

Nach Ablauf der festen Mietvertragslaufzeiten<br />

wurde unterstellt, dass die jeweiligen Verlängerungsoptionen<br />

gezogen werden.<br />

2. Mieteinnahmen Objektgesellschaft 2<br />

Es wurden die erwarteten Mieteinnahmen aus der<br />

geplanten Investition in Ansatz gebracht. Hierbei<br />

wurden ein Erwerb zur 13fachen Jahresmiete und<br />

eine Inflationsrate im Jahr 2012 von 2,0 % und ab<br />

2013 von 2,25 % p. a. unterstellt. Mietänderungen<br />

und Verlängerungsoptionen wurden – in Anlehnung<br />

an die bei der Objektgesellschaft 1 abgeschlossenen<br />

Mietverträge – kalkuliert. Nach Ablauf der –<br />

ebenfalls in Anlehnung an die bei der Objektgesellschaft<br />

1 abgeschlossenen – angenommenen festen<br />

Mietvertragslaufzeiten wurde auch hier unterstellt,<br />

dass die jeweiligen Verlängerungsoptionen gezogen<br />

werden.<br />

3. Erträge aus Liquiditätsreserve<br />

Die Erträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

wurden mit 2,5 % p. a. ab 2013 für die gesamte<br />

Fondslaufzeit kalkuliert.<br />

Da die geplante verzinsliche Anlage der Liquiditätsreserve<br />

nach Ansicht der Anbieterin vorliegend den Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen<br />

ist, greifen die Regelungen der Abgeltungsteuer nicht.


Die anfallende Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag aus den vereinnahmten Zinsen<br />

kann von den Direktkommanditisten bzw. Treugebern<br />

im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

auf die persönliche Einkommensteuer als<br />

Steuergutschrift angerechnet werden.<br />

Die ausgewiesenen Erträge aus Liquiditätsreserve<br />

stellen die bereits um die Kapitalertragsteuer zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag reduzierten Beträge dar.<br />

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den <strong>Prospekt</strong>teil<br />

„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

4. Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 1<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die Veräußerung<br />

der beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1, wobei ein Veräußerungserlös in Höhe<br />

des 11,37fachen der für das Jahr 2026 angenommenen<br />

Jahresmiete unterstellt wurde. Die beiden<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1<br />

wurden durchschnittlich zum 12,37fachen der prognostizierten<br />

Mieteinnahmen des Jahres 2013 erworben.<br />

Etwaige vom Veräußerer zu tragende Verkaufsnebenkosten<br />

wurden nicht separat kalkuliert und sind<br />

über den gegenüber dem Erwerb niedrigeren erwarteten<br />

Verkaufsfaktor mit berücksichtigt.<br />

5. Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 2<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 auch<br />

die Veräußerung der im Laufe des Jahres 2012<br />

vorgesehenen Immobilieninvestition der Objektgesellschaft<br />

2, wobei ein Veräußerungserlös in<br />

Höhe des 12fachen der für das Jahr 2026 angenommenen<br />

Jahresmiete unterstellt wurde. Die<br />

kalkulierten Anschaffungskosten dieser Immobilieninvestition<br />

belaufen sich auf das 13fache der<br />

unterstellten Mieteinnahmen des Jahres 2013.<br />

Etwaige vom Veräußerer zu tragende Verkaufsnebenkosten<br />

wurden auch hier nicht separat kalkuliert<br />

und sind über den gegenüber dem Erwerb niedrigeren<br />

erwarteten Verkaufsfaktor mit berücksichtigt.<br />

6. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 1<br />

Diese Position wurde mit 11,8 % der kalkulierten<br />

Mieteinnahmen der Objektgesellschaft 1 in Ansatz<br />

gebracht und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Kalkulierte nicht<br />

umlagefähige Nebenkosten 6,5 % der Mieteinnahmen<br />

Kalkulierte<br />

Objektverwaltungskosten 4,3 % der Mieteinnahmen<br />

Kalkuliertes<br />

Mietausfallwagnis 1,0 % der Mieteinnahmen<br />

11,8 % der Mieteinnahmen<br />

Unter Berücksichtigung der bestehenden Mietverträge<br />

in der Objektgesellschaft 1 geht die Anbieterin<br />

von nicht umlagefähigen Nebenkosten in Höhe von<br />

ca. 6,5 % der anfänglichen Mieteinnahmen aus. Dieser<br />

Prozentsatz wird für die gesamte Prognosedauer<br />

unverändert beibehalten.<br />

Mit Vertrag vom 08.12.2010 wurde mit der IAMV<br />

Immobilien Asset Management Verwaltung GmbH<br />

ein Vertrag über die kaufmännische und technische<br />

Objektverwaltung abgeschlossen. Die jährlichen<br />

Verwaltungskosten belaufen sich vertragsgemäß<br />

auf 4,3 % der jährlichen Netto­Sollkaltmieten des<br />

jeweiligen Kalenderjahres zuzüglich Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit<br />

bis Ende des Jahres 2015. Der angenommene<br />

Prozentsatz wurde für die gesamte Prognosedauer<br />

unverändert beibehalten. Aus Vorsichtsgründen<br />

wurde unterstellt, dass sämtliche Objektverwaltungskosten<br />

nicht auf die Mieter umlegbar sind.<br />

Aufgrund der bonitätsstarken Mieterstruktur mit langfristigen<br />

Mietverträgen, ist ein Mietausfallwagnis in<br />

Höhe von 1 % der Jahresnettomieteinnahmen für die<br />

Objektgesellschaft 1 während der gesamten Prognosedauer<br />

kalkuliert.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden im<br />

Jahr 2016 einmalig Kosten für Objektprüfung in Höhe<br />

von 50.000 € wegen des Auslaufens von Gewährleistungsfristen<br />

kalkuliert und entsprechend dem Verhältnis<br />

der erwarteten Mieteinnahmen des Jahres 2016 auf<br />

die Objektgesellschaften 1 und 2 aufgeteilt. Auf die<br />

Objektgesellschaft 1 entfallen entsprechend 32.161 €.<br />

Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweiligen Jahren<br />

des Auslaufens der ersten Festmietzeit Revitalisierungskosten<br />

in Höhe von – je nach Objekt – 10 % oder<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.2<br />

091<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

50 % der jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten<br />

Miete angenommen. In den Jahren 2018 bis 2026<br />

wurden insgesamt 814.738 € an Revitalisierungskosten<br />

in der Objektgesellschaft 1 eingeplant.<br />

7. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 2<br />

Analog der Kalkulation bei der Objektgesellschaft 1<br />

wurde auch für das noch nicht feststehende Immobilienportfolio<br />

der Objektgesellschaft 2 mit 11,8 %<br />

der angenommenen Mieteinnahmen gerechnet. Die<br />

Zusammensetzung der Position entspricht derjenigen<br />

bei der Objektgesellschaft 1 (vgl. 6.).<br />

Die Anbieterin geht hierbei davon aus, dass die noch<br />

nicht feststehenden Mietverträge der Objektgesellschaft<br />

2 hinsichtlich der Nebenkosten ähnliche Regelungen<br />

aufweisen werden, wie diejenigen der Objektgesellschaft<br />

1, dass hinsichtlich der Objektverwaltung<br />

ein entsprechender Vertrag wie bei der Objektgesellschaft<br />

1 abgeschlossen werden kann und dass<br />

eine ähnlich bonitätsstarke Mieterstruktur wie bei der<br />

Objektgesellschaft 1 vorhanden sein wird.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden<br />

im Jahr 2016 einmalige Kosten für Objektprüfung<br />

in Höhe von 50.000 € wegen des Auslaufens von<br />

Gewährleistungsfristen kalkuliert und entsprechend<br />

dem Verhältnis der erwarteten Mieteinnahmen des<br />

Jahres 2016 auf die Objektgesellschaften 1 und 2<br />

aufgeteilt. Auf die Objektgesellschaft 2 entfallen entsprechend<br />

17.839 €.<br />

Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweils unterstellten<br />

Jahren des Auslaufens der ersten Festmietzeit<br />

Revitalisierungskosten in Höhe von 50 % der jeweils in<br />

dem betreffenden Jahr kalkulierten Miete angenommen.<br />

Insgesamt wurden in den Jahren 2024 bis 2025<br />

72<strong>1.</strong>944 € an Revitalisierungskosten in der Objektgesellschaft<br />

2 eingeplant.<br />

8. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Position beinhaltet die erwarteten Kosten für<br />

die Geschäftsführung sowie für die Treuhänderin,<br />

Steuerberatungskosten, Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer und sonstige<br />

Fonds kosten. In den Jahren 2015, 2018 und 2021<br />

092 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

sind zudem zusätzlich Verlängerungsprovisionen für<br />

den Teil der Stillen Beteiligungen, welche nicht zu<br />

den jeweils ersten Kündigungsmöglichkeiten beendet<br />

werden, kalkuliert.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft ist gesellschaftsvertraglich fest<br />

vereinbart und beträgt in der Vermietungsphase<br />

anfänglich 70.000 € p. a. Sie verändert sich vereinbarungsgemäß<br />

alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei<br />

einer angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für die Treuhänderin, Steuerberatungskosten,<br />

Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige Fondskosten<br />

belaufen sich auf anfänglich 100.000 € p. a.<br />

Die Höhe der Kosten beruht zum Teil auf bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen und zum Teil auf Schätzungen<br />

der Anbieterin. Die angenommenen Kosten verändern<br />

sich alle vier Jahre um 80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland bei einer angenommenen<br />

Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Verlängerungsprovisionen betragen<br />

80.000 € im Jahr 2015, 60.000 € im Jahr 2018 und<br />

35.000 € im Jahr 202<strong>1.</strong><br />

9.­10. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />

Objektgesellschaften 1 und 2<br />

Die Positionen beinhalten jeweils die erwarteten Kosten<br />

für die Geschäftsführung sowie für Steuerberatungskosten,<br />

eventuelle nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

und sonstige Fondskosten.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />

Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 ist gesellschaftsvertraglich<br />

fest vereinbart und beträgt in der<br />

Vermietungsphase anfänglich 63.000 € p. a. bei<br />

der Objektgesellschaft 1 und 33.000 € p. a. bei der<br />

Objektgesellschaft 2. Sie verändern sich vereinbarungsgemäß<br />

alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei einer<br />

angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für Steuerberatung, eventuelle<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige


Kosten belaufen sich auf anfänglich 35.000 € p. a.<br />

bei der Objektgesellschaft 1 und 25.000 € p. a. bei<br />

der Objektgesellschaft 2. Die Höhe der Kosten beruht<br />

auf Schätzungen der Anbieterin. Die angenommenen<br />

Kosten verändern sich alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland<br />

bei einer angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

1<strong>1.</strong> Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den in der<br />

Darlehensübersicht dargestellten Annahmen ermittelt.<br />

Bis 3<strong>1.</strong>12.2017 wurde hierbei auf Basis der bereits<br />

getroffenen Darlehensvereinbarung für das Portfolio<br />

I mit dem Zinssatz gemäß der vereinbarten Obergrenze<br />

von 5,5 % p. a. kalkuliert. Der tatsächliche,<br />

variabel vereinbarte Zinssatz unterschreitet zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung den kalkulierten Zinssatz<br />

erheblich (ca. 3,7 % p. a.). Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2018 wurde für<br />

den gesamten weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz<br />

von 6,0 % p. a. angenommen.<br />

Für das Portfolio II wurde unter Berücksichtigung der<br />

verbindlichen Finanzierungszusage mit einem Zinssatz<br />

von 6,55 % p. a. bis Ende 2018 kalkuliert. Der<br />

tatsächliche, nach Darlehensausreichung zu entrichtende<br />

Zinssatz ist wiederum variabel ausgestaltet und<br />

wird nur bei Erreichen einer vereinbarten Obergrenze<br />

fixiert. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung würde<br />

der variable Zinssatz für die Darlehen ca. 3,6 % p. a.<br />

betragen. Für die Anschlussfinanzierungen wurde im<br />

gesamten weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz von<br />

6,0 % p. a. angenommen.<br />

12. Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den in<br />

der Darlehensübersicht dargestellten Annahmen<br />

ermittelt. Ein entsprechender Darlehensvertrag<br />

wurde bislang weder abgeschlossen noch vorverhandelt.<br />

Bis 3<strong>1.</strong>12.2018 wurde hierbei mit einem festen<br />

Zinssatz von 5,5 % p. a. kalkuliert. Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

wurde für den gesamten weiteren Prognosezeitraum<br />

ein Zinssatz von 6,0 % p. a. angenommen.<br />

13. Zwischenfinanzierungszinsen Fonds gesellschaft<br />

Von den planmäßig auszureichenden Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

der Fondsgesellschaft werden<br />

annahmegemäß im Jahr 2013 die zum 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

noch vorhandenen Restvaluten in Höhe von<br />

335.377 € zurückgeführt. Hierfür wurden im Jahr<br />

2013 zu entrichtende Zinsen in Höhe von 7 % p. a.<br />

bezogen auf den kalkulierten Darlehensstand zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 in die Prognoserechnung eingestellt.<br />

14. Zwischenfinanzierungszinsen Objektgesellschaft 1<br />

Von den planmäßig auszureichenden Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

der Objektgesellschaft 1 werden<br />

annahmegemäß in den Jahren 2013 und 2014<br />

die zum 3<strong>1.</strong>12.2012 noch vorhandenen Restvaluten<br />

in Höhe von 2.100.000 € zurückgeführt. Hierfür wurden<br />

in den Jahren 2013 und 2014 zu entrichtende<br />

Zinsen in Höhe von 7 % p. a. bezogen auf den kalkulierten<br />

Darlehensstand zum jeweiligen Vorjahresende<br />

kalkuliert.<br />

15.­26. Auszahlungen/Gutschriften<br />

Die geplanten Auszahlungen und die Gutschriften<br />

werden in Tausend € und % der Beteiligungssummen<br />

ohne Agio dargestellt. Dabei wurde unterstellt, dass<br />

in den Jahren 2013 bis 2022 insgesamt 30 % des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals der Kapitalarten<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar beitragsfrei gestellt<br />

werden und entsprechend niedrigere Auszahlungen<br />

zu leisten sind (vgl. nachfolgend 29.).<br />

Mit dargestellt sind auch die geplanten Auszahlungen<br />

bzw. Auseinandersetzungsguthaben für die Gründungsgesellschafterin<br />

der Objektgesellschaft 1, die <strong>NGF</strong><br />

Beteiligung GmbH, welche diese planmäßig aus ihrer<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 1 bis zu ihrem<br />

angenommenen Ausscheiden im Jahr 2017 erhält.<br />

Die Mindestverzinsung für Anleger der Kapitalart<br />

ImmoZins beträgt 5,0 %, 5,75 % oder 6,25 % p. a.,<br />

je nach Mindestlaufzeit der Stillen Beteiligung.<br />

27. ­ 28. Ansparleistung ImmoWachstum,<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

Unter dieser Position werden die von den Anlegern<br />

durch Ratenzahlung und geplante Gutschriften zu<br />

erbringenden Kapitaleinlagen wiedergegeben.<br />

29. Kalkulation Beitragsfreistellungen<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

Es wurde unterstellt, dass ein Teil des gezeichneten<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.2<br />

093<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

Kommanditkapitals der Kapitalarten ImmoSpar Top<br />

und ImmoSpar nicht vollständig eingezahlt, sondern<br />

von den Anlegern nach den Regularien des Gesellschaftsvertrages<br />

dauerhaft beitragsfrei gestellt wird.<br />

Insgesamt wurde mit einer Beitragsfreistellungsquote<br />

von 30 % des gezeichneten Kommanditkapitals dieser<br />

beiden Kapitalarten über einen Zeitraum von<br />

zehn Jahren, beginnend ab 3<strong>1.</strong>12.2013 mit 5,5 % und<br />

fallenden Jahresbeträgen kalkuliert. Durch die Beitragsfreistellung<br />

ergeben sich liquiditätsmindernde<br />

Effekte in Bezug auf die in Zeile 28 dargestellten<br />

Ansparleistungen. Die Position beinhaltet auch die<br />

von der Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG in den ersten Jahren zu leistenden Rückzahlungen<br />

der Eigenkapitalbeschaffungsprovision an die<br />

Fondsgesellschaft auf Grund von Beitragsfreistellungen.<br />

30. Einzahlung ausstehende Einlage Gründungsgesellschafterin<br />

Der Gründungsgesellschafterin der Objektgesellschaft<br />

1, der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, wird anfänglich<br />

ein Teilbetrag ihrer Einlage in Höhe von 9.000 €<br />

gestundet und mit künftigen Auszahlungen der<br />

Objektgesellschaft 1 verrechnet. Die ersten 9.000 €,<br />

der auf die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH entfallenden<br />

Auszahlungen (vgl. Position 22.) werden somit nicht<br />

an diese ausbezahlt.<br />

3<strong>1.</strong> Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

Die unterstellte Darlehenstilgung wurde entsprechend<br />

den in der Darlehensübersicht dargestellten<br />

Annahmen ermittelt.<br />

32. Sondertilgung Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

Es wurde angenommen, dass Ende des Jahres 2022 eine<br />

vollumfängliche Sondertilgung des Darlehens für das<br />

Immobilienportfolio I der Objektgesellschaft 1 erfolgt.<br />

33. Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

Die unterstellte Darlehenstilgung wurde entsprechend<br />

den in der Darlehensübersicht dargestellten<br />

Annahmen ermittelt.<br />

34. Tilgungen Zwischenfinanzierung Fondsgesellschaft<br />

Von den planmäßig auszureichenden Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

der Fondsgesellschaft werden<br />

094 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

annahmegemäß im Jahr 2013 die zum 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

noch vorhandenen Restvaluten in Höhe von<br />

335.377 € zurückgeführt.<br />

35. Tilgungen Zwischenfinanzierung Objektgesell ­<br />

schaft 1<br />

Von den planmäßig auszureichenden Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

der Objektgesellschaft 1<br />

werden annahmegemäß in den Jahren 2013 und<br />

2014 die zum 3<strong>1.</strong>12.2012 noch vorhandenen Restvaluten<br />

in Höhe von 2.100.000 € zurückgeführt.<br />

36.­37. Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesellschaften<br />

1 und 2<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die Veräußerung<br />

der beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1 sowie des Immobilienportfolios der<br />

Objektgesellschaft 2. In diesem Zuge ist vorgesehen,<br />

die zu diesem Zeitpunkt noch kalkulatorisch<br />

vorhandenen Valuten der jeweiligen Bankdarlehen<br />

vollumfänglich zu tilgen.<br />

38.­40. Rückzahlung ImmoZins<br />

Es wird angenommen, dass 60 % der Stillen Gesellschafter<br />

ihren Kapitalanteil zum jeweils frühesten<br />

Fälligkeitszeitpunkt zurückfordern und die verbleibenden<br />

40 % zu jeweils ⅓ ihren Kapitalanteil in den<br />

folgenden drei Jahren zurückfordern.<br />

Ergänzend wird insoweit auf die Darstellungen zur<br />

Sensitivitätsanalyse sowie die Ausführungen unter<br />

„Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“ verwiesen.<br />

4<strong>1.</strong> Liquidationsausschüttung Anleger<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die Veräußerung<br />

der beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1 sowie des Immobilienportfolios der<br />

Objektgesellschaft 2. Die nach Tilgung der Bankdarlehen<br />

(vgl. 36.­37.) verbleibenden Liquiditätsüberschüsse<br />

sollen an die Anleger ausgekehrt werden.<br />

42. Liquiditätsreserve<br />

Dargestellt wird jeweils die Summe der zum 3<strong>1.</strong>12.<br />

eines Jahres kalkulatorisch vorhandenen Liquiditätsreserven<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2.


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.2<br />

095<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

Steuerliche Ergebnisprognose Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG –<br />

Konsolidierte Darstellung<br />

Erläuterungen zur steuerlichen Ergebnisprognose<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG - Konsolidierte Darstellung<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Das konsolidierte steuerliche Ergebnis auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft stellt sich unter Berücksichtigung der<br />

Daten des konsolidierten Investitionsplanes, des konsolidierten<br />

Finanzierungsplanes und der konsolidierten<br />

Prognoserechnung wie vorstehend abgebildet dar.<br />

Die im konsolidierten Investitionsplan, im konsolidierten<br />

Finanzierungsplan und in der konsolidierten<br />

Prognoserechnung dargestellten Einnahmen und<br />

Ausgaben sind nicht deckungsgleich mit den in der<br />

vorstehenden Betrachtung enthaltenen Werten. Bei<br />

der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses sind<br />

bloße Liquiditätstransfers unbeachtlich. Bei bestimmten<br />

Einnahmen und Ausgaben sind besondere steuergesetzliche<br />

Regelungen zu beachten. Ergänzend<br />

wird auf die Ausführungen zum Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“ verwiesen.<br />

096 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2011–2012 2013 2014<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen, inklusive Einnahmen aus Liquiditätsreserve sowie Beitragsfreistellungen 3.712 4.292 4.280<br />

2. Werbungskosten 6.919 4.755 4.536<br />

3. davon Abschreibungen <strong>1.</strong>080 956 956<br />

4. Steuerliches Ergebnis gesamt ­3.207 ­463 ­257<br />

5. davon anteilig auf Gründungsgesellschafterin entfallend ­38 12 22<br />

6. davon anteilig auf Fondsgesellschafter entfallend ­3.168 ­475 ­279<br />

7. Steuerliches Ergebnis p. a. bezogen auf gezeichnetes Kommanditkapital Fondsgesellschafter ­4,97% ­0,77% ­0,46%<br />

8. Nichtabzugsfähigkeit steuerliches Ergebnis wegen § 15b EStG 3.168 475 279<br />

9. Nichtabzugsfähigkeit steuerliches Ergebnis wegen § 15b EStG kumuliert 3.168 3.644 3.923<br />

10. Steuerliches Ergebnis Fondsgesellschafter nach Berücksichtigung § 15b EStG 0 0 0<br />

1<strong>1.</strong> Zeile 10 in % bezogen auf gezeichnetes Kommanditkapital Fondsgesellschafter 0,00% 0,00% 0,00%<br />

12. Zeile 11 kumuliert 0,00% 0,00% 0,00%<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen, inklusive Einnahmen aus Liquiditätsreserve<br />

sowie Beitragsfreistellungen<br />

Die steuerlich zu berücksichtigenden Einnahmen setzen<br />

sich zusammen aus den Mieteinnahmen, den<br />

Zinseinnahmen und den Einnahmen aus den kalkulierten<br />

Beitragsfreistellungen.<br />

Die geplante Veräußerung der Immobilien im Jahr<br />

2026 wurde entsprechend den aktuellen steuerlichen<br />

Vorschriften dem steuerfreien Bereich zugeordnet.<br />

2. Werbungskosten<br />

Gemäß den Ausführungen unter „Steuerliche Grundlagen“<br />

mindern die unter Berücksichtigung des 5.<br />

Bauherrenerlasses abzugsfähigen Werbungskosten<br />

die steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Die Immobilien der Objektgesellschaften 1 und 2<br />

sind bei diesen als Anlagevermögen zu behandeln.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wir­


ken sich die über die Nutzungsdauer linear zu verteilenden<br />

Anschaffungskosten der Immobilien (abzüglich<br />

des Anteils für Grund und Boden) einschließlich<br />

zu aktivierender Anschaffungsnebenkosten im Wege<br />

der Abschreibung ebenfalls mindernd auf das steuerliche<br />

Ergebnis aus.<br />

3. davon Abschreibungen<br />

Die in der vorgenannten Position 2 enthaltenen<br />

Abschreibungen sind als davon­Angabe separat<br />

angegeben.<br />

4. ­12. steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis ermittelt sich aus der Position<br />

1 abzüglich der Position 2. In den Jahren 2011<br />

bis 2016 werden leicht negative, ab 2017 ausschließlich<br />

positive steuerliche Ergebnisse erzielt.<br />

Der Anteil der jeweiligen steuerlichen Ergebnisse,<br />

der auf die Gründungsgesellschafterin entfällt, wird<br />

hierbei gesondert unter Position 5 dargestellt.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

4.324 4.227 4.267 4.279 4.246 4.322 4.390 4.400 4.270 4.339 4.411 4.442<br />

4.470 4.245 4.098 4.016 3.674 3.557 3.539 3.108 2.982 2.801 3.162 2.702<br />

958 958 958 959 959 959 960 960 960 960 960 960<br />

­145 ­18 169 263 572 765 852 <strong>1.</strong>291 <strong>1.</strong>288 <strong>1.</strong>538 <strong>1.</strong>249 <strong>1.</strong>740<br />

25 27 33<br />

­170 ­44 136 263 572 765 852 <strong>1.</strong>291 <strong>1.</strong>288 <strong>1.</strong>538 <strong>1.</strong>249 <strong>1.</strong>740<br />

­0,28% ­0,07% 0,22% 0,43% 0,94% 1,25% 1,4% 2,12% 2,11% 2,52% 2,05% 2,85%<br />

170 44 ­136 ­263 ­572 ­765 ­852 ­<strong>1.</strong>291 ­257<br />

4.093 4.137 4.001 3.738 3.166 2.401 <strong>1.</strong>549 257<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 <strong>1.</strong>031 <strong>1.</strong>538 <strong>1.</strong>249 <strong>1.</strong>740<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,92% 2,52% 2,05% 2,85%<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,92% 4,44% 6,48% 9,33%<br />

Alle Angaben – soweit nicht anders angegeben – in Tausend €.<br />

Unter den Positionen 6 und 7 werden schließlich<br />

die auf die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

entfallenden steuerlichen Ergebnisse pro Jahr und in<br />

Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital ohne<br />

Agio dargestellt.<br />

Die anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnisse<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind aber<br />

wegen der Anwendbarkeit des § 15 b EStG auf<br />

das vorliegende Beteiligungsangebot nicht sofort<br />

steuerlich abzugsfähig, sondern dürfen nur mit späteren<br />

positiven Einkünften verrechnet werden. Dies<br />

führt dazu, dass die Fondsgesellschafter erst ab dem<br />

Jahr 2023 positive Einkünfte aus der vorliegenden<br />

Beteiligung versteuern müssen. Die entsprechenden<br />

Auswirkungen des § 15 b EStG sind unter den Positionen<br />

8 bis 12 abgebildet.<br />

Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Kapitel<br />

„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.2<br />

097<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.3<br />

7.3 Prognoserechnung Anlegerebene<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

098 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Kapitalart ImmoWachstum ImmoSpar Top ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 %<br />

<strong>1.</strong> Eingesetztes Kapital<br />

Einzuzahlendes Kapital 6.500 6.500 7.310 7.310 7.656 7.656<br />

davon sofort 6.500 6.500 500 500 0 0<br />

Einzuzahlendes Agio 325 325 500 500 500 500<br />

davon sofort 325 325 500 500 0 0<br />

Gesamt 6.825 6.825 7.810 7.810 8.156 8.156<br />

davon sofort 6.825 6.825 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 0 0<br />

Durchschnittlich gebundenes Kapital 6.825 6.825 5.229 5.229 5.071 5.071<br />

2. Rückflüsse bis 3<strong>1.</strong>12.2026<br />

Auseinandersetzungsguthaben 7.376 7.376 8.294 8.294 8.687 8.687<br />

Auszahlungen 4.467 4.467 2.586 2.586 2.585 2.585<br />

Steuerlast ­241 ­404 ­241 ­404 ­241 ­404<br />

Zufluss nach Steuern 1<strong>1.</strong>602 1<strong>1.</strong>439 10.640 10.477 1<strong>1.</strong>031 10.868<br />

in % bezogen auf das eingesetzte Kapital 169,99 % 167,60 % 136,24 % 134,15 % 135,26 % 133,26 %<br />

in % bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital<br />

169,99 % 167,60 % 203,48 % 200,36 % 217,53 % 214,32 %<br />

Abzüglich eingesetztes Kapital ­6.825 ­6.825 ­7.810 ­7.810 ­8.156 ­8.156<br />

Vermögenszuwachs 4.777 4.614 2.830 2.667 2.875 2.712<br />

in % bezogen auf das eingesetzte Kapital 69,99 % 67,60 % 36,24 % 34,15 % 35,26 % 33,26 %<br />

in % bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital<br />

69,99 % 67,60 % 54,13 % 51,01 % 56,70 % 53,48 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf­ bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.


Erläuterungen zur Prognoserechnung auf<br />

Anlegerebene für eine Beteiligungssumme<br />

von 10.000 €<br />

Während die in den vorherigen Rubriken abgebildeten<br />

Berechnungen die Auswirkungen der einzelnen<br />

Zahlungsströme im Wesentlichen bezogen auf die<br />

Fondsgesellschaftsebene abbilden, ist es aus Anlegersicht<br />

von besonderem Interesse, welche konkreten<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen sich auf ihrer<br />

Ebene ergeben.<br />

Die Prognoserechnung auf Anlegerebene stellt eine<br />

summarische Darstellung des geplanten wirtschaftlichen<br />

Ergebnisses der Anleger – getrennt nach den<br />

Kapitalarten ImmoWachstum, ImmoSpar Top und<br />

ImmoSpar – dar. Da das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Anleger auch von deren persönlichen Steuersätzen<br />

abhängt, wurde die Prognose jeweils auf<br />

Basis eines Steuersatzes von 30 % und von 47,48 %<br />

(jeweils inklusive Solidaritätszuschlag) erstellt. Der<br />

kalkulierte Steuersatz von 47,48 % entspricht dem<br />

aktuellen Spitzensteuersatz inklusive Reichensteuer<br />

von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Etwaige zusätzliche Kirchensteuer wurde nicht in die<br />

Betrachtung mit einbezogen.<br />

Bei der Berechnung wurden die in der Prognoserechnung,<br />

dem Investitionsplan und dem Finanzierungsplan<br />

verwendeten Prämissen zu Grunde gelegt.<br />

Diese Prämissen unterliegen zahlreichen Einflüssen,<br />

die zu abweichenden tatsächlichen Ergebnissen<br />

führen können. Ferner ist zu beachten, dass sich die<br />

Steuerbelastungen bzw. ­entlastungen bei anderen<br />

Steuersätzen der Anleger abweichend darstellen.<br />

Ebenso kann sich die jeweilige Steuerbelastung<br />

bzw. ­entlastung zu anderen Zeitpunkten, als in der<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene unterstellt,<br />

ergeben.<br />

Es wurden folgende ergänzende Annahmen getroffen:<br />

▪ Beitritt des Anlegers im Dezember 2011<br />

▪ Vertragsgemäße Einzahlung der jeweils vereinbarten<br />

Leistungen durch den Anleger, beginnend im<br />

Dezember 2011<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

In der Prognoserechnung auf Anlegerebene wird<br />

zum einen der Zufluss nach Steuern und zum anderen<br />

der Vermögenszuwachs abgebildet, jeweils<br />

unterteilt nach den verschiedenen Kapitalarten und<br />

zu den angegebenen Steuersätzen.<br />

Die Angaben bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital berücksichtigen den Umstand,<br />

dass das gebundene Kapital bei den drei Kapitalarten<br />

infolge der unterschiedlichen Einzahlungsverläufe<br />

deutlich von einander abweicht. Insoweit ist<br />

zu beachten, dass die Anleger der Kapitalarten<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar zu wesentlichen<br />

Teilen bzw. vollständig erst über die Beteiligungsdauer<br />

ihr Kapital einzahlen bzw. ansparen. Unter<br />

den getroffenen Annahmen ermitteln sich die in der<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene enthaltenen<br />

Angaben zum durchschnittlich gebundenen Kapital.<br />

Etwaige Rückflüsse in Form von Auszahlungen bzw.<br />

Steuergutschriften (aufgrund von anrechenbaren<br />

Steuern) blieben zur besseren Vergleichbarkeit hierbei<br />

außer Betracht.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.3<br />

099<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.4<br />

7.4 Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

Kapitalart ImmoWachstum<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

100 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 7.215 10.500 10.500 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>343 <strong>1.</strong>343<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­186 ­85 ­241<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­6.825 0 0 0 0 ­6.825<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 <strong>1.</strong>267 600 <strong>1.</strong>950 6.683 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­6.825 <strong>1.</strong>290 607 <strong>1.</strong>764 7.941 4.777<br />

3. Gebundenes Kapital ­6.825 ­5.535 ­4.928 ­3.164 4.777<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 34.273 5.029 2.872 2.182 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 7.215 10.500 10.500 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>343 <strong>1.</strong>343<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­299 ­134 ­404<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­6.825 0 0 0 0 ­6.825<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 <strong>1.</strong>267 600 <strong>1.</strong>950 6.683 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­6.825 <strong>1.</strong>290 607 <strong>1.</strong>651 7.892 4.614<br />

3. Gebundenes Kapital ­6.825 ­5.535 ­4.928 ­3.278 4.614<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 34.273 5.029 2.872 2.182 0<br />

Erläuterungen zur Kapitalrückflussrechnung<br />

für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Durch die Kapitalrückflussrechnung wird die Aussagekraft<br />

der Prognoserechnung auf Anlegerebene<br />

und damit der erwarteten Ergebnisse auf Ebene<br />

der Anleger nochmals weiter spezifiziert. In der<br />

Kapitalrückflussrechnung werden die Zahlungsströme<br />

der einzelnen Jahre unter Berücksichtigung<br />

von Steuerbe­ und ­entlastungen und das zum Ende<br />

des jeweiligen Jahres aus Sicht des Anlegers noch<br />

gebundene Kapital dargestellt.<br />

Bei der Berechnung wurden die in der Prognoserechnung,<br />

dem Investitionsplan, dem Finanzierungsplan<br />

sowie der Prognoserechnung auf Anlegerebene verwendeten<br />

Prämissen zu Grunde gelegt. Diese Prämissen<br />

unterliegen – wie angegeben – zahlreichen<br />

Einflüssen, sodass sich die tatsächlichen Ergebnisse<br />

abweichend darstellen können.<br />

Die prognostizierten Auszahlungsbeträge wurden<br />

für Zwecke der Kapitalrückflussrechnung in Gewinnausschüttungen<br />

und Eigenkapitalrückzahlungen/<br />

Auszahlungen unterteilt. Eine Eigenkapitalrückzahlung/Auszahlung<br />

wurde insoweit angenommen als<br />

die prognostizierten Auszahlungsbeträge den han­


Kapitalart ImmoSpar Top<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio <strong>1.</strong>629 9.191 10.290 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 381 381<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­186 ­85 ­241<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­<strong>1.</strong>600 ­5400 ­600 ­210 0 ­7.810<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>936 8.564 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­<strong>1.</strong>600 ­5.377 ­593 <strong>1.</strong>540 8.860 2.830<br />

3. Gebundenes Kapital ­<strong>1.</strong>600 ­6.977 ­7.570 ­6.030 2.830<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 5.800 3.269 2.039 2.182 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio <strong>1.</strong>629 9.191 10.290 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 381 381<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­299 ­134 ­404<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­<strong>1.</strong>600 ­5400 ­600 ­210 0 ­7.810<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>936 8.564 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­<strong>1.</strong>600 ­5.377 ­593 <strong>1.</strong>427 8.811 2.667<br />

3. Gebundenes Kapital ­<strong>1.</strong>600 ­6.977 ­7.570 ­6.144 2.667<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 5.800 3.269 2.039 2.182 0<br />

delsrechtlichen Gewinn unter Berücksichtigung von<br />

handelsrechtlichen Verlustvorträgen übersteigen.<br />

Der Betrachtungszeitraum wurde aufgeteilt in die<br />

Darstellung der Investitionsphase (2011 ­ 2012), der<br />

Phase bis zur kalkulierten Sondertilgung von Darlehen<br />

(2013 ­ 2021), des Jahres der Sondertilgung<br />

(2022), der Phase nach Sondertilgung bis zur unterstellten<br />

Immobilienveräußerung (2023 ­ 2025) und<br />

dem Jahr der unterstellten Veräußerung der Immobilien<br />

(2026).<br />

Bei zusammengefasster Darstellung mehrerer Jahre<br />

beziehen sich die Zahlenangaben zum gebundenen<br />

Kapital, zum Haftungsvolumen und zum anteiligen<br />

Fremdkapital jeweils auf das letzte Jahr der Zusammenfassung.<br />

Alle Zahlenangaben der Kapitalrückflussrechnung<br />

sind auf volle € auf­ bzw. abgerundet.<br />

Gewinnausschüttungen<br />

Dargestellt wird der Anteil der prognostizierten Auszahlungen,<br />

der voraussichtlich durch handelsrechtliche<br />

Gewinne unter Berücksichtigung etwaiger handelsrechtlicher<br />

Verlustvorträge gedeckt ist.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.4<br />

101<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.4<br />

Kapitalart ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

102 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 720 9.053 10.264 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 772 772<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­186 ­85 ­241<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­720 ­6.480 ­720 ­236 0 ­8.156<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>935 8.565 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­720 ­6.457 ­713 <strong>1.</strong>513 9.252 2.875<br />

3. Gebundenes Kapital ­720 ­7.177 ­7.890 ­6.377 2.875<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 633 3.370 2.131 2.182 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 720 9.053 10.264 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 772 772<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 23 7 ­299 ­134 ­404<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) ­720 ­6480 ­720 ­236 0 ­8.156<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>935 8.565 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses ­720 ­6.457 ­713 <strong>1.</strong>400 9.203 2.712<br />

3. Gebundenes Kapital ­720 ­7.177 ­7.890 ­6.491 2.712<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 633 3.370 2.131 2.182 0<br />

Steuererstattungen/Steuerzahlungen<br />

Für die Steuerberechnung wurde über die gesamte<br />

Laufzeit ein Steuersatz in Höhe von 30 % bzw.<br />

47,48 % jeweils einschließlich Solidaritätszuschlag<br />

von 5,5 % bezogen auf die Einkommensteuer in<br />

Ansatz gebracht. Der kalkulierte Steuersatz von<br />

47,48 % entspricht dem aktuellen Spitzensteuersatz<br />

inklusive Reichensteuer von 45 % zuzüglich 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag. Etwaige zusätzliche Kirchensteuer<br />

wurde nicht in die Betrachtung mit einbezogen.<br />

Die Betrachtung geht von der Anwendung des<br />

§ 15 b EStG auf das vorliegende Beteiligungsmodell<br />

aus; zudem ist die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer<br />

auf Ebene der Kapitalanleger unterstellt.<br />

Es wurde angenommen, dass die jeweilige Steuererstattung<br />

bzw. Steuerzahlung bereits in demselben Jahr<br />

anfällt, in dem das steuerliche Ergebnis erzielt wird.<br />

Für Anleger der Kapitalarten ImmoSpar Top und<br />

ImmoSpar ergeben sich im Jahr 2023 plangemäß<br />

positive zu versteuernde Ergebnisse, ohne dass diesen<br />

Steuerzahlungen Zuflüsse aus Auszahlungen<br />

gegenüber stehen, da letztere noch mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet werden.<br />

Eigenkapitaleinzahlungen/Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen<br />

Die Eigenkapitaleinzahlungen betreffen die vertragsgemäß<br />

von den Anlegern der jeweils dargestellten<br />

Kapitalart tatsächlich zu erbringenden Einzahlungen


in die Fondsgesellschaft. Gutschriften blieben mangels<br />

Liquiditätsauswirkung insoweit außer Betracht.<br />

Die Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen<br />

betreffen den nicht durch handelsrechtliche Gewinne<br />

unter Berücksichtigung etwaiger handelsrechtlicher<br />

Verlustvorträge gedeckten Teil der kalkulierten Auszahlungen.<br />

Im Jahr 2026 wurde eine Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

zu den in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen enthaltenen<br />

Annahmen und die Auszahlung der anteiligen<br />

Veräußerungserlöse an die Anleger unterstellt. Ferner<br />

wurde angenommen, dass der anteilige Veräußerungserlös<br />

dem Anleger bereits im Jahr 2026 zufließt.<br />

Gebundenes Kapital<br />

Die Angabe des gebundenen Kapitals drückt aus,<br />

wie viel des ursprünglich vom Anleger investierten<br />

Kapitals noch in der Fondsbeteiligung gebunden<br />

und noch nicht über Auszahlungen – unter Berücksichtigung<br />

von Steuerzahlungen – an den Anleger<br />

zurückgeflossen ist.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf sind bei einem Anleger<br />

der Kapitalart ImmoWachstum bei einem Steuersatz<br />

von 47,48 % bis zum Jahr 2025 noch 3.278 €<br />

(bei Steuersatz 30 % 3.164 €) in der Fondsbeteiligung<br />

gebunden. Bis einschließlich des Jahres 2026<br />

erhält ein Anleger der Kapitalart ImmoWachstum<br />

bei einem Steuersatz von 47,48 % neben dem eingesetzten<br />

Kapital planmäßig weitere Rückflüsse in Höhe<br />

von 4.614 € (bei Steuersatz 30 % 4.777 €).<br />

Bei einem Anleger der Kapitalart ImmoSpar Top<br />

sind bei einem Steuersatz von 47,48 % bis zum Jahr<br />

2025 noch 6.144 € (bei Steuersatz 30 % 6.030 €)<br />

in der Fondsbeteiligung gebunden. Bis einschließlich<br />

des Jahres 2026 erhält ein Anleger der Kapitalart<br />

ImmoSpar Top bei einem Steuersatz von 47,48 %<br />

neben dem eingesetzten Kapital planmäßig weitere<br />

Rückflüsse in Höhe von 2.667 € (bei Steuersatz 30 %<br />

2.830 €).<br />

Bei einem Anleger der Kapitalart ImmoSpar sind<br />

bei einem Steuersatz von 47,48 % bis zum Jahr<br />

2025 noch 6.491 € (bei Steuersatz 30 % 6.377 €)<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

in der Fondsbeteiligung gebunden. Bis einschließlich<br />

des Jahres 2026 erhält ein Anleger der Kapitalart<br />

ImmoSpar bei einem Steuersatz von 47,48 % neben<br />

dem eingesetzten Kapital planmäßig weitere Rückflüsse<br />

in Höhe von 2.712 € (bei Steuersatz 30 %<br />

2.875 €).<br />

Haftungsvolumen<br />

Soweit nicht durch handelsrechtliche Gewinne<br />

gedeckte Auszahlungen erfolgen, stellen diese<br />

rechtlich Rückzahlung von Eigenkapital dar. Gehen<br />

diese Rückzahlungen über die im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsummen der Direktkommanditisten<br />

bzw. der Treuhandkommanditistin hinaus, lebt die<br />

Haftung der Anleger (bei mittelbar beteiligten Kommanditisten<br />

aufgrund der Freistellungsverpflichtung<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin) wieder auf.<br />

Die Haftung kann aber maximal bis zur Höhe der<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 %<br />

der Beteiligungssumme ohne Agio bei Direktkommanditisten;<br />

10.000 € bei der Treuhandkommanditistin<br />

insgesamt) wieder aufleben. Bei prognosegemäßem<br />

Verlauf lebt die Haftung der Anleger allerdings, bis<br />

zum Zeitpunkt der geplanten Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

im Jahr 2026, zu keinem Zeitpunkt des<br />

Betrachtungszeitraumes wieder auf. Nach erfolgter<br />

Immobilienveräußerung und Liquidationsauszahlung<br />

an die Anleger und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

entsteht eine Nachhaftung über einen Zeitraum von<br />

fünf Jahren (begrenzt auf 10 % der Beteiligungssumme<br />

ohne Agio bei Direktkommanditisten und insgesamt<br />

10.000 € bei mittelbar beteiligten Kommanditisten<br />

aufgrund der Freistellungsverpflichtung gegenüber<br />

der Treuhandkommanditistin), vgl. „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“ S. 26 f.<br />

Anteiliges Fremdkapital<br />

Dargestellt wurde das anteilige Fremdkapital des<br />

Anlegers bezogen auf die Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, einschließlich der (anteiligen)<br />

Verbindlichkeiten der Objektgesellschaften. Die<br />

Darstellung des anteiligen Fremdkapitals soll lediglich<br />

aufzeigen, in welchem Umfang Fremdkapital auf<br />

den einzelnen Anleger entfällt. Hierfür besteht keine<br />

Haftung des Anlegers.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.4<br />

103<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.5<br />

7.5 Sensitivitätsanalyse<br />

Fondsentwicklung bei veränderten Annahmen – Sensitivitätsanalyse (Prognose)<br />

Kapitalart ImmoWachstum ImmoSpar Top ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 %<br />

Gesamterfolg laut Prognoserechnung 1<strong>1.</strong>102 10.939 10.140 9.977 10.531 10.368<br />

Einflussfaktoren<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

Erstkündigungstermin verringert sich von 60 % auf 40 %<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

1<strong>1.</strong>033 10.879 10.069 9.916 10.460 10.306<br />

Erstkündigungstermin erhöht sich von 60 % auf 80 % 1<strong>1.</strong>148 10.978 10.194 10.024 10.588 10.418<br />

Die Verkaufsfaktoren erhöhen sich um je einen Faktor 1<strong>1.</strong>907 1<strong>1.</strong>744 1<strong>1.</strong>045 10.882 1<strong>1.</strong>479 1<strong>1.</strong>316<br />

Die Verkaufsfaktoren verringern sich um je einen Faktor 10.297 10.133 9.235 9.071 9.583 9.420<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen verringert<br />

sich um jeweils 20 %<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen erhöht<br />

1<strong>1.</strong>361 1<strong>1.</strong>142 10.442 10.223 10.852 10.632<br />

sich um jeweils 20 % 10.794 10.684 9.836 9.727 10.229 10.120<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen erhöht sich<br />

von 30 % auf 40 %<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen verringert sich<br />

12.031 1<strong>1.</strong>839 1<strong>1.</strong>192 1<strong>1.</strong>000 1<strong>1.</strong>636 1<strong>1.</strong>443<br />

von 30 % auf 20 % 10.316 10.182 9.268 9.134 9.623 9.489<br />

Die Mieterträge erhöhen sich nach Ablauf der<br />

Grundlaufzeit um jeweils 10 %<br />

Die Mieterträge vermindert sich nach Ablauf der<br />

12.457 12.202 1<strong>1.</strong>682 1<strong>1.</strong>427 12.153 1<strong>1.</strong>898<br />

Grundlaufzeit um jeweils 10 % 9.664 9.591 8.587 8.513 8.928 8.854<br />

Die Inflationsrate steigt um 0,5 Prozentpunkte 1<strong>1.</strong>482 1<strong>1.</strong>291 10.573 10.382 10.986 10.796<br />

Die Inflationsrate sinkt um 0,5 Prozentpunkte 10.374 10.246 9.346 9.218 9.709 9.581<br />

Die Kosten für Revitalisierung verringern sich um 20 % 1<strong>1.</strong>145 10.972 10.190 10.018 10.584 10.412<br />

Die Kosten für Revitalisierung erhöhen sich um 20 % 1<strong>1.</strong>052 10.898 10.088 9.934 10.479 10.325<br />

104 Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Erläuterungen zur Fondsentwicklung bei veränderten<br />

Annahmen - Sensitivitätsanalyse<br />

Das Ergebnis des Fonds verändert sich, wenn die tatsächlichen<br />

Entwicklungen von den Annahmen in den<br />

dargestellten Berechnungen abweichen. In diesem<br />

Abschnitt soll dem Anleger beispielhaft verdeutlicht<br />

werden, zu welchen Abweichungen die Veränderung<br />

einzelner wesentlicher Parameter führen kann, und<br />

welche Auswirkungen dies auf die Entwicklung der<br />

Vermögensanlage auf Anlegerebene hat. Zukünftige<br />

Abweichungen von den kalkulierten Annahmen sind<br />

als wahrscheinlich anzusehen, da eine ganze oder<br />

teilweise Vorwegnahme der zukünftigen Entwicklungen<br />

praktisch ausgeschlossen ist.<br />

Die Berechnungen im Rahmen der Sensitivitätsanalyse<br />

gehen von der Veränderung maßgeblicher Einflussfaktoren<br />

aus. Wichtig ist dabei, dass einzelne<br />

Faktoren durch die Entwicklung anderer Faktoren<br />

ausgeglichen werden können. Ein Zusammentreffen<br />

aller Einflussfaktoren ist nicht auszuschließen, aber<br />

eher unwahrscheinlich. Es sollte beachtet werden,<br />

dass die beispielhaft angenommenen Entwicklungen<br />

nicht die maximal denkbaren Veränderungen<br />

darstellen. Es sind auch höhere Abweichungen oder<br />

ein Zusammentreffen von verschiedenen negativen<br />

Einflussfaktoren möglich, die das Fondsergebnis<br />

deutlich beeinflussen können. Ergänzend wird auf<br />

die Darstellungen unter „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“ verwiesen.<br />

In der Sensitivitätsbetrachtung werden die verschiedenen<br />

Gesamtmittelrückflüsse (nach Steuern) bei<br />

einer Beteiligungssumme von 10.000 €, Beitritt des<br />

Anlegers im Dezember 2011, vertragsgemäßer Einzahlung<br />

der jeweils vereinbarten Leistung und bei<br />

Steuersätzen von 30 % bzw. 47,48 % (jeweils einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag), unter der Veränderung<br />

eines Parameters dargestellt.<br />

Soweit sich zusätzlich zu dem geänderten Parameter<br />

auch andere Parameter verändern, könnte dies<br />

dazu führen, dass sich die jeweiligen Auswirkungen<br />

gegenseitig verstärken oder abschwächen.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Als wichtige Einflussfaktoren werden betrachtet:<br />

▪ Änderung der Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter<br />

zum Erstkündigungstermin<br />

▪ Änderung der Veräußerungserlöse der Immobilien<br />

(Verkaufsfaktor)<br />

▪ Änderung der Fremdfinanzierungszinsen bei<br />

Anschlussfinanzierungen<br />

▪ Änderung des Anteils der Beitragsfreistellungen<br />

▪ Änderung der Mieterträge nach Ablauf der<br />

Grundmietzeiten<br />

▪ Änderung des Lebenshaltungskostenindexes (Inflationsrate)<br />

▪ Änderung der Revitalisierungskosten<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

Erstkündigungstermin erhöht/verringert sich um 20<br />

Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde kalkuliert, dass 60 %<br />

der Stillen Gesellschafter zu den jeweils ersten<br />

Kündigungsmöglichkeiten ihr Stilles Kapital zurückfordern.<br />

Für die weiteren 40 % wurde jeweils eine<br />

gleichmäßige Rückforderung in den folgenden drei<br />

Jahren angenommen. Alternativ wurde die Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft untersucht, wenn 40 %<br />

bzw. 80 % der Stillen Gesellschafter ihr Kapital<br />

zu den Erstkündigungsterminen zurückfordern. Die<br />

jeweils verbleibenden 60 % bzw. 20 % wurden wiederum<br />

auf die folgenden drei Jahre verteilt.<br />

Die Fondsgesellschaft verfügt plangemäß über<br />

ausreichend Liquidität, um auch höhere Rückforderungs­/Kündigungsquoten<br />

als die kalkulierten 60 %<br />

bedienen zu können. Anlässlich des Erstkündigungstermins<br />

von ImmoZins 5,00 per Ende 2015 wird<br />

dabei unterstellt, dass eine kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />

in Höhe von ca. <strong>1.</strong>500.000 € aufgenommen<br />

werden kann; diese würde die Fondsgesellschaft<br />

aus eigenen liquiden Mitteln binnen zwölf<br />

Monaten wieder vollständig tilgen können.<br />

Darüber hinaus sieht der Fondsgesellschaftsvertrag<br />

ebenso der Vertrag über eine Stille Beteiligung<br />

zusätzliche Steuerungsinstrumente für die Fondsgeschäftsführung<br />

unter Beachtung der Kapitalmarkt­<br />

sowie Liquiditätssituation vor. Die Fondsgeschäftsführung<br />

ist berechtigt, bei ImmoZins 5,00 und bei<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.5<br />

105<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.5<br />

ImmoZins 5,75 eine um bis zu 0,75 % bzw. 0,50 %<br />

höhere Mindestverzinsung (p. a.) den Stillen Beteiligten<br />

im Verlängerungsfall anzubieten.<br />

Die Verkaufsfaktoren erhöhen/verringern sich um je<br />

einen Faktor<br />

In der Prognoserechnung wurde Ende des Jahres<br />

2026 mit einem Erlös aus der Veräußerung der beiden<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1 in<br />

Höhe der 11,37fachen Jahresmiete und des geplanten<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 2<br />

in Höhe der 12fachen Jahresmiete kalkuliert. Dies<br />

entspricht einem Verkaufsfaktor, der jeweils eine<br />

Jahresmiete unter dem Einkaufsfaktor liegt. In der<br />

Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf den<br />

prognostizierten Beteiligungserfolg des Anlegers bei<br />

Abweichung der vorgenannten Verkaufsfaktoren um<br />

jeweils +/­ 1 dargestellt.<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen erhöht/<br />

verringert sich um 20 %<br />

In dem bereits fest abgeschlossenen Darlehensvertrag<br />

(Immobilienportfolio I der Objektgesellschaft 1),<br />

der verbindlichen Finanzierungszusage (Immobilienportfolio<br />

II der Objektgesellschaft 1) bzw. dem<br />

kalkulierten (noch nicht vereinbarten) Darlehen<br />

der Objektgesellschaft 2 wurde ein Zinsbindungszeitraum<br />

bis 2017 bzw. 2018 fest vereinbart bzw.<br />

geplant. Sämtliche Anschlussfinanzierungen wurden<br />

für den gesamten weiteren Prognosezeitraum mit<br />

einem Zinssatz von 6,0 % p. a. kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse<br />

sind die Folgen einer Abweichung<br />

der für die Anschlussfinanzierung der vorgenannten<br />

Darlehen unterstellten Zinsen um +/­ 20 % veranschaulicht.<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen erhöht/verringert<br />

sich um 10 Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde kalkuliert, dass in<br />

den Jahren 2013 ­ 2022 ein Teil des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Kapitalarten ImmoSpar Top<br />

und ImmoSpar nicht vollständig eingezahlt, sondern<br />

von den Anlegern nach den Regularien des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

dauerhaft beitragsfrei gestellt<br />

wird. Insgesamt wurde mit einer Beitragsfreistellungsquote<br />

von 30 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

dieser beiden Kapitalarten, beginnend mit 5,5 %<br />

106 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

im Jahr 2013 und fallenden Jahresbeträgen im<br />

Anschluss, kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse wird<br />

dargestellt, wie der Verlauf der Fondsgesellschaft ist,<br />

wenn sich die Quote der Beitragsfreistellungen während<br />

den Jahren 2013 ­ 2022 um insgesamt +/­ 10<br />

Prozentpunkte verändert.<br />

Zu beachten ist, dass eine Reduzierung der Beitragsfreistellungsquote<br />

um 10 Prozentpunkte den negativen<br />

Einflussfaktor und eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte<br />

den positiven Einflussfaktor darstellt.<br />

Die Mieterträge erhöhen/reduzieren sich nach Ablauf<br />

der jeweiligen Grundmietzeit um 10 %<br />

Einnahmen aus der Vermietung der Objekte sind die<br />

entscheidende Größe für den Ertrag der Beteiligung.<br />

In der Sensitivitätsbetrachtung wurde unterstellt, dass<br />

sich die kalkulierten Mieterträge nach Ablauf der<br />

jeweiligen Grundmietzeit gegenüber der Prognoserechnung<br />

um +/­ 10 % verändern.<br />

Die Inflationsrate erhöht/verringert sich um je 0,5<br />

Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde im Jahr 2011 mit<br />

einer Inflationsrate von 1,5 %, im Jahr 2012 mit einer<br />

Inflationsrate von 2,0 % und ab dem Jahr 2013 mit<br />

einer Inflationsrate von 2,25 % kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse<br />

sind die Auswirkungen auf den prognostizierten<br />

Beteiligungserfolg des Anlegers bei<br />

Abweichung der vorgenannten Inflationsraten um<br />

jeweils +/­ 0,5 Prozentpunkte dargestellt.<br />

Die Kosten für Revitalisierung erhöhen/verringern<br />

sich um 20 %<br />

In der Prognoserechnung wurden für Revitalisierung<br />

in den Jahren des Auslaufens der jeweils ersten Festmietzeit<br />

von – je nach Objekt – 10 % oder 50 % der<br />

jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten Miete<br />

angenommen. In der Sensitivitätsanalyse sind die<br />

Folgen einer Abweichung der jeweils kalkulierten<br />

Revitalisierungskosten um +/­ 20 % veranschaulicht.


7.6 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Planzahlen<br />

Eröffnungsbilanz zum 07.06.2011 der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Aktiva<br />

Passiva<br />

Eröffnungsbilanz<br />

07.06.11 in T€<br />

Planbilanzen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Zwischenübersicht zum 15.07.2011 der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Zwischenbilanz<br />

15.07.11 in T€<br />

Aktiva<br />

Finanzanlagen 175<br />

175<br />

Passiva<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

verbundenen Unternehmen 175<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong><br />

Aktiva<br />

Finanzanlagen 7.727 16.193 18.017<br />

2. Kasse, Bank <strong>1.</strong>712 100 100<br />

3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter<br />

Verlustanteil der Kommanditisten<br />

2.561 <strong>1.</strong>542 0<br />

175<br />

12.000 17.835 18.117<br />

<strong>1.</strong><br />

Passiva<br />

Festkapital Komplementärin 0 0 0<br />

2. Festkapital Kommanditisten, inklusive Agio 16.748 66.990 64.464<br />

3. Ausstehendes Kommanditkapital –<br />

nicht eingefordert<br />

­14.004 ­54.064 ­48.154<br />

4. Verrechnungskonten Kommanditisten ­11 ­283 ­823<br />

5. Verlustsonderkonten Kommanditisten ­5.294 ­14.185 ­14.870<br />

6. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter<br />

Verlustanteil der Kommanditisten<br />

2.561 <strong>1.</strong>542 0<br />

7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen<br />

0 335 0<br />

8. Sonstige Verbindlichkeiten 12.000 17.500 17.500<br />

12.000 17.835 18.117<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.6<br />

107<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.6<br />

Cash-Flow-Rechnungen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

108 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong> Ergebnis nach Steuern ­5.294 ­8.891 ­685<br />

2. = Cash Flow laufende Geschäftstätigkeit -5.294 -8.891 -685<br />

3. + Einzahlungen Kommanditisten 2.744 10.182 3.384<br />

4. + Einzahlungen Stille Gesellschafter 12.000 5.500 0<br />

5. + Einzahlungen Darlehen Zwischenfinanzierung 0 335 0<br />

6. ­ Rückzahlungen Darlehen Zwischenfinanzierung 0 0 ­335<br />

7. ­ Auszahlungen Kommanditisten ­11 ­272 ­540<br />

8. = Cash Flow Finanzierung 14.733 15.745 2.509<br />

9. ­/+ Auszahlungen/Einzahlungen betreffend die Beteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften<br />

­7.727 ­8.466 ­<strong>1.</strong>824<br />

10. = Cash Flow Investition -7.727 -8.466 -<strong>1.</strong>824<br />

1<strong>1.</strong> Summe Cash Flow <strong>1.</strong>712 -<strong>1.</strong>612 0<br />

12. Verfügbare liquide Mittel alt 0 <strong>1.</strong>712 100<br />

13. Verfügbare liquide Mittel neu <strong>1.</strong>712 100 100<br />

Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

von<br />

bis<br />

07.06.11<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>12<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>13<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong> + Sonstige betriebliche Erträge 0 0 470<br />

2. ­ Sonstige betriebliche Aufwendungen ­5.028 ­7.992 ­170<br />

3. + Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 2<br />

4. ­ Zinsen und ähnliche Aufwendungen ­266 ­899 ­987<br />

5. = Ergebnis nach Steuern -5.294 -8.891 -685


Planzahlen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Prognose<br />

Investitionen 7.727 8.466 <strong>1.</strong>824 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Ergebnis ­5.294 ­8.891 ­685 ­686<br />

Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage sowie zu den Planzahlen<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 07.06.2011 und<br />

damit weniger als 18 Monate vor Aufstellung des<br />

Verkaufsprospekts gegründet. Sie verfügt noch nicht<br />

über einen erstellten Jahresabschluss und Lagebericht.<br />

Die Fondsgesellschaft macht daher gemäß § 15<br />

Vermögensanlagen­Verkaufsprospektverordnung<br />

von der Angabe verringerter <strong>Prospekt</strong>anforderungen<br />

Gebrauch.<br />

Es werden die Eröffnungsbilanz zum 07.06.2011,<br />

eine Zwischenübersicht per 15.07.2011 in Form einer<br />

Zwischenbilanz sowie die voraussichtliche Vermögens­,<br />

Finanz­ und Ertragslage 2011 ­ 2013 und die<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft im Zeitraum 2011<br />

­ 2014 dargestellt. Es haben keine erfolgswirksamen<br />

Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle seit Aufstellung<br />

der Eröffnungsbilanz der Emittentin stattgefunden,<br />

weshalb keine Darstellung einer Zwischen­<br />

Gewinn­und­Verlust­Rechnung erfolgt.<br />

Die Zahlen in den Darstellungen zur Vermögens­,<br />

Finanz­ und Ertragslage sind, soweit nicht anders<br />

angegeben, auf volle Tausend € auf­ oder abgerundet,<br />

wodurch es zu geringen Abweichungen gegenüber<br />

den tatsächlichen Werten kommen kann.<br />

2011<br />

T€<br />

2012<br />

T€<br />

2013<br />

T€<br />

2014<br />

T€<br />

Bei sämtlichen in die Zukunft gerichteten Werten<br />

handelt es sich – wie angegeben – um Prognosewerte.<br />

Die Zahlenangaben beziehen sich ausschließlich<br />

auf die Fondsgesellschaft und stellen keine konsolidierte<br />

Betrachtung von Fondsgesellschaft und<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 dar.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Planbilanzen<br />

Die Darstellung der Planbilanzen erfolgt zu den in<br />

der Kopfzeile angegebenen Stichtagen.<br />

Unter den Finanzanlagen ist die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die zukünftig geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 ausgewiesen.<br />

Die zu bilanzierenden Anschaffungskosten<br />

beinhalten neben dem aufzubringenden Kommanditkapital<br />

auch die jeweils planmäßig aufzubringenden<br />

sonstigen Einlagen der Fondsgesellschaft.<br />

Die Position Kasse, Bank umfasst die von der Fondsgesellschaft<br />

vorgehaltene Liquiditätsreserve.<br />

Auf der Passivseite ist unter den Ziffern 2. ­ 5. das<br />

Kommanditkapital der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

Agio ausgewiesen. Aufgrund der Änderungen<br />

durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

erfolgt der Ausweis des Kommanditkapitals „netto“,<br />

das heißt vom gezeichneten Festkapital inklusive<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.6<br />

109<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.6<br />

Agio werden die planmäßig ausstehenden Einlagen<br />

passivisch abgegrenzt. Bei der Angabe des ausstehenden<br />

Kommanditkapitals erfolgt keine Unterscheidung<br />

zwischen Kommanditkapital und Agio.<br />

Die ausstehenden Einlagen reduzieren sich nach<br />

Vollplatzierung entsprechend dem prognostizierten<br />

Einzahlungsverlauf für die ratierlichen Kapitaleinzahlungen<br />

unter Berücksichtigung von Gutschriften und<br />

kalkulierten Beitragsfreistellungen.<br />

Unter der Position „Verrechnungskonten Kommanditisten“<br />

werden die an die Anleger planmäßig zu<br />

leistenden Auszahlungen inklusive der Gutschriften<br />

der Anleger sowie die von den Anlegern auf deren<br />

persönliche Einkommensteuerschuld anteilig anrechenbaren<br />

Kapitalertragsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag<br />

erfasst.<br />

Die „Verlustsonderkonten Kommanditisten“ spiegeln<br />

die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallenden<br />

handelsrechtlichen Verluste wider.<br />

Die Fondsgesellschaft weist in den Jahren 2011 und<br />

2012 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten<br />

Verlustanteil der Kommanditisten auf, der aber<br />

durch die ratierlichen Kapitaleinzahlungen im Jahr<br />

2013 wieder beseitigt wird, vgl. auch Ziffer 3 der<br />

Aktivseite.<br />

Unter den „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen“ ist die im Jahr 2012 planmäßig<br />

aufzunehmende und im Jahr 2013 zu tilgende Zwischenfinanzierung<br />

der Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />

Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ umfasst die<br />

Einlagen der Stillen Gesellschafter.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Cash­Flow­Rechnungen<br />

Der Cash Flow wurde nach der indirekten Methode,<br />

abgeleitet aus dem Jahresergebnis nach Steuern,<br />

entwickelt.<br />

Die Cash Flow­Darstellung beinhaltet immer den<br />

Zeitraum vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong> eines Jahres (bei vollen Wirt­<br />

110 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

schaftsjahren) bis zum angegebenen Betrachtungsstichtag.<br />

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

entspricht vorliegend dem Jahresergebnis nach<br />

Steuern.<br />

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft (Position 8.) resultiert aus den Einzahlungen<br />

der Anleger und Stillen Gesellschafter<br />

sowie der beabsichtigten kurzzeitigen Aufnahme<br />

von Zwischenfinanzierungsmitteln. Verringernd<br />

berücksichtigt sind die angenommene Rückzahlung<br />

der Zwischenfinanzierungsmittel im Jahr 2013 und<br />

die kalkulierten Auszahlungen an die Anleger (Kommanditisten).<br />

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

(Position 10.) betrifft die Auszahlungen<br />

für die eingegangene Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

1 sowie die Auszahlungen für die im<br />

Laufe des Jahres 2012 geplante Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 2.<br />

Der Cash Flow der Fondsgesellschaft (Position 1<strong>1.</strong>)<br />

ist die Summe aus den Positionen 2., 8. und 10.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Plan­Gewinn­und­Verlust­Rechnungen<br />

Die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ beinhaltet<br />

die kalkulierten Erträge aus den unterstellten<br />

Beitragsfreistellungen unter Berücksichtigung der von<br />

der Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement AG<br />

in den ersten Jahren zu leistenden Rückzahlungen<br />

der Eigenkapitalbeschaffungsprovision an die Fondsgesellschaft<br />

auf Grund von Beitragsfeststellungen.<br />

In der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“<br />

sind in den Jahren 2011 bis 2013 insbesondere<br />

die nicht aktivierungspflichtigen­/fähigen Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit der Initiierung<br />

der Fondsgesellschaft enthalten.<br />

Die „Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge“ beinhalten<br />

kalkulierte Bankzinsen aus der verzinslichen<br />

Anlage der Liquiditätsreserve.


Die „Zinsen und ähnlichen Aufwendungen“ umfassen<br />

die kalkulierten Zinszahlungen an die Stillen Gesellschafter<br />

sowie die erwarteten Zinszahlungen für die<br />

aufzunehmenden Zwischenfinanzierungsmittel.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Planzahlen gemäß § 15 Absatz 1<br />

Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Die Investitionen betreffen die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die zukünftig geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2. Die ausgewiesenen<br />

Beträge beinhalten neben dem jeweils<br />

aufzubringenden Kommanditkapital auch die jeweils<br />

planmäßig aufzubringenden sonstigen Einlagen der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen<br />

Fonds ohne Produktion, sodass diesbezüglich keine<br />

weitergehenden Angaben zu machen sind.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt keine Umsatzerlöse,<br />

sodass auch insoweit keine Angaben gemacht werden<br />

können.<br />

Die Angaben zum Ergebnis lassen sich in aufgegliederter<br />

Form für die Jahre 2011 bis 2013 bereits aus<br />

den Darstellungen zu den Plan­Gewinn­und­Verlust­<br />

Rechnungen entnehmen.<br />

Das Ergebnis des Jahres 2014 ermittelt sich aus den<br />

Erträgen aus den unterstellten Beitragsfreistellungen<br />

unter Berücksichtigung der von der Unacum Vertriebs­<br />

und Servicemanagement AG in den ersten Jahren zu<br />

leistenden Rückzahlungen der Eigenkapitalbeschaffungsprovision<br />

an die Fondsgesellschaft auf Grund<br />

von Beitragsfreistellungen, aus Zinseinnahmen aus<br />

der verzinslichen Anlage der Liquiditätsreserve, aus<br />

kalkulierten Fondskosten sowie aus kalkulierten Zinszahlungen<br />

an die Stillen Gesellschafter.<br />

Hinsichtlich des Emissionsverlaufs wird davon ausgegangen,<br />

dass die Platzierung der Kommanditanteile<br />

sowie Stillen Beteiligungen bis spätestens Ende<br />

2012 abgeschlossen ist.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Erläuterung der wesentlichen Wirkungszusammenhänge<br />

der Angaben nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4<br />

VermVerkProspV<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine Beteiligung von ca.<br />

94,6 % an der Objektgesellschaft 1 übernommen,<br />

welche ihrerseits zwei Immobilienportfolios an zehn<br />

Standorten unterhält und diese bewirtschaftet bzw.<br />

nach Übernahme der Objekte bewirtschaften wird.<br />

Hierzu leistet sie in den Jahren 2011 bis 2013 die<br />

aufzubringenden Pflichteinlagen auf ihre Kommanditbeteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 1 einschließlich<br />

aufzubringender sonstiger Einlagen. Ferner wird<br />

sie planmäßig im Laufe des Jahres 2012 eine Beteiligung<br />

von 100 % an der Objektgesellschaft 2 erwerben,<br />

welche ihrerseits ein noch nicht feststehendes<br />

Immobilienportfolio erwerben und bewirtschaften<br />

wird.<br />

Die zur Erbringung der Pflichteinlagen auf die Kommanditbeteiligungen<br />

der Objektgesellschaften 1<br />

und 2 sowie jeweils der sonstigen Einlagen benötigten<br />

Mittel werden ganz überwiegend durch<br />

Einzahlungen der Anleger der Fondsgesellschaft<br />

sowie in geringem Umfang durch die Aufnahme von<br />

Zwischenfinanzierungsmitteln aufgebracht. Die bis<br />

2012 geplanten Einzahlungen der Anleger und die<br />

kalkulierte Aufnahme der Zwischenfinanzierungsmittel<br />

sind ausreichend, um die geplanten Investitionen<br />

durchzuführen. Weitere Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

in den Folgejahren sind nicht geplant.<br />

Die Fondsgesellschaft partizipiert an den Liquiditätsüberschüssen<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2,<br />

welche diese an die Fondsgesellschaft auskehren.<br />

Der Erfolg der geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

und der Beteiligungen der Anleger hängt<br />

daher wesentlich von der Entwicklung der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 ab.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

07.6<br />

111<br />

Prognosen & Planzahlen


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

112 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

07.1


Rechtliche Grundlagen<br />

08.0<br />

A. Allgemeine Ausführungen<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen<br />

der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG („Fondsgesellschaft“) dargestellt. Ein genaues Studium<br />

der Verträge durch den Anleger kann durch diese Darstellung<br />

nicht ersetzt werden. Es ist daher für den Anleger<br />

unumgänglich, sich vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

eingehend mit den Regelungen aller Verträge<br />

zu beschäftigen, die für die Beteiligung maßgeblich sind.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Treuhandvertrag, der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

und der Vertrag über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />

sind im vollständigen Wortlaut im Verkaufsprospekt auf<br />

den Seiten 201 ff. abgedruckt.<br />

Die nicht abgedruckten Verträge können bei der Fondsgesellschaft<br />

eingesehen werden.<br />

I. Rechtsform, Rechtsordnung und Gesellschafter<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Aschheim, Landkreis München und wurde<br />

am 07.06.2011 gegründet sowie am 15.06.2011 unter<br />

HRA 97319 im Handelsregister beim Amtsgericht München<br />

eingetragen. Ihre Dauer ist – vorbehaltlich einer Verlängerung<br />

durch die Geschäftsführung gemäß § 3 Absatz 1 des<br />

Fondsgesellschaftsvertrages oder einer Verlängerung aufgrund<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter – zeitlich bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2026 beschränkt. Die Fondsgesellschaft wird<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt und<br />

unterliegt dem deutschen Recht. Die Fondsgesellschaft<br />

ist kein Konzernunternehmen; daher besteht auch keine<br />

Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

und Gründungsgesellschafterin ist die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH, die keinen Kapitalanteil hat. Gründungskommanditistin<br />

ist die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH mit einer Hafteinlage<br />

von <strong>1.</strong>000 €. Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH besitzt keinen<br />

Kapitalanteil (Pflichteinlage beträgt Null). Treuhandkom­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

manditistin wird die Aequitas Treuhand GmbH, die mit<br />

der treuhänderischen Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

der Fondsgesellschaft beitritt. Die Treuhandkommanditistin<br />

übernimmt eine in das Handelsregister fest<br />

einzutragende Hafteinlage von 10.000 €.<br />

Die von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

(Emittentin) werden auf Seite 215 dargestellt.<br />

Aus der Satzung der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH als Komplementärin<br />

der Emittentin ergeben sich keine von den<br />

gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />

Komplementärin, die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher nur beschränkt auf ihr<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

II. Anlageobjekte und Fondsstruktur<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung verfügt die Fondsgesellschaft<br />

über ein Anlageobjekt, bestehend aus einer<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG,<br />

die ihrerseits Kaufverträge über zehn Immobilien an unterschiedlichen<br />

Standorten in Bayern, Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen<br />

und im Saarland geschlossen hat. Von den<br />

zehn Immobilien der Objektgesellschaft 1 hat zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung bei vier Objekten bereits der<br />

Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten stattgefunden.<br />

Geplantes zweites Anlageobjekt der Fondsgesellschaft<br />

ist eine weitere Kommanditbeteiligung in Höhe von 100 %<br />

an einer noch zu gründenden Objektgesellschaft 2<br />

(GmbH & Co. KG). Im Laufe des Jahres 2012 ist eine<br />

weitere Immobilieninvestition über diese Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft 2 geplant.<br />

Hinsichtlich der Fondsstruktur wird auf die grafische<br />

Darstellung auf S. 17 verwiesen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

113<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

III. Beteiligungsmöglichkeiten<br />

Der Anleger kann sich an der Fondsgesellschaft entweder<br />

mittelbar als Treugeber über die Aequitas Treuhand<br />

GmbH („Treuhandkommanditistin“), unmittelbar als Direktkommanditist<br />

oder als Stiller Gesellschafter beteiligen.<br />

Bei einer Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

erwirbt diese die Gesellschaftsbeteiligung im Namen und<br />

auf Rechnung des Anlegers (= Treugeber). Der Treugeber<br />

ist damit nur wirtschaftlich an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />

im Verhältnis zu Dritten ist er kein Gesellschafter. Eine<br />

Eintragung des Treugebers in das Handelsregister erfolgt<br />

nicht. Im Innenverhältnis wird der Treugeber – soweit<br />

gesetzlich zulässig – wie ein Gesellschafter behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

an Gewinn und Verlust, an den Ausschüttungen/Auszahlungen<br />

bzw. Gutschriften, an einem<br />

etwaigen Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />

und bezüglich der Ausübung des Stimmrechts.<br />

Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist wird der Anleger<br />

in das Handelsregister eingetragen. Der Anleger hat<br />

eine notarielle Handelsregistervollmacht in gesonderter<br />

Urkunde zu erteilen und die damit verbundenen Notargebühren<br />

sowie Handelsregisterkosten für die Ersteintragung<br />

und bei Anpassung der Haftsumme zusätzlich zu<br />

tragen. Die Eintragung mehrerer Personen als Direktkommanditist<br />

für eine Beteiligung ist nicht möglich.<br />

Anleger, die sich zunächst für eine Anlage über die Treuhandkommanditistin<br />

entschieden haben, können jederzeit<br />

die Einräumung der handelsrechtlichen Kommanditistenstellung<br />

(Direktkommanditist) verlangen.<br />

Der Anleger kann sich auch als Stiller Gesellschafter an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, gemäß gesondert abgedrucktem<br />

Vertrag über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />

B. Wesentliche Vertragspartner im Überblick<br />

sowie Hinweise auf besondere Umstände –<br />

Kapital mäßige und personelle Verflechtungen<br />

Emittentin/Fondsgesellschaft<br />

Firma: Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

114 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 07.06.2011/15.06.2011<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRA 97319<br />

Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der<br />

Gesellschaft sind der Erwerb sowie die langfristige Vermietung,<br />

Verpachtung und Verwaltung von Immobilien,<br />

insbesondere Einzelhandelsimmobilien in Deutschland.<br />

Zum Gegenstand gehört ebenso die Beteiligung an<br />

Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland, zum Gegenstand haben.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter: <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin/der Fondsgesellschaft:<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin), <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (Kommanditistin)<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Firma: Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. Besitz KG<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 10.05.2010/0<strong>1.</strong>07.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRA 95716<br />

Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft<br />

sind der Erwerb sowie die langfristige Vermietung,<br />

Verpachtung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere<br />

Einzelhandelsimmobilien in Deutschland.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter: <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), <strong>NGF</strong>


Beteiligung GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

Gesellschafter: <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin), <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (Kommanditistin,<br />

5,4 %), Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG (94,6 %)<br />

Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin)<br />

der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft 1<br />

Firma: <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 0<strong>1.</strong>04.2010 / 28.04.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 185462<br />

Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an Gesellschaften<br />

sowie Übernahme der Geschäftsführung und<br />

Vertretung von Gesellschaften, vor allem die Übernahme<br />

der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

von Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung<br />

als persönlich haftende Gesellschafterin an der<br />

<strong>NGF</strong> Fondsgesellschaft 1 GmbH & Co. KG sowie an<br />

der <strong>NGF</strong> Objektgesellschaft 1 GmbH & Co. KG.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter:<br />

Gerd Dombrowski<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG<br />

Stammkapital: 25.000 € (vollständig eingezahlt)<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Firma: <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 0<strong>1.</strong>04.2010/28.04.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 185463<br />

Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an Gesellschaften<br />

sowie die Übernahme der Geschäftsführung<br />

und Vertretung von Gesellschaften als geschäftsführender<br />

Kommanditist, vor allem die Übernahme der Stellung des<br />

Gründungsgesellschafters von Personengesellschaften,<br />

insbesondere die Beteiligung als Gründungsgesell schafter<br />

an der <strong>NGF</strong> Fondsgesellschaft 1 GmbH & Co. KG sowie<br />

an der <strong>NGF</strong> Objektgesellschaft 1 GmbH & Co. KG.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter:<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gerd Dombrowski<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Firma: Aequitas Treuhand GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Kulmbach<br />

Geschäftsanschrift: Rebenstraße 39, 95326 Kulmbach<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 27.08.2008 / 23.09.2008<br />

Registergericht: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4741<br />

Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen<br />

Vermögens und die treuhänderische Verwaltung fremden<br />

Vermögens. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist<br />

eine Tätigkeit, die einer besonderen Genehmigung, etwa<br />

nach dem KWG oder der Gewerbeordnung bedarf.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter:<br />

Ralph Pittroff<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Anbieterin, Fondskonzeption und <strong>Prospekt</strong>erstellung,<br />

Fremdkapitalvermittlung, Due Diligence Objekte, Mietenprüfung,<br />

Einrichtung des Controllings der Mieten­ und<br />

Objektverwaltung<br />

Firma: <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 12.0<strong>1.</strong>2010/12.02.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 184073<br />

Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Entwicklung, Vertrieb<br />

und Verwaltung von Immobilien jedweder Art sowie<br />

Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung von geschlossenen<br />

Fonds.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter: Thomas Vogel<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Generalvertrieb, Kapitalbeschaffung<br />

Firma: Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement AG<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

115<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 25.05.2010/12.07.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 186680<br />

Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Immobilien<br />

sowie von offenen und geschlossenen Fonds, Vermittlung<br />

von Kapitalanlagen und Versicherungen, Entwicklung von<br />

Vertriebs­ und Marketingstrategien sowie Erwerb und<br />

Beteiligung an in­ und ausländischen Unternehmen jedweder<br />

Rechtsform, die auf den vorgenannten Geschäftsfeldern<br />

tätig sind. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach<br />

dem KWG sind ausgeschlossen.<br />

Vorstand: Thomas Vogel<br />

Aufsichtsrat: Dr. Christophe Samson (Vorsitzender),<br />

Alexander Schwarz, Rüdiger Jähring<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG<br />

Grundkapital: 50.000 €<br />

Einrichtung Zeichnerverwaltung<br />

Firma: Value Creation Fonds­Services GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 25.05.2010/20.07.2010<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 186815<br />

Gegenstand des Unternehmens: Fondsmanagement,<br />

Zeichnerverwaltung, Geschäftsbesorgung, Erwerb von<br />

Immobilien, Verwaltung des eigenen Vermögens und<br />

treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens sowie<br />

Gründung, Erwerb und Beteiligung an in­ und ausländischen<br />

Unternehmen jedweder Rechtsform, die auf den<br />

vorgenannten Geschäftsfeldern tätig sind.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter:<br />

Gerd Dombrowski<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Objektverwaltung<br />

Firma: IAMV Immobilien Asset Management Verwaltung<br />

GmbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 10.1<strong>1.</strong>2005/30.1<strong>1.</strong>2005<br />

116 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 159819<br />

Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Entwicklung, Vertrieb<br />

sowie insbesondere Verwaltung von Immobilien jedweder<br />

Art, sowie Betreibung von Parkhäusern, einschließlich<br />

der gesamten technischen und kaufmännischen Betreuung<br />

dieser Immobilien und Parkhäuser einschließlich Mieter­ und<br />

Mietenverwaltung, jede Art von WEG­Verwaltung.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter:<br />

Harald Hahn, Monika Warta<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: Immobilien Asset<br />

Management München GmbH, (Gesellschafter der<br />

IAMM GmbH zu mehr als 25 %: FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG)<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Verkäuferin der Immobilien der Objektgesellschaft 1<br />

Firma: PREBAG Gewerbebau Aktiengesellschaft<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Heisenbergbogen 2,<br />

85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 13.1<strong>1.</strong>1995/18.06.1996<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 133175<br />

Gegenstand des Unternehmens: Vorbereitung und Projektentwicklung<br />

von Bauvorhaben ­ insbesondere Gewerbebauvorhaben<br />

­ in technischer, wirtschaftlicher und<br />

planungsrechtlicher Hinsicht im In­ und Ausland, sowie<br />

Herstellung, Errichtung und Sanierung von Gebäuden<br />

aller Art ­ insbesondere von Gewerbebauten ­ auf eigenem<br />

oder fremden Grund und Boden, im eigenem Namen<br />

auf eigene oder auf fremde Rechnung, sowie Ankauf und<br />

Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken.<br />

Vorstand: Anton F. Preussler, Ulrich Weindl<br />

Aufsichtsrat: Klaus W. Lösch (Vorsitzender), Harald Brunner<br />

(Stellvertretender Vorsitzender), Peter Schropp<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: Imoco Beteiligungs<br />

GmbH, Dipl.­Kfm. Ulrich Weindl<br />

Grundkapital: 357.904,32 €<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Firma: <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH & Co. Renditefonds 1 KG<br />

Rechtsform: Kommanditgesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 10.05.2010/0<strong>1.</strong>07.2010


Registergericht: Amtsgericht München HRA 95714<br />

Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft<br />

sind der Erwerb sowie die langfristige Vermietung,<br />

Verpachtung und Verwaltung von gewerblich genutzten<br />

Immobilien in Deutschland. Weiterhin gehört zum<br />

Gegenstand die Beteiligung an Objektgesellschaften, die<br />

ihrerseits den Erwerb sowie die langfristige Vermietung,<br />

Verpachtung und Verwaltung von gewerblich genutzten<br />

Immobilien in Deutschland zum Gegenstand haben.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Dazu gehört auch<br />

die Anlage einer Liquiditätsreserve in Wertpapierfonds.<br />

Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise<br />

gewerblich tätig zu werden.<br />

Geschäftsführung/gesetzlicher Vertreter: <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), <strong>NGF</strong><br />

Beteiligung GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

Zwischenfinanzierung und Bürgschaftsübernahme<br />

Firma: FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Sitz: Aschheim, Landkreis München<br />

Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 0<strong>1.</strong>02.2005/05.08.2005<br />

Registergericht: Amtsgericht München HRB 186680<br />

Gegenstand des Unternehmens: Leitung der mit der<br />

Gesellschaft verbundenen Unternehmen, die insbesondere<br />

auf folgenden Geschäftsfeldern tätig sind:<br />

Erwerb, Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung von Immobilien;<br />

jede Art von Bauträgertätigkeit; Entwicklung,<br />

Vertrieb und Verwaltung von geschlossenen Immobilienfonds;<br />

auch Gründung, Erwerb und Beteiligung an<br />

in­ und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform,<br />

die auf den vorgenannten Geschäftsfeldern tätig sind.<br />

Vorstand: Alexander Kames<br />

Aufsichtsrat: Dr. Christophe Samson (Vorsitzender),<br />

Alexander Schwarz, Rüdiger Jähring<br />

Gesellschafter zu mehr als 25 %: Bei der Gesellschaft<br />

handelt es sich um ein börsennotiertes Unternehmen.<br />

Die Aktie notiert im Entry Standard (Open Market)<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Die Wert papierkennnummer lautet: A1KRDN.<br />

Grundkapital: 250.000 €<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Endfinanzierung der Immobilien der Objektgesellschaft 1<br />

HYPO NOE Gruppe Bank AG, Kremser Gasse 20,<br />

A­3100 St. Pölten, Österreich<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma: Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz: München<br />

Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 14,<br />

80539 München<br />

Gründung der Gesellschaft/Ersteintragung<br />

Handelsregister: 25.08.2005/08.09.2005<br />

Registergericht: Handelsregister München HRB 158726<br />

Gegenstand des Unternehmens: Geschäftsmäßige Hilfeleistung<br />

in Steuersachen sowie die damit vereinbaren<br />

Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten,<br />

die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar<br />

sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.<br />

§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels­ und Bankgeschäfte,<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Geschäftsführung / gesetzlicher Vertreter:<br />

Karsten Habermann<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

117<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Hinweise auf besondere Umstände –<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Nachstehend erfolgen Angaben zu kapitalmäßigen und/<br />

oder personellen Verflechtungen zwischen der Anbieterin<br />

und/oder den wesentlichen Vertragspartnern, Sachverständigen<br />

und Gutachtern sowie Abhängigkeiten der<br />

mit Kontrollfunktionen beauftragten Personen gemäß Ziffer<br />

4.4. der Anlage 1 zu IDW S 4.<br />

Bei der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH als<br />

Anbieterin und wesentliche Vertragspartnerin für die Fondsgesellschaft<br />

sowie die Objektgesellschaft 1 handelt es sich<br />

um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG, die ihrerseits ebenfalls<br />

zu 100 % an folgenden Gesellschaften beteiligt ist:<br />

▪ <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

▪ <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

▪ Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement AG<br />

▪ Value Creation Fonds­Services GmbH.<br />

Die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

ist daneben zu 100 % an der Immobilien Asset Management<br />

München GmbH beteiligt, welche wiederum alleinige<br />

Gesellschafterin der mit der Objektverwaltung betrauten<br />

IAMV Immobilien Asset Management Verwaltung GmbH ist.<br />

Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH ist sowohl persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft<br />

1 als auch der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH & Co.<br />

Renditefonds 1 KG, die beim vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

Zwischenfinanzierungsmittel zur Verfügung stellt.<br />

Sie ist zudem Komplementärin von weiteren Fonds­ und<br />

Objektgesellschaften der FIHM­Unternehmensgruppe.<br />

Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH ist einerseits geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft<br />

1 und andererseits auch der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH & Co. Renditefonds 1 KG, die beim vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot Zwischenfinanzierungsmittel zur<br />

Verfügung stellt. Weiterhin ist sie an anderen Fonds­ und<br />

Objektgesellschaften der FIHM­Unternehmensgruppe<br />

beteiligt und fungiert als geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Personelle Verflechtungen liegen vor, wenn mehrere<br />

wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojektes<br />

durch dieselbe Person, durch nahe Angehörige im<br />

118 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 ­ 4 Abgabenordnung oder<br />

durch dieselbe Gesellschaft wahrgenommen werden.<br />

Dies gilt auch, wenn eine solche Funktion durch einen mit<br />

mindestens 25 % beteiligten Gesellschafter oder durch<br />

Geschäftsleiter wahrgenommen wird.<br />

Herr Thomas Vogel ist zugleich Geschäftsführer der<br />

Anbieterin <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

und Vorstand der mit dem Generalvertrieb/der Kapitalbeschaffung<br />

beauftragten Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG. Herr Vogel übt darüber hinaus das<br />

Vorstandsamt für ein weiteres Unternehmen der FIHM­<br />

Unternehmensgruppe aus.<br />

Herr Gerd Dombrowski ist sowohl Geschäftsführer der<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1) als auch der<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft 1). Er<br />

ist zudem Geschäftsführer bei verschiedenen weiteren<br />

Gesellschaften der FIHM­Unternehmensgruppe und steht<br />

in einem ständigen Anstellungsverhältnis bei der Value<br />

Creation Fonds­Services GmbH.<br />

Dr. Christophe Samson, Alexander Schwarz und Rüdiger<br />

Jähring sind zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG und<br />

der mit dem Generalvertrieb/der Kapitalbeschaffung<br />

beauftragten Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG. Sie haben darüber hinaus weitere Aufsichtsratsfunktionen<br />

bei der FIHM­Unternehmensgruppe.<br />

Ein wesentlicher Gesellschafter der Treuhandkommanditistin<br />

ist zugleich Gesellschafter des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

Letzterer steht in regelmäßiger Geschäftsbeziehung<br />

zu Fonds­ und Objektgesellschaften, die von<br />

einem anderen Unternehmen der FIHM­Unternehmensgruppe<br />

initiiert wurden.<br />

Es bestehen außer den im Kapitel „Hinweise auf besondere<br />

Umstände – Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen“<br />

genannten wirtschaftlichen Beziehungen<br />

keine Nebenabreden. Umstände oder Beziehungen, die<br />

Interessenskonflikte der Treuhandkommanditistin und/oder<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können,<br />

sind über die vorstehend angegebenen Tatsachen hinaus<br />

nicht vorhanden.


C. Rechtliche Grundlagen der Fondsgesellschaft<br />

I. Beschreibung des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Gesellschaftszweck<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind der Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland. Zum Gegenstand gehört ebenso die<br />

Beteili gung an Objektgesellschaften, die ihrerseits den<br />

Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />

und Verwaltung von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland, zum Gegenstand haben.<br />

Die Fondsgesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

2. Kapitalerhöhungen<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet, eine<br />

Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme von<br />

Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem oder mehreren<br />

Schritten auf 63.800.000 € zuzulassen sowie zusätzlich<br />

bis zu 17.500.000 € Stille Beteiligungen aufzunehmen.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, eine Überzeichnung<br />

von bis zu 10 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital<br />

sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen) zuzulassen<br />

und den Platzierungszeitraum ein­ oder mehrmals bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2013 zu verlängern.<br />

Die Anleger können zwischen unterschiedlichen Beteiligungsalternativen<br />

wählen.<br />

Als Kommanditist unmittelbar oder als Treugeber mittelbar<br />

(über die Treuhandkommanditistin) an der Fondsgesellschaft<br />

ist eine Beteiligung in folgenden Formen möglich:<br />

ImmoWachstum<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Der Anleger bezahlt zunächst 65 % der Zeichnungssumme<br />

als Starteinlage zuzüglich des anteiligen Agios<br />

von 3,25 % der Zeichnungssumme innerhalb von 14<br />

Tagen ab Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Der zweite Teil von 35 % der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

der weiteren 1,75 % Agio wird durch Ausschüttungen in<br />

Form von Gutschriften auf das eingezahlte Kapital angespart<br />

und mit der Einlagenverpflichtung verrechnet, wobei<br />

zunächst eine Verrechnung mit dem ausstehenden Agio<br />

erfolgt. Zuzahlungen sind jederzeit möglich.<br />

Nach der Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />

erhalten Anleger der Kapitalart ImmoWachstum<br />

zunächst eine Ausschüttung in Form von Gutschriften von<br />

6 % p. a. bezogen auf die einbezahlte Starteinlage von<br />

65 %, fällig am 30.12. des laufenden Jahres. Die Ausschüttung<br />

erfolgt zeitanteilig, beginnend mit dem auf den<br />

Eingang der Beitrittserklärung und der vertragsgemäßen<br />

Einzahlung folgenden Monat.<br />

Sollten die Ausschüttungen in Form von Gutschriften nicht<br />

oder nicht wie vorgesehen erfolgen, so kann die Fondsgesellschaft<br />

verlangen, dass der Anleger die restliche<br />

Zeichnungssumme einschließlich eines etwaig noch ausstehenden<br />

Agios in monatlichen Raten von 0,25 % der<br />

Zeichnungssumme bezahlt, erstmalig zum Monatsersten<br />

nach Aufforderung durch die Fondsgesellschaft.<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

Anleger der Kapitalart ImmoSpar Top erbringen<br />

zunächst 5 % der Zeichnungssumme zuzüglich eines<br />

Agios von 5 % der Zeichnungssumme innerhalb von 14<br />

Tagen ab Annahme ihrer Beitrittserklärung. Die restliche<br />

Zeichnungssumme wird in monatlichen Raten von 0,50 %<br />

der Zeichnungssumme geleistet, erstmals zum Monatsersten<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

119<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Anleger der Kapitalart ImmoSpar erbringen monatliche<br />

Raten zu jeweils 0,60 % der Zeichnungssumme, erstmals<br />

zum Monatsersten nach Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Aus den ersten Raten wird das Agio in Höhe von 5 % der<br />

Zeichnungssumme erbracht.<br />

Ausschüttungen in Form von Gutschriften auf das<br />

eingezahlte Kapital werden auf das Kapitalkonto I<br />

bzw. II gebucht und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der Ratenzahlungen<br />

entsprechend verringert.<br />

Anleger der Kapitalarten ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

erhalten zunächst eine Ausschüttung von 5,75 % p. a.,<br />

bezogen auf den Stand ihres Kapitalkontos I am 3<strong>1.</strong>12.<br />

des Vorjahres, fällig jeweils zum 30.12. eines Jahres.<br />

Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Soweit Anleger<br />

der Kapitalarten ImmoSpar Top und ImmoSpar Zuzahlungen<br />

leisten, kann der Prozentsatz für die monatlichen<br />

Raten verringert werden, maximal jedoch soweit, dass sich<br />

insgesamt der Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme nicht verlängert.<br />

Daneben besteht die Möglichkeit der Beteiligung als Stiller<br />

Gesellschafter. Die näheren Einzelheiten einer solchen<br />

Beteiligungsvariante entnehmen Sie bitte den Erläuterungen<br />

zum Vertrag über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“),<br />

Seite 216 ff.<br />

3. Geschäftsführung/Vertretung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH sowie der Kommanditistin <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH. Für den Fall des Ausscheidens der Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH aus der Fondsgesellschaft<br />

bzw. aus der Geschäftsführerstellung – wird zur<br />

Wahrung der vermögensverwaltenden Eigenschaft der<br />

Fondsgesellschaft – von der Komplementärin ein neuer<br />

Geschäfts führer, der Kommanditist sein muss, bestimmt, bis<br />

die Gesellschafterversammlung über die Berufung eines<br />

neuen Geschäftsführers Beschluss gefasst hat.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH sind jeweils einzelgeschäftsführungsbefugt<br />

und einzelvertretungsberechtigt;<br />

die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind zudem<br />

120 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von<br />

sog. Insichgeschäften) befreit. Beide Gesellschaften sind<br />

berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Geschäftsführungsaufgaben<br />

Dritter zu bedienen. Insoweit ist beabsichtigt, dass<br />

die Fondsgeschäftsführung auf die Spezialisten der Value<br />

Creation Fonds­Services GmbH zurückgreift.<br />

4. Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />

Beschlüsse der Gesellschafter können in Gesellschafterversammlungen<br />

oder in anderer Weise gefasst werden,<br />

wobei die Abhaltung von Präsenzveranstaltungen grundsätzlich<br />

alle zwei Jahre vorgesehen ist.<br />

Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung im<br />

Allgemeinen ist in § 18 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Aus dieser Regelung ergeben sich auch wesentliche<br />

Beschlussgegenstände, über die wegen ihrer Bedeutung<br />

nur mit qualifizierter Mehrheit Entscheidungen getroffen<br />

werden können. In bestimmten, besonders wichtigen<br />

Fällen bedürfen Beschlüsse der Zustimmung der Stillen<br />

Gesellschafter.<br />

Auf je volle <strong>1.</strong>000 € des zum Zeitpunkt der Absendung<br />

der Ladung einbezahlten Kapitals entfällt eine Stimme.<br />

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die §§ 14 bis<br />

20 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft verwiesen.<br />

5. Jahresabschluss und Informationsrecht<br />

Die Geschäftsführer haben in den ersten neun Monaten<br />

des Geschäftsjahres unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss<br />

der Fondsgesellschaft aufzustellen, der nebst<br />

Geschäftsbericht allen Gesellschaftern schriftlich oder in<br />

anderer geeigneter Form zuzusenden ist. Alle Gesellschafter<br />

sind berechtigt, einen etwaigen Prüfbericht einzusehen.<br />

Die Gesellschafter haben über § 166 HGB hinaus das<br />

Recht, die Handelsbücher der Fondsgesellschaft durch<br />

einen Angehörigen der rechts­ oder steuerberatenden<br />

oder wirtschaftsprüfenden Berufe in den Geschäfts räumen<br />

der Fondsgesellschaft einsehen zu lassen.


6. Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der Fondsgesellschaft,<br />

Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft (nach Berücksichtigung der Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin) bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12. gezeichneten<br />

Kapitaleinlage.<br />

Hiervon abweichend werden die Ergebnisse der<br />

Geschäftsjahre 2011 und 2012 so verteilt, dass alle in<br />

diesen zwei Geschäftsjahren beitretenden Gesellschafter<br />

unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres Beitritts entsprechend<br />

dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten<br />

Kapitalanteile gleich behandelt werden (sog. Gleichbehandlungsklausel).<br />

Für den Fall der Verlängerung<br />

des Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012 hinaus,<br />

erstreckt sich die Gleichbehandlungsklausel auch auf das<br />

Geschäftsjahr 2013 und die in diesem Geschäftsjahr noch<br />

beitretenden Anleger. Ergänzend wird auf § 23 des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Über Ausschüttungen/Entnahmen in Form von Gutschriften<br />

bzw. Auszahlungen beschließt grundsätzlich die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Anleger erhalten gemäß § 23 Absätze (3) und (4)<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages – entsprechend der<br />

Prognoserechnung der Fondsgesellschaft – zunächst Ausschüttungen<br />

von anfänglich 6 % p. a. auf die Starteinlage<br />

(ImmoWachstum) sowie im Übrigen von 5,75 % p. a.<br />

Die Ausschüttungen erfolgen – bis zum Erreichen der Volleinzahlung<br />

der Zeichnungssumme sowie des Agios – in<br />

Form von Gutschriften und anschließend in Form von Auszahlungen.<br />

Werden abweichend von der Prognoserechnung der<br />

Fondsgesellschaft in einem Geschäftsjahr weniger als 3 %<br />

ausgeschüttet, so erhalten alle Anleger die gleiche prozentuale<br />

Beteiligung; werden mindestens 3 % ausgeschüttet, so<br />

erhalten Anleger der Kapitalart ImmoWachstum auf die<br />

Starteinlage 0,25 % mehr.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen in Form von Gutschriften<br />

bzw. Auszahlungen sind nach Konzept und<br />

Gesellschaftsvertrag unabhängig vom handelsrechtlichen<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft und stellen daher keine<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gewinnausschüttungen im Sinne von § 120 HGB dar.<br />

Sofern derartige Ausschüttungen ganz oder teilweise nicht<br />

durch Gewinne der Fondsgesellschaft gedeckt sind, was<br />

über die Fondslaufzeit plangemäß der Fall ist, handelt es<br />

sich hierbei rechtlich um Entnahmen.<br />

Die Vermögensbeteiligung der Anleger richtet sich nach<br />

dem Stand ihres Kapitalkontos I (eingezahltes Kapital), vgl.<br />

§ 23 Absatz (2) des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Die Stillen Gesellschafter sind mangels Treugeber­ bzw.<br />

Kommanditistenstellung keine Gesellschafter im Sinne des<br />

Gesellschaftsvertrages. Ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung<br />

sowie Mindestverzinsung richten sich ausschließlich<br />

nach dem Vertrag über eine Stille Beteiligung („Immo­<br />

Zins“), der auf den Seiten 216 ff. näher erläutert ist.<br />

7. Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

Kommt ein Anleger seiner Einzahlungspflicht bei Fälligkeit<br />

nicht nach, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung<br />

bedarf.<br />

Die Fondsgesellschaft kann im Verzugsfalle des Anlegers<br />

die Rückstände beitreiben oder nach Fristsetzung von vier<br />

Wochen mit Ablehnungsandrohung von der Beitrittsvereinbarung<br />

zurücktreten oder die weiteren Zahlungen dauerhaft<br />

aussetzen (Beitragsfreistellung).<br />

Die Fondsgesellschaft ist jedoch berechtigt, vom Anleger<br />

eine Gesamtschadenspauschale in Höhe der bis dahin<br />

geleisteten Einlagen zu verlangen, maximal jedoch 17,5 %<br />

der Beteiligungs­ bzw. Zeichnungssumme. Der Anleger ist<br />

berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen, vgl.<br />

§ 10 Absätze (2) und (3) des Fondsgesellschafts vertrages.<br />

Auf Antrag des Anlegers kann die Fondsgesellschaft die<br />

weiteren Zahlungen – einmalig – vorübergehend aussetzen,<br />

sog. „Beitragsurlaub“. Für diesen Fall wird keine<br />

Schadenspauschale verwirkt. Die Dauer der vorübergehenden<br />

Zahlungsaussetzung ist auf einen Zeitraum von<br />

maximal sechs Beitragsmonaten begrenzt. Eine vorübergehende<br />

Zahlungsaussetzung kann auch bei mangelnder<br />

Ausschöpfung der Maximallaufzeit des Beitragsurlaubs<br />

nicht mehrfach gewährt werden. Durch den Beitragsurlaub<br />

bleiben die monatlichen Sparraten der Anleger<br />

unverändert; vielmehr verlängert sich der Zeitraum bis zur<br />

vollständigen Einlagenleistung.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

121<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Schließlich kann auch der Anleger eine dauerhafte Zahlungsaussetzung<br />

beantragen, die aber den Anfall einer<br />

Gesamtschadenspauschale nach sich zieht. Des Weiteren<br />

halbiert sich der Ausschüttungsprozentsatz solange,<br />

bis der Zeitpunkt der Volleinzahlung erreicht ist, vgl. § 23<br />

Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Die Auswirkungen der Zahlungsaussetzung (Beitragsfreistellung)<br />

auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft/den<br />

Gesamterfolg einer Beteiligung gemäß Prognoserechnung<br />

sind in der Sensitivitätsanalyse näher verdeutlicht,<br />

vergleiche S. 104 ff.<br />

8. Keine Nachschusspflicht / Haftungsbeschränkung<br />

Der Gesellschafter ist nicht verpflichtet, über die in der<br />

Beitrittsvereinbarung bestimmte Kapitaleinlage (zuzüglich<br />

Agio) hinaus weitere Zahlungs­ oder Nachschusspflichten<br />

zu übernehmen.<br />

Hinsichtlich der weiteren Angaben zur Haftung der unmittelbar<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />

sowie der über die Treuhandkommanditistin an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligten Treugeber wird auf die ausführlichen<br />

Erläuterungen unter „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“, S. 26 f. verwiesen.<br />

9. Gesellschaftsdauer / Kündigung<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet und<br />

endet grundsätzlich am 3<strong>1.</strong>12.2026.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, spätestens sechs<br />

Monate vor Ablauf des Gesellschaftsvertrages die<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft um ein Jahr<br />

gegenüber allen Gesellschaftern in schriftlicher Form<br />

zu erklären. Der schriftlichen Erklärung gegenüber allen<br />

Gesellschaftern steht die Bekanntgabe der Verlängerung<br />

in der dem Beendigungszeitpunkt vorangehenden ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung gleich. Bei Erklärung/<br />

Bekanntgabe der Verlängerung verlängert sich die Dauer<br />

gemäß der vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />

Die Geschäftsführung kann von der Möglichkeit der Verlängerung<br />

zweimal Gebrauch machen.<br />

Für den Fall der Verlängerung der Gesellschaft über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus ist jeder Gesellschafter berechtigt,<br />

seine Beteiligung mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Jahresende zu kündigen, erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Die<br />

122 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Treuhandkommanditistin ist unbeschadet dessen nur mit<br />

Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber zur<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigt.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in<br />

jedem Fall unberührt.<br />

Zudem besteht für Gesellschafter ein Sonderkündigungsrecht<br />

im Falle des Eintritts der Schwerstpflegebedürftigkeit<br />

sowie bei verschiedenen im Gesellschaftsvertrag aufgeführten<br />

schweren Krankheiten, vgl. § 25 Absätze (4) und<br />

(5) des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den<br />

verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt. Scheidet die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin aus der Fondsgesellschaft<br />

aus, hat die Gesellschafterversammlung eine<br />

geeignete natürliche oder juristische Person als neuen<br />

persönlich haftenden Gesellschafter aufzunehmen.<br />

Erben haben ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 27<br />

Absatz (4) des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

10. Auseinandersetzungsguthaben<br />

Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft<br />

hat dieser Anspruch auf Auszahlung seines<br />

Auseinandersetzungsguthabens, für dessen Ermittlung und<br />

Auszahlungsmodalitäten auf § 28 des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

verwiesen wird.<br />

1<strong>1.</strong> Übertragung von Beteiligungen<br />

Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil mit<br />

allen Rechten und Pflichten mittels Abtretung übertragen<br />

oder anderweitig darüber verfügen, bis zu einer Einzahlung<br />

von 20 % der Beteiligungssumme jedoch nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft. Die Übertragung<br />

kann nur mit Wirkung zum 3<strong>1.</strong>12. eines Kalenderjahres<br />

erfolgen. Für den Handel mit Anteilen gibt es keinen<br />

geregelten Markt, vgl. Kapitel „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“, S. 27 f.<br />

12. Auflösung der Fondsgesellschaft, Rückabwicklung<br />

Die Fondsgesellschaft kann durch einen Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 %<br />

der bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst


werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 29<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Sollte<br />

die Summe des von den Anlegers sowie Stillen Beteiligten<br />

zum Ende des Platzierungszeitraumes gezeichneten<br />

Gesamtkapitals zur Durchführung der bereits realisierten<br />

Investitionen nicht ausreichen und das fehlende Gesamtkapital<br />

auch nicht durch eine anderweitige Finanzierung<br />

geschlossen werden können, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin berechtigt, gegenüber sämtlichen Gesellschaftern<br />

sowie Stillen Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung<br />

der Gesellschaft gemäß § 5 Absatz (8) zu<br />

erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen nach<br />

Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die Rückabwicklung<br />

erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />

Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />

Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />

Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />

die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />

Hinsichtlich der für den Rückabwicklungsfall<br />

bestehenden Risiken wird auf die Erläuterungen auf S. 21<br />

verwiesen.<br />

13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />

Die Geschäftsführungs­, Haftungs­ und sonstigen Vergütungen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin ergeben sich aus<br />

§ 13 des Gesellschaftsvertrages. Im Übrigen wird auf die<br />

Darstellungen auf S. 154 ff. verwiesen.<br />

II. Beschreibung des Vertrages über eine Stille<br />

Beteiligung („ImmoZins“)<br />

<strong>1.</strong> Allgemein<br />

Die Fondsgesellschaft bietet Stille Beteiligungen, die –<br />

abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei Formen eingegangen<br />

werden können, in einer Gesamtsumme von<br />

bis zu 17.500.000 € an, davon „ImmoZins 5,00” mit<br />

8.000.000 €, „ImmoZins 5,75” mit 6.000.000 € und<br />

„ImmoZins 6,25“ mit 3.500.000 €. Eine andere Aufteilung<br />

zwischen den Beteiligungsformen ist möglich.<br />

Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung der Fondsge­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

sellschaft berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 %<br />

des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />

Stille Beteiligungen) zuzulassen.<br />

Die Beteiligung als Stiller Gesellschafter erfolgt ohne Agio.<br />

Die Beteiligungssumme ist fällig 14 Tage ab Annahme der<br />

Beitrittserklärung und soll mindestens 2.000 € betragen<br />

und bei darüber hinausgehenden Beträgen durch <strong>1.</strong>000<br />

ohne Rest teilbar sein.<br />

Befindet sich der Stille Gesellschafter mit seiner Zahlungsverpflichtung<br />

in Verzug, kann die Fondsgesellschaft die in<br />

§ 6 des Vertrages über eine Stille Beteiligung genannten<br />

Rechte geltend machen und im Falle des Rücktritts vom Stillen<br />

Gesellschafter eine Schadenspauschale in Höhe der<br />

bis dahin geleisteten Einlage verlangen, maximal jedoch<br />

10 % der gezeichneten Einlage. Der Stille Gesellschafter<br />

ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

2. Laufzeit, Ergebnisbeteiligung, Mindestverzinsung<br />

Stille Beteiligungen können bei „ImmoZins 5,00” mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2015, bei „ImmoZins 5,75” mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2018 und bei „ImmoZins 6,25“ mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2021 oder zu jedem darauffolgenden Jahresultimo<br />

– von beiden Seiten – gekündigt werden. Die Kündigung<br />

muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres<br />

und per Übergabe­Einschreiben erfolgen.<br />

In Ausnahmefällen besteht für den Stillen Gesellschafter<br />

oder dessen Erben ein Sonderkündigungsrecht, vgl. §§<br />

13, 14 des Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />

Der Stille Gesellschafter ist am Gewinn, nicht jedoch<br />

am laufenden Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Gewinn<br />

beginnt mit dem auf die vollständige Einlagenleistung folgenden<br />

Monatsersten.<br />

Unabhängig vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

erhält der Stille Gesellschafter<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,00 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ eine Mindestverzinsung von<br />

6,25 % p. a.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

123<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

bezogen auf den jeweiligen Stand seines Kapitalkontos I,<br />

die auf seinen Gewinnanspruch angerechnet wird. Im<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2011 bzw. bei Beteiligung nach dem<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 ermittelt sich die Mindestverzinsung für das<br />

erste Geschäftsjahr zeitanteilig.<br />

Die Mindestverzinsungen sind fällig jeweils zeitanteilig<br />

am 30.06. und am 3<strong>1.</strong>12., erstmalig am 3<strong>1.</strong>12.201<strong>1.</strong> Ein<br />

nach Beendigung der Stillen Gesellschaft verbleibender<br />

Mehrgewinn ist nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

der Fondsgesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr<br />

zum Ausgleich fällig.<br />

3. Beschlussfassungen/Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Der Stille Gesellschafter ist berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft teilzunehmen. Es<br />

steht ihm grundsätzlich weder ein Vorschlags­ noch ein<br />

Stimmrecht zu. In besonderen Ausnahmefällen bedürfen<br />

Beschlüsse bei der Fondsgesellschaft der Zustimmung der<br />

Stillen Gesellschafter. Näheres ergibt sich aus § 7 des<br />

Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />

4. Nachrangigkeit<br />

Der Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />

und etwaiger Zinsen ist solange insoweit ausgeschlossen,<br />

als dessen Geltendmachung einen Grund für die<br />

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />

darstellen würde, vgl. auch §§ 14 Abs. 5,<br />

15 des Vertrages über eine Stille Beteiligung. Das Stille<br />

Beteiligungskapital steht insoweit – obwohl gem. § 10<br />

Abs. 1 des Vertrages über eine Stille Beteiligung eine Teilnahme<br />

am laufenden Verlust ausgeschlossen ist – in einer<br />

Mitfinanzierungsverantwortung für die Fondsgesellschaft.<br />

Insoweit wird auf die Darstellungen unter „Wesentliche,<br />

tatsächliche und rechtliche Risiken“ verwiesen.<br />

5. Sonstiges<br />

Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Beteiligung als<br />

Stiller Gesellschafter wird auf den Vertrag über eine Stille<br />

Beteiligung verwiesen, der im vollständigen Wortlaut auf<br />

Seite 216 ff. abgedruckt ist.<br />

124 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

III. Beschreibung des Treuhandvertrages zwischen<br />

den Treugebern und der Aequitas Treuhand<br />

GmbH sowie Angaben über die Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin wird die Aequitas Treuhand<br />

GmbH, mit Sitz in Kulmbach. Die Treuhandkommanditistin<br />

tritt der Fondsgesellschaft mit der treuhänderischen<br />

Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung bei. Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit der Treuhandkommanditistin ist<br />

der Treuhandvertrag, abgedruckt auf den Seiten 221 ff.<br />

des Verkaufsprospekts. Die Treuhandkommanditistin hat<br />

die folgenden Aufgaben sowie folgende wesentliche<br />

Rechte und Pflichten:<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin übernimmt und verwaltet<br />

für den Treugeber eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und hält diese treuhänderisch im<br />

eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung<br />

des Treugebers.<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, an allen zur<br />

Durchführung des Erwerbs der Kommanditbeteiligung<br />

erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.<br />

▪ Sie nimmt für den Treugeber dessen Stimmrechte entsprechend<br />

seinen Anweisungen wahr, soweit dieser die<br />

Stimmrechte nicht selbst ausüben möchte.<br />

▪ Die Treuhandkommanditistin führt und verwaltet das<br />

Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />

Die weiteren Einzelheiten zu den Regelungen des Treuhandvertrages<br />

sind nachstehend erläutert:<br />

<strong>1.</strong> Gegenstand der Treuhandschaft<br />

Bei einer Beteiligung des Anlegers/Treugebers an der<br />

Fondsgesellschaft über die Treuhandkommanditistin – die<br />

Aequitas Treuhand GmbH – verwaltet diese für den Treugeber<br />

dessen Beteiligung und hält diese treuhänderisch<br />

im eigenen Namen aber im Interesse und für Rechnung<br />

des Treugebers.<br />

Die Treuhandkommanditistin hat und wird Treuhandaufgaben<br />

auch bei anderen Gesellschaften und für andere<br />

Personen übernommen bzw. übernehmen.


2. Rechtsstellung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Beteiligung des Anlegers erfolgt durch Abschluss der<br />

Beitrittsvereinbarung, in der die Treuhandkommanditistin<br />

beauftragt wird, an allen zur Durchführung des Erwerbs<br />

der Kommanditbeteiligung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.<br />

Der Treuhandvertrag wird wirksam, sobald ein<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

die vom Treugeber bei der Fondsgesellschaft eingereichte<br />

Beitrittserklärung angenommen hat. Die Treuhandkommanditistin<br />

erteilt der Fondsgesellschaft entsprechende Vollmacht,<br />

die Beitrittserklärung für sie anzunehmen.<br />

Die Treuhandkommanditistin nimmt für den Treugeber die<br />

Stimmrechte aus dem treuhänderisch gehaltenen Anteil<br />

entsprechend den Weisungen des Treugebers wahr,<br />

soweit der Treugeber bei der betreffenden Gesellschafterversammlung<br />

nicht teilnimmt oder sich nicht durch einen<br />

von ihm bestimmten Dritten vertreten lässt. Fehlen Weisungen<br />

oder erfolgen diese verspätet, übt die Treuhandkommanditistin<br />

gemäß Treuhandvertrag das Stimmrecht<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Entsprechendes<br />

gilt bei Beschlussfassungen außerhalb von<br />

Gesellschafterversammlungen.<br />

3. Haftung, Freistellungsverpflichtung<br />

Die Treuhandkommanditistin wird im Handelsregister als<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft mit einer festen<br />

Hafteinlage von 10.000 € eingetragen. Die Haftung<br />

der Treugeber beschränkt sich gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

auf ihre Kapitaleinlage zuzüglich Agio. Ist<br />

die Einlage voll geleistet, kann die Haftung nur insoweit<br />

wieder aufleben, als den Treugebern Teilbeträge ihrer<br />

Einlagen insbesondere in Form von Ausschüttungen/<br />

Auszahlungen von der Treuhandkommanditistin bzw. im<br />

Wege des abgekürzten Zahlungsweges direkt von der<br />

Fondsgesellschaft zurückgewährt werden. Im Übrigen trifft<br />

den Treugeber eine Freistellungsverpflichtung gegenüber<br />

der Treuhandkommanditistin, die in § 7 des Treuhandvertrages<br />

geregelt ist.<br />

4. Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

Kommt der Treugeber mit seinen Einzahlungen in Verzug,<br />

kann die Fondsgesellschaft die Rückstände beitreiben,<br />

nach Fristsetzung von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung<br />

in Vollmacht für die Treuhandkommanditistin den<br />

Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung und vom Treuhandvertrag<br />

erklären oder die weiteren Zahlungen ausset­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

zen. Im Falle eines Rücktritts kann die Fondsgesellschaft<br />

eine Gesamtschadenspauschale in Höhe der bis dahin<br />

geleisteten Einlage verlangen, maximal jedoch 17,5 %<br />

der Beteiligungssumme. Der Anleger ist berechtigt, einen<br />

geringeren Schaden nachzuweisen. Im Übrigen gilt § 10<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages entsprechend.<br />

5. Treuhandvermögen/Treugeberregister<br />

Die Treuhandkommanditistin führt und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen.<br />

Über die von ihr treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

führt die Treuhandkommanditistin ein Treugeberregister,<br />

wobei sie berechtigt ist, sich hierzu der von der Fondsgesellschaft<br />

erfassten und verwalteten Daten zu bedienen.<br />

6. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Vergütung der Treuhandkommanditistin für die Übernahme<br />

der vorbeschriebenen Aufgaben ist in § 3 des Treuhandvertrages<br />

geregelt; die Treuhandkommanditistin erhält<br />

von der Fondsgesellschaft im Zeitraum bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 20.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und<br />

30.12.2012. Ab 2013 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig am<br />

30.12. eines jeden Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht<br />

sich ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a.<br />

Die Gesamtvergütung der Treuhandkommanditistin<br />

über die geplante Fondslaufzeit bis Ende 2026 beträgt<br />

259.610 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe.<br />

7. Beendigung des Treuhandvertrages<br />

Der Treuhandvertrag ist auf bestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet plangemäß mit Beendigung der Fondsgesellschaft<br />

am 3<strong>1.</strong>12.2026. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />

kündigen, wenn die Geschäftsführung von der<br />

Verlängerungsbefugnis der Fondsgesellschaft Gebrauch<br />

macht, erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Selbiges gilt, wenn die<br />

Gesellschafter die Verlängerung der Fondsgesellschaft<br />

beschließen.<br />

Eine Forderung des Treugebers in eine Umwandlung seiner<br />

Beteiligung in eine Direktbeteiligung gemäß § 7 Abs. 3<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

125<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt als<br />

sofort wirksame Kündigung des Treuhandvertrages.<br />

Die Treuhandkommanditistin kann den Treuhandvertrag mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen,<br />

frühestens jedoch zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist jedoch nur mit Einwilligung oder auf Weisung<br />

sämtlicher Treugeber zur Kündigung des Treuhandvertrages<br />

berechtigt.<br />

8. Sonstiges, Haftungsausschluss<br />

Die Treuhandkommanditistin übernimmt keine Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber mit seiner Beteiligung<br />

etwa angestrebten wirtschaftlichen und/oder steuerlichen<br />

Ergebnisse. Sie haftet auch nicht für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Fondsgesellschaft oder dafür, dass die<br />

Vertragspartner der Fondsgesellschaft die eingegangenen<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Die<br />

Treuhandkommanditistin haftet nicht für die Erfolge der von<br />

der Fondsgesellschaft geplanten Investitionen sowie den<br />

Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft verfolgten<br />

sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt der Fondsgesellschaft erst<br />

mit der treuhänderischen Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

bei und ist keine Gründungskommanditistin.<br />

Sie hat an der Konzeption und Erstellung des der Beitrittserklärung/dem<br />

Beitritt des Treugebers zugrunde liegenden<br />

Verkaufsprospektes nicht mitgewirkt und dessen<br />

Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten überprüft.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist an Unternehmen, die mit<br />

dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen sowie im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch mittelbar<br />

beteiligt noch für solche Unternehmen tätig.<br />

IV. Beschreibung des Vertrages über Mittelverwendungskontrolle<br />

sowie Angaben über den<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft 1 einerseits<br />

sowie die Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

126 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

eine unabhängige Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz<br />

in München, (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“<br />

genannt) andererseits haben am 22.07.2011 einen<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen,<br />

der die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

bildet.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat die folgenden Aufgaben<br />

sowie folgende wesentliche Rechte und Pflichten:<br />

▪ Kontrolle der Verwendung der auf dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft<br />

eingehenden Gelder der unmittelbar oder mittelbar<br />

über eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligten Gesellschafter sowie der Stillen Beteiligten<br />

▪ Überprüfung der Einhaltung der Freigabevoraussetzungen<br />

gemäß § 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

▪ Mittelfreigabe im Rahmen der bestehenden nur gemeinsamen<br />

Verfügungsmacht (gemeinsame Kontovollmacht)<br />

mit der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft <strong>1.</strong><br />

Die Mittelverwendungskontrolle beschränkt sich auf eine<br />

Ausführungskontrolle nach den Vorschriften des Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />

Die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

für die Verwendung der Anlegergelder sind in § 3<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages im Einzelnen<br />

geregelt; eine materielle Prüfung der der Mittelverwendung<br />

zugrunde liegenden Unterlagen und Verträge ist<br />

nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle. Es ist<br />

weiterhin nicht Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs,<br />

die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft oder<br />

der Objektgesellschaften zu überwachen.<br />

Der Vertrag endet ohne Kündigung durch Zweckerreichung,<br />

d. h. mit Abschluss der in den Investitionsplänen<br />

der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

enthaltenen Mittelverwendung, spätestens jedoch am<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 (bei Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />

über den 3<strong>1.</strong>12.2012 spätestens am 3<strong>1.</strong>12.2013), unabhängig<br />

davon, ob zu diesem Zeitpunkt alle geplanten<br />

Zahlungen bereits vollständig getätigt sind.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Leistungen<br />

von der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 als Gesamtschuldner eine Vergütung in Höhe<br />

von 30.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher


Höhe, die im Verhältnis zwischen Fondsgesellschaft und<br />

Objektgesellschaft 1 je zur Hälfte zu entrichten und in<br />

jeweils zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 sowie<br />

am 30.06.2012 zur Zahlung fällig ist. Im Falle der Verlängerung<br />

des Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

erhält der Mittelverwendungskontrolleur von der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1 als Gesamtschuldner<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 10.000 €<br />

zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die im<br />

Verhältnis zwischen Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft<br />

1 je zur Hälfte zu tragen und am 30.06.2013 zur<br />

Zahlung fällig ist. Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben vereinbarten Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

beträgt 30.000 € zuzüglich<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe; bei Verlängerung der<br />

Mittelverwendungskontrolle über den 3<strong>1.</strong>12.2012 beträgt<br />

der Gesamtbetrag 40.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe.<br />

Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere der<br />

Regelungen zur Haftungsbeschränkung, der Geltung der<br />

Allgemeinen Auftragsbedingungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

etc. wird auf den Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

verwiesen, der im vollständigen<br />

Wortlaut auf Seite 226 ff. abgedruckt ist.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist an Unternehmen, die<br />

mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen sowie im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch mittelbar<br />

beteiligt noch für solche Unternehmen tätig.<br />

V. Wesentliche Dienstleistungsverträge sowie<br />

sonstige Verträge der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften<br />

<strong>1.</strong> Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

Konzeptionsvertrag sowie Vertrag über die <strong>Prospekt</strong>erstellung<br />

Die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH (im Folgenden<br />

„<strong>NGF</strong>“ genannt) wurde von der Fondsgesellschaft<br />

mit Vertrag vom 15.07.2011 – unter ausdrücklicher Anerkennung<br />

der bereits bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Leistungen – mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die<br />

Realisierung eines geschlossenen Fonds sowie mit der<br />

Erstellung eines Verkaufsprospekts beauftragt. Der Konzeptionsauftrag<br />

beinhaltet insbesondere den Entwurf<br />

einer Grundkonzeption, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen,<br />

die Erarbeitung und Erstellung von<br />

Investitions­ und Finanzierungsplänen, die Vorbereitung<br />

der Erarbeitung und Abstimmung sämtlicher Vertragsunterlagen,<br />

die zeitliche und terminliche Koordination<br />

der Konzeptionsaufgaben und Unterlagenerstellung,<br />

die Dokumentation der Aufgabenerledigung sowie die<br />

Erstellung eines Vermögensanlagen­Verkaufsprospektes<br />

gemäß Verkaufsprospektgesetz und unter Berücksichtigung<br />

der Anforderungen des Standard IDW S 4. Der<br />

Auftragsumfang umfasst auch die Erstellung eventuell<br />

erforderlicher Nachträge nach § 11 Verkaufsprospektgesetz.<br />

Die <strong>NGF</strong> ist befugt, einzelne Aufgaben auf Dritte<br />

zu übertragen.<br />

Der Vertrag endet mit der Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />

Tätigkeiten, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12.2012. Für<br />

den Fall der Verlängerung des Platzierungszeitraumes<br />

über den 3<strong>1.</strong>12.2012 hinaus, verlängert sich auch die<br />

Vertragslaufzeit entsprechend, längstens jedoch bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

Für die Fondskonzeption erhält die <strong>NGF</strong> eine Vergütung<br />

in Höhe von <strong>1.</strong>000.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig in zwei Teilbeträgen am<br />

30.09.2011 und am 30.12.201<strong>1.</strong> Die <strong>Prospekt</strong>erstellung<br />

wird mit 200.000 € vergütet, fällig am 3<strong>1.</strong>07.201<strong>1.</strong> Mit<br />

dieser Vergütung sind sämtliche Kosten für Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen<br />

Tätigkeiten, insbesondere <strong>Prospekt</strong>­ und Druckkosten<br />

abgegolten.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die <strong>NGF</strong> verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen<br />

an die Fondsgesellschaft insoweit zurückzuzahlen, als<br />

dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

sowie Stillen Beteiligten ihr bis zum Zeitpunkt der<br />

Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes Kapital (ohne<br />

Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft aufgrund einer von den Planungen<br />

abweichenden Einwerbung des Gesamtkapitals<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

127<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

(Kommanditkapital sowie Stille Beteiligungen) zu den<br />

jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten nicht in der Lage sein, die<br />

vertraglich vereinbarten Vergütungen zu bezahlen, ist sie<br />

berechtigt, von der <strong>NGF</strong> eine Stundung um bis zu zwölf<br />

Monate zu verlangen. Für den Fall der Stundung fallen<br />

Stundungszinsen in Höhe von 7 % p. a. an.<br />

Vertrag über die Vermittlung von Eigenkapital sowie über<br />

die Beschaffung von Stillen Beteiligungen<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG (im Folgenden „Unacum“ genannt)<br />

am 15.07.2011 exklusiv damit beauftragt, das gemäß § 5<br />

des Fondsgesellschaftsvertrags einzuwerbende Eigenkapital<br />

in Höhe von 63.800.000 € zu vermitteln sowie<br />

(typisch) Stille Beteiligungen in Höhe von 17.500.000 €<br />

gemäß dem Vertrag über eine Stille Beteiligung zu<br />

beschaffen, wobei sich die Unacum bei der Erfüllung<br />

ihrer vertragsgegenständlichen Aufgaben auch Dritter<br />

bedienen darf. Sofern die Fondsgeschäftsführung von<br />

ihrem Recht auf Überzeichnung gemäß § 5 Absatz (1) des<br />

Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, umfasst die<br />

Beauftragung auch die Einwerbung dieses zusätzlichen<br />

Kapitals. Zu den von der Unacum zu erbringenden Leistungen<br />

gehören auch vertriebsunterstützendes Marketing<br />

sowie Werbe­ und PR­Maßnahmen.<br />

Die Unacum AG erhält für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

eine Vergütung von 10 % zuzüglich eines Agios von<br />

5 % des von den Anlegern gezeichneten Eigenkapitals,<br />

fällig jeweils nach Annahme der Beitrittserklärung und<br />

Einzahlung der ersten Kapitalrate des jeweiligen Anlegers.<br />

Die Vergütung für die Beschaffung und Einwerbung<br />

der Stillen Beteiligungen beträgt 8 % der von den Stillen<br />

Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungen, fällig jeweils<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung und Einzahlung des<br />

Kapitals.<br />

Bei den Vergütungen handelt es sich um Vorschüsse, die<br />

einem Rückforderungsrecht unterliegen. Wird ein von der<br />

Fondsgesellschaft bereits vergüteter Vertrag von einem<br />

Anleger bzw. Stillen Beteiligten nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllt, ist die Vergütung von der Unacum anteilig<br />

zurückzuzahlen.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die Unacum verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütun­<br />

128 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

gen an die Fondsgesellschaft insoweit zurückzuzahlen,<br />

als dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern sowie Stillen Beteiligten ihr bis zum Zeitpunkt<br />

der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes Kapital<br />

(ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Vertrag über die Einrichtung einer Zeichnerverwaltung<br />

Um eine ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung der<br />

Fondsgesellschaft sicherzustellen, ist die Value Creation<br />

Fonds­Services GmbH (im Folgenden „VC“ genannt) mit<br />

Vertrag vom 15.07.2011 von der Fondsgesellschaft – vorbehaltlich<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft – mit der Einrichtung einer<br />

Zeichnerverwaltung beauftragt worden. Dieser Auftrag<br />

beinhaltet insbesondere den Aufbau einer Zeichnerverwaltung<br />

einschließlich erforderlicher Software, die individuelle<br />

Anpassung der Software und Schulung, Anleitung<br />

und Überwachung des Personals, den Aufbau und die<br />

Installation eines EDV­gestützten Fristenkontrollwesens,<br />

den Aufbau und die Installation eines EDV­gestützten<br />

Mahnwesens, den Aufbau und die Installation eines EDVgestützten<br />

Zeichnerbestandes sowie die Installation des<br />

Lastschrifteinzugsverfahrens, die Abwicklung des Schriftverkehrs<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern und<br />

dessen Versand, Ablage und Dokumentation, die Beantwortung<br />

von fernmündlichen und schriftlichen Anlegerfragen<br />

sowie die Durchführung aller sonstiger Tätigkeiten, die<br />

mit der Zeichnerverwaltung verbunden sind.<br />

Der Vertrag endet mit Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />

Tätigkeiten, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12.2012. Bei Verlängerung<br />

des Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

hinaus, verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend,<br />

längstens jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

Es wurde eine Vergütung in Höhe von 406.500 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vereinbart,<br />

die in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.09.2011<br />

und am 30.06.2012 zur Zahlung fällig ist. Sollte die<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die<br />

Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages verweigern,<br />

hat die VC nur Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem<br />

Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />

Auch wenn die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht auf<br />

Überzeichnung des Gesamtkapitals gemäß § 5 Absatz (1)<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, erhält


die VC keine darüber hinausgehende Vergütung. Sollte<br />

die angestrebte Erhöhung des Gesellschaftskapitals der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Stillen Beteiligungen nicht<br />

oder nicht vollständig möglich sein, vermindert sich die<br />

vertragliche Vergütung, falls der Unterschreitungsbetrag<br />

mehr als 10 % bezogen auf das geplante Gesamtkapital<br />

beträgt. Der Minderungsbetrag beträgt 0,5 % bezogen<br />

auf den die zulässige Untergrenze von 90 % des geplanten<br />

Gesamtkapitals unterschreitenden Betrag. Soweit die<br />

VC eine höhere Vergütung als die letztlich geschuldete<br />

Vergütung bereits erhalten hat, ist sie zur Rückzahlung an<br />

die Fondsgesellschaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit<br />

verpflichtet.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die VC verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen an<br />

die Fondsgesellschaft insoweit zurückzuzahlen, als dies<br />

erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

sowie Stillen Beteiligten ihr bis zum Zeitpunkt der<br />

Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes Kapital (ohne<br />

Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft aufgrund einer von den Planungen<br />

abweichenden Einwerbung des Gesamtkapitals<br />

(Kommanditkapital sowie Stille Beteiligungen) zu den<br />

jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten nicht in der Lage sein,<br />

die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu bezahlen, ist<br />

sie berechtigt, von der VC eine Stundung um bis zu zwölf<br />

Monate zu verlangen. Für den Fall der Stundung fallen<br />

Stundungszinsen in Höhe von 7 % p. a. an.<br />

2. Dienstleistungsverträge der Objektgesellschaften<br />

Vertrag über die Einrichtung des Controllings der Mieten­<br />

und Objektverwaltung<br />

Die Objektgesellschaft 1 sowie die Fondsgesellschaft<br />

haben die <strong>NGF</strong> mit Vertrag vom 15.07.2011 – unter<br />

ausdrücklicher Anerkennung der bis zu diesem Zeitpunkt<br />

bereits erbrachten Leistungen – mit der Einrichtung des<br />

Controllings einer Mieten­ und Objektverwaltung beauftragt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist jederzeit einseitig berechtigt,<br />

den Vertrag auf die noch zu errichtende Objektgesellschaft<br />

2 zu übertragen.<br />

Zu den vertragsgegenständlichen Aufgaben gehören der<br />

Aufbau einer Mieten­ und Objektverwaltung einschließ­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

lich erforderlicher Software, die individuelle Anpassung<br />

und Pflege der Software sowie Schulung, Anleitung und<br />

Überwachung des Personals, die individuelle Anpassung<br />

und Pflege des EDV­gestützten Adressbestandes der Mieter,<br />

Auswertung und Controlling der Mieteinnahmen, die<br />

technische und kaufmännische Steuerung der Objektverwaltung,<br />

die Abwicklung des Schriftverkehrs sowie die<br />

Durchführung aller sonstigen Tätigkeiten, die mit der Einrichtung<br />

einer Mieten­ und Objektverwaltung verbunden<br />

sind. Die <strong>NGF</strong> darf sich dabei auch Dritter bedienen.<br />

Der Vertrag endet mit der Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />

Tätigkeiten, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12.2012. Für<br />

den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt die weitere Immobilieninvestition<br />

über die Objektgesellschaft 2 noch nicht erfolgt<br />

ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend.<br />

Kommt die weitere Immobilieninvestition mangels Realisierbarkeit<br />

aufgrund verminderter Kapitalplatzierung bei<br />

der Fondsgesellschaft nicht zustande, hat die <strong>NGF</strong> keinen<br />

Vergütungsanspruch und eine eventuell bereits geleistete<br />

Vergütung müsste zum Ende der Vertragslaufzeit wieder<br />

zurückgezahlt werden.<br />

Für die vertragsgegenständlichen Leistungen erhält die<br />

<strong>NGF</strong> von der Objektgesellschaft 1 eine Vergütung in<br />

Höhe von 160.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.09.2011; die von der<br />

Objektgesellschaft 2 (nach Vertragsübertragung) zu leistende<br />

Vergütung beträgt 85.000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und ist am 30.12.2012<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung<br />

durch die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft die Zustimmung zum Abschluss dieses<br />

Vertrages verweigern, hat die <strong>NGF</strong> nur Anspruch auf Vergütung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die <strong>NGF</strong> verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich ist, damit<br />

den Kommanditisten bzw. Treugebern sowie Stillen Beteiligten<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsächlich<br />

eingezahltes Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden<br />

kann.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

129<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Verträge über die Due Diligence der Objekte und Prüfung<br />

von Mietverträgen<br />

Die <strong>NGF</strong> wurde von der Objektgesellschaft 1 und<br />

der Fondsgesellschaft aufgrund eines Vertrages vom<br />

15.07.2011 – unter ausdrücklicher Anerkennung der bis<br />

zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen – mit der<br />

Due Diligence von Objekten beauftragt, insbesondere der<br />

Vornahme einer Prüfung der Bauerrichtungsverträge, der<br />

Prüfung der Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte und Grundbücher,<br />

der Prüfung von Altlasten und öffentlich­rechtlichen<br />

Verpflichtungen, der Prüfung von Architekten­ und Urheberrechten,<br />

der Prüfung laufender Rechtsstreitigkeiten und<br />

einer Risikobeurteilung. Vertragsgegenstand ist ferner die<br />

Prüfung der abgeschlossenen Mietverträge, insbesondere<br />

auf Vollständigkeit (also einschließlich etwaiger Nachträge),<br />

inhaltliche Richtigkeit, Vorhandensein, Umfang<br />

und Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln, Durchsicht<br />

und Prüfung der Nebenkostenabrechnungen, des Umlegungsmaßstabes<br />

und des Umfanges der Nebenkosten,<br />

Mitarbeit bei Änderungen und Ergänzungen von Mietverträgen,<br />

Mitwirkung bei Verhandlungen mit Mietern und<br />

Mietinteressenten, Mitwirkung bei der Nach­ und Neuvermietung<br />

von Mietflächen sowie die Überprüfung der<br />

Nachhaltigkeit des Nach­ und Neuvermietungskonzeptes.<br />

Die Fondsgesellschaft ist jederzeit einseitig berechtigt, den<br />

Vertrag auf die noch zu errichtende Objektgesellschaft 2<br />

zu übertragen.<br />

Der Vertrag endet mit Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />

Aufgaben, spätestens am 3<strong>1.</strong>12.2012. Für den Fall,<br />

dass zu diesem Zeitpunkt die weitere Immobilieninvestition<br />

über die Objektgesellschaft 2 noch nicht erfolgt ist,<br />

verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend. Kommt<br />

die weitere Immobilieninvestition mangels Realisierbarkeit<br />

aufgrund verminderter Kapitalplatzierung bei der Fondsgesellschaft<br />

nicht zustande, hat die <strong>NGF</strong> keinen Vergütungsanspruch<br />

und eine eventuell bereits geleistete Vergütung<br />

müsste zum Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Für die vertragsgegenständlichen Leistungen erhält die<br />

<strong>NGF</strong> von der Objektgesellschaft 1 eine Vergütung in<br />

Höhe von 300.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.09.2011; die von der<br />

Objektgesellschaft 2 (nach Vertragsübertragung) zu leistende<br />

Vergütung beträgt 150.000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und ist in zwei Teilbe­<br />

130 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

trägen von 100.000 € am 30.06.2012 und 50.000 € am<br />

30.12.2012 zur Zahlung fällig.<br />

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung<br />

durch die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

die Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages<br />

verweigern, hat die <strong>NGF</strong> nur Anspruch auf Vergütung der<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die <strong>NGF</strong> verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich ist, damit den<br />

Kommanditisten bzw. Treugebern sowie Stillen Beteiligten<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes<br />

Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Hausverwaltungsvertrag<br />

Die Objektgesellschaft 1 und die IAMV Immobilien Asset<br />

Management Verwaltung GmbH (im Folgenden „IAMV“<br />

genannt) haben am 08.12.2010 einen Hausverwaltungsvertrag<br />

samt <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 27.07.2011 betreffend die<br />

kaufmännische und technische Verwaltung der Immobilien<br />

des Portfolios I in Lemberg, Mommenheim, Lebach und<br />

Mömbris geschlossen. Der Hausverwaltungsvertrag findet<br />

nach Übernahme der Immobilien des Immobilienportfolios<br />

II auch auf diese Objekte Anwendung. Zu den übertragenen<br />

Aufgaben gehören insbesondere die kaufmännische<br />

Verwaltung und Objektbuchhaltung, die Mieterverwaltung<br />

sowie die technische Betreuung und Überwachung<br />

der Gebäude. Die in diesem Rahmen zu erbringenden<br />

Dienstleistungen sind in dem Vertrag im Einzelnen aufgeführt.<br />

Die IAMV ist bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben,<br />

die die Objekte betreffen. Der Vertrag hat am 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011<br />

begonnen und hat eine Festlaufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015.<br />

Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils zwei Jahre,<br />

sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten<br />

gekündigt wird. Für die Hausverwaltung erhält die IAMV<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 4,3 % der vertraglich<br />

vereinbarten Jahresnettokaltmieten (Netto­Sollkaltmiete<br />

ohne Betriebskosten) aus den verwalteten Objekten zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Auf die<br />

Vergütung ist eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von<br />

jeweils 1/12 der zu erwartenden bzw. im Vorjahr errechneten<br />

Vergütung zu leisten.


Finanzierungsbeschaffungsverträge<br />

Die <strong>NGF</strong> ist von der Objektgesellschaft 1 mit Vertrag<br />

vom 15.07.2011 beauftragt worden, für die Finanzierung<br />

ihrer Immobilienportfolien I und II Endfinanzierungen<br />

zu marktüblichen Konditionen zu beschaffen. Für die<br />

Beschaffung dieser Finanzierungen erhält die <strong>NGF</strong> eine<br />

Vergütung von 223.600 €, die am 30.09.2011 zur Zahlung<br />

fällig ist. Die Vergütung reduziert sich auf 1 % des bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2011 beschafften Endfinanzierungsvolumens,<br />

soweit die Finanzierungsbeschaffung den Betrag von<br />

22.360.000 € unterschreitet.<br />

Daneben hat die Fondsgesellschaft am 15.07.2011<br />

die <strong>NGF</strong> mit der Beschaffung einer Endfinanzierung zu<br />

marktüblichen Konditionen für die geplante weitere Immobilieninvestition<br />

über die Objektgesellschaft 2 beauftragt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist jederzeit einseitig berechtigt,<br />

den Vertrag auf die noch zu errichtende Objektgesellschaft<br />

2 zu übertragen. Die <strong>NGF</strong> erhält hier eine Vergütung<br />

in Höhe von 120.200 €, höchstens jedoch 1 % der<br />

tatsächlich bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beschafften Endfinanzierungssumme.<br />

Für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt die<br />

weitere Immobilieninvestition über die Objektgesellschaft<br />

2 noch nicht erfolgt ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit<br />

entsprechend. Die Vergütung ist am 30.12.2012 zur<br />

Zahlung fällig. Kommt die weitere Immobilieninvestition<br />

mangels Realisierbarkeit aufgrund verminderter Kapitalplatzierung<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht zustande, hat<br />

die <strong>NGF</strong> keinen Vergütungsanspruch und eine eventuell<br />

bereits geleistete Vergütung müsste zum Ende der Vertragslaufzeit<br />

wieder zurückgezahlt werden.<br />

Beide Endfinanzierungsbeschaffungsverträge vom<br />

15.07.2011 stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung<br />

durch die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 17 des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

die Zustimmung zum Abschluss dieser Verträge<br />

verweigern, hat die <strong>NGF</strong> nur Anspruch auf Vergütung der<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die <strong>NGF</strong> verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich ist, damit<br />

den Kommanditisten bzw. Treugebern sowie Stillen Beteiligten<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsäch­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

lich eingezahltes Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden<br />

kann.<br />

Schließlich haben die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />

1 die <strong>NGF</strong> mit der Beschaffung von Zwischenfinanzierungsmitteln<br />

beauftragt. Die Finanzierungsbeschaffung<br />

ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits vollumfänglich erfolgt. Die <strong>NGF</strong> erhält für ihre<br />

Leistungen von der Fondsgesellschaft eine Vergütung in<br />

Höhe von 25.000 €, fällig am 3<strong>1.</strong>07.2011 sowie von<br />

der Objektgesellschaft 1 in Höhe von 35.000 €, ebenfalls<br />

fällig am 3<strong>1.</strong>07.201<strong>1.</strong> Die Fondsgesellschaft und die<br />

Objektgesellschaft 1 sind berechtigt, eine Stundung der<br />

vereinbarten Vergütungen um bis zu zwölf Monate zu verlangen.<br />

Für den Fall der Stundung fallen Stundungszinsen<br />

in Höhe von 7 % p. a. an.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die <strong>NGF</strong> verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütungen<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich ist, damit<br />

den Kommanditisten bzw. Treugebern sowie Stillen Beteiligten<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsächlich<br />

eingezahltes Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden<br />

kann.<br />

3. Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Darlehensvertrag der Objektgesellschaft 1 mit der<br />

HYPO NOE Gruppe Bank AG vom 02./09.12.2010<br />

sowie Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte vom<br />

08./12.04.2011<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat zur teilweisen Finanzierung<br />

der Kaufpreise der Objekte des Immobilienportfolios I<br />

(Mömbris, Lemberg, Mommenheim und Lebach) mit der<br />

HYPO NOE Gruppe Bank AG, Kremser Gasse 20,<br />

A­3100 St. Pölten (Österreich) einen Darlehensvertrag<br />

über bis zu 1<strong>1.</strong>900.000 € abgeschlossen, wobei für die<br />

einzelnen Objekte jeweils bestimmte Darlehensnominalbeträge<br />

festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ist das Darlehen in voller Höhe an die Objektgesellschaft<br />

1 ausgezahlt.<br />

Die Laufzeit des Darlehens endet nach sieben Jahren ab<br />

der ersten Auszahlung, somit am 02.0<strong>1.</strong>2018; das Darle­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

131<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

hen ist zum Laufzeitende in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />

Es wurde ein variabler Zinssatz vereinbart. Referenzzinssatz<br />

ist der 6­Monats­Euribor mit Trigger­Rate. Der jährliche<br />

Zinssatz ermittelt sich aus dem Referenzzinssatz zuzüglich<br />

190 Basispunkten. Bei Erreichen der Trigger­Rate (vereinbarte<br />

Obergrenze) von 3,6 % (was einem Zinssatz von<br />

5,5 % p. a. entspricht) ist die Objektgesellschaft 1 verpflichtet,<br />

den variablen Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />

bzw. ein entsprechendes Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />

Zu diesem Zweck wurde von der Objektgesellschaft<br />

1 mit der HYPO NOE Gruppe Bank AG auch ein<br />

Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte geschlossen. Für<br />

das zweite Halbjahr 2011 beträgt der Zinssatz auf Basis<br />

der getroffenen Vereinbarungen 3,677 % p. a.<br />

Für den von der finanzierenden Bank an die Objektgesellschaft<br />

1 ausgereichten Darlehensbetrag wurde als<br />

Obergrenze ein LTV („Loan to Value Ratio“) von 75 % vereinbart,<br />

d.h. das Verhältnis vom jeweils aushaftenden (ausgereichten)<br />

Darlehensbetrag zum Marktwert der finanzierten<br />

Immobilien darf 75 % nicht übersteigen. Des Weiteren<br />

wurde ein Cash Sweep vereinbart, bis ein LTV von 70 %<br />

erreicht ist. Demnach ist die Liquidität, die nach Bezahlung<br />

aller erforderlichen Ausgaben für den Betrieb bzw.<br />

die Bewirtschaftung der finanzierten Immobilien sowie<br />

nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes (Zinsen,<br />

Tilgungen, Bankgebühren und dergleichen) übrig bleibt,<br />

zunächst für die zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung<br />

zu verwenden, bis die Beleihungsgrenze von 70 % erreicht<br />

ist. Anschließend erfolgt eine Tilgung von 2,5 % p. a. vom<br />

Darlehensbetrag zuzüglich ersparter Zinsen. Bei Erreichen<br />

bzw. Überschreitung des LTV von 75 % erhöht sich die vereinbarte<br />

Marge von 190 Basispunkten um 50 Basispunkte.<br />

Die Zins­ und Tilgungszahlungen sind kalendervierteljährlich<br />

nachträglich zu leisten und haben am 3<strong>1.</strong>03.2011<br />

begonnen.<br />

Die Objektgesellschaft 1 ist zu Sondertilgungen ab<br />

500.000 € berechtigt, wobei in den ersten drei Jahren<br />

in diesem Fall Gebühren an die Bank zu zahlen wären.<br />

Für die Bearbeitung der Finanzierung erhält die HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG eine pauschale Bearbeitungsge­<br />

132 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

bühr von 119.000 €, die mit Ausreichung der ersten Darlehenstranche<br />

im Januar 2011 bezahlt wurde.<br />

Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in Höhe<br />

von 1<strong>1.</strong>900.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen jährlich und<br />

10 % einmalige Nebenleistung) besichert, die in Höhe<br />

eines Teilbetrages von 20 % nach § 800 ZPO sofort vollstreckbar<br />

ist. Zur bereits erfolgten grundbuchrechtlichen<br />

Absicherung verweisen wir auf die Ausführungen auf<br />

S. 136 ff. Darüber hinaus hat die Objektgesellschaft 1 in<br />

Höhe von 20 % des Gesamtgrundschuldbetrages (zuzüglich<br />

Zinsen und Nebenleistung) die persönliche Haftung<br />

übernommen und sich bezüglich dieses Betrages der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung unterworfen.<br />

Ferner wurden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen<br />

Rechte und Ansprüche aus den projekt­ bzw. immobilienbezogenen<br />

Verträgen (insbesondere Mietverträge,<br />

Objektverwaltungsverträge, Versicherungsverträge) an<br />

die HYPO NOE Gruppe Bank AG abgetreten. Gleiches<br />

gilt für Rechte und Ansprüche aus den Verträgen zur Zinssicherung<br />

bei Erreichen der Trigger­Rate. Sämtliche gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Konten der Objektgesellschaft 1<br />

sind an die finanzierende Bank verpfändet.<br />

Weiterhin hat sich die Bank u. a. eine Vielzahl von Informations­<br />

und Zustimmungsrechten sowie weitere Absicherungen<br />

(insbesondere die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen)<br />

ausbedungen. Eine Nichteinhaltung bzw.<br />

Verletzung dieser Pflichten durch die Objektgesellschaft 1<br />

berechtigt die HYPO NOE Gruppe Bank AG zur fristlosen<br />

Kündigung des Darlehensvertrages sowie Fälligstellung<br />

des noch ausgereichten Kreditbetrages. Zudem erhöht sich<br />

in diesen Fällen die Marge von 190 Basispunkten um 150<br />

Basispunkte, bei Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen<br />

um 50 Basispunkte.<br />

Die HYPO NOE Gruppe Bank AG ist nicht berechtigt, das<br />

Kreditverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen;<br />

eine Syndizierung, also eine Übertragung des Kreditrisikos<br />

auf Dritte ist hingegen vorbehalten.<br />

Für den Darlehensvertrag wurde grundsätzlich die Geltung<br />

österreichischen Rechts sowie Wien als Gerichtsstand vereinbart.


Verbindliche Finanzierungszusage der HYPO NOE<br />

Gruppe Bank AG gegenüber der Objektgesellschaft 1<br />

vom 06./10.06.2011<br />

Der Objektgesellschaft 1 liegt zur teilweisen Finanzierung<br />

der Kaufpreise der Objekte des Immobilienportfolios II<br />

(Goch, Buttenheim, Traitsching, Marktleuthen, Ottersberg<br />

und Haßloch) eine verbindliche Finanzierungszusage vom<br />

06./10.06.2011 über einen maximalen Darlehensbetrag<br />

von bis zu 10.500.000 € vor. Der Darlehensbetrag ist<br />

allerdings auf einen LTV von 70 % begrenzt. Die Finanzierungszusage<br />

geht von einem Cash Sweep aus, bis ein LTV<br />

von 65 % erreicht ist. Anschließend soll eine jährliche Tilgung<br />

von 2 % p. a. vom Darlehensbetrag zuzüglich ersparter<br />

Zinsen erfolgen.<br />

Die zugesagte Finanzierungslaufzeit beträgt sieben Jahre<br />

ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung. Die Auszahlungsperiode<br />

endet am 3<strong>1.</strong>12.2012.<br />

Es handelt sich wiederum um eine variable Finanzierung<br />

mit Trigger­Rate. Referenzzinssatz ist der 6­Monats­Euribor.<br />

Der jährliche Zinssatz ermittelt sich aus dem Referenzzinssatz<br />

zuzüglich 185 Basispunkten. Bei Erreichen der Trigger­Rate<br />

wird die Objektgesellschaft 1 verpflichtet sein,<br />

den variablen Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />

bzw. ein entsprechendes Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />

Die Zins­ und Tilgungszahlungen sind kalendervierteljährlich<br />

nachträglich zu leisten.<br />

Für die Bearbeitung der Finanzierung erhält die HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG eine pauschale Bearbeitungsgebühr<br />

von 0,9 % des Darlehensbetrages, die mit Ausreichung<br />

der ersten Darlehenstranche zu bezahlen ist.<br />

Für vereinbarte, jedoch nicht beanspruchte Darlehensbeträge<br />

sind Bereitstellungszinsen von 0,25 % p. a. zu bezahlen.<br />

Hinsichtlich der weiteren Finanzierungsparameter, insbesondere<br />

zu den Sicherheiten sowie den Informations­ und<br />

Zustimmungsrechten wird auf die Ausführungen zum Immobilienportfolio<br />

I verwiesen, da der verbindlichen Finanzierungszusage<br />

entsprechende Regelungen zugrunde liegen.<br />

Die Finanzierungszusage endet am 30.09.201<strong>1.</strong><br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Zwischenfinanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 20.06.2011 ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

über 2.500.000 € mit einer Laufzeit<br />

bis zum 29.12.2011 und einem Zinssatz von 14 % p. a. vereinbart.<br />

Darlehensgeber ist eine Privatperson, die aufgrund<br />

einer vertraglichen Vertraulichkeitserklärung nicht genannt<br />

werden darf. Der Darlehensbetrag ist am 30.06.2011 zur<br />

Auszahlung gelangt und in einer Summe, zusammen mit<br />

den aufgelaufenen Darlehenszinsen zum Laufzeitende<br />

zurückzuzahlen. Als Sicherheiten wurden insbesondere<br />

eine Bürgschaft der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG in Höhe des Darlehensbetrages, eine Verpfändung<br />

des Einzahlungskontos der Fondsgesellschaft<br />

bei der Deutschen Bank AG sowie die Abtretung sämtlicher<br />

gegenwärtiger und künftiger Rückgewähransprüche<br />

der Objektgesellschaft 1 gegen die finanzierende Bank<br />

vereinbart.<br />

Des Weiteren hat die Fondsgesellschaft am 07.07.2011<br />

mit der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

einen Vertrag über ein Kontokorrentdarlehen über bis zu<br />

<strong>1.</strong>400.000 € vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2013, wobei die Fondsgesellschaft in Abhängigkeit<br />

von ihrer Liquiditätssituation eine einmalige Verlängerung<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>12.2014 verlangen kann. Das Darlehen<br />

ist – in der jeweils ausgereichten Höhe – mit 7 % p. a. zu<br />

verzinsen. Eine laufende Tilgung wurde nicht vereinbart.<br />

Eine Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft ist jederzeit<br />

– ohne entstehende Kosten – zulässig. Die Zinsen sind<br />

kalendervierteljährlich im Nachhinein zu bezahlen, erstmals<br />

am 30.09.201<strong>1.</strong> Die Darlehensgeberin kann von der<br />

Fondsgesellschaft angemessene Sicherheiten verlangen,<br />

wenn der Darlehensbetrag in voller Höhe für einen Zeitraum<br />

von mehr als zwölf Monaten ohne Unterbrechung<br />

ausgereicht ist bzw. war. Im Fall der Rückabwicklung der<br />

Fondsgesellschaft gemäß § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

hat sich die FIHM Fonds und Immobilien<br />

Holding München AG verpflichtet, auf eine Rückzahlung<br />

der Darlehensmittel einschließlich aufgelaufener Zinsen zu<br />

verzichten, falls dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern sowie Stillen Beteiligten der Fondsgesellschaft<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsächlich<br />

eingezahltes Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt<br />

werden kann.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

133<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat gemäß Darlehensvertrag<br />

vom 10.1<strong>1.</strong>2010 samt <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 07.07.2011 von<br />

der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH & Co. Renditefonds 1 KG<br />

ein Kontokorrentdarlehen in Höhe von 2.100.000 € aufgenommen.<br />

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013,<br />

wobei die Objektgesellschaft 1 in Abhängigkeit von ihrer<br />

Liquiditätssituation eine einmalige Verlängerung bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2014 verlangen kann. Das Darlehen ist – in der<br />

jeweils ausgereichten Höhe – mit 7 % p. a. zu verzinsen.<br />

Eine laufende Tilgung wurde nicht vereinbart. Eine Rückzahlung<br />

durch die Objektgesellschaft 1 ist jederzeit – ohne<br />

entstehende Kosten – zulässig. Die Zinsen sind kalendervierteljährlich<br />

im Nachhinein zu bezahlen. Die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH & Co. Renditefonds 1 KG kann von der<br />

Objektgesellschaft 1 angemessene Sicherheiten verlangen,<br />

wenn der Darlehensbetrag in voller Höhe für einen<br />

Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ohne Unterbrechung<br />

ausgereicht ist bzw. war. Im Fall der Rückabwicklung der<br />

Fondsgesellschaft gemäß § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

hat sich die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Renditefonds 1 KG gegenüber der Objektgesellschaft<br />

1 verpflichtet, auf eine Rückzahlung der Darlehensmittel<br />

einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verzichten,<br />

falls dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern sowie Stillen Beteiligten der Fondsgesellschaft<br />

ihr bis zum Zeitpunkt der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes<br />

Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

D. Beteiligung der Fondsgesellschaft an den<br />

Objektgesellschaften<br />

I. Beteiligung an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 15.07.2011 mit der <strong>NGF</strong><br />

Verwaltung GmbH sowie der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

einen Aufnahmevertrag über den Beitritt der Fondsgesellschaft<br />

zur Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. Besitz KG („Objektgesellschaft 1“) geschlossen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist demgemäß mit Wirkung ab<br />

Unterzeichnung des Aufnahmevertrages als Neugesellschafterin<br />

mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

175.000 € der Objektgesellschaft 1 beigetreten. Als in<br />

das Handelsregister einzutragende Haftsumme wurde ein<br />

134 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Betrag von 1 % der übernommenen Kommanditeinlage,<br />

somit <strong>1.</strong>750 €, vereinbart. Eine Eintragung der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditistin der Objektgesellschaft 1 im<br />

Handelsregister ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht erfolgt.<br />

Die übernommene Kommanditeinlage in Höhe von<br />

175.000 € hat die Fondsgesellschaft bis spätestens<br />

3<strong>1.</strong>12.2011 in die Objektgesellschaft 1 einzuzahlen. Des<br />

Weiteren hat die Fondsgesellschaft – zusätzlich zur Kommanditeinlage<br />

– eine sonstige Einlage in Höhe von bis<br />

zu 15.500.000 € übernommen. Die sonstige Einlage ist<br />

von der Fondsgesellschaft nach Aufforderung durch die<br />

Objektgesellschaft 1 entsprechend dem Kapitalbedarf<br />

der Objektgesellschaft 1 sowie unter Berücksichtigung<br />

der eigenen Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft zu<br />

erbringen.<br />

Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die weiteren rechtlichen Verhältnisse<br />

näher erörtert:<br />

<strong>1.</strong> Rechtliche Grundlagen der Einzelhandels objekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG und Beschreibung<br />

des Objektgesellschaftsvertrages<br />

Die Objektgesellschaft 1 ist eine vermögensverwaltend<br />

strukturierte Kommanditgesellschaft nach dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland und wurde ursprünglich am<br />

10.05.2010 unter der Firma <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Objektgesellschaft 1 KG gegründet sowie am<br />

0<strong>1.</strong>07.2010 unter HRA 95716 in das Handelsregister des<br />

Amtsgerichts München eingetragen. Die Umfirmierung in<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 08.06.2011,<br />

eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München<br />

am 16.06.201<strong>1.</strong><br />

Der im Zuge des Beitritts der Fondsgesellschaft zur Objektgesellschaft<br />

1 komplett neu gefasste Gesellschaftsvertrag<br />

beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:<br />

Gesellschaftszweck<br />

Gegenstand der Objektgesellschaft 1 sind der Erwerb<br />

sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland. Die Objektgesellschaft 1 darf<br />

alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem


Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen<br />

geeignet sind. Sie ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise<br />

gewerblich tätig zu werden.<br />

Gesellschafter und Einlagen<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH. Sie erbringt keine Kapitaleinlage<br />

und hat keinen Kapitalanteil.<br />

Kommanditisten sind die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH mit<br />

einer Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 € sowie die<br />

Fondsgesellschaft mit einer Kommanditeinlage in Höhe<br />

von 175.000 €. Das Gesamtkapital der Objektgesellschaft<br />

1 beträgt 185.000 €.<br />

Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH hat 10 % der übernommenen<br />

Kommanditeinlage sofort zu erbringen; im Übrigen ist die<br />

Einlage gestundet und wird mit zukünftigen Ausschüttungen/Auszahlungen<br />

verrechnet.<br />

Hinsichtlich der Einlagenleistung der Fondsgesellschaft<br />

wird auf die Ausführungen unter D.I. verwiesen.<br />

Die übernommenen Kommanditeinlagen stellen jeweils<br />

den festen Kapitalanteil der Kommanditisten dar. Die in<br />

das Handelsregister einzutragenden Haftsummen betragen<br />

bei der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH <strong>1.</strong>000 € und bei der<br />

Fondsgesellschaft <strong>1.</strong>750 €.<br />

Geschäftsführung/Vertretung<br />

Neben der Komplementärin sind auch die beiden Kommanditisten<br />

zur Geschäftsführung befugt (geschäftsführende<br />

Kommanditisten). Sämtliche Geschäftsführer haben<br />

Einzelgeschäftsführungsbefugnis und sind einzelvertretungsberechtigt.<br />

Gesellschafterversammlungen, Gegenstand der Beschlussfassung<br />

Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung<br />

oder schriftlich im Umlaufverfahren.<br />

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung<br />

bedürfen insbesondere die vollständige oder teilweise<br />

Veräußerung oder Belastung des Grundbesitzes<br />

der Objektgesellschaft 1, die Aufnahme von Darlehen<br />

und Übernahme von Bürgschaften, Haftungen und Garantien<br />

der Objektgesellschaft 1 für Dritte mit Ausnahme der<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Fondsgesellschaft, Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung<br />

der Geschäftsführung, Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie die Auflösung der Objektgesellschaft<br />

<strong>1.</strong><br />

Ergebnis­/Vermögensbeteiligung, Ausschüttungen/<br />

Entnahmen<br />

Am Ergebnis und am Vermögen der Objektgesellschaft 1<br />

sind die Gesellschafter gemäß dem Verhältnis ihrer per<br />

3<strong>1.</strong>12. auf dem Kapitalkonto I gebuchten Kommanditeinlage<br />

(gezeichnetes Kapital) beteiligt. Demgemäß ergibt<br />

sich eine Ergebnis­ und Vermögensbeteiligung der Fondsgesellschaft<br />

von ca. 94,6 %.<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat die Überschüsse, die nach<br />

Leistung des Kapitaldienstes, nach Deckung ihrer sonstigen<br />

Kosten und unter Berücksichtigung einer nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen der Geschäftsführung zu bildenden<br />

Liquiditätsreserve verbleiben, an die Gesellschafter entsprechend<br />

ihrer Ergebnis­ und Vermögensbeteiligung<br />

auszuschütten. Das gilt auch dann, wenn die Kapitalkonten<br />

durch vorangegangene Verluste unter den Stand der<br />

übernommenen Kapitaleinlage herabgesunken sind. Die<br />

Ausschüttungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

der Geschäftsführung, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12. eines jeden<br />

Jahres.<br />

Dauer der Objektgesellschaft, Kündigung,<br />

Auflösung<br />

Die Objektgesellschaft 1 ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, die Fondsgesellschaft<br />

jedoch erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026, die <strong>NGF</strong><br />

Beteiligung GmbH erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2017.<br />

Die Objektgesellschaft 1 tritt unter den gesetzlichen<br />

Voraussetzungen sowie dann in Liquidation, wenn die<br />

Gesellschafter die Auflösung beschließen, die Objektgesellschaft<br />

1 von der Fondsgesellschaft gekündigt worden<br />

ist oder die Fondsgesellschaft in Liquidation tritt.<br />

Hinsichtlich der Regelungen zum Ausscheiden aus der<br />

Objektgesellschaft 1 und zum Abfindungsguthaben wird<br />

auf die Regelungen in den §§ 15 und 16 des Objektgesellschaftsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

135<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Vergütungen<br />

Die Vergütungen für die Haftungsübernahme und die<br />

Geschäftsführung sind in den §§ 7 und 8 des Objektgesellschaftsvertrages<br />

geregelt, worauf verwiesen wird. Im<br />

Übrigen wird auf die Darstellungen S. 154 ff. des Verkaufsprospektes<br />

verwiesen.<br />

2. Notarielle Kaufverträge betreffend den Erwerb des<br />

Immobilienportfolios I in Bayern, Rheinland­Pfalz und<br />

Saarland<br />

Die Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG hat am 19.07.2010 notarielle Kaufverträge<br />

(Urkunde des Notars Dr. Oliver Vossius, München, UR.Nr.<br />

V 1562/2010), betreffend den Erwerb der vier Immobilien<br />

des Portfolios I in Lemberg, Mommenheim, Lebach<br />

und Mömbris geschlossen, modifiziert durch einen <strong>Nachtrag</strong><br />

vom 12.10.2010. Die wesentlichen Regelungen der<br />

Kaufverträge werden im Folgenden aufgeführt.<br />

Grundsätzlich handelt es sich um voneinander unabhängige<br />

Verträge, die in einer notariellen Urkunde zusammengefasst<br />

sind. Die notarielle Urkunde verweist ihrerseits<br />

auf eine Bezugsurkunde nach § 13a BeurkG vom<br />

13.07.2010.<br />

Veräußerer der Grundstücke ist die Prebag Gewerbebau<br />

AG mit Sitz in Aschheim.<br />

Die Kaufverträge für die Objekte Lebach und Mömbris<br />

wurden unter den kumulativen aufschiebenden Bedingungen<br />

geschlossen, dass<br />

▪ der Veräußerer als Eigentümer des jeweiligen Objekts<br />

im Grundbuch eingetragen ist,<br />

▪ das jeweilige Objekt vollständig fertig gestellt ist und<br />

die jeweiligen Mietflächen von den Mietern frei von<br />

wesentlichen Mängeln über­ bzw. abgenommen worden<br />

sind,<br />

▪ die Mieter die erste Monatsmiete samt Nebenkosten<br />

ohne Vor­ und Einbehalt gezahlt haben und<br />

▪ das jeweilige Objekt – soweit erforderlich – von der<br />

zuständigen Behörde abgenommen worden ist bzw.<br />

vorhandene wesentliche Mängel behoben sind bzw.<br />

die zuständige Behörde schriftlich die Entbehrlichkeit<br />

einer förmlichen Abnahme bestätigt hat.<br />

136 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind sämtliche<br />

aufschiebenden Bedingungen eingetreten, sodass die<br />

entsprechenden Kaufverträge wirksam geworden sind.<br />

Grundbuchbestand, Belastungen<br />

Im Folgenden wird die grundbuchrechtliche Situation der<br />

vier Immobilien des Portfolios I zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

erläutert.<br />

Objekt Lemberg<br />

Kaufgegenstand ist Grundbesitz bestehend aus zwölf<br />

Flurstücken, bezeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Pirmasens, Grundbuch von Lemberg, Blatt 3415, Flurstücke<br />

795/47, 795/48, 1013/34, 1106/3, 1122/3,<br />

1133/18, 1268/29, 1337/3, 1337/4, 1341/3, 1134/5<br />

und 794/18, Gebäude­ und Freifläche mit einer Gesamtfläche<br />

von 6.126 m². Als Alleineigentümerin ist die Objektgesellschaft<br />

1 eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstücks sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach<br />

dem bereits stattgefundenen Eigentumsübergang bestehen<br />

bleiben:<br />

▪ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kanalleitungsrecht) für die Verbandsgemeinde Pirmasens­Land<br />

(belastet Flurstücke 795/47, 795/48 und<br />

1013/34);<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Freileitungsrecht)<br />

für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen am<br />

Rhein (belastet Flurstück 1106/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kabelleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstück 1106/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 4: Nutzungsrecht mit Bau­ und Anpflanzungsbeschränkung<br />

für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen am<br />

Rhein (belastet Flurstück 1268/29);<br />

▪ Lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kabelleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstücke 1122/3 und<br />

1268/29);<br />

▪ Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kabelleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstück 1122/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kabelleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstück 1122/3);


▪ Lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht)<br />

für die Verbandsgemeinde Pirmasens­<br />

Land (belastet Flurstücke 795/47 und 795/48);<br />

▪ Lfd. Nr. 9: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kanalrecht) für die Verbandsgemeinde Pirmasens­Land<br />

(belastet Flurstücke 1013/34 und 1106/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 10: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Wasserleitungsrecht) für die Verbandsgemeinde Pirmasens­Land<br />

(belastet Flurstücke 1013/34, 1106/3,<br />

1122/3, 1337/3, 1337/4 und 1341/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 11: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Stromleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstücke 1133/18, 1337/3,<br />

1337/4 und 1341/3);<br />

▪ Lfd. Nr. 12: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Gehrecht) für Verbandsgemeinde Pirmasens­Land<br />

und Gemeinde Lemberg (belastet Flurstücke 795/48,<br />

1013/34, 1122/3 und 1268/29);<br />

▪ Lfd. Nr. 13: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Geh­ und Fahrrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstücke 1122/3 und 1134/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 14: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Kanalrecht) für die Verbandsgemeinde Pirmasens­Land<br />

(belastet Flurstück 1134/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 15: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Stromleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen<br />

am Rhein (belastet Flurstück 1134/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 16: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Recht zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage)<br />

für die Verbandsgemeinde<br />

Pirmasens­Land (belastet Flurstück 794/18).<br />

In Abteilung III sind folgende Rechte (Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Buchgrundschuld in Höhe von 1<strong>1.</strong>900.000 €<br />

für die HYPO NOE Gruppe Bank AG, St. Pölten; 18 % Zinsen<br />

p. a.; 10 % Nebenleistung einmalig; vollstreckbar nach<br />

§ 800 ZPO bezüglich Teilbetrags iHv 2.380.000 €;<br />

Mithaft: Grundstück in Lebach, Bl. 5241, Mömbris,<br />

Bl. 9202 und Mommenheim, Bl. 3408 (belastet Flurstücke<br />

795/47, 795/48, 1013/34, 1106/3, 1122/3,<br />

1133/18, 1268/29, 1337/3, 1337/4, 1341/3,<br />

1134/5 und 794/18).<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Objekt Mommenheim<br />

Kaufgegenstand ist Grundbesitz, bezeichnet im Grundbuch<br />

des Amtsgerichts Mainz, Grundbuch für Mommenheim,<br />

Blatt 3408, Flurstücke 39/7 und 39/9,<br />

Gebäude­ und Freifläche zu insgesamt 9.530 m². Die<br />

Objektgesellschaft 1 ist bereits als Alleineigentümerin im<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

In Abteilung II sind keine Rechte (Beschränkungen, Belastungen)<br />

eingetragen.<br />

In Abteilung III sind folgende Rechte (Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Buchgrundschuld in Höhe von 1<strong>1.</strong>900.000 €<br />

für die HYPO NOE Gruppe Bank AG, St. Pölten;<br />

18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung einmalig; vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO bezüglich Teilbetrags iHv<br />

2.380.000 €; Mithaft: Grundstück in Lebach, Bl. 5241,<br />

Mömbris, Bl. 9202 und Lemberg, Bl. 524<strong>1.</strong><br />

Objekt Lebach<br />

Kaufgegenstand ist Grundbesitz, bestehend aus sieben<br />

Flurstücken, bezeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Saarbrücken, Grundbuch für Lebach, Blatt 5241, Flurstücke<br />

156/1, 155, 154, 152, 157/5, 143/7 und 151/7,<br />

Grünland (teilweise Wasserschutzgebiet) mit einer<br />

Gesamtfläche von 8.335 m². Die Prebag Gewerbebau<br />

AG ist noch als Alleineigentümerin eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstücks sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Hochspannungsfreileitungsrecht<br />

für VSE Aktiengesellschaft,<br />

Saarbrücken (belastet Flurstück 143/7)<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Auflassungsvormerkung für die Objektgesellschaft<br />

1 (belastet sämtliche Flurstücke)<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Recht<br />

zur Errichtung, Erhaltung und zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes<br />

einschließlich Nutzung der erforderlichen<br />

Parkplätze sowie Zu­ und Abfahrten für die Lidl<br />

Vertriebs­GmbH & Co. KG (belastet Flurstücke 156/1,<br />

155, 154, 152, und 151/7).<br />

Die lfd. Nr. 2 fällt automatisch mit Eigentumsumschreibung<br />

auf die Objektgesellschaft 1 weg.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

137<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

In Abteilung III sind folgende Rechte (Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Buchgrundschuld in Höhe von 1<strong>1.</strong>900.000 €<br />

für die HYPO NOE Gruppe Bank AG, St. Pölten;<br />

18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung einmalig; vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO bezüglich Teilbetrags iHv<br />

2.380.000 €; Gesamthaft: Grundstück in Lebach,<br />

Bl. 5241, Mömbris, Bl. 9202, Lemberg, Bl. 5241 und<br />

Mommenheim, Bl. 3408.<br />

Die unter der lfd. Nr. 1 zugunsten der Hauck & Aufhäuser<br />

Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, noch eingetragene<br />

Buchgrundschuld in Höhe von 2.050.000 € (zuzüglich<br />

18 % Zinsen jährlich) wird im Zuge der Eigentumsübertragung<br />

gelöscht.<br />

Objekt Mömbris<br />

Kaufgegenstand ist Grundbesitz, bezeichnet im Grundbuch<br />

des Amtsgerichts Aschaffenburg, Grundbuch für<br />

Mömbris, Blatt 9209, Flurstücke 15400/11, 15400/15<br />

und 15400/22, Gebäude­ und Freifläche mit einer<br />

Gesamtfläche von 16.395 m². Als Alleineigentümerin ist<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch die Prebag<br />

Gewerbebau AG im Grundbuch eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstückes sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach<br />

der Eigentumsumschreibung auf die Objektgesellschaft 1<br />

bestehen bleiben:<br />

▪ Lfd. Nr. 4: Recht auf Unterlassung von verschiedenen<br />

Nutzungen für den Markt Mömbris (belastet Flurstück<br />

15400/22).<br />

Die unter der lfd. Nr. 5 zugunsten der Objektgesellschaft 1<br />

eingetragene Auflassungsvormerkung wird mit Eigentumsumschreibung<br />

auf die Objektgesellschaft 1 gelöscht.<br />

In Abteilung III sind folgende Rechte (Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Buchgrundschuld in Höhe von 1<strong>1.</strong>900.000 €<br />

für die HYPO NOE Gruppe Bank AG, St. Pölten;<br />

18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung einmalig; vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO bezüglich Teilbetrags iHv<br />

2.380.000 €; Rang vor Abteilung II lfd. Nr. 5.<br />

138 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Die unter der lfd. Nr. 1 zugunsten der Hauck & Aufhäuser<br />

Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, noch eingetragene<br />

Buchgrundschuld in Höhe von 6.200.000 € (zuzüglich<br />

18 % Zinsen jährlich) wird im Zuge der Eigentumsübertragung<br />

gelöscht.<br />

Altlasten<br />

Auf dem Grundstück des Objekts in Lemberg sind Altablagerungen<br />

im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG<br />

vorhanden, die jedoch gemäß geologischem Baugrundgutachten<br />

als nicht altlastverdächtig einzustufen sind. Laut<br />

Schreiben der Struktur­ und Genehmigungsbehörde Süd<br />

vom 10.10.2007 ist durch das Altablagerungsinventar<br />

eine Gefährdung nicht ableitbar.<br />

Bei den anderen Objekten bestehen keine Anhaltspunkte<br />

für das Vorhandensein von Altlasten.<br />

Im Übrigen garantiert der Verkäufer, dass das jeweilige<br />

Kaufobjekt nicht mit schädlichen Bodenveränderungen<br />

und Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 3 und 5 BBodSchG<br />

behaftet ist, die die bauliche Nutzung zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsschlusses ausschließen würden. Zudem wird<br />

garantiert, dass keine Kontaminationen der Gebäude mit<br />

Stoffen bestehen, die derzeit als Schadstoffe klassifiziert<br />

sind.<br />

Darüber hinaus hat sich die Objektgesellschaft 1 vom<br />

Verkäufer garantieren lassen, dass die im Rahmen der<br />

Baugrunduntersuchung, Orientierende Untersuchung<br />

auf Bodenverunreinigungen ­ Berichte zum Neubau der<br />

Märkte Wasgau (Objekte Lemberg bzw. Mommenheim)<br />

enthaltenen Empfehlungen der Peschla+Rochmes GmbH,<br />

Kaiserslautern eingehalten sind.<br />

Kaufpreis<br />

Die Kaufpreise für die Objekte des Portfolios I betragen<br />

zusammen 16.006.806 €, wovon auf das Objekt<br />

Lemberg 3.234.000 €, auf das Objekt Mommenheim<br />

3.230.766 €, auf das Objekt Lebach 2.417.040 € und<br />

auf das Objekt Mömbris 7.125.000 € entfallen. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind die Kaufpreise vollständig<br />

entrichtet.<br />

Bei den jeweiligen Kaufpreisen handelt es sich um Nettokaufpreise.<br />

Die Prebag Gewerbebau AG verzichtet<br />

auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG,


sodass zu den vorstehenden Nettokaufpreisen zusätzlich<br />

die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu erheben ist.<br />

Als Steuerschuldner ist der Käufer (Objektgesellschaft 1)<br />

verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung<br />

nach § 13b UStG abzuführen.<br />

Allerdings ist die Objektgesellschaft 1 in gleicher Höhe<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass sich per Saldo<br />

für die Objektgesellschaft 1 hieraus grundsätzlich keine<br />

Kostenbelastung ergibt.<br />

Besitzübergang und Erschließungskosten<br />

Der Besitz an dem jeweiligen Kaufobjekt, die Gefahrtragung<br />

sowie die mit dem jeweiligen Kaufobjekt verbundene<br />

Haftung und Verantwortung sowie sämtliche das<br />

jeweilige Objekt betreffende öffentlich­rechtliche Pflichten<br />

gehen am Tag der Gutschrift des jeweiligen Kaufpreises<br />

auf den Käufer über.<br />

Die Objekte Lemberg und Mommenheim wurden am<br />

03.0<strong>1.</strong>2011 übernommen. Der Übergang von Besitz, Nutzen<br />

und Lasten der Objekte Lebach und Mömbris fand am<br />

0<strong>1.</strong>07.2011 statt.<br />

Erschließungsbeiträge und Abgaben sowie Anliegerbeiträge<br />

einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach<br />

dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz und den<br />

entsprechenden Gemeindesatzungen für das jeweilige<br />

Objekt für bis zum jeweiligen Übergabetag bereits vollständig<br />

hergestellte Erschließungs­, Ver­ und Entsorgungsanlagen<br />

bzw. für solche Anlagen, mit deren Ausführung<br />

zum jeweiligen Übergabetag bereits begonnen wurde,<br />

trägt der Verkäufer. Alle Beiträge, Abgaben und Lasten<br />

für Anlagen und Einrichtungen, die nach diesem Zeitpunkt<br />

zur Ausführung gelangen, hat der Käufer zu tragen. Sofern<br />

der jeweilige Verkäufer auf diese Verpflichtungen bereits<br />

Vorauszahlungen geleistet hat, tritt er einen etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruch an den Käufer ab. Die Beitragsschuld<br />

übersteigende Beiträge sind an den Veräußerer<br />

zurückzuzahlen. Der Verkäufer garantiert, dass am Übergabetag<br />

festgesetzte Grundsteuern sowie sonstige öffentliche<br />

Abgaben, Gebühren oder Beiträge im Hinblick auf<br />

das jeweilige Objekt nicht rückständig sind.<br />

Käuferrechte und Käuferpflichten<br />

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den ungehinderten<br />

Besitz und das Eigentum am jeweiligen Objekt frei<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

von öffentlichen Lasten und sonstigen Rechten Dritter zu<br />

verschaffen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.<br />

Nicht übernommene Lasten sind vom Verkäufer auf seine<br />

Kosten zu beseitigen. Belastungen, die für ihre Wirksamkeit<br />

keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen, werden<br />

zwar vom Käufer übernommen; der Verkäufer garantiert<br />

jedoch, dass ihm vom Bestehen solcher Belastungen<br />

nichts bekannt ist. Der Verkäufer garantiert ferner, dass<br />

das jeweilige Objekt keiner Abstandsflächenübernahme<br />

unterliegt und verkauft es frei von diesen Bindungen. Darüber<br />

hinaus garantiert der Veräußerer, dass das jeweilige<br />

Objekt keiner Sozialbindung wegen Gewährung öffentlicher<br />

Mittel unterliegt, sowie dass das jeweilige Objekt<br />

nicht Gegenstand wesentlicher Verwaltungsverfahren,<br />

rechtshängiger Verwaltungsgerichtsverfahren, Schiedsverfahren<br />

oder Gerichtsverfahren ist und dass es keine<br />

unerledigten behördlichen Verfügungen oder Auflagen,<br />

insbesondere umwelt­, brand­ und feuerpolizeilicher Art,<br />

gibt. Der Verkäufer sichert zu, dass die Bauwerke voll<br />

erschlossen, baurechtlich genehmigt und allenfalls mit<br />

ebenfalls genehmigungsfähigen Abweichungen von einer<br />

baurechtlichen Genehmigung errichtet sind, insbesondere<br />

baurechtlich erforderliche Kfz­Stellplätze in ausreichendem<br />

Umfang zur Verfügung stehen.<br />

Der Verkäufer garantiert, dass die Gebäude nicht mit<br />

als Schadstoffen klassifizierten Stoffen kontaminiert sind<br />

und dass die Angaben in der Mieterliste (Anlage 4 zur<br />

Bezugsurkunde des notariellen Vertrages) korrekt sind.<br />

Der Verkäufer haftet für die vollständige Errichtung und<br />

gebrauchsfertige Herstellung der sich auf dem jeweiligen<br />

Kaufobjekt befindlichen Bauwerke entsprechend den der<br />

Verkaufsurkunde beigefügten Baubeschreibungen. Die<br />

Gewährleistungsfristen richten sich nach § 634 a BGB.<br />

Davon abweichend beträgt die Gewährleistungsfrist für<br />

alle Wände, Decken, Fenster, Türen und Glaseinbauten<br />

sowie Feuchtigkeitsisolierungen, Abdichtungen und Dämmungen<br />

und für die beweglichen und Verschleißteile elektronischer<br />

Anlagen zwei Jahre. Der Verkäufer garantiert,<br />

dass mit den jeweiligen am Bau beteiligten Generalunternehmern<br />

eine fünfjährige Gewährleistungspflicht für<br />

die Gebäude vereinbart ist. Er garantiert ferner, dass ihm<br />

versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.<br />

Die Gewährleistungsfristen beginnen jeweils mit der Übergabe<br />

der Mietflächen an den/die jeweils ersten Mieter<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

139<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

des jeweiligen Kaufobjekts. Der Veräuße rer ermächtigt<br />

den Käufer, sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

den Leistungserbringern geltend zu machen.<br />

Für den Fall, dass die abgegebenen Garantien unrichtig<br />

sind, hat die Objektgesellschaft 1 die Gewährleistungsrechte<br />

nach § 437 BGB.<br />

Besondere Vereinbarungen, Rücktrittsrechte etc.<br />

Bezüglich des Objekts Lemberg besteht zwischen dem<br />

Verkäufer als Pächter und der Ortsgemeinde Lemberg<br />

sowie der Verbandsgemeinde Pirmasens­Land als Verpächtern<br />

ein Pachtvertrag vom 14.04.2008 über Teilflächen<br />

der Flurstücke 1106/1 und 1133/15, die als Zufahrt<br />

zum Einkaufsmarkt dienen. Der Verkäufer sichert zu, auf<br />

die Übertragung des Vertrages an den Käufer hinzuwirken<br />

und tritt vorsorglich zum Übergabetag sämtliche Rechte<br />

und Pflichten aus dem Pachtvertrag ab.<br />

Zwischen den Vertragsparteien wurden verschiedene<br />

Rücktrittsrechte, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige<br />

nicht fristgerechte Kaufpreiszahlung und den Nicht­ bzw.<br />

nicht fristgerechten Eintritt der aufschiebenden Bedingungen<br />

vereinbart sowie Vertragsstrafenregelungen getroffen,<br />

die käuferseitig durch Bürgschaften der FIHM AG<br />

abgesichert wurden. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />

Übernahme der Immobilien sind diese Rücktrittsrechte<br />

erloschen.<br />

3. Notarielle Kaufverträge betreffend den Erwerb des<br />

Immobilienportfolios II in Bayern, Rheinland­Pfalz und<br />

Nordrhein­Westfalen<br />

Im Hinblick auf den Erwerb der Objekte des Portfolios II<br />

in Buttenheim, Goch, Marktleuthen, Traitsching, Otterberg<br />

und Haßloch hat die Objektgesellschaft 1 voneinander<br />

unabhängige Kaufverträge abgeschlossen, die in einer<br />

notariellen Urkunde vom 16.03.2011 (Urkunde des Notars<br />

Dr. Oliver Vossius, München, UR.Nr. V 0551/2011) sowie<br />

einem <strong>Nachtrag</strong> vom 3<strong>1.</strong>03.2011 samt notarieller Genehmigungsurkunde<br />

vom 13.04.2011 zusammengefasst sind.<br />

Die notarielle Urkunde vom 16.03.2011 verweist ihrerseits<br />

wieder auf eine Bezugsurkunde nach § 13a BeurkG vom<br />

gleichen Tag. Die wesentlichen Regelungen der Kaufverträge<br />

werden im Folgenden dargestellt.<br />

140 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Veräußerer der Objekte ist die Prebag Gewerbebau AG<br />

mit Sitz in Aschheim bzw. für das Objekt Haßloch die<br />

Prebag Retail I GmbH.<br />

Der Erwerb der Objekte Buttenheim, Goch, Marktleuthen<br />

und Traitsching wurde unter die kumulativen Bedingungen<br />

gestellt, dass:<br />

▪ der Veräußerer als Eigentümer des jeweiligen Objekts<br />

im Grundbuch eingetragen ist,<br />

▪ das jeweilige Objekt vollständig fertig gestellt ist und<br />

die jeweiligen Mietflächen von den Mietern frei von<br />

wesentlichen Mängeln über­ bzw. abgenommen worden<br />

sind,<br />

▪ die Mieter die erste Monatsmiete samt Nebenkosten<br />

ohne Vor­ und Einbehalt gezahlt haben und<br />

▪ das jeweilige Objekt – soweit erforderlich – von der<br />

zuständigen Behörde abgenommen worden ist bzw.<br />

vorhandene wesentliche Mängel behoben sind bzw.<br />

die zuständige Behörde schriftlich die Entbehrlichkeit<br />

einer förmlichen Abnahme bestätigt hat.<br />

Vor Eintritt der aufschiebenden Bedingungen sind die<br />

Kaufverträge über die Grundstücke in Buttenheim, Goch,<br />

Marktleuthen und Traitsching noch nicht wirksam mit der<br />

Folge, dass die Objektgesellschaft 1 insoweit nur ein<br />

Anwartschaftsrecht besitzt, d. h. noch nicht „schuldrechtlicher<br />

Eigentümer“ der Immobilien ist.<br />

Sollten die aufschiebenden Bedingungen nicht bis spätestens<br />

zum 30.06.2012 eingetreten sein, so ist der Käufer<br />

(Objektgesellschaft 1) zum Rücktritt berechtigt. Das jeweilige<br />

Rücktrittsrecht erlischt mit nachträglichem Bedingungseintritt,<br />

soweit es noch nicht ausgeübt ist.<br />

Bei mangelndem Bedingungseintritt aus vom Verkäufer<br />

zu vertretenden Gründen ist dieser zur Leistung einer Vertragsstrafe<br />

in Höhe von sechs Nettomonatsmieten (ohne<br />

Nebenkosten) des jeweiligen Objekts sowie zur Tragung<br />

der Beurkundungskosten und der entstehenden Rückabwicklungskosten<br />

verpflichtet. Weitergehende Ansprüche<br />

des Käufers (Objektgesellschaft 1), insbesondere auf<br />

Schadenersatz sind ausgeschlossen.


Grundbuchbestand, Belastungen<br />

Im Folgenden wird die grundbuchrechtliche Situation der<br />

sechs Immobilien des Portfolios II zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

erläutert.<br />

Objekt Goch<br />

Kaufgegenstand sind zwei Grundstücke, bezeichnet<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Kleve, Grundbuch von<br />

Asperden, Blatt 284, Flurstücke 8/48 und 8/49, Landwirtschaftsfläche<br />

zu insgesamt 5.450 m². Als Alleineigentümer<br />

ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Herr<br />

Michael Kuschel eingetragen. Für die Prebag Gewerbebau<br />

AG wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen.<br />

In Abteilungen II und III sind keine Rechte (Beschränkungen,<br />

Belastungen, Grundschulden, Hypotheken) eingetragen,<br />

die nach Veräußerung (Erwerb durch die Objektgesellschaft<br />

1) bestehen bleiben.<br />

Objekt Buttenheim<br />

Kaufgegenstand sind zwei Flurstücke, bezeichnet im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts Bamberg, Grundbuch<br />

von Buttenheim, Blatt 1994, Flurstücke 693 und 694,<br />

Gebäude­ und Freifläche mit einer Größe von insgesamt<br />

6.573 m². Als Alleineigentümerin ist die Prebag Gewerbebau<br />

AG eingetragen.<br />

In Abteilung II der Grundstücke sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach<br />

der Veräußerung (Erwerb durch die Objektgesellschaft 1)<br />

bestehen bleiben:<br />

▪ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht)<br />

für den Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

der Eggolsheimer Gruppe.<br />

In Abteilung III ist unter der lfd. Nr. 1 zugunsten der<br />

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am<br />

Main, eine Buchgrundschuld in Höhe von <strong>1.</strong>150.000 €<br />

(zuzüglich 18 % Zinsen jährlich) eingetragen, die im Zuge<br />

der Eigentumsübertragung auf die Objektgesellschaft 1<br />

gelöscht wird.<br />

Objekt Traitsching<br />

Kaufgegenstand ist ein Grundstück, bezeichnet im Grundbuch<br />

des Amtsgerichts Cham, Grundbuch von Traitsching,<br />

Blatt 1417, Flurstück 1472/6, Gebäude­ und Freifläche<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

zu 5.443 m². Alleineigentümerin ist gemäß Grundbucheintragung<br />

die Gamma Grundbesitzgesellschaft m. b. H.,<br />

Cham.<br />

Für die Prebag Gewerbebau AG wurde eine Auflassungsvormerkung<br />

eingetragen. Darüber hinaus sind in Abteilung<br />

II keine Belastungen und Beschränkungen eingetragen. In<br />

Abteilung III sind keine Rechte (Grundschulden, Hypotheken)<br />

eingetragen.<br />

Objekt Marktleuthen<br />

Kaufgegenstand sind zwei Grundstücke, bezeichnet im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel, Grundbuch von<br />

Marktleuthen, Blatt 3603, Flurstücke Nr. 994, Landwirtschaftsfläche<br />

zu 2.744 m² und Nr. 995/4, Gebäude­ und<br />

Freifläche zu <strong>1.</strong>922 m². Als Alleineigentümerin ist die Prebag<br />

Gewerbebau AG im Grundbuch eingetragen.<br />

In Abteilung II sind keine Rechte (Belastungen und<br />

Beschränkungen) eingetragen.<br />

Die in Abteilung III zugunsten der Oberbank AG Niederlassung<br />

Deutschland, München, eingetragene Buchgrundschuld<br />

in Höhe von 910.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen<br />

jährlich) wird im Zuge der Eigentumsübertragung auf die<br />

Objektgesellschaft 1 gelöscht.<br />

Objekt Otterberg<br />

Kaufgegenstand ist zunächst der Grundbesitz, bezeichnet<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Kaiserslautern, Grundbuch<br />

für Otterberg, Blatt 3508, Flurstücke 1823/8,<br />

1816/19, 1821/43, Landwirtschaftsfläche, Hauptstraße/<br />

Gebäude­ und Freifläche, Gewerbestraße/Wasserfläche,<br />

Mühlbach zu insgesamt 8.830 m². Als Alleineigentümerin<br />

ist die Prebag Gewerbebau AG eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstücks sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach Veräußerung<br />

des Grundstücks (Erwerb durch die Objektgesellschaft<br />

1) bestehen bleiben:<br />

▪ Lfd. Nr. 1: Kanalleitungsrecht für die Verbandsgemeinde<br />

Otterberg (Kanalwerk);<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Stromleitungs­ und Trafostationsrecht für die<br />

Abita Energie Otterberg GmbH.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

141<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

In Abteilung III ist unter der lfd. Nr. 1 zugunsten der<br />

Volksbank Kaiserslautern­Nordwestpfalz eG, Kaiserslautern,<br />

eine Buchgrundschuld in Höhe von 4.800.000 €<br />

(zuzüglich 18 % Zinsen jährlich) eingetragen, die im Zuge<br />

der Eigentumsübertragung auf die Objektgesellschaft 1<br />

gelöscht wird.<br />

Ferner gehört zum Kaufgegenstand der Grundbesitz,<br />

bezeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Kaiserslautern,<br />

Grundbuch für Otterberg, Blatt 2481, Flurstücke 1821/10<br />

und 1823/13, Wasserfläche, Mühlbach/Gebäude­ und<br />

Freifläche zu insgesamt 5.907 m². Als Alleineigentümerin<br />

ist die Prebag Gewerbebau AG eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstücks sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach Veräußerung<br />

des Grundstücks (Erwerb durch die Objektgesellschaft<br />

1) bestehen bleiben:<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Mischwasser­ und Regenwasserkanalrecht<br />

für die Verbandsgemeinde Otterberg;<br />

▪ Lfd. Nr. 5: Durchfahrtsrecht für den jeweiligen Eigentümer<br />

des Flurstücks 1820/8.<br />

In Abteilung III sind keine Rechte (Grundschulden, Hypotheken)<br />

eingetragen, die nach Veräußerung bestehen<br />

bleiben.<br />

Objekt Haßloch<br />

Kaufgegenstand ist Grundbesitz mit einer Gesamtfläche<br />

von 15.483 m², bezeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Neustadt an der Weinstraße, Grundbuch von<br />

Haßloch, Blatt 16686. Dazu gehören die Flurstücke<br />

Nr. 6327/14, Betriebsfläche zu <strong>1.</strong>558 m², Nr. 13410/1,<br />

Gebäude­ und Freifläche zu <strong>1.</strong>084 m², Nr. 13411/3,<br />

Gebäude­ und Freifläche zu 25 m², Nr. 13412/6,<br />

Betriebsfläche zu 2.276 m², Nr. 13413/5, Betriebsfläche<br />

zu 643 m², Nr. 6372/12, Betriebsfläche zu 5.696 m²,<br />

Nr. 6372/13, Verkehrsfläche zu 625 m² und 13414/5,<br />

Betriebsfläche und Verkehrsfläche zu 3.576 m². Als Alleineigentümerin<br />

ist im Grundbuch die Prebag Retail I GmbH<br />

eingetragen.<br />

In Abteilung II des Grundstücks sind folgende Belastungen<br />

und Beschränkungen eingetragen, die auch nach der Veräußerung<br />

(Erwerb durch die Objektgesellschaft 1) bestehen<br />

bleiben:<br />

142 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

▪ Lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Stromleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG (belastet<br />

Flurstück 13414/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Stromleitungsrecht) für die Pfalzwerke AG (belastet<br />

Flurstück 13414/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

(Schmutzwasserkanal­, Wasserleitungs­, Gas­ und<br />

Stromleitungsrecht) für die Gemeindewerke Haßloch<br />

GmbH (belastet Flurstücke 6372/14, 13412/6,<br />

6372/12, 6372/13 und 13414/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trafostations­<br />

und Stromleitungsrecht) für die Gemeindewerke<br />

Haßloch GmbH (belastet Flurstücke 6372/14,<br />

13412/6, 13413/5, 6372/12, 6372/13 und<br />

13414/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh­<br />

und Fahrtrecht), auflösend bedingt und befristet, für<br />

McDonald’s GmbH (belastet Flurstücke 6372/14 und<br />

6372/13);<br />

▪ Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gaststättenbetriebsrecht),<br />

auflösend bedingt und befristet,<br />

für McDonald’s GmbH (belastet Flurstücke 6372/14,<br />

13412/6 und 13413/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Tankstellenbetriebsrecht),<br />

auflösend bedingt und befristet,<br />

für Shell Deutschland Oil GmbH (belastet Flurstück<br />

6372/12);<br />

▪ Lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Spiel­<br />

und Freizeitzentrumsbetriebsrecht, Benutzungsrecht für<br />

Werbeanlagen und Parkplatz), auflösend bedingt und<br />

befristet, für SFW Organisations­ und Unternehmensberatungs­GmbH<br />

(belastet Flurstück 13414/5);<br />

▪ Lfd. Nr. 9: Grunddienstbarkeit (Versorgungsleitungsrecht)<br />

für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks<br />

6372/15 (belastet Flurstück 6372/12);<br />

▪ Lfd. Nr. 10: Grunddienstbarkeit (Geh­ und Fahrtrecht)<br />

für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 6372/15<br />

(belastet Flurstück 6372/12).<br />

Ferner wird der Verkäufer aufgrund entsprechender vertraglicher<br />

Verpflichtungen folgende weitere Belastungen<br />

und Beschränkungen in Abteilung II eintragen lassen, die<br />

ebenfalls vom Käufer (Objektgesellschaft 1) übernommen<br />

werden:


▪ Geh­ und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer des<br />

Flurstücks 6372/12 (belastet Flurstück 6372/15)<br />

Die in Abteilung III zugunsten der Volksbank Kur­ und<br />

Rheinpfalz eG, Speyer, eingetragenen Buchgrundschulden<br />

in Höhe von 4.000.000 € (zuzüglich Zinsen und<br />

Nebenleistungen) werden im Zuge der Eigentumsübertragung<br />

auf die Objektgesellschaft 1 gelöscht.<br />

Zugunsten des zum Kaufgegenstand gehörenden Flurstücks<br />

Nr. 6372/12, Betriebsfläche zu 5.696 m², ist an<br />

dem Grundstück Haßloch, Blatt 16237 Nr. 13409/1 in<br />

Abteilung II eine Grunddienstbarkeit (Geh­ und Fahrrecht)<br />

eingetragen.<br />

Altlasten<br />

Das Objekt Haßloch wurde von 1966 bis 1972 als<br />

Gemeindemüllplatz genutzt und ist im Altlastenregister<br />

geführt. Es bestehen verschiedene Altlastengutachten und<br />

­untersuchungen.<br />

Bei den übrigen Objekten bestehen keine Hinweise auf<br />

Altlasten.<br />

Der Verkäufer garantiert, dass das jeweilige Kaufobjekt<br />

nicht mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten<br />

im Sinne des § 2 Abs. 3 und 5 BBodSchG behaftet ist, die<br />

die bauliche Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

ausschließen würden. Zudem wird garantiert, dass<br />

keine Kontaminationen der Gebäude mit Stoffen bestehen,<br />

die derzeit als Schadstoffe klassifiziert sind.<br />

Darüber hinaus hat sich die Objektgesellschaft 1 vom<br />

Verkäufer für das Objekt Haßloch im Hinblick auf die vorhandene<br />

Altlastensituation garantieren lassen, dass die<br />

im Rahmen der verschiedenen Baugrunduntersuchungen<br />

und Untersuchungen auf Bodenverunreinigungen erfolgten<br />

Empfehlungen der Peschla+Rochmes GmbH, Kaiserslautern<br />

eingehalten sind.<br />

Entsprechendes gilt für die im Rahmen der Baugrunduntersuchung,<br />

Orientierende Untersuchung auf Bodenverunreinigungen<br />

­ Berichte zum Neubau eines Wasgau­Marktes<br />

und eines Penny­Marktes Otterberg enthaltenen Empfehlungen<br />

der Peschla+Rochmes GmbH, Kaiserslautern.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Kaufpreis<br />

Für die Objekte Goch, Buttenheim, Traitsching, Marktleuthen<br />

und Otterberg wurden vorläufige Kaufpreise vereinbart,<br />

die der jeweils vertraglich geschuldeten Gesamtjahresnettomiete<br />

am Beurkundungstag (16.03.2011)<br />

multipliziert mit dem Kaufpreisfaktor 12,5 entsprechen.<br />

Zusammen mit dem in der Urkunde bereits endgültig<br />

festgelegten Kaufpreis für das Objekt Haßloch beträgt<br />

der vorläufige Gesamtkaufpreis für das Portfolio II<br />

14.910.799 €. Für die Bestimmung der endgültigen Kaufpreise<br />

für die Objekte Goch, Buttenheim, Traitsching,<br />

Marktleuthen und Otterberg wird die mietvertraglich<br />

geschuldete Gesamtjahresnettomiete für das jeweilige<br />

Kaufobjekt unter Berücksichtigung von Mehr­ oder Minderflächen<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe an den jeweiligen<br />

Mieter mit dem Kaufpreisfaktor 12,5 multipliziert.<br />

Die vorläufigen Kaufpreise und der für Haßloch endgültige<br />

Kaufpreis betragen:<br />

▪ Goch: <strong>1.</strong>419.945,00 €<br />

▪ Buttenheim: <strong>1.</strong>442.992,50 €<br />

▪ Traitsching: <strong>1.</strong>410.382,50 €<br />

▪ Marktleuthen: <strong>1.</strong>425.057,00 €<br />

▪ Otterberg: 5.006.250,00 €<br />

▪ Haßloch: 4.225.000,00 €<br />

Der Kaufpreis für das jeweilige Kaufobjekt ist fällig zehn<br />

Tage nach Erhalt einer Bestätigung des Notars über (I)<br />

die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Teils des jeweiligen<br />

Kaufvertrags, (II) die jeweilige Eintragung der Vormerkung<br />

zugunsten des Käufers, (III) den Verzicht auf gemeindliche<br />

und private Vorkaufsrechte, (IV) die Sicherung der vereinbarten<br />

Lastenfreistellung sowie (V) die Erteilung aller für<br />

die Rechtswirksamkeit des Vertrags erforderlichen Genehmigungen.<br />

Für die Objekte Goch, Buttenheim, Traitsching,<br />

Marktleuthen und Otterberg ist der Kaufpreis ungeachtet<br />

des Vorliegens der sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

nicht vor dem 3<strong>1.</strong>12.2011 und für das Objekt Haßloch<br />

nicht vor dem 15.06.2012 zur Zahlung fällig.<br />

Der Käufer kann für die Objekte Goch, Buttenheim,<br />

Traitsching, Marktleuthen und Otterberg eine Stundung<br />

der jeweils fälligen Kaufpreiszahlung für bis zu vier<br />

Monate nach dem Fälligkeitstermin verlangen (Optionsrecht).<br />

Das Optionsrecht steht unter der auflösenden<br />

Bedingung, dass der Käufer bis zum 15.12.2011,<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

143<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

frühestens mit Fälligkeit zumindest eines Kaufpreises, einen<br />

Betrag in Höhe von <strong>1.</strong>000.000 € an den Verkäufer zahlt.<br />

Für den Zeitraum der Stundung stehen die Mieterträge<br />

des jeweiligen Objekts dem Verkäufer zu, und der Käufer<br />

muss Zinsen in Höhe von 3 % des gestundeten Betrages<br />

(d.h. nach Anrechnung der <strong>1.</strong>000.000 €) entrichten.<br />

Kommt die Objektgesellschaft 1 mit der Zahlung der<br />

Stundungszinsen mehr als 14 Tage in Verzug, entfällt die<br />

Stundung.<br />

Der Käufer gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er den<br />

jeweiligen Kaufpreis nicht bei Fälligkeit zahlt. Dabei fallen<br />

Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über<br />

dem jeweiligen Basiszinssatz an, wobei dem Käufer der<br />

Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.<br />

Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Verpflichtung zur<br />

Zahlung der Kaufpreise der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

in sein gesamtes Vermögen.<br />

Da die Prebag Gewerbebau AG auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

nach § 4 Nr. 9a UStG verzichtet, handelt es<br />

sich bei den jeweiligen Kaufpreisen um Nettokaufpreise,<br />

zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer zu erheben ist. Als<br />

Steuerschuldner ist die Objektgesellschaft 1 verpflichtet,<br />

die anfallende Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung<br />

nach § 13b UStG abzuführen.<br />

Allerdings ist die Objektgesellschaft 1 in gleicher Höhe<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass sich per Saldo<br />

für die Objektgesellschaft 1 hieraus grundsätzlich keine<br />

Kostenbelastung ergibt.<br />

Besitzübergang und Erschließungskosten<br />

Der Besitz an dem jeweiligen Kaufobjekt, die Gefahrtragung<br />

sowie die mit dem jeweiligen Kaufobjekt verbundene<br />

Haftung und Verantwortung sowie sämtliche das<br />

jeweilige Objekt betreffende öffentlich­rechtliche Pflichten<br />

gehen am Tag der Gutschrift des jeweiligen Kaufpreises<br />

auf den Käufer über.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat noch bei keinem<br />

Objekt des Portfolios II der Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten etc. stattgefunden.<br />

144 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Erschließungsbeiträge und Abgaben sowie Anliegerbeiträge<br />

einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach<br />

dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz und den<br />

entsprechenden Gemeindesatzungen für das jeweilige<br />

Objekt für bis zum jeweiligen Übergabetag bereits vollständig<br />

hergestellte Erschließungs­, Ver­ und Entsorgungsanlagen<br />

bzw. für solche Anlagen, mit deren Ausführung<br />

zum jeweiligen Übergabetag bereits begonnen wurde,<br />

trägt der Verkäufer. Alle Beiträge, Abgaben und Lasten<br />

für Anlagen und Einrichtungen, die nach diesem Zeitpunkt<br />

zur Ausführung gelangen, hat der Käufer zu tragen. Sofern<br />

der jeweilige Verkäufer auf diese Verpflichtungen bereits<br />

Vorauszahlungen geleistet hat, tritt er einen etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruch an den Käufer ab. Die Beitragsschuld<br />

übersteigende Beiträge sind an den Veräußerer<br />

zurückzuzahlen. Der Verkäufer garantiert, dass am Übergabetag<br />

festgesetzte Grundsteuern sowie sonstige öffentliche<br />

Abgaben, Gebühren oder Beiträge im Hinblick auf<br />

das jeweilige Objekt nicht rückständig sind.<br />

Käuferrechte und Käuferpflichten<br />

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den ungehinderten<br />

Besitz und das Eigentum am jeweiligen Objekt frei<br />

von öffentlichen Lasten und sonstigen Rechten Dritter zu<br />

verschaffen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.<br />

Nicht übernommene Lasten sind vom Verkäufer auf seine<br />

Kosten zu beseitigen. Belastungen, die für ihre Wirksamkeit<br />

keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen, werden<br />

zwar vom Käufer übernommen; der Verkäufer garantiert<br />

jedoch, dass ihm vom Bestehen solcher Belastungen<br />

nichts bekannt ist. Der Verkäufer garantiert ferner, dass<br />

das jeweilige Objekt keiner Abstandsflächenübernahme<br />

unterliegt und verkauft es frei von diesen Bindungen. Darüber<br />

hinaus garantiert jeder Veräußerer, dass das jeweilige<br />

Objekt keiner Sozialbindung wegen Gewährung öffentlicher<br />

Mittel unterliegt, sowie dass das jeweilige Objekt<br />

nicht Gegenstand wesentlicher Verwaltungsverfahren,<br />

rechtshängiger Verwaltungsgerichtsverfahren, Schiedsverfahren<br />

oder Gerichtsverfahren ist und dass es keine<br />

unerledigten behördlichen Verfügungen oder Auflagen,<br />

insbesondere umwelt­, brand­ und feuerpolizeilicher Art,<br />

gibt. Der Verkäufer sichert zu, dass die Bauwerke voll<br />

erschlossen, baurechtlich genehmigt und allenfalls mit<br />

ebenfalls genehmigungsfähigen Abweichungen von einer<br />

baurechtlichen Genehmigung errichtet sind, insbesondere<br />

baurechtlich erforderliche Kfz­Stellplätze in ausreichendem<br />

Umfang zur Verfügung stehen.


Der Verkäufer garantiert, dass das jeweilige Objekt<br />

nicht mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten<br />

behaftet ist, die die jetzige bauliche Nutzung ausschließen<br />

würden, und dass die Gebäude nicht mit als Schadstoffen<br />

klassifizierten Stoffen kontaminiert sind, und dass<br />

die Angaben in der Mieterliste (Anlage 4 zur Bezugsurkunde<br />

des notariellen Vertrages) korrekt sind.<br />

Der Verkäufer haftet für die vollständige Errichtung und<br />

gebrauchsfertige Herstellung der sich auf dem jeweiligen<br />

Kaufobjekt befindlichen Bauwerke entsprechend den der<br />

Verkaufsurkunde beigefügten Baubeschreibungen. Die<br />

Gewährleistungsfristen richten sich nach § 634 a BGB.<br />

Davon abweichend beträgt die Gewährleistungsfrist für<br />

alle Wände, Decken, Fenster, Türen und Glaseinbauten<br />

sowie Feuchtigkeitsisolierungen, Abdichtungen und Dämmungen<br />

und für die beweglichen und Verschleißteile elektronischer<br />

Anlagen zwei Jahre. Der Verkäufer garantiert,<br />

dass mit den jeweiligen am Bau beteiligten Generalunternehmern<br />

eine fünfjährige Gewährleistungspflicht für<br />

die Gebäude vereinbart ist. Er garantiert ferner, dass ihm<br />

versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.<br />

Die Gewährleistungsfristen beginnen jeweils mit der Übergabe<br />

der Mietflächen an den/die jeweils ersten Mieter<br />

des jeweiligen Kaufobjekts. Der Veräußerer ermächtigt<br />

den Käufer, sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

den Leistungserbringern geltend zu machen.<br />

Für den Fall, dass die abgegebenen Garantien unrichtig<br />

sind, hat die Objektgesellschaft 1 die Gewährleistungsrechte<br />

nach § 437 BGB.<br />

Besondere Vereinbarungen, Rücktrittsrechte etc.<br />

Gerät der Käufer mit der Zahlung des jeweils fälligen Kaufpreises<br />

ganz oder teilweise länger als acht Tage in Verzug,<br />

so kann der Verkäufer unbeschadet sonstiger Ansprüche<br />

vom schuldrechtlichen Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer<br />

hat dabei die Wahl, von einem, mehreren oder allen Kaufverträgen<br />

zurückzutreten, auch wenn hinsichtlich der anderen<br />

Verträge keine Pflichtverletzung vorliegt. Das jeweilige<br />

Rücktrittsrecht erlischt mit vollständiger Zahlung des jeweiligen<br />

Kaufpreises. Im Falle der berechtigten Ausübung eines<br />

Rücktrittsrechts hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe<br />

von sechs Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) des<br />

jeweiligen Objekts zu leisten. Weitergehende Ansprüche<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

gegen den Käufer (Objektgesellschaft 1), insbesondere<br />

auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.<br />

Im Hinblick auf die für den Rücktrittsfall vereinbarte Vertragsstrafe<br />

hat die FIHM AG eine entsprechende Bürgschaft<br />

für die Objektgesellschaft 1 gestellt.<br />

Beide Parteien können vom schuldrechtlichen Teil des<br />

jeweiligen Kaufvertrags innerhalb von zwei Monaten ab<br />

Kenntnis zurücktreten, wenn die Voraussetzungen für die<br />

Fälligkeit des jeweiligen Kaufpreises nicht bis zum Ablauf<br />

des 30.09.2012 eingetreten sein sollten oder ein Berechtigter<br />

sein Vorkaufsrecht ausübt.<br />

Der Verkäufer hat sich verpflichtet, bereits vor Eigentumsübertragung<br />

bei der Bestellung von Grundpfandrechten,<br />

die der Kaufpreisfinanzierung dienen, mitzuwirken, sofern<br />

die Zweckbestimmung dahingehend eingeschränkt wird,<br />

dass diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur zur<br />

Absicherung des tatsächlich an den Veräußerer ausbezahlten<br />

und von den jeweiligen Gläubigern finanzierten<br />

Kaufpreis verwendet werden dürfen. Der Veräußerer hat<br />

der Objektgesellschaft 1 insoweit Finanzierungsvollmacht<br />

erteilt.<br />

II. Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist die Objektgesellschaft<br />

2 nicht gegründet. Eine Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

besteht nicht. Hinsichtlich der in den Fondsberechnungen<br />

getroffenen Annahmen für die geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 wird auf die Ausführungen<br />

unter S. 78 ff. verwiesen.<br />

E. Wesentliche Mietverträge der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

Die Objekte der Objektgesellschaft 1 sind vollständig<br />

vermietet. Die Mieter sind in der jeweiligen Anlage 4<br />

der Bezugsurkunden zu den Grundstückskaufverträgen<br />

bezeichnet. Überwiegend wurden die Mietverträge mit<br />

dem Veräußerer der Grundstücke, der Prebag Gewerbebau<br />

AG, geschlossen, einzelne Mietverträge bereits mit<br />

dem vormaligen Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.<br />

Sämtliche Mietverträge gehen mit dem Grundstückser­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

145<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

werb – per Gesetz oder durch entsprechende Übernahmevereinbarungen<br />

– auf die Objektgesellschaft 1 als Vermieter<br />

über. Nachfolgend wird der wesentliche Inhalt der<br />

Mietverträge mit den Ankermietern sowie den Mietern mit<br />

den größten Mietumsätzen zusammenfassend dargestellt.<br />

Objekt Lemberg<br />

Mietvertrag Wasgau<br />

Die Immobilie in Lemberg wurde an die Wasgau Produktions<br />

& Handels AG („Mieter“) vermietet, die dort einen<br />

Markt für Lebensmittel sowie sonstige Bedarfsgegenstände<br />

in den üblichen Randsortimenten betreibt. Gegenstand des<br />

Mietvertrags vom 19./25.04.2005, modifiziert durch mehrere<br />

Nachträge, ist eine Gesamtfläche von <strong>1.</strong>989,94 m²,<br />

davon <strong>1.</strong>458,23 m² Verkaufsfläche sowie mindestens 100<br />

Pkw­Stellplätze zur gemeinsamen Nutzung.<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit von 15 Jahren bis<br />

zum 30.1<strong>1.</strong>2023 und kann vom Mieter anschließend drei<br />

Mal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Andernfalls<br />

verlängert sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit<br />

einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.<br />

Der Mieter kann nach erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe<br />

den Vertrag fristlos kündigen, wenn die ungehinderte Zu­<br />

und Abfahrt für Kunden und Lieferanten und eine Anlieferung<br />

für Fahrzeuge bis 40 t nicht während der gesamten<br />

Vertragslaufzeit gewährleistet werden.<br />

Der Mietzins beträgt monatlich 22.000 € (netto) und ist<br />

für drei Jahre fest vereinbart. Verändert sich danach der<br />

Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um<br />

mindestens 10 %, so wird die Miete um 65 % der Indexänderung<br />

angepasst.<br />

Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />

Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser,<br />

Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger,<br />

Reinigung des Objekts und der Außenanlagen, Wartung<br />

technischer Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und Versicherung von Waren und Einbauten sowie das<br />

Glasbruchrisiko werden vom Mieter – gegebenenfalls<br />

anteilig – getragen. Alle übrigen Nebenkosten fallen<br />

dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine monatliche<br />

Nebenkostenvorauszahlung von anfänglich <strong>1.</strong>000 €<br />

146 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

(netto), die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />

angeglichen wird.<br />

Der Mieter trägt innerhalb der Mieträume Kleinreparaturen<br />

bis zu einem Betrag von 250 € (netto) im Einzelfall,<br />

Schönheitsreparaturen sowie die Wartungen und Überprüfungen<br />

für bauseits erstellte Anlagen. Dem Vermieter obliegen<br />

über den Höchstbetrag hinausgehende Reparaturen<br />

sowie die Instandhaltung und ­setzung von Dach und Fach.<br />

Der Vermieter ist verpflichtet, im Umkreis von 3,5 km kein<br />

gleichartiges Geschäft für Lebensmittel selbst oder durch<br />

einen Dritten zu errichten oder zu betreiben. Mietsicherheiten<br />

sind nicht zu erbringen.<br />

Mit vorheriger Zustimmung des Vermieters darf der Mieter<br />

bauliche Veränderungen vornehmen und sie bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses entfernen oder unentgeltlich<br />

zurücklassen. Der Vermieter ist berechtigt, die vom Mieter<br />

eingebrachten Gegenstände zum Verkehrswert zu übernehmen.<br />

Objekt Mommenheim<br />

Mietvertrag Wasgau<br />

Auch das Objekt Mommenheim wurde von der Wasgau<br />

Produktions & Handels AG („Mieter“) zum Betrieb eines<br />

Lebensmittel­Vollversorgermarktes angemietet. Gegenstand<br />

des Mietvertrages vom 16./20.04.2007, ergänzt<br />

durch Nachträge vom 06./09.04.2009, 06./08.12.2010<br />

und 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>/04.02.2011, ist eine Gesamtfläche von<br />

<strong>1.</strong>999 m², davon <strong>1.</strong>507 m² Verkaufsraum, nebst Anlieferflächen<br />

und 120 Pkw­Stellplätzen.<br />

Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren bis zum<br />

30.09.2023. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag dreimal<br />

um jeweils fünf Jahre stillschweigend zu verlängern. Wird<br />

zum Ende der Festmietzeit die Option nicht ausgeübt und<br />

der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich das Mietverhältnis<br />

auf unbestimmte Zeit und ist mit zwölfmonatiger Frist<br />

kündbar.<br />

Der Mieter kann nach erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe<br />

den Vertrag fristlos kündigen, wenn der ordnungsgemäße<br />

Zustand der Verkehrswege zur Anlieferung mit 40 t nicht<br />

während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet wird.


Der monatliche Nettomietzins beträgt 2<strong>1.</strong>978 € und ist für<br />

die ersten drei Jahre fest vereinbart. Ändert sich danach<br />

der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2000 = 100) um mehr als 10 %, wird<br />

die Miete auf Verlangen einer Partei um 65 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex angepasst. Weitere<br />

Anpassungen nach dieser Maßgabe erfolgen bei einer<br />

erneuten Indexänderung um mehr als 10 % in Intervallen<br />

von jeweils zwei Jahren.<br />

Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />

Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser,<br />

Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger,<br />

Reinigung des Objekts und der Außenanlagen, Wartung<br />

technischer Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und Versicherung von Waren und Einbauten sowie das<br />

Glasbruchrisiko werden vom Mieter – gegebenenfalls<br />

anteilig – getragen. Alle übrigen Nebenkosten fallen<br />

dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine monatliche<br />

Nebenkostenvorauszahlung von anfänglich <strong>1.</strong>000 €<br />

(netto), die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />

angeglichen wird.<br />

Dem Mieter obliegen Kleinreparaturen bis zu 250 €<br />

(netto) im Einzelfall sowie notwendige Schönheitsreparaturen<br />

in den Räumen. Der Vermieter trägt alle übrigen<br />

Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

Es wurde im Hinblick auf gleichartige Lebensmittelgeschäfte<br />

ein Konkurrenzschutz für den Umkreis von fünf<br />

Kilometer vereinbart.<br />

Der Vermieter verzichtet auf das gesetzliche Vermieterpfandrecht.<br />

Die Stellung einer Mietsicherheit wurde nicht<br />

vereinbart.<br />

Der Mieter darf Einbauten vornehmen, nach Zustimmung<br />

des Vermieters auch bauliche Veränderungen. Nach<br />

Ablauf der Mietzeit besteht keine Rückbauverpflichtung.<br />

Objekt Lebach<br />

Mietvertrag Lidl<br />

Mieter des Objekts ist die Lidl Vertriebs GmbH & Co.<br />

KG („Mieter“). Gegenstand des Mietvertrags vom<br />

13./15.05.2009 nebst <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 05.1<strong>1.</strong>2010 und<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

2. <strong>Nachtrag</strong> vom 10./14.03.2011 ist das in Lebach, Auf<br />

dem Graben 12 belegene Grundstück mit einer Fläche<br />

von 8.335 m² und die dort erstellten Außenanlagen und<br />

Geschäftsräume. Letztere haben eine Gesamtfläche von<br />

<strong>1.</strong>499 m², davon 992 m² Verkaufsfläche und 56 m² Untermietfläche<br />

für einen Backshop. Dem Mieter stehen 114<br />

Parkplätze zur Verfügung, wovon 111 als eigene Parkplätze<br />

dienen.<br />

Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>10.2025. Der Mieter hat die Option, die Laufzeit<br />

fünf Mal um jeweils drei Jahre zu verlängern. Der Mieter<br />

kann die Option auch nur teilweise ausüben, sofern<br />

er auf die darauf folgende Option verzichtet. Wenn nach<br />

Ablauf der Miet­ bzw. Optionszeit keine Partei den Mietvertrag<br />

kündigt, verlängert er sich fortlaufend um jeweils<br />

drei weitere Jahre. Der Mieter hat ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht, wenn die Zufahrt oder der Zugang zur<br />

Mietsache oder das Entladen von Waren durch verkehrsbeschränkende<br />

oder andere Maßnahmen dauerhaft<br />

erschwert oder unmöglich sind.<br />

Im Mietvertrag wurde eine Nettomonatsmiete in Höhe<br />

von 16.113,60 € vereinbart. Die Miete ist für drei Jahre<br />

fest vereinbart. Danach ist jede Partei berechtigt, bei Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />

Bundesamtes um mehr als 10 % im Vergleich zum Beginn<br />

des dritten Mietjahres eine Erhöhung oder Herabsetzung<br />

der Miete um 60 % der Indexänderung zu verlangen. Eine<br />

erneute Anpassung kann frühestens nach jeweils weiteren<br />

zwei Jahren erfolgen.<br />

Von den Betriebs­ und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />

(anteilig) die Kosten für Heizung inkl. Wartung, Strom,<br />

Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Wartung technischer<br />

Anlagen, Oberflächenentwässerung, Parkplatzreinigung,<br />

Winterdienst und Grünanlagenpflege. Die übrigen<br />

Kosten fallen dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine<br />

Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von zunächst 200 €<br />

zuzüglich gesetzlicher USt, die nach Erstellung der Abrechnung<br />

entsprechend angepasst wird.<br />

Der Mieter trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen in<br />

den Innenräumen, der Vermieter Außen­ und Erhaltungsreparaturen.<br />

Der Mietvertrag sieht ferner eine Kostentragungspflicht<br />

des Vermieters für die Nachrüstung einer Hei­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

147<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

zungs­ und Lüftungsanlage vor, sofern diese behördlich<br />

angeordnet wird.<br />

Auf das Vermieterpfandrecht wurde verzichtet. Mietsicherheiten<br />

wurden nicht vereinbart.<br />

Es wurde ein marktüblicher branchenbezogener Konkurrenzschutz<br />

für einen Umkreis von 5 km vereinbart.<br />

Aufgrund entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag<br />

wurde zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit (Recht zur Errichtung, Erhaltung und zum<br />

Betrieb eines Lebensmittelmarktes einschließlich Nutzung<br />

der erforderlichen Parkplätze sowie Zu­ und Abfahrten) im<br />

Grundbuch eingetragen.<br />

Nach vorheriger Information des Vermieters darf der<br />

Mieter alle baulichen Veränderungen vornehmen, die er<br />

für erforderlich hält. Zum Rückbau ist er nicht verpflichtet,<br />

vielmehr gehen die baulichen Veränderungen nach Beendigung<br />

des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters<br />

über. Der Mieter ist ferner zum Ein­ und Aufbau von<br />

Inventar und einer Integralanlage berechtigt, die auf seine<br />

Kosten zum Mietende entfernt werden müssen. Andernfalls<br />

gehen sie in das Eigentum des Vermieters über.<br />

Objekt Mömbris<br />

Mietvertrag REWE<br />

Ein Hauptmieter des Objekts Mömbris ist die REWE Markt<br />

GmbH („Mieter“). Mit Mietvertrag vom 27./28.07.2009<br />

nebst Nachträgen vom 08./16.06.2010, 19./24.1<strong>1.</strong>2010<br />

und 24.03./05.04.2011 wurde eine Gesamtfläche von<br />

2.000 m² angemietet, davon mindestens <strong>1.</strong>050 m² Verkaufsfläche<br />

sowie mindestens 118 Parkplätze zur gemeinsamen<br />

Nutzung mit den anderen Mietern.<br />

Der Vertrag hat eine branchenübliche Laufzeit mit Verlängerungsoption.<br />

Der Veröffentlichung der Mietdauer im Rahmen<br />

dieses Verkaufsprospektes stimmt der Mieter nicht zu.<br />

Es wurde eine branchen­ und ortsübliche Miete vereinbart,<br />

die durch eine Indexklausel wertgesichert ist. Der Mieter<br />

hat einer Veröffentlichung der Miethöhe im Rahmen dieses<br />

Verkaufsprospektes widersprochen.<br />

148 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Von den Betriebskosten übernimmt der Mieter ­ gegebenenfalls<br />

flächenanteilig ­ die Kosten für Strom, Heizung,<br />

Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Winterdienst, Oberflächenentwässerung,<br />

Grünanlagenpflege sowie Wartung<br />

und Kosten der vom Mieter allein genutzten technischen<br />

Anlagen. Die übrigen Nebenkosten verbleiben beim Vermieter.<br />

Eine Nebenkostenvorauszahlung ist nicht vereinbart.<br />

Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen im Umfang<br />

von 250 € (netto) im Einzelfall und bis zu <strong>1.</strong>500 € (netto)<br />

p. a. sowie Schönheitsreparaturen im Innenraum. Im Übrigen<br />

ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung<br />

zuständig.<br />

Es gilt ein branchenbezogenes Wettbewerbsverbot für<br />

einen Umkreis von 3 km.<br />

Es wurde keine Kaution vereinbart.<br />

Der Mieter hat bei Ende des Mietverhältnisses keine Rückbauverpflichtung.<br />

Mietvertrag dm­Drogerie<br />

Ein weiterer Hauptmieter ist die dm­drogerie markt<br />

GmbH & Co. KG („Mieter“), die mit Vertrag<br />

vom 27.04./14.05.2009 und Nachträgen vom<br />

16./23.12.2009, 0<strong>1.</strong>/16.12.2010 und 08./15.04.2011<br />

eine Fläche von 836,22 m² zum Betrieb eines Drogeriemarktes<br />

angemietet hat. Etwa 110 Pkw­Stellplätze stehen<br />

zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.<br />

Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit von zehn Jahren<br />

bis zum Ablauf des 0<strong>1.</strong>02.2021 und verlängert sich automatisch<br />

zweimal um jeweils fünf Jahre, wenn nicht der<br />

Mieter zwölf Monate vor Beendigung der Verlängerung<br />

widerspricht.<br />

Es wurde eine monatliche Nettomiete in Höhe von 8.350 €<br />

vereinbart. Mit Beginn des 4. Mietjahres wird ab einer Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100)<br />

um mindestens 10 % die Miete um 65 % der Indexänderung<br />

erhöht oder ermäßigt.<br />

Der Mieter übernimmt – gegebenenfalls flächenanteilig<br />

­ die Kosten für Wasser und Abwasser, Strom, Heizung,<br />

Müllabfuhr, Parkplatzbeleuchtung, Pflege der Außenan­


lage und Wartung der technischen Einrichtungen. Er ist zum<br />

Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.<br />

Schönheitsreparaturen im Innenbereich sowie Kleinreparaturen<br />

bis zu einem Betrag von 200 € im Einzelfall und<br />

<strong>1.</strong>500 € p. a., jeweils zzgl. eventueller USt in gesetzlicher<br />

Höhe, werden dem Mieter auferlegt. Im Übrigen sind<br />

Instandhaltung und Instandsetzung Sache des Vermieters.<br />

Im Umkreis von einem Kilometer gilt ein Wettbewerbsverbot<br />

im Hinblick auf Drogeriemärkte.<br />

Eine Rückbauverpflichtung des Mieters am Ende des Mietverhältnisses<br />

besteht nicht.<br />

Objekte Buttenheim, Goch, Marktleuthen,<br />

Traitsching<br />

Mietverträge Netto<br />

Die Objekte in Buttenheim, Goch, Marktleuthen und<br />

Traitsching werden an die Netto Marken­Discount<br />

AG & Co. KG als alleinigem Mieter vermietet. Entsprechende<br />

Mietverträge wurden für das Objekt<br />

Buttenheim am 26.0<strong>1.</strong>/08.02.2010 nebst Nachträgen<br />

vom 16./29.12.2010 und 09./16.05.2011, für<br />

das Objekt Goch am 02./1<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2009 nebst <strong>Nachtrag</strong><br />

vom 28.02./07.03.2011, für das Objekt Marktleuthen<br />

am 1<strong>1.</strong>/15.1<strong>1.</strong>2010 und für das Objekt Traitsching<br />

am 15./2<strong>1.</strong>04.2010 geschlossen. Mietgegenstand ist<br />

jeweils eine Verkaufs­ und Nebenraumfläche von insgesamt<br />

<strong>1.</strong>046 m² in Goch bzw. <strong>1.</strong>087 m² in den anderen<br />

Objekten zuzüglich Außenanlagen sowie der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Anzahl an Pkw­Stellplätzen, mindestens<br />

jedoch 61 bei dem Objekt Buttenheim, 64 bei dem Objekt<br />

Goch, 65 bei dem Objekt Marktleuthen sowie 60 Stellplätzen<br />

bei dem Objekt Traitsching.<br />

Die Mietverträge sind jeweils für die Dauer von 15 Jahren<br />

ab Übergabe an den Mieter geschlossen, die in Buttenheim<br />

am 06.04.2011 stattgefunden hat und bei den<br />

anderen Objekten noch aussteht. Nach Ablauf der Festmietzeit<br />

ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag dreimal<br />

um jeweils fünf Jahre zu verlängern oder den Vertrag<br />

zu kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt und das<br />

Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Vertrag<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von zwölf<br />

Monaten zum jeweils 30.06. eines Jahres.<br />

Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Übergabe<br />

des Objekts Goch nicht bis zum 1<strong>1.</strong>04.2012, die<br />

des Objekts Marktleuthen nicht bis zum 09.1<strong>1.</strong>2011 und<br />

die Übergabe des Objekts Traitsching nicht spätestens<br />

am 14.09.2011 erfolgt ist. Ein Rücktrittsrecht des Mieters<br />

besteht ferner im Fall der Mietflächenabweichung von<br />

mehr als 3 % (Marktleuthen) bzw. 2 % (Goch, Traitsching).<br />

Der Mieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,<br />

wenn die vereinbarte Parkplatzanzahl wesentlich<br />

unterschritten wird. In Goch und Marktleuthen besteht<br />

ein Kündigungsrecht des Mieters auch dann, wenn die<br />

behördlichen Genehmigungen zur Führung eines Lebensmittelmarktes<br />

nicht erteilt oder mit unzumutbaren Auflagen<br />

verbunden werden.<br />

Der monatliche Nettomietzins beträgt 9.620 € für das Mietobjekt<br />

Buttenheim, 9.466 € für das Objekt Goch, 9.500 €<br />

für das Objekt Marktleuthen und 9.403 € für das Objekt<br />

Traitsching. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Verkaufsprospekts<br />

verhandeln die Mietvertragsparteien für das<br />

Objekt Traitsching über einen <strong>Nachtrag</strong>, demzufolge die<br />

monatliche Nettomiete auf 10.109 € erhöht werden soll.<br />

Nach Ablauf von drei Freijahren verändert sich die Miete<br />

entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten<br />

Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2005 = 100), sofern dieser<br />

um mindestens 10 % steigt oder fällt. Auf Antrag einer<br />

Partei wird dann die Miete um 60 % der Veränderung des<br />

Verbraucherpreisindex angepasst. Weitere Anpassungen<br />

nach dieser Maßgabe erfolgen frühestens zwei Jahre<br />

nach der letzten Änderung. Mietflächenunterschreitungen<br />

werden entsprechend mietmindernd berücksichtigt, in<br />

Goch jedoch erst ab einer Abweichung von mindestens<br />

0,5 %. Flächenüberschreitungen sind hingegen mietzinsneutral.<br />

Beginn der Mietzahlungspflicht ist die Eröffnung<br />

des Marktes, spätestens jedoch 21 Tage nach Übergabe<br />

der Mieträume.<br />

Neben den direkt mit dem Anbieter abzurechnenden Heizkosten<br />

übernimmt der Mieter die Kosten für Strom, Wasser<br />

und Abwasser, Schornsteinfeger (außer beim Objekt<br />

Goch) und Müllabfuhr. Alle übrigen Nebenkosten trägt<br />

der Vermieter. Bei den Objekten Buttenheim, Marktleuthen<br />

und Traitsching darf der Vermieter ab dem Vorliegen der<br />

ersten Nebenkostenabrechnung monatliche Vorauszah­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

149<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

lungen in Höhe von 1/12 der zu erwartenden jährlichen<br />

Kosten verlangen.<br />

Innerhalb der Mieträume ist der Mieter für Schönheitsreparaturen<br />

zuständig sowie für Kleinreparaturen bis zu einem<br />

Betrag in Höhe von 200 € (netto). Höhere Rechnungsbeträge<br />

sowie sonstige Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

sind vom Vermieter zu tragen.<br />

Es wurde ein marktüblicher branchenbezogener Konkurrenzschutz<br />

für den Umkreis von 3 km (Buttenheim, Marktleuthen<br />

und Traitsching) bzw. 2 km sowie angrenzenden<br />

Ortsteilen (Goch) vereinbart.<br />

Die Stellung von Mietsicherheiten wurde in keinem der<br />

Mietverträge vereinbart.<br />

Der Mieter darf Ein­ und Umbauten vornehmen, nach<br />

Zustimmung des Vermieters auch an der Bausubstanz.<br />

Nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter berechtigt, die<br />

Einbauten im Gebäude zu belassen. Der Vermieter kann<br />

den Verbleib der eingebauten Gegenstände gegen eine<br />

entsprechende Vergütung des Zeitwerts verlangen.<br />

Objekt Otterberg<br />

Mietvertrag Wasgau<br />

Einer der beiden Mieter des Objekts ist die Wasgau<br />

Produktions & Handels AG („Mieter“). Gegenstand des<br />

Mietvertrages vom 16./20.04.2007, ergänzt durch einen<br />

<strong>Nachtrag</strong> vom 1<strong>1.</strong>/15.09.2008 ist eine Gesamtfläche von<br />

<strong>1.</strong>995 m² nebst Anlieferflächen und mindestens 120 Pkw­<br />

Stellplätzen zum Betrieb eines Vollversorgermarktes für<br />

Lebensmittel sowie sonstige Bedarfsgegenstände.<br />

Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren, die mit<br />

Ablauf des 07.07.2023 endet. Der Mieter ist berechtigt,<br />

den Vertrag dreimal um jeweils fünf Jahre stillschweigend<br />

zu verlängern. Wird zum Ende der Festmietzeit die Option<br />

nicht ausgeübt und der Vertrag nicht gekündigt, verlängert<br />

sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und ist mit<br />

zwölfmonatiger Frist kündbar.<br />

Werden die ungehinderte Zu­ und Abfahrt für Kunden<br />

und Lieferanten und eine Anlieferung für Fahrzeuge bis<br />

40 t nicht während der gesamten Vertragslaufzeit gewähr­<br />

150 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

leistet, kann der Mieter nach erfolgloser Fristsetzung zur<br />

Abhilfe den Vertrag fristlos kündigen.<br />

Der monatliche Nettomietzins beträgt 2<strong>1.</strong>945 € und ist für<br />

die ersten drei Jahre fest vereinbart. Ändert sich danach<br />

der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2000 = 100) um mehr als 10 %, wird<br />

die Miete auf Verlangen einer Partei um 65 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex angepasst. Weitere<br />

Anpassungen nach dieser Maßgabe erfolgen bei einer<br />

erneuten Indexänderung um mehr als 10 % in Intervallen<br />

von jeweils zwei Jahren.<br />

Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />

Nebenkosten wie Energieversorgung, Wasser und<br />

Abwasser, Müllabfuhr und Schornsteinfeger, Reinigung<br />

des Objekts und der Außenanlagen, Wartung technischer<br />

Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherung<br />

von Waren und Einbauten sowie das Glasbruchrisiko werden<br />

vom Mieter – gegebenenfalls anteilig – getragen.<br />

Alle übrigen Nebenkosten fallen dem Vermieter zur Last.<br />

Der Mieter leistet eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung<br />

von anfänglich <strong>1.</strong>000 € zzgl. USt in gesetzlicher<br />

Höhe, die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />

angeglichen wird.<br />

Dem Mieter obliegen Kleinreparaturen bis zu 250 €<br />

(netto) im Einzelfall sowie notwendige Schönheitsreparaturen<br />

in den Räumen. Der Vermieter trägt alle übrigen<br />

Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

Es wurde ein marktüblicher branchenbezogener Konkurrenzschutz<br />

für den Umkreis von fünf Kilometern vereinbart.<br />

Ausgenommen ist der Betrieb eines Lebensmitteldiscounters<br />

auf dem Nachbargrundstück, sofern es sich dabei<br />

nicht um einen Netto­Markt handelt.<br />

Der Vermieter verzichtet auf das gesetzliche Vermieterpfandrecht.<br />

Die Stellung einer Mietsicherheit wurde nicht<br />

vereinbart.<br />

Der Mieter darf Einbauten vornehmen, nach Zustimmung<br />

des Vermieters auch bauliche Veränderungen. Nach<br />

Ablauf der Mietzeit besteht keine Rückbauverpflichtung.<br />

Der Vermieter kann jedoch gegen Abgeltung des Verkehrswertes<br />

verlangen, dass die Einbauten im Gebäude<br />

verbleiben.


Mietvertrag Penny<br />

Weiterer Mieter des Objekts Otterberg ist die Penny­Markt<br />

GmbH („Mieter“). Zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes<br />

wird gemäß des Vertrags vom 06.07./13.08.2007 nebst<br />

Nachträgen vom 20./27.10.2008, 14./28.05.2009 und<br />

04./18.05.2011 eine Gesamtnutzfläche von <strong>1.</strong>018 m²<br />

nebst Vorplatz­, Anliefer­ und Hoffläche sowie 209 Parkplätzen<br />

zur gemeinschaftlichen Nutzung mit dem anderen<br />

Mieter des Objekts (Wasgau) angemietet.<br />

Der Mietvertrag hat zunächst eine Festlaufzeit von 15 Jahren<br />

ab Übergabe, also bis zum Ablauf des 12.03.2024. Der<br />

Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag stillschweigend dreimal<br />

um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Danach verlängert<br />

sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein Jahr, sofern es<br />

nicht von einem Vertragspartner zwölf Monate vor Ablauf<br />

gekündigt wird.<br />

Der monatliche Nettomietzins beträgt 1<strong>1.</strong>430 € und unterliegt<br />

einer Wertsicherung. Nach Ablauf von vier Freijahren<br />

verändert sich die Miete entsprechend dem vom Statistischen<br />

Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (Basisjahr<br />

2000 = 100), sofern dieser um mindestens 10 % steigt<br />

oder fällt. Auf Verlangen einer Partei wird dann die Miete<br />

um 60 % der Veränderung des Verbraucherpreisindex<br />

angepasst. Weitere Anpassungen nach dieser Maßgabe<br />

erfolgen in Intervallen von jeweils drei Jahren. Hat sich<br />

entsprechend der Wertsicherung die ursprüngliche Miete<br />

um mehr als 50 % verändert, kann bei Ermäßigung der Vermieter,<br />

bei Erhöhung der Mieter den Vertrag kündigen, erstmals<br />

nach Ablauf der Festlaufzeit. Obwohl die tatsächlich<br />

angemietete Fläche von der ursprünglich vereinbarten um<br />

1,29 % abweicht, wurde eine Anpassung der Miete jedoch<br />

nicht vorgenommen.<br />

Von den Nebenkosten übernimmt der Mieter Heizung,<br />

Strom, Wasser und Abwasser sowie anteilig Straßenreinigung,<br />

Kaminreinigung, Grünanlagenpflege und Parkplatzreinigung<br />

und ­beleuchtung. Die übrigen Nebenkosten hat<br />

der Vermieter zu tragen.<br />

Innerhalb der Mieträume ist der Mieter für Schönheitsreparaturen<br />

zuständig sowie für Kleinreparaturen bis zu einem<br />

Betrag in Höhe von 250 € (netto) im Einzelfall und <strong>1.</strong>800 €<br />

p. a. (netto). Höhere Rechnungsbeträge gehen insgesamt<br />

zulasten des Vermieters, der auch sonstige Instandhaltungs­<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen übernimmt.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Es wurde ein marktüblicher branchenbezogener Konkurrenzschutz<br />

für den Umkreis von 3 km vereinbart, bei<br />

dessen Verletzung der Mieter zur Kürzung der Miete um<br />

50 % bis zu insgesamt einer Jahresmiete berechtigt ist. Vom<br />

Wettbewerbsverbot ausgenommen ist der benachbarte<br />

Wasgau­Markt.<br />

Auf die Vereinbarung einer Mietsicherheit wurde verzichtet.<br />

Der Mieter darf Ein­ und Umbauten mit Zustimmung des<br />

Vermieters auch an der Bausubstanz vornehmen. Nach<br />

Ablauf der Mietzeit hat der Vermieter keinen Anspruch<br />

auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Eine<br />

eventuelle Wertminderung des Gebäudes muss der Mieter<br />

nicht kompensieren.<br />

Objekt Haßloch<br />

Pachtvertrag Shell<br />

Ankerpächter des Objekts ist die Shell Deutschland<br />

Oil GmbH („Pächter“). Gegenstand des Pachtvertrages<br />

vom 07./28.04.2008 nebst <strong>Nachtrag</strong> vom<br />

30.12.2008/07.0<strong>1.</strong>2009 ist eine Grundstücksfläche von<br />

3.759 m 2 sowie der eingerichtete Tankstellenbetrieb mit<br />

den entsprechenden Baulichkeiten nebst Zubehör und<br />

Inventar.<br />

Der Pachtvertrag hat ab der Übergabe eine feste Laufzeit<br />

von 15 Jahren bis zum 29.08.2023. Danach hat der<br />

Pächter eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils<br />

fünf Jahren.<br />

Der Pächter hat ein Kündigungsrecht für den Fall, dass der<br />

Betrieb der Tankstelle durch unverschuldete Entziehung<br />

der Genehmigung, behördliche Anordnung oder andere,<br />

nicht im Einflussbereich des Pächters liegende Gründe<br />

unmöglich wird.<br />

Der monatliche Nettopachtzins beträgt 14.000 € und<br />

ist nach Ablauf von drei Freijahren durch eine Wertsicherungsklausel<br />

gesichert. Bei Veränderung des Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2005 = 100) um mehr als 10 %<br />

erfolgt auf Verlangen einer Partei eine Anpassung des<br />

Pachtzinses um 75 % der Indexänderung.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

151<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Der Pächter übernimmt sämtliche Betriebskosten des<br />

Pachtobjekts, mit Ausnahme der Gebäudeversicherungen<br />

und der Grundsteuer. Zur Abdeckung der vom Pächter<br />

nicht direkt abgerechneten Kosten erhält der Verpächter<br />

eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von<br />

200 € zzgl. USt in gesetzlicher Höhe.<br />

Während der Pachtzeit ist der Pächter für Kleinreparaturen<br />

bis zu einem Nettobetrag von 250 € im Einzelfall und<br />

2.000 € p. a. sowie für Schönheitsreparaturen im Innenbereich<br />

zuständig. Ferner übernimmt er die Wartung der<br />

bauseits eingebrachten technischen Anlagen. Darüber<br />

hinaus sind Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

Sache des Verpächters.<br />

Es wurde ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich anderer<br />

Tankstellenbetriebe für einen Umkreis von 3 km vereinbart.<br />

Darüber hinaus erstreckt sich das Wettbewerbsverbot auf<br />

dem Grundstück, auf dem sich der Pachtgegenstand befindet,<br />

auch auf den Vertrieb der vom Pächter angebotenen<br />

Produkte. Davon ausgenommen sind Autozubehör, Autopflegemittel<br />

und Lebensmittel.<br />

Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung<br />

ist zugunsten des Pächters eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit (Tankstellenrecht), befristet bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2038, bestellt und in das Grundbuch eingetragen<br />

worden.<br />

Die Stellung von Sicherheiten wurde nicht vereinbart.<br />

Der Pächter ist berechtigt, zu vorübergehenden Zwecken<br />

Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zu errichten. Bei<br />

Beendigung ist er zum Rückbau verpflichtet, sofern nicht<br />

der Verpächter dem Umbau schriftlich zugestimmt hat.<br />

Kontaminationen und Verunreinigungen, die während der<br />

Vertragslaufzeit verursacht werden, sind auf Kosten des<br />

Pächters zu beseitigen.<br />

Mietvertrag SFW<br />

Ein weiterer Hauptmieter des Objekts ist die SFW Organisations­<br />

und Unternehmensberatungs­GmbH („Mieter“),<br />

die dort ein Entertainmentcenter betreibt. Aufgrund des<br />

am 15./17.09.2007 geschlossenen Vertrages nebst<br />

<strong>Nachtrag</strong> vom 15./18.12.2008 wird eine Fläche von<br />

848 m 2 angemietet. Zum Mietgegenstand gehören Pkw­<br />

Stellplätze gemäß den behördlichen Anforderungen,<br />

152 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

mindestens 24 Stellplätze zur alleinigen Nutzung durch<br />

den Mieter.<br />

Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit bis zum<br />

30.09.2018. Der Mieter kann den Vertrag dreimal um<br />

jeweils fünf Jahre verlängern. Das Mietverhältnis verlängert<br />

sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern<br />

keine der Parteien widerspricht.<br />

Der monatliche Nettomietzins von 1<strong>1.</strong>872 € unterliegt<br />

der Wertsicherung. Steigt der Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2005 = 100) um mehr als 10 %, so kann der<br />

Vermieter eine Anpassung des Mietzinses um 70 % der<br />

Indexänderung verlangen.<br />

Von den Betriebs­ und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />

anteilig die Kosten für Wasser, Abwasser und Heizung<br />

nebst Wartung der Anlagen, Strom, laufende öffentliche<br />

Lasten, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr,<br />

Winterdienst, Pflege der Außenanlagen, Wartung der<br />

bauseits eingebrachten technischen Anlagen sowie Sach­<br />

und Haftpflichtversicherung. Die übrigen Nebenkosten<br />

verbleiben beim Vermieter. Eine Betriebskostenvorauszahlung<br />

ist nicht zu leisten.<br />

Der Mieter übernimmt Schönheitsreparaturen nach Bedarf<br />

sowie Kleinreparaturen bis zu 150 € im Einzelfall und 3 %<br />

der Jahresnettokaltmiete p. a., jeweils zzgl. eventueller USt<br />

in gesetzlicher Höhe. Im Übrigen obliegt die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung dem Vermieter.<br />

Es wurde ein grundstücksbezogener Konkurrenzschutz<br />

im Hinblick auf weitere Spielstätten vereinbart. Ferner ist<br />

der Vermieter verpflichtet, Gewerbeflächen im Mietobjekt<br />

nicht zur Nutzung als Diskothek oder sonstiges Tanzstudio,<br />

dem Erotikbereich zuzuordnende Nutzungen oder als<br />

sonstige Versammlungsstätte zu vermieten.<br />

Aufgrund entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung<br />

ist zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit (Spiel­ und Freizeitzentrumsbetriebsrecht,<br />

Benutzungsrecht für Werbeanlagen und Parkplatz)<br />

bestellt und in das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Die Stellung von Mietsicherheiten wurde nicht vereinbart.


Mieterseitige Veränderungen des Vertragsgegenstandes<br />

durch Um­, Ein­ und Ausbauten sind grundsätzlich zulässig.<br />

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.<br />

Mietvertrag McDonald’s<br />

Der dritte Mieter des Objekts ist die McDonald’s<br />

GmbH („Mieter“). Gegenstand des Mietvertrags vom<br />

13.10.2008 sind – im Gegensatz zu den übrigen Mietverträgen<br />

– nicht Räumlichkeiten, sondern nur eine unbebaute<br />

Teilfläche des Grundstücks von etwa 3.030 m 2 zum<br />

Zweck der Bebauung und des Betriebs einer Systemgaststätte<br />

durch den Mieter. Der Vermieter ist lediglich zur<br />

Errichtung der Erschließungsstraße auf der vermieteten<br />

Teilfläche verpflichtet. Die für den Betrieb der Gaststätte<br />

bauordnungsrechtlich geforderten Parkplätze werden<br />

vom Mieter auf eigene Kosten erstellt.<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 13.10.2020<br />

mit dreimaliger stillschweigender Verlängerungsoption<br />

um jeweils sechs Jahre. Wird die Option nicht ausgeübt,<br />

verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils ein weiteres<br />

Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Monaten<br />

gekündigt wird.<br />

Die monatliche Nettomiete beträgt 3.500 €. Ändert sich<br />

der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes<br />

(Basis = 2005) nach Ablauf von drei Jahren ab Eröffnung<br />

des Restaurants um mindestens 10 %, wird die Miete um<br />

75 % der Indexänderung angepasst.<br />

Die vom Mieter zu zahlenden Kosten für Strom, Gas, Heizung,<br />

Wasser, Kanalgebühren und Müllabfuhr werden<br />

entweder über eigene Zähler bzw. Gebührenbescheide<br />

ermittelt oder, soweit möglich, vom Mieter direkt mit den<br />

Lieferanten abgerechnet. Der Mieter übernimmt ferner<br />

sämtliche Gebäudeversicherungen. Sonstige Betriebs­<br />

und Nebenkosten werden entsprechend der Betriebskostenverordnung<br />

umgelegt. Soweit eine direkte Abrechnung<br />

mit Lieferanten nicht möglich ist, leistet der Mieter eine<br />

monatliche Vorauszahlung auf Basis der vom Vermieter<br />

erstellten Nebenkostenabrechnung des Vorjahres.<br />

Sämtliche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung<br />

des Gebäudes sowie die Kosten dafür sind Sache<br />

des Mieters.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Der Vertrag enthält eine Konkurrenzschutzklausel, der<br />

zufolge der Vermieter im Umkreis von zehn Kilometern<br />

einen gastronomischen oder Imbissbetrieb weder unmittelbar<br />

noch mittelbar betreiben oder dulden darf. Sollte der<br />

Vermieter dagegen verstoßen, hat er für jeden Einzelfall<br />

eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsmiete, maximal<br />

jedoch eine Bruttojahresmiete, zu zahlen und dem Mieter<br />

den entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Zugunsten des Mieters wurden beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeiten (Gaststättenrecht sowie Geh­ und Fahrrecht)<br />

im Grundbuch eingetragen, auflösend befristet bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2038.<br />

Es sind keine Mietsicherheiten zu erbringen.<br />

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet, das von ihm errichtete<br />

Gebäude zu entfernen. Lediglich werbetechnische Einrichtungen<br />

und demontagefähige Einrichtungsgegenstände<br />

müssen abgebaut werden. Der Mieter hat keinen Anspruch<br />

auf eine Entschädigung durch den Vermieter.<br />

F. Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

I. Angaben über das Kapital der Emittentin<br />

<strong>1.</strong> Kapitalanteile der Fondsgesellschaft<br />

Das Kapital der Fondsgesellschaft ist in Kommanditanteile<br />

eingeteilt und beträgt zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

0 € (Gesamthöhe des gezeichneten Kapitals). Das<br />

eingezahlte Kapital beträgt ebenfalls 0 €. Die Gründungsgesellschafter<br />

haben keine Einlagenverpflichtung übernommen.<br />

Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin und Gründungskommanditistin verfügt über<br />

eine in das Handelsregister eingetragene Haftsumme von<br />

<strong>1.</strong>000 €. Sowohl die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als auch die<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH als Komplementärin und Gründungsgesellschafterin<br />

haben keinen Kapitalanteil und sind<br />

planmäßig nicht am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Hauptmerkmale der Kapitalanteile sind die mit einem<br />

Kapitalanteil verbundenen Hauptrechte, vorliegend<br />

die Vermögensbeteiligung und die Ergebnisbeteiligung<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

153<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

(Beteiligung am Gewinn und Verlust) sowie die Stimmrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Rechte der Komplementärin und Gründungsgesellschafterin,<br />

der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, weichen gegenüber<br />

den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />

wie folgt ab:<br />

▪ Vertretungs­ und Geschäftsführungsbefugnis<br />

▪ Vorsitzende in der Gesellschafterversammlung<br />

▪ Liquidatorin der Fondsgesellschaft.<br />

Die Rechte der geschäftsführenden Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin, der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH,<br />

weichen gegenüber den Rechten der zukünftig beitretenden<br />

Kommanditisten/Treugeber wie folgt ab:<br />

▪ Vertretungs­ und Geschäftsführungsbefugnis<br />

Gegenüber den zukünftig beitretenden Stillen Gesellschaftern<br />

weichen die Rechte der Gründungsgesellschafter<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH und <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

über die jeweils vorgenannten Punkte hinaus wie folgt ab:<br />

▪ Beteiligung am Gewinn und Verlust (Stille Gesellschafter<br />

nur am Gewinn)<br />

▪ Stimmrecht gemäß Kapitalanteil (Stille Gesellschafter<br />

haben nur ein eingeschränktes Zustimmungsrecht gemäß<br />

§ 18 Absatz (2) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

▪ Vermögensbeteiligung (Stille Gesellschafter haben<br />

keine Vermögensbeteiligung)<br />

Darüber hinaus stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />

mit den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />

sowie Stillen Beteiligten, deren<br />

Rechte auf Seite 15 genannt werden, überein.<br />

2. Bisher emittierte Vermögensanlagen und Wertpapiere<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des<br />

§ 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes sind bisher nicht<br />

ausgegeben worden. Da die Fondsgesellschaft weder die<br />

Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) noch einer Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien (KGaA) hat, befinden sich<br />

keine Wertpapiere im Umlauf, deren Nennbetrag angegeben<br />

werden kann und die unter bestimmten Bedingungen<br />

und nach einem bestimmten Verfahren Umtausch­ oder<br />

Bezugsrechte auf Aktien einräumen.<br />

154 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

II. Angaben über Gründungsgesellschafter der<br />

Emittentin<br />

08.0<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind die<br />

Komplementärin, die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Sitz/<br />

Geschäftsanschrift: Aschheim/Einsteinring 28, 85609<br />

Aschheim) sowie die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Aschheim/Einsteinring 28, 85609 Aschheim).<br />

<strong>1.</strong> <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

Die Komplementärin ist am Kapital sowie am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft nicht beteiligt; ihr stehen<br />

keine Entnahmerechte zu.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden der<br />

Komplementärin keine Bezüge und keinerlei Nebenleistungen<br />

gewährt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von<br />

93.750 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am<br />

30.12.2011 und am 30.12.2012. Des Weiteren erhält sie<br />

für die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 122.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

sowie die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 8<strong>1.</strong>000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen<br />

Teilbeträgen zum Ende eines Monats. Die Vergütung<br />

erhöht sich alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 1 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung<br />

in Höhe von 125.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />

Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012. Des<br />

Weiteren erhält sie für die Geschäftsführung im Zeitraum


is 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

114.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am<br />

30.12.2011 und am 30.12.2012.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 1 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung sowie die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 36.500 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf<br />

gleichen Teilbeträgen zum Ende eines Monats. Die Vergütung<br />

erhöht sich alle vier Jahre um 80 % der Änderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, erstmals ab<br />

2017.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 2 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in<br />

Höhe von 3<strong>1.</strong>250 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen am 30.12.2012. Des<br />

Weiteren erhält sie für die Geschäftsführung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

44.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen am 30.12.2012.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 2 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung sowie die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 23.500 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in<br />

zwölf gleichen Teilbeträgen zum Ende eines Monats. Die<br />

Vergütung erhöht sich alle vier Jahre um 80 % der Änderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, erstmals<br />

ab 2017.<br />

Darüber hinaus stehen der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH innerhalb<br />

und außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Alleinige (unmittelbare) Gesellschafterin der Komplementärin<br />

ist die FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG,<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die Unacum Vertriebs­<br />

und Servicemanagement AG, mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlage beauftragt ist,<br />

▪ die der Emittentin Zwischenfinanzierungsmittel zur Verfügung<br />

stellt,<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong><br />

<strong>Funds</strong> München GmbH, die Anbieterin der vorliegenden<br />

Vermögensanlage ist und<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die Value Creation<br />

Fonds­Services GmbH, mit der Einrichtung der Zeichnerverwaltung<br />

von der Fondsgesellschaft beauftragt ist.<br />

Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH ist als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, ohne Kapitalanteil, an der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH & Co. Renditefonds 1 KG beteiligt, die der<br />

Objektgesellschaft 1 Zwischenfinanzierungsmittel zur Verfügung<br />

stellt.<br />

Darüber hinaus ist die Komplementärin an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch mittelbar<br />

beteiligt und für solche Unternehmen auch nicht tätig.<br />

2. <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

Die Kommanditistin, <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, ist am Kapital<br />

sowie am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt; ihr stehen keine Entnahmerechte zu. Sie verfügt<br />

ausschließlich über eine in das Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme (Hafteinlage) in Höhe von <strong>1.</strong>000 €.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden<br />

der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH keine Bezüge und keinerlei<br />

Nebenleistungen gewährt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält von der Emittentin<br />

für die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 30.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

Darüber hinaus erhält sie von der Emittentin für die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

155<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Höhe von 15.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 1 für die Geschäftsführung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

30.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am<br />

30.12.2011 und am 30.12.2012.<br />

Darüber hinaus erhält sie von der Objektgesellschaft 1 für<br />

die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 6.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 2 für die Geschäftsführung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

10.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen am 30.12.2012.<br />

Darüber hinaus erhält sie von der Objektgesellschaft 2 für<br />

die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 3.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

Entsprechend ihrer Kommanditbeteiligung in Höhe von ca.<br />

5,4 % an der Objektgesellschaft 1 ist die <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH an deren Gewinn, Verlust und Vermögen beteiligt<br />

und stehen ihr entsprechende Entnahmerechte zu.<br />

Darüber hinaus stehen der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH innerhalb<br />

und außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

156 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

Alleinige (unmittelbare) Gesellschafterin der <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH ist wiederum die FIHM Fonds und Immobilien<br />

Holding München AG,<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die Unacum Vertriebs­<br />

und Servicemanagement AG, mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlage beauftragt ist,<br />

▪ die der Emittentin Zwischenfinanzierungsmittel zur Verfügung<br />

stellt,<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong><br />

<strong>Funds</strong> München GmbH, die Anbieterin der vorliegenden<br />

Vermögensanlage ist und<br />

▪ deren 100 %ige Tochtergesellschaft, die Value Creation<br />

Fonds­Services GmbH, mit der Einrichtung der Zeichnerverwaltung<br />

von der Fondsgesellschaft beauftragt ist.<br />

Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH ist als geschäftsführende<br />

Kommanditistin mit einem Kommanditanteil von <strong>1.</strong>000 €,<br />

der einer Vermögensbeteiligung von 100 % entspricht, an<br />

der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH & Co. Renditefonds 1 KG<br />

beteiligt, die der Objektgesellschaft 1 Zwischenfinanzierungsmittel<br />

zur Verfügung stellt.<br />

Darüber hinaus ist die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch<br />

mittelbar beteiligt und für solche Unternehmen auch nicht<br />

tätig.<br />

III. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

sowie Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

<strong>1.</strong> Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

(Emittentin) sind entsprechend ihrem Gesellschaftszweck<br />

der Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />

und Verwaltung von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland. Zum Gegenstand gehört<br />

ebenso die Beteiligung an Objektgesellschaften, die ihrerseits<br />

den Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />

und Verwaltung von Immobilien, insbesondere


Einzelhandelsimmobilien in Deutschland, zum Gegenstand<br />

haben.<br />

Die Fondsgesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist nicht berechtigt,<br />

in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

Es besteht eine Abhängigkeit von dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG (Objektgesellschaft 1) sowie von den bei der<br />

Objektgesellschaft 1 bestehenden, im Einzelnen auf den<br />

Seiten 134 ff. näher erläuterten wesentlichen Mietverträgen,<br />

da diese Verträge von wesentlicher Bedeutung für die<br />

Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

sind. Die Verträge sind von wesentlicher Bedeutung, da<br />

bei einer Leistungsstörung die Fondsgesellschaft weniger<br />

Einnahmen in Form von Ausschüttungen/Auszahlungen aus<br />

der Objektgesellschaft 1 erzielt. Darüber hinaus besteht<br />

eine Abhängigkeit von dem geplanten Gesellschaftsvertrag<br />

mit der noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2<br />

sowie der auf Ebene der Objektgesellschaft 2 abzuschließenden<br />

Mietverträge, da auch diese von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />

Fondsgesellschaft sind, weil bei einer Leistungsstörung die<br />

Fondsgesellschaft wiederum weniger Einnahmen in Form<br />

von Ausschüttungen/Auszahlungen aus der Objektgesellschaft<br />

2 erzielen würde als prognostiziert.<br />

Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft (Emittentin) nicht<br />

von Patenten,Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren abhängig.<br />

Es sind keine Gerichts­ oder Schiedsverfahren anhängig,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />

der Emittentin haben können.<br />

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

2. Anlageziele und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft<br />

Anlageziel der Fondsgesellschaft ist – gemäß ihrem<br />

Gesellschaftszweck – die Übernahme von Beteiligungen<br />

an Objektgesellschaften, die ihrerseits die langfristige<br />

Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien,<br />

insbesondere Einzelhandelsimmobilien in Deutschland<br />

zum Gegenstand haben, um hierdurch für die Anleger<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

sowie die Stillen Beteiligten ein attraktives wirtschaftliches<br />

Ergebnis zu erzielen. Zu diesem Zweck sollen Vermögensanlagen<br />

in Höhe von insgesamt 8<strong>1.</strong>300.000 € angeboten<br />

werden. Für die Investitionen bedient sich die Fondsgesellschaft<br />

der Erfahrung ihrer Geschäftsführung sowie der<br />

beauftragten Dienstleister. Im Investitionsfokus liegen insbesondere<br />

Immobilien im Bereich Einzelhandel mit langfristiger<br />

und hoher Einnahmesicherheit durch namhafte Mieter<br />

mit hohen Bonitätsratings (Anlagepolitik).<br />

Die Fondsgesellschaft (Emittentin) ist zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung bereits mit ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

beteiligt (Anlageobjekt 1) und hat zu diesem Zweck eine<br />

Kommanditbeteiligung an dieser übernommen. Darüber<br />

hinaus wird die Fondsgesellschaft prognosegemäß im<br />

Laufe des Jahres 2012 eine weitere Immobilieninvestition<br />

realisieren und hierfür eine zusätzliche Objektgesellschaft<br />

in Form einer Kommanditgesellschaft (Objektgesellschaft<br />

2) gründen und an dieser eine Kommanditbeteiligung in<br />

Höhe von 100 % (Anlageobjekt 2) übernehmen.<br />

Die Fondsgesellschaft (Emittentin) hat am 15.07.2011 mit<br />

der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH und der <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH einen Aufnahmevertrag zum Zwecke des Erwerbs<br />

der ca. 94,6 %igen Kommanditbeteiligung an der Objektgesellschaft<br />

1 geschlossen. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft<br />

noch keine Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher<br />

Teile davon geschlossen.<br />

Näheres zu den Vertragsinhalten im Zusammenhang mit<br />

den Beteiligungen an den Objektgesellschaften 1 und 2<br />

ist auf den Seiten 134 ff. erläutert.<br />

Die genannten Investitionen werden zum einen aus den<br />

Einlageleistungen der einzuwerbenden Anleger (insgesamt<br />

über die Fondslaufzeit 63.800.000 € Kommanditkapital<br />

sowie 17.500.000 € Stilles Beteiligungskapital)<br />

realisiert. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden genutzt für die bereits übernommene Kommanditbeteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 1 (Anlageobjekt 1),<br />

die geplante Kommanditbeteiligung an der noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2 (Anlageobjekt 2) sowie die<br />

Bildung von jeweils einer Liquiditätsreserve bei der Fondsgesellschaft<br />

und den Objektgesellschaften 1 und 2.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

157<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />

genutzt. Hinsichtlich der detaillierten Mittelverwendung<br />

wird auf die Darstellung im Kapitel „Investitions­ u. Finanzierungspläne,<br />

Prognosen, Planzahlen“ verwiesen.<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft reichen nicht<br />

vollständig aus, um die Investitionen realisieren zu können.<br />

Zur Finanzierung ist daher zum anderen die Aufnahme<br />

von Fremdkapital in Höhe von rund 36.800.000 € vorgesehen,<br />

das über die Fondslaufzeit durch erwirtschaftete<br />

Überschüsse sowie die ratierlichen Kapitaleinzahlungen<br />

der Anleger getilgt wird. Daneben werden die von den<br />

Anlegern aufzubringenden Einlagen zur Bestreitung der<br />

fondsabhängigen Nebenkosten verwendet.<br />

Rechtliche und/oder tatsächliche Beschränkungen der<br />

Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte (Kommanditbeteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften 1 und 2),<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel gibt es nicht.<br />

Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte<br />

(Kommanditbeteiligungen an den Objektgesellschaften<br />

1 und 2) existieren nicht.<br />

Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen im Hinblick<br />

auf das Erreichen des Anlagezieles und die Umsetzung<br />

der Anlagepolitik liegen vollständig vor.<br />

Bewertungsgutachten für die bereits übernommene Kommanditbeteiligung<br />

an der Einzelhandelsobjekte Deutschland<br />

1 GmbH & Co. Besitz KG sowie für die geplante<br />

weitere Kommanditbeteiligung an der Objektgesellschaft<br />

2 existieren nicht.<br />

Der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen (Anbieterin), den Gründungs<br />

gesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhandkommanditistin und<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur stand oder steht das<br />

Eigentum an einem der Anlageobjekte oder wesentlichen<br />

Teilen der selben nicht zu, ebenso wenig eine dingliche<br />

Berechtigung an einem der Anlageobjekte.<br />

3. Laufende Investitionen mit Ausnahme der Finanzanlagen<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung bestehen keine<br />

laufenden Investitionen mit Ausnahme der Finanzanlagen<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

158 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

IV. Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung<br />

oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und<br />

Beiräte der Emittentin, die Treuhänder und sonstige<br />

Personen<br />

<strong>1.</strong> Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Alleiniges Mitglied der Geschäftsführung der Einzelhandelfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG (Emittentin) ist<br />

Herr Gerd Dombrowski, geschäftsansässig Einsteinring<br />

28, 85609 Aschheim.<br />

Herr Gerd Dombrowski hat die Geschäftsführung bei der<br />

Emittentin aufgrund seiner Stellung als Geschäftsführer<br />

der Komplementärin der Emittentin, der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609<br />

Aschheim) und als Geschäftsführer der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Emittentin, der <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH (Geschäftsanschrift: Einsteinring 28, 85609 Aschheim)<br />

inne.<br />

Gemäß § 18 des Fondsgesellschaftsvertrages kann die<br />

Gesellschafterversammlung einen Beirat bestellen. Zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren bei der Fondsgesellschaft<br />

(Emittentin) kein Aufsichtsgremium und auch<br />

kein Beirat.<br />

2. Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin (Gerd<br />

Dombrowski) wurden für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere,<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art gewährt.<br />

3. Angaben gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV<br />

Herr Gerd Dombrowski als Geschäftsführer der Emittentin<br />

ist zugleich als Geschäftsführer bei der Value Creation<br />

Fonds­Services GmbH angestellt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringt.<br />

Darüber hinaus ist Herr Gerd Dombrowski nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben, die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen.


4. Angaben gemäß § 12 Abs. 4 i. V. m. § 12 Abs. 1 und<br />

2 VermVerkProspV<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der<br />

nach der Vermögensanlagen­Verkaufsprospektverordnung<br />

angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

aber wesentlich beeinflusst haben.<br />

5. Zusätzliche Angaben nach § 9 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH als Anbieterin<br />

wurde von der Fondsgesellschaft (Emittentin) mit der<br />

Konzeption der Vermögensanlage sowie Erstellung des<br />

Verkaufsprospekts, der Beschaffung der Zwischenfinanzierungen,<br />

der Beschaffung der Endfinanzierungen sowie<br />

der Due Diligence der Objekte und der Mietenprüfung<br />

beauftragt.<br />

Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH als Komplementärin und die<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

sind an der Emittentin ohne Kapitalanteil beteiligt<br />

und sind mit der Geschäftsführung betraut. Die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH ist ebenfalls persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Objektgesellschaft 1 und wird zudem im<br />

Zuge der Errichtung der Objektgesellschaft 2 bei dieser<br />

die Stellung der Komplementärin übernehmen, allerdings<br />

jeweils ohne Kapitalanteil. Die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH ist<br />

an der Objektgesellschaft 1 mit ca. 5,4 % beteiligt und fungiert<br />

als geschäftsführende Kommanditistin; diese Funktion<br />

wird sie auch bei der noch zu errichtenden Objektgesellschaft<br />

2 übernehmen.<br />

Die Treuhandkommanditistin, die Aequitas Treuhand<br />

GmbH, wurde mit der treuhändischen Übernahme von<br />

Beteiligungen an der Fondsgesellschaft und der Mittelverwendungskontrolleur,<br />

die Artus Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragt.<br />

Darüber hinaus werden keine nicht nur geringfügige Leistungen<br />

und Lieferungen durch die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />

(Anbieterin), die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Emittentin, die Treuhandkommanditistin<br />

und den Mittelverwendungskontrolleur<br />

erbracht.<br />

V. Sonstige Angaben<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für das vorliegende Angebot von Vermögensanlagen, für<br />

deren Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

159<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen<br />

160 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

08.0


Steuerliche Grundlagen<br />

09.0<br />

I. Allgemeines<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der angebotenen<br />

Vermögensanlagen. Diese beinhalten die maßgeblichen<br />

steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />

als Direktkommanditist, als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin, namentlich die Aequitas Treuhand<br />

GmbH oder als Stiller Gesellschafter.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf den zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden Gesetzen<br />

und Verordnungen sowie der aktuellen Rechtsprechung<br />

und Verwaltungsmeinung.<br />

Bezüglich der grundsätzlichen sofortigen Abzugsfähigkeit<br />

bestimmter Nebenkosten als Werbungskosten wurde das<br />

BMF­Schreiben vom 20.10.2003 (sogenannter 5. Bauherren­<br />

bzw. Fondserlass) berücksichtigt.<br />

Als voraussichtliche Anlegerstruktur wird für die folgende<br />

steuerliche Beurteilung grundsätzlich unterstellt,<br />

dass der Anleger eine in Deutschland ansässige<br />

natürliche Person ist, die ihren Anteil im Privatvermögen<br />

hält und die Beteiligung nicht durch die Aufnahme<br />

von Fremdkapital finanziert.<br />

Sofern beabsichtigt wird, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

steuerlich im Betriebsvermögen zu halten<br />

oder fremd zu finanzieren, ergeben sich Abweichungen<br />

hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Beteiligung,<br />

die nur in Absprache mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater geklärt werden können.<br />

Die allgemein bekannte Komplexität des Steuerrechts<br />

erfordert gewisse steuerliche Grundkenntnisse für das<br />

Studium der nachstehenden Ausführungen. Im Rahmen der<br />

Darstellungen kann nicht auf die individuellen Verhältnisse<br />

einzelner Beteiligter eingegangen werden. Deshalb wird<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

auch grundsätzlich die Hinzuziehung des persönlichen<br />

steuerlichen Beraters empfohlen.<br />

Die steuerlichen Auswirkungen des Angebots zur Kapitalanlage<br />

sind gemäß dem IDW Standard „Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen“ (IDW S 4) im Einzelnen<br />

– getrennt nach der Investitions­/Erwerbsphase, Nutzungsphase<br />

und Beendigung der Kapitalanlage – zu beschreiben.<br />

Dementsprechend ergibt sich die nachfolgende dreigeteilte<br />

Darstellung.<br />

II. Steuerliche Auswirkungen in der Investitionsphase<br />

<strong>1.</strong> Einkommensteuer<br />

a) Besteuerungssubjekt<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft und<br />

als solche kein selbständiges Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung.<br />

Dies sind vielmehr die einzelnen<br />

Gesellschafter, denen die auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

ermittelten Einkünfte anteilig entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote (gezeichnetes Kapital) – unter vorrangiger<br />

Berücksichtigung der Ergebnisverrechnung innerhalb<br />

des § 15 b EStG (vgl. II.<strong>1.</strong>c1) – zugewiesen werden.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Immobilien als Einkunftsobjekt<br />

sich nicht unmittelbar im Eigentum der Fondsgesellschaft<br />

befinden, sondern mittelbar über eine Beteiligung<br />

an einer anderen Personengesellschaft – vorliegend der<br />

Objektgesellschaft 1 – gehalten werden. Die Vermietungstätigkeit<br />

der Objektgesellschaft 1 wird über die<br />

Fondsgesellschaft den einzelnen Anlegern ebenso zugerechnet<br />

wie die Vermietungstätigkeit der im Laufe des Jahres<br />

2012 über die Objektgesellschaft 2 geplante weitere<br />

Immobilieninvestition.<br />

Die Einkünftezurechnung erfolgt auch für diejenigen<br />

Gesellschafter, die nicht unmittelbar an der Fondsgesell­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

161<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

schaft, sondern nur als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligt sind.<br />

Zwar hat der BFH mit Urteil vom 27.0<strong>1.</strong>1993 (BStBl. II<br />

1994, S. 615) entschieden, dass einem Treugeber Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind,<br />

wenn für ihn ein Treuhänder den Mietvertrag im eigenen<br />

Namen abschließt, der Treuhänder dabei ausschließlich<br />

auf Rechnung und Gefahr des Treugebers handelt und<br />

der Treugeber nach der Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses<br />

und nach den sonstigen Umständen gegenüber<br />

dem Treuhänder eine derart beherrschende Stellung einnimmt,<br />

dass er wirtschaftlich die Rechte und Pflichten aus<br />

dem Mietverhältnis trägt.<br />

Im vorliegenden Fall hält die Treuhandkommanditistin<br />

jedoch lediglich ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für die Treugeber als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Die<br />

Fondsgesellschaft selbst verwirklicht in ihrer gesamthänderischen<br />

Verbundenheit den Tatbestand der Einkunftserzielung<br />

aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Nach Auffassung der Anbieterin sind insbesondere auch<br />

die in dem Anwendungserlass zum vorgenannten Urteil<br />

des BFH (BMF­Schreiben vom 0<strong>1.</strong>09.1994, BStBl. I 1994,<br />

S. 604) durch die Finanzverwaltung aufgestellten Voraussetzungen<br />

vorliegend erfüllt, insbesondere:<br />

▪ Tritt die Treuhandkommanditistin nicht als Vermieterin in<br />

Erscheinung.<br />

▪ Stehen den Treugebern gemäß § 1 Abs. 3 des Treuhandvertrages<br />

grundsätzlich die gleichen Rechte zu<br />

wie Direktkommanditisten, z. B. Mitwirkungs­ und Kontrollrechte.<br />

▪ Ist das Treuhandverhältnis für die Treugeber kurzfristig<br />

und ohne wirtschaftliche Nachteile kündbar. Den<br />

Gesellschaftern steht es grundsätzlich frei, ob sie<br />

sich direkt als Kommanditist oder als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin beteiligen; die sofortige<br />

Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine<br />

Direktbeteiligung ist jederzeit möglich.<br />

b) Einkunftsart und Ermittlung der Einkünfte<br />

b1) Einkunftsart<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind der Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

162 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

in Deutschland. Die Immobilien sollen ausschließlich<br />

über zwei Objektgesellschaften, die Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft<br />

1) und eine weitere noch nicht gegründete<br />

Objektgesellschaft (Objektgesellschaft 2) erworben und<br />

gehalten werden. Die Objektgesellschaft 1 hat bereits<br />

ein Einzelhandelsportfolio an zehn Standorten in Bayern,<br />

Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen und dem Saarland<br />

erworben, wovon bei vier Objekten zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung bereits der Übergang von Nutzen und<br />

Lasten stattgefunden hat. Ferner ist über die Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft 2 das Eingehen einer weiteren,<br />

noch nicht feststehenden Immobilieninvestition im Laufe<br />

des Jahres 2012 geplant.<br />

Die Fondsgesellschaft übt mit dem Eingehen der Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 1 sowie mit der geplanten<br />

weiteren Immobilieninvestition über die Objektgesellschaft<br />

2 eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus und<br />

erzielt damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

im Sinne von § 21 EStG.<br />

Auch die geplante verzinsliche Anlage freier Liquidität ist<br />

nach Ansicht der Anbieterin gemäß § 21 i. V. m. § 20 Abs.<br />

8 EStG den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

zuzurechnen.<br />

Stille Gesellschafter erhalten für ihre Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft eine jährliche Mindestverzinsung, ohne<br />

Teilhabe am Verlust sowie den stillen Reserven. Sie erzielen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG).<br />

Die Fondsgesellschaft ist weder unmittelbar noch mittelbar<br />

gewerblich tätig, eine gewerbliche Prägung liegt nicht vor.<br />

Die Fondsgesellschaft übt keine eigene gewerbliche<br />

Tätigkeit aus. Die ausschließliche Verwaltung eigenen<br />

Vermögens stellt nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit dar (R 15.7<br />

EStR). Aus dem Umfang der eigenen Betätigung sowie<br />

der Beteiligung an der Objektgesellschaft 1, die ebenfalls<br />

keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, resultiert ebenso<br />

wenig eine andere Beurteilung wie aus der geplanten<br />

weiteren Beteiligung an der Objektgesellschaft 2, bei<br />

der diese Grundsätze ebenfalls beachtet werden. Das<br />

Vorhandensein umfangreichen Grundvermögens, der Einsatz<br />

erheblicher Fremdmittel, die aufwändige Verwaltung


sowie der Verkehr mit einer Vielzahl von Menschen führen<br />

nach herrschender Meinung nicht zu einer gewerblichen<br />

Qualifizierung der vermögensverwaltenden Tätigkeit.<br />

Als gewerbliche Tätigkeiten einzustufende Nebenleistungen<br />

werden weder von der Fondsgesellschaft noch von den<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 ausgeführt, da bereits geringe<br />

gewerbliche Nebenleistungen die Fondsgesellschaft in ihrer<br />

Gesamtheit zum Gewerbebetrieb machen (Abfärberegelung).<br />

Steuerschädliche Beteiligungen an gewerblichen Personenunternehmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

Ein Gewerbebetrieb aufgrund sog. gewerblicher Prägung<br />

im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG liegt nicht vor, da<br />

neben der einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft, der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, auch<br />

die Kommanditistin <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH einzelvertretungsberechtigt<br />

und einzelgeschäftsführungsbefugt ist<br />

(geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

bzw. Emittentin). Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

reicht diese Konstellation zur Vermeidung der gewerblichen<br />

Prägung aus (R 15.8 Abs. 6 S. 1­2 EStR). Ergänzend<br />

wird insoweit auf die Ausführungen unter „Wesentliche<br />

tatsächliche und rechtliche Risiken“, S. 29 verwiesen.<br />

Auf Ebene der Objektgesellschaft 1 sind neben der einzigen<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH, die Kommanditistinnen <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH und die Fondsgesellschaft zur Geschäftsführung<br />

befugt, so dass auch auf dieser Ebene keine gewerbliche<br />

Prägung vorliegt.<br />

Auch bei der im Laufe des Jahres 2012 über die Objektgesellschaft<br />

2 vorgesehenen weiteren Immobilieninvestition<br />

werden die entsprechenden Grundsätze zur Vermeidung<br />

einer gewerblichen Prägung beachtet.<br />

Sollte die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als Geschäftsführerin<br />

(geschäftsführende Kommanditistin) oder Kommanditistin<br />

bei einer oder mehrerer dieser Gesellschaften ausscheiden,<br />

ist jeweils die unmittelbare Bestellung eines anderen<br />

Kommanditisten als Geschäftsführer gesellschaftsvertraglich<br />

vorgesehen.<br />

Für die Besteuerung ist daher grundsätzlich von steuerlich<br />

günstigem Privatvermögen auszugehen.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Zusammenfassend bedeutet dies für die Treugeber sowie<br />

die Direktkommanditisten:<br />

▪ Sie beziehen aufgrund ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

▪ Es fällt keine Gewerbesteuer an.<br />

▪ Veräußerungen von Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />

durch die Anleger, von Anteilen an den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 durch die Fondsgesellschaft sowie der<br />

Immobilien durch die Objektgesellschaft 1 sind nach<br />

derzeitiger Rechtslage nach Ablauf der Behaltensfristen<br />

des § 23 EStG (vgl. IV.1) sowie unter Berücksichtigung<br />

der Grenzen des gewerblichen Grundstückshandels<br />

(vgl. IV.2) steuerfrei. Dies gilt auch für eine Veräußerung<br />

der im Laufe des Jahres 2012 geplanten weiteren<br />

Immobilieninvestition durch die Objektgesellschaft 2.<br />

Sollte die Tätigkeit der Fondsgesellschaft aufgrund Rechtsprechung,<br />

Gesetzgebung oder durch die Finanzverwaltung<br />

hingegen in einen Gewerbebetrieb umqualifiziert<br />

werden oder wird die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

ausnahmsweise im Betriebsvermögen gehalten,<br />

ergeben sich u. a. folgende abweichende steuerliche<br />

Auswirkungen:<br />

▪ Anfall von Gewerbesteuer.<br />

▪ Volle Steuerpflichtigkeit von Veräußerungsgewinnen<br />

unabhängig von der Einhaltung bestimmter Haltefristen.<br />

b2) Überschusserzielungsabsicht<br />

Um den Tatbestand der Einkunftserzielungsabsicht zu erfüllen,<br />

ist es sowohl auf Ebene der Objektgesellschaften 1<br />

und 2 als auch auf Ebene der Fondsgesellschaft sowie auf<br />

Ebene deren jeweiliger Gesellschafter notwendig, dass<br />

im Zeitraum der voraussichtlichen Vermögensnutzung die<br />

Absicht und Möglichkeit besteht, einen Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten (Totalüberschuss)<br />

zu erzielen.<br />

Die Überschusserzielungsabsicht ist hierbei vorrangig vor<br />

§ 15 b EStG (vgl. II.<strong>1.</strong>c1) zu prüfen.<br />

Wird über die Dauer der voraussichtlichen Vermögensnutzung<br />

kein Totalüberschuss erzielt, ist die jeweilige Tätigkeit<br />

als Liebhaberei einzustufen. Dies hätte zur Folge, dass<br />

sämtliche Überschüsse/Verluste aus der jeweiligen Tätigkeit<br />

steuerlich unbeachtlich wären.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

163<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Die Überschusserzielungsabsicht lässt sich vorliegend<br />

sowohl objektiv als auch subjektiv auf der jeweiligen<br />

Gesellschaftsebene belegen.<br />

Nach Ansicht der Finanzverwaltung kommt es dabei auf<br />

die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden<br />

und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger<br />

im Rahmen einer zu erstellenden Prognose an (BMF­<br />

Schreiben vom 08.10.2004, BStBl. I 2004, S. 933).<br />

In diesem Zeitraum muss ein Anleger einschließlich dessen<br />

Gesamtrechtsnachfolgers (Erben) oder dessen voll unentgeltlichen<br />

Einzelrechtsnachfolgers ein positives Gesamtergebnis<br />

anstreben (BMF­Schreiben a.a.O. TZ 34).<br />

Bei der Prüfung, ob negative Einkünfte vorliegen, kann der<br />

Zeitraum für die Ermittlung des Totalüberschusses durch<br />

Schenkung oder Veräußerung der Beteiligung gegenüber<br />

der prospektierten Beteiligungsdauer aber verkürzt<br />

werden, wenn dies bereits zum Zeitpunkt des Beitritts als<br />

mutmaßlicher Geschehensablauf anzunehmen war. Zur<br />

Anerkennung von steuerlichen Verlusten muss bereits in<br />

diesem gegebenenfalls verkürzten Zeitraum ein Totalüberschuss<br />

vorliegen.<br />

Vorliegend ergibt sich ein Totalüberschuss auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft bereits im Jahr 2023 und damit deutlich<br />

vor dem letzten Prognosejahr, dem Jahr 2026.<br />

Auch aus der rechtlichen Gestaltung und tatsächlichen<br />

Durchführung des Vertragswerkes lassen sich keine Rückschlüsse<br />

ziehen, dass im Vordergrund des Konzepts die<br />

Minderung der Steuerbelastung steht.<br />

Auf der Ebene des einzelnen Fondsgesellschafters ist die<br />

Frage der Überschusserzielungsabsicht ebenfalls zu prüfen.<br />

Ob eine solche Absicht gegeben ist, hängt dabei von<br />

den individuellen Gegebenheiten des einzelnen Gesellschafters<br />

ab, wobei insbesondere eine Fremdfinanzierung<br />

des Gesellschaftsanteils zu beachten ist. Abzustellen ist<br />

auf die Absicht des Anlegers zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs.<br />

Die Langfristigkeit der Gesellschafterstellung ist grundsätzlich<br />

dadurch belegt, dass der Treugeber oder Direktkommanditist<br />

seine Gesellschafterstellung gemäß § 25 Abs. 1<br />

164 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

des Gesellschaftsvertrages erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026 kündigen<br />

kann.<br />

Dagegen kann nach Ansicht der Finanzverwaltung eine<br />

im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der<br />

Beteiligung stehende Veräußerung derselben einen Hinweis<br />

auf eine bedingte Veräußerungsabsicht des Gesellschafters<br />

bei Anteilserwerb geben.<br />

Zum Nachweis der Überschusserzielungsabsicht auf<br />

Gesellschafterebene wird grundsätzlich empfohlen,<br />

von Verfügungen, durch Veräußern oder Verschenken<br />

der Fondsanteile, vor dem Eintritt des Totalüberschusses<br />

abzusehen.<br />

Bei Gesellschaftern, die beabsichtigen, ihren Gesellschaftsanteil<br />

zu finanzieren, sind die hieraus erwachsenden<br />

Finanzierungskosten (Schuldzinsen, Damnum,<br />

Bearbeitungsgebühren) – ebenso wie sonstige im Zusammenhang<br />

mit der Gesellschaftsbeteiligung anfallende<br />

Kosten – bei der Überschussbetrachtung zu berücksichtigen.<br />

Hierdurch kann sich der Zeitpunkt des Erreichens des<br />

Totalüberschusses erheblich verzögern.<br />

Damit über den Prognosezeitraum die Überschusserzielungsabsicht<br />

auf Anlegerebene zweifelsfrei nachgewiesen<br />

werden kann, wird Anlegern der Kapitalart<br />

ImmoWachstum empfohlen, einen Gesamtbetrag an<br />

Sonderwerbungskosten (inklusive Finanzierungskosten) in<br />

Höhe von 5 % der Beteiligungssumme (ohne Agio) nicht<br />

zu überschreiten. Es wird daher dringend von einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung abgeraten.<br />

b3) Einkunftsermittlung<br />

Für steuerliche Zwecke werden die Einkünfte aus der<br />

Beteiligung für sämtliche Gesellschafter, die ihre Anteile<br />

im Privatvermögen halten, als Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten nach dem Zu­ und Abflussprinzip<br />

gemäß §§ 8, 9, 11 EStG ermittelt, wobei neben den<br />

Einnahmen und Werbungskosten auf Gesellschaftsebene<br />

auch Werbungskosten im Zusammenhang mit der individuellen<br />

Beteiligung (Sonderwerbungskosten) zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Übersteigen die Einnahmen eines Jahres hierbei die ihnen<br />

zuzuordnenden Werbungskosten, ist der sich ergebende<br />

positive Saldo als Überschuss zu versteuern. Übersteigen


hingegen die Werbungskosten eines Jahres die gegenüberzustellenden<br />

Einnahmen, ergibt sich steuerlich ein Verlust,<br />

der auf der Ebene des Gesellschafters grundsätzlich<br />

mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.<br />

Vorliegend ist aber die Vorschrift des § 15 b EStG einschlägig<br />

(vgl. II.<strong>1.</strong>c1), so dass sich bis einschließlich des<br />

Jahres 2022 nach der Prognoserechnung weder positive<br />

noch negative steuerliche Ergebnisse für die Anleger ergeben<br />

werden. Erst ab dem Jahr 2023 – mit vollständigem<br />

Verbrauch der verrechenbaren Verluste nach § 15 b EStG<br />

– ergeben sich die vorgenannten Rechtsfolgen.<br />

Zu den nach der derzeitigen Rechtslage neben § 15 b<br />

EStG bestehenden weiteren Verlustausgleichs­ und Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

vergleiche nachfolgend<br />

II.<strong>1.</strong>c.<br />

Aufgrund des geltenden Zu­ und Abflussprinzips gemäß<br />

§ 11 EStG kann es zu Verschiebungen bei den steuerlichen<br />

Ergebnissen einzelner Jahre kommen, wenn die laut<br />

Prognoserechnung für den Abfluss der Werbungskosten<br />

und den Zufluss der Einnahmen unterstellten festen Zahlungszeitpunkte<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Die Treugeber und die Direktkommanditisten haben ihre<br />

steuerlichen Ergebnisse unabhängig davon, ob sie vom<br />

jeweiligen Gesellschafter entnommen werden, zu versteuern,<br />

während die von der Gesellschaft gutgeschriebenen<br />

bzw. ausgezahlten Ausschüttungen als solche nicht zu<br />

versteuern sind.<br />

Die den Stillen Gesellschaftern zufließenden Kapitalerträge<br />

werden der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag unterworfen (weitere Einzelheiten<br />

hierzu vgl. III.<strong>1.</strong>b).<br />

Sofern die Beteiligung als Direkt­ oder Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft ausnahmsweise in einem<br />

gewerblichen Betriebsvermögen gehalten wird, liegt insoweit<br />

eine sog. Zebra­Gesellschaft vor. Die Ergebnisanteile<br />

der gewerblich Beteiligten sind dann – abweichend<br />

vom Zu­ und Abflussprinzip – nach den Grundsätzen der<br />

Bilanzierung zu ermitteln. Ist der Steuerpflichtige an der<br />

Fondsgesellschaft zu weniger als 10 % beteiligt, lässt es<br />

die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen auf<br />

Antrag des Steuerpflichtigen zu, den Anteil am Gewinn<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

und Verlust in Höhe des Ergebnisanteils zu schätzen, der<br />

im Rahmen der Einnahmen­Überschuss­Rechnung ermittelt<br />

wurde (BMF­Schreiben vom 29.04.1994, BStBl. I 1994,<br />

S. 282).<br />

Ob die Anwendung der dargestellten Vereinfachungsregelung<br />

aus Sicht der Finanzverwaltung vor dem Hintergrund<br />

der Einführung der Zinsschranke (§ 4h EStG),<br />

welche im Falle von betrieblich Beteiligten an vermögensverwaltenden<br />

Personengesellschaften einschlägig sein<br />

soll (BMF­Schreiben vom 04.07.2008, Tz. 43), weiterhin<br />

anerkannt wird, ist derzeit offen. Auch vor diesem Hintergrund<br />

sollte vor der Entscheidung, eine Beteiligung in<br />

einem gewerblichen Betriebsvermögen einzugehen, der<br />

persönliche steuerliche Berater zu Rate gezogen werden.<br />

b4) Abschreibungen bzw. Werbungskosten<br />

Die gemäß Standard IDW S 4 erforderliche Aufschlüsselung<br />

der Gesamtkosten (bis 3<strong>1.</strong>12.2012) in sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten sowie in lediglich abschreibbare<br />

bzw. nicht abschreibbare Anschaffungskosten stellt sich<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft – vorbehaltlich der endgültigen<br />

und verbindlichen Festlegung in der Betriebsprüfung<br />

– unter Berücksichtigung des 5. Bauherrenerlasses<br />

wie folgt dar:<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft: €<br />

▪ Zinsaufwendungen <strong>1.</strong>165.476<br />

▪ Beschaffung Stille Beteiligungen 350.000<br />

▪ Geschäftsführung 55.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 46.875<br />

▪ Einrichtung Zeichnerverwaltung 203.250<br />

▪ Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung 60.000<br />

▪ Treuhandvergütung 10.000<br />

▪ Nicht abzugsfähige Vorsteuer 23.758<br />

Gesamt <strong>1.</strong>914.359<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

165<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Die abschreibbaren Kosten betragen voraussichtlich<br />

9.278.829 €, die nicht abschreibbaren Kosten 2.993.204 €.<br />

Auch auf Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 fallen<br />

Kosten an, die in sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

und in lediglich abschreibbare bzw. nicht abschreibbare<br />

Anschaffungskosten aufzuteilen sind.<br />

Sie schlüsseln sich wie folgt in sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

sowie in lediglich abschreibbare bzw. nicht<br />

abschreibbare Anschaffungskosten auf:<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Objektgesellschaft 1 €<br />

▪ Finanzierungsbeschaffung 223.600<br />

▪ Zinsaufwendungen <strong>1.</strong>77<strong>1.</strong>749<br />

▪ Bankbearbeitungsgebühren 213.057<br />

▪ Geschäftsführung 90.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 62.500<br />

▪ Due Diligence Objekte/Mietverträge 150.000<br />

▪ Einrichtung Mieten­ und Objektverwaltung 80.000<br />

▪ Steuerberatung 100.000<br />

▪ Nicht umlagefähige Nebenkosten, Erwerbs ­<br />

nebenkosten, Objektverwaltung, Sonstiges 467.471<br />

Gesamt 3.158.377<br />

Die abschreibbaren Kosten betragen hier planmäßig<br />

24.77<strong>1.</strong>621 €, die nicht abschreibbaren Grund­ und<br />

Bodenanteile 7.845.081 €.<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Objektgesellschaft 2 €<br />

▪ Finanzierungsbeschaffung 120.200<br />

▪ Zinsaufwendungen 224.045<br />

166 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

▪ Bankbearbeitungsgebühren 120.120<br />

▪ Geschäftsführung 30.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 15.625<br />

▪ Due Diligence Objekte/Mietverträge 75.000<br />

▪ Einrichtung Mieten­ und Objektverwaltung 42.500<br />

▪ Steuerberatung 40.000<br />

▪ Nicht umlagefähige Nebenkosten, Erwerbs ­<br />

nebenkosten, Objektverwaltung, Sonstiges 98.860<br />

Gesamt 766.350<br />

Da die Kaufpreise für die im Laufe des Jahres 2012 vorgesehenen<br />

Immobilienerwerbe der Objektgesellschaft 2<br />

noch nicht feststehen, wurden diese mit 17.160.000 €<br />

geschätzt und Grund­ und Bodenanteile von 25 % – auch<br />

für Zwecke der Ermittlung der nicht abschreibbaren Kosten<br />

– unterstellt. Die abschreibbaren Kosten betragen<br />

unter Berücksichtigung dieser Schätzung hier planmäßig<br />

13.768.834 €, die nicht abschreibbaren Grund­ und<br />

Bodenanteile 4.589.611 €.<br />

Sollten bei der über die Objektgesellschaft 2 zu tätigenden<br />

Immobilieninvestition Objekte mit höheren Grund­ und<br />

Bodenanteilen erworben werden, würden sich die kalkulierten<br />

Abschreibungen entsprechend verringern und sich<br />

damit die steuerlichen Ergebnisse gegenüber der Kalkulation<br />

erhöhen.<br />

Die Fondsgesellschaft erhält entsprechende Ergebniszuweisungen<br />

aus den Beteiligungen an den Objektgesellschaften<br />

1 und 2.<br />

Weil aber die Fondsgesellschaft unter die Vorschrift des<br />

§ 15 b EStG fällt, führen vorliegend weder negative<br />

anfängliche Ergebniszuweisungen aus den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 noch die nach dem 5. Bauherrenerlass<br />

grundsätzlich auf Ebene der Fondsgesellschaft sofort<br />

abzugsfähigen Werbungskosten zu Anlaufverlusten, sondern<br />

können nur mit späteren Gewinnen der Fondsgesellschaft<br />

verrechnet werden (vgl. II.<strong>1.</strong>c1).


Zu den Abschreibungen und Werbungskosten der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften 1 und 2 ergeben<br />

sich folgende weitergehende Hinweise:<br />

Für die Immobilieninvestitionen der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 wird eine lineare Abschreibung mit 2 % p. a.<br />

– beginnend ab den jeweils erfolgten bzw. geplanten<br />

Übernahmezeitpunkten – zugrunde gelegt. Für bestimmte<br />

Gebäudearten und Betriebsvorrichtungen kann gegebenenfalls<br />

ein höherer Abschreibungssatz in Betracht<br />

kommen. Aus Vorsichtsgründen wurde aber einheitlich<br />

mit einer Abschreibung von 2 % p. a. kalkuliert. Derselbe<br />

Abschreibungssatz kommt auch bei den auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft aktivierten abschreibbaren Kosten zur<br />

Anwendung.<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen sog.<br />

Erwerberfonds, da diese eine Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

1 einging, welche wiederum die zehn Einzelhandelsimmobilien<br />

in Bayern, Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen<br />

und Saarland vermietet und verwaltet und<br />

damit den Gesellschaftern in ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Verbundenheit keine sogenannte wesentliche Einflussnahmemöglichkeit<br />

i. S. von Abschnitt II. 4. des 5. Bauherrenerlasses<br />

verbleibt.<br />

Daher wurde für die Ermittlung der grundsätzlich sofort<br />

abzugsfähigen Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

und auf Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 kein<br />

Werbungskostenabzug für Dienstleistungsgebühren etc.<br />

unterstellt, der eine wesentliche Einflussnahmemöglichkeit<br />

der Gesellschafter voraussetzt.<br />

Nach dem 5. Bauherrenerlass können von Erwerberfonds<br />

ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeit aber<br />

bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten in Abzug<br />

gebracht werden, wenn diese auch ein Einzelerwerber<br />

sofort abziehen kann.<br />

Hierzu zählen vorliegend insbesondere die Zinszahlungen<br />

an Anleger der Kapitalart ImmoZins, Bearbeitungsgebühren<br />

für die Endfinanzierungsbeschaffung, Teile der Vergütungen<br />

für Geschäftsführung und Haftungsübernahme der<br />

Komplementärin, Teile der Kosten für Einrichtung Zeichnerverwaltung<br />

und Mieten­ und Objektverwaltung, Teile der<br />

Beschaffungskosten für Anleger der Kapitalart ImmoZins<br />

sowie die Steuerberatungskosten.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die erforderliche Abwahlmöglichkeit von Dienstleistungen<br />

der Anbieterseite betrifft vorliegend in erster Linie den Vertrag<br />

über die Einrichtung der Zeichnerverwaltung, den<br />

Vertrag über die Einrichtung des Controllings der Mieten­<br />

und Objektverwaltung, die Beschaffung der Endfinanzierung<br />

und die Due Diligence Objekte/Mietverträge.<br />

Es ist über diese Dienstleistungen eine Beschlussfassung<br />

im Rahmen der laut Fondsgesellschaftsvertrag vorgesehenen<br />

ersten außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

geplant. Die entsprechenden Dienstleistungsverträge<br />

beinhalten insoweit einen Genehmigungsvorbehalt. In der<br />

Steuerkonzeption wurde unterstellt, dass sämtliche angebotenen<br />

Dienstleistungen zu den im Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Vergütungen in Anspruch genommen werden.<br />

Sollten die Gesellschafter Dienstleistungen abwählen,<br />

reduzieren sich nicht nur die Werbungskosten sondern<br />

auch die Investitionskosten.<br />

Vorauszahlungen von Werbungskosten werden bislang<br />

anerkannt, „wenn für die Vorauszahlung ein wirtschaftlich<br />

vernünftiger Grund maßgebend ist“. Vom Vorliegen<br />

eines solchen geht die Finanzverwaltung aus, wenn die<br />

Vorauszahlung für einen Zeitraum von nicht mehr als zwölf<br />

Monaten erfolgt. Der wirtschaftliche Grund muss wohl<br />

auch nicht im Einzelnen dargelegt werden, soweit der<br />

Vorauszahlungszeitraum von zwölf Monaten eingehalten<br />

wird. In den vorliegenden Verträgen sind teilweise Vorauszahlungen<br />

auf Dienstleistungsvergütungen vorgesehen.<br />

Sollten diese von der Finanzverwaltung nicht oder nur zum<br />

Teil anerkannt werden, könnten sich hierdurch geringe Verschiebungen<br />

bei den steuerlichen Ergebnissen ergeben.<br />

Die Regelungen des § 4h EStG (Zinsschranke) und § 4<br />

Abs. 4a EStG (Überentnahme) zu Einschränkungen der<br />

steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsen sind bei der<br />

Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften 1 und 2<br />

nicht anwendbar, da es sich um vermögensverwaltende<br />

Gesellschaften handelt. Anlegern, die ihre Beteiligung im<br />

Betriebsvermögen halten, wird empfohlen, vor dem Beitritt<br />

den persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren.<br />

Falls sich das Kapital der Fondsgesellschaft durch die<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

zugelassene Überzeichnung von bis zu 10 % des Gesellschaftskapitals<br />

sowie der Stillen Beteiligungen erhöht,<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

167<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

kommt es zu geringfügigen Veränderungen der steuerlichen<br />

Ergebnisse.<br />

Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine verbindliche<br />

Aufteilung der Aufwendungen zwischen nicht abschreibungsfähigen<br />

Wirtschaftsgütern, abschreibungsfähigen<br />

Wirtschaftsgütern sowie sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

bei sämtlichen Gesellschaften der jeweiligen<br />

Betriebsprüfung vorbehalten ist. Die vorgenommene Aufteilung<br />

beruht auf vorläufigen Schätzungen anhand von<br />

Erfahrungswerten unter Berücksichtigung der aktuellen<br />

Verwaltungsauffassung. Veränderungen des Zeitraums,<br />

bis zu dem die Ausschüttungen in Form von Gutschriften<br />

bzw. Auszahlungen steuerfrei vereinnahmt werden können,<br />

können daher nicht ausgeschlossen werden.<br />

b5) Ergebnisverteilung<br />

Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages grundsätzlich nach dem Verhältnis<br />

ihrer per 3<strong>1.</strong>12. des jeweiligen Jahres gezeichneten Kapitaleinlage.<br />

Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt<br />

§ 23 Abs. 1, dass die Ergebnisse der Geschäftsjahre<br />

2011 bis 2012 so verteilt werden, dass alle in diesen<br />

Geschäftsjahren zeichnenden Gesellschafter, unabhängig<br />

vom konkreten Zeitpunkt der Zeichnung, entsprechend<br />

ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteile gleich<br />

behandelt werden.<br />

Der BFH erkennt in ständiger Rechtsprechung derartige<br />

gesellschaftsvertragliche Ergebnisverteilungsabreden<br />

an. Voraussetzung für diese Art der Gewinnverteilung ist<br />

jedoch, dass der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten/Treugebers<br />

im Geschäftsjahr erwirtschaftete Verlust<br />

noch ausreicht, um den diesem Kommanditisten/Treugeber<br />

zuzurechnenden Verlustanteil abzudecken.<br />

Durch entsprechende Beachtung der für steuerliche Zwecke<br />

maßgeblichen Auszahlungszeitpunkte der Werbungskosten<br />

hat die Geschäftsführung sicherzustellen, dass die<br />

Ergebnisverteilung in diesem Sinne steuerlich wirksam wird.<br />

Aufgrund § 15 b EStG (vgl. II.<strong>1.</strong>c1) erhalten die Kommanditisten/Treugeber<br />

allerdings keine Anlaufverluste zugewiesen.<br />

Dafür müssen sie bis einschließlich 2022 nach der<br />

Prognoserechnung keine positiven steuerlichen Ergebnisse<br />

versteuern.<br />

168 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

Die Höhe der den Kommanditisten/Treugebern zuzurechnenden<br />

Gewinne und Verluste aus der Beteiligung stehen<br />

erst dann endgültig fest, wenn die Steuerbescheide,<br />

betreffend die gesonderte und einheitliche Feststellung<br />

von Besteuerungsgrundlagen nicht mehr änderbar im<br />

Sinne der Abgabenordnung sind. Dieser endgültigen<br />

Feststellung geht üblicherweise eine steuerliche Betriebsprüfung<br />

voraus. Der Zeitraum von der erstmaligen Veranlagung<br />

eines Wirtschaftsjahres bis zu dessen endgültiger<br />

Veranlagung und gegebenenfalls dem Abschluss anhängiger<br />

Einspruchs­ und Klageverfahren beträgt erfahrungsgemäß<br />

mehrere Jahre. Änderungen der Steuerbescheide<br />

können zu verzinslichen Einkommensteuererstattungen<br />

oder ­nachforderungen bei den Gesellschaftern führen.<br />

Die Zinspflicht bestimmt sich dabei nach § 233 a AO.<br />

c) Beschränkungen des Verlustausgleichs und<br />

der Verlustverrechnung<br />

Als Verlustausgleichs­/Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

kommen vorliegend insbesondere folgende Vorschriften<br />

in Betracht:<br />

▪ § 15 b EStG (im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen)<br />

▪ § 10 d EStG (Verlustverrechnung)<br />

▪§ 15 a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung)<br />

c1) § 15 b EStG<br />

Mit der Regelung des § 15 b EStG, der gemäß § 21 Abs. 1<br />

S. 2 EStG auch für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften<br />

gilt, wird bei Steuerstundungsmodellen<br />

der Ausgleich anfänglicher Verluste mit anderen Einkünften<br />

ausgeschlossen. Vielmehr dürfen diese anfänglichen<br />

Verluste nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle verrechnet werden. Die anfänglichen<br />

Verluste werden also in der jeweils betroffenen Einkunftsquelle<br />

„eingekapselt“.<br />

Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15 b EStG<br />

liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />

steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden<br />

sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen<br />

auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit<br />

geboten wird, zumindest in der Anfangsphase der Investition,<br />

Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen zu können.


Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die<br />

negativen Einkünfte beruhen. Maßgeblich ist hierfür, dass<br />

die Summe der Verluste bezogen auf das gezeichnete<br />

und aufzubringende Kapital 10 % übersteigt.<br />

Hierbei ist die grundsätzliche Frage der Überschusserzielungsabsicht<br />

(vgl. II.<strong>1.</strong>b2) vor Prüfung der Anwendung des<br />

§ 15 b EStG zu prüfen. Fehlt die grundsätzliche Einkunftserzielungsabsicht,<br />

so sind die Verluste von Beginn an der<br />

privaten Sphäre zuzuordnen und allein schon deshalb<br />

nicht ausgleichsfähig.<br />

Bei vorliegender Konzeption muss ohne weiteres von<br />

einer modellhaften Gestaltung ausgegangen werden.<br />

Vorliegend ging die Fondsgesellschaft eine Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 1 ein, die ihrerseits Einzelhandelsimmobilien<br />

an zehn verschiedenen Standorten hält.<br />

Ferner ist über die Objektgesellschaft 2 eine weitere noch<br />

nicht feststehende Immobilieninvestition im Laufe des Jahres<br />

2012 geplant.<br />

Durch die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />

Objektgesellschaft 1 und der geplanten Beteiligung der<br />

Fondsgesellschaft an der Objektgesellschaft 2 liegt eine<br />

doppelstöckige Struktur vor. Das BMF­Schreiben vom<br />

17.07.2007 regelt für doppelstöckige Strukturen – den<br />

Gesetzeswortlaut ergänzend – dass § 15 b EStG auch<br />

auf den unteren Beteiligungsstufen anzuwenden ist. Die<br />

Prüfung, ob ein Fall des § 15 b EStG vorliegt, erfolgte<br />

daher sowohl auf der Ebene der Fondsgesellschaft als<br />

auch auf Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2.<br />

Nach § 15 b EStG ist für die Ermittlung der Verlustquote<br />

auf das tatsächlich aufzubringende Kapital abzustellen.<br />

Soweit das aufzubringende Kapital in Teilbeträgen zu leisten<br />

ist, ist nach Ansicht der Finanzverwaltung im o. g. BMF­<br />

Schreiben vom 17.07.2007, als maßgebliches Kapital das<br />

Kapital zugrunde zu legen, das in der Anfangsphase zu<br />

leisten ist. Als Anfangsphase wird die Phase definiert, in<br />

der nach der Prognoserechnung keine nachhaltig positiven<br />

Einkünfte erzielt werden.<br />

Die Beteiligung an der Objektgesellschaft 1 vermittelt der<br />

Fondsgesellschaft prognosegemäß einen anfänglichen<br />

Verlust von 7,13 % bezogen auf die Summe aus Komman­<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

ditkapital der Fondsgesellschaft und der sonstigen von<br />

der Fondsgesellschaft zu erbringenden Einlage in der<br />

Anfangsphase.<br />

Die Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 vermittelt der<br />

Fondsgesellschaft prognosegemäß einen anfänglichen<br />

Verlust von 6,05 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

der Fondsgesellschaft und der sonstigen von<br />

der Fondsgesellschaft zu erbringenden Einlage in der<br />

Anfangsphase.<br />

Dies bedeutet, dass für Zwecke des § 15 b EStG trotz<br />

modellhafter Gestaltung weder die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 noch die geplante Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft 2 unter die Vorschrift des § 15 b<br />

EStG fallen.<br />

Damit erhält die Fondsgesellschaft von Anfang an Ergebniszuweisungen<br />

aus den Beteiligungen an den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 zugerechnet und zwar auch die<br />

anfänglichen negativen Ergebniszuweisungen.<br />

Die Fondsgesellschaft selbst erzielt, unter Berücksichtigung<br />

der Ergebniszuweisungen aus den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 bezogen auf das im o. g. BMF­Schreiben vom<br />

17.07.2007 definierte maßgebliche Kapital Anfangsverluste<br />

in den Jahren 2011 bis 2016 von 17,11 %. Somit fällt<br />

eine Beteiligung der Anleger an der Fondsgesellschaft<br />

unter den Anwendungsbereich des § 15 b EStG. Diese<br />

anfänglichen Verluste können nur mit späteren Gewinnen<br />

aus dieser Beteiligung verrechnet werden.<br />

Dies führt andererseits dazu, dass bis einschließlich des<br />

Jahres 2022 keine positiven Ergebnisse aus dieser Beteiligung<br />

versteuert werden müssen. Damit sind nach der<br />

Prognoserechnung sämtliche Ausschüttungen in Form von<br />

Gutschriften bzw. Auszahlungen der Anleger der Kapitalart<br />

ImmoWachstum bis einschließlich des Jahres 2022<br />

steuerfrei. Erst ab dem Jahr 2023 – im letzten Jahren der<br />

Ansparphase für Anleger der Kapitalarten ImmoSpar<br />

Top und ImmoSpar – ergeben sich für die Anleger positive<br />

steuerliche Ergebnisse. Diese führen beim Anleger der<br />

Kapitalarten ImmoSpar Top und ImmoSpar im Jahr 2023<br />

zu Steuerbelastungen, ohne dass Auszahlungen fließen,<br />

da letztere noch mit der Einlagenverpflichtung verrechnet<br />

werden.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

169<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Da vorliegend auf Ebene der Fondsgesellschaft § 15 b<br />

EStG greift, sind auch Verluste aus Sonderwerbungskosten<br />

– gleichgültig, ob modellhaft oder nicht – von der<br />

Rechtsfolge des § 15 b EStG betroffen, können also<br />

ebenfalls nur mit künftigen positiven Einkünften aus dieser<br />

Einkunftsquelle verrechnet werden.<br />

Der Große Senat des BFH hat unter Abkehr von seiner<br />

bisherigen Rechtsprechung entschieden (Beschluss vom<br />

17.12.2007, BStBl. II 2008, S. 608), dass ein Erbe einen<br />

vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß<br />

§ 10 d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer geltend machen darf. Ob dies auch<br />

für Verluste im Sinne des § 15 b EStG gilt, ist umstritten.<br />

Nach einer Verlautbarung des Finanzministeriums Schleswig­Holstein<br />

vom 23.03.2011 soll dies nicht der Fall sein.<br />

Es liegt aber noch keine höchstrichterliche Entscheidung<br />

hierzu vor. Sollte die Entscheidung des Großen Senats<br />

des BFH auch für Verluste im Sinne des § 15 b EStG<br />

Anwendung finden, so könnten – mangels Übergang der<br />

festgestellten verrechenbaren Verluste nach § 15 b EStG<br />

auf die Erben – bereits ab dem Jahr 2017 steuerpflichtige<br />

Erträge aus der Beteiligung bei den Erben entstehen.<br />

Stille Gesellschafter sind von § 15 b EStG nicht betroffen.<br />

c2) § 10 d EStG<br />

Führen Verluste beim Anleger zu einem negativen Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte, können (Wahlrecht) diese gemäß<br />

§ 10 d Abs. 1 EStG in das vorangegangene Jahr zurückgetragen<br />

und in Höhe von bis zu 51<strong>1.</strong>500 € (<strong>1.</strong>023.000 €<br />

für Ehegatten) vom dortigen Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

abgezogen werden.<br />

Nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren werden zeitlich<br />

unbegrenzt vorgetragen, können aber nur in Höhe<br />

von <strong>1.</strong>000.000 € (2.000.000 € bei Ehegatten) mit positiven<br />

Einkünften voll verrechnet werden. Die diesen Sockelbetrag<br />

übersteigenden Verluste sind lediglich in Höhe von<br />

bis zu 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd<br />

zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Verluste<br />

sind entsprechend erst in Folgejahren abzugsfähig;<br />

hierdurch wird eine zeitliche Streckung der Inanspruchnahme<br />

von Verlustvorträgen herbeigeführt (sog. Mindestbesteuerung).<br />

170 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

Mit dem o. g. Beschluss vom 17.12.2007 hat der BFH<br />

entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht<br />

ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10 d EStG nicht bei<br />

seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend<br />

machen kann.<br />

Da die Fondsgesellschaft unter die Vorschrift des § 15 b<br />

EStG fällt, ist diese Regelung bezüglich der Beteiligung<br />

der Anleger an der Fondsgesellschaft ohne praktische<br />

Bedeutung.<br />

c3) § 15 a EStG<br />

Die Regelung des § 15 a EStG, der gemäß § 21 Abs. 1<br />

S. 2 EStG auch für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften<br />

gilt, schränkt die Möglichkeiten des Verlustausgleichs<br />

ein. Danach darf der einem Direktkommanditisten/Treugeber<br />

zuzurechnende Verlust einer Gesellschaft<br />

nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden,<br />

soweit bei der Gesellschaft ein negatives Kapitalkonto<br />

des Gesellschafters entsteht oder sich erhöht. Ein Verlustabzug<br />

nach § 10 d EStG scheidet ebenfalls aus.<br />

Zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos beim Direktkommanditisten/Treugeber<br />

kommt es, wenn die Beteiligungssumme<br />

zuzüglich des Agios durch Verluste sowie<br />

Auszahlungen soweit vermindert wird, dass sich ein negativer<br />

Betrag ergibt.<br />

Im Ergebnis können daher vorliegend nur Verluste bis zur<br />

Höhe der Einlagenleistung im Jahr der Entstehung sofort<br />

verrechnet werden und darüber hinaus lediglich – zur<br />

Verrechnung mit zukünftigen positiven Einkünften aus der<br />

Beteiligung – zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden,<br />

sogenannter verrechenbarer Verlust.<br />

Nach überwiegender Literaturmeinung findet die o. g. Entscheidung<br />

des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007<br />

auf Verluste im Sinne des § 15 a EStG keine Anwendung,<br />

so dass der Erbe die verrechenbaren Verluste des Erblassers<br />

wohl uneingeschränkt nutzen könnte. Dies sieht<br />

auch das Finanzministerium Schleswig­Holstein in seiner<br />

Verlautbarung vom 23.03.2011 so.<br />

Da vorliegend § 15 b EStG (vgl. II.<strong>1.</strong>c1) zur Anwendung<br />

kommt, spielt § 15 a EStG in Hinblick auf die Einschränkung<br />

von sofortigen Verlustverrechnungsmöglichkeiten in<br />

der Praxis jedoch ohnehin keine Rolle.


Wenn und soweit aber durch Auszahlungen ein negatives<br />

Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht und nicht gleichzeitig<br />

eine zu berücksichtigende Außenhaftung über das<br />

Handelsregister eintritt, ist dem Kommanditisten der Betrag<br />

der Einlagenminderung als fiktiver Gewinn zuzurechnen<br />

(sog. Entnahmegewinnversteuerung).<br />

Die Entnahmegewinnversteuerung ist jedoch nur vorzunehmen,<br />

wenn im Jahr der Auszahlung und in den<br />

vorangegangenen zehn Jahren Verluste steuerlich geltend<br />

gemacht wurden. Korrespondierend zur fiktiven<br />

Gewinnversteuerung vergrößert sich der vortragsfähige<br />

(verrechenbare) Verlust nach § 15 a EStG, so dass bei<br />

Gewinnen in Folgejahren die Entnahmegewinnversteuerung<br />

wieder ausgeglichen wird.<br />

Da aufgrund § 15 b EStG keine Verluste steuerlich geltend<br />

gemacht werden können, spielt auch die Entnahmegewinnversteuerung<br />

in der Praxis keine Rolle.<br />

2. Grunderwerbsteuer<br />

Mangels eigenen Erwerbs von Immobilienvermögen sind<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft konzeptionsgemäß keine<br />

diesbezüglichen Ausgabepositionen zu berücksichtigen.<br />

Der Erwerb der zehn Einzelhandelsimmobilien durch die<br />

Objektgesellschaft 1 unterliegt der Grunderwerbsteuer<br />

(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Hierfür<br />

wurde der Anfall von Grunderwerbsteuer nach dem<br />

Regelsatz in Höhe von 3,5 % bezogen auf den Kaufpreis<br />

im Investitionsplan berücksichtigt.<br />

Gemäß § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz wird ferner<br />

eine fiktive Übertragung auf eine neue Personengesellschaft<br />

angenommen und damit Grunderwerbsteuer<br />

ausgelöst, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens<br />

95 % der Anteile an der Objektgesellschaft 1 unmittelbar<br />

oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen.<br />

Die Finanzverwaltung geht im Rahmen der Anwendung<br />

des § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz davon aus,<br />

dass bei mehrstöckigen Gesellschaftsstrukturen eine steuerpflichtige<br />

mittelbare Übertragung der Anteile an der<br />

grundstückshaltenden Gesellschaft dann eintritt, wenn<br />

an der die Beteiligung an der grundbesitzenden Gesellschaft<br />

haltenden Gesellschaft mindestens 95 % der Anteile<br />

übertragen werden (gleich lautender Ländererlass vom<br />

25.02.2010, BStBl I 2010, S. 245).<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Ein mittelbarer Gesellschafterwechsel in diesem Sinne<br />

entsteht sowohl durch den Beitritt neuer Gesellschafter in<br />

die Objektgesellschaft 1 als auch durch den Beitritt neuer<br />

Gesellschafter in die Fondsgesellschaft.<br />

In dem vorliegenden Beteiligungsangebot wird jedoch<br />

die an der Objektgesellschaft 1 beteiligte Gesellschafterin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH unmittelbar mit 5,4 % am<br />

Vermögen der Gesellschaft beteiligt bleiben.<br />

Durch unmittelbare und mittelbare Anteilswechsel auf<br />

Ebene der Objektgesellschaft 1 werden daher insgesamt<br />

nicht mehr als 94,6 % der Anteile innerhalb der nächsten<br />

fünf Jahre übertragen.<br />

Mittelbare Anteilsübertragungen bei der <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH oder jeweils dahinter stehenden Anteilseignern<br />

wären in diesem Sinne als Anteilsveräußerungen zu<br />

berücksichtigen, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse<br />

dadurch zu mindestens 95 % ändern. Anteilsübertragungen<br />

in dieser Größenordnung sind aber nicht geplant.<br />

Insoweit fällt vorliegend durch geplante Anteilsübertragungen<br />

keine Grunderwerbsteuer bei der Objektgesellschaft 1<br />

an.<br />

Zudem wurden die Bundesländer durch das Gesetz<br />

zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006<br />

ermächtigt, ab 0<strong>1.</strong>09.2006 selbst den Steuersatz für<br />

die Grunderwerbsteuer festzulegen. Von dieser Befugnis<br />

haben bis zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die<br />

Bundesländer Saarland (4 %), Berlin, Bremen, Hamburg,<br />

Niedersachsen, Sachsen­Anhalt (alle 4,5 %), Brandenburg<br />

und Schleswig­Holstein (ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012) (beide<br />

5 %) Gebrauch gemacht. Einige weitere Bundesländer<br />

haben bereits angekündigt, den Grunderwerbsteuersatz<br />

von 3,5 % erhöhen zu wollen.<br />

Der im Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung teilweise noch<br />

aufschiebend bedingte Eigentumserwerb an den zehn<br />

Einzelhandelsimmobilien durch die Objektgesellschaft 1<br />

ist nach Auffassung der Anbieterin von künftigen Steuersatzerhöhungen<br />

nicht tangiert. Der aufschiebend bedingte<br />

Eigentumserwerb für die Immobilie im Saarland erfolgte<br />

bereits im Jahr 2010 und somit noch vor der Anhebung<br />

des Grunderwerbsteuersatzes im Saarland auf 4 % ab<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong><br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

171<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Für die im Laufe des Jahres 2012 über die Objektgesellschaft<br />

2 geplante weitere Immobilieninvestition ist ebenfalls<br />

der Anfall von Grunderwerbsteuer zu erwarten. Auf<br />

den kalkulierten Kaufpreis für diese Immobilieninvestition<br />

wurde – entsprechend den in einigen Bundesländern<br />

angehobenen Steuersätzen – mit Grunderwerbsteuer von<br />

4,5 % gerechnet. Sollte die kalkulierte Grunderwerbsteuer<br />

nicht ausreichen, müssten etwaige höhere Beträge aus der<br />

Liquiditätsreserve bestritten werden.<br />

Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass<br />

die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände und vor allem<br />

auch die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />

in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur nicht einhellig<br />

beurteilt werden. Eine nicht kalkulierte Grunderwerbsteuer<br />

müsste aus der Liquiditätsreserve bestritten werden.<br />

3. Umsatzsteuer und Vorsteuererstattung<br />

Die Fondsgesellschaft hält eine Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

1 und wird planmäßig im Laufe des Jahres<br />

2012 eine Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 eingehen<br />

sowie ihre Liquiditätsreserve anlegen. Sie wird daher<br />

planmäßig über keinen eigenen unmittelbaren Immobilienbesitz<br />

verfügen.<br />

Das bloße Erwerben und Halten von Beteiligungen sowie<br />

die Anlage der Liquiditätsreserve ist keine unternehmerische<br />

Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne und vermittelt<br />

der Fondsgesellschaft keine diesbezügliche Unternehmereigenschaft<br />

(EuGH­Urteil vom 13.03.2008, Rs.<br />

C­437/06, Rs. Securenta; Abschnitt 2.3 Abs. 2 Umsatzsteueranwendungserlass<br />

UStAE, in der Fassung vom<br />

0<strong>1.</strong>10.2010).<br />

Allerdings kann nach Ansicht der Finanzverwaltung das<br />

Halten einer Beteiligung dann eine unternehmerische<br />

Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne begründen, wenn<br />

sich die Tätigkeit nicht auf das bloße Halten und Verwalten<br />

der Beteiligung beschränkt, sondern im Sinne einer<br />

einheitlichen Leitung aktiv in das laufende Tagesgeschäft<br />

der Beteiligungsgesellschaft eingegriffen wird.<br />

Die Eingriffe müssen hierbei zwingend durch unternehmerische<br />

Leistungen im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2<br />

Abs. 1 UStG erfolgen, z. B. durch das entgeltliche Erbringen<br />

von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und<br />

172 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

technischen Dienstleistungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Abschnitt 2.3. Abs. 3 UStAE).<br />

Hierbei muss nach Ansicht der Finanzverwaltung die<br />

Beteiligung im Zusammenhang mit einem unternehmerischen<br />

Grundgeschäft stehen, es sich hierbei also um<br />

Hilfsgeschäfte handeln.<br />

Dabei reicht nicht jeder beliebige Zusammenhang zwischen<br />

dem Halten der Beteiligung und der Haupttätigkeit<br />

der Gesellschaft aus. Es muss zwischen der Beteiligung<br />

und der unternehmerischen Haupttätigkeit ein erkennbarer<br />

und objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen.<br />

Das ist der Fall, wenn die Aufwendungen für die Beteiligung<br />

zu den Kostenelementen der Umsätze aus der<br />

Haupttätigkeit gehören (Abschnitt 2.3 Abs. 4 UStAE).<br />

Nach Auffassung der Anbieterin sind sämtliche vorstehend<br />

genannten Voraussetzungen vorliegend gegeben.<br />

Die Fondsgesellschaft übt als geschäftsführende Kommanditistin<br />

entgeltlich die einheitliche Leitung der Objektgesellschaft<br />

1 aus. Die Aufwendungen, die der Fondsgesellschaft<br />

für die Beteiligung entstehen, gehören zu den<br />

Kostenelementen ihrer Umsätze aus ihrer Haupttätigkeit.<br />

Damit ist vorliegend auch das Halten der Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft 1 als Tätigkeit im umsatzsteuerlichen<br />

Sinne einzustufen. Die Fondsgesellschaft muss diese<br />

Beteiligung ihrem Unternehmen zuordnen (Abschnitt 2.3<br />

Abs 3 Satz 3 UStAE).<br />

Vorsteuern, die bei der Fondsgesellschaft im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Objektgesellschaft 1<br />

anfallen, sind demzufolge unter den allgemeinen Voraussetzungen<br />

des § 15 UStG abziehbar.<br />

Für die geplante Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

der Objektgesellschaft 2 gelten konzeptionell dieselben<br />

Grundsätze wie für die bereits eingegangene Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft <strong>1.</strong><br />

Damit müssten sämtliche Vorsteuern, die auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft anfallen, steuerlich abzugsfähig sein.<br />

Im Rahmen der Steuerkonzeption wurde aus Vorsichtsgründen<br />

jedoch lediglich von einem abzugsfähigen Vorsteueranteil<br />

von ⅔ der kalkulierten Vorsteuern ausgegangen.


Die Vermietungstätigkeit der Objektgesellschaften 1 und<br />

2 stellt einen nach § 4 Nr. 12 a) UStG von der Umsatzsteuer<br />

befreiten Tatbestand dar. Die Gesellschaften<br />

werden jedoch, soweit umsatzsteuerlich zulässig und<br />

mietvertraglich vereinbar, für die Vermietungstätigkeit auf<br />

die Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Soweit steht auch<br />

ihnen ein Vorsteuerabzug zu. Da es sich vorliegend um<br />

Einzelhandelsimmobilien handeln wird, wurde im Rahmen<br />

der Steuerkonzeption bei beiden Gesellschaften<br />

von einer vollumfänglich umsatzsteuerpflichtigen Vermietung<br />

ausgegangen. Diese Annahme wird auch durch<br />

die bereits abgeschlossenen Mietverträge gestützt, bei<br />

denen ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Vermietungen<br />

erfolgten.<br />

Für die erwarteten nicht abzugsfähigen Vorsteuern der<br />

Fondsgesellschaft wurden im Investitionsplan eigens Kosten<br />

in Höhe von 120.666 € kalkuliert.<br />

Sollte die Vermietung/Anschlussvermietung bei den<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 außerplanmäßig nicht<br />

vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig erfolgen, so entsteht<br />

auf Ebenen dieser Gesellschaften nicht abzugsfähige Vorsteuer.<br />

Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge aus den einmaligen<br />

Aufwendungen bis 3<strong>1.</strong>12.2012, den laufenden<br />

Bewirtschaftungskosten bzw. Erhaltungsaufwendungen<br />

als auch den Vorsteuerabzug aus Anschaffungs­ oder<br />

Herstellungskosten der Immobilien.<br />

Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs­ oder Herstellungskosten<br />

der Immobilien ist nach § 15 a UStG zu<br />

korrigieren, wenn sich innerhalb der ersten zehn Jahre<br />

nach der erstmaligen Nutzung das Verhältnis der umsatzsteuerpflichtig<br />

vermieteten Flächen zu den steuerfrei vermieteten<br />

Flächen ändert. Die Änderung erfolgt für jedes<br />

noch nicht abgelaufene Jahr des Zehnjahreszeitraums zu<br />

einem Zehntel.<br />

Solche Änderungen können sich für die Objektgesellschaften<br />

1 und 2 negativ auswirken und die Liquiditätsreserve<br />

vermindern. Die Berichtigungspflicht endet mit<br />

Ablauf der genannten zehn Jahre.<br />

Bezüglich der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

wurde von einer vollumfänglichen Umsatzsteuerfreiheit<br />

ausgegangen (vgl. EuGH mit Urteil vom 2<strong>1.</strong>06.2007,<br />

C­453/05 Rs. Volker Ludwig; Abschnitt 4.8.1 Satz 6 f.,<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Abschnitt 4.8.10 Abs. 3 Satz 1 UStAE). Bei dieser Beurteilung<br />

wurde auch das BMF­Schreiben vom 23.06.2009<br />

(BStBl. I 2009, S. 773) berücksichtigt, insbesondere im<br />

Hinblick auf Betreuungs­, Überwachungs­ und Schulungsleistungen.<br />

III. Steuerliche Auswirkungen<br />

in der Nutzungsphase<br />

<strong>1.</strong> Einkommensteuer<br />

a) Einnahmen und Werbungskosten der Nutzungsphase<br />

Sämtliche laufenden Einnahmen und Werbungskosten<br />

sowohl der Fondsgesellschaft als auch der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 werden vorliegend steuerlich dem<br />

Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

zugeordnet.<br />

Bezüglich der jährlichen Einkunftsermittlung wird auf die<br />

Ausführungen unter II.<strong>1.</strong>b3 verwiesen.<br />

b) Verfahrensfragen und Sonderwerbungskosten<br />

Die erzielten Einkünfte des Fonds werden auf der Ebene<br />

der Fondsgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt<br />

und gemäß § 180 AO auf die Direktkommanditisten<br />

bzw. Treugeber verteilt und den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Direktkommanditisten bzw. Treugeber mitgeteilt. Die<br />

Mitteilung des Betriebsfinanzamtes ist dabei bindend<br />

für die Wohnsitzfinanzämter der jeweiligen Gesellschafter.<br />

Rechtsbehelfe gegen die Einkunftsfeststellungen des<br />

Betriebsfinanzamtes können dementsprechend nur dem<br />

Betriebsfinanzamt gegenüber und nicht bei den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der jeweiligen Gesellschafter erhoben<br />

werden.<br />

Da aufgrund der Anwendung des § 15 b EStG auf das<br />

vorliegende Beteiligungsangebot keine anfänglichen steuerlichen<br />

Verluste von den Anlegern geltend gemacht werden<br />

können, können bezüglich dieser Beteiligung auch<br />

keine Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen<br />

oder Eintragung von Freibeträgen auf<br />

der Lohnsteuerkarte gestellt werden.<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft (Sonderwerbungskosten) haben<br />

Direktkommanditisten bzw. Treugeber für Zwecke der<br />

Besteuerung im Rahmen der Steuererklärung der Fondsgesellschaft<br />

geltend zu machen. Um eine Berücksichtigung<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

173<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

der Sonderwerbungskosten sicherzustellen, sind die Aufwendungen<br />

samt Belegen dem Steuerberater der Fondsgesellschaft<br />

bis zum 28.02., der dem jeweils vorher abgeschlossenen<br />

Kalenderjahr folgt, zur Verfügung zu stellen.<br />

Falls Sonderwerbungskosten nach diesem Zeitpunkt<br />

gemeldet werden, können diese bei der Feststellungserklärung<br />

grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Allerdings teilen die Sonderwerbungskosten bezüglich<br />

§ 15 b EStG das Schicksal der Beteiligungseinkünfte<br />

selbst, können also ebenfalls nicht sofort steuermindernd<br />

geltend gemacht werden, sondern führen lediglich zu<br />

einer Erhöhung der mit künftigen positiven Ergebnissen<br />

der Gesellschaft verrechenbaren Verluste.<br />

Die Einkünfte aus den Stillen Beteiligungen unterliegen<br />

seit dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2009 grundsätzlich der pauschalen<br />

Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />

Nur soweit der Stille Gesellschafter unter Einbeziehung<br />

seiner gesamten Einkünfte einem geringeren Einkommensteuersatz<br />

als der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe<br />

von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag unterliegt, erfolgt ein<br />

entsprechender Ausgleich auf Antrag des Stillen Gesellschafters<br />

im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

(Günstigerprüfung). Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit den Erträgen aus der Stillen Beteiligung<br />

entstehen, können grundsätzlich nicht geltend gemacht<br />

werden. Soweit der pauschale Werbungskostenbetrag<br />

(sog. Sparer­Pauschbetrag) in Höhe von 801 € (Einzelveranlagung)<br />

bzw. <strong>1.</strong>602 € (Ehegatten) eines Stillen<br />

Gesellschafters nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann<br />

darüber hinaus von diesem eine individuelle Steuerfestsetzung<br />

zur teilweisen Rückforderung der zuviel einbehaltenen<br />

Kapitalertragsteuer durch Einreichung einer Steuererklärung<br />

beantragt werden. Auch bei Kirchensteuerpflicht<br />

sind zur Ermäßigung der Kapitalertragsteuer (vgl. § 43 a<br />

Abs.1 S.2 EStG) und zur Festsetzung der Kirchensteuer<br />

die Einnahmen und die abgeführte Kapitalertragsteuer im<br />

Rahmen der privaten Steuererklärung anzugeben.<br />

Eine Abstandnahme vom Steuereinbehalt aufgrund von<br />

persönlichen Sparerfreibeträgen einzelner Stiller Gesellschafter<br />

oder der Vorlage von Nichtveranlagungsbescheinigungen<br />

ist hier gemäß § 16 des Vertrages über<br />

die Stille Beteiligung ausgeschlossen.<br />

174 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

2. Umsatzsteuer und Vorsteuererstattung<br />

In der Prognoserechnung wurde analog dem Vorgehen in<br />

der Investitionsphase auf Ebene der Fondsgesellschaft in<br />

der Vermietungsphase ein nicht abzugsfähiger Vorsteueranteil<br />

von ⅓ berücksichtigt.<br />

Hingegen wurde auf Ebene der Objektgesellschaften 1<br />

und 2 in der Vermietungsphase eine jeweils vollumfänglich<br />

umsatzsteuerliche Vermietung unterstellt, so dass auf<br />

Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 keine nicht<br />

abzugsfähige Vorsteuer kalkuliert wurde.<br />

Sollte die Vermietung/Anschlussvermietung der vor<br />

genannten Flächen nicht vollumfänglich umsatzsteuerpflichtig<br />

erfolgen können, so entsteht auf Ebenen dieser<br />

Gesellschaften nicht abzugsfähige Vorsteuer.<br />

Ebenso wären die Vorsteuerabzüge aus den Anschaffungs­<br />

oder Herstellungskosten der Immobilien, Aufwendungen<br />

für Gebäudebestandteile, nachträgliche Anschaffungs­<br />

oder Herstellungskosten und Kosten für sonstige<br />

Leistungen nach § 15 a UStG zu korrigieren, wenn sich<br />

innerhalb von zehn Jahren nach der erstmaligen Nutzung<br />

das Verhältnis der umsatzsteuerpflichtig vermieteten Flächen<br />

zu den steuerfrei vermieteten Flächen ändern würde.<br />

Die Änderung würde für jedes noch nicht abgelaufene<br />

Jahr des Zehnjahreszeitraums zu einem Zehntel erfolgen.<br />

Solche Änderungen würden sich für die Objektgesellschaften<br />

1 und 2 und damit auch für die Fondsgesellschaft<br />

negativ auswirken und die Liquiditätsreserve vermindern.<br />

3. Kapitalertragsteuer und Sparerfreibetrag<br />

Da die geplante verzinsliche Anlage freier Liquidität nach<br />

Ansicht der Anbieterin gemäß § 21 i. V. m. § 20 Abs. 8<br />

EStG den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

zuzurechnen ist, greifen die Regelungen zur Abgeltungsteuer<br />

nur für die Einkünfte der Stillen Gesellschafter (vgl.<br />

Ausführungen zu III.<strong>1.</strong>b).<br />

Die anfallende Kapitalertragsteuer aus den vereinnahmten<br />

Zinsen bezüglich der Anlage der freien Liquidität<br />

kann von den Direktkommanditisten bzw. Treugebern im<br />

Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

auf die persönliche Einkommensteuer als Steuergutschrift<br />

angerechnet werden.


Eine Abstandsnahme vom Steuereinbehalt aufgrund von<br />

persönlichen Sparerfreibeträgen einzelner Gesellschafter<br />

oder der Vorlage von Nichtveranlagungsbescheinigungen<br />

ist nicht möglich.<br />

4. Einkommensteuersätze und Solidaritätszuschlag<br />

Maßgeblich für die Steuerbelastung der mittelbaren Vermietungseinkünfte<br />

aus der Fondsgesellschaft ist der individuelle<br />

Steuersatz des jeweiligen Direktkommanditisten<br />

bzw. Treugebers, der auf die anteilig zuzurechnenden<br />

Einkünfte aus der Beteiligung entfällt.<br />

Der zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltende Spitzensteuersatz<br />

für die Einkommensteuer beträgt 45 %. Die<br />

Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz erhoben<br />

wird, beläuft sich auf 250.731 € bei Ledigen und<br />

50<strong>1.</strong>462 € bei Ehegatten.<br />

Der mit Wirkung ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>1995 eingeführte Solidaritätszuschlag<br />

auf die festgesetzte Einkommensteuer beträgt<br />

seit 1998 5,5 % und ist derzeit zeitlich unbefristet gültig.<br />

5. Kirchensteuer<br />

Kirchen und andere Religionsgemeinschaften verlangen<br />

regelmäßig von ihren Angehörigen Steuern zur Deckung<br />

ihrer Bedürfnisse. Das Besteuerungsrecht richtet sich hierbei<br />

nach dem Kirchensteuerrecht des jeweiligen Bundeslandes.<br />

Kirchensteuerpflichtig ist, wer der steuererhebungsberechtigten<br />

Religionsgemeinschaft angehört und in ihrem<br />

Bereich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat.<br />

Die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 % und 9 % der zu<br />

entrichtenden Einkommensteuer, wobei die Steuersätze,<br />

die zugrunde liegende Bemessungsgrundlage sowie<br />

Steuerbegrenzungsvorschriften bundeslandspezifisch<br />

variieren.<br />

Die Betrachtungen im <strong>Prospekt</strong> lassen Auswirkungen, die<br />

sich aus einer möglichen Kirchensteuerpflicht ergeben,<br />

außer Acht, da jedes Bundesland über ein eigenes Kirchensteuerrecht<br />

mit unterschiedlichen Bestimmungen verfügt<br />

und nicht alle Anleger kirchensteuerpflichtig sind. Bei<br />

Kirchensteuerpflicht ist mit einer zusätzlichen Belastung<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

der vorgenannten 8 % bis 9 % der jeweils festgesetzten<br />

Einkommensteuer zu rechnen.<br />

6. Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschafter unterliegen mit ihren Einkünften aufgrund<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditist,<br />

Treugeber oder Stiller Gesellschafter nicht<br />

der Gewerbesteuer. Etwas anderes gilt, wenn die Beteiligung<br />

ausnahmsweise im Betriebsvermögen gehalten<br />

wird. Hinsichtlich der Besonderheiten zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel wird auf Abschnitt IV.2. verwiesen.<br />

7. Grundsteuer<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat für ihre zehn Einzelhandelsimmobilien<br />

ebenso Grundsteuer zu entrichten wie die<br />

Objektgesellschaft 2 für die im Laufe des Jahres 2012<br />

geplante weitere Immobilieninvestition, jeweils soweit<br />

diese nicht den Mietern aufgebürdet werden kann.<br />

Die jährliche Grundsteuer bemisst sich nach dem Grundsteuermessbetrag<br />

und dem von der Gemeinde festzusetzenden<br />

Hebesatz. Grundlage für den Grundsteuermessbetrag<br />

bilden – trotz Verfassungswidrigkeit – weiterhin<br />

die hierfür noch gültigen Einheitswerte von 1964. Eine<br />

Erhöhung ist nicht ausgeschlossen.<br />

Bei wesentlicher Ertragsminderung besteht die Möglichkeit<br />

den teilweisen Erlass der von der Gemeinde festgesetzten<br />

Grundsteuer zu beantragen, §§ 33 f. GrStG.<br />

8. Vermögensteuer<br />

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 22.07.1995 (BStBl. 1995 Teil II S. 655) sowie der<br />

mangelnden Initiative des Gesetzgebers, ist seit dem<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>1997 die verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für<br />

die Erhebung der Vermögensteuer weggefallen.<br />

In den tagespolitischen Diskussionen taucht das Thema<br />

Vermögensteuer gelegentlich immer wieder auf, sodass<br />

nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Gesetzgeber<br />

eine entsprechende Wiedereinführung der Vermögensteuer<br />

beschließt.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

175<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

IV. Steuerliche Auswirkungen bei Beendigung<br />

der Kapitalanlage<br />

<strong>1.</strong> Private Veräußerungsgewinne<br />

Private Veräußerungsgewinne im Immobilienbereich lösen<br />

nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich keine Einkommensbesteuerung<br />

aus, sofern der Anteil an der Fondsgesellschaft<br />

im steuerlichen Privatvermögen gehalten wird<br />

und die zehnjährige Haltefrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1<br />

EStG abgelaufen ist.<br />

Dabei gilt die Zehnjahresfrist als maßgebliche Haltedauer<br />

für<br />

▪ die Immobilien auf Ebene der Objektgesellschaften 1<br />

und 2,<br />

▪ die Anteile an den Objektgesellschaften 1 und 2 auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft,<br />

▪ für den Anteil beim Beteiligten.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt konzeptionsgemäß<br />

keine Veräußerung der Anteile an den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 innerhalb von zehn Jahren ab dem Erwerb.<br />

Es ist auch keine Veräußerung einer oder mehrerer der<br />

zehn Immobilien durch die Objektgesellschaft 1 oder der<br />

im Laufe des Jahres 2012 geplanten weiteren Immobilieninvestition<br />

durch die Objektgesellschaft 2 innerhalb von<br />

zehn Jahren ab dem jeweiligen Erwerb vorgesehen.<br />

Eine – grundsätzlich mögliche – Veräußerung der Fondsanteile<br />

vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist durch<br />

einzelne Direktkommanditisten bzw. Treugeber würde Einkommensteuer<br />

auf einen eventuellen Veräußerungsgewinn<br />

auf deren persönlicher Ebene auslösen.<br />

Ein konzeptionsgemäß nicht vorgesehener Veräußerungsgewinn<br />

würde zu sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG<br />

führen, sofern nicht vorrangig ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

vorliegt. Der Veräußerungsgewinn ermittelt<br />

sich dabei gemäß § 23 Abs. 3 EStG als Differenz<br />

zwischen Veräußerungspreis einerseits und den um die<br />

geltend gemachten Abschreibungen geminderten (bei<br />

Immobilien) Anschaffungs­ bzw. Herstellungskosten und<br />

den Verkaufskosten andererseits.<br />

176 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

Soweit hierbei die Freigrenze pro Kalenderjahr in Höhe<br />

von 600 € nicht überschritten wird, bleiben Veräußerungsgewinne<br />

komplett steuerfrei.<br />

Es ist nicht vorhersehbar, ob diese Steuerfreiheit nach<br />

Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist auch dann noch<br />

gilt, wenn es tatsächlich zu einer Veräußerung der Immobilien<br />

kommt. In den tagespolitischen Diskussionen tauchen<br />

immer wieder Vorschläge auf, die eine generelle Versteuerung<br />

von Veräußerungsgewinnen auf Immobilien vorsehen,<br />

sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der<br />

Gesetzgeber eine entsprechende Regelung beschließt.<br />

Auch durch das Verschenken von Fondsanteilen (vgl.<br />

sonach IV.3.) kann unter Umständen ein privates Veräußerungsgeschäft<br />

ausgelöst werden. Dies ist der Fall, wenn<br />

mit dem Fondsanteil entweder eine Beteiligungsfinanzierung<br />

mit übertragen wird oder aber den in dem Fondsanteil<br />

repräsentierten anteiligen Vermögenspositionen<br />

auch anteilige Verbindlichkeiten (der Fondsgesellschaft)<br />

gegenüberstehen. Insoweit liegt dann ein sog. teilentgeltliches<br />

Geschäft vor, wodurch der Schenker ein (anteiliges)<br />

privates Veräußerungsgeschäft tätigt und für den Erwerber<br />

eine neue Zehnjahresfrist in Gang gesetzt wird.<br />

2. Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung gilt<br />

als überschritten, soweit die Voraussetzungen für die<br />

Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegen.<br />

Zur Abgrenzung zwischen noch zulässiger privater Vermögensverwaltung<br />

und gewerblichem Grundstückshandel<br />

hat sich in der Rechtssprechung und Finanzverwaltungsmeinung<br />

die sog. Drei­Objekt­Grenze herausgebildet.<br />

Danach ist es grundsätzlich für die Annahme einer privaten<br />

Vermögensverwaltung unschädlich, wenn innerhalb<br />

von fünf Jahren nicht mehr als drei Objekte errichtet, erworben<br />

bzw. modernisiert und wieder veräußert werden. Bei<br />

mehr als drei Objektveräußerungen in einem Zeitraum von<br />

fünf bis zehn Jahren müssen weitere Umstände hinzutreten,<br />

die den Schluss auf eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht<br />

und damit das Vorliegen eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels zulassen. Die Drei­Objekt­<br />

Grenze hat jedoch nur indizielle Bedeutung, die widerlegt<br />

werden kann. Es ist grundsätzlich eine Gesamtwürdigung


aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen und auf das<br />

Gesamtbild abzustellen.<br />

Bei der Beurteilung der Drei­Objekt­Grenze ist sowohl<br />

die Ebene der Fondsgesellschaft als auch die Ebene des<br />

einzelnen Anlegers zu berücksichtigen.<br />

Eine Immobilienveräußerung durch die Objektgesellschaften<br />

1 oder 2 oder eine Anteilsveräußerung an diesen<br />

Gesellschaften durch die Fondsgesellschaft ist nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung beim Direktkommanditisten/Treugeber<br />

mitzuzählen, wenn<br />

▪ dieser an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 %<br />

beteiligt ist oder<br />

▪ der Verkehrswert seines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

mehr als 250.000 € beträgt oder<br />

▪ der Verkehrswert seines Anteils an dem veräußerten<br />

Grundstück mehr als 250.000 € beträgt (vgl. BMF­<br />

Schreiben vom 26.03.2004, BStBl. 2004 II, S. 434 ff.).<br />

Da die Objektgesellschaft 1 konzeptionsgemäß zehn<br />

Immobilien erworben hat, kann eine Anteilsveräußerung<br />

an der Objektgesellschaft 1 durch die Fondsgesellschaft<br />

bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen zu<br />

einem gewerblichen Grundstückshandel führen, vgl.<br />

„Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“.<br />

Gleiches gilt für eine Anteilsveräußerung an der Objektgesellschaft<br />

2 durch die Fondsgesellschaft, falls diese mehr<br />

als drei Immobilien erwirbt.<br />

Weil aber beabsichtigt ist, sowohl sämtliche Immobilien<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2 als auch die Beteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften 1 und 2 durch<br />

die Fondsgesellschaft länger als zehn Jahre zu halten,<br />

dürfte sich für den Direktkommanditisten/Treugeber das<br />

Pro blem des gewerblichen Grundstückshandels aufgrund<br />

von Veräußerungsvorgängen auf Gesellschaftsebene<br />

nicht ergeben.<br />

Auch eine Veräußerung des Fondsanteils durch einen<br />

Direktkommanditisten/Treugeber stellt bei Überschreiten<br />

von mindestens einem der drei vorstehenden Größenmerkmale<br />

eine anteilige Grundstücksveräußerung dar.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Dem anteilsveräußernden Gesellschafter wird dabei die<br />

Anzahl der von der Fondsgesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar (über die Objektgesellschaften 1 und 2) gehaltenen<br />

Immobilien zugerechnet.<br />

Da bereits die Objektgesellschaft 1 konzeptionsgemäß<br />

zehn Immobilien erwerben wird, hätte die Anteilsveräußerung<br />

– bei Überschreiten eines der beiden erstgenannten<br />

Größenmerkmale – gleichzeitig ein Überschreiten der<br />

Drei­Objektgrenze zur Folge.<br />

Daher ist den Direktkommanditisten/Treugebern generell<br />

zu raten, Fondsanteilsübertragungen frühestens nach einer<br />

Haltedauer von zehn Jahren vorzunehmen.<br />

In jedem Fall, d. h. unabhängig von der Beteiligungshöhe<br />

und Beteiligungsdauer an der Fondsgesellschaft, wird<br />

dringend empfohlen, bei einer beabsichtigten Fondsanteilsübertragung<br />

zuvor den persönlichen Steuerberater zu<br />

kontaktieren.<br />

3. Erbschaft­ und Schenkungsteuer<br />

Die Übertragung eines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

im Wege des Erbfalls oder einer Schenkung unterliegt der<br />

Erbschaft­ bzw. Schenkungsteuer.<br />

Auf jeden Direktkommanditisten entfällt entsprechend seiner<br />

Beteiligungsquote ein Anteil am Vermögen und den<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft und damit mittelbar<br />

am Vermögen und den Verbindlichkeiten der Objektgesellschaften<br />

1 und 2.<br />

Das Verfahren zur Wertermittlung (Vergleichswert­,<br />

Ertragswert oder Sachwertverfahren) für Immobilienvermögen<br />

richtet sich nach der Grundstücksart. Die Grundstücke<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2 sind danach als<br />

sog. Geschäftsgrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6<br />

BewG) einzustufen, deren Wert sich aus dem Bodenwert<br />

einerseits und dem Gebäudewert andererseits zusammensetzt.<br />

Der Bodenwert (§ 179 BewG) wird auf Basis<br />

der Bodenrichtwerte ermittelt. Für die Gebäude ist ein<br />

Ertragswert (§ 185 BewG) ausgehend vom Rohertrag des<br />

Gebäudes (insb. vereinbarte Netto­Kaltmiete) abzüglich<br />

Bewirtschaftungskosten (nicht umlagefähige Kosten und<br />

Mietausfallwagnis) und Bodenwertverzinsung (auf Basis<br />

des Liegenschaftszinses der Wertverordnung) zu ermitteln.<br />

Aus der Kapitalisierung (Vervielfältiger gem. Anlage<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

177<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

21 zum BewG in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer<br />

gem. Anlage 22 zum BewG) dieses Wertes ergibt<br />

sich schließlich der Gebäudeertragswert. Sollte sich aus<br />

diesem Bewertungsverfahren allerdings ein über dem tatsächlichen<br />

Verkehrswert liegender Gebäudeertragswert<br />

errechnen, kann der Steuerpflichtige den Nachweis eines<br />

niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG) führen.<br />

Zur Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommene<br />

Darlehen können bei der Erbschaftsteuer im Rahmen der<br />

Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs in vollem Umfang<br />

zum Abzug gebracht werden. Dies gilt sowohl für Darlehen,<br />

die die Fondsgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften<br />

1 und 2 zur Finanzierung ihrer Vermögenswerte<br />

aufgenommen haben, als auch für persönliche Darlehen<br />

des Gesellschafters zur Finanzierung seiner Einlageverpflichtung<br />

an der Fondsgesellschaft, soweit diese dem<br />

Immobilienbereich zuzurechnen sind.<br />

Aufgrund der verkehrswertnahen Immobilienbewertung<br />

wird ein sog. Minusvermögen nur noch in seltenen Ausnahmefällen<br />

möglich sein.<br />

Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer ist bei Erwerb unter<br />

Lebenden ein Abzug von Fremdmitteln zur Finanzierung<br />

der Vermögenswerte nicht in voller Höhe möglich. Vielmehr<br />

ist die Schenkung von Anteilen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds als sog. gemischte Schenkung zu beurteilen.<br />

Dies bedeutet, dass der Vermögensübergang in<br />

einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten<br />

ist. Der Erwerb ist dabei in Höhe der übernommenen<br />

Schulden als entgeltlich anzusehen. Nur der auf<br />

den unentgeltlichen Teil entfallende Wert unterliegt der<br />

Schenkungsteuer. Hinsichtlich des entgeltlichen Teils wird<br />

auf die Ausführungen im Abschnitt IV.<strong>1.</strong> verwiesen.<br />

Erbschaftsteuerlich war bislang nach Ansicht der Finanzverwaltung<br />

zu unterscheiden, ob ein direkt gehaltener<br />

Kommanditanteil verschenkt bzw. vererbt wurde oder ob<br />

die Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft über<br />

eine Treuhänderin gehalten und zivilrechtlich lediglich der<br />

Herausgabeanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin<br />

verschenkt bzw. vererbt wurde. Diese Auffassung hat<br />

die Finanzverwaltung jedoch wieder aufgegeben (vgl.<br />

Erlass des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom<br />

16.09.2010). Erbschaft­ und schenkungsteuerlich werden<br />

178 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

Treugeber und Kommanditisten somit also wieder gleich<br />

behandelt.<br />

Die angelegte Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften 1 und 2 ist mit ihrem Nennwert<br />

zu bewerten.<br />

Stille Beteiligungen sind nach Auffassung der Anbieterin<br />

grundsätzlich mit dem Nennwert in Ansatz zu bringen.<br />

Ob die Schenkung von Direktkommandit­ und Treugeberanteilen<br />

oder Stillen Beteiligungen nach derzeit geltender<br />

Rechtslage im jeweiligen Einzelfall überhaupt zu<br />

einer Erbschaft­ oder Schenkungsteuerbelastung führt,<br />

kann nicht generell beurteilt werden, da diese Frage von<br />

einer Reihe individueller Faktoren abhängt (z. B. Verwandtschaftsgrad,<br />

Freibetrag, erhaltene Vorschenkungen, Steuerklasse,<br />

etc.). Bei geplanten Schenkungen sollte sich der<br />

Anleger daher im Vorfeld mit seinem steuerlichen Berater<br />

zur Beurteilung der jeweiligen steuerlichen Folgen in Verbindung<br />

setzen.<br />

4. Beendigung der Stillen Gesellschaft<br />

Die Beendigung der Stillen Gesellschaft kommt in Form<br />

der Kündigung oder aufgrund einer Veräußerung in<br />

Betracht.<br />

Die bloße Einlagenrückzahlung nach Kündigung ist nicht<br />

steuerbar; selbiges gilt, soweit der Veräußerungserlös den<br />

Nennbetrag der Beteiligung nicht übersteigt.<br />

Bei einem den Nennbetrag der Stillen Beteiligung übersteigenden<br />

Veräußerungserlös unterliegen die Mehrerlöse<br />

der Besteuerung als laufende Kapitaleinkünfte und<br />

zwar unabhängig von Haltefristen. Die Besteuerung im<br />

Privatvermögen erfolgt zu dem pauschalen Steuersatz von<br />

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuerveranlagung, nicht hingegen im<br />

Wege des Abgeltungsverfahrens.<br />

V. Abschließende Hinweise<br />

Grundlage für die steuerlichen Ansätze ist die aktuelle<br />

Rechtslage unter ergänzender Einbeziehung bereits<br />

bekannter voraussichtlicher Änderungen.


Die Anbieterin kann keine Gewähr dafür übernehmen,<br />

dass die derzeit geltenden Steuergesetze, die Finanzverwaltungsauffassung<br />

sowie die Steuerrechtsprechung in<br />

der Zukunft unverändert fortbestehen.<br />

Die Anbieterin hat ihre steuerlichen Ausführungen im<br />

Wesentlichen auf die Regelungen im 5. Bauherrenerlass<br />

gestützt. Weiterhin wurde unterstellt, dass die Zuordnung<br />

sämtlicher Werbungskosten zu den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung möglich ist. Nach Kenntnis<br />

der Anbieterin gibt es gegenwärtig noch keine Rechtsprechung<br />

zu vergleichbaren Fondskonzepten.<br />

Die endgültige Anerkennung abzugsfähiger Werbungskosten<br />

wird letztendlich von den Finanzbehörden im<br />

Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfungen bei der<br />

Fondsgesellschaft sowie den Objektgesellschaften 1<br />

und 2 entschieden. Trotz sorgfältiger Ausarbeitung durch<br />

die Anbieterin können abweichende Festsetzungen der<br />

Werbungskosten durch die Finanzbehörden bzw. abweichende<br />

Beurteilungen einzelner Sachverhalte nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter „Wesentliche<br />

tatsächliche und rechtliche Risiken“, S. 28 f. verwiesen.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

09.0<br />

179<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Bis Ende 2012 sollen alle Fondsimmobilien des<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 gebaut, bezogen<br />

und übernommen werden.<br />

180 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

09.0


Bautechnische Daten<br />

10.0<br />

Bautechnische Daten<br />

10.1 Buttenheim 182<br />

10.2 Marktleuthen 183<br />

10.3 Mömbris 184<br />

10.4 Traitsching 190<br />

10.5 Otterberg 191<br />

10.6 Haßloch 193<br />

10.7 Lemberg 196<br />

10.8 Mommenheim 197<br />

10.9 Lebach 198<br />

10.10 Goch 199<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.0<br />

181<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.1<br />

Buttenheim<br />

Adresse Netto<br />

Am Strauch 13, 96155 Buttenheim<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Hlz­Planziegel, d = 30 cm mit 2­lagigem Kalkzementputz, Wände, Pfeiler,<br />

Stützen d = 24cm mit 2­lagigem Kalkzementputz im Wandbereich eingelassen ins Mauerwerk, innenseitig<br />

vorlagenfrei<br />

Fassade: weißer Außenputz, grauer Sockel, Giebel mit Aluform Siding Paneel­Verkleidung, Schaufenster<br />

thermisch getrennte Aluminiumrahmenkonstruktion, Kunststofffenster weiß mit Einbruchsicherung, Außentür Anlieferung<br />

zweiflügelige, doppelwandige Stahltür<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelbrettbinder<br />

Dachform: Pultdach, Satteldach<br />

Dachneigung: 6° Pultdach, Satteldach 19°<br />

Dacheindeckung: Pultdach Blechdach, Satteldach mit Beton­ oder Tondachpfannen<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

182 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, innere Türanlage als elektrischen Rollladen, Türen Automatikschiebetüren,<br />

Türluftschleieranlage<br />

Decke: abgehängte MF­Decken, Stahlbetondecke<br />

Fußbodenaufbau: Estrich, Feinsteinzeug inkl. Fliesensockel, PVC, Fliesen<br />

Innenwände: und Säulen glatt verputzt mit waschfestem Dispersionsanstrich, teilw. raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Stahlumfassungszargen, kunststoffbeschichtet, Abtrennung Backshop elektr. Rollladen<br />

Wärmeerzeugung/Lüftung: Stadt­/Erdgas­ Brennwertanlage, 49 kW, Kaminanlage als Luftabgassystem<br />

Edelstahl<br />

Heizleitungen im abgehängten Deckenbereich, weitere Verteilungen unter Putz<br />

Verkaufsraum: Deckenlufterhitzer in Verbindung mit freier Belüftung, mind. 2 Außenluftventilatoren<br />

Windfang/Lager: Türluftschleieranlage, Lager Lufterhitzer<br />

Backshop­, Neben­ u. Sozialräume: Kompaktheizkörper, Thermostatventile<br />

Warmwasserversorgung: Warmwasserspeicher<br />

Sanitär Sanitär­Einrichtungsgegenstände: nach Mietervorgaben<br />

Leitungsverlegung: im abgehängten Deckenbereich<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Elektroinstallation: in Unterputzausführung, im Aktenraum Brüstungskanal<br />

Innenbeleuchtung: Lichtbänder mit Seilabpendelung im Verkaufsraum, freistrahlende Leuchtstofflampen für<br />

Nebenräume und Lager<br />

Außenbeleuchtung: Lichtmasten, am Gebäude freistrahlende Leuchtstofflampen<br />

Fahrstraßen Pflaster mit Micro­Fase, Parkplätze mit Beton­Pflaster o. Drainpflaster, Fahrgassen grau, Parkplätze<br />

anthrazit, Stellplatzmarkierung weiße durchgefärbte Pflastersteine, Grundstücksgrenzen mit Bordsteinen


Marktleuthen<br />

Adresse Netto<br />

Kornbergstraße 2, 95168 Marktleuthen<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Bautechnische Daten<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Hlz­Planziegel, d = 30 cm mit 2­lagigem Kalkzementputz, Wände, Pfeiler,<br />

Stützen d = 24cm mit 2­lagigem Kalkzementputz im Wandbereich eingelassen ins Mauerwerk, innenseitig<br />

vorlagenfrei<br />

Fassade: weißer Außenputz, grauer Sockel, Giebel mit Aluform Siding Paneel­Verkleidung, Schaufenster<br />

thermisch getrennte Aluminiumrahmenkonstruktion, Kunststofffenster weiß mit Einbruchsicherung, Außentür Anlieferung<br />

zweiflügelige, doppelwandige Stahltür<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelbrettbinder<br />

Dachform: Pultdach, Satteldach<br />

Dachneigung: 6° Pultdach, Satteldach 19°<br />

Dacheindeckung: Pultdach Blechdach, Satteldach mit Beton­ oder Tondachpfannen<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, innere Türanlage als elektrischen Rollladen, Türen Automatikschiebetüren,<br />

Türluftschleieranlage<br />

Decke: abgehängte MF­Decken, Stahlbetondecke<br />

Fußbodenaufbau: Estrich, Feinsteinzeug inkl. Fliesensockel, PVC, Fliesen<br />

Innenwände: und Säulen glatt verputzt mit waschfestem Dispersionsanstrich, teilw. raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Stahlumfassungszargen, kunststoffbeschichtet, Abtrennung Backshop elektr. Rollladen<br />

Heizung/Lüftung: Stadt­/Erdgas­ Brennwertanlage, 49 kW, Kaminanlage als Luftabgassystem Edelstahl<br />

Heizleitungen im abgehängten Deckenbereich, weitere Verteilungen unter Putz<br />

Verkaufsraum: Deckenlufterhitzer in Verbindung mit freier Belüftung, mind. 2 Außenluftventilatoren<br />

Windfang/Lager: Türluftschleieranlage, Lager Lufterhitzer<br />

Backshop­, Neben­ u. Sozialräume: Kompaktheizkörper, Thermostatventile<br />

Warmwasserversorgung: Warmwasserspeicher<br />

Sanitär Sanitär­Einrichtungsgegenstände: nach Mietervorgaben<br />

Leitungsverlegung: im abgehängten Deckenbereich<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Elektroinstallation: in Unterputzausführung, im Aktenraum Brüstungskanal<br />

Innenbeleuchtung: Lichtbänder mit Seilabpendelung im Verkaufsraum, freistrahlende Leuchtstofflampen für<br />

Nebenräume und Lager<br />

Außenbeleuchtung: Lichtmasten, am Gebäude freistrahlende Leuchtstofflampen<br />

Fahrstraßen Pflaster mit Micro­Fase, Parkplätze mit Beton­Pflaster o. Drainpflaster, Fahrgassen grau, Parkplätze<br />

anthrazit, Stellplatzmarkierung weiße durchgefärbte Pflastersteine, Grundstücksgrenzen mit Bordsteinen<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.2<br />

183<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.3<br />

Mömbris<br />

Adresse Rewe, Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente, Bodenplatte Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Stahlbeton­Stützenkonstruktion mit Ausfachungen in Mauerwerk­Poroton 30 cm, Innenwände<br />

Mauerwerk­Poroton 24 cm, Trennwand zw. REWE­ u. Getränkemarkt: Brandwand KS 24 cm<br />

Fassade: Teilbereiche mit horizontal verlegten Aluminium­Wellprofiltafeln, übrige Flächen in Sichtbeton bzw.<br />

Mauerwerk mit zweilagigem Putz, 30cm Sockel in Waschputz, Schaufenster­ und Fensteranlagen pulverbeschichtete<br />

Aluminiumrahmenkonstruktion<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder<br />

Dachform: Satteldach mit Attikaausbildung<br />

Dachneigung: ca. 5°<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“ bzw. Sandwichelemente<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

184 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, Automatikschiebetüren mit Flucht­ und Rettungswegzulassung, Außentüren als<br />

doppelwandige, wärmegedämmte, schwellenlose, verzinkte Stahltüren<br />

Decken: Abhangdecken aus Gipskarton, teilweise Sandwich­ oder Rasterdecke, Stahlbetondecke mit abgehängter<br />

Mineralfaserdecke im Marktleiterbüro<br />

Fußboden/Bodenbelag: überwiegend keramische Bodenfliesen/Feinsteinzeug mit umlaufendem Fliesensockel,<br />

Technikräume mit Zementestrich und ölfester Betonfarbe<br />

Wände: glatt verputzt mit Dispersionsanstrich wisch­ und waschfest, teilweise raumhoch gefliest, im Warenlager<br />

Trennung durch demontier­ und wiedermontierbares raumhohes Trenngitter<br />

Holzleimbinder und Pfetten farblos lasiert<br />

Wärme­/ Kälteversorgung: in den Verkaufsflächen mehrere VRV/F­Klimaanlagen mit Wärmepumpenfunktion,<br />

Abwärme aus Gewerbekälteanlage zur Beheizung der Verkaufsfläche, Wärmeversorgung der statischen Heizkörper<br />

über Gasbrennwertkessel, Backshop mit Abluftanlage, Fleischvorbereitung mit Zuluftanlage, WC­ und<br />

Nebenräume mit raumlufttechnischen Anlagen<br />

Türluftschleier im Ein­ und Ausgangsbereich mit thermostatischer Ausblastemperaturregelung<br />

Sanitär Warmwasserversorgung dezentral über Elektrowarmwasserbereiter<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutzanlage<br />

Elektronetz als TN­S­System<br />

Beleuchtung: nach Beleuchtungsplan über DDC­System und Kabel mit Stecksystem<br />

Kundenparkplätze, Anlieferung ungefaste Betonformsteine, Markierungen mit dauerhaftem Anstrich


Mömbris<br />

Adresse dm Drogerie, Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Bautechnische Daten<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Mauerwerk­Poroton 30 cm, Innenwände Mauerwerk­Poroton 24 cm, Stützen<br />

und Pfeiler Stahlbeton<br />

Fassade: Schaufenster Wärmeschutz­Isolierverglasung mit Folienbeklebung, Rahmen in Weißaluminium,<br />

Glasvordach mind. 2,50 m Ausladung, Sonnenschutz möglichst außen liegend, vertikale Anbringung als<br />

Lamellenjalousie oder Kastenmarkise, Fenster in Kunststoff oder Aluminium, Außentüren: WK 3 doppelwandige<br />

Metalltüren ohne Schwelle, alle Türen mit Edelstahltürbeschlägen<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder<br />

Dachform: Flachdach mit Attikaausbildung<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: automatische Ganzglasschiebetür, Türluftschleier über der Eingangstür<br />

Decke: Verkaufsraum: Abhangdecken aus Gipskarton mit verzinkten CD­Deckenprofilen, umlaufende Schattenfuge,<br />

verspachtelt in Q3 Qualität, integrierte Lichtfeldkästen<br />

Lager: Mineralfaserdecke<br />

Wände/Stützen: Verkaufsraum Putz Spachtelung Q3 ohne Vorsprünge, Lager, Sozialräume gemauert, verputzt<br />

mit Spachtelung Q2, Abtrennung Nachtlager durch Sektionaltor<br />

Wände und Decken reinweiß, scheuerbeständige Dispersionsfarbe, WC´s raumhoch gefliest mit glasierter<br />

Steinzeugfliese<br />

Fußboden/Bodenbelag: schwimmender Estrich, Wärmedämmung und Dampfsperre, PVC­Bodenbelag, WC’s<br />

Steinzeug­glasierte Fliesen R 10<br />

Wärmeerzeugung: Brennwertkessel bei Gasversorgung, Verkaufsraum mit Radialvektoren mit Axial­Thermostatventilen,<br />

Lager mit Plattenheizkörper<br />

Lüftungsanlage: Ventilatoren, Außenluftfilter, Cu­Al­Heizregister, Zu­ und Abluftauslass im Verkaufsraum, Be­ und<br />

Entlüftung Lager und Aktenraum, Entlüftung innen liegender Räume mit Einzellüftern, Türluftschleier über der<br />

Eingangstür<br />

Klimaanlage: Inverteranlage Kühlung/Heizung (optional zuschaltbar) mit Deckenkassetten, quadratisch<br />

4­seitig ausblasend<br />

Sanitär Standard­Ausstattung<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung<br />

befestigte Flächen in schwerlasttauglicher Beton­Verbundsteinpflasterung, ungefast, im Bereich der Parkplätze<br />

Hochbordsteine<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.3<br />

185<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.3<br />

Mömbris<br />

Adresse TEDi<br />

Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Mauerwerk­Poroton 30 cm, Stützen und Pfeiler Stahlbeton, Brandwand 24 cm<br />

KS­Mauerwerk F90­A<br />

Fassade: verputzt mit Anstrich, Schaufenster/Fenster: wärmegedämmte, thermisch getrennte Leichtmetallkonstruktion,<br />

pulverbeschichtet, Vordach über gesamte Frontbreite, Außentüren Stahltüren<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder (Gang Nail) B2<br />

Dachform: Flachdach mit Attikaausbildung<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

186 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, zweiflügelige Drehflügeltür, Türluftschleieranlage, deckenbündig<br />

Decke: abgehängte Mineralfaserdecke, flächenbündig mit Tragschienen<br />

Fußboden/Bodenbelag: Verkaufsraum Teppichboden Nadelflies, PVC­Fußleiste, Nebenräume und WC­Anlagen<br />

keramischer Bodenbelag<br />

Wände: Leichtbauwände doppelt beplankt, glatt verputzt mit Raufasertapete, zweifach mit Latexfarbe seidenglänzend<br />

gerollt, Innentüren kunststoffbeschichtete Holztüren<br />

Wärmeerzeugung: Heiztherme mit Erdgas, statische Heizkörper in den Nebenräumen, Verkaufsraum über<br />

Deckenluftheizgeräte, Frischluft durch Außenluftgeräte, Deckenluftwärmer im Umluftbetrieb, Abluft über Dachventilatoren,<br />

Türluftschleieranlage, deckenbündig<br />

Sanitär Standard­Ausstattung<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung Verkaufsraum Einbauleuchten<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach Erfordernis<br />

Verbundpflaster oder Asphalt


Mömbris<br />

Adresse NKD<br />

Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Bautechnische Daten<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Mauerwerk­Poroton 30 cm, Stützen und Pfeiler Stahlbeton, Brandwand<br />

24 cm KS­Mauerwerk F90­A<br />

Fassade: Wärmedämmung und Anstrich, Vordach über die gesamte Front, Isolierverglasung, Dreh­, Kippfenster,<br />

teilw. vergittert bzw. einbruchhemmend, Außentüren Metalltüren geeignet für Palettenbefahrung<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder (Gang Nail) B2<br />

Dachform: Flachdach mit Attikaausbildung<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: Automatische Schiebetür mit Türluftschleieranlage energetisch optimiert u. geräuscharm<br />

Decke: abgehängte Mineralfaserdecke<br />

Fußboden/Bodenbelag: PVC, Untergrund gespachtelt geschliffen, Sanitärräume Fliesen<br />

Wände/Stützen: glatt verputzt, Anstrich mit waschfester Dispersionsfarbe, Sanitärräume raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Metallzarge<br />

Wärmeerzeugung: Gasbrennwert­Heiztherme o. Heizkessel mit Ölgasbrenner<br />

Lüftung/Kühlung: Verkaufsraum dezentrale Deckenluftgeräte inkl. Sekundärgeräte, vorbereitet für Kühlung über<br />

Kaltwasser­Erzeuger, Abluft über Dachventilatoren, WC­Anlagen, Nebenräume mit mechanischer o. natürlicher<br />

Lüftung, Türluftschleieranlage energetisch optimiert u. geräuscharm<br />

Sanitär Standard­Ausstattung<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung: Regelung über mechanische Zeitschaltuhr, Büro/Aufenthaltsraum Einbaurasterleuchten, Lager­,<br />

Nebenräume und Warenannahmebereich Langfeldleuchten,<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach Erfordernis<br />

Verbundpflaster oder Asphalt<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.3<br />

187<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.3<br />

Mömbris<br />

Adresse Takko<br />

Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Mauerwerk­Poroton 30 cm, Stützen und Pfeiler Stahlbeton, Brandwand 24<br />

cm KS­Mauerwerk F90­A<br />

Fassade: Schaufenster thermisch getrennte Aluprofilrahmen, Isolierverglasung, Vordach, Außentüren einbruchhemmende<br />

Stahltüren<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder (Gang Nail) B2<br />

Dachform: Flachdach mit Attikaausbildung<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

188 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, Automatiktür, Torluftschleier oberhalb Türanlage<br />

Decke: abgehängte Mineralfaserdecke<br />

Fußboden/Bodenbelag: schwimmender Zementestrich, Oberboden schwimmend verlegter Laminatboden auf<br />

PE­Folie und Trittschalldämmung, Nebenräume keramischer Bodenbelag Feinsteinzeug R 10<br />

Wände: innen glatt verputzt, Türen schichtstoffbeschichtet, Drückergarnituren Edelstahl<br />

Wärmeerzeugung: Kühlung und Beheizung über Wärmepumpe mit variablem Kältevolumen inkl. Außeneinheit<br />

und Kassettengeräten in der Decke<br />

Lüftung: Abluft­ und Frischluft über verzinkte Wickelfalzrohre und Wärmetauschergeräte, Innengeräte oberhalb<br />

abgehängter Decke, Torluftschleier oberhalb Türanlage<br />

Sanitär Standard­Ausstattung, Personalaufenthaltsraum mit Untertischboiler<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung über Einbaustrahler ­ Stromschiene und Strahler<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach Erfordernis<br />

Verbundpflaster oder Asphalt


Mömbris<br />

Adresse Deichmann<br />

Gewerbegebiet Klinger, 63776 Mömbris<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Mauerwerk­Poroton 30 cm, Stützen und Pfeiler Stahlbeton, Brandwand 24<br />

cm KS­Mauerwerk F90­A<br />

Fassade: Schaufensteranlage raumhoch, Glasvordach ca. 2 m Ausladung, Fenstervergitterung an Personal­,<br />

WC­ und Lagerräumen<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder (Gang Nail) B2<br />

Dachform: Flachdach mit Attikaausbildung<br />

Dacheindeckung: Wärmedämmung und Dachfolie als „harte Bedachung“<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Sanitär<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Bautechnische Daten<br />

Zugang: elektrische Schiebetür mit Fluchtwegfunktion inkl. beheizte Luftschleieranlage angeschlossen an<br />

Wärmepumpenanlage<br />

Decke: Abhangdecken aus Gipskarton mind. B1, strukturierte Oberfläche, sichtbare Deckenschiene<br />

Fußboden/Bodenbelag: wärmegedämmter Fußbodenaufbau mit Trennschicht, Verkaufsraum Bodenbelag<br />

mit Kunststoffnutzschicht bzw. Laminat, Lager­ und Personalbereich PVC­Belag und ­Fußleisten, WC­Anlagen<br />

keramischer Bodenbelag<br />

Innenwände: glatt verputzt mit Binderanstrich, bodenbündige WC­Anlagen­Verfliesung der Wände bis Türhöhe<br />

Wärmeerzeugung/Lüftung: Inverter­Wärmepumpenanlage nach Direktverdampfungsprinzip in Verbindung mit<br />

einer Lüftungsanlage mit Wärme­ und Feuchterückgewinnung<br />

Langfeldleuchten auf Tragschiene mit Lochblechreflektor, umlaufendes Lichtband, Ein­ und Aufbaustrahler,<br />

Pendelleuchten<br />

Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach Erfordernis<br />

Verbundpflaster oder Asphalt<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.3<br />

189<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.4<br />

Traitsching<br />

Adresse Netto<br />

Chamerstr. 46, 93455 Traitsching<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Hlz­Planziegel, d=30cm mit 2­lagigem Kalkzementputz, Wände, Pfeiler,<br />

Stützen d = 24cm mit 2­lagigem Kalkzementputz im Wandbereich eingelassen ins Mauerwerk, innenseitig<br />

vorlagenfrei<br />

Fassade: weißer Außenputz, grauer Sockel, Giebel mit Aluform Siding Paneel­Verkleidung, Schaufenster<br />

thermisch getrennte Aluminiumrahmenkonstruktion, Kunststofffenster weiß mit Einbruchsicherung, Außentür Anlieferung<br />

zweiflügelige, doppelwandige Stahltür<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelbrettbinder<br />

Dachform: Pultdach, Satteldach<br />

Dachneigung: 6° Pultdach, Satteldach 19°<br />

Dacheindeckung: Pultdach Blechdach, Satteldach mit Beton­ oder Tondachpfannen<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

190 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, innere Türanlage als elektrischen Rollladen, Türen Automatikschiebetüren,<br />

Türluftschleieranlage<br />

Decke: abgehängte MF­Decken, Stahlbetondecke<br />

Fußbodenaufbau: Estrich, Feinsteinzeug inkl. Fliesensockel, PVC, Fliesen<br />

Innenwände: und Säulen glatt verputzt mit waschfestem Dispersionsanstrich, teilw. raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Stahlumfassungszargen, kunststoffbeschichtet, Abtrennung Backshop elektr. Rollladen<br />

Wärmeerzeugung/Lüftung: Stadt­/Erdgas­ Brennwertanlage, 49 kW, Kaminanlage als Luftabgassystem<br />

Edelstahl<br />

Heizleitungen im abgehängten Deckenbereich, weitere Verteilungen unter Putz<br />

Verkaufsraum: Deckenlufterhitzer in Verbindung mit freier Belüftung, mind. 2 Außenluftventilatoren<br />

Windfang/Lager: Türluftschleieranlage, Lager Lufterhitzer<br />

Backshop­, Neben­ u. Sozialräume: Kompaktheizkörper, Thermostatventile<br />

Warmwasserversorgung: Warmwasserspeicher<br />

Sanitär Sanitär­Einrichtungsgegenstände: nach Mietervorgaben<br />

Leitungsverlegung: im abgehängten Deckenbereich<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Elektroinstallation: in Unterputzausführung, im Aktenraum Brüstungskanal<br />

Innenbeleuchtung: Lichtbänder mit Seilabpendelung im Verkaufsraum, freistrahlende Leuchtstofflampen für<br />

Nebenräume und Lager<br />

Außenbeleuchtung: Lichtmasten, am Gebäude freistrahlende Leuchtstofflampen<br />

Fahrstraßen Pflaster mit Micro­Fase, Parkplätze mit Beton­Pflaster o. Drainpflaster, Fahrgassen grau, Parkplätze<br />

anthrazit, Stellplatzmarkierung weiße durchgefärbte Pflastersteine, Grundstücksgrenzen mit Bordsteinen


Otterberg<br />

Adresse Wasgau<br />

Gewerbestraße 2+4, 67697 Otterberg<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbetonfundamente/Bodenlatte mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen, Dämmung unterhalb<br />

Schaumgasplatten, Rampenplatte und Stützen aus Stahlbeton<br />

Tragende Bauteile: gedämmte Stahlbetonfertigteilwandplatten, Umfassungsmauern der Fleischabteilung in<br />

Kalksandstein­Vollsteinmauerwerk, tragende Innenwände in Hohlziegel­Mauerwerk Hlz 20, nichttragende<br />

Innenwände in Hohlziegel­Mauerwerk Hlz 12<br />

Fassade: Porenbeton Wandplatten vor den Stützen angeordnet, heller Anstrich zweifarbig (Alt. Sandwich<br />

Fassadenplatten dreischichtig als Stahlbetonfertigteile), teilw. Pfosten­Riegel­Fassadenelemente, beschichtet,<br />

einbrennlackiert<br />

Fenster: Aluminium­Strangpressprofil, thermisch getrennt<br />

Dach Dachtragwerk: Holz­Gang­Nail­Binder mit Laufstegen, Dachschalung und Mineralfaser­Dämmung gem. EnEv<br />

Dachneigung: 12°/30°<br />

Dachhaut: Unterspannbahn, Lattung, Stahltrapezblechelemente<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: Automatiktüranlage<br />

Decken: offene teilweise abgehängte MF­Decken über HA­Raum, Heizung, Kältemaschinen, Zigarettenlager,<br />

Nebenräume (Ablage Lager Tabak, Haustechnik, Post, Bank) Stahlbeton als Geschossdecke<br />

Innenwände: Innenputz, Unterputz einlagig Kalkzementputz, Wandfliesen weiß glänzend, in Kühlräumen<br />

Wandspaltplatten<br />

Fußboden/Bodenbelag: schwimmender Estrich, überwiegend Feinsteinzeug­Fliesen beige, teilw. Linoleumbelag<br />

bzw. Kunststoffbodenbelag<br />

Wärmeerzeugung: Zentralheizung, Gas<br />

Wasserver­ und Entsorgung:<br />

Wasser Einzelversorgung, Abwasser Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage mit Trennsystem<br />

Luftheizgeräte: im Ein­ und Ausgangsbereich Türluftschleieranlagen, Luftheizungsbe­ und Entlüftungsanlage mit<br />

Außen­ und Mischluft<br />

Raumheizflächen: Stahl­Plattenheizkörper<br />

Lüftung: Verlegung innerhalb der abgehängten Decken, Zu­ und Abluftgeräte als Kombination in Einzelbauweise<br />

inkl. Plattenwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung, Radialdachventilatoren<br />

Kälteanlage: Kühlräume für Fleisch, Wurst, Molkereiprodukte, Obst und Gemüse, Tiefkühlraum<br />

Sanitär WC­Anlagen: WC­Bereich mit Trennwandelementen ausgerüstet<br />

Ausstattung: Sanitärobjekte Sanitärkeramik, weiß glasiert, Armaturen hochglanzverchromt, bleiarm<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung: drei symmetrisch aufgeteilte Lichtband­Gruppen<br />

Bautechnische Daten<br />

Fahrbahnbereiche Asphaltdecke, Kundenparkplätze Betonsteinpflaster, DoppelT­Verbundstein in grau/anthrazit<br />

und rot, Feuerwehrzufahrt Asphalt<br />

Beleuchtung: Mastleuchten<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.5<br />

191<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.5<br />

Otterberg<br />

Adresse Penny<br />

Gewerbestraße 2+4, 67697 Otterberg<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Bodenplatte in Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Stahlbeton­Stützenkonstruktion mit Mauerwerkausfachung<br />

Fassade: zweilagiger Außenputz, Giebelverkleidung vertikal verlegte Aluminium­Wellprofiltafeln, Farbton<br />

weißaluminium<br />

Fenster/Türen: Aluminiumkonstruktion pulverbeschichtet mit Wärmeschutzverglasung<br />

Außentüren: u. Lager­ Verkaufsraum­ u. Bürotüren doppelwandig, wärmegedämmt, schwellenlos, verzinkte Stahltüren,<br />

übrige Türen Röhrenspantürblätter, Windfangtüren automatische 2­flügelige Schiebetüranlagen<br />

Dach Dachform: Satteldach<br />

Dachneigung: 22°, Dachüberstand 50 cm<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

192 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos mit Automatikschiebetüren mit Flucht­ und Rettungswegzulassung<br />

Decke: abgehängte sichtbare Konstruktion, Technikräume glatte Rigipsdecke mit Dispersionsanstrich<br />

Fußbodenaufbau: keramische Bodenfliesen in Steinzeug inkl. umlaufender Fliesensockel, Technikräume: Klinkerplatten<br />

ohne Sockel<br />

Innenwände: Kalkzementputz, Verkaufsraum mit abgeriebenem Putz in Glattstrich und Innendispersionsfarbe,<br />

wisch­ und waschfest, Betonoberflächen verspachtelt mit Anstrich, teilw. Latexüberzuganstrich, teilweise raumhoch<br />

gefliest, Lager getrennt durch demontier­ und wiedermontierbares Trenngitter<br />

Innentüren: zw. Lager­ und Verkaufsraum elektr. angetriebenes Schnelllauftor<br />

Wärmeerzeugung: als Niedertemperaturheizung über Heizkörper und Deckenlufterhitzer<br />

raumluftunabhängiger Wandbrennwertkessel mit Erdgas<br />

Lüftung: dezentrale Deckenlufterhitzer für reinen Umluftbetrieb u. Geräte für Umluft/Außenluftbetrieb unterhalb<br />

der abgehängten Decke, Abluftventilator als Radialventilator<br />

Sanitär Sanitär­Einrichtungsgegenstände: nach Mietervorgaben<br />

Eingangs­ und Rampenbereich: frostsichere selbstentleerende Außenwasserzapfstellen mit Blindabdeckung<br />

Warmwasserversorgung: dezentral, Elektro­Warmwasserspeicher<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Elektroverteilung: werkseitig vorgefertigte Verteilung<br />

Beleuchtung: auf abgehängten Montageschienen dreiphasig von Wand zu Wand<br />

Außenbeleuchtung: Lichtmasten<br />

umlaufender Gebäudeschutz aus Betonsteinplatten<br />

Anlieferung/Kundenparkplätze: ungefaste, anthrazitfarbene Betonformsteine, Kennzeichnung Stellflächen mit<br />

weißen, durchgefärbten Steinen


Haßloch<br />

Adresse Tankanlage Shell<br />

Richard­Sang­Str. 1, 67454 Haßloch<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: verstärkte wasserundurchlässige Ortbeton­Bodenplatten auf Betonbohrpfahlfundamenten aus<br />

Kopfbalken, Wärmedämmung zw. Bodenplatte und Estrich, konische Köcherfundamente<br />

Tragende Bauteile: tragende Stahlkonstruktion, geschraubte Trapezbleche bandverzinkt und bandbeschichtet<br />

Fassade: Stahlleichtbauweise mit Hohlprofilstützen und ISO­Paneelen beidseitig kunststoffbeschichtet, im<br />

Nachtschalterbereich durchschusshemmend, in der Waschhalle innenseitig PLADUR­Z mit Microprofilierung<br />

Sockelbereich 30 cm<br />

Fenster: im Nachtschalterbereich durchschusshemmend, Waschhalle VSG­Verglasung<br />

Waschhalle mit Technikraum für Waschmaschinensteuerung und Wasseraufbereitung<br />

Bautechnische Daten<br />

Dach Dachtragwerk: Hauptdach, Zwischendach zw. Shopgebäude und Tankdach als Aluminiumprofilkonstruktion<br />

Dachneigung: 2 % Gefälle<br />

Dacheindeckung: Stahlleichtbauweise mit Hohlprofilstützen und ISO­Paneelen, Dampfsperre Bitumen­Schweißbahn,<br />

Zwischendach mit Polycarbonat­Doppelstegplatten kristallklar<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: Shop­Automatiktür Aluminium matt gebürstet, 2 Sektionaltore inkl. Fluchttür als Schnelllauftore mit<br />

Elektro­Torantrieb<br />

Decke: abgehängte Mineralfaserdecke OWAcoustic, WC­Räume Gipskartondecke, Lager­ u. Technikräume<br />

ohne UH­Decken<br />

Fußboden: keramischer Fliesenbelag, Waschhalle: Klinkerfliese steinrot, rutschfest inkl. gerundeter Kehlsockel<br />

Innenwände: Trockenbauwandkonstruktion, weißer Anstrich, teilweise raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Stahlumfassungszargen, Türblatt Resopal<br />

Wärmeerzeugung: Erdgas, Neben­ und Personalräume Stahl­/Plattenheizkörper, Waschhalle Warmlufterhitzer<br />

Klimatisierung: im Shop mittels Klimagerät in Splitbauweise<br />

Sanitär Kalt­ und Warmwasserinstallation in den WC’s<br />

Abwasser Rückführung nach vorheriger Behandlung in das Kanalsystem<br />

Brauch­Wasserrückgewinnung durch Speicherbecken und Rückführung<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Shopbeleuchtung: Rastereinbauleuchten und Strahler<br />

teilw. Unterputzinstallation bzw. Kabelkanäle, Waschhalle Elektroversorgung spritzwassergeschützt, Tankdach<br />

mit Forcecourtstrahler flächenbündig mit Trapezblechverkleidung<br />

Vorwaschplatz: flüssigkeitsdichte Betonplatte, Ableitung des Oberflächenwassers über Schlammfang/Koaleszenzabscheider<br />

Fahrbahnen: mineralöldicht im Bereich der Zapfsäulen, Gehwege in Ortbeton<br />

Pflanzgebot im Randstreifen<br />

Ableitung Oberflächenwasser über Drainage<br />

Regenwasser: Dachflächen mittels Versickerungsmulde am südl. Ende d. Baugebietes, Entwässerung Fahrbahnflächen<br />

und Schmutzwasser in das Mischwasserkanalsystem<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.6<br />

193<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.6<br />

Haßloch<br />

Adresse Entertainmentcenter (Schmidt Gruppe)<br />

Richard­Sang­Str. 7, 67454 Haßloch<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Fassade: Außenverkleidung Wellblech grau, Eingangsbereich mit Vordach,<br />

Fenster: Aluminiumrahmen, Fensterbänke Aluminium oder Titanzink, Innenfensterbänke Granit<br />

Dach Dachform: Flachdach<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

194 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: Eingangstore in ALU­Konstruktion, Außentüren mit Obertürschließer<br />

Decke: abgehängte Euro­Rasterdecke Marke Odenwald<br />

Fußbodenaufbau: Teppichbodenbelag mit umlaufender Sockelleiste, teilw. Fliesen Farbton Terrakotta<br />

Innentüren: weiß, HEWI­Beschlag, PZ vorgerichtet<br />

Innenwände: Raufasertapete mit hellgetöntem Dispersions­Farbanstrich, Fliesen raumhoch mit Terrakotta­<br />

Bordüre<br />

Wärmeerzeugung: gasbefeuerte Zentral­Heizungsanlage mit Nachtabsenkung und witterungsgeführter<br />

Temperaturregelung, Niedertemperatur­Plattenheizkörper mit Thermostatregelung<br />

Lüftungsanlage: Zu­ und Abluftventilatoren mit integriertem Wärmetauscher (zus. Elektrolufterhitzer bei<br />

Spitzenbelastung)<br />

Klimatisierung: Aufstellung des Klimagerätes auf dem Dach, Klimaanlage als Wärmepumpe mit eigener<br />

Direktmessung<br />

Sanitär Sanitärobjekte Keramac Renova Nr. 1, Elektrountertischspeicher<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung: Einbauhalogenstrahler teilweise dimmbar bzw. über Bewegungsmelder, Deckenrasterleuchten im<br />

Personal­ u. Aufenthaltsraum


Haßloch<br />

Adresse Grundstück verpachtet für ein Mc Donald Restaurant<br />

Richard­Sang­Str. 1­7, 67454 Haßloch<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

Konstruktion<br />

Dach<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Sanitär<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Gebäude wurde eigenverantwortlich von Mc Donald’s erstellt, daher erfolgen keine weiteren Angaben.<br />

Bautechnische Daten<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.6<br />

195<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.7<br />

Lemberg<br />

Adresse Wasgau<br />

Pirmasenser Straße 46, Altenwoogsmühle, 66969 Lemberg<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Bodenplatte mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Wandkonstruktion: Stahlbetonstützenkonstruktion mit Ausfachungen in Mauerwerk, Umfassungsmauern der<br />

Fleischabteilung in Vollsteinmauerwerk<br />

Fassade: zweilagige Putzfassade, Oberputz als Scheibenputz, 25 cm Sockelputz<br />

Dach Dachtragwerk: Hauptbaukörper als Holzbinderkonstruktion, Dachschalung und Wärmedämmung gem. EnEv<br />

Dachneigung: ca. 5°<br />

Dachhaut: Unterspannbahn, Lattung, Stahltrapezblechelemente<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

196 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: schwellenlos mit automatischer Fluchtwegschiebetüranlage mit thermisch getrenntem Rahmen­Profilsystem,<br />

Türluftschleieranlagen<br />

Decken: abgehängte Decke OWAcoustic, Marktleiterbüro Stahlbetonmassivdecke, Technikräume Decken in F90<br />

Fußboden/Bodenbelag: Verkaufsraum: Betonwerksteinbelag 30x30 cm mit dauerhafter Imprägnierung,<br />

Sockel 80 mm, Bedien­ u. Vorbereitungsbereiche: Fliesenbelag Bewertungsgruppe R 11 mit Bodeneinläufen,<br />

Nebenräume: PVC inkl. umlaufender Sockel, WC­Anlagen: Fliesen Bewertungsgruppe R 10, Technikräume:<br />

Zement estrich mit ölfestem Anstrich<br />

Wände und Säulen: Verkaufsraum: glatt verputzt, Dispersionsanstrich wisch­ und waschfest, Nebenräume: Rauhfaser<br />

mit Latexanstrich, WC­Anlagen: Wandfliesen 15x15 cm, Technikräume: scheuerfester Dispersionsanstrich<br />

Türen, Tore, Fenster: sämtliche Türen Stahlumfassungszargen, lackierte Oberfläche, Fenster mit Kunststoffbeschichtung<br />

und abschließbare Griffoliven, einbruchsichere Verglasung, Außentüren zur Beschickung in Stahlausführung<br />

2­flügelig<br />

Wärmeerzeugung: Warmluftheizanlage (Gas) in Kombination mit statischen Heizflächen<br />

Verkaufsraum: kombiniertes Lüftungs­ und Heizungssystem, Kanalführung im Bereich des abgehängten Deckenraumes<br />

Fleisch­, Wurst­ Käseverkauf, Fleischvorbereitung und Bäckereiabteilung getrennte Zuluftanlage mit Lufterhitzer,<br />

Kälteregister und Filteranlage<br />

Ein­ und Ausgangsbereich: Türluftschleieranlagen<br />

Lüftung: in Verkaufs­, Lager­ und sonstigen Nebenräumen,<br />

Bedienbereich Backwaren: Überdruck­ und Luftschleieranlage, Abluftabteilung für Backofen<br />

Sanitär WC­Anlagen: WC­Bereich mit Trennwandelementen ausgerüstet<br />

Ausstattung: Sanitärobjekte Ideal Standard, Keramag, Villeroy & Boch bzw. Hans grohe, WC­Tiefspüler mit<br />

aufgesetztem Spülkasten<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Kabel und Leitungen: in Rohren, Kunststoffkanälen oder auf Kabelbahnen bzw. Bodenkanälen, in den Technikräumen<br />

Auf­Putz­Feuchtraumverlegung<br />

Beleuchtung Verkaufsraum in drei symmetrisch aufgeteilten Gruppen, manuell über Schalter<br />

Fahrbahnbereich zur straßenseitigen Grundstücksgrenze mit Asphaltdecke, Kundenparkplätze mit wasserdurchlässigem<br />

rotem Betonsteinpflaster


Mommenheim<br />

Adresse Wasgau<br />

Keltenweg 1, 55278 Mommenheim<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbetonfundamente/Bodenplatte mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen, Dämmung<br />

unterhalb Schaumgasplatten, Rampenplatte und Stützen aus Stahlbeton<br />

Tragende Bauteile: gedämmte Stahlbetonfertigteilwandplatten, Umfassungsmauern der Fleischabteilung in<br />

Kalksandstein­Vollsteinmauerwerk, tragende Innenwände in Hohlziegel­Mauerwerk Hlz 20, nichttragende<br />

Innenwände in Hohlziegel­Mauerwerk Hlz 12<br />

Fassade: Porenbeton Wandplatten vor den Stützen angeordnet, heller Anstrich zweifarbig (Alt. Sandwich<br />

Fassadenplatten dreischichtig als Stahlbetonfertigteile), teilw. Pfosten­Riegel­Fassadenelemente, beschichtet,<br />

einbrennlackiert<br />

Fenster: Aluminium­Strangpressprofil, thermisch getrennt<br />

Dach Dachtragwerk: Holz­Gang­Nail­Binder mit Laufstegen, Dachschalung und Mineralfaser­Dämmung gem. EnEv<br />

Dachneigung: 12°/30°<br />

Dachhaut: Unterspannbahn, Lattung, Stahltrapezblechelemente<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: Automatiktüranlage<br />

Decken: offen teilweise abgehängte MF­Decken über HA­Raum, Heizung, Kältemaschinen, Zigarettenlager,<br />

Nebenräume (Ablage Lager Tabak, Haustechnik, Post, Bank) Stahlbeton als Geschossdecke<br />

Fußboden/Bodenbelag: schwimmender Estrich, überwiegend Feinsteinzeug­Fliesen beige, teilw. Linoleumbelag<br />

bzw. Kunststoffbodenbelag<br />

Innenwände: Innenputz, Unterputz einlagig Kalkzementputz, Wandfliesen weiß glänzend, in Kühlräumen<br />

Wandspaltplatten<br />

Wärmeerzeugung: Zentralheizung, Gas<br />

Luftheizgerät: im Ein­ und Ausgangsbereich Türluftschleieranlagen, Luftheizungsbe­ und Entlüftungsanlage mit<br />

Außen­ und Mischluft<br />

Raumheizflächen: Stahl­Plattenheizkörper<br />

Lüftung: Verlegung innerhalb der abgehängten Decken, Zu­ und Abluftgeräte als Kombination in Einzelbauweise<br />

inkl. Plattenwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung, Radialdachventilatoren<br />

Kälteanlage: Kühlräume für Fleisch, Wurst, Molkereiprodukte, Obst und Gemüse, Tiefkühlraum<br />

Sanitär WC­Anlagen: WC­Bereich mit Trennwandelementen ausgerüstet<br />

Ausstattung: Sanitärobjekte Sanitärkeramik, weiß glasiert, Armaturen hochglanzverchromt, bleiarm<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Beleuchtung: drei symmetrisch aufgeteilte Lichtband­Gruppen<br />

Bautechnische Daten<br />

Fahrbahnbereiche Asphaltdecke, Kundenparkplätze Betonsteinpflaster, DoppelT­Verbundstein in grau/anthrazit<br />

und rot, Feuerwehrzufahrt Asphalt<br />

Beleuchtung: Mastleuchten kein Altlastenverdacht<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.8<br />

197<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten 10.9<br />

Lebach<br />

Adresse Lidl<br />

Auf dem Graben 12, 66822 Lebach<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Konstruktion Gründung: Einzel­ und Streifenfundamente<br />

Tragende Bauteile: Stahlbetonstützen mit Mauerausfachung und Stahlbetonbinderanker F30<br />

tragende und nichttragende Außenwände: Mauerwerk, Innenwände nichttragend<br />

Fassade: zweilagiger Reibeputz mit Kratzstruktur, Lisenen mit Perimeterdämmung und Fassadenputz, umlaufender<br />

Sockelputz 45 cm<br />

Giebel­/Traufverkleidung: vorbewitterter Titanzink 0,7 mm, stehfalzverkleidet<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelplattenbinder sägerauh, Stahltrapezblechprofile 2% Gefälle<br />

Dachneigung: 18° und leicht geneigtes Flachdach<br />

Dachform: Verkaufsraum, Lager, Personalbereich ­ Satteldach/Pfandlager, Verkaufsraum ­ Flachdach<br />

Dachhaut: Verkaufsraum, Lager, Personalbereich ­ Betondachsteinpfannen/Pfandlager, Verkaufsraum ­ Dampfsperre,<br />

Wärmedämmung und Dachabdichtungsbahn<br />

Entwässerung: außenliegend<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

198 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zugang: automatische Schiebetüranlage<br />

Decke: Verkaufsraum, Lager, Pfandlager, Backshop: Unterhangdecke OWA­decke F 30­B mit ungeschützten<br />

Lüftungsdurchlässen und Querprofilen als Tragschienen<br />

Hausanschlussraum, Aktenraum Stahlbetondecke<br />

Fußboden/Bodenbelag: Estrich, Bodenfliesen<br />

Innenwände: Kalkzementputz inkl. Dispersionsanstrich, teilw. Fliesen<br />

Türen: Stahltüren, dreiseitig umlaufende Umfassungszarge, WC­ und Personalraumtür Röhrenspan<br />

Tore: Anlieferung Sektionaltore mit manueller Haspelkette, Lager­Ladentür als Schnelllauftor<br />

Fassade: Schaufenster, Verglasung thermisch getrennte Aluminiumprofile<br />

Wärmeerzeugung: raumluftunabhängiger Gas­Brennwertkessel, Elektroheizung im Backshop,<br />

Lüftung: Deckenheizungs­ und Lüftungsgeräte im Mischluft­ bzw. Umluftbetrieb im Verkaufsraum, Leitungsverlegung<br />

im Kaltdach, Frischluftansaugung über Dach, Abluftanlage inkl. Rohrschalldämpfer über Dach, statische<br />

Heizkörper in den Nebenräumen<br />

Klimaanlage: Verkaufsraum und Aktenraum über Klimasplitgerät gekühlt<br />

Sanitär Personalraum mit Küche inkl. Einbauküche<br />

Warmwasserversorgung: Untertisch­Durchlauferhitzer<br />

Sanitärobjekte Markenhersteller Grohedahl, Geberit oder gleichwertig<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Leitungsverlegung Unterputz, Einbruchmeldeanlage<br />

Beleuchtung: Langfeldleuchten<br />

Fahrspuren graues, PKW­Stellplätze rotes ungefastes, schwerlasttaugliches Beton­Voll­Verbundsteinpflaster,<br />

Fugenfüllung Edelsplit<br />

Grundstückszufahrt in Asphalt, Anlieferrampe frost­ und tauwasserbeständige bewehrte Bodenplatte Oberfläche<br />

besenstrich, Zufahrt zum Grundstück Überfahrung Hahnerbach, Einleitung des Niederschlagswassers in<br />

den Hahnerbach ­ widerrufliche Genehmigung<br />

Regenentwässerung: möglichst auf dem Grundstück in die vorhandenen Grünanlagen, Entwässerung der<br />

Rampenabfahrt über Regenrinne oder Hofeinlauf


Goch<br />

Adresse Netto<br />

Triftstraße 61a, 47574 Goch<br />

Anzahl der<br />

Geschosse<br />

1 Geschoss: EG<br />

Bautechnische Daten<br />

Konstruktion Gründung: Stahlbeton mit teilw. Absenkungen in Kühlraumbereichen<br />

Tragende Bauteile: Außenwände Hlz­Planziegel, d = 30 cm mit 2­lagigem Kalkzementputz, Wände, Pfeiler,<br />

Stützen d = 24cm mit 2­lagigem Kalkzementputz im Wandbereich eingelassen ins Mauerwerk, innenseitig<br />

vorlagenfrei<br />

Fassade: weißer Außenputz, grauer Sockel, Giebel mit Aluform Siding Paneel­Verkleidung, Schaufenster<br />

thermisch getrennte Aluminiumrahmenkonstruktion, Kunststofffenster weiß mit Einbruchsicherung, Außentür Anlieferung<br />

zweiflügelige, doppelwandige Stahltür<br />

Dach Dachtragwerk: Nagelbrettbinder<br />

Dachform: Pultdach, Satteldach<br />

Dachneigung: 6° Pultdach, Satteldach 19°<br />

Dacheindeckung: Pultdach Blechdach, Satteldach mit Beton­ oder Tondachpfannen<br />

Innenausbau<br />

Heizung/<br />

Lüftung/<br />

Kühlung<br />

Zugang: stufen­ und schwellenlos, innere Türanlage als elektrischen Rollladen, Türen Automatikschiebetüren,<br />

Türluftschleieranlage<br />

Decke: abgehängte MF­Decken, Stahlbetondecke<br />

Fußbodenaufbau: Estrich, Feinsteinzeug inkl. Fliesensockel, PVC, Fliesen<br />

Innenwände: und Säulen glatt verputzt mit waschfestem Dispersionsanstrich, teilw. raumhoch gefliest<br />

Innentüren: Stahlumfassungszargen, kunststoffbeschichtet, Abtrennung Backshop elektr. Rollladen<br />

Wärmeerzeugung/Lüftung: Stadt­/Erdgas­ Brennwertanlage, 49 kW, Kaminanlage als Luftabgassystem<br />

Edelstahl<br />

Heizleitungen im angehängten Deckenbereich, weitere Verteilungen unter Putz<br />

Verkaufsraum: Deckenlufterhitzer in Verbindung mit freier Belüftung, mind. 2 Außenluftventilatoren<br />

Windfang/Lager: Türluftschleieranlage, Lager Lufterhitzer<br />

Backshop­, Neben­ u. Sozialräume: Kompaktheizkörper, Thermostatventile<br />

Warmwasserversorgung: Warmwasserspeicher<br />

Sanitär Sanitär­Einrichtungsgegenstände: nach Mietervorgaben<br />

Leitungsverlegung: im abgehängten Deckenbereich<br />

Elektro/<br />

Beleuchtung/EDV/<br />

Telefon<br />

Außenanlagen<br />

Elektroinstallation: in Unterputzausführung, im Aktenraum Brüstungskanal<br />

Innenbeleuchtung: Lichtbänder mit Seilabpendelung im Verkaufsraum, freistrahlende Leuchtstofflampen für<br />

Nebenräume und Lager<br />

Außenbeleuchtung: Lichtmasten, am Gebäude freistrahlende Leuchtstofflampen<br />

Fahrstraßen Pflaster mit Micro­Fase, Parkplätze mit Beton­Pflaster o. Drainpflaster, Fahrgassen grau, Parkplätze<br />

anthrazit, Stellplatzmarkierung weiße durchgefärbte Pflastersteine, Grundstücksgrenzen mit Bordsteinen<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

10.10<br />

199<br />

Grundlagen


Bautechnische Daten<br />

200 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

EHF 1<br />

10.0


Verträge<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und<br />

führt die Firma: ”Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. KG“.<br />

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aschheim, Landkreis<br />

München.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

(1) Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />

Deutschland. Zum Gegenstand gehört ebenso die Beteiligung<br />

an Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb<br />

sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland, zum Gegenstand haben.<br />

(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

(3) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

(1) Die Gesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />

hat am 07.06.2011 begonnen und endet am 3<strong>1.</strong>12.2026.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, spätestens sechs<br />

Monate vor Ablauf des Gesellschaftsvertrages die<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft um ein Jahr<br />

gegenüber allen Gesellschaftern in schriftlicher Form<br />

zu erklären. Der schriftlichen Erklärung gegenüber allen<br />

Gesellschaftern steht die Bekanntgabe der Verlängerung<br />

in der dem Beendigungszeitpunkt vorangehenden ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung gleich. Bei Erklärung/<br />

Bekanntgabe der Verlängerung verlängert sich die Dauer<br />

gemäß der vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />

Die Geschäftsführung kann von der Möglichkeit der Verlängerung<br />

zweimal Gebrauch machen.<br />

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapital<br />

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH mit Sitz in Aschheim,<br />

Landkreis München. Sie erbringt keine Kapitaleinlage und<br />

hat keinen Kapitalanteil.<br />

(2) Gründungskommanditistin ist die <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH mit einer Hafteinlage in Höhe von <strong>1.</strong>000 €. Sie<br />

erbringt keine Kapitaleinlage und hat keinen Kapitalanteil.<br />

(3) Treuhandkommanditistin wird die Aequitas Treuhand<br />

GmbH mit einer festen Hafteinlage in Höhe von 10.000 €.<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt der Gesellschaft mit der<br />

treuhänderischen Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

bei.<br />

Die Treuhandkommanditistin erbringt ihre Einlage aus der<br />

treuhänderischen Übernahme von Einlagen gemäß § 5<br />

und tritt zu diesem Zweck ihre gegen die jeweiligen Treugeber<br />

bestehenden Ansprüche an die Gesellschaft ab.<br />

Eine weitergehende Haftung der Treuhandkommanditistin<br />

für die Erbringung der Einlage ist im Innenverhältnis zur<br />

Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis erst<br />

mit ihrer Eintragung im Handelsregister Gesellschafterin.<br />

(4) „Anleger“ im Sinne dieses Vertrages sind die nach<br />

Abschluss dieses Vertrages beitretenden Kommanditisten,<br />

unabhängig davon ob sie unmittelbar (Direktkommanditisten)<br />

oder mittelbar (als Treugeber über die Treuhandkommanditistin)<br />

der Gesellschaft beitreten.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

201<br />

Grundlagen


Verträge<br />

(5) „Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, die Gründungskommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, die Anleger sowie<br />

die Treuhandkommanditistin, soweit sie Anteile auf eigene<br />

Rechnung hält.<br />

(6) „Stille Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind<br />

die Beteiligten der Kapitalart „ImmoZins“.<br />

§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung<br />

von Stillen Beteiligungen<br />

(1) Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />

eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem oder mehreren<br />

Schritten auf 63.800.000 € (in Worten: dreiundsechzig<br />

Millionen achthunderttausend Euro) zuzulassen sowie<br />

zusätzlich bis zu 17.500.000 € (in Worten: siebzehn<br />

Millionen fünfhunderttausend Euro) Stille Beteiligungen<br />

aufzunehmen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, eine<br />

Überzeichnung von bis zu 10 % des Gesamtkapitals<br />

(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen)<br />

zuzulassen und den Platzierungszeitraum ein­<br />

oder mehrmals bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013 zu verlängern.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihren Kapitalanteil<br />

entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungsbeträge zu erhöhen.<br />

(3) Die vom Anleger zu leistende Einlage kann in einer der<br />

nachfolgenden Formen erfolgen:<br />

a) „ImmoWachstum“<br />

Der Anleger bezahlt 65 % der Zeichnungssumme („Starteinlage“)<br />

zuzüglich des anteiligen Agios, also 3,25 % der<br />

Zeichnungssumme, innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, bis der zweite Teil von 35 %<br />

der Zeichnungssumme zuzüglich der weiteren 1,75 %<br />

Agio erbracht ist, wobei zunächst eine Verrechnung mit<br />

dem ausstehenden Agio erfolgt.<br />

Sollten Ausschüttungen nicht oder nicht wie vorgesehen<br />

erfolgen, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der<br />

Anleger die restliche Zeichnungssumme einschließlich<br />

202 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

eines etwaig noch ausstehenden Agios in monatlichen<br />

Raten von 0,25 % der Zeichnungssumme bezahlt, erstmalig<br />

zum Monatsersten nach Aufforderung durch die<br />

Gesellschaft.<br />

b) „ImmoSpar Top“<br />

Der Anleger bezahlt 5 % der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

eines Agios von 5 % der Zeichnungssumme innerhalb von<br />

14 Tagen ab Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Der Anleger leistet monatliche Raten von 0,50 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der Ratenzahlungen<br />

entsprechend verringert.<br />

c) „ImmoSpar“<br />

Der Anleger bezahlt monatliche Raten von 0,60 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung. Aus den ersten Raten<br />

wird das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />

erbracht, alle weiteren Raten werden auf Kapitalkonto I<br />

gebucht.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der<br />

Ratenzahlungen entsprechend verringert.<br />

(4) Zuzahlungen sind bei den in Absatz (3) genannten<br />

Kapitalarten jederzeit möglich. Soweit Anleger der<br />

Beteiligungsvariante „ImmoSpar Top“ oder „ImmoSpar“<br />

Zuzahlungen leisten, kann der Prozentsatz für die<br />

monatlichen Raten (0,50 % der Zeichnungssumme bei<br />

„ImmoSpar Top“, 0,60 % bei „ImmoSpar“) nach Wunsch<br />

des Anlegers verringert werden, maximal jedoch soweit,<br />

dass sich insgesamt der Zeitraum bis zur vollständigen<br />

Einzahlung der Zeichnungssumme nicht verlängert.<br />

(5) Neben den in Absatz (3) genannten Beteiligungsformen<br />

besteht die Möglichkeit, sich als Stiller Gesellschafter<br />

(„ImmoZins“) mit einer Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 oder 3<strong>1.</strong>12.2021 zu beteiligen.


Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />

ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />

folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />

eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />

auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p.a.<br />

Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />

über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />

(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />

die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />

gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />

Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />

Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />

der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />

mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p.a. auf bis zu<br />

5,75 % p.a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p.a. auf bis zu<br />

6,25 % p.a.<br />

Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />

das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />

Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />

eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />

3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />

Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />

der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />

Stillen Gesellschafter.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />

Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abwei­<br />

chungen zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />

festzulegen sind.<br />

(8) Sollte die Summe des gezeichneten Gesamtkapitals<br />

(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen)<br />

mit Ablauf des Platzierungszeitraumes zur Durchführung<br />

der bereits realisierten Investitionen nicht ausreichen<br />

und das fehlende Gesamtkapital auch nicht durch<br />

eine anderweitige Finanzierung geschlossen werden können,<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />

gegenüber sämtlichen Gesellschaftern sowie Stillen<br />

Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung der Gesellschaft<br />

zu erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen<br />

nach Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die<br />

Rückabwicklung erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />

Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />

Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />

Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />

die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern<br />

(1) Eine Beteiligung an der Gesellschaft kann unmittelbar<br />

(nachfolgend „Direktkommanditist“ genannt) oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin (nachfolgend „Treugeber“<br />

genannt) erfolgen.<br />

(2) Anleger kann jede natürliche Person werden, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Beteiligung<br />

von juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften, wie zum Beispiel<br />

Ehepaaren, oder in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtigen<br />

ist mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />

ebenfalls möglich. Die Zustimmung wird erteilt, wenn<br />

keine berechtigten Interessen der Gesellschaft entgegen<br />

stehen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen setzt<br />

eine Beteiligung als Direktkommanditist in jedem Fall eine<br />

Registerfähigkeit voraus.<br />

(3) Der Beitritt des Anlegers erfolgt durch Einreichung<br />

einer Beitrittserklärung und deren Annahme.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

203<br />

Grundlagen


Verträge<br />

Für die Annahme der Beitrittserklärung genügt im Falle<br />

der Schriftform eine Unterzeichnung durch Faksimile. Die<br />

Annahme ist auch per Telefax, E­Mail oder in anderer<br />

dokumentierbarer Weise zulässig.<br />

Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Eine Mitteilung über die Annahme wird an die<br />

Anleger informationshalber versandt.<br />

(4) Der Kapitalanteil eines Anlegers soll mindestens 5.000 €<br />

betragen. Höhere Beteiligungen sollen jeweils durch<br />

<strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sein.<br />

(5) Bei Direktbeteiligung mit persönlicher Eintragung im<br />

Handelsregister werden 10 % des Kapitalanteils (Pflichteinlage)<br />

im Handelsregister als Haftsumme eingetragen.<br />

§ 7 Treuhandkommanditistin, Treugeber<br />

(1) Bei Beteiligungen der Anleger über die Treuhandkommanditistin<br />

wird die Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin<br />

entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungsbeträge erhöht. An diesen<br />

Kapitalerhöhungen nimmt die Treuhandkommanditistin im<br />

eigenen Namen, jedoch auf Rechnung der Treugeber teil.<br />

Die Hafteinlage der Treuhandkommanditistin bleibt insoweit<br />

unverändert.<br />

(2) Nach der im Treuhandvertrag erfolgenden Abtretung<br />

von Forderungen und Rechten an die Treugeber und deren<br />

Bevollmächtigung werden diese im Verhältnis zur Gesellschaft<br />

und den Gesellschaftern weitestgehend wie ein<br />

Kommanditist behandelt.<br />

(3) Endet der Treuhandvertrag, verlangt der Treugeber,<br />

dass seine Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung<br />

als Kommanditist umgewandelt wird, oder scheidet die<br />

Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft aus, so<br />

wird der Treugeber zum Direktkommanditisten, falls er die<br />

Anteile nicht auf einen neuen Treuhandkommanditisten<br />

überträgt, der von der Gesellschafterversammlung unverzüglich<br />

zu bestellen ist.<br />

(4) Jeder Treugeber hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und die auf seine Beteiligung<br />

entfallenden Mitgliedschaftsrechte unmittelbar selbst oder<br />

durch einen von ihm Bevollmächtigten wahrzunehmen.<br />

204 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

(5) Falls ein Treugeber nicht selbst bzw. durch einen<br />

Bevollmächtigten an einer Gesellschafterversammlung<br />

teilnimmt, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, die<br />

Mitgliedschaftsrechte auszuüben. Dasselbe gilt, falls bei<br />

einer Abstimmung in anderer Weise die Stimmabgabe<br />

nicht innerhalb der in § 19 Absatz (2) bestimmten Frist bei<br />

der Gesellschaft eingeht.<br />

(6) Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft<br />

für die Übernahme der Treuhandschaft und der<br />

damit verbundenen Tätigkeiten im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 20.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und<br />

30.12.2012. Ab 2013 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig am<br />

30.12. eines jeden Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht<br />

sich ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a.<br />

§ 8 Handelsregistereintragungen<br />

Direktkommanditisten haben die Gesellschaft in der<br />

gesetzlichen Form zu bevollmächtigen, Anmeldungen<br />

zum Handelsregister für sie vorzunehmen und die für die<br />

Vollmacht und ihre Eintragung im Handelsregister entstehenden<br />

Kosten zu übernehmen.<br />

§ 9 Gesellschafterkonten<br />

Für jeden Gesellschafter werden vier Kapitalkonten<br />

geführt, deren Salden unverzinslich sind.<br />

(1) Auf dem Kapitalkonto I wird der eingezahlte Kapitalanteil<br />

des Gesellschafters gebucht.<br />

(2) Auf dem Kapitalkonto II wird das Agio gebucht.<br />

(3) Auf dem Kapitalkonto III werden Ausschüttungen in<br />

Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen, sonstige Entnahmen,<br />

Einlagen und Gewinne gebucht, sofern diese<br />

nicht auf dem Kapitalkonto IV zu buchen sind. Die an die<br />

Anleger zu leistenden Ausschüttungen werden so lange<br />

auf das Kapitalkonto I bzw. II umgebucht, bis die Einzahlungsverpflichtung<br />

vollständig erfüllt ist.<br />

(4) Auf dem Kapitalkonto IV werden Verluste gebucht.<br />

Gewinne sind diesem Konto so lange gutzuschreiben, bis<br />

dieses ausgeglichen ist.


§ 10 Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

(1) Kommt ein Anleger seiner Einzahlungsverpflichtung bei<br />

Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe nach, gerät er<br />

ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug.<br />

(2) Befindet sich der Anleger mit seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

im Verzug, kann die Gesellschaft die Rückstände<br />

beitreiben oder nach Fristsetzung von vier Wochen<br />

mit Ablehnungsandrohung den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

erklären oder die weiteren Zahlungen dauerhaft<br />

aussetzen mit der Folge von Absatz (4).<br />

(3) Im Falle des Rücktritts kann die Gesellschaft vom Anleger<br />

eine Gesamtschadenspauschale in Höhe der bis<br />

dahin geleisteten Einlagen verlangen, maximal jedoch<br />

17,5 % der Beteiligungssumme. Der Anleger ist berechtigt,<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Anleger<br />

erhält statt eines Auseinandersetzungsguthabens die einbezahlten<br />

Beträge, soweit diese über die Gesamtschadenspauschale<br />

hinausgehen.<br />

(4) Auf Antrag eines Anlegers kann die Gesellschaft die<br />

weiteren Zahlungen dauerhaft aussetzen. Die Gesellschaft<br />

kann in diesem Fall vom Anleger eine Gesamtschadenspauschale<br />

in Höhe der bis dahin geleisteten<br />

Einlagen verlangen, maximal jedoch 17,5 % der Beteiligungssumme.<br />

Der Anleger ist berechtigt, einen geringeren<br />

Schaden nachzuweisen. Eine Wiederaufnahme der<br />

Beitragsleistungen nach dauerhafter Zahlungsaussetzung<br />

lässt den Anfall einer bereits verwirkten Gesamtschadenspauschale<br />

unberührt.<br />

(5) Auf Antrag des Anlegers kann die Gesellschaft – unter<br />

Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />

vorhandenen Liquiditätssituation bei der Gesellschaft –<br />

die weiteren Zahlungen einmalig vorübergehend aussetzen<br />

(„Beitragsurlaub“). § 10 Absatz (4) Satz 2 findet für<br />

diesen Fall keine Anwendung. Die Dauer der vorübergehenden<br />

Zahlungsaussetzung ist auf einen Zeitraum von<br />

maximal sechs Beitragsmonaten begrenzt. Eine vorübergehende<br />

Zahlungsaussetzung kann auch bei mangelnder<br />

Ausschöpfung der Maximallaufzeit des Beitragsurlaubs<br />

nicht mehrfach gewährt werden. Durch den Beitragsurlaub<br />

bleiben die monatlichen Sparraten gemäß § 5 Absatz (3)<br />

unberührt; vielmehr verlängert sich der Zeitraum bis zur<br />

vollständigen Einlagenleistung.<br />

§ 11 Keine Nachschusspflicht, Haftungsbeschränkung<br />

(1) Der Anleger ist nicht verpflichtet, über die in der Beitrittsvereinbarung<br />

bestimmte Beteiligungssumme (Pflichteinlage)<br />

zuzüglich Agio hinaus weitere Zahlungs­ oder<br />

Nachschusspflichten zu übernehmen. Die gesetzliche<br />

Regelung über die Haftung der Kommanditisten gegenüber<br />

Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB<br />

bleibt unberührt.<br />

(2) Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals, über die in<br />

diesem Vertrag genannten Höchstbeträge hinaus, kann<br />

nur mit einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen beschlossen<br />

werden. Der Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung<br />

nicht verpflichtet, sich an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

§ 12 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegen der Komplementärin und der Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH.<br />

(2) Für den Fall des Ausscheidens der Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH aus der Gesellschaft bzw. aus<br />

der Geschäftsführerstellung wird – zur Wahrung der vermögensverwaltenden<br />

Eigenschaft der Gesellschaft – von<br />

der Komplementärin ein neuer Geschäftsführer, der Kommanditist<br />

sein muss, bestimmt, bis die Gesellschafterversammlung<br />

über die Berufung eines neuen Geschäftsführers<br />

Beschluss gefasst hat.<br />

(3) Die Geschäftsführer sind jeweils zusammen mit einem<br />

anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur<br />

Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft<br />

gegenüber Dritten befugt. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann einzelnen Geschäftsführern alleinige Geschäftsführungsbefugnis,<br />

Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.<br />

(4) Die Komplementärin und die Kommanditistin <strong>NGF</strong><br />

Beteiligung GmbH sind einzelgeschäftsführungsbefugt<br />

und zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt. Die<br />

Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(5) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte<br />

der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

205<br />

Grundlagen


Verträge<br />

Kaufmanns zu führen und ihre Geschäftserfahrungen und<br />

ihre Verbindungen nach besten Kräften zur Verfügung zu<br />

stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH sind berechtigt, sich zur Erfüllung<br />

ihrer Geschäftsführungsaufgaben Dritter zu bedienen. Die<br />

Geschäftsführer sind vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot<br />

befreit.<br />

(6) Die Gesellschaft und die Objektgesellschaft 1 haben<br />

mit einer Steuerberatungsgesellschaft einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen. Im Rahmen des<br />

Mittel verwendungskontrollvertrages hat sich die Gesellschaft<br />

unter anderem dazu verpflichtet, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass sämtliche Einzahlungen der unmittelbar<br />

oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />

Gesellschaft beteiligten Gesellschafter sowie der Stillen<br />

Beteiligten auf das in der Beitrittserklärung der Gesellschaft<br />

genannte Einzahlungskonto, über das nur eine<br />

gemeinsame Verfügungsberechtigung mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

besteht (gemeinsame Kontovollmacht),<br />

geleistet werden und dass über dieses Konto<br />

sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan der<br />

Gesellschaft von ihr zu leisten sind, abgewickelt werden.<br />

Die Kosten der Mittelverwendungskontrolle tragen die<br />

Gesellschaft und die Objektgesellschaft <strong>1.</strong> Die Mittelverwendungskontrolle<br />

endet mit Abschluss der in den Investitionsplänen<br />

der Gesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

enthaltenen Mittelverwendung, spätestens jedoch am<br />

3<strong>1.</strong>12.2012. Macht die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />

auf Verlängerung des Platzierungszeitraums gemäß § 5<br />

Absatz (1) Gebrauch, so verlängert sich der Mittelverwendungskontrollzeitraum<br />

entsprechend, maximal jedoch bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

(7) Die Gesellschaft beabsichtigt, neben der bereits erfolgten<br />

Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />

GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) die Realisierung<br />

einer weiteren Immobilieninvestition über eine<br />

(Kommandit­)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2. Hinsichtlich des Eingehens dieser<br />

weiteren Immobilieninvestition haben die Geschäftsführer<br />

folgende Grundsätze zu beachten:<br />

a) Das Investitionsvolumen darf einen Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 17.160.000 € nicht übersteigen. Sofern die<br />

Geschäftsführung eine Überzeichnung des Gesamtkapi­<br />

206 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

tals gemäß § 5 Absatz (1) zulässt, erhöht sich die Obergrenze<br />

des Investitionsbetrages entsprechend. Etwaige<br />

anfallende Kosten für Grunderwerbsteuer und Makler<br />

sowie Nebenkosten des Erwerbs sind in diesem Investitionsbetrag<br />

nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.<br />

b) Es dürfen nur Immobilien ohne Fertigstellungsrisiko<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. Beteiligungen<br />

an vermögensverwaltenden Personengesellschaften,<br />

die solche Immobilien in ihrem Bestand halten, erworben<br />

werden.<br />

c) Die Immobilien müssen langfristige Mietverträge mit<br />

einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren mit bonitätsmäßig<br />

guten Mietern aufweisen.<br />

d) Der Investitionsbetrag gemäß Buchstabe a) Satz 1 soll<br />

das 13­fache der tatsächlichen oder kalkulierten Jahresnettomiete<br />

nicht übersteigen. Diesem kalkulierten Einkaufsfaktor<br />

liegt eine geplante Immobilieninvestition im Bereich<br />

Einzelhandel zugrunde. Bei einer Immobilieninvestition<br />

im Bereich Büroimmobilien ist eine Überschreitung des<br />

Einkaufsfaktors um eine Jahresnettomiete ohne weiteres<br />

zulässig.<br />

e) Eine Investitionsentscheidung der Geschäftsführung<br />

setzt zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass alle nach diesem<br />

Vertrag vorhandenen Geschäftsführer sowie der Beirat/<br />

Anlageausschuss zugestimmt haben.<br />

(8) Die Anlage der Liquiditätsreserve soll mit einer Zielrendite<br />

von 2,5 % p. a. vor Steuern erfolgen. Sofern die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt, ist auch eine<br />

mittelfristige Anlageform unter Beachtung des Gesellschaftszwecks<br />

gemäß § 2 zulässig.<br />

(9) Die Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt,<br />

einem Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und den Geschäftsführungsvertrag zu<br />

kündigen, hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nur aus wichtigem<br />

Grund und ohne wichtigen Grund nur mit einer Mehrheit<br />

von 75 % der bei der Beschlussfassung anwesenden und<br />

vertretenen Stimmen.<br />

(10) Soweit erforderlich, wird den Geschäftsführern für<br />

die Vertretung der Gesellschaft Prokura erteilt. Erlischt die


Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers, so gilt<br />

auch eine ihm erteilte Prokura als widerrufen.<br />

(11) Bei Vertragsabschlüssen der Gesellschaft mit Dritten<br />

ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Kommanditisten<br />

auch vor Eintragung einer Haftsumme im Handelsregister<br />

der Höhe nach nur beschränkt auf ihre Haftsumme für<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.<br />

§ 13 Vergütungen<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von 93.750 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe,<br />

zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011<br />

und am 30.12.2012.<br />

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 122.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 8<strong>1.</strong>000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

(4) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 30.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

(5) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 15.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

(6) Falls die Übernahme der persönlichen Haftung oder<br />

die Geschäftsführung während eines Jahres endet, ist die<br />

Vergütung nur zeitanteilig zu bezahlen bzw. zurückzuzahlen.<br />

Sie steht in diesem Fall mangels anderweitiger<br />

Vereinbarung anteilig demjenigen zu, der im jeweiligen<br />

Zeitraum die persönliche Haftung übernommen bzw. die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeübt hat.<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse, Ausübung<br />

des Stimmrechts<br />

(1) Beschlüsse der Gesellschafter können in Gesellschafterversammlungen<br />

oder in anderer Weise gefasst werden.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen<br />

und mindestens 50 % des zum Zeitpunkt der Absendung<br />

der Ladung auf Kapitalkonto I gebuchten Kapitals anwesend<br />

oder vertreten sind. Ein eventueller Ladungsfehler gilt<br />

als geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter in der<br />

Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß<br />

vertreten ist.<br />

(3) Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem<br />

Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt<br />

ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

(4) Auf je volle <strong>1.</strong>000 € des zum Zeitpunkt der Absendung<br />

der Ladung auf Kapitalkonto I gebuchten Kapitals (einbezahltes<br />

Kapital) entfällt eine Stimme.<br />

(5) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />

kann voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />

Jedoch kann das Stimmrecht für jeden einzelnen Gesellschafter<br />

stets nur einheitlich ausgeübt werden.<br />

(6) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat<br />

nach Zurverfügungstellung des Protokolls, z. B. mittels<br />

Übersendung oder Vorhalt zum Download, durch Klageerhebung<br />

gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden.<br />

Nach Ablauf der Frist gilt ein eventueller Mangel als<br />

geheilt.<br />

(7) Bei der Beschlussfassung nach § 17 und bei Beiratswahlen<br />

ist in Abweichung von Absatz (2) die Gesellschafterversammlung<br />

auch bei einer geringeren Präsenz<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

207<br />

Grundlagen


Verträge<br />

beschlussfähig. Eine Vertretung von Gesellschaftern durch<br />

die Treuhandkommanditistin ist dabei ausgeschlossen.<br />

§ 15 Ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

(1) Ordentliche Gesellschafterversammlungen, in denen<br />

u. a. über die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie<br />

die Entlastung der Geschäftsführer zu beschließen ist, finden<br />

in jedem zweiten Jahr bis spätestens 3<strong>1.</strong> Oktober<br />

statt, erstmals im Jahr 2012.<br />

(2) Gesellschafterversammlungen sind in räumlicher Nähe<br />

zum Sitz der Gesellschaft oder zu einem der Fondsobjekte<br />

abzuhalten.<br />

(3) Gesellschafterversammlungen werden durch die<br />

Geschäftsführung unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

einberufen. Ladungen erfolgen schriftlich oder mit Zustimmung<br />

des Gesellschafters auf andere dokumentierbare<br />

Weise, z. B. per Telefax, E­Mail oder über andere elektronische<br />

Medien. Bei Einberufung über elektronische<br />

Medien können Anlagen zur Tagesordnung zum Download<br />

vorgehalten werden, wenn in der Ladung darauf<br />

hingewiesen wird.<br />

Die Ladung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt<br />

bekannte Post­, Telefax­, E­Mail­ oder sonstige Adresse<br />

eines jeden Gesellschafters und gilt mit der Absendung<br />

durch die Gesellschaft als ordnungsgemäß erfolgt.<br />

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

mit einer Frist von drei Wochen, wobei für die Fristeinhaltung<br />

das Datum der Absendung (Aufgabe zur Post) oder<br />

bei Versand über elektronische Medien die Absenderkennung<br />

maßgeblich sind. Der Tag der Absendung und<br />

der Tag der Versammlung werden für die Fristberechnung<br />

mitgezählt.<br />

Soweit sachlich begründet, kann die Frist zur Ladung<br />

angemessen verkürzt werden. Ein sachlicher Grund für<br />

die Fristverkürzung liegt unter anderem dann vor, wenn<br />

ein Anleger nach Ladung zur aber vor Durchführung der<br />

Gesellschafterversammlung beigetreten ist.<br />

(4) Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

von Post­, Telefax­, E­Mail­Adresse oder anderen<br />

Zustellmerkmalen der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />

Eine Ladung an die zuletzt bekannte Post­, Telefax­,<br />

208 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

E­Mail­ oder sonstige Adresse gilt als ordnungsgemäß,<br />

falls der Gesellschafter eine Änderung nicht mitgeteilt hat.<br />

Dies gilt auch für Gesellschafterwechsel, wenn dies der<br />

Gesellschaft nicht oder ohne Angabe einer zutreffenden<br />

Adresse mitgeteilt wurde.<br />

(5) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

(6) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Dritten vertreten lassen, sofern<br />

dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegt.<br />

(7) Die Stillen Gesellschafter sind zur Teilnahme an der<br />

Gesellschafterversammlung berechtigt. Es steht ihnen<br />

grundsätzlich weder ein Vorschlags­ noch ein Stimmrecht<br />

zu.<br />

§ 16 Außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die<br />

Geschäftsführer jeweils einzeln berechtigt, eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen.<br />

Unabhängig davon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

auch statt, wenn Gesellschafter, die<br />

zusammen mindestens 10 % des einbezahlten Gesellschaftskapitals<br />

auf sich vereinigen, dies gegenüber der<br />

Gesellschaft schriftlich beantragen.<br />

(2) Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

kann auf zehn Tage verkürzt werden.<br />

Im Übrigen gelten die in § 15 Absatz (2) bis (7) getroffenen<br />

Regelungen.<br />

(3) Sollte die Gesellschaft dem Antrag auf Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht<br />

innerhalb von sieben Tagen nachkommen, ist der Antragsteller<br />

berechtigt, die Versammlung unter Beachtung der<br />

zehntägigen Ladungsfrist selbst einzuberufen.<br />

§ 17 Außerordentliche Gesellschafterversammlung nach<br />

Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

(1) Nach Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

wird eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

nach § 16 einberufen.


(2) Auf dieser Gesellschafterversammlung soll über folgende<br />

Beschlussgegenstände entschieden werden:<br />

a) Wahl eines Beirats/Anlageausschusses;<br />

b) Einrichtung der Zeichnerverwaltung durch die Value<br />

Creation Fonds­Services GmbH;<br />

c) Einrichtung des Controllings der Mieten­ und Objektverwaltung<br />

für die Gesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH;<br />

d) Beschaffung der Endfinanzierungen der Objektgesellschaften<br />

durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH;<br />

e) Due Diligence der Objekte und Prüfung der Mietverträge<br />

der Objektgesellschaften durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong><br />

<strong>Funds</strong> München GmbH.<br />

§ 18 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Gesellschafter beschließen insbesondere über<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Gewinnverteilung und Entnahmen/Ausschüttungen<br />

in Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen. Beschlussfassungen<br />

über höhere Entnahmen/Ausschüttungen, als<br />

in der Prognoserechnung der Gesellschaft vorgesehen,<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

d) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

e) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages; sie bedürfen<br />

einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen. Sollten im<br />

Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 Änderungen durch behördliche<br />

Anforderun gen oder Auflagen oder gerichtliche Maßnahmen<br />

Dritter notwendig werden, die keinerlei wirtschaftliche<br />

Auswirkung haben (z. B. eine Änderung der Firmierung<br />

oder des Geschäftszwecks für die Eintragung im<br />

Handelsregister), so können solche Vertragsänderungen<br />

durch einen einstimmigen Beschluss der Geschäftsführer<br />

und der Treuhandkommanditistin vorgenommen werden;<br />

f) Ausschluss von Gesellschaftern aus wichtigem Grund;<br />

g) Veräußerung wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens;<br />

dies bedarf einer Mehrheit von 75 % der bei der<br />

Beschlussfassung anwesenden und vertretenen Stimmen;<br />

h) Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und<br />

des Beirats/Anlageausschusses;<br />

i) Auflösung der Gesellschaft vor dem 3<strong>1.</strong>12.2026, deren<br />

Umwandlung im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz<br />

sowie Einbringung im ertragsteuerlichen Sinne sowie<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus, unbeschadet § 3 Absatz (1) Sätze<br />

2–5; diese Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />

der bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen;<br />

j) Abweichung von den Grundsätzen gemäß § 12<br />

Absatz (7);<br />

k) Änderung des Gesellschaftsvertrages der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG (ausgenommen<br />

sind Änderungen im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012,<br />

die durch behördliche Anforderungen oder Auflagen oder<br />

gerichtliche Maßnahmen Dritter notwendig werden und<br />

die keinerlei wirtschaftliche Auswirkung haben (z. B. eine<br />

Änderung der Firmierung oder des Geschäftszwecks für<br />

die Eintragung im Handelsregister)); dies bedarf einer<br />

Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung anwesenden<br />

und vertretenen Stimmen;<br />

l) Auflösung der Objektgesellschaft 1, deren Umwandlung<br />

im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz sowie Einbringung<br />

im ertragsteuerlichen Sinne sowie die ganze oder<br />

teilweise Veräußerung von Immobilien durch die Objektgesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Selbiges gilt entsprechend für die noch<br />

zu tätigenden Investitionen der Fondsgesellschaft, sofern<br />

diese nicht unmittelbar von der Fondsgesellschaft, sondern<br />

über eine (zwischengeschaltete) Objektgesellschaft getätigt<br />

werden. Dies bedarf einer Mehrheit von 75 % der bei<br />

der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

209<br />

Grundlagen


Verträge<br />

(2) Beschlüsse gemäß Ziffer g), i) und l) stehen unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Stillen Gesellschafter.<br />

Dasselbe gilt für eine Änderung dieses Zustimmungsvorbehalts.<br />

Die Zustimmung erfolgt dabei durch Beschluss<br />

gemäß § 7 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“).<br />

(3) Der Beirat/Anlageausschuss besteht aus bis zu drei<br />

geeigneten Personen aus dem Kreis der Anleger.<br />

Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.<br />

Die Einzelheiten richten sich nach der Beiratsordnung.<br />

Im Zweifel gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

Von der Gesellschafterversammlung kann ihm die Ausübung<br />

von Zustimmungs­ und Kontrollrechten übertragen<br />

werden, wie z. B. Kontrolle der Geschäftsführung, Beteiligung<br />

an der Feststellung des Jahresabschlusses, der Vorbereitung<br />

der Entlastung und der Entscheidung über die<br />

Gewinnverteilung.<br />

§ 19 Abstimmungen außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

(1) Gesellschafterbeschlüsse können auch im Umlaufverfahren<br />

gefasst werden, wobei die Abstimmung schriftlich<br />

und/oder über neue Medien, z. B. Internet, ermöglicht<br />

bzw. vorgesehen werden kann. Im Falle einer Abstimmung<br />

über neue Medien bedarf es nicht der Einhaltung der Formen<br />

des Signaturgesetzes, vielmehr steht die Organisation<br />

des Zugangs und des Abstimmvorgangs im Ermessen<br />

der Geschäftsführung.<br />

(2) Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern<br />

mit einer begründeten Stellungnahme der<br />

Geschäftsführung bekannt zu geben. Die Stimmabgabe<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von 21 Tagen nach<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft<br />

eingehen. Wird die Stimme eines Gesellschafters<br />

nicht fristgerecht abgegeben, so gilt dies als Enthaltung, im<br />

Falle einer Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

gilt § 7 Absatz (5).<br />

(3) Auf Antrag eines Gesellschafters ist die Ordnungsmäßigkeit<br />

des Abstimmverfahrens und der Auszählung von<br />

einem Notar zu überprüfen. Falls sich keine Beanstandungen<br />

ergeben, die zu einem abweichenden Ergebnis der<br />

210 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

Abstimmung führen, fallen die Kosten dem beantragenden<br />

Gesellschafter zur Last.<br />

(4) Die Bestimmungen zu der Beschlussfassung in einer<br />

Gesellschafterversammlung gelten entsprechend.<br />

§ 20 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zu unterzeichnen und sämtlichen Gesellschaftern<br />

sowie den Stillen Gesellschaftern schriftlich oder in<br />

anderer geeigneter Form zur Verfügung zu stellen ist.<br />

(2) Die Niederschrift gilt als zutreffende Wiedergabe der<br />

gefassten Beschlüsse, wenn keiner der Gesellschafter dieser<br />

innerhalb eines Monats seit Zurverfügungstellung der<br />

Niederschrift widerspricht. Insoweit ist § 14 Absatz (6) zu<br />

beachten.<br />

§ 21 Information der Gesellschafter<br />

(1) Die Gesellschaft informiert die Gesellschafter jährlich<br />

schriftlich oder in anderer geeigneter Form (z. B. Internet­<br />

Homepage) über die Geschäftsentwicklung und die Lage<br />

der Gesellschaft.<br />

(2) Die Gesellschaft informiert die Gesellschafter zusätzlich<br />

über besondere Vorgänge der Gesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft. Selbiges gilt entsprechend für die<br />

noch zu tätigenden Investitionen.<br />

(3) Die Gesellschafter und die Treuhandkommanditistin<br />

haben über § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft durch einen<br />

Angehörigen der rechts­ oder steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe in den Geschäftsräumen<br />

der Gesellschaft einsehen zu lassen. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, Einsichtsverlangen mehrerer Gesellschafter zu<br />

poolen, d.h. z. B. nur an einem bestimmten Tag pro Quartal<br />

zuzulassen.<br />

(4) Die Anleger haben keinen Anspruch auf Herausgabe<br />

der Namen und Adressen anderer Anleger und Stiller<br />

Gesellschafter, soweit diese nicht ausdrücklich zugestimmt<br />

haben.


§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />

(1) In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres<br />

haben die Geschäftsführer für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft aufzustellen.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt, ob der<br />

Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen<br />

ist und wer die Prüfung ggf. durchführt. Für das erste<br />

(Rumpf­) Geschäftsjahr kann der Abschlussprüfer von den<br />

Geschäftsführern bestimmt werden.<br />

(3) Der Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht ist allen<br />

Gesellschaftern schriftlich oder in anderer geeigneter<br />

Form zuzusenden. Alle Gesellschafter sind berechtigt,<br />

einen etwaigen Prüfungsbericht einzusehen.<br />

(4) Sonderwerbungskosten von Anlegern müssen bis spätestens<br />

28.02. des Folgejahres bei der Gesellschaft unter<br />

Vorlage der erforderlichen Belege angemeldet werden.<br />

§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung<br />

und Entnahmen<br />

(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Gesellschaft (nach Berücksichtigung der Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin) bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12. gezeichneten<br />

Kapitaleinlage.<br />

Die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2011 und 2012<br />

(jeweils nach Berücksichtigung der Vergütungen für die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin) werden davon abweichend so<br />

verteilt, dass alle in diesen beiden Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt<br />

werden.<br />

Den jeweils später beitretenden Gesellschaftern werden<br />

– soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen<br />

der Finanzverwaltung entgegenstehen – von den<br />

nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />

der Gesellschaft solange Vorabanteile zugewiesen,<br />

bis sämtlichen Gesellschaftern – entsprechend ihren per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteilen – Gewinne<br />

oder Verluste aus dem Zeitraum vom Beginn der Gesellschaft<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in gleicher anteiliger Höhe<br />

zugerechnet sind.<br />

Für den Fall, dass die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />

zur Verlängerung des Platzierungszeitraums über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 Gebrauch macht, werden die Ergebnisse der<br />

Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (jeweils nach Berücksichtigung<br />

der Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin) so<br />

verteilt, dass alle in diesen Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2013<br />

gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />

(2) Am Vermögen der Gesellschaft sind die Anleger entsprechend<br />

dem Stand ihres Kapitalkontos I (eingezahltes<br />

Kapital) per 3<strong>1.</strong>12. eines jeden Jahres beteiligt.<br />

(3) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoWachstum“<br />

(§ 5 Absatz (3) a)) zunächst eine Ausschüttung in Form von<br />

Gutschriften von 6 % p. a. bezogen auf die einbezahlte<br />

Starteinlage von 65 %, fällig zum 30.12. des laufenden<br />

Jahres. Die Ausschüttung erfolgt zeitanteilig, beginnend<br />

mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung und der<br />

vertragsgemäßen Einzahlung folgenden Monat. Hinsichtlich<br />

des zweiten Teils der Einzahlungen gelten für sie die<br />

gleichen Regeln gemäß nachfolgendem Absatz (4).<br />

(4) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoSpar Top“<br />

(§ 5 Absatz (3) b)) und „ImmoSpar“ (§ 5 Absatz (3) c))<br />

zunächst eine Ausschüttung in Form von Gutschriften von<br />

5,75 % p. a., bezogen auf den Stand ihres Kapitalkontos I<br />

am 3<strong>1.</strong>12. des Vorjahres, fällig zum 30.12. eines Jahres. Im<br />

Übrigen gilt Absatz (9) Satz 2 entsprechend.<br />

(5) Ab dem auf das Erreichen der vollen Zeichnungssumme<br />

auf Kapitalkonto I folgenden Monat erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvarianten „ImmoWachstum“,<br />

„ImmoSpar Top“ und „ImmoSpar“ ihre Ausschüttungen<br />

in Form von Auszahlungen jeweils hälftig zum 15.06. und<br />

15.12. eines Jahres.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

211<br />

Grundlagen


Verträge<br />

(6) Die Stillen Gesellschafter sind nur am Gewinn beteiligt<br />

und erhalten eine vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

unabhängige Mindestverzinsung nach gesondertem<br />

Vertrag über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />

in Verbindung mit den Regelungen gemäß § 5 Absätze<br />

(5) und (6).<br />

(7) Ausschüttungen in Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen<br />

werden auf Kapitalkonto III gebucht und ggf. auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II umgebucht.<br />

(8) Soweit ein Anleger oder die Gesellschaft von der<br />

Möglichkeit Gebrauch machen, die weiteren Zahlungen<br />

des Anlegers dauerhaft auszusetzen, halbiert sich ab dem<br />

Jahr der Beitragsfreistellung der Ausschüttungsprozentsatz<br />

für die thesaurierten Ausschüttungen (Gutschriften) gegenüber<br />

demjenigen Prozentsatz, den der Anleger erhalten<br />

würde, wenn seine weiteren Zahlungen nicht ausgesetzt<br />

würden. Ist die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jährlichen<br />

Gutschriften der Ausschüttungen auf das Kapitalkonto<br />

I vollständig erbracht, erhält der Anleger ab diesem<br />

Zeitpunkt wieder die gleichen Ausschüttungen in Form von<br />

Auszahlungen, wie wenn seine weiteren Zahlungen nicht<br />

dauerhaft ausgesetzt worden wären.<br />

(9) Werden abweichend von der Prognoserechnung der<br />

Gesellschaft in einem Geschäftsjahr weniger als 3 % ausgeschüttet,<br />

so erhalten alle Anleger die gleiche prozentuale<br />

Beteiligung. Werden mindestens 3 % ausgeschüttet, so erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoWachstum“<br />

auf die Starteinlage 0,25 % mehr.<br />

(10) Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn der<br />

Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />

§ 24 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

(1) Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil<br />

mit allen Rechten und Pflichten übertragen oder anderweitig<br />

darüber verfügen, bis zu einer Einzahlung von 20 % der<br />

Beteiligungssumme jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

der Gesellschaft.<br />

Eine Übertragung von Geschäftsanteilen durch Anleger<br />

kann jeweils nur mit Wirkung zum 3<strong>1.</strong>12. eines Kalenderjahres<br />

erfolgen.<br />

212 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

(2) Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung der Gesellschaft zulässig, die erteilt<br />

werden soll, sofern der/die neuen und der verbleibende<br />

Geschäftsanteil nach gezeichnetem Kapital einen Anteil<br />

von jeweils 5.000 € nicht unterschreitet und etwa höhere<br />

Beteiligungsbeträge durch <strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sind.<br />

(3) Alle Gesellschafterkonten gemäß § 9 dieses Vertrages<br />

werden bei einem Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig ob im Wege der Gesamtrechts­<br />

oder Sonderrechtsnachfolge, unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und<br />

Pflichten hinsichtlich einzelner Gesellschafterkonten ist<br />

nicht möglich.<br />

(4) Unbeschadet der Regelung in Absatz (1) ist jede Verfügung<br />

der Gesellschaft schriftlich oder in anderer dokumentierbarer<br />

Weise anzuzeigen.<br />

§ 25 Kündigung der Gesellschaft<br />

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft<br />

ist vorbehaltlich der Regelung in Absatz (2) ausgeschlossen.<br />

(2) Für den Fall der Verlängerung der Gesellschaft über<br />

den 3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus ist jeder Gesellschafter berechtigt,<br />

seine Beteiligung mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Jahresende zu kündigen, erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist unbeschadet dessen nur mit<br />

Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber zur<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigt.<br />

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in<br />

jedem Fall unberührt.<br />

(4) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, im Falle des Eintritts<br />

der Schwerstpflegebedürftigkeit („Pflegestufe III“,<br />

§ 15 SGB XI) die Gesellschaft zum Ende eines Jahres<br />

ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Eintritt der<br />

Schwerstpflegebedürftigkeit ist der Gesellschaft in schriftlicher<br />

Form nachzuweisen.<br />

(5) Der Schwerstpflegebedürftigkeit gleichgestellt gelten<br />

folgende schwere Krankheiten als außerordentlicher Kündigungsgrund<br />

im Sinne von Absatz (4):<br />

a) Bypass­Operationen<br />

b) Herzinfarkt


c) HIV­Infektion<br />

d) Krebs<br />

e) Multiple Sklerose<br />

f) Nierenversagen<br />

g) Schlaganfall<br />

h) Blindheit<br />

i) Taubheit<br />

(6) Die Kündigungserklärung ist schriftlich an die Gesellschaft<br />

zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 26 Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />

b) ihm gegenüber der Rücktritt erklärt worden ist;<br />

c) er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem Grund<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist;<br />

d) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />

von einem Gläubiger gepfändet worden ist, die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wird, und ihn die Gesellschaft nach Vorankündigung<br />

von mindestens vier Wochen aus der Gesellschaft<br />

ausschließt.<br />

(2) Der Gesellschafter scheidet jeweils zum nachfolgenden<br />

3<strong>1.</strong>12. aus. Bis dahin ruhen seine Rechte und Pflichten,<br />

soweit gesetzlich zulässig.<br />

(3) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

(4) Scheidet eine persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft aus, so hat die Gesellschafterversammlung<br />

eine geeignete natürliche oder juristische Person<br />

als neue persönlich haftende Gesellschafterin aufzunehmen.<br />

§ 27 Ableben eines Gesellschafters<br />

(1) Die Gesellschaft wird durch das Ableben eines Gesellschafters<br />

nicht aufgelöst, sondern mit dessen Erben fortgesetzt.<br />

(2) Die Erben haben sich in geeigneter Weise zu legitimieren.<br />

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gesellschaft,<br />

ob sie hierfür einen Erbschein verlangt.<br />

(3) Mehrere Erben sind verpflichtet, zur Ausübung ihrer<br />

Gesellschafterrechte einen gemeinsamen, schriftlich<br />

bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen. Solange ein<br />

gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Erbenlegitimation<br />

nicht ausreichend dargelegt ist, ruhen die Stimm­<br />

und Entnahmerechte aus der Gesellschaftsbeteiligung,<br />

soweit nicht die Änderung oder Ergänzung dieses Gesellschaftsvertrages<br />

Gegenstand der Beschlussfassung durch<br />

die Gesellschafterversammlung ist.<br />

(4) Die Erben sind berechtigt, die Beteiligung zum Ende<br />

des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, außerordentlich<br />

zu kündigen. § 28 gilt entsprechend. Das Kündigungsrecht<br />

erlischt, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten<br />

nach dem Erbfall gegenüber der Gesellschaft in schriftlicher<br />

Form geltend gemacht wird.<br />

§ 28 Auseinandersetzungsguthaben<br />

(1) Beim Ausscheiden eines Gesellschafters i. S. von § 26<br />

aus der Gesellschaft hat dieser Anspruch auf Auszahlung<br />

seines Auseinandersetzungsguthabens, sofern dieser Vertrag<br />

keine abweichenden Vereinbarungen enthält.<br />

Der Anteil des Gesellschafters bestimmt sich nach dem<br />

Verhältnis des vom Gesellschafter gezeichneten Kapitals<br />

zum gesamt gezeichneten Kapital. Erfolgte Ausschüttungen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

(2) Die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf<br />

Basis der Jahresabschlüsse der Gesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften sowie ggf. weiterer Gesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft eine Beteiligung übernommen<br />

hat. Maßgeblich sind die Jahresabschlüsse des laufenden<br />

Geschäftsjahres, bei unterjährigem Ausscheiden der<br />

Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres.<br />

Abweichend von den Buchwerten sind folgende Bewertungen<br />

vereinbart:<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

213<br />

Grundlagen


Verträge<br />

Immobilien sind mit dem Verkehrswert zu bewerten, der<br />

wie folgt zu errechnen ist:<br />

jeweilige Jahresnettomiete im Jahr des Ausscheidens<br />

gemäß Gewinn­ und Verlustrechnung (nach Berücksichtigung<br />

etwaiger Pauschal­ und Einzelwertberichtigungen)<br />

x jeweiligem – um einen Faktor verminderten – Einkaufsfaktor<br />

der Objekte laut notariellem Kaufvertrag.<br />

Weist die Gesellschaft oder der ausscheidende Gesellschafter<br />

nach, dass der tatsächliche Verkehrswert der<br />

Beteiligung(en) nach oben oder unten um mehr als 10 %<br />

von dem nach vorstehender Formel errechneten Wert<br />

abweicht, so ist dieser abweichende Wert anzusetzen.<br />

Der Nachweis für die Abweichung ist durch das Gutachten<br />

eines von der für das Objekt zuständigen Industrie­<br />

und Handelskammer benannten vereidigten Sachverständigen<br />

zu erbringen.<br />

Die Gutachterkosten trägt derjenige, der das Gutachten<br />

in Auftrag gibt. Beträgt die Abweichung mehr als 10 %, so<br />

trägt die Kosten die Gesellschaft.<br />

Ein ideeller Geschäftswert bleibt in jedem Fall außer<br />

Ansatz.<br />

(3) Wird über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens<br />

keine Einigung erzielt, so wird dieses vom Abschlussprüfer<br />

im Sinne eines Schiedsgutachtens verbindlich für<br />

alle Beteiligten festgestellt. Ist ein Abschlussprüfer nicht<br />

bestellt, so wird der Schiedsgutachter auf Antrag eines der<br />

Beteiligten von der Industrie­ und Handelskammer München<br />

ernannt. Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt der<br />

ausscheidende Gesellschafter, falls das Schiedsgutachten<br />

nicht zu einem um mindestens 10 % höheren Abfindungsbetrag<br />

führt als nach Absatz (2) errechnet.<br />

(4) Das Auseinandersetzungsguthaben – ggf. abzüglich<br />

nicht eingezahlter Kapitalanteile – ist vier Wochen nach<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig und zahlbar. Falls<br />

die Gesellschaft nicht über die erforderliche Liquidität verfügt,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in drei gleichen<br />

Raten jährlich im Nachhinein ausgezahlt werden. In<br />

diesem Fall verzinst sich das Guthaben mit 5 % p. a.<br />

214 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

Ist eine verbindliche Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

bei Fälligkeit einer Rate noch nicht erfolgt, so ist<br />

diese vorläufig auf der Grundlage des letzten festgestellten<br />

Jahresabschlusses zu bezahlen.<br />

(5) Ausscheidende Gesellschafter können für die Auszahlung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens von der Gesellschaft<br />

keine Sicherheit verlangen.<br />

§ 29 Auflösung der Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft kann durch einen Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 %<br />

der bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden.<br />

(2) Bestellt die Gesellschafterversammlung keinen anderen<br />

Liquidator, so ist sie von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und der Treuhandkommanditistin abzuwickeln.<br />

(3) Die Abwickler haben Anspruch auf Ersatz angemessener<br />

Auslagen und auf eine angemessene Vergütung.<br />

(4) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach<br />

solche gegenüber Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein verbleibender Verwertungserlös wird an die Gesellschafter<br />

in diesem Fall im Verhältnis ihrer einbezahlten<br />

Kapitaleinlage (Kapitalkonto I) ausgezahlt. Erfolgte Ausschüttungen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

§ 30 Schlichtungsverfahren<br />

(1) Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus<br />

oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem damit einhergehenden Beteiligungsverhältnis<br />

die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. anzurufen<br />

und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Für Rechtsnachfolger in eine Beteiligung an<br />

der Gesellschaft gilt die Schlichtungsvereinbarung entsprechend.<br />

(2) Das Schlichtungsverfahren bestimmt sich nach den<br />

Regelungen der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e. V.


§ 31 Schlussbestimmungen<br />

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Bei Gesellschafterbeschlüssen ist für die Schriftform<br />

deren schriftliche Protokollierung ausreichend.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer<br />

bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche Regelungen,<br />

die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Folgende Bestimmungen weichen von den gesetzlichen Regelungen ab:<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />

gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine<br />

ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

Aschheim, den 22.07.2011<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

(geschäftsführende Kommanditistin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapital<br />

§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung von Stillen Beteiligungen<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern<br />

§ 7 Treuhandkommanditistin, Treugeber<br />

§ 8 Handelsregistereintragungen<br />

§ 9 Gesellschafterkonten<br />

§ 10 Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

§ 11 Keine Nachschusspflicht, Haftungsbeschränkung<br />

§ 12 Geschäftsführung und Vertretung<br />

§ 13 Vergütungen<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse, Ausübung des Stimmrechts<br />

§ 15 Ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

§ 16 Außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

§ 17 Außerordentliche Gesellschafterversammlung nach Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

§ 18 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

§ 19 Abstimmungen außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

§ 20 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 21 Information der Gesellschafter<br />

§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />

§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung und Entnahmen<br />

§ 24 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

§ 25 Kündigung der Gesellschaft<br />

§ 26 Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

§ 27 Ableben eines Gesellschafters<br />

§ 28 Auseinandersetzungsguthaben<br />

§ 29 Auflösung der Gesellschaft<br />

§ 30 Schlichtungsverfahren<br />

§ 31 Schlussbestimmungen<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

215<br />

Grundlagen


Verträge<br />

Vertrag über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“)<br />

§ 1 Begründung der Stillen Gesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ genannt) hat<br />

als Geschäftszweck den Erwerb sowie die langfristige<br />

Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien,<br />

insbesondere Einzelhandelsimmobilien in Deutschland.<br />

Gesellschaftszweck ist ebenso die Beteiligung an<br />

Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />

Deutschland, zum Gegenstand haben. Die Fondsgesellschaft<br />

darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,<br />

die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu dienen geeignet sind. Die Fondsgesellschaft ist nicht<br />

berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat ihren Sitz in Aschheim, Landkreis<br />

München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

München unter HRA 97319 eingetragen.<br />

3. Gründungsgesellschafter der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG sind die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

sowie die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin.<br />

4. Die Fondsgesellschaft hat bislang eine Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe von 94,6 % des Kapitals an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG (nachfolgend auch „Objektgesellschaft 1“ genannt)<br />

übernommen. Die Objektgesellschaft 1 hat ihren Sitz in<br />

Aschheim, Landkreis München und ist im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 95716 eingetragen.<br />

Gegenstand der Objektgesellschaft 1 sind der<br />

Erwerb sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung<br />

und Verwaltung von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland. Zu diesem Zweck hat sie<br />

bereits Kaufverträge über den Erwerb von insgesamt zehn<br />

Immobilien abgeschlossen.<br />

5. Der Stille Gesellschafter beteiligt sich an der Fondsgesellschaft<br />

mit Wirkung ab Annahme seines Antrags<br />

216 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

(Beitrittserklärung ImmoZins) auf Abschluss eines Vertrages.<br />

Durch die Annahme der Beitrittserklärung wird die<br />

Stille Gesellschaft (nachfolgend auch als „Gesellschaft“<br />

bezeichnet) begründet („Beitrittsvereinbarung“).<br />

6. Für die Annahme der Beitrittserklärung genügt im Falle<br />

der Schriftform eine Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

Die Annahme ist auch per Telefax, E­Mail oder in anderer<br />

dokumentierbarer Weise zulässig. Der Stille Gesellschafter<br />

verzichtet auf die ausdrückliche Erklärung der<br />

Annahme (Zugang der Annahmeerklärung). Eine Bestätigung<br />

der Annahme wird dem Stillen Gesellschafter informationshalber<br />

zugesandt.<br />

§ 2 Dauer der Stillen Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

<strong>1.</strong> Die Stille Gesellschaft kann in folgenden Formen<br />

eingegangen werden:<br />

a) „ImmoZins 5,00”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />

b) „ImmoZins 5,75”, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

und<br />

c) „ImmoZins 6,25“, kündbar frühestens zum 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />

2. Die Kündigung kann beiderseits per Übergabe­Einschreiben<br />

spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres<br />

erfolgen. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert<br />

sich die Laufzeit jeweils um ein Jahr.<br />

3. § 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

gilt entsprechend.<br />

4. Das Geschäftsjahr der Stillen Gesellschaft entspricht<br />

dem der Fondsgesellschaft.<br />

§ 3 Einlage<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter soll eine Einlage von mindestens<br />

2.000 € (in Worten: zweitausend Euro) leisten, darüber<br />

hinausgehende Beträge müssen durch <strong>1.</strong>000 ohne<br />

Rest teilbar sein.<br />

2. Die Einlage ist innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

der Beitrittserklärung zur Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Bankkonto der Fondsgesellschaft fällig.<br />

3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der Erhöhung<br />

des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme von<br />

Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme


von bis zu 17.500.000 € (in Worten: siebzehn Millionen<br />

fünfhunderttausend Euro) auszugeben, davon „ImmoZins<br />

5,00” mit 8.000.000 € (in Worten: acht Millionen Euro),<br />

„ImmoZins 5,75” mit 6.000.000 € (in Worten: sechs<br />

Millionen Euro) und „ImmoZins 6,25“ mit 3.500.000 €<br />

(in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Euro). Eine<br />

andere Aufteilung zwischen den Beteiligungsformen ist<br />

möglich. Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, eine Überzeichnung von bis<br />

zu 10 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie<br />

einzuwerbende Stille Beteiligungen) zuzulassen.<br />

§ 4 Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung steht allein den in § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft genannten Gesellschaften<br />

zu.<br />

§ 5 Konten des Stillen Gesellschafters<br />

Für jeden Stillen Gesellschafter werden zwei Kapitalkonten<br />

geführt, deren Salden unverzinslich sind.<br />

<strong>1.</strong> Auf dem Kapitalkonto I wird die geleistete Einlage des<br />

Stillen Gesellschafters gebucht.<br />

2. Auf dem Kapitalkonto II werden die Mindestverzinsungen<br />

und die Gewinne gebucht.<br />

§ 6 Verzug, Rücktritt<br />

<strong>1.</strong> Befindet sich der Stille Gesellschafter mit seiner Einzahlungsverpflichtung<br />

im Verzug, so kann die Fondsgesellschaft<br />

die Rückstände beitreiben oder nach Fristsetzung<br />

von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung den Rücktritt<br />

von der Beitrittsvereinbarung erklären, oder den Einlagebetrag<br />

des Stillen Gesellschafters auf die von ihm bereits<br />

geleistete Teilzahlung festsetzen.<br />

2. Im Falle des Rücktritts kann die Fondsgesellschaft vom<br />

Stillen Gesellschafter eine Schadenspauschale in Höhe<br />

der bis dahin geleisteten Einlagen verlangen, maximal<br />

jedoch 10 % der gezeichneten Einlage. Der Stille Gesellschafter<br />

ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Der Stille Gesellschafter erhält statt eines Auseinandersetzungs­/Abfindungsguthabens<br />

den einbezahlten<br />

Betrag, soweit dieser über die Schadenspauschale hinausgeht.<br />

§ 7 Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft, Beschlussfassung<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter ist berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft teilzunehmen. Es<br />

steht ihm grundsätzlich weder ein Vorschlags­ noch ein<br />

Stimmrecht zu.<br />

2. Folgende Beschlüsse der Fondsgesellschaft bedürfen<br />

der Zustimmung der Stillen Gesellschafter.<br />

a) Veräußerung wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens<br />

wie z. B. die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

1;<br />

b) Auflösung der Fondsgesellschaft vor dem 3<strong>1.</strong>12.2026,<br />

deren Umwandlung im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz<br />

sowie Einbringung im ertragsteuerlichen Sinne sowie<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus, unbeschadet § 3 Absatz 1 Sätze 2­5<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

c) Auflösung der Objektgesellschaft 1, deren Umwandlung<br />

im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz sowie Einbringung<br />

im ertragsteuerlichen Sinne sowie die ganze oder<br />

teilweise Veräußerung von Immobilien durch die Objektgesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Selbiges gilt entsprechend für die noch<br />

zu tätigenden Investitionen der Fondsgesellschaft, sofern<br />

diese nicht unmittelbar von der Fondsgesellschaft, sondern<br />

über eine (zwischengeschaltete) Objektgesellschaft getätigt<br />

werden;<br />

d) Änderung von § 18 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Beschlussfassung über die Zustimmung der Stillen<br />

Gesellschafter soll im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft, wenn eine solche stattfindet,<br />

anderenfalls im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen. Für<br />

die Ladung, das Stimmrecht und die Mehrheitserfordernisse<br />

gelten §§ 14 Absatz 1, 3 bis 5, 15 Absatz 1 bis 6,<br />

16, 18 Absatz 2, 19, 20 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft entsprechend.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

217<br />

Grundlagen


Verträge<br />

4. § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 8 Informationsrechte<br />

<strong>1.</strong> Die Fondsgesellschaft informiert den Stillen Gesellschafter<br />

jährlich schriftlich oder in anderer geeigneter<br />

Form (z. B. Internet­Homepage) über die Geschäftsentwicklung<br />

und die Lage der Fondsgesellschaft.<br />

2. Die Fondsgesellschaft informiert den Stillen Gesellschafter<br />

zusätzlich über besondere Vorgänge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft <strong>1.</strong> Selbiges gilt<br />

entsprechend für die noch zu tätigenden Investitionen.<br />

3. Der Stille Gesellschafter hat das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Fondsgesellschaft durch einen Angehörigen<br />

der rechts­, steuer­ oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe in den Geschäftsräumen der Fondsgesellschaft<br />

einsehen zu lassen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />

Einsichtsverlangen mehrerer Gesellschafter zu koordinieren<br />

und z. B. nur an einem bestimmen Tag pro Quartal<br />

zuzulassen.<br />

4. Der Stille Gesellschafter steht in keinem Vertragsverhältnis<br />

zu anderen Stillen Gesellschaftern oder zu Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft. Er hat keinen Anspruch<br />

auf Herausgabe der Namen und Adressen anderer Stiller<br />

Gesellschafter oder Kommanditisten.<br />

§ 9 Jahresabschluss<br />

<strong>1.</strong> In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres hat<br />

die Fondsgesellschaft für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss der<br />

Fondsgesellschaft aufzustellen.<br />

2. Der Jahresabschluss der Fondsgesellschaft nebst<br />

Geschäftsbericht ist dem Stillen Gesellschafter zuzusenden<br />

oder in anderer geeigneter Form (z. B. Internet­Homepage)<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Stille Gesellschafter<br />

ist berechtigt, einen Prüfungsbericht einzusehen.<br />

§ 10 Ergebnisbeteiligung, Mindestverzinsung<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter ist am Gewinn, nicht jedoch<br />

am laufenden Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

218 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

2. Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Gewinn<br />

beginnt mit dem auf die vollständige Einlagenleistung folgenden<br />

Monatsersten.<br />

3. Unabhängig vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

erhält der Stille Gesellschafter<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,00 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ eine Mindestverzinsung von<br />

6,25 % p. a.<br />

bezogen auf den jeweiligen Stand seines Kapitalkontos I,<br />

die auf seinen Gewinnanspruch angerechnet wird (Absatz<br />

8). Im Rumpfgeschäftsjahr 2011 bzw. bei Beteiligung nach<br />

dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 ermittelt sich die Mindestverzinsung für<br />

das erste Geschäftsjahr pro rata temporis.<br />

4. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist gemäß<br />

§ 5 Absatz 6 des Fondsgesellschaftsvertrages ermächtigt,<br />

für den Fall, dass die Stille Beteiligung zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />

gemäß § 2 Absatz 1 dieses Vertrages<br />

ungekündigt fortbesteht und unter Berücksichtigung<br />

der Entwicklung der Zinskonditionen am Kapitalmarkt,<br />

dem Stillen Gesellschafter eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

gemäß Absatz 3 wie folgt anzubieten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p. a. auf bis zu 5,75 %<br />

p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p. a. auf bis zu 6,25 %<br />

p. a.<br />

Die Erhöhung der Mindestverzinsung gilt jeweils für das<br />

nächste Kalenderjahr. Ein Anspruch des Stillen Gesellschafters<br />

auf eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

besteht nicht.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird dem Stillen<br />

Gesellschafter bis zum 3<strong>1.</strong>07. eines jeden Jahres, bei<br />

„ImmoZins 5,00“ erstmals bis zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „Immo­<br />

Zins 5,75“ erstmals bis zum 3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher<br />

Form mitteilen, falls eine Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

gemäß Absatz 3 erfolgt. Die Erklärung der Geschäftsfüh­


ung der Fondsgesellschaft bedarf keiner Annahme durch<br />

den Stillen Gesellschafter.<br />

Die Mindestverzinsung für „ImmoZins 6,25“ bleibt stets<br />

unverändert.<br />

5. Für die Ergebnisbeteiligung des Stillen Gesellschafters<br />

ist vom handelsrechtlichen Jahresergebnis auszugehen,<br />

das sich aus dem Jahresabschluss vor Berücksichtigung<br />

der auf die Stillen Gesellschafter entfallenden Mindestverzinsungen<br />

ergibt.<br />

6. Werden im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung<br />

andere Ansätze verbindlich festgesetzt, so sind diese nur<br />

für Geschäftsjahre zu berücksichtigen, hinsichtlich derer<br />

der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft noch nicht festgestellt wurde.<br />

7. An dem ermittelten Gewinn ist der Stille Gesellschafter<br />

im Verhältnis seines Kapitalkontos I zur Summe der Kapitalkonten<br />

I sämtlicher Stiller Gesellschafter und der Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft, berechnet zum Ende des<br />

jeweiligen Geschäftsjahres, beteiligt.<br />

8. Mehr­ oder Minderbeträge der Gewinnbeteiligung<br />

gegenüber der Mindestverzinsung sind über den Zeitraum<br />

der Beteiligung aufzusummieren, wobei nur volle<br />

Geschäftsjahre zu berücksichtigen sind. Ein danach verbleibender<br />

Mehrbetrag gegenüber der Mindestverzinsung<br />

steht dem Stillen Gesellschafter zu, ein Minderbetrag<br />

ist nicht auszugleichen.<br />

§ 11 Auszahlungen<br />

<strong>1.</strong> Die Mindestverzinsungen sind fällig jeweils zeitanteilig<br />

am 30.06. und am 3<strong>1.</strong>12., erstmalig am 3<strong>1.</strong>12.201<strong>1.</strong><br />

2. Ein nach Beendigung der Stillen Gesellschaft verbleibender<br />

Mehrgewinn ist nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

der Fondsgesellschaft für das jeweilige<br />

Geschäftsjahr zum Ausgleich fällig.<br />

§ 12 Verfügungen über die Stille Beteiligung<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen<br />

oder anderweitig darüber verfügen. Übertragungen<br />

können nur zum 3<strong>1.</strong>12. eines Kalenderjahres erfolgen.<br />

2. Die Konten des Stillen Gesellschafters werden beim<br />

Übergang der Stillen Beteiligung auf einen Dritten unver­<br />

ändert und einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner<br />

Rechte und Pflichten hinsichtlich einzelner Konten des Stillen<br />

Gesellschafters ist nicht möglich.<br />

3. Eine Teilung der Stillen Beteiligung ist nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung der Fondsgesellschaft zulässig, die<br />

erteilt werden soll, sofern der/die neuen und der verbleibende<br />

Anteil auf Kapitalkonto I jeweils 2.000 € nicht<br />

unterschreitet und die Beteiligungsbeträge durch <strong>1.</strong>000<br />

ohne Rest teilbar sind.<br />

4. Jede Verfügung ist der Fondsgesellschaft schriftlich<br />

oder in anderer dokumentierbarer Weise anzuzeigen.<br />

§ 13 Ableben eines Stillen Gesellschafters<br />

<strong>1.</strong> Die Gesellschaft wird durch das Ableben eines Stillen<br />

Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit dessen Erben<br />

fortgesetzt.<br />

2. Die Erben haben sich in geeigneter Weise zu legitimieren.<br />

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fondsgesellschaft,<br />

ob sie hierfür einen Erbschein verlangt.<br />

3. Mehrere Erben sind verpflichtet, zur Ausübung ihrer<br />

Rechte als Stille Gesellschafter einen gemeinsamen,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen.<br />

Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die<br />

Erbenlegitimation nicht ausreichend dargelegt ist, ruhen<br />

die Stimm­ und Auszahlungsrechte des Stillen Gesellschafters.<br />

4. Die Erben sind berechtigt, die Stille Gesellschaft<br />

zum Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist,<br />

außerordentlich zu kündigen. § 14 gilt entsprechend. Das<br />

Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von drei<br />

Monaten nach dem Erbfall gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

in schriftlicher Form geltend gemacht wird.<br />

§ 14 Beendigung der Stillen Gesellschaft,<br />

Auseinandersetzung<br />

<strong>1.</strong> Der Stille Gesellschafter ist berechtigt, im Falle des<br />

Eintritts der Schwerstpflegebedürftigkeit („Pflegestufe III“,<br />

§ 15 SGB XI) die Stille Gesellschaft zum Ende eines Jahres<br />

ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Der<br />

Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit ist der Fondsgesellschaft<br />

auf Anforderung in schriftlicher Form nachzuweisen.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

219<br />

Grundlagen


Verträge<br />

2. Der Schwerstpflegebedürftigkeit gleichgestellt gelten<br />

folgende schwere Krankheiten als außerordentlicher Kündigungsgrund<br />

im Sinne von Absatz 1:<br />

a) Bypass­Operationen<br />

b) Herzinfarkt<br />

c) HIV­Infektion<br />

d) Krebs<br />

e) Multiple Sklerose<br />

f) Nierenversagen<br />

g) Schlaganfall<br />

h) Blindheit<br />

i) Taubheit<br />

3. Endet die Stille Beteiligung, so steht dem Stillen Gesellschafter<br />

eine Abfindung zu. Sie errechnet sich aus dem<br />

Saldo sämtlicher Kapitalkonten des Stillen Gesellschafters<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung.<br />

Stille Reserven sind nicht aufzulösen; ein Geschäftswert<br />

wird nicht berücksichtigt. Am Ergebnis schwebender<br />

Geschäfte nimmt der Stille Gesellschafter nicht teil.<br />

4. Das Abfindungsguthaben ist binnen 14 Tagen nach<br />

Beendigung der Stillen Gesellschaft fällig und zu den bisherigen<br />

Mindestverzinsungssätzen zu verzinsen.<br />

5. Der Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />

und etwaiger Zinsen ist solange und soweit<br />

ausgeschlossen, als dessen Geltendmachung einen<br />

Grund für die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />

der Fondsgesellschaft darstellen würde.<br />

§ 15 Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

Ansprüche des Stillen Gesellschafters sind im Falle<br />

der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

vorrangig gegenüber Forderungen der Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

jedoch nachrangig gegenüber den Forderungen<br />

anderer Gläubiger. Der Stille Gesellschafter tritt mit<br />

seinen Ansprüchen hinter diese Forderungen anderer<br />

Gläubiger zurück. Dies gilt insbesondere auch für<br />

seine Ansprüche auf Gewinnbeteiligung und Rückzahlung<br />

seiner Einlage.<br />

220 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

§ 16 Kapitalertragsteuer, Abgeltungsteuer<br />

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von derzeit<br />

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag wird auch bei Vorlage<br />

einer Freistellungserklärung bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.<br />

Eine Bescheinigung über die Abgeltungsteuer wird von<br />

der Fondsgesellschaft erteilt. Eine Anrechnung etwaiger<br />

persönlicher Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer wird<br />

auch auf Antrag des Stillen Gesellschafters nicht vorgenommen,<br />

sodass allenfalls eine Berücksichtigung im<br />

Wege des Veranlagungsverfahrens in Betracht kommt.<br />

§ 17 Schlussbestimmungen<br />

<strong>1.</strong> Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Bei Gesellschafterbeschlüssen ist für die Schriftform<br />

deren schriftliche Protokollierung ausreichend.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer<br />

bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />

gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

Aschheim, Datum<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft),<br />

vertreten durch die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

(Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Stiller Gesellschafter


TREUHANDVERTRAG<br />

für eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

zwischen der<br />

in der Beitrittserklärung<br />

genannten Person<br />

– im Folgenden „Treugeber” genannt –<br />

und der<br />

Aequitas Treuhand GmbH,<br />

Rebenstraße 39, 95326 Kulmbach<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer,<br />

Herrn Ralph Pittroff<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditistin” genannt –<br />

Präambel<br />

Der Treugeber beabsichtigt, sich über die Treuhandkommanditistin<br />

an der Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG – im Folgenden „Fondsgesellschaft”<br />

genannt – zu beteiligen.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung, mit Sitz in Kulmbach, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB<br />

474<strong>1.</strong><br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung gibt der Treugeber<br />

ein verbindliches Angebot zum Abschluss des vorliegenden<br />

Treuhandvertrages ab. Dieses Angebot bleibt<br />

wirksam, soweit der Treugeber nicht von dem in der Beitrittserklärung<br />

bezeichneten Widerrufsrecht Gebrauch<br />

macht. Der Treuhandvertrag wird wirksam, sobald ein<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

die vom Treugeber bei der Fondsgesellschaft eingereichte<br />

Beitrittserklärung angenommen hat. Die Treuhandkommanditistin<br />

erteilt hiermit der Fondsgesellschaft Vollmacht,<br />

die Beitrittserklärung für sie anzunehmen. Der Treugeber<br />

verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Eine<br />

Mitteilung über die Annahme wird an den Treugeber<br />

informationshalber versandt. Der Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft – im Folgenden „Gesellschaftsvertrag”<br />

genannt – ist Grundlage und Bestandteil des Treuhandvertrages.<br />

§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrages<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin übernimmt und verwaltet<br />

für den Treugeber eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und hält diese treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Interesse und für Rechnung des Treugebers.<br />

Die Höhe der für den Treugeber zu haltenden<br />

Kommanditbeteiligung bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />

vom Treugeber übernommenen Kapitalanteil.<br />

Der Kapitalanteil soll ohne Agio mindestens 5.000 €<br />

betragen. Höhere Beteiligungen sollen durch <strong>1.</strong>000 ohne<br />

Rest teilbar sein.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, für weitere<br />

Treugeber Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

treuhänderisch zu halten.<br />

3. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen<br />

vorgesehen sind, gelten für den Treugeber, insbesondere<br />

hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Beteiligung und der sich<br />

daraus ergebenden Rechte, die für den unmittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten geltenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend. Der<br />

Treugeber ist wirtschaftlich Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

und wird gemäß Gesellschaftsvertrag weitestgehend<br />

einem Gesellschafter gleichgestellt.<br />

§ 2 Rechtsstellung der Treuhandkommanditistin<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin hält die Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil. Sie tritt nach außen im eigenen<br />

Namen auf und wird als Kommanditist mit einer festen<br />

Haftsumme von 10.000 € in das Handelsregister eingetragen.<br />

Auch mit Durchführung der von der Fondsgesellschaft<br />

geplanten Kapitalerhöhungen bleibt diese Hafteinlage<br />

unverändert.<br />

2. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen<br />

Treugebers.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

221<br />

Grundlagen


Verträge<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die Kommanditbeteiligung<br />

erst zu begründen, wenn der Treugeber auf<br />

Grundlage der rechtsverbindlich unterzeichneten Beitrittserklärung<br />

die von ihm sofort geschuldete Zahlung auf den<br />

gezeichneten Kapitalanteil sowie auf das Agio auf das<br />

in der Beitrittserklärung genannte Konto eingezahlt hat.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin hat und wird Treuhandaufgaben<br />

auch bei anderen Gesellschaften und für andere Personen<br />

übernommen bzw. übernehmen.<br />

§ 3 Treuhandvergütung<br />

Die Vergütung der Treuhandkommanditistin für die Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen<br />

Tätigkeiten ist in § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft vereinbart. Die Treuhandkommanditistin<br />

erhält von der Fondsgesellschaft im Zeitraum bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von 20.000 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe,<br />

fällig in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und<br />

30.12.2012. Ab 2013 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig am<br />

30.12. eines jeden Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht<br />

sich ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a.<br />

§ 4 Aufgaben der Treuhandkommanditistin<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin nimmt alle zur Durchführung<br />

des rechtswirksamen Erwerbes der Kommanditbeteiligung<br />

erforderlichen Mitwirkungshandlungen vor. Die<br />

Annahme der Beitrittserklärungen erfolgt dabei durch die<br />

Fondsgesellschaft in Vollmacht der Treuhandkommanditistin.<br />

Die Treuhandkommanditistin übt ihre den Treugeber<br />

betreffenden Gesellschafterrechte und ­pflichten gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

aus.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin nimmt im Rahmen des<br />

Gesellschaftsvertrages für den Treugeber die Stimmrechte<br />

aus dem treuhänderisch gehaltenen Anteil entsprechend<br />

den Weisungen des Treugebers wahr, soweit der Treugeber<br />

bei der betreffenden Gesellschafterversammlung<br />

nicht selbst teilnimmt oder sich nicht durch einen von ihm<br />

bestimmten Dritten vertreten lässt.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist zu einer Ausübung des<br />

Stimmrechtes nach den Weisungen des Treugebers nur<br />

222 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

verpflichtet, wenn ihr vom Treugeber bis spätestens am<br />

zweiten Werktag vor einer Gesellschafterversammlung<br />

schriftlich – auch per Telefax oder E­Mail – Weisungen<br />

im Hinblick auf die Ausübung des Stimmrechtes erteilt wurden.<br />

Im Übrigen (bei verspäteten oder fehlenden Weisungen)<br />

ist die Treuhandkommanditistin verpflichtet, das<br />

Stimmrecht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />

auszuüben.<br />

4. Bei Abstimmungen in anderer Weise (außerhalb von<br />

Gesellschafterversammlungen) übt die Treuhandkommanditistin<br />

die Stimmrechte aus dem treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteil aus, falls seitens des Treugebers keine Stimmabgabe<br />

innerhalb der im Gesellschaftsvertrag bestimmten<br />

Frist erfolgt und ihr keine abweichende Weisung des Treugebers<br />

vorliegt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Untervollmachten<br />

zu erteilen oder sich zur Ausführung der ihr<br />

übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu<br />

bedienen.<br />

6. Die Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche<br />

des Treugebers aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere auf Ausschüttungen in Form<br />

von Gutschriften und Auszahlungen und auf Auszahlung<br />

von Abfindungsguthaben oder auf Beteiligung an einem<br />

Liquidationserlös, ist nicht Aufgabe der Treuhandkommanditistin,<br />

und zwar auch dann nicht, wenn sie die Kommanditbeteiligung<br />

im eigenen Namen treuhänderisch für den<br />

Treugeber hält. Diese Ansprüche stehen dem Treugeber<br />

nach dem Fondsgesellschaftsvertrag unmittelbar zu. Sie<br />

sind an ihn gemäß § 8 abgetreten.<br />

7. Die mit der Beteiligung verbundenen Verwaltungsrechte<br />

(Auskunfts­ und Kontrollrechte) übt der Treugeber grundsätzlich<br />

selbst aus.<br />

§ 5 Pflichten des Treugebers<br />

<strong>1.</strong> Der Treugeber hat die Kapitaleinlage zuzüglich des<br />

vereinbarten Agios entsprechend den Bedingungen der<br />

Beitrittserklärung sowie den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft fristgerecht<br />

auf das dort benannte Konto der Fondsgesellschaft<br />

einzuzahlen.


2. Der Treugeber übernimmt hiermit alle Rechte und<br />

Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

mit Ausnahme der gesetzlich oder in dem<br />

Gesellschaftsvertrag ausschließlich für die Treuhandkommanditistin<br />

vorgesehenen Rechte und Pflichten.<br />

3. Der Treugeber verpflichtet sich, der Treuhandkommanditistin<br />

die erforderlichen Informationen und Auskünfte im<br />

Hinblick auf die Identifizierungsverpflichtungen nach dem<br />

Geldwäschegesetz vollständig und richtig zu erteilen. Er ist<br />

des Weiteren verpflichtet, etwaige Änderungen, insbesondere<br />

bei Änderungen bezüglich der wirtschaftlichen Berechtigung,<br />

unverzüglich der Treuhandkommanditistin mitzuteilen.<br />

Die Treuhandkommanditistin kann sich bei der Erfüllung ihrer<br />

Identifizierungsverpflichtungen Dritter bedienen.<br />

§ 6 Rücktrittsrecht der Treuhandkommanditistin, weitere<br />

Rechte bei Zahlungsverzug<br />

<strong>1.</strong> Befindet sich der Treugeber mit seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

in Verzug, kann die Fondsgesellschaft nach<br />

Fristsetzung von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung<br />

den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung sowie in Vollmacht<br />

für die Treuhandkommanditistin den Rücktritt vom<br />

Treuhandvertrag erklären.<br />

2. Die Fondsgesellschaft ist in Abstimmung und in Vollmacht<br />

der Treuhandkommanditistin weiter berechtigt, die Rechte<br />

nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

geltend zu machen.<br />

§ 7 Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

<strong>1.</strong> Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung<br />

dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />

im Zusammenhang mit der Übernahme, dem<br />

Halten und der Verwaltung der übernommenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen.<br />

2. Werden an den Treugeber Ausschüttungen in Form von<br />

Gutschriften oder Auszahlungen vorgenommen, während<br />

der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin durch Verlust<br />

oder durch Ausschüttungen in Form von Gutschriften oder<br />

Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert<br />

ist (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers bis zu der Höhe wieder auf, bis zu der<br />

die anteilige Haftung der Treuhandkommanditistin durch die<br />

an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen in Form<br />

von Gutschriften oder Auszahlungen wieder auflebt.<br />

§ 8 Forderungsabtretung<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit dem Treugeber<br />

die Ansprüche aus dem für ihn treuhänderisch gehaltenen<br />

Kapitalanteil auf festgestellte Gewinne, beschlossene Ausschüttungen<br />

in Form von Gutschriften und Auszahlungen,<br />

Auseinandersetzungsguthaben in dem Umfang ab, wie<br />

diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft und dieses<br />

Treuhandvertrages zustehen. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung an.<br />

2. Die Abtretung gemäß Absatz 1 ist auflösend bedingt<br />

durch den Rücktritt der Treuhandkommanditistin gemäß<br />

§ 6 Absatz 1 dieses Vertrages. Die Treuhandkommanditistin<br />

bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen<br />

Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />

§ 9 Aufschiebend bedingte Anteilsabtretung<br />

<strong>1.</strong> Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über ihr Vermögen tritt die Treuhandkommanditistin hiermit<br />

den treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil an den Treugeber<br />

in Höhe der von ihm übernommenen Kapitaleinlage<br />

ab.<br />

2. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn die<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird oder von<br />

Gläubigern der Treuhandkommanditistin Maßnahmen der<br />

Einzelzwangsvollstreckung in den Kapitalanteil betrieben<br />

werden oder der Treuhandvertrag anderweitig ohne Veranlassung<br />

durch den Treugeber aus einem wichtigen Grund<br />

endet.<br />

§ 10 Bevollmächtigung des Treugebers<br />

Die Treuhandkommanditistin erteilt hiermit dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes aus dem für ihn<br />

treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil und der ihr aus diesem<br />

Kapitalanteil zustehenden Kontroll­ und Widerspruchsrechte<br />

(§§ 164, 166 HGB).<br />

§ 11 Treuhandvermögen, Treugeberregister, Datenschutz<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin hat das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und<br />

zu verwalten.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

223<br />

Grundlagen


Verträge<br />

2. Die Treuhandkommanditistin führt über alle Treugeber<br />

ein Register. Sie ist berechtigt, sich hierzu der von der<br />

Fondsgesellschaft erfassten und verwalteten Daten zu<br />

bedienen.<br />

3. Anderen Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten sowie<br />

den gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Beratern der Fondsgesellschaft darf die Treuhandkommanditistin<br />

nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Treugebers<br />

dessen Beteiligung offen legen, soweit sie nicht gesetzlich<br />

zur Offenlegung verpflichtet ist oder sich aus diesem Vertrag<br />

oder dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

etwas anderes ergibt. Der Treugeber hat keinen Anspruch<br />

darauf, von der Treuhandkommanditistin Angaben über weitere<br />

Treugeber zu erhalten, soweit diese nicht ausdrücklich<br />

zugestimmt haben.<br />

§ 12 Verfügungen des Treugebers<br />

Der Treugeber kann nach Maßgabe von § 24 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft seinen Gesellschaftsanteil<br />

übertragen oder anderweitig darüber verfügen. Im<br />

Falle einer wirksamen Verfügung tritt der neue Eigentümer<br />

der Beteiligung in den Treuhandvertrag ein.<br />

§ 13 Beendigung des Treuhandvertrages<br />

<strong>1.</strong> Der Treuhandvertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet grundsätzlich mit Beendigung der Fondsgesellschaft<br />

am 3<strong>1.</strong>12.2026 sowie der vollständigen<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft. Der Treugeber kann<br />

den Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Jahresende kündigen, wenn die Geschäftsführung von<br />

der Verlängerungsbefugnis der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 3 Absatz 1 des Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch<br />

macht, erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Entsprechendes gilt,<br />

wenn die Gesellschafter der Fondsgesellschaft die Verlängerung<br />

der Fondsgesellschaft beschließen.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin kann den Treuhandvertrag<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende<br />

kündigen, frühestens jedoch zum 3<strong>1.</strong>12.2026. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist jedoch nur mit Einwilligung oder<br />

auf Weisung sämtlicher Treugeber zur Kündigung des<br />

Treuhandvertrages berechtigt.<br />

3. Eine Kündigung des Treuhandvertrages aus wichtigem<br />

Grunde bleibt unberührt.<br />

224 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

4. Eine Forderung des Treugebers in eine Umwandlung<br />

seiner Beteiligung in eine Direktbeteiligung gemäß § 7<br />

Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

gilt als sofort wirksame Kündigung des Treuhandvertrages.<br />

§ 14 Tod eines Treugebers<br />

<strong>1.</strong> Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag mit<br />

seinen Erben fortgesetzt. Die Erben müssen sich in geeigneter<br />

Weise legitimieren. Es liegt im pflichtgemäßen<br />

Ermessen der Treuhandkommanditistin, ob sie hierfür einen<br />

Erbschein verlangt.<br />

2. Mehrere Erben sind verpflichtet, zur Ausübung ihrer Rechte<br />

einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu<br />

bestimmen. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />

oder die Erbenlegitimation nicht ausreichend dargelegt ist,<br />

ruhen die Rechte aus diesem Treuhandvertrag, sofern es sich<br />

nicht um Gesellschafterbeschlüsse über die Änderung oder<br />

Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />

§ 15 Haftung der Treuhandkommanditistin<br />

<strong>1.</strong> Die Treuhandkommanditistin führt die ihr übertragenen<br />

Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.<br />

2. Der Treuhandkommanditistin obliegen keine weitergehenden<br />

Prüfungspflichten. Insbesondere übernimmt die<br />

Treuhandkommanditistin keine Haftung für den Eintritt der<br />

vom Treugeber mit seiner Beteiligung etwa angestrebten<br />

wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Ergebnisse. Weiter<br />

übernimmt die Treuhandkommanditistin keine Haftung für<br />

die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder<br />

dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft die<br />

eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen. Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für die<br />

Erfolge der von der Fondsgesellschaft geplanten Investitionen<br />

sowie den Eintritt der vom Treugeber oder der<br />

Gesellschaft verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin hat an der Konzeption<br />

und Erstellung des der Beitrittserklärung/dem Beitritt des<br />

Treugebers zugrunde liegenden Verkaufsprospektes nicht<br />

mitgewirkt und dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung<br />

mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft.


Der Treugeber erkennt an, dass die Treuhandkommanditistin<br />

zu einer solchen Überprüfung nicht verpflichtet war.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin ist kein Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft, sondern wird der Fondsgesellschaft<br />

erst mit der treuhänderischen Übernahme der<br />

ersten Kommanditbeteiligung beitreten.<br />

§ 16 Kollisionsnorm, Salvatorische Klausel<br />

<strong>1.</strong> Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen<br />

getroffen sind, gelten für den Treugeber, insbesondere<br />

hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Beteiligung und<br />

der sich daraus ergebenden Rechte, die für die unmittelbar<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />

geltenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft entsprechend.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,<br />

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />

Bestimmungen treten solche Regelungen, die in<br />

gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck<br />

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen<br />

am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für den Fall einer<br />

ergänzungsbedürftigen Vertragslücke.<br />

§ 17 Schriftform<br />

Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Bestimmung<br />

bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Form<br />

erforderlich ist. Auf eine feste Verbindung dieses Vertrages<br />

selbst sowie mit anderen Verträgen und Erklärungen – insbesondere<br />

auch mit solchen, auf die Bezug genommen wird<br />

– wird verzichtet. Für die Annahme der Beitrittsvereinbarung<br />

genügt die Unterzeichnung durch Faksimile.<br />

Kulmbach, Datum<br />

Aequitas Treuhand GmbH (Treuhandkommanditistin)<br />

gez. Ralph Pittroff<br />

Treugeber<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

225<br />

Grundlagen


Verträge<br />

VERTRAG ÜBER MITTELVERWENDUNGS-<br />

KONTROLLE<br />

zwischen<br />

der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ genannt<br />

und<br />

der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

nachfolgend auch „Objektgesellschaft 1“ genannt<br />

einerseits<br />

sowie<br />

der Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Maximilianstraße 14, 80539 München<br />

nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt<br />

andererseits<br />

§ 1 Zweck der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

Zweck der Fondsgesellschaft sind der Erwerb sowie die<br />

langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />

Deutschland. Zum Gegenstand gehört ebenso die Beteiligung<br />

an Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb<br />

sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland, zum Gegenstand haben. Die<br />

Fondsgesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Fondsgesellschaft<br />

ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig<br />

zu werden.<br />

§ 2 Gegenstand dieses Vertrages<br />

<strong>1.</strong> Gegenstand dieses Vertrages ist es, die Verwendung<br />

der im Hinblick auf den in § 1 beschriebenen Zweck<br />

226 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

auf dem Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft eingehenden<br />

Gelder einschließlich der Weiterleitung an die<br />

Objektgesellschaft 1 und die noch zu errichtende Objektgesellschaft<br />

2 sowie die Verfügungen über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Objektgesellschaft 1 während<br />

der Vertragslaufzeit (§ 4) zu kontrollieren.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dazu das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Sonderkonto Nr. 177 036 100 bei der<br />

Deutsche Bank AG, München (Bankleitzahl: 700 700 10)<br />

als Einzahlungskonto („Einzahlungskonto“ genannt) für<br />

sämtliche Einzahlungen der unmittelbar oder mittelbar<br />

über eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Gesellschafter sowie der Stillen Beteiligten eingerichtet.<br />

Über dieses Einzahlungskonto darf die Fondsgesellschaft<br />

während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />

Kontovollmacht).<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat dazu das Sonderkonto Nr.<br />

177 268 002 bei der Deutsche Bank AG, München<br />

(Bankleitzahl: 700 700 10) („Mittelverwendungskontrollkonto“<br />

genannt) eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

darf die Objektgesellschaft 1<br />

während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />

Kontovollmacht).<br />

3. Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass sämtliche Einzahlungen der unmittelbar oder<br />

mittelbar über eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligten Gesellschafter sowie der Stillen Beteiligten<br />

auf das Einzahlungskonto geleistet werden und sämtliche<br />

Zahlungen, die nach dem Investitionsplan der Fondsgesellschaft<br />

von der Fondsgesellschaft zu leisten sind, über<br />

dieses Sonderkonto abgewickelt werden.<br />

Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich zudem, keine weiteren<br />

Bankkonten während der Vertragslaufzeit zu eröffnen<br />

bzw. soweit dies im Hinblick auf die Erreichung des<br />

Gesellschaftszwecks gemäß § 1 zwingend erforderlich<br />

ist, dafür Sorge zu tragen, dass dies nur mit vorheriger<br />

Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs erfolgt.<br />

Die Objektgesellschaft 1 verpflichtet sich, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan<br />

der Objektgesellschaft 1 von der Objektge­


sellschaft 1 zu leisten sind, über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

abgewickelt werden, ausgenommen der<br />

laufende Zahlungsverkehr im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der Bewirtschaftung/Vermietung ihrer Immobilien<br />

(vgl. Absatz 4) sowie die vor Abschluss dieses Vertrages<br />

bereits von der Objektgesellschaft 1 geleisteten<br />

Zahlungen.Die Objektgesellschaft 1 verpflichtet sich vorbehaltlich<br />

Absatz 4, keine weiteren Bankkonten während<br />

der Vertragslaufzeit zu eröffnen bzw. soweit dies im Hinblick<br />

auf die Erreichung des Gesellschaftszwecks gemäß<br />

§ 1 zwingend erforderlich ist, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass dies nur mit vorheriger Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

erfolgt.<br />

4. Nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle ist<br />

die Überwachung der weiteren Konten der Objektgesellschaft<br />

1 bei der Deutschen Bank AG (Nr. 177268001<br />

sowie 177268000). Das Konto Nr. 177268001 dient<br />

ausschließlich als Mieteingangskonto sowie zur Abwicklung<br />

des laufenden Zahlungsverkehrs im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Bewirtschaftung/Vermietung<br />

der Immobilien der Objektgesellschaft <strong>1.</strong> Das Konto Nr.<br />

177268000 ist ein sog. Reservekonto im Rahmen des<br />

abgeschlossenen Darlehensvertrages mit der HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG.<br />

Etwaige bei finanzierenden Kreditinstituten zur Darlehensabwicklung<br />

zusätzlich erforderliche und geführte Darlehenskonten<br />

unterliegen ebenfalls nicht der Mittelverwendungskontrolle.<br />

5. Eine unmittelbare Mittelverwendungskontrolle bei der<br />

noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2 ist nicht vorgesehen.<br />

§ 3 Freigabevoraussetzungen, Durchführung<br />

der Mittelverwendungskontrolle<br />

<strong>1.</strong> Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt<br />

und ist verpflichtet, bei Vorliegen der nachstehenden<br />

Voraussetzungen an der Verfügung über Guthaben auf<br />

dem Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft bzw. dem<br />

Mittelverwendungskontrollkonto der Objektgesellschaft 1<br />

mitzuwirken:<br />

▪ Die Mittelverwendung muss in Übereinstimmung mit<br />

den Investitionsplänen der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften stehen und zur Erfüllung der Ver­<br />

bindlichkeiten der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaften<br />

erfolgen.<br />

▪ Die Zahlungsverpflichtungen müssen den vertraglichen<br />

Voraussetzungen entsprechen, d. h. sind fällig und die<br />

Rechnungen über die zu leistenden Zahlungen liegen<br />

vor. Eine Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

setzt stets zuvor die Freigabe durch die für die<br />

Fondsgesellschaft bzw. die Objektgesellschaften zeichnungsberechtigten<br />

Personen voraus.<br />

▪ Sofern zwischen der Fondsgesellschaft oder den Objektgesellschaften<br />

und ihren Vertragspartnern Vorauszahlungen<br />

über bereits erbrachte oder noch zu erbringende<br />

Leistungen vereinbart wurden oder werden, ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

zur Freigabe verpflichtet, soweit<br />

sich die Zahlungen für die einzelnen Leistungen im Rahmen<br />

der Investitionspläne der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften bewegen.<br />

▪ Bei Zahlungen zum Zwecke der Entrichtung von Kaufpreisen<br />

für die Objekte des Immobilienportfolios II der<br />

Objektgesellschaft 1 müssen zuvor sämtliche Ansprüche<br />

des Darlehensgebers auf Zins­ und Tilgungsleistungen<br />

aus der Zwischenfinanzierung gemäß Darlehensvertrag<br />

mit der Fondsgesellschaft vom 20.06.2011 befriedigt<br />

sein.<br />

▪ Bei Zahlungen zum Zwecke der Rückführung von Zwischenfinanzierungsmitteln<br />

für bereits vor Abschluss dieses<br />

Vertrages von der Objektgesellschaft 1 geleistete<br />

Zahlungen hat eine nachträgliche Mittelverwendungskontrolle<br />

gemäß den vorstehenden Voraussetzungen zu<br />

erfolgen.<br />

▪ Bei Zahlungen zum Zwecke der geplanten weiteren<br />

Immobilieninvestition über die noch zu errichtende<br />

Objektgesellschaft 2 muss dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

der der Investitionsentscheidung zugrunde<br />

liegende Beschluss gemäß § 12 Absatz 7 e) des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft vorliegen, die<br />

Objektgesellschaft 2 muss errichtet sein und die Fondsgesellschaft<br />

muss eine (Kommandit­)Beteiligung an dieser<br />

übernommen haben.<br />

▪ Bei Zahlungen der Fondsgesellschaft an die Objektgesellschaft<br />

2 muss auch die Mittelverwendung auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft 2 die vorstehenden Voraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

▪ Bei Fehleinzahlungen oder Überzahlungen auf dem<br />

Einzahlungskonto sowie bei (teilweisen) Einzahlungen<br />

von unmittelbar oder mittelbar über eine Treuhänderin<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Gesellschaftern<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

227<br />

Grundlagen


Verträge<br />

sowie Stillen Beteiligten vor Fälligkeit des betreffenden<br />

Einzahlungsbetrages ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nach Vorlage der (Rück­)Zahlungsaufforderung<br />

durch die Fondsgesellschaft zur Freigabe verpflichtet.<br />

Gleiches gilt für den Fall des Widerrufs oder der (außerordentlichen)<br />

Kündigung durch unmittelbar oder mittelbar<br />

über eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligte Gesellschafter und Stille Beteiligte sowie die<br />

Fondsgesellschaft.<br />

2. Die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft 1<br />

verpflichten sich, dem Mittelverwendungskontrolleur alle<br />

zur Auszahlung erforderlichen Verträge, Rechnungen oder<br />

sonstigen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass<br />

eine angemessene Ausführungskontrolle möglich ist. Die<br />

Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft 1 werden<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur hierzu Einblick in alle<br />

Rechnungen, Abrechnungsunterlagen, Verträge und sonstigen<br />

den Gesellschaftszweck betreffenden Schriftverkehr<br />

gewähren und ihm in allen hier interessierenden Fragen<br />

Auskunft erteilen.<br />

3. Der Mittelverwendungskontrolleur ist bei seiner<br />

Ausführungskontrolle zu einer materiellen Prüfung<br />

der Wirksamkeit der den Auszahlungsanforderungen<br />

zugrunde liegenden Verträge sowie sonstigen Unterlagen<br />

nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch<br />

für Fälle des Widerrufs oder der (außerordentlichen)<br />

Kündigung durch unmittelbar oder mittelbar über<br />

eine Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligte<br />

Gesellschafter und Stille Beteiligte sowie die Fondsgesellschaft.<br />

4. Sollte der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung<br />

bei einer Verfügung über das Einzahlungskonto<br />

oder das Mittelverwendungskontrollkonto verweigern, ist<br />

ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Gesellschafterversammlung der<br />

Objektgesellschaft 1 herbeizuführen, der für die Vertragsparteien<br />

bindend ist.<br />

5. Maßgeblich für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />

sind ausschließlich die Bestimmungen dieses<br />

Vertrages. Weitere Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht, insbesondere ist es nicht seine<br />

Aufgabe, die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften zu überwachen.<br />

228 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist auch nicht verpflichtet,<br />

den Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft und die darin<br />

enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit, die Durchführung<br />

des Investitionsvorhabens (Verwirklichung der Gesellschaftszwecke)<br />

sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

und die damit verfolgten steuerlichen Ziele zu überprüfen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt zudem keine<br />

Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften sowie dafür, dass<br />

diese ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommen.<br />

§ 4 Dauer der Mittelverwendungskontrolle<br />

<strong>1.</strong> Die Mittelverwendungskontrolle endet automatisch<br />

mit Zweckerreichung, d.h. mit Abschluss der in den Investitionsplänen<br />

der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

enthaltenen Mittelverwendung, spätestens jedoch<br />

am 3<strong>1.</strong>12.2012 und vorbehaltlich der Regelung gemäß<br />

Absatz 2. Nach Ende der Mittelverwendungskontrolle gibt<br />

der Mittelverwendungskontrolleur etwaige Guthaben auf<br />

dem Sonderkonto der Fondsgesellschaft und dem Sonderkonto<br />

der Objektgesellschaft 1 ohne weitere Verwendungskontrolle<br />

frei.<br />

2. Für den Fall, dass die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />

auf Verlängerung des Platzierungszeitraums gemäß § 5<br />

Absatz 1 des Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht,<br />

verlängert sich die Dauer der Mittelverwendungskontrolle<br />

entsprechend, längstens jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

3. Vorher kann der Mittelverwendungskontrollvertrag von<br />

den Vertragspartnern nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden, wobei die Kündigung durch die Fondsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaft 1 nur gemeinschaftlich erfolgen<br />

kann.<br />

4. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />

seine Mitverfügungsbefugnis<br />

über das Einzahlungskonto und das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

erst aufgeben, wenn ihm die Fondsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaft 1 nachgewiesen haben, dass<br />

ein anderer Mittelverwendungskontrolleur, der ein Rechtsanwalt,<br />

Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bzw. eine<br />

entsprechende Gesellschaft sein muss, die Mittelverwendungskontrolle<br />

übernommen hat.


§ 5 Vergütung<br />

<strong>1.</strong> Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung<br />

der ihm obliegenden Aufgaben von der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1 als Gesamtschuldner<br />

eine Vergütung in Höhe von 30.000 € zuzüglich<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die im Verhältnis zwischen<br />

Fondsgesellschaft und Objektgesellschaft 1 wie<br />

folgt zu entrichten ist:<br />

▪ Fondsgesellschaft: 15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe<br />

▪ Objektgesellschaft 1: 15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe<br />

Die Vergütung ist je zur Hälfte am 30.12.2011 sowie am<br />

30.06.2012 zur Zahlung fällig.<br />

2. Im Fall von § 4 Absatz 2 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

von der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 als Gesamtschuldner eine zusätzliche Vergütung<br />

in Höhe von 10.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe, die im Verhältnis zwischen Fondsgesellschaft<br />

und Objektgesellschaft 1 je zur Hälfte zu tragen<br />

und am 30.06.2013 zur Zahlung fällig ist.<br />

3. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

Anspruch auf einen angemessenen<br />

Teil der Vergütung.<br />

§ 6 Allgemeine Auftragsbedingungen,<br />

Haftungsbeschränkung etc.<br />

<strong>1.</strong> Diesem Vertrag liegen ergänzend die Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte<br />

und Steuerberatungsgesellschaften zugrunde,<br />

die als Anlage 1 direkt im Anschluss an die Schlussbestimmungen<br />

(§ 7) abgedruckt sind.<br />

2. Es wird nochmals gesondert darauf hingewiesen,<br />

dass die Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

auf Ersatz eines fahrlässig verursachten<br />

Schadens auf <strong>1.</strong>000.000 € (in Worten: eine Million<br />

Euro) beschränkt ist. Von der Haftungsbegrenzung<br />

ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

3. Schadenersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

können jedoch nur geltend gemacht<br />

werden, wenn die Fondsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />

1 oder die an der Fondsgesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar über eine Treuhänderin beteiligten Gesellschafter<br />

sowie Stillen Beteiligten nicht auf andere Weise<br />

Ersatz zu erlangen vermögen.<br />

4. Soweit ein Schadenersatzanspruch kraft Gesetzes<br />

nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er<br />

▪ in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch<br />

entstanden ist, und der Anspruchssteller von den den<br />

Anspruch begründenden Umständen und der Person des<br />

Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

erlangen müsste,<br />

▪ ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige<br />

Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an,<br />

▪ ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis<br />

oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von<br />

der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung<br />

oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis<br />

an.<br />

Die Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen<br />

als der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft 1,<br />

soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder<br />

außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

und diesen Personen begründet<br />

worden sind.<br />

5. Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich vereinbart,<br />

dass für diesen Vertrag, seine Durchführung und<br />

die sich daraus ergebenden Ansprüche ausschließlich<br />

deutsches Recht gilt.<br />

6. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

<strong>1.</strong> Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

2. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

bedarf der Schriftform, sofern die<br />

Vertragschließenden bei Änderungs­ oder Ergänzungsabreden<br />

nicht deutlich den Willen zum Ausdruck bringen,<br />

die mündlich getroffene Abrede solle ungeachtet dieser<br />

Schriftformklausel gelten.<br />

Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

229<br />

Grundlagen


Verträge<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

zukünftig geänderte oder zusätzlich aufgenommene<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt<br />

hierdurch keine Nichtigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen<br />

ein. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr,<br />

die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung<br />

unverzüglich durch eine neue rechtswirksame bzw. durchführbare<br />

Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen<br />

Bestimmung angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.<br />

Vertragslücken sind durch Regelungen zu schließen, die<br />

dem Ziel möglichst nahe kommen, das die Vertragschließenden<br />

angestrebt haben oder angestrebt hätten, falls sie<br />

den nicht geregelten Sachverhalt bedacht hätten.<br />

Aschheim/München, den 22.07.2011<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft), vertreten durch die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG (Objektgesellschaft 1), vertreten durch die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH (Mittelverwendungskontrolleur)<br />

gez. Karsten Habermann (Geschäftsführer)<br />

Anlage 1: Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater,<br />

Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften<br />

230 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0


Verträge<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

1<strong>1.</strong>0<br />

231<br />

Grundlagen


Glossar, Quellen und Bildnachweise<br />

Glossar<br />

12.0<br />

Abschreibungen Handels­ und steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung eines Wirtschaftsgutes,<br />

die das zu versteuernde Einkommen senkt, ohne dass damit Ausgaben verbunden<br />

sind.<br />

Agio Das Agio ist ein Aufgeld bzw. eine Provision, die auf der Fondsgesellschaftsebene<br />

in Höhe von 5 % bezogen auf die Zeichnungssumme anfällt und von den Anlegern<br />

(Treugebern bzw. Direktkommanditisten) zu bezahlen ist. Mit dieser Provision wird<br />

ein Teil der Kapitalbeschaffungskosten bzw. Vertriebskosten der vorliegenden Vermögensanlage<br />

gedeckt.<br />

Ausschüttungen Soweit im Verkaufsprospekt von Ausschüttungen gesprochen wird, liegt dem nicht<br />

das Begriffsverständnis zugrunde, dass hiermit eine Aussage über die Ertragskraft<br />

des Fonds getroffen werden soll. Ausschüttungen meint daher auch nicht Gewinnausschüttungen,<br />

d. h. die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten und<br />

ausschüttungsfähigen Gewinne (§ 120 HGB).<br />

Im Verkaufsprospekt wird der Begriff vielmehr im Sinne von „Auszahlungen“ von<br />

Liquidität bzw. von gutgeschriebenen Ausschüttungen („Gutschriften“) zugunsten<br />

des Kapitalkontos des Anlegers verwendet. Gutschriften werden dabei mit der<br />

Einlagenverpflichtung des Anlegers verrechnet.<br />

Sofern derartige Auszahlungen oder Gutschriften ganz oder teilweise nicht durch<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte und ausschüttungsfähige Gewinne<br />

des Fonds gedeckt sind, handelt es sich dabei rechtlich um Entnahmen.<br />

Cash Sweep Cash Sweep bedeutet nach dem abgeschlossenen Darlehensvertrag, dass die<br />

Liquidität, die nach Bezahlung aller erforderlichen Ausgaben für den Betrieb bzw.<br />

die Bewirtschaftung der finanzierten Immobilien sowie nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes<br />

(Zinsen, Tilgungen, Bankgebühren und dergleichen) übrig<br />

bleibt, für die zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung verwendet werden muss.<br />

Der Cash Sweep dient dazu, den von der Bank ausgereichten Darlehensbetrag<br />

schnellstmöglich auf ein mit der Bank vereinbartes Verhältnis zum Marktwert der<br />

finanzierten Immobilien („LTV“) zu reduzieren.<br />

Fungibilität Fungibilität bezeichnet die Tauschbarkeit, Handelbarkeit bzw. Verfügbarkeit von<br />

Anteilen an geschlossenen Fonds. Diese ist eingeschränkt, da kein geregelter<br />

Markt für derartige Anteile existiert.<br />

232 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

12.0


IDW S 4/Standard<br />

IDW S 4<br />

Glossar, Quellen und Bildnachweise<br />

Beim IDW S 4 handelt es sich um eine Verlautbarung des Hauptfachausschusses<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vom 18.05.2006,<br />

einem Verein zur Interessensvertretung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in Deutschland. In dieser Verlautbarung wird die Berufsauffassung<br />

des IDW bezüglich der Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen dargelegt.<br />

Kapitalkonto Für die Treugeber bzw. Direktkommanditisten einerseits sowie die Stillen Gesellschafter<br />

andererseits werden zur Erfassung ihrer Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

Kapitalkonten geführt. Die Kapitalkonten bilden die Grundlage für die Ergebnis­<br />

sowie die Vermögensbeteiligung. Die unterschiedliche Zusammensetzung der<br />

Kapitalkonten der Treugeber und Direktkommanditisten sowie Stillen Gesellschafter<br />

ist im Fondsgesellschaftsvertrag bzw. im Vertrag über eine Stille Beteiligung<br />

(„Immo Zins“) näher definiert.<br />

Liquidation Veräußerung bzw. Verkauf aller Vermögensgegenstände einer Gesellschaft mit<br />

dem Ziel, die Gesellschaft aufzulösen und den nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft verbleibenden Erlös an die Gesellschafter zu verteilen.<br />

LTV LTV bedeutet „Loan to Value Ratio“ und ist das Verhältnis vom jeweils aushaftenden<br />

(ausgereichten) Darlehensbetrag zum Marktwert der finanzierten Immobilien. Bei<br />

der Objektgesellschaft 1 ist für die Finanzierung des Immobilienportfolios I ein LTV<br />

von 75 % vereinbart, der im Wege des „Cash Sweep“ auf 70 % zu reduzieren ist.<br />

Für das Immobilienportfolio II ist ein LTV von 70 % bei einer Rückführung im Wege<br />

des „Cash Sweep“ auf 65 % verbindlich zugesagt.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

12.0<br />

233


Glossar, Quellen und Bildnachweise<br />

Quellen<br />

Seite 044 1 Quelle: Jones Lang LaSalle: on point Capital<br />

Markets Newsletter – Q4 2010<br />

2 Quelle: http://www.cbre.de/de_de/news_<br />

events/news_detail?p_id=6954<br />

Seite 045 3 Quelle: Handelsverband Deutschland HDE e.V.,<br />

Pressemitteilung vom 3<strong>1.</strong>Januar 2011<br />

4 Quelle: GfK Konsumklima Index Juni 2010 bis<br />

Mai 2011<br />

5 Quelle: CB Richard Ellis: Special Report<br />

Einzelhandelsmarkt Deutschland 2010; Stand<br />

Februar 2011<br />

6 Grafik, Quelle: Statistisches Bundesamt,<br />

Wiesbaden; Handelsverband Deutschland<br />

HDE e.V., Berlin<br />

Seite 047 7 Quelle: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier; Wikipedia.org<br />

8 Quelle: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier; Wikipedia.org<br />

9 Quelle: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier; Wikipedia.org<br />

10 Quelle: http://www.kle­beratung.uni­goettingen.de/wiki/index.php/Konzentration_im_<br />

Lebensmitteleinzelhandel_in_Deutschland<br />

11 Quelle: Statista 2011<br />

Seite 048 12 Quelle: Statista 2011<br />

13 Quelle: http://www.kle­beratung.uni­goettingen.de/wiki/index.php/Konzentration_im_<br />

Lebensmitteleinzelhandel_in_Deutschland<br />

14 Quelle: EHI Retail Institute, Köln<br />

15 Quelle: http://www.kle­beratung.uni­goettingen.de/wiki/index.php/Konzentration_im_<br />

Lebensmitteleinzelhandel_in_Deutschland<br />

16 Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/<br />

Definition/handel­ist­wandel­entwicklungen­inder­handelsstruktur.html<br />

17 Quelle: http://www.gfk­geomarketing.de/<br />

fileadmin/newsletter/pressemitteilung/nahversorgungsdichte_4­2010.html<br />

234 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

12.0<br />

Seite 049 18 Quelle: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier<br />

19 Quelle: Handelsimmobilienreport Nr. 97 vom<br />

10.06.11: Passt die Struktur zentraler Versorgungsbereiche<br />

zu den Standortanforderungen<br />

des Einzelhandels? Boris Böhm; Dr. Lademann<br />

& Partner, Hamburg<br />

20 Quelle: Einzelhandelserlass NRW; Ansiedlung<br />

von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung<br />

und Genehmigung von Vorhaben in der Fassung<br />

vom 22.09.2008<br />

21 Quelle: Handelsimmobilienreport Nr. 97 vom<br />

10.06.11: Passt die Struktur zentraler Versorgungsbereiche<br />

zu den Standortanforderungen<br />

des Einzelhandels? Boris Böhm; Dr. Lademann<br />

& Partner, Hamburg<br />

22 Quelle: Einzelhandelsbefragung Sommer<br />

2010; Hahn Gruppe: Retail Real Estate Report<br />

– Germany<br />

23 Quellen: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier; http://wirtschaftslexikon.gabler.de/<br />

Definition/handel­ist­wandel­entwicklungen­inder­handelsstruktur.html<br />

24 Quelle: Einzelhandelsbefragung Sommer<br />

2010; Hahn Gruppe: Retail Real Estate Report<br />

– Germany<br />

25 Quelle: Handelsimmobilienreport Nr. 97 vom<br />

10.06.11: Nahversorgung: Wie viel Netzverdichtung<br />

geht noch? Halina Gebert; Dr.<br />

Lademann & Partner, Hamburg<br />

26 Quelle: Differenzierungsstrategien im Lebensmitteleinzelhandel,<br />

Dominik Bätz, Andreas<br />

Maier<br />

Seite 050 27 Quelle Handelsverband Deutschland HDE e.V.,<br />

Stand April 2011<br />

28 Quelle: EHI Retail Institute, Köln<br />

29 Quelle: EHI Retail Institute, Köln<br />

Seite 053 30 Quelle: EHI Retail Institute, Köln<br />

31 Quelle: www.wasgau­ag.de; Statista 2011<br />

32 Quelle: EHI Retail Institute, Köln


33 Quelle: www.takko­fashion.com; wikipedia.org<br />

34 Quelle: EHI Retail Institute, Köln<br />

Seite 054 35 Quelle: www.deichmann.de; wikipedia.org<br />

36 Quelle: www.shell.de; wikipedia.org<br />

37 Quelle: www.mcdonalds.de; wikipedia.org<br />

38 Quelle: http://www.wer­zu­wem.de/firma/<br />

schmidtgruppe.html; www.schmidtgruppe.de<br />

Seite 057 39 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung, 3<strong>1.</strong>12.2010<br />

40 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirt­<br />

schaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:<br />

Wirtschaftsstandort Bayern: Kraftzentrum in der<br />

Mitte Europas ­ Ausgabe September 2010<br />

41 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr und Technik, Daten<br />

/ Fakten / Zahlen September 2010<br />

42 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung, Veröffentlichung 2009<br />

Seite 063 43 Quelle: Industrie­ und Handelskammer (IHK) für<br />

die Pfalz, 2010<br />

44 Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Weiterbildung und Kultur des Landes<br />

Rheinland­Pfalz<br />

Seite 068 45 Quelle: http://www.saarland.de/dokumente/<br />

thema_statistik/staa_FB300910%281%29.pdf;<br />

Zugriff am 30.06.2011<br />

46 Quelle: http://www.diercke.de/kartenansicht.xtp?artId=978­3­14­100757­<br />

2&seite=14&id=12868&kartennr=2; Zugriff<br />

am 30.06.2011<br />

47 Quelle: www.saarland.de<br />

Seite 070 48 Quelle: Landesdatenbank NRW<br />

49 Quelle: http://www.it.nrw.de/statistik/a/<br />

daten/eckdaten/r311dichte.htm; Zugriff am<br />

30.06.2011<br />

50 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und des<br />

Landes; http://www.vgrdl.de/Arbeitskreis_<br />

VGR/tbls/tab0<strong>1.</strong>asp; Zugriff am 30.06.2011<br />

Glossar, Quellen und Bildnachweise<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

12.0<br />

235


Glossar, Quellen und Bildnachweise<br />

Bildnachweise<br />

Titelbild Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 002 www.istockphoto.com<br />

Seite 008 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 011 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 037 www.istockphoto.com<br />

Seite 046 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 051 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 052 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 056 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Objektfotos<br />

Seite 058<br />

bis<br />

Seite 071 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

Seite 087 www.istockphoto.com<br />

Seite 095 Image Source, www.gettyimages.de<br />

Seite 237 www.istockphoto.com<br />

Seite 238 Raphael Lichius, fotoweitblick.de<br />

236 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

12.0


Abwicklungshinweise<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

13.0<br />

237


Juli 2011<br />

www.<strong>NGF</strong>­GmbH.de<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH, Einsteinring 28, 85609 Aschheim/München


Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1<br />

vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012


Kapitelname N 1<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />

der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH vom 3<strong>1.</strong> Januar 2012 zum bereits am<br />

23. August 2011 veröffentlichten Ver ­<br />

kaufsprospekt vom 29. Juli 2011 betreffend<br />

das öffentliche Angebot einer<br />

Beteiligung an der Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG.<br />

2 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Vorwort<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Beteiligung<br />

an der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. KG (Einzelhandelsfonds Deutschland 1).<br />

Seit August 2011 ist dieser Immobilienfonds der<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH (<strong>NGF</strong>) in<br />

der Platzierung.<br />

Mit diesem <strong>Nachtrag</strong> informieren wir Sie über<br />

die während der Platzierungszeit erfolgten<br />

Änderungen zum Verkaufsprospekt. Als modernes<br />

Emissions haus ist es der Anspruch der <strong>NGF</strong><br />

schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und<br />

die Kapitalanlagen entsprechend zu optimieren.<br />

Daher wurde das ursprünglich geplante Fondsvolumen<br />

reduziert und in Folge dessen werden zwei<br />

der ehemals zehn Objektstandorte, Traitsching und<br />

Marktleuthen, nicht realisiert. Ebenso verringert<br />

sich auch der geplante Nachkauf.<br />

Fünf der acht Immobilienstandorte des Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 sind bisher erfolgreich<br />

übernommen worden und konnten sich schnell zu<br />

Orten des täglichen Einkaufs für den Verbraucher<br />

etablieren. Mit einem Vermietungsstand von 100 %<br />

und einer Mietlaufzeit von 10 – 15 Jahren stammen<br />

die bonitätsstarken Mieter überwiegend aus den<br />

Bereichen Lebensmittel- und Textileinzelhandel<br />

sowie Systemgastronomie. Dadurch werden unverändert<br />

hohe Erträge gewährleistet und durch unterschiedliche<br />

Standorte ergibt sich ein hohes Maß<br />

an Risikostreuung.<br />

Vorwort<br />

Mit verschiedenen Beteiligungsarten bietet der<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 einer Vielzahl<br />

von Immobilieninteressierten unterschiedliche An-<br />

lagemöglichkeiten.<br />

Innerhalb der FIHM Unternehmensgruppe begleiten<br />

wir Sie als Anleger mit Unterstützung unserer<br />

Schwestergesellschaften in den kommenden Jahren<br />

rund um Ihre Immobilieninvestition. Als Emissionshaus<br />

legt die <strong>NGF</strong> den Fokus auf eine transparente<br />

Konzeption im Bereich der Immobilienfonds.<br />

Mit der Investition in die Sachanlage Einzelhandelsimmobilie<br />

verbunden mit langfristigen Mietverträgen<br />

sowie bonitätsstarken Mietern unterstreichen<br />

wir unseren Anspruch auf ein sicherheitsorientiertes<br />

und attraktives Investment.<br />

Wir freuen uns, Sie als Anleger für unser Be teiligungs<br />

angebot gewinnen zu dürfen.<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Aschheim bei München, 3<strong>1.</strong> Januar 2012<br />

Thomas Vogel<br />

(Geschäftsführer)<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

3


Inhalt N 1<br />

4 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Inhalt<br />

Inhalt<br />

Vorwort Seite 03<br />

Inhalt Seite 05<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.KG Seite 06<br />

zu 2.2 Beteiligungsangebot im Überblick 06<br />

zu 2.3 Die Struktur der Beteiligung 09<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken Seite 10<br />

Investitionsobjekte Seite 12<br />

zu 6.4 Standorte und Objekte 12<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen Seite 15<br />

zu 7.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 16<br />

zu 7.2 Prognoserechnung 28<br />

zu 7.3 Prognoserechnung Anlegerebene 38<br />

zu 7.4 Kapitalrückflussrechnung 40<br />

zu 7.5 Sensitivitätsanalyse 44<br />

zu 7.6 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Planzahlen 47<br />

Rechtliche Grundlagen Seite 53<br />

Steuerliche Grundlagen Seite 63<br />

Verträge Seite 66<br />

Die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH (<strong>NGF</strong>) gibt folgende<br />

eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits<br />

veröffentlichten Verkaufsprospekt Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG vom 29. Juli 2011 bekannt.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

5


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG N 1<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 2 „Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG“ (S. 7-17 des Verkaufsprospekts).<br />

zu 2.2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondsimmobilie und<br />

Fondsvolumen<br />

6 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s hat die Objektgesellschaft<br />

1 Kaufverträge über insgesamt acht Immobilien an unterschiedlichen<br />

Standorten in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im<br />

Saarland abgeschlossen. Die vormaligen Kaufverträge über die Objekte<br />

in Marktleuthen und Traitsching wurden mit notariellem Vertrag vom<br />

07.12.2011 aufgehoben. Nähere Einzelheiten dazu sind den Darstellungen<br />

auf S. 60 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s zu entnehmen.<br />

Gegenüber dem Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vom 29.07.2011 wurde<br />

zwischenzeitlich ein weiteres Objekt, Buttenheim, Ende Dezember 2011<br />

übernommen. Nach den aktualisierten Planungen sollen die Objekte<br />

Otterberg und Goch im Februar 2012 und Haßloch – unverändert – im<br />

Juni 2012 übernommen werden.<br />

Die Anschaffungskosten für die acht Immobilien der Objektgesellschaft I<br />

betragen ca. 28.094.000 €.<br />

Ende des Jahres 2012 ist eine weitere Immobilieninvestition über die Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 2 zu Anschaffungskosten in Höhe von<br />

ca. 6.500.000 € (bisher ca. 17.160.000 €) geplant.<br />

Die gesamten kalkulierten Anschaffungskosten (inklusive Grunderwerbsteuer,<br />

Erwerbsnebenkosten sowie Maklerkosten) betragen nunmehr ca.<br />

36.21<strong>1.</strong>000 € (bisher ca. 50.460.000 €). Dies entspricht ca. 75,94 %<br />

(bisher ca. 76,61 %) der konsolidierten Gesamtinvestition. Zusammen mit<br />

der kalkulierten Liquiditätsreserve von ca. 980.000 € entspricht dies ca.<br />

78,00 % (bisher ca. 76,79 %) der konsolidierten Gesamtinvestition.


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Die konsolidierte Gesamtinvestition beträgt nach den geänderten Planungen<br />

47.684.008 € (bisher 65.876.001 €).<br />

Bezüglich weiterer Informationen wird auf das Kapitel 7 „Investitions- u.<br />

Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen“ des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s, S. 15 ff.<br />

verwiesen.<br />

Finanzierungssituation Aufgrund der geänderten konsolidierten Gesamtinvestition wurde auch<br />

das langfristig in Form von Bankdarlehen aufzunehmende Fremdkapital<br />

angepasst, wobei die Quote von rund 52 % bezogen auf die geänderte<br />

konsolidierte Gesamtinvestition unverändert geblieben ist.<br />

Anzahl und Gesamtbetrag<br />

der angebotenen<br />

Vermögensanlagen sowie<br />

Zeichnungsfrist<br />

Für beide Darlehen der Objektgesellschaft 1 liegen zwischenzeitlich<br />

abgeschlossene Darlehensverträge mit einem Kreditinstitut vor. Von den<br />

geplanten Bankdarlehen in Höhe von 20.365.932 € sind zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s bereits rund 12.900.000 € an die<br />

Objektgesellschaft 1 ausgezahlt. Bei der Objektgesellschaft 2 wird noch<br />

mit einer Inanspruchnahme von Bankdarlehen in Höhe von 4.550.000 €<br />

kalkuliert.<br />

Zusätzlich zu den Fremdmitteln in Form von Bankdarlehen soll die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ermächtigt werden, nachrangige<br />

Stille Beteiligungen in Form von langfristigen, laufend zu tilgenden sog.<br />

Immoauszahlplänen aufzunehmen. In den Planrechnungen wird mit derartigen<br />

Finanzierungsmitteln in Höhe von 2.500.000 € kalkuliert.<br />

Für nähere Informationen wird ebenfalls auf das Kapitel 7 „Investitions- u.<br />

Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen“ des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s, S. 15 ff.<br />

verwiesen.<br />

Die konkrete Anzahl der jeweils angebotenen Anteile steht bei Aufstellung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht fest. Der Gesamtbetrag der im vorliegenden<br />

Verkaufsprospekt in Verbindung mit dem <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> angebotenen<br />

Vermögensanlagen beträgt 50.800.000 €, davon Kommanditkapital in<br />

Höhe von 39.300.000 € sowie Stille Beteiligungen (ImmoZins) in Höhe<br />

von 1<strong>1.</strong>500.000 €. Es wird mindestens jeweils eine Kommandit- und eine<br />

Stille Beteiligung angeboten. Die rechnerisch maximale Anzahl der angebotenen<br />

Beteiligungen bei prospektgemäßer Platzierung beträgt 7.860<br />

(bisher 12.760) Kommanditbeteiligungen sowie 5.750 (bisher 8.750)<br />

Stille Beteiligungen.<br />

Der Fonds wird geschlossen, sobald ein Kommanditkapital in Höhe von<br />

39.300.000 € sowie zusätzlich 1<strong>1.</strong>500.000 € Stille Beteiligungen<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

7


Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG N 1<br />

Gesamthöhe der<br />

Provisionen<br />

8 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

(ImmoZins) eingeworben sind, spätestens am 3<strong>1.</strong>12.2012. Die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft kann Überzeichnungen bis zu 10 %<br />

des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille<br />

Beteiligungen (ImmoZins)) zulassen sowie die Zeichnungsfrist bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2013 verlängern. Sollte es nicht oder nicht im erforderlichen Maße<br />

gelingen, die geplanten zusätzlichen Fremdmittel in Form von nachrangigen<br />

Stillen Beteiligungen (Immoauszahlpläne I und II) aufzunehmen, ist die<br />

Fondsgeschäftsführung berechtigt, weitere Stille Beteiligungen (ImmoZins)<br />

in Höhe von bis zu 3.000.000 € einzuwerben.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen, beträgt plangemäß (inklusive der erst in<br />

der Bewirtschaftungsphase kalkulierten Provisionen) 7.529.200 € (bisher<br />

1<strong>1.</strong>720.400 €). Sie setzen sich zusammen aus den Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

in Höhe von 5.895.000 € (inklusive Agio), Beschaffungsprovisionen<br />

für die Stillen Beteiligungen in Höhe von 920.000 €, Beschaffungsprovisionen<br />

Immoauszahlplan I und II in Höhe von 225.000 €,<br />

Finanzierungsbeschaffungsprovisionen in Höhe von 309.200 €, Maklerkosten<br />

in Höhe von 65.000 € und Verlängerungsprovisionen ImmoZins<br />

(sind planmäßig in der Bewirtschaftungsphase kalkuliert) in Höhe von<br />

115.000 €.<br />

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Kapitel 7 „Investitions- u.<br />

Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen“ des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s, S. 15 ff.


zu 2.3 Die Struktur der Beteiligung<br />

Anleger<br />

Treugeberkommanditist<br />

Aequitas Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditist<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin/<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

0 %<br />

Anleger<br />

Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. Besitz KG<br />

Objektgesellschaft 1<br />

(Direkt­) Kommanditist<br />

Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG*<br />

Fondsgesellschaft<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

ImmoWachstum, ImmoSpar Top und ImmoSpar ImmoZins<br />

0 %<br />

5,4 % 94,6 %<br />

Geplante weitere<br />

Investition<br />

Objektgesellschaft 2<br />

Anleger<br />

Stille Beteiligte<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

Komplementärin/<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

* zusätzlich Aufnahme von Fremdmitteln in Form von nachrangigen Beteiligungen gemäß § 5 Absatz (8) des<br />

Fondsgesellschaftsvertrages (neue Fassung) geplant<br />

0 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

100 %<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

9


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken N 1<br />

Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 3 „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“<br />

(S. 19-30 des Verkaufsprospekts)<br />

zu 2. Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals<br />

und Rückabwicklungsrisiko (anlagegefährdend)<br />

Kann nicht rechtzeitig ausreichend Anlegerkapital<br />

eingeworben werden, müssten unter Umständen<br />

weitere Kaufverträge über die bereits erworbenen<br />

Immobilien des Portfolios II der Objektgesellschaft 1<br />

aufgehoben werden mit der Folge dauerhafter<br />

Einnahmeausfälle aufgrund verminderter Mieten<br />

sowie zusätzlicher an den Verkäufer zu zahlender<br />

Kosten. Dies würde sich erheblich negativ auf die<br />

Fondsgesellschaft und damit die Anleger auswirken<br />

bis hin zu Kapitalverlusten.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

mangels ausreichender Aufbringung<br />

von Eigenkapital für die bereits realisierten Investitionen<br />

der Objektgesellschaft 1 unverändert fort.<br />

Die zur teilweisen Vor- bzw. Zwischenfinanzierung<br />

von der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />

1 aufgenommenen Darlehensmittel sind<br />

noch nicht getilgt.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft weiterhin Anlegerkapital<br />

nicht in der angenommenen Höhe oder zu<br />

den unterstellten Zeitpunkten einwerben, besteht<br />

das erhöhte Risiko einer erheblich abweichenden<br />

Entwicklung der Fondsgesellschaft gegenüber den<br />

prognostizierten Werten zu Lasten der Anleger.<br />

10 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zu 4. Risiken hinsichtlich Prognoserechnung,<br />

Gutschriften/Auszahlungen und Liquiditätsreserve<br />

(anlagegefährdend, bisher prognosegefährdend)<br />

Die in den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s enthaltenen Annahmen setzen voraus,<br />

dass die dazu notwendigen gesellschaftsvertraglichen<br />

Änderungen von den Gesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft mit der notwendigen Mehrheit<br />

beschlossen werden. Auch die in den Nachträgen<br />

zu den Dienstleistungsverträgen der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Objektgesellschaft 1 vereinbarten<br />

Vergütungsreduzierungen stehen unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in der<br />

Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s.<br />

Sollten die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

den ihnen zur Beschlussfassung vorzulegenden<br />

Gesellschaftsvertragsänderungen nicht mit der erforderlichen<br />

Mehrheit zustimmen, könnten die in den<br />

geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

enthaltenen Annahmen nicht realisiert werden<br />

mit der Folge erheblicher negativer Auswirkungen<br />

auf die Anleger sowie die Stillen Beteiligten. In diesem<br />

Fall müsste mit dem teilweisen oder ganzen<br />

Verlust der Kapitaleinlagen einschließlich etwaigen<br />

Agios gerechnet werden.<br />

In den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen des


<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s wird unterstellt, dass zusätzliche langfristige<br />

Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen in<br />

den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan I<br />

und Immoauszahlplan II in einer Größenordnung<br />

von 2.500.000 € hereingenommen werden können.<br />

Sollte dies ganz oder teilweise nicht gelingen oder<br />

nicht zu den kalkulierten Zeitpunkten, ergäben sich<br />

einer verminderten oder verzögerten Platzierung des<br />

Anlegerkapitals vergleichbare Risiken. Insoweit wird<br />

auf die Darstellung unter „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“ im Verkaufsprospekt S. 20 f<br />

sowie auf die Angaben zu 2. Risiken aus der Platzierung<br />

des Anlegerkapitals und Rückabwicklungsrisiko<br />

(anlagegefährdend) dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

zu 5. Besondere Vermietungs- und Objektrisiken<br />

sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der<br />

Objektgesellschaften (anlagegefährdend)<br />

Finanzierungsrisiken<br />

Der Darlehensvertrag für das Immobilienportfolio II<br />

der Objektgesellschaft 1, welches nur noch aus<br />

vier Immobilien besteht, wurde zwischenzeitlich<br />

abgeschlossen. Dennoch bleiben die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Finanzierungsrisiken<br />

bestehen, soweit die Darlehensmittel noch nicht<br />

von der finanzierenden Bank ausgereicht wurden.<br />

Zudem hat sich die finanzierende Bank im<br />

endgültigen Darlehensvertrag die Gestellung von<br />

Zusatzsicherheiten durch die FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG ausbedungen.<br />

Diese betreffen zum einen das Objekt Haßloch<br />

aufgrund der umfangreichen Mieterdienstbarkeiten.<br />

Zum anderen ist eine Zusatzsicherheit für den<br />

Fall eines erheblichen Zinsanstiegs (mehr als zwei<br />

Prozentpunkte) gegenüber dem aktuellen Zinsniveau<br />

vorgesehen. Sollten die im Darlehensvertrag<br />

vereinbarten Voraussetzungen für die Stellung<br />

der Zusatzsicherheiten eintreten und könnten die<br />

Sicherheiten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht<br />

werden, besteht das Risiko, dass das Darlehen in<br />

Teilbeträgen nicht zur Auszahlung gelangt mit den<br />

im Verkaufsprospekt bereits dargestellten nachteiligen<br />

Folgen für die Objektgesellschaft 1 sowie die<br />

Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

zu 9. Vorrangige Bedienung des Stillen Beteiligungskapitals<br />

(anlagegefährdend) sowie zu<br />

14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />

Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />

Das im Verkaufsprospekt dargestellte Risiko umfasst<br />

auch die beabsichtigten weiteren Stillen Beteiligungen<br />

Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan II.<br />

Sämtliche Liquidität der Fondsgesellschaft muss –<br />

neben der Bedienung der Ansprüche der Stillen<br />

Gesellschafter (ImmoZins) – auch zunächst für<br />

diese Beteiligten verwendet werden und steht erst<br />

danach für Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zur Verfügung.<br />

Zwischen den Stillen Gesellschaftern (ImmoZins)<br />

sowie den Beteiligungen Immoauszahlplan I<br />

und Immoauszahlplan II besteht das Risiko einer<br />

Anspruchskonkurrenz, wenn fällige Ansprüche<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft aufeinandertreffen.<br />

zu 12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen (anlagegefährdend,<br />

bisher prognosegefährdend)<br />

Das Konzept des Beteiligungsangebots unter<br />

Berücksichtigung der Änderungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

unterstellt, dass die erforderlichen Vertragsanpassungen<br />

rechtswirksam beschlossen werden.<br />

Für die Aufnahme der geplanten zusätzlichen<br />

langfristigen Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen<br />

in den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan<br />

I und Immoauszahlplan II wird unterstellt,<br />

dass keine besonderen rechtlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt werden müssen, insbesondere auch<br />

keine aufsichtsrechtlichen Gestattungen erforderlich<br />

sind. Für den Fall einer abweichenden Beurteilung<br />

durch Aufsichtsbehörden oder im Rahmen etwaiger<br />

Rechtsstreitigkeiten durch Gerichte könnten<br />

sich nachteilige Auswirkungen auf das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot ergeben, insbesondere aufgrund<br />

nicht kalkulierter Kostenbelastungen für die<br />

Fondsgesellschaft oder außerplanmäßiger Liquiditätsabflüsse,<br />

was zu Lasten der Anleger ginge.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

11


Investitionsobjekte N 1<br />

Investitionsobjekte<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 6 „Investitionsobjekte“ (S. 43-73 des Verkaufsprospekts)<br />

zu 6.4 Standorte und Objekte<br />

Goch<br />

Lebach<br />

Otterberg Lemberg<br />

Haßloch<br />

12 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Mommenheim<br />

Mömbris<br />

Buttenheim


zu 6.4.5 Mieterliste gesamt<br />

Mieterliste gesamt<br />

Standort Mieter Nutzung Mietfläche<br />

m 2<br />

Ende Grundmietzeit<br />

Verlängerungsoption<br />

in Jahren<br />

Investitionsobjekte<br />

Mietzins<br />

(netto/Monat)<br />

Buttenheim Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>087 Apr 26 3 x 5 9.620 €<br />

Mömbris Rewe Supermarkt 1 Mrz 26 1<br />

Mömbris dm-Drogerie Drogeriemarkt 836 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris Deichmann 2,3 Einzelhandel Schuhe 450 Jan 21 3 x 5<br />

Mömbris Takko Discounter Textilien 475 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris TEDi 4 1 Euro – Discounter 427 Feb 21 3 x 5<br />

Mömbris NKD 5 Discounter Textilien 363 Dez 20 3 x 5<br />

Mömbris gesamt 4.596 47.452 €<br />

Otterberg Penny Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>018 Mrz 24 3 x 5<br />

Otterberg Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>995 Jul 23 3 x 5<br />

Otterberg gesamt 3.013 33.375 €<br />

Haßloch Shell Tankstelle 3.759 Aug 23 3 x 5<br />

Haßloch Mc Donald’s 6 Systemgastronomie 3.030 Okt 20 3 x 6<br />

Haßloch SFW Entertainment 848 Sep 18 3 x 5<br />

Haßloch gesamt 7.637 29.372 €<br />

Lemberg Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>990 Nov 23 3 x 5 22.000 €<br />

Mommenheim Wasgau Supermarkt <strong>1.</strong>998 Sep 23 3 x 5 2<strong>1.</strong>978 €<br />

Mommenheim Sparkasse Geldautomat - Dez 14 3 x 3 150 €<br />

Mommenheim gesamt <strong>1.</strong>998 22.128 €<br />

Lebach Lidl Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>500 Okt 25 5 x 3 16.114 €<br />

Goch Netto Lebensmitteldiscounter <strong>1.</strong>046 Dez 26 3 x 5 9.466 €<br />

Gesamt 22.867 189.527 €<br />

1 darf lt. Mietvertrag nicht genannt werden<br />

2 Sonderkündigungsrecht (SoküR) zum Ende des 6. Mietjahres<br />

3 SoküR, wenn Änderung Mieterbesatz im Objekt ohne gleichwertigen Ersatz binnen sechs Monaten<br />

4 SoküR, wenn die anderen Mieter im Objekt ihre Mietflächen mehr als 3 Monate dauerhaft nicht betreiben und für die Mieter Takko oder Deichmann innerhalb dieses<br />

Zeitraums kein vergleichbarer Ersatzmieter gefunden wird.<br />

5 SoküR, wenn REWE oder Deichmann ihre Mietflächen mehr als 3 Monate dauerhaft nicht betreiben und innerhalb dieses Zeitraums kein vergleichbarer Ersatzmieter<br />

gefunden wird.<br />

6 Mieter des anteiligen Grund und Bodens<br />

Verschiedene Mieter sind zu einer Kündigung ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen berechtigt, wenn<br />

ihnen z. B. die Zu- und Abfahrt und Anlieferung nicht im vertraglich vereinbarten Umfang gewährleistet wird.<br />

Nähere Einzelheiten dazu sind den Erläuterungen auf S. 145 ff. des Verkaufsprospekts zu entnehmen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

13


Investitionsobjekte N 1<br />

zu 6.4.6 Wertgutachten zu den Immobilien der<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. Besitz KG<br />

Für die Immobilien des Portfolios I der Objektgesellschaft<br />

1 (Lebach, Lemberg, Mömbris und Mommenheim)<br />

wurden im Auftrag der finanzierenden Bank<br />

Aktualisierungen der Wertgutachten gegenüber dem<br />

bisherigen Bewertungsstichtag <strong>1.</strong> November 2010<br />

vorgenommen.<br />

Die Bewertung erfolgte erneut durch die renommierte<br />

und unabhängige Beratungsgesellschaft<br />

Verkehrswerte und Kaufpreise<br />

Objekte Verkehrswert W&P<br />

in €<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die<br />

Summe der Verkehrswerte der Immobilien gemäß<br />

Wertgutachten der W&P Immobilienberatung<br />

GmbH – auch unter Berücksichtigung der vorstehenden<br />

Neubewertungen – die Summe der Kaufpreise<br />

übersteigt.<br />

14 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

W&P Immobilienberatung GmbH, Frankfurt am<br />

Main, einer 100%igen Tochtergesellschaft der<br />

Wüest & Partner AG mit Hauptsitz in Zürich,<br />

Schweiz.<br />

Die Neubewertungen erfolgten im November<br />

2011 zum Bewertungsstichtag <strong>1.</strong> November 201<strong>1.</strong><br />

Die von den Sachverständigen ermittelten aktualisierten<br />

Verkehrswerte des Portfolios I werden<br />

nachfolgend – zusammen mit den unveränderten<br />

Verkehrswerten der im Portfolio II verbleibenden<br />

Immobilien – den vertraglich vereinbarten (teilweise<br />

noch vorläufigen) Kaufpreisen gegenübergestellt.<br />

Kaufpreis<br />

in €<br />

Buttenheim <strong>1.</strong>430.000 <strong>1.</strong>442.993<br />

Mömbris 7.320.000 7.117.830<br />

Otterberg 5.200.000 5.006.250<br />

Haßloch 4.160.000 4.225.000<br />

Lemberg 3.260.000 3.234.000<br />

Mommenheim 3.300.000 3.230.766<br />

Lebach 2.350.000 2.417.040<br />

Goch <strong>1.</strong>410.000 <strong>1.</strong>419.945<br />

Gesamt 28.430.000 28.093.824


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne,<br />

Prognosen, Planzahlen<br />

Die nachfolgenden Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel „Investitions- u. Finanzierungspläne,<br />

Prognosen, Planzahlen“ ersetzen die bisherigen Seiten (S. 75 bis S. 111 des Verkaufsprospekts).<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 16<br />

Prognoserechnung 28<br />

Prognoserechnung Anlegerebene 38<br />

Kapitalrückflussrechnung 40<br />

Sensitivitätsanalyse 44<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie Planzahlen 47<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

15


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

zu 7.1 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

zu 7.<strong>1.</strong>1 Investitions- und Finanzierungsplan konsolidiert (Prognose)<br />

Konsolidierter Investitionsplan (Prognose)<br />

Investition Fondsgesellschaft<br />

Objektgesellschaft<br />

1<br />

16 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Objektgesellschaft<br />

2<br />

Gesamt in % d.<br />

Gesamtinvestition<br />

in % d.<br />

Kapitals inkl.<br />

Agio<br />

Anschaffungskosten<br />

Immobilien 0 28.093.824 6.500.000 34.593.824 72,55% 65,56%<br />

Grunderwerbsteuer 0 983.284 292.500 <strong>1.</strong>275.784 2,68% 2,42%<br />

Erwerbsnebenkosten 0 224.751 52.000 276.751 0,58% 0,52%<br />

Maklerkosten 0 0 65.000 65.000 0,14% 0,12%<br />

Anschaffungskosten gesamt 0 29.30<strong>1.</strong>859 6.909.500 36.21<strong>1.</strong>359 75,94% 68,63%<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Beschaffung Stille<br />

5.895.000 0 0 5.895.00 12,36% 11,17%<br />

Beteiligungen<br />

Beschaffung<br />

920.000 0 0 920.000 1,93% 1,74%<br />

Immoauszahlplan I und II 225.000 0 0 225.000 0.47% 0,43%<br />

Fondskonzeption<br />

Due Diligence Objekte/<br />

650.000 0 0 650.000 1,36% 1,23%<br />

Mietverträge<br />

Einrichtung<br />

0 250.000 60.000 310.000 0,65% 0,59%<br />

Zeichnerverwaltung 254.000 0 0 254.000 0,53% 0,48%<br />

Finanzierungsbeschaffung 25.000 238.700 45.500 309.200 0,65% 0,59%<br />

Geschäftsführung<br />

Haftungsübernahme<br />

80.000 160.000 24.000 264.000 0,55% 0,50%<br />

Komplementärin<br />

Einrichtung Mieten- und<br />

60.000 110.000 12.500 182.500 0,38% 0,35%<br />

Objektverwaltung 0 160.000 40.000 200.000 0,42% 0,38%<br />

Vergütungen 8.109.000 918.700 182.000 9.209.700 19,31% 17,45%<br />

Zwischenfinanzierungszinsen 338.330 319.389 0 657.719 1,38% 1,25%<br />

Bankbearbeitungsgebühren<br />

sonstige<br />

0 213.057 45.500 258.557 0,54% 0,49%<br />

Finanzierungsnebenkosten 0 43.000 0 43.000 0,09% 0,08%<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 200.000 0 0 200.000 0,42% 0,38%<br />

Mittelverwendungskontrolle 10.000 15.000 0 25.000 0,05% 0,05%<br />

Treuhandvergütung 18.000 0 0 18.000 0,04% 0,03%<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 80.560 0 0 80.560 0,17% 0,15%<br />

Nebenkosten der<br />

Vermögensanlage<br />

646.890 590.446 45.500 <strong>1.</strong>282.836 2,69% 2,43%<br />

Liquiditätsreserve 960.113 10.000 10.000 980.113 2,06% 1,86%<br />

Gesamtinvestition 47.684.008 100,00% 90,37%<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.


Konsolidierter Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Finanzierung Fondsgesellschaft<br />

Objektgesellschaft<br />

1<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Objektgesellschaft<br />

2<br />

Gesamt in % d.<br />

Gesamtinvestition<br />

in % d.<br />

Kapitals inkl.<br />

Agio<br />

Kommanditkapital Anleger,<br />

inklusive Agio 4<strong>1.</strong>265.000 0 0 4<strong>1.</strong>265.00 86,54 % 78,20 %<br />

abzgl. ausstehend zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 -3<strong>1.</strong>74<strong>1.</strong>906 0 0 -3<strong>1.</strong>74<strong>1.</strong>906 -66,57 % -60,15 %<br />

abzgl. Gutschriften<br />

ImmoWachstum bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 -21<strong>1.</strong>800 0 0 -21<strong>1.</strong>800 -0,44 % -0,40 %<br />

abzgl. Gutschriften<br />

ImmoSpar (Top) bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 -4.791 0 0 -4.791 -0,01 % -0,01 %<br />

Kommanditkapital Anleger,<br />

inklusive Agio, eingezahlt<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

9.306.503 0 0 9.306.503 19,52 % 17,64 %<br />

Anleger ImmoZins (Stille<br />

Beteiligungen) 1<strong>1.</strong>500.000 0 0 1<strong>1.</strong>500.000 24,12 % 21,79 %<br />

Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafterin 0 10.000 <strong>1.</strong>000 1<strong>1.</strong>000 0,02 % 0,02 %<br />

abzgl. ausstehend zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 0 -9.000 0 -9.000 -0,02 % -0,02 %<br />

Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafterin,<br />

eingezahlt bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

Kapital gesamt, inklusive<br />

Agio bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

0 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 2.000 0,00 % 0,00 %<br />

20.806.503 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 20.808.503 43,64 % 39,43 %<br />

Bankdarlehen 0 20.365.932 4.550.000 24.915.932 52,25 % 47,22 %<br />

abzgl. Tilgungen bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 0 -<strong>1.</strong>108.432 0 -<strong>1.</strong>108.432 -2,32 % -2,10 %<br />

Bankdarlehen per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012<br />

0 19.257.500 4.550.000 23.807.500 49,93 % 45,12 %<br />

Immoauszahlplan I und II 2.500.000 0 0 2.500.000 5,24 % 4,74 %<br />

abzgl. Tilgungen bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 -159.127 0 0 -159.127 -0,33 % -0,30 %<br />

Immoauszahlplan I und II<br />

per 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

2.340.873 0 0 2.340.873 4,91 % 4,44 %<br />

Fremdkapital gesamt 2.340.873 19.257.500 4.550.00 26.148.373 54,84% 49,55 %<br />

Bewirtschaftungsergebnis bis<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 -508.052 <strong>1.</strong>255.184 -20.000 727.132 1,52 % 1,38 %<br />

Sonstiges -508.052 <strong>1.</strong>255.184 -20.000 727.132 1,52 % 1,38 %<br />

Gesamtfinanzierung 47.684.008 100,00 % 90,37 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

17


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Erläuterungen zum konsolidierten Investitionsplan<br />

(Prognose) und zum konsolidierten Finanzierungsplan<br />

(Prognose)<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG (Fondsgesellschaft) hält ca. 94,6 % der Anteile<br />

an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1). Diese<br />

wiederum hat zwei Immobilienportfolios an acht<br />

Standorten in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-<br />

Westfalen und dem Saarland erworben, wovon<br />

bei fünf Objekten zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s bereits der Übergang von Besitz, Nutzen<br />

und Lasten stattgefunden hat.<br />

Außerdem ist über die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

2 eine weitere, noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition Ende des Jahres 2012 mit einem<br />

Immobilienkaufpreis von 6.500.000 € geplant. Die<br />

Objektgesellschaft 2 ist zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht gegründet. Plangemäß<br />

wird die Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft<br />

an der Objektgesellschaft 2 100 % betragen.<br />

Konkrete Immobilienprojekte bezüglich der weiteren<br />

Investition liegen noch nicht vor.<br />

Der abgebildete Investitionsplan und der abgebildete<br />

Finanzierungsplan stellen eine konsolidierte<br />

Darstellung der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 dar.<br />

Die einzelnen Positionen sind Nettobeträge (ohne<br />

Umsatzsteuer). Nicht abzugsfähige Vorsteuern wurden<br />

separat kalkuliert.<br />

Erläuterungen zum konsolidierten Investi tions-<br />

plan (Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Die kalkulierten Anschaffungskosten für die<br />

beiden Immobilienportfolios an acht Standorten<br />

in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen<br />

und dem Saarland, welche die Objektge-<br />

18 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

sellschaft 1 erworben hat, betragen insgesamt<br />

28.093.824 €.<br />

Sie gliedern sich wie folgt auf die acht Standorte<br />

auf:<br />

Buttenheim <strong>1.</strong>442.993 €<br />

Mömbris 7.117.830 €<br />

Otterberg 5.006.250 €<br />

Haßloch 4.225.000 €<br />

Lemberg 3.234.000 €<br />

Mommenheim 3.230.766 €<br />

Lebach 2.417.040 €<br />

Goch <strong>1.</strong>419.945 €<br />

Gesamt 28.093.824 €<br />

Die beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1 wurden durchschnittlich zum ca.12,37fachen<br />

der prognostizierten Mieteinnahmen erworben.<br />

Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf die<br />

Darstellung unter „Rechtliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt<br />

sowie auf die Seiten 53 ff. des <strong>1.</strong><br />

<strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

Ende des Jahres 2012 ist eine Immobilieninvestition<br />

über die Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />

in ein weiteres noch nicht feststehendes Objekt vorgesehen.<br />

Als Anschaffungskosten für dieses Objekt<br />

ist ein Betrag von 6.500.000 € – und damit dem<br />

13fachen der unterstellten Mieteinnahmen – kalkuliert.<br />

Die Investitionsentscheidung setzt die Zustimmung<br />

des aus dem Anlegerkreis zu wählenden Beirats/Anlageausschusses<br />

voraus.<br />

2. Der Kauf der acht Fondsobjekte durch die Objektgesellschaft<br />

1 ist ein grunderwerbsteuerpflichtiger<br />

Vorgang. Die Grunderwerbsteuer wurde entsprechend<br />

den zum Zeitpunkt des Abschlusses der notariellen<br />

Kaufverträge in den jeweiligen Bundesländern<br />

geltenden Grunderwerbsteuersätzen mit 3,5 %<br />

des jeweiligen Kaufpreises kalkuliert. Die Grunderwerbsteuerfestsetzungen<br />

liegen mit Ausnahme der


Objekte Mömbris und Goch zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vor.<br />

Für die weitere Ende des Jahres 2012 über die<br />

Objektgesellschaft 2 zu tätigende noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition wurde mit Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 4,5 % des kalkulierten Kaufpreises<br />

gerechnet, nachdem einige Bundesländer die<br />

Grunderwerbsteuersätze angehoben haben bzw.<br />

planen, diese noch anzuheben.<br />

3. Die Erwerbsnebenkosten für die acht Fondsobjekte<br />

der Objektgesellschaft 1 wurden mit 0,8 % des<br />

Kaufpreises kalkuliert und beinhalten die geschätzten<br />

Notar- und Grundbuch- sowie Registerkosten.<br />

Auch für die über die Objektgesellschaft 2 zu<br />

tätigende weitere Immobilieninvestition wurden<br />

Erwerbsnebenkosten in Höhe von 0,8 % des kalkulierten<br />

Kaufpreises veranschlagt.<br />

Der Ansatz der kalkulierten Erwerbsnebenkosten<br />

kann sich verändern und wird mit den tatsächlich<br />

anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Änderungen<br />

gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />

4. Der Erwerb der acht Fondsobjekte durch die<br />

Objektgesellschaft 1 erfolgte ohne Einschaltung<br />

eines Maklers, sodass keine diesbezüglichen Kosten<br />

zu kalkulieren waren.<br />

Für die über die Objektgesellschaft 2 zu tätigende<br />

weitere Immobilieninvestition wurde mit Maklerkosten<br />

in Höhe von 1 % des Kaufpreises gerechnet.<br />

5. Die mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragte<br />

Unacum Vertriebs- und Servicemanagement AG<br />

erhält für ihre Leistungen von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 10 % zuzüglich eines<br />

Agios in Höhe von 5 % des von den Anlegern<br />

gezeichneten Kommanditkapitals. Aus dieser Vergütung<br />

sind auch die erforderlichen Werbemaßnahmen<br />

etc. zu entrichten.<br />

6. Für die Beschaffung der Stillen Beteiligungen<br />

(ImmoZins) erhält die Unacum Vertriebs- und Ser-<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

vicemanagement AG von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 8 % der von den Stillen<br />

Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungen.<br />

7. Zudem erhält die Unacum Vertriebs- und Servicemanagement<br />

AG von der Fondsgesellschaft für<br />

die Vermittlung der Beteiligungen Immoauszahlplan I<br />

eine Vergütung in Höhe von 8 % der von den Beteiligten<br />

eingezahlten Einlagen sowie bei den Beteiligungen<br />

Immoauszahlplan II eine Vergütung in Höhe von<br />

8 % der von den Beteiligten eingezahlten Einlagen<br />

zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % der von den<br />

Beteiligten eingezahlten Einlagen.<br />

8. Für entstandene eigene und angefallene fremde<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Konzeption des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebots werden der<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH pauschal<br />

650.000 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von<br />

der Fondsgesellschaft gezahlt. Hiervon ist ein Teilbetrag<br />

in Höhe von 350.000 € zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer bereits entrichtet.<br />

9. Für die Due Diligence der Immobilienobjekte und<br />

der abgeschlossenen Mietverträge erhält die <strong>Next</strong><br />

<strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH von der Objektgesellschaft<br />

1 eine Vergütung in Höhe von 250.000 €<br />

und von der Objektgesellschaft 2 eine Vergütung in<br />

Höhe von 60.000 €, jeweils zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Objektgesellschaft<br />

1 hat zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s einen Teilbetrag von 100.000 €<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bereits<br />

gezahlt.<br />

10. Die Einrichtung der Zeichnerverwaltung wird<br />

der Value Creation Fonds-Services GmbH von der<br />

Fondsgesellschaft mit 254.000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vergütet.<br />

1<strong>1.</strong> Für die Beschaffung der Zwischen- und Endfinanzierung<br />

erhält die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH die im konsolidierten Investitionsplan dargestellten<br />

Vergütungen. Die Fondsgesellschaft hat hierbei<br />

für die Beschaffung der Zwischenfinanzierung<br />

eine Vergütung in Höhe von 25.000 € zu entrichten.<br />

Die Objektgesellschaft 1 hat für die Beschaffung der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

19


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Zwischenfinanzierung 35.000 € und für die Beschaffung<br />

der Endfinanzierung 203.700 € zu bezahlen.<br />

Letztere Vergütung ist in Höhe eines Teilbetrages von<br />

119.000 € bei Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s bezahlt.<br />

Die Objektgesellschaft 2 muss für die Beschaffung<br />

der Endfinanzierung 45.500 € entrichten.<br />

12. Als Geschäftsführungsvergütungen für den Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 erhalten die geschäftsführenden<br />

Kommanditistinnen und die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zusammen von der Fondsgesellschaft<br />

und den Objektgesellschaften 1 und 2 die im<br />

konsolidierten Investitionsplan dargestellten Beträge,<br />

jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.<br />

Zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

sind jeweils 50 % der kalkulierten Vergütungen bei der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft 1<br />

bezahlt.<br />

13. Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

erhält die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH für den Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 60.000 €, von der Objektgesellschaft<br />

1 eine Vergütung in Höhe von 110.000 €<br />

und von der Objektgesellschaft 2 eine Vergütung in<br />

Höhe von 12.500 €, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

14. Für die Einrichtung der Mieten- und Objektverwaltung<br />

erhält die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH von der Objektgesellschaft 1 eine Vergütung<br />

in Höhe von 160.000 €, die bereits zur Hälfte<br />

bezahlt wurde und von der Objektgesellschaft 2 eine<br />

Vergütung in Höhe von 40.000 €, jeweils zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.<br />

Die in den vorstehenden Positionen 5. bis 14. dargestellten<br />

Vergütungen machen ca. 19,3 % der Gesamtinvestition<br />

aus.<br />

Bezüglich der vertraglichen Grundlagen zu den in<br />

den vorstehenden Positionen 5. bis 14. beschriebenen<br />

Vergütungen wird auf die Erläuterungen auf den<br />

Seiten 56 und 62 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

15. Die angesetzten Zwischenfinanzierungszinsen<br />

betreffen im Wesentlichen kalkulierte Zinsen für kurz-<br />

20 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zeitige Finanzierungen der Fondsgesellschaft und<br />

der Objektgesellschaft 1 in der Investitionsphase.<br />

Die Zwischenfinanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt in Höhe von 2.500.000 € durch<br />

einen externen Darlehensgeber. Zudem besteht<br />

ein Vertrag über ein Kontokorrentdarlehen mit der<br />

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG.<br />

Die näheren Einzelheiten zu den Zwischenfinanzierungen<br />

der Fondsgesellschaft sind auf S. 27 des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s erläutert.<br />

Die Zwischenfinanzierung in der Objektgesellschaft<br />

1 erfolgt durch die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Renditefonds 1 KG zu einem Zinssatz von<br />

7 % p. a. gemäß abgeschlossenem Darlehensvertrag.<br />

Ergänzend wird auf die Ausführungen unter<br />

„Rechtliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt verwiesen.<br />

16. Bankbearbeitungsgebühren wurden entsprechend<br />

der getroffenen Darlehensvereinbarung mit<br />

dem finanzierenden Kreditinstitut der Objektgesellschaft<br />

1 für das Portfolio I mit 1 % der gewährten<br />

Darlehensmittel kalkuliert. Für das Portfolio II der<br />

Objektgesellschaft 1 sind gemäß dem abgeschlossenen<br />

Darlehensvertrag Bankbearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 94.057 € angefallen. Die Bankbearbeitungsgebühren<br />

sind zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vollumfänglich an die finanzierende<br />

Bank entrichtet.<br />

Für die noch nicht feststehende Immobilieninvestition<br />

der Objektgesellschaft 2 wurden Bankbearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 1 % der geplanten Darlehensaufnahme<br />

unterstellt.<br />

17. Unter den sonstigen Finanzierungsnebenkosten<br />

sind angefallene Rechtsanwaltskosten sowie weitere<br />

geleistete Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung<br />

der Immobilienerwerbe dargestellt.<br />

18. Für die Übernahme der <strong>Prospekt</strong>erstellung einschließlich<br />

etwaiger Nachträge erhält die <strong>Next</strong><br />

<strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH von der Fondsgesellschaft<br />

die kalkulierte Vergütung in Höhe von<br />

pauschal 200.000 € zuzüglich eventueller Umsatz-


steuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vollumfänglich<br />

bezahlt.<br />

19. Die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

wird für den Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 von der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft mit 10.000 €<br />

bzw. 15.000 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe, vergütet. Die Vergütungen sind<br />

anteilig bereits bezahlt.<br />

20. Für die Übernahme der Treuhandschaft für den<br />

Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 ist von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 18.000 € zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer zu entrichten; zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s ist die<br />

Treuhandvergütung zum Teil bezahlt.<br />

2<strong>1.</strong> Die nicht abzugsfähigen Vorsteuern der Fondsgesellschaft<br />

wurden bis 3<strong>1.</strong>12.2012 mit 80.560 €<br />

angenommen. Dabei wurde unterstellt, dass die<br />

Fondsgesellschaft zu 2/3 zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist. Bei den Objektgesellschaften 1 und 2<br />

wurde von vollständiger Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

ausgegangen.<br />

22. Zum 3<strong>1.</strong>12.2012 soll die Liquiditätsreserve bei<br />

der Fondsgesellschaft und den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 insgesamt 980.113 € umfassen. Dies<br />

entspricht 2,06 % der Gesamtinvestition. Etwaige<br />

Änderungen der Kosten der Fondsgesellschaft bzw.<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2 verändern die<br />

Liquiditätsreserve. Im Bedarfsfall sollen darüber hinausgehende<br />

Beträge über das von der FIHM Fonds<br />

und Immobilien Holding München AG gewährte<br />

Kontokorrentdarlehen abgedeckt werden.<br />

Die im konsolidierten Investitionsplan dargestellten<br />

Vergütungen und Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

stellen die fondsabhängigen Kosten gemäß<br />

IDW S4 dar.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen,<br />

beträgt plangemäß (inklusive der erst in<br />

der Bewirtschaftungsphase kalkulierten Provisionen)<br />

7.529.200 €. Sie setzen sich zusammen aus den<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Höhe von<br />

5.895.000 € (inklusive Agio), Beschaffungsprovisionen<br />

für die Stillen Beteiligungen in Höhe von<br />

920.000 €, Beschaffungsprovisionen Immoauszahlplan<br />

I und II in Höhe von 225.000 €, Finanzierungsbeschaffungsprovisionen<br />

in Höhe von 309.200 €,<br />

Maklerkosten in Höhe von 65.000 € und Verlängerungsprovisionen<br />

ImmoZins (sind planmäßig in<br />

der Bewirtschaftungsphase kalkuliert) in Höhe von<br />

115.000 €.<br />

Erläuterungen zum konsolidierten<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Das einzuwerbende Kommanditkapital der Anleger<br />

bei der Fondsgesellschaft beträgt 39.300.000 €<br />

zuzüglich Agio und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

ImmoWachstum 9.200.000 €<br />

ImmoSpar Top 2<strong>1.</strong>900.000 €<br />

ImmoSpar 8.200.000 €<br />

39.300.000 €<br />

Zuzüglich Agio <strong>1.</strong>965.000 €<br />

Kommanditkapital inklusive Agio 4<strong>1.</strong>265.000 €<br />

Von diesem Kommanditkapital inklusive Agio sind<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 planmäßig noch 3<strong>1.</strong>74<strong>1.</strong>906 €<br />

ausstehend. Die ausstehenden Beträge sind nach<br />

dem 3<strong>1.</strong>12.2012 in Form von monatlichen Sparraten<br />

oder Gutschriften zu erbringen.<br />

Bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 sind Gutschriften für die Kapitalart<br />

ImmoWachstum in Höhe von 21<strong>1.</strong>800 € und<br />

für die Kapitalarten ImmoSpar Top und ImmoSpar<br />

in Höhe von zusammen 4.791 € geplant. Da die<br />

Darstellung im konsolidierten Finanzierungsplan<br />

eine reine Liquiditätsbetrachtung beinhaltet, wurden<br />

die Gutschriften vom Kommanditkapital der Anleger<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in Abzug gebracht.<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Anmerkungen<br />

ist zum 3<strong>1.</strong>12.2012 planmäßig ein Kommanditkapital<br />

der Anleger inklusive Agio in Höhe von<br />

9.306.503 € bei der Fondsgesellschaft einbezahlt.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

21


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass die<br />

Ersteinlagen der Anleger bis spätestens 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

vollständig einbezahlt sind und der gesamte Fonds<br />

geschlossen ist.<br />

2. Die einzuwerbenden Stillen Beteiligungen<br />

(ImmoZins) der Anleger bei der Fondsgesellschaft<br />

betragen 1<strong>1.</strong>500.000 € und sollen planmäßig zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 vollumfänglich einbezahlt sein.<br />

3. Die Gründungskommanditistin der Objektgesellschaften<br />

1 und 2, die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, hat<br />

in der Objektgesellschaft 1 eine Kommanditeinlage<br />

in Höhe von 10.000 € gezeichnet und wird in der<br />

Objektgesellschaft 2 eine Kommanditeinlage in<br />

Höhe von <strong>1.</strong>000 € zeichnen.<br />

Von der in der Objektgesellschaft 1 gezeichneten<br />

Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 € wurden<br />

der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH 9.000 € gestundet<br />

und werden mit künftigen Auszahlungen verrechnet,<br />

sodass zum 3<strong>1.</strong>12.2012 sowohl in der Objektgesellschaft<br />

1 als auch in der Objektgesellschaft 2<br />

planmäßig von der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH ein<br />

Kommanditkapital in Höhe von jeweils <strong>1.</strong>000 €<br />

eingezahlt sein wird.<br />

4. Entsprechend der getroffenen Darlehensvereinbarungen<br />

mit dem finanzierenden Kreditinstitut<br />

wurden für das Portfolio I und das Portfolio II der<br />

Objektgesellschaft 1 Bankdarlehen in Höhe von<br />

insgesamt 20.365.932 € kalkuliert.<br />

Für die noch nicht feststehende Immobilieninvestition<br />

der Objektgesellschaft 2 wurde ein Bankdarlehen<br />

in Höhe von 4.550.000 € angenommen.<br />

Nach den getroffenen Darlehensvereinbarungen<br />

bei der Objektgesellschaft 1 sollen zum 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

bereits wieder <strong>1.</strong>108.432 € der Bankdarlehen bei<br />

der Objektgesellschaft 1 getilgt worden sein.<br />

Nachdem bei der Objektgesellschaft 2 plangemäß<br />

erst mit einer Darlehensaufnahme zum Ende<br />

des Jahres 2012 kalkuliert wird, erfolgen prognosegemäß<br />

in 2012 keine Tilgungen.<br />

22 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Anmerkungen<br />

beläuft sich der kalkulierte Darlehensstand<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 bei der Objektgesellschaft 1 auf<br />

19.257.500 € und bei der Objektgesellschaft 2<br />

auf 4.550.000 €.<br />

Wegen der unterstellten Darlehenskonditionen wird<br />

auf die „Übersicht über bereits vorhandene sowie<br />

geplante Fremdmittelaufnahmen der Objektgesellschaften<br />

zur langfristigen Finanzierung der Immobilienerwerbe“<br />

(Darlehensübersicht) auf S. 23 ff. des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

5. Die von der Fondsgesellschaft plangemäß aufzunehmenden<br />

Fremdmittel in Form von nachrangigen<br />

Stillen Beteiligungen in den beiden Ausgestaltungsvarianten<br />

Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan<br />

II sollen nach den vertraglich vorgesehenen<br />

Regelungen laufend getilgt werden. Unter Berücksichtigung<br />

von anteiligen Tilgungsbeträgen 2012<br />

in Höhe von 159.127 € wird per 3<strong>1.</strong>12.2012 mit<br />

einer restlichen Inanspruchnahme in Höhe von<br />

2.340.873 kalkuliert. Hinsichtlich näherer Angaben<br />

zu den Vertragskonditionen wird auf die S. 58 f des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

6. Das kalkulierte Bewirtschaftungsergebnis der<br />

Fondsgesellschaft bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beträgt<br />

-508.052 € und setzt sich zusammen aus prognostizierten<br />

Ausgaben von 384.995 € Zinszahlungen<br />

für Stille Beteiligte der Kapitalart ImmoZins, kalkulierten<br />

Zinsen Immoauszahlplan I und II von insgesamt<br />

94.890 €, 50.000 € kalkulierten Rechts- und<br />

Steuerberatungskosten samt hierauf entfallender<br />

3.167 € kalkulierter nicht abzugsfähiger Vorsteuer.<br />

Dem stehen 25.000 € aus vereinnahmten Agio<br />

gegenüber.<br />

Unter Berücksichtigung der im konsolidierten Investitionsplan<br />

angenommenen nicht abzugsfähigen<br />

Vorsteuer in Höhe von 80.560 € betragen die<br />

nicht abzugsfähigen Vorsteuern damit insgesamt<br />

83.727 €.<br />

Das Bewirtschaftungsergebnis der Objektgesellschaft<br />

1 zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beläuft sich auf <strong>1.</strong>255.184 €.<br />

Es beinhaltet kalkulierte Mieteinnahmen in Höhe


von 2.919.741 € sowie angenommene Zinsaufwendungen<br />

in Höhe von <strong>1.</strong>129.119 €, kalkulierte Rechts-<br />

und Steuerberatungskosten in Höhe von 80.000 €<br />

und weitere prognostizierte Ausgaben für nicht umlagefähige<br />

Nebenkosten (189.783 €), nicht umlagefähige<br />

Objektverwaltungskosten (125.549 €),<br />

ein ab 2012 kalkuliertes Mietausfallwagnis von<br />

20.106 € sowie sonstige Objektbewirtschaftungskosten<br />

von 120.000 €. Die nicht umlagefähigen<br />

Nebenkosten bei der Objektgesellschaft 1 wurden<br />

mit 6,5 % der kalkulierten Mieteinnahmen angenommen.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

zu 7.<strong>1.</strong>2 Übersicht über bereits vorhandene sowie geplante Fremdmittelaufnahmen der Objektgesellschaften<br />

zur langfristigen Finanzierung der Immobilienerwerbe<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Finanzierung Immobilienportfolio I<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 02.0<strong>1.</strong>2018<br />

Darlehensbetrag 1<strong>1.</strong>900.000 € 9.158.156 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % –<br />

Auszahlung per 03.0<strong>1.</strong>2011/0<strong>1.</strong>07.2011 –<br />

Zinssatz nominal 6-Monats-EURIBOR mit Trigger-Rate<br />

zzgl. Marge von 1,9 % p. a.<br />

(gefixter Zinssatz für <strong>1.</strong> Halbjahr 2012:<br />

3,525 % p. a.) 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 02.0<strong>1.</strong>2018 –<br />

Kapitaldienst kalendervierteljährlich nachträglich,<br />

erstmals zum 3<strong>1.</strong>03.2011<br />

Tilgung Cash Sweep bis LTV 70 % (Verwendung sämtlicher<br />

Liquiditätsüber schüsse nach Abzug der Objektbe<br />

wirtschaftungskosten bis zum Erreichen eines<br />

Beleihungswerts von 70 %)<br />

danach 2,5 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

02.0<strong>1.</strong>2018<br />

Das Bewirtschaftungsergebnis der Objektgesellschaft<br />

2 zum 3<strong>1.</strong>12.2012 beläuft sich schließlich auf<br />

-20.000 € und entfällt vollumfänglich auf kalkulierte<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten.<br />

Mögliche Zinseinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften 1 und 2 aus der<br />

Anlage freier Liquidität werden aus Vorsichtsgründen<br />

in der Investitionsphase außer Betracht gelassen.<br />

2./3. Finanzierungsphase<br />

ab 03.0<strong>1.</strong>2018<br />

monatlich nachträglich, erstmals<br />

zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2018<br />

6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

02.0<strong>1.</strong>2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2022<br />

danach 2 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2022) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2026<br />

(Ende 2026 kalkulierte Tilgung der Restvaluta in<br />

Höhe von 5.425.659 €)<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

23


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Finanzierung Immobilienportfolio II<br />

Objektgesellschaft 2<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 29.12.2018<br />

Die vorgenannten Darlehenskonditionen für die <strong>1.</strong><br />

Finanzierungsphase beruhen auf den abgeschlossenen<br />

Darlehensverträgen der Objektgesellschaft 1<br />

vom 02./09.12.2010 für das Immobilienportfolio I<br />

bzw. vom 09./2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2011 samt <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom<br />

15./19.12.2011 für das Immobilienportfolio II.<br />

Finanzierung geplante Immobilieninvestition<br />

<strong>1.</strong> Finanzierungsphase<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2018<br />

Darlehensbetrag 4.550.000 € 3.743.575 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % –<br />

Auszahlung per 3<strong>1.</strong>12.2012 –<br />

Zinssatz nominal 5,50 % p. a. 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2018 –<br />

24 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2./3. Finanzierungsphase<br />

ab 30.12.2018<br />

Darlehensbetrag 8.465.932 € 6.585.390 € (Restvaluta)<br />

Auszahlung 100 % –<br />

Auszahlung per 30.12.2011/29.02.2012/30.06.2012 –<br />

Auszahlung bisher <strong>1.</strong>000.650 € –<br />

Zinssatz nominal 6-Monats-EURIBOR mit Trigger-Rate zzgl. Marge<br />

von 1,85 % p. a. (gefixter Zinssatz für <strong>1.</strong> Halbjahr<br />

2012: 3,475 % p. a.) 6,00 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 29.12.2018 –<br />

Kapitaldienst kalendervierteljährlich nachträglich monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Tilgung Cash Sweep bis LTV 65 % (Verwendung sämtlicher 6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

Liquiditäts überschüsse nach Abzug der Objektbewirt - 29.12.2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2023<br />

schaftungskosten bis zum Erreichen eines Beleihungs- danach 2 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta<br />

werts von 65 %)<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2023) zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

danach 2 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 (Ende 2026 kalkulierte Tilgung der<br />

29.12.2018<br />

Restvaluta in Höhe von 4.103.640 €)<br />

Weitere Erläuterungen finden Sie unter „Rechtliche<br />

Grundlagen“, S. 131 f. des Verkaufsprospekts sowie<br />

S. 57 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s.<br />

Den Konditionen für die 2./3. Finanzierungsphase<br />

liegen ausschließlich Annahmen zugrunde.<br />

2./3. Finanzierungsphase<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Kapitaldienst monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013 monatlich nachträglich, erstmals zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019<br />

Tilgung 2,5 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen 6 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) zzgl. ersparter Zinsen bis 3<strong>1.</strong>12.2023<br />

danach 2 % p. a. (bezogen auf die Restvaluta<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2023) zzgl. ersparter Zinsen bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 (Ende 2026 kal kulierte Tilgung der<br />

Restvaluta in Höhe von 2.277.817 €)


Den Konditionen liegen ausschließlich Annahmen<br />

zugrunde. Es wurden bislang noch keine Gespräch e<br />

mit Kreditinstituten geführt.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Hinsichtlich der planmäßig bereits in der Investitions-/<br />

Platzierungsphase aufzunehmenden und ganz/oder<br />

teilweise zurückzuführenden Zwischenfinanzierungsmittel<br />

wird auf die Erläuterungen unter „Rechtliche<br />

Grundlagen“, S. 133 f des Verkaufsprospekts sowie<br />

S. 27 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

zu 7.<strong>1.</strong>3 Investitions- und Finanzierungsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Investitionsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Investition in % d. Gesamtinvestition<br />

Anschaffungskosten Beteiligungen Objektgesellschaften 1<br />

und 2<br />

in % d. Kapitals<br />

inkl. Agio<br />

12.923.321 57,08 % 24,49 %<br />

Eigenkapitalvermittlung 5.895.000 26,04 % 11,17 %<br />

Beschaffung Stille Beteiligungen 920.000 4,06 % 1,74 %<br />

Beschaffung Immoauszahlplan I und II 225.000 0,99 % 043 %<br />

Fondskonzeption 650.000 2,87% 1,23 %<br />

Einrichtung Zeichnerverwaltung 254.000 1,12 % 0,48 %<br />

Geschäftsführung 80.000 0,35 % 0,15 %<br />

Haftungsübernahme Komplementärin 60.000 0,27 % 0,11 %<br />

Finanzierungsbeschaffung 25.000 0,11 % 0,05 %<br />

Vergütungen 8.109.000 35,82 % 15,37 %<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 200.000 0,88 % 0,38 %<br />

Zwischenfinanzierungszinsen 338.330 1,49 % 0,64 %<br />

Treuhandvergütung 18.000 0,08 % 0,03 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 10.000 0,04 % 0,02 %<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer 80.560 0,36 % 0,15 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage 646.890 2,86 % 1,23 %<br />

Liquiditätsreserve 960.113 4,24 % 1,82 %<br />

Gesamtinvestition 22.639.324 100,00 % 42,90 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

25


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Finanzierungsplan Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Finanzierung in % d. Gesamtinvestition<br />

Kommanditkapital Anleger, inklusive Agio 4<strong>1.</strong>265.000<br />

abzgl. ausstehend zum 3<strong>1.</strong>12.2012 -3<strong>1.</strong>74<strong>1.</strong>906<br />

abzgl. Gutschriften ImmoWachstum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 -21<strong>1.</strong>800<br />

abzgl. Gutschriften ImmoSpar (Top) bis 3<strong>1.</strong>12.2012 -4.791<br />

26 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Objektgesellschaft 1<br />

Kommanditkapital 175.000 €<br />

Sonstige Einlage 10.132.321 € 10.307.321 €<br />

Objektgesellschaft 2<br />

Kommanditkapital 10.000 €<br />

in % d. Kapitals<br />

inkl. Agio<br />

Kommanditkapital Anleger, inklusive Agio, eingezahlt<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 9.306.503 41,11 % 17,64 %<br />

Anleger ImmoZins (Stille Beteiligungen) 1<strong>1.</strong>500.000 50,80 % 21,79 %<br />

Kapital gesamt, inklusive Agio bis 3<strong>1.</strong>12.2012 20.806.503 91,90 % 39,43 %<br />

Immoauszahlplan I und II 2.500.000<br />

abzgl. Tilgungen bis 3<strong>1.</strong>12.2012 -159.127<br />

Immoauszahlplan I und II per 3<strong>1.</strong>12.2012 2.340.873 10,34 % 4,44 %<br />

Fremdkapital gesamt 2.340.873 10,34 % 4,44 %<br />

Bewirtschaftungsergebnis bis 3<strong>1.</strong>12.2012 -508.052 -2,24 % -0,96 %<br />

Gesamtfinanzierung 22.639.324 100,00 % 42,90 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.<br />

Erläuterungen zum Investitionsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose) und zum Finanzierungsplan<br />

Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Während es sich beim Investitions- und Finanzierungsplan<br />

auf S. 16 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s um eine<br />

konsolidierte Darstellung der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 handelt, wird auf den<br />

Seiten 25 und 26 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s der isolierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

abgebildet.<br />

Die einzelnen Positionen stellen auch hier Nettobeträge<br />

(ohne Umsatzsteuer) dar. Nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuern sind separat kalkuliert.<br />

Erläuterungen zum Investitionsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose)<br />

<strong>1.</strong> Die kalkulierten Anschaffungskosten für die Beteiligungen<br />

an den Objektgesellschaften 1 und 2<br />

betragen insgesamt 12.923.321 €.<br />

Sie gliedern sich wie folgt auf:<br />

Sonstige Einlage 2.606.000 € 2.616.000 €<br />

12.923.321 €


2. Die übrigen Positionen des Investitionsplans der<br />

Fondsgesellschaft wurden bereits auf den S. 18 bis<br />

21 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s erläutert. Es wird auf die Ausführungen<br />

dort verwiesen.<br />

Erläuterungen zum Finanzierungsplan Fondsgesellschaft<br />

(Prognose)<br />

Sämtliche Positionen des Finanzierungsplans der<br />

Fondsgesellschaft wurden bereits auf den S. 21 bis<br />

23 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s erläutert. Es wird auf die Ausführungen<br />

dort verwiesen.<br />

Die Fondsgesellschaft (Emittentin) hat zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s folgende Fremdfinanzierungsdarlehen<br />

aufgenommen:<br />

▪ Zwischenfinanzierungsdarlehen einer Privatperson<br />

in Höhe von 2.500.000 € gemäß fest abgeschlossenem<br />

Darlehensvertrag vom 20.06.2011<br />

samt <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 05.12.2011 und einer Laufzeit<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>05.2012; das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

soll nunmehr planmäßig per Ende<br />

Mai 2012 getilgt werden und ist daher zum Stand<br />

per 3<strong>1.</strong>12.2012 nicht mehr vorhanden; nähere<br />

Angaben zu den Darlehenskonditionen sowie den<br />

vereinbarten Sicherheiten sind der Darstellung auf<br />

Seite 133 des Verkaufsprospekts sowie S. 58 des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s zu entnehmen.<br />

▪ Kontokorrentdarlehen mit der FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG über bis zu<br />

<strong>1.</strong>400.000 €; Grundlage ist der fest abgeschlossene<br />

Darlehensvertrag vom 07.07.2011<br />

mit einer Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013; das Kontokorrentdarlehen<br />

dient zum Ausgleich von Liquiditätsschwankungen<br />

und wird nur bei Bedarf in<br />

Anspruch genommen; zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s beträgt die Inanspruchnahme<br />

148.000 €; per Ende 2012 wird mit<br />

keiner Inanspruchnahme kalkuliert; die Emittentin<br />

kann in Abhängigkeit von ihrer Liquiditätssituation<br />

eine einmalige Verlängerung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2014<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

verlangen; nähere Angaben zu den Darlehenskonditionen<br />

sowie den vereinbarten Sicherheiten sind<br />

auch diesbezüglich der Darstellung auf Seite 133<br />

des Verkaufsprospekts zu entnehmen.<br />

Des Weiteren beabsichtigt die Fondsgesellschaft die<br />

Aufnahme von Fremdmitteln in Form von nachrangigen<br />

Stillen Beteiligungen in zwei unterschiedlichen<br />

Ausgestaltungsvarianten:<br />

▪ Immoauszahlplan I: 2.000.000 €<br />

▪ Immoauszahlplan II: 500.000 €<br />

Die vorgenannten Fremdmittel sollen von Privatpersonen<br />

aufgenommen werden. Zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s sind die zugrunde<br />

liegenden Verträge noch nicht abgeschlossen. Der<br />

Immoauszahlplan I und II werden plangemäß laufend<br />

getilgt, sodass per 3<strong>1.</strong>12.2012 mit einer restlichen<br />

Inanspruchnahme in Höhe von 2.340.873 €<br />

kalkuliert wird. Hinsichtlich näherer Angaben zu<br />

den Vertragskonditionen wird auf die S. 58 f des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

Darüber hinaus nimmt die Emittentin keine Fremdmittel<br />

(in Form von Zwischenfinanzierungs- und Endfinanzierungsmitteln)<br />

auf.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

27


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

zu 7.2 Prognoserechnung<br />

Prognoserechnung Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG – Konsolidierte Darstellung<br />

*Anleger der Kapitalart ImmoWachstum erhalten auf ihre Ersteinlage (ohne Agio) eine Gutschrift von 6,00 % p. a.; i. Ü. betragen die Gutschriften 5,75 % p. a.<br />

28 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

1 Mieteinnahmen Objektgesellschaft 1 2.273 2.284 2.284 2.307<br />

2 Mieteinnahmen Objektgesellschaft 2 500 500 500 500<br />

3 Erträge aus Liquiditätsreserve 18 33 55 13<br />

4 Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 1<br />

5 Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 2<br />

Erträge 2.790 2.817 2.839 2.820<br />

6 Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 1 268 269 269 305<br />

7 Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 2 59 59 59 67<br />

8 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Fondsgesellschaft 129 129 184 129<br />

9 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Objektgesellschaft 1 77 77 77 77<br />

10 Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten Objektgesellschaft 2 27 27 27 27<br />

11 Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1 <strong>1.</strong>094 <strong>1.</strong>057 <strong>1.</strong>023 986<br />

12 Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2 247 241 234 226<br />

13 Zinsen Immoauszahlplan I Fondsgesellschaft 95 86 77 67<br />

14 Zinsen Immoauszahlplan II Fondsgesellschaft 25 23 21 18<br />

Kosten 2.021 <strong>1.</strong>967 <strong>1.</strong>970 <strong>1.</strong>902<br />

Erträge nach Kosten 769 849 869 918<br />

15 Auszahlungen auf das eingezahlte Kommanditkapital ab Volleinzahlung 6,00% 6,00% 6,00% 6,00%<br />

16 ImmoWachstum Auszahlung<br />

17 ImmoSpar Top Auszahlung<br />

18 ImmoSpar Auszahlung<br />

19 ImmoZins 5,00 Mindestverzinsung 275 275 275 127<br />

20 ImmoZins 5,75 Mindestverzinsung 173 173 173 173<br />

21 ImmoZins 6,25 Mindestverzinsung 188 188 188 188<br />

22 Gründungsgesellschafterin Auszahlung/Auseinandersetzungsguthaben<br />

Objektgesellschaft 1<br />

13 13 12<br />

Erträge nach Kosten, Auszahlungen, Mindestverzinsungen 134 201 221 420<br />

23 Gutschriften auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

6,00%/ 6,00%/ 6,00%/ 6,00%/<br />

bis Volleinzahlung*<br />

5,75% 5,75% 5,75% 5,75%<br />

24 ImmoWachstum Gutschrift 315 380 402 425<br />

25 ImmoSpar Top Gutschrift 90 159 225 291<br />

26 ImmoSpar Gutschrift 2 23 53 81<br />

Zwischensumme -273 -361 -458 -377<br />

27 Ansparleistung ImmoWachstum 315 380 402 425<br />

28 Ansparleistungen ImmoSpar Top und ImmoSpar 2.003 2.138 2.339 2.542<br />

29 Kalkulation Beitragsfreistellungen ImmoSpar Top und ImmoSpar -45 -186 -280 -353<br />

30 Einzahlung ausstehende Einlage Gründungsgesellschafterin 9<br />

Liquidität nach Auszahlungen, Gutschriften, Mindestverzinsungen,<br />

Ansparleistungen p. a.<br />

2.000 <strong>1.</strong>981 2.002 2.236<br />

31 Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1 -684 -585 -619 -656<br />

32 Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2 -117 -123 -130 -138<br />

33 Tilgungen Immoauszahlplan I Fondsgesellschaft -172 -181 -190 -200<br />

34 Tilgungen Immoauszahlplan II Fondsgesellschaft -38 -40 -42 -45<br />

35 Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

36 Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

37 ImmoZins 5,00 Rückzahlung -3.300 -733<br />

38 ImmoZins 5,75 Rückzahlung<br />

39 ImmoZins 6,25 Rückzahlung<br />

40 Liquidationsausschüttung Anleger<br />

Liquidität gesamt p. a. 980 989 <strong>1.</strong>051 -2.280 465<br />

41 Liquiditätsreserve 980 1969 3.020 740 <strong>1.</strong>205


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Liquidation<br />

2.359 2.373 2.429 2.449 2.473 2.530 2.545 2.604 2.626 2.652<br />

500 500 500 537 537 537 537 537 576 576<br />

22 33 10 26 39 12 28 33 13 3<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

30.125<br />

6.910<br />

2.881 2.906 2.938 3.012 3.048 3.078 3.110 3.174 3.215 3.231 37.034<br />

278 296 287 315 429 299 654 323 420 469<br />

59 59 59 63 63 63 63 332 68 68<br />

138 138 138 138 148 148 148 148 159 159<br />

83 113 83 83 88 88 88 88 95 95<br />

28 28 28 28 60 30 30 30 33 33<br />

947 948 883 821 755 686 629 608 595 580<br />

219 211 218 204 189 173 156 145 142 139<br />

63 56 43 29 15<br />

16 14 13 10 7 4<br />

<strong>1.</strong>831 <strong>1.</strong>862 <strong>1.</strong>753 <strong>1.</strong>693 <strong>1.</strong>755 <strong>1.</strong>491 <strong>1.</strong>770 <strong>1.</strong>675 <strong>1.</strong>511 <strong>1.</strong>541 0<br />

<strong>1.</strong>050 <strong>1.</strong>044 <strong>1.</strong>186 <strong>1.</strong>319 <strong>1.</strong>293 <strong>1.</strong>587 <strong>1.</strong>340 <strong>1.</strong>499 <strong>1.</strong>704 <strong>1.</strong>689 37.034<br />

6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50%<br />

12 303 552 552 598 598 598 598<br />

1 449 994 996 996<br />

190 372 373 373<br />

84 42<br />

173 173 75 50 25<br />

188 188 188 188 188 75 50 25<br />

29<br />

576 642 912 779 529 959 53 -490 -264 -278 37.034<br />

6,00%/ 6,00%/ 6,00%/ 6,00%/<br />

5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 5,75% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25%<br />

449 475 491 233<br />

359 429 501 579 661 748 479 46 47 49<br />

110 139 170 202 236 272 154 14 14 15<br />

-342 -401 -250 -236 -369 -61 -581 -549 -325 -341 37.034<br />

449 475 491 233<br />

2.735 2.918 3.093 3.204 3.355 3.481 2.585 137 61 63<br />

-415 -467 -511 -538 -559 -571 -511 -23<br />

2.426 2.524 2.823 2.663 2.427 2.848 <strong>1.</strong>493 -435 -264 -278 37.034<br />

-695 -841 -<strong>1.</strong>006 -<strong>1.</strong>068 -<strong>1.</strong>134 -<strong>1.</strong>204 -529 -222 -236 -251<br />

-145 -153 -231 -245 -260 -276 -293 -50 -53 -56<br />

-204 -211 -224 -238 -238<br />

-47 -49 -50 -53 -56 -59 -1<br />

-733 -733<br />

-<strong>1.</strong>800 -400 -400 -400<br />

-<strong>1.</strong>800 -400 -400 -400<br />

-9.529<br />

-2.278<br />

24.814<br />

602 -<strong>1.</strong>264 913 660 -<strong>1.</strong>461 909 270 -<strong>1.</strong>107 -553 -585 –<br />

<strong>1.</strong>807 543 <strong>1.</strong>455 2.115 654 <strong>1.</strong>563 <strong>1.</strong>833 725 172 – 0<br />

Alle Angaben in Tausend €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tat sächlichen Werten kommen.<br />

N 1<br />

29


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

- Konsolidierte Darstellung<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Investitionsgegenstand der Fondsgesellschaft<br />

ist eine Beteiligung in Höhe von ca. 94,6 % der<br />

Anteile an der Objektgesellschaft 1, welche zwei<br />

Immobilienportfolios an acht Standorten in Bayern,<br />

Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem<br />

Saarland erworben hat. Bei fünf Objekten hat hierbei<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

bereits der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten<br />

stattgefunden.<br />

Außerdem ist über die Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

2 eine weitere, noch nicht feststehende<br />

Immobilieninvestition Ende des Jahres 2012<br />

mit einem Immobilienkaufpreis von 6.500.000 €<br />

geplant. Die Objektgesellschaft 2 ist zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht<br />

gegründet. Plangemäß wird die Beteiligungsquote<br />

der Fondsgesellschaft an der Objektgesellschaft 2<br />

100 % betragen. Konkrete Immobilienprojekte<br />

bezüglich der weiteren Investition liegen noch nicht<br />

vor. Die Investitionsentscheidung setzt die Zustimmung<br />

des aus dem Anlegerkreis zu wählenden Beirats/Anlageausschusses<br />

voraus.<br />

Die abgebildete Prognoserechnung ist eine konsolidierte<br />

Darstellung der Prognoserechnungen der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2. Um eine größere Übersichtlichkeit der<br />

Prognoserechnung zu gewährleisten, wurde darauf<br />

verzichtet, Zahlungsströme zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und den Objektgesellschaften 1 und 2<br />

abzubilden.<br />

Die Zahlen der Prognoserechnung sind auf volle<br />

Tausend Euro auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann<br />

es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen. Die Prognoserechnung<br />

beruht auf geschätzten Einnahmen und Ausgaben,<br />

die ebenfalls von den tatsächlichen Werten<br />

abweichen können. Steuerlich abzugsfähig sind –<br />

in den Grenzen des § 15 b EStG – die ausgewiesenen<br />

Kosten nur, wenn und soweit sie tatsächlich<br />

30 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

anfallen. Zuflüsse und Abflüsse wurden hierbei in<br />

der Regel dem jeweiligen Verursachungszeitraum<br />

gegenübergestellt. Es können sich Abweichungen<br />

durch zeitliche Verschiebungen der Einnahmen<br />

oder Ausgaben ergeben. Die Prognoserechnung<br />

basiert teilweise auf variablen Parametern, die<br />

von der zukünftigen Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

wie auch der Objektgesellschaften 1 und 2<br />

abhängen und nachfolgend im Einzelnen erläutert<br />

sind. Die Nummerierung der folgenden Absätze<br />

entspricht den jeweiligen Zeilen der Prognoserechnung.<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen Objektgesellschaft 1<br />

Die Miteinnahmen wurden entsprechend den abgeschlossenen<br />

Mietverträgen ab den jeweils bereits<br />

erfolgten bzw. geplanten Übernahmezeitpunkten<br />

der Objekte in Ansatz gebracht. Mietänderungen<br />

wurden während der festen Mietvertragslaufzeiten<br />

entsprechend den abgeschlossenen Mietverträgen<br />

berücksichtigt. Hierbei wurde im Jahr 2011<br />

eine Inflationsrate von 1,5 %, im Jahr 2012 eine<br />

Inflationsrate von 2,0 % und ab 2013 eine Inflationsrate<br />

von 2,25 % p. a. unterstellt. Nach Ablauf<br />

der festen Mietvertragslaufzeiten wurde unterstellt,<br />

dass die jeweiligen Verlängerungsoptionen gezogen<br />

werden.<br />

2. Mieteinnahmen Objektgesellschaft 2<br />

Es wurden die erwarteten Mieteinnahmen aus der<br />

geplanten Investition in Ansatz gebracht. Hierbei<br />

wurden ein Erwerb zur 13fachen Jahresmiete und<br />

eine Inflationsrate im Jahr 2012 von 2,0 % und ab<br />

2013 von 2,25 % p. a. unterstellt. Mietänderungen<br />

und Verlängerungsoptionen wurden – in Anlehnung<br />

an die bei der Objektgesellschaft 1 abgeschlossenen<br />

Mietverträge – kalkuliert. Nach Ablauf der –<br />

ebenfalls in Anlehnung an die bei der Objektgesellschaft<br />

1 abgeschlossenen – angenommenen festen<br />

Mietvertragslaufzeiten wurde auch hier unterstellt,<br />

dass die jeweiligen Verlängerungsoptionen gezogen<br />

werden.<br />

3. Erträge aus Liquiditätsreserve<br />

Die Erträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

wurden mit 2,5 % p. a. ab 2013 für die gesamte<br />

Fondslaufzeit kalkuliert.


Da die geplante verzinsliche Anlage der Liquiditätsreserve<br />

nach Ansicht der Anbieterin vorliegend<br />

den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

zuzurechnen ist, greifen die Regelungen der Abgeltungsteuer<br />

nicht.<br />

Die anfallende Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag aus den vereinnahmten<br />

Zinsen kann von den Direktkommanditisten bzw.<br />

Treugebern im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

auf die persönliche Einkommensteuer<br />

als Steuergutschrift angerechnet werden.<br />

Die ausgewiesenen Erträge aus Liquiditätsreserve<br />

stellen die bereits um die Kapitalertragsteuer zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag reduzierten Beträge dar.<br />

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den <strong>Prospekt</strong>teil<br />

„Steuerliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt<br />

verwiesen.<br />

4. Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 1<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die<br />

Veräußerung der beiden Immobilienportfolios der<br />

Objektgesellschaft 1, wobei ein Veräußerungserlös<br />

in Höhe des 11,37fachen der für das Jahr 2026<br />

angenommenen Jahresmiete unterstellt wurde. Die<br />

beiden Immobilienportfolios der Objektgesellschaft<br />

1 wurden durchschnittlich zum 12,37fachen<br />

der prognostizierten Mieteinnahmen des Jahres<br />

2013 erworben. Etwaige vom Veräußerer zu tragende<br />

Verkaufsnebenkosten wurden nicht separat<br />

kalkuliert und sind über den gegenüber dem<br />

Erwerb niedrigeren erwarteten Verkaufsfaktor mit<br />

berücksichtigt.<br />

5. Verkaufserlöse Immobilien Objektgesellschaft 2<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 auch<br />

die Veräußerung der Ende des Jahres 2012 vorgesehenen<br />

Immobilieninvestition der Objektgesellschaft<br />

2, wobei ein Veräußerungserlös in Höhe<br />

des 12fachen der für das Jahr 2026 angenommenen<br />

Jahresmiete unterstellt wurde. Die kalkulierten<br />

Anschaffungs kosten dieser Immobilieninvestition<br />

belaufen sich auf das 13fache der unterstellten<br />

Mieteinnahmen des Jahres 2013. Etwaige vom Veräußerer<br />

zu tragende Verkaufsnebenkosten wurden<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

auch hier nicht separat kalkuliert und sind über den<br />

gegenüber dem Erwerb niedrigeren erwarteten<br />

Verkaufsfaktor mit berücksichtigt.<br />

6. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft<br />

1<br />

Diese Position wurde mit 11,8 % der kalkulierten<br />

Mieteinnahmen der Objektgesellschaft 1 in Ansatz<br />

gebracht und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Kalkulierte nicht<br />

umlagefähige Nebenkosten 6,5 % der Mieteinnahmen<br />

Kalkulierte<br />

Objektverwaltungskosten 4,3 % der Mieteinnahmen<br />

Kalkuliertes<br />

Mietausfallwagnis 1,0 % der Mieteinnahmen<br />

11,8 % der Mieteinnahmen<br />

Unter Berücksichtigung der bestehenden Mietverträge<br />

in der Objektgesellschaft 1 geht die Anbieterin<br />

von nicht umlagefähigen Nebenkosten in Höhe<br />

von ca. 6,5 % der anfänglichen Mieteinnahmen<br />

aus. Dieser Prozentsatz wird für die gesamte Prognosedauer<br />

unverändert beibehalten.<br />

Mit Vertrag vom 08.12.2010 wurde mit der IAMV<br />

Immobilien Asset Management Verwaltung GmbH<br />

ein Vertrag über die kaufmännische und technische<br />

Objektverwaltung abgeschlossen. Die jährlichen<br />

Verwaltungskosten belaufen sich vertragsgemäß<br />

auf 4,3 % der jährlichen Netto-Sollkaltmieten des<br />

jeweiligen Kalenderjahres zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit<br />

bis Ende des Jahres 2015. Der angenommene<br />

Prozentsatz wurde für die gesamte Prognosedauer<br />

unverändert beibehalten. Aus Vorsichtsgründen<br />

wurde unterstellt, dass sämtliche Objektverwaltungskosten<br />

nicht auf die Mieter umlegbar sind.<br />

Aufgrund der bonitätsstarken Mieterstruktur mit<br />

langfristigen Mietverträgen, ist ein Mietausfallwagnis<br />

in Höhe von 1 % der Jahresnettomieteinnahmen<br />

für die Objektgesellschaft 1 während der gesamten<br />

Dauer der Prognoserechnung kalkuliert.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

31


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden<br />

im Jahr 2016 einmalig Kosten für Objektprüfung in<br />

Höhe von 40.000 € wegen des Auslaufens von<br />

Gewährleistungsfristen kalkuliert und entsprechend<br />

dem Verhältnis der erwarteten Mieteinnahmen des<br />

Jahres 2016 auf die Objektgesellschaften 1 und 2<br />

aufgeteilt. Auf die Objektgesellschaft 1 entfallen<br />

entsprechend rund 32.500 €.<br />

Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweiligen Jahren<br />

des Auslaufens der ersten Festmietzeit Revitalisierungskosten<br />

in Höhe von – je nach Objekt – 10 %<br />

oder 50 % der jeweils in dem betreffenden Jahr<br />

kalkulierten Miete angenommen. Insgesamt wurden<br />

in den Jahren 2018 bis 2026 rund 814.000 € an<br />

Revitalisierungskosten in der Objektgesellschaft 1<br />

eingeplant.<br />

7. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft<br />

2<br />

Analog der Kalkulation bei der Objektgesellschaft<br />

1 wurde auch für das noch nicht feststehende Immobilienportfolio<br />

der Objektgesellschaft 2 mit 11,8 %<br />

der angenommenen Mieteinnahmen gerechnet.<br />

Die Zusammensetzung der Position entspricht derjenigen<br />

bei der Objektgesellschaft 1 (vgl. 6.).<br />

Die Anbieterin geht hierbei davon aus, dass die<br />

noch nicht feststehenden Mietverträge der Objektgesellschaft<br />

2 hinsichtlich der Nebenkosten ähnliche<br />

Regelungen aufweisen werden, wie diejenigen<br />

der Objektgesellschaft 1, dass hinsichtlich<br />

der Objektverwaltung ein entsprechender Vertrag<br />

wie bei der Objektgesellschaft 1 abgeschlossen<br />

werden kann und dass eine ähnlich bonitätsstarke<br />

Mieterstruktur wie bei der Objektgesellschaft 1 vorhanden<br />

sein wird.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden<br />

im Jahr 2016 einmalige Kosten für Objektprüfung<br />

in Höhe von 40.000 € wegen des Auslaufens von<br />

Gewährleistungsfristen kalkuliert und entsprechend<br />

dem Verhältnis der erwarteten Mieteinnahmen des<br />

Jahres 2016 auf die Objektgesellschaften 1 und 2<br />

aufgeteilt. Auf die Objektgesellschaft 2 entfallen<br />

entsprechend rund 7.500 €.<br />

32 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweils unterstellten<br />

Jahren des Auslaufens der ersten Festmietzeit<br />

Revitalisierungskosten in Höhe von 50 %<br />

der jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten<br />

Miete angenommen. Somit wurden im Jahr 2024<br />

rund 268.000 € an Revitalisierungskosten in der<br />

Objektgesellschaft 2 eingeplant.<br />

8. Geschäftsführungskosten sowie sonstige<br />

Kosten Fondsgesellschaft<br />

Die Position beinhaltet die erwarteten Kosten für<br />

die Geschäftsführung sowie für die Treuhänderin,<br />

Steuerberatungskosten, Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer und<br />

sonstige Fondskosten. In den Jahren 2015, 2018<br />

und 2021 sind zudem zusätzlich Verlängerungsprovisionen<br />

für den Teil der Stillen Beteiligungen<br />

(Kapitalart ImmoZins), welche nicht zu den jeweils<br />

ersten Kündigungsmöglichkeiten beendet werden,<br />

kalkuliert.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft ist gesellschaftsvertraglich<br />

fest vereinbart. Sie beträgt ab 2013<br />

anfänglich konsolidiert 6<strong>1.</strong>500 € p. a. und verändert<br />

sich vereinbarungsgemäß alle vier Jahre um<br />

80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland bei einer angenommenen Inflationsrate<br />

von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für die Treuhänderin, Steuerberatungskosten,<br />

Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige<br />

Fondskosten belaufen sich auf anfänglich 67.500 €<br />

p. a. Die Höhe der Kosten beruht zum Teil auf<br />

bereits abgeschlossenen Verträgen und zum Teil<br />

auf Schätzungen der Anbieterin. Die angenommenen<br />

Kosten verändern sich alle vier Jahre um 80 %<br />

der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für<br />

Deutschland bei einer angenommenen Inflationsrate<br />

von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Verlängerungsprovisionen betragen<br />

55.000 € im Jahr 2015 und 30.000 € im Jahr<br />

2018 bzw. im Jahr 202<strong>1.</strong>


9.-10. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />

Objektgesellschaften 1 und 2<br />

Die Positionen beinhalten jeweils die erwarteten<br />

Kosten für die Geschäftsführung sowie für Steuerberatungskosten,<br />

eventuelle nicht abzugsfähige<br />

Vorsteuer und sonstige Fondskosten.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />

Ebene der Objektgesellschaft 1 ist gesellschaftsvertraglich<br />

fest vereinbart und beträgt in der Vermietungsphase<br />

anfänglich 47.000 € p. a. Bei der<br />

Objektgesellschaft 2 sind anfänglich 1<strong>1.</strong>500 € kalkuliert.<br />

Die Vergütungen verändern sich vereinbarungs-<br />

bzw. annahmegemäß alle vier Jahre um 80 %<br />

der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für<br />

Deutschland bei einer angenommenen Inflationsrate<br />

von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für Steuerberatung, eventuelle<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige<br />

Kosten belaufen sich auf anfänglich 30.000 € p. a.<br />

bei der Objektgesellschaft 1 und 15.000 € p. a.<br />

bei der Objektgesellschaft 2. Die Höhe der Kosten<br />

beruht auf Schätzungen der Anbieterin. Die angenommenen<br />

Kosten verändern sich alle vier Jahre<br />

um 80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland bei einer angenommenen<br />

Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

1<strong>1.</strong> Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den in<br />

der Darlehensübersicht dargestellten Annahmen<br />

ermittelt. Bis 3<strong>1.</strong>12.2017 wurde hierbei auf Basis<br />

der bereits getroffenen Darlehensvereinbarung für<br />

das Portfolio I mit dem Zinssatz gemäß der vereinbarten<br />

Obergrenze von 5,5 % p. a. kalkuliert.<br />

Der tatsächliche, variabel vereinbarte Zinssatz<br />

unterschreitet zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s den kalkulierten Zinssatz erheblich<br />

(ca. 3,53 % p. a.). Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2018 wurde für den<br />

gesamten weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz<br />

von 6,0 % p. a. angenommen.<br />

Für das Portfolio II wurde auf Basis des verbindlich<br />

vereinbarten Darlehensvertrages bis Ende des Jahres<br />

2018 mit dem Zinssatz gemäß der vereinbar-<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

ten Obergrenze von 6,15 % p. a. kalkuliert. Auch<br />

hier unterschreitet der tatsächliche, variabel vereinbarte<br />

Zinssatz zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong><br />

<strong>Nachtrag</strong>s den kalkulierten Zinssatz erheblich (ca.<br />

3,48 % p. a.). Ab 2019 wurde für den gesamten<br />

weiteren Prognosezeitraum ein Zinssatz von 6,0 %<br />

p. a. angenommen.<br />

12. Zinsen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

Die Darlehenszinsen wurden entsprechend den<br />

in der Darlehensübersicht dargestellten Annahmen<br />

ermittelt. Ein entsprechender Darlehensvertrag<br />

wurde bislang weder abgeschlossen noch<br />

vorverhandelt. Bis 3<strong>1.</strong>12.2018 wurde hierbei mit<br />

einem festen Zinssatz von 5,5 % p. a. kalkuliert. Ab<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 wurde für den gesamten weiteren Prognosezeitraum<br />

ein Zinssatz von 6,0 % p. a. angenommen.<br />

13. Zinsen Immoauszahlplan I Fondsgesellschaft<br />

Die Zinsen Immoauszahlplan I betreffen die von<br />

der Fondsgesellschaft plangemäß an die entsprechenden<br />

Beteiligten zu zahlenden Zinsbeträge in<br />

Höhe von 5,1 % p. a., bezogen auf die jeweils eingezahlte<br />

Einlage. Ab 0<strong>1.</strong>07.2017 erhöht sich die<br />

jährliche Mindestverzinsung auf 6,1 %. Durch die<br />

laufenden Tilgungsleistungen nehmen die jährlichen<br />

Zinsbelastungen für die Fondsgesellschaft bis zum<br />

Zeitpunkt der kalkulierten vollständigen Kapitalrückführung<br />

im Jahr 2021 sukzessive ab. Hinsichtlich<br />

weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen auf<br />

Seite 58 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

14. Zinsen Immoauszahlplan II Fondsgesellschaft<br />

Die Zinsen Immoauszahlplan II betreffen die von<br />

der Fondsgesellschaft plangemäß an die entsprechenden<br />

Beteiligten zu zahlenden Zinsbeträge in<br />

Höhe von 5,1 % p. a., bezogen auf die jeweils eingezahlte<br />

Einlage. Ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 erhöht sich die<br />

jährliche Mindestverzinsung auf 6,1 %. Durch die<br />

laufenden Tilgungsleistungen nehmen die jährlichen<br />

Zinsbelastungen für die Fondsgesellschaft bis zum<br />

Zeitpunkt der kalkulierten vollständigen Kapitalrückführung<br />

im Jahr 2023 sukzessive ab. Hinsichtlich<br />

weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen auf<br />

Seite 59 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

33


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

15.-26. Auszahlungen/Gutschriften<br />

Die geplanten Auszahlungen und die Gutschriften<br />

werden in Tausend Euro und % der Beteiligungssummen<br />

ohne Agio dargestellt. Dabei wurde unterstellt,<br />

dass in den Jahren 2013 bis 2022 insgesamt 30 %<br />

des gezeichneten Kommanditkapitals der Kapitalarten<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar beitragsfrei<br />

gestellt werden und entsprechend niedrigere Ausschüttungen<br />

zu leisten sind (vgl. nachfolgend 29.).<br />

Mit dargestellt sind auch die geplanten Auszahlungen<br />

bzw. Auseinandersetzungsguthaben für die Gründungsgesellschafterin<br />

der Objektgesellschaft 1,<br />

die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, welche diese planmäßig<br />

aus ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft 1<br />

bis zu ihrem angenommenen Ausscheiden im Jahr<br />

2017 erhält.<br />

Die Mindestverzinsung für Anleger der Kapitalart<br />

ImmoZins beträgt 5,00 %, 5,75 % oder 6,25 % p. a.,<br />

je nach Mindestlaufzeit der Stillen Beteiligung.<br />

27. - 28. Ansparleistung ImmoWachstum, Immo-<br />

Spar Top und ImmoSpar<br />

Unter dieser Position werden die von den Anlegern<br />

durch Ratenzahlung und geplante Gutschriften zu<br />

erbringenden Kapitaleinlagen wiedergegeben.<br />

29. Kalkulation Beitragsfreistellungen Immo -<br />

Spar Top und ImmoSpar<br />

Es wurde unterstellt, dass ein Teil des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Kapitalarten ImmoSpar<br />

Top und ImmoSpar nicht vollständig eingezahlt,<br />

sondern von den Anlegern nach den Regularien<br />

des Gesellschaftsvertrages dauerhaft beitragsfrei<br />

gestellt wird. Insgesamt wurde mit einer Beitragsfreistellungsquote<br />

von 30 % des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals dieser beiden Kapitalarten<br />

über einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend<br />

ab 3<strong>1.</strong>12.2013 mit 5,5 % und fallenden Jahresbeträgen<br />

kalkuliert. Durch die Beitragsfreistellung ergeben<br />

sich liquiditätsmindernde Effekte in Bezug auf<br />

die in Zeile 28 dargestellten Ansparleistungen. Die<br />

Position beinhaltet auch die von der Unacum Vertriebs-<br />

und Servicemanagement AG in den ersten<br />

Jahren zu leistenden Rückzahlungen der Eigenkapi-<br />

34 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

talbeschaffungsprovision an die Fondsgesellschaft<br />

auf Grund von Beitragsfreistellungen.<br />

30. Einzahlung ausstehende Einlage Grün dungs-<br />

gesellschafterin<br />

Der Gründungsgesellschafterin der Objektgesellschaft<br />

1, der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, wird anfänglich<br />

ein Teilbetrag ihrer Einlage in Höhe von 9.000 €<br />

gestundet und mit künftigen Auszahlungen der<br />

Objektgesellschaft 1 verrechnet. Die ersten 9.000 €,<br />

der auf die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH entfallenden<br />

Auszahlungen (vgl. Position 22.) werden somit<br />

nicht an diese ausbezahlt.<br />

3<strong>1.</strong> Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 1<br />

Die unterstellte Darlehenstilgung wurde entsprechend<br />

den in der Darlehensübersicht dargestellten<br />

Annahmen ermittelt.<br />

32. Tilgungen Bankdarlehen Objektgesellschaft 2<br />

Die unterstellte Darlehenstilgung wurde entsprechend<br />

den in der Darlehensübersicht dargestellten<br />

Annahmen ermittelt.<br />

33.-34. Tilgungen Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan<br />

II Fondsgesellschaft<br />

Die kalkulierten Tilgungsbeträge entsprechen den<br />

im „Vertrag Immoauszahlplan I“ bzw. den im „Vertrag<br />

Immoauszahlplan II“ enthaltenen Regelungen<br />

(vgl. S. 58 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s). Bei plangemäßem<br />

Verlauf werden die Beteiligungen Immoauszahlplan<br />

I bis zum Jahr 2021 und die Beteiligungen<br />

Immoauszahlplan II bis zum Jahr 2023 vollständig<br />

zurückgeführt.<br />

35.-36. Rückzahlung Bankdarlehen Objektgesell -<br />

schaften 1 und 2<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die<br />

Veräußerung der beiden Immobilienportfolios der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie des Immobilienportfolios<br />

der Objektgesellschaft 2. In diesem Zuge ist<br />

vorgesehen, die zu diesem Zeitpunkt noch kalkulatorisch<br />

vorhandenen Valuten der jeweiligen Bankdarlehen<br />

vollumfänglich zu tilgen.


37.-39. Rückzahlung ImmoZins<br />

Es wird angenommen, dass 60 % der Stillen Gesellschafter<br />

(ImmoZins) ihren Kapitalanteil zum jeweils<br />

frühesten Fälligkeitszeitpunkt zurückfordern und die<br />

verbleibenden 40 % zu jeweils 1/3 ihren Kapitalanteil<br />

in den folgenden drei Jahren zurückfordern.<br />

Ergänzend wird insoweit auf die Darstellungen zur<br />

Sensitivitätsanalyse des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s S. 44 ff. sowie<br />

die Ausführungen unter „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“ im Verkaufsprospekt<br />

verwiesen.<br />

40. Liquidationsausschüttung Anleger<br />

Plangemäß erfolgt Ende des Jahres 2026 die<br />

Veräußerung der beiden Immobilienportfolios der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie des Immobilienportfolios<br />

der Objektgesellschaft 2. Die nach Tilgung der<br />

Bankdarlehen (vgl. 35.-36.) verbleibenden Liquiditätsüberschüsse<br />

sollen an die Anleger ausgekehrt<br />

werden.<br />

4<strong>1.</strong> Liquiditätsreserve<br />

Dargestellt wird jeweils die Summe der zum 3<strong>1.</strong>12.<br />

eines Jahres kalkulatorisch vorhandenen Liquiditätsreserven<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaften<br />

1 und 2.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

35


Inhalt N 1<br />

Steuerliche Ergebnisprognose Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG –<br />

Konsolidierte Darstellung<br />

Erläuterungen zur steuerlichen Ergebnisprognose<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

GmbH & Co. KG - Konsolidierte Darstellung<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Das konsolidierte steuerliche Ergebnis auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft stellt sich unter Berücksichtigung der<br />

Daten des konsolidierten Investitionsplanes, des konsolidierten<br />

Finanzierungsplanes und der konsolidierten<br />

Prognoserechnung wie vorstehend abgebildet dar.<br />

Die im konsolidierten Investitionsplan, im konsolidierten<br />

Finanzierungsplan und in der konsolidierten Prognoserechnung<br />

dargestellten Einnahmen und Ausgaben<br />

sind nicht deckungsgleich mit den in der vorstehenden<br />

Betrachtung enthaltenen Werten. Bei der Ermittlung des<br />

steuerlichen Ergebnisses sind bloße Liquiditätstransfers<br />

unbeachtlich. Bei bestimmten Einnahmen und Ausgaben<br />

sind besondere steuergesetzliche Regelungen zu<br />

beachten. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

36 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2011–2012 2013 2014<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen, inklusive Einnahmen aus Liquiditätsreserve sowie Beitragsfreistellungen 2.920 3.047 3.069<br />

2. Werbungskosten 5.314 3.325 3.272<br />

3. davon Abschreibungen 888 669 669<br />

4. Steuerliches Ergebnis gesamt -2.394 -278 -203<br />

5. davon anteilig auf Gründungsgesellschafterin entfallend -38 21 23<br />

6. davon anteilig auf Fondsgesellschafter entfallend -2.356 -299 -227<br />

7. Steuerliches Ergebnis p. a. bezogen auf gezeichnetes Kommanditkapital Fondsgesellschafter -5,99% -0,79% -0,61%<br />

8. Nichtabzugsfähigkeit steuerliches Ergebnis wegen § 15b EStG 2.356 299 227<br />

9. Nichtabzugsfähigkeit steuerliches Ergebnis wegen § 15b EStG kumuliert 2.356 2.655 2.882<br />

10. Steuerliches Ergebnis Fondsgesellschafter nach Berücksichtigung § 15b EStG 0 0 0<br />

1<strong>1.</strong> Zeile 10 in % bezogen auf gezeichnetes Kommanditkapital Fondsgesellschafter 0,00% 0,00% 0,00%<br />

12. Zeile 11 kumuliert 0,00% 0,00% 0,00%<br />

<strong>1.</strong> Mieteinnahmen, inklusive Einnahmen aus Liquiditätsreserve<br />

sowie Beitragsfreistellungen<br />

Die steuerlich zu berücksichtigenden Einnahmen setzen<br />

sich zusammen aus den Mieteinnahmen, den<br />

Zinseinnahmen und den Einnahmen aus den kalkulierten<br />

Beitragsfreistellungen.<br />

Die geplante Veräußerung der Immobilien im Jahr<br />

2026 wurde entsprechend den aktuellen steuerlichen<br />

Vorschriften dem steuerfreien Bereich zugeordnet.<br />

2. Werbungskosten<br />

Gemäß den Ausführungen unter „Steuerliche Grundlagen“<br />

mindern die unter Berücksichtigung des 5. Bau-<br />

herren erlasses abzugsfähigen Werbungskosten die<br />

steuerlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Die Immobilien der Objektgesellschaften 1 und 2<br />

sind bei diesen als Anlagevermögen zu behandeln.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirken<br />

sich die über die Nutzungsdauer linear zu vertei-


2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

3.095 3.027 3.061 3.062 3.061 3.098 3.119 3.117 3.120 3.186 3.219 3.232<br />

3.220 3.059 2.946 2.906 2.686 2.601 2.610 2.238 2.492 2.372 2.183 2.213<br />

671 671 671 671 671 671 672 672 672 672 672 672<br />

-125 -32 114 156 375 497 509 879 628 815 <strong>1.</strong>037 <strong>1.</strong>019<br />

25 27 33<br />

-150 -59 82 156 375 497 509 879 628 815 <strong>1.</strong>037 <strong>1.</strong>019<br />

-0,40% -0,16% 0,22% 0,42% 1,00% 1,33% 1,36% 2,35% 1,68% 2,18% 2,77% 2,73%<br />

150 59 -82 -156 -375 -497 -509 -879 -593<br />

3.032 3.091 3.009 2.853 2.478 <strong>1.</strong>981 <strong>1.</strong>472 593<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 35 815 <strong>1.</strong>037 <strong>1.</strong>019<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,41% 2,18% 2,77% 2,73%<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,41% 2,59% 5,36% 8,09%<br />

lenden Anschaffungskosten der Immobilien (abzüglich<br />

des Anteils für Grund und Boden) einschließlich<br />

zu aktivierender Anschaffungsnebenkosten im Wege<br />

der Abschreibung ebenfalls mindernd auf das steuerliche<br />

Ergebnis aus.<br />

3. davon Abschreibungen<br />

Die in der vorgenannten Position 2 enthaltenen<br />

Abschreibungen sind als davon-Angabe separat<br />

angegeben.<br />

4. -12. steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis ermittelt sich aus der Position<br />

1 abzüglich der Position 2. In den Jahren 2011<br />

bis 2016 werden leicht negative, ab 2017 ausschließlich<br />

positive steuerliche Ergebnisse erzielt.<br />

Der Anteil der jeweiligen steuerlichen Ergebnisse,<br />

der auf die Gründungsgesellschafterin entfällt,<br />

wird hierbei gesondert unter Position 5 dargestellt.<br />

Inhalt<br />

Alle Angaben – soweit nicht anders angegeben – in Tausend €.<br />

Unter den Positionen 6 und 7 werden schließlich<br />

die auf die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

entfallenden steuerlichen Ergebnisse pro Jahr und in<br />

Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital ohne<br />

Agio dargestellt.<br />

Die anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnisse<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />

aber wegen der Anwendbarkeit des § 15 b EStG<br />

auf das vorliegende Beteiligungsangebot nicht<br />

sofort steuerlich abzugsfähig, sondern dürfen nur<br />

mit späteren positiven Einkünften verrechnet werden.<br />

Dies führt dazu, dass die Fondsgesellschafter<br />

erst ab dem Jahr 2023 positive Einkünfte aus<br />

der vorliegenden Beteiligung versteuern müssen.<br />

Die entsprechenden Auswirkungen des § 15 b<br />

EStG sind unter den Positionen 8 bis 12 abgebildet.<br />

Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Kapitel<br />

„Steuerliche Grundlagen“ im Verkaufsprospekt<br />

verwiesen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

37


Inhalt N 1<br />

zu 7.3 Prognoserechnung Anlegerebene<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

Kapitalart ImmoWachstum ImmoSpar Top ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 %<br />

<strong>1.</strong> Eingesetztes Kapital<br />

Einzuzahlendes Kapital 6.500 6.500 7.310 7.310 7.656 7.656<br />

davon sofort 6.500 6.500 500 500 0 0<br />

Einzuzahlendes Agio 325 325 500 500 500 500<br />

davon sofort 325 325 500 500 0 0<br />

Gesamt 6.825 6.825 7.810 7.810 8.156 8.156<br />

davon sofort 6.825 6.825 <strong>1.</strong>000 <strong>1.</strong>000 0 0<br />

Durchschnittlich gebundenes Kapital 6.825 6.825 5.229 5.229 5.071 5.071<br />

2. Rückflüsse bis 3<strong>1.</strong>12.2026<br />

Auseinandersetzungsguthaben 7.221 7.221 8.120 8.120 8.505 8.505<br />

Auszahlungen 4.467 4.467 2.586 2.586 2.585 2.585<br />

Steuerlast -210 -352 -210 -352 -210 -352<br />

Zufluss nach Steuern 1<strong>1.</strong>478 1<strong>1.</strong>336 10.496 10.354 10.880 10.738<br />

in % bezogen auf das eingesetzte Kapital 168,17 % 166,09 % 134,41 % 132,59 % 133,40 % 131,66 %<br />

in % bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital 168,17 % 166,09 % 200,73 % 198,02 % 214,55 % 211,75 %<br />

Abzüglich eingesetztes Kapital -6.825 -6.825 -7.810 -7.810 -8.156 -8.156<br />

Vermögenszuwachs 4.653 4.511 2.686 2.544 2.724 2.582<br />

in % bezogen auf das eingesetzte Kapital 68,17 % 66,09 % 34,39 % 32,57 % 33,40 % 31,66 %<br />

in % bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital 68,17 % 66,09 % 51,36 % 48,65 % 53,72 % 50,92 %<br />

Alle Angaben in €, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlen sind auf volle € auf- bzw. abgerundet. Dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen von den tatsächlichen<br />

Werten kommen.<br />

38 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1


Erläuterungen zur Prognoserechnung auf<br />

Anlegerebene für eine Beteiligungssumme<br />

von 10.000 €<br />

Während die in den vorherigen Rubriken abgebildeten<br />

Berechnungen die Auswirkungen der einzelnen<br />

Zahlungsströme im Wesentlichen bezogen auf die<br />

Fondsgesellschaftsebene abbilden, ist es aus Anlegersicht<br />

von besonderem Interesse, welche konkreten<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen sich auf ihrer<br />

Ebene ergeben.<br />

Die Prognoserechnung auf Anlegerebene stellt eine<br />

summarische Darstellung des geplanten wirtschaftlichen<br />

Ergebnisses der Anleger – getrennt nach den<br />

Kapitalarten ImmoWachstum, ImmoSpar Top und<br />

ImmoSpar – dar. Da das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Anleger auch von deren persönlichen Steuersätzen<br />

abhängt, wurde die Prognose jeweils auf<br />

Basis eines Steuersatzes von 30 % und von 47,48 %<br />

(jeweils inklusive Solidaritätszuschlag) erstellt. Der<br />

kalkulierte Steuersatz von 47,48 % entspricht dem<br />

aktuellen Spitzensteuersatz inklusive Reichensteuer<br />

von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Etwaige zusätzliche Kirchensteuer wurde nicht in die<br />

Betrachtung mit einbezogen.<br />

Bei der Berechnung wurden die in der Prognoserechnung,<br />

dem Investitionsplan und dem Finanzierungsplan<br />

verwendeten Prämissen zu Grunde gelegt.<br />

Diese Prämissen unterliegen zahlreichen Einflüssen,<br />

die zu abweichenden tatsächlichen Ergebnissen<br />

führen können. Ferner ist zu beachten, dass sich die<br />

Steuerbelastungen bzw. -entlastungen bei anderen<br />

Steuersätzen der Anleger abweichend darstellen.<br />

Ebenso kann sich die jeweilige Steuerbelastung<br />

bzw. -entlastung zu anderen Zeitpunkten, als in der<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene unterstellt,<br />

ergeben.<br />

Es wurden folgende ergänzende Annahmen getroffen:<br />

▪ Beitritt des Anlegers im Dezember 2011<br />

▪ Vertragsgemäße Einzahlung der jeweils vereinbarten<br />

Leistungen durch den Anleger, beginnend im<br />

Dezember 2011<br />

Inhalt<br />

In der Prognoserechnung auf Anlegerebene wird<br />

zum einen der Zufluss nach Steuern und zum anderen<br />

der Vermögenszuwachs abgebildet, jeweils<br />

unterteilt nach den verschiedenen Kapitalarten und<br />

zu den angegebenen Steuersätzen.<br />

Die Angaben bezogen auf das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital berücksichtigen den Umstand,<br />

dass das gebundene Kapital bei den drei Kapitalarten<br />

infolge der unterschiedlichen Einzahlungsverläufe<br />

deutlich von einander abweicht. Insoweit<br />

ist zu beachten, dass die Anleger der Kapitalarten<br />

ImmoSpar Top und ImmoSpar zu wesentlichen<br />

Teilen bzw. vollständig erst über die Beteiligungsdauer<br />

ihr Kapital einzahlen bzw. ansparen. Unter<br />

den getroffenen Annahmen ermitteln sich die in der<br />

Prognoserechnung auf Anlegerebene enthaltenen<br />

Angaben zum durchschnittlich gebundenen Kapital.<br />

Etwaige Rückflüsse in Form von Auszahlungen bzw.<br />

Steuergutschriften (aufgrund von anrechenbaren<br />

Steuern) blieben zur besseren Vergleichbarkeit hierbei<br />

außer Betracht.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

39


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

zu 7.4 Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

Kapitalart ImmoWachstum<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

40 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 7.215 10.500 10.500 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>188 <strong>1.</strong>188<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -154 -81 -210<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -6.825 0 0 0 0 -6.825<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 <strong>1.</strong>267 600 <strong>1.</strong>950 6.683 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -6.825 <strong>1.</strong>291 601 <strong>1.</strong>796 7.790 4.653<br />

3. Gebundenes Kapital -6.825 -5.534 -4.933 -3.137 4.653<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 30.920 5.810 4.722 3.752 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 7.215 10.500 10.500 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>188 <strong>1.</strong>188<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -248 -129 -352<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -6.825 0 0 0 0 -6.825<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 <strong>1.</strong>267 600 <strong>1.</strong>950 6.683 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -6.825 <strong>1.</strong>291 601 <strong>1.</strong>702 7.742 4.511<br />

3. Gebundenes Kapital -6.825 -5.534 -4.933 -3.231 4.511<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 30.920 5.810 4.722 3.752 0<br />

Erläuterungen zur Kapitalrückflussrechnung<br />

für eine Beteiligungssumme von 10.000 €<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Durch die Kapitalrückflussrechnung wird die Aussagekraft<br />

der Prognoserechnung auf Anlegerebene<br />

und damit der erwarteten Ergebnisse auf Ebene<br />

der Anleger nochmals weiter spezifiziert. In der<br />

Kapitalrückflussrechnung werden die Zahlungsströme<br />

der einzelnen Jahre unter Berücksichtigung<br />

von Steuerbe- und -entlastungen und das zum Ende<br />

des jeweiligen Jahres aus Sicht des Anlegers noch<br />

gebundene Kapital dargestellt.<br />

Bei der Berechnung wurden die in der Prognoserechnung,<br />

dem Investitionsplan, dem Finanzierungsplan<br />

sowie der Prognoserechnung auf Anlegerebene<br />

verwendeten Prämissen zu Grunde gelegt.<br />

Diese Prämissen unterliegen – wie angegeben –<br />

zahlreichen Einflüssen, sodass sich die tatsächlichen<br />

Ergebnisse abweichend darstellen können.<br />

Die prognostizierten Auszahlungsbeträge wurden<br />

für Zwecke der Kapitalrückflussrechnung in Gewinnausschüttungen<br />

und Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen<br />

unterteilt. Eine Eigenkapitalrückzahlung/<br />

Auszahlung wurde insoweit angenommen als die<br />

prognostizierten Auszahlungsbeträge den handels-


Kapitalart ImmoSpar Top<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

2011–<br />

2012<br />

rechtlichen Gewinn unter Berücksichtigung von handelsrechtlichen<br />

Verlustvorträgen übersteigen.<br />

Die im Verkaufsprospekt gewählte Aufteilung<br />

des Betrachtungszeitraums in die Darstellung der<br />

Investitionsphase (2011 - 2012), der Phase bis zur<br />

ursprünglich kalkulierten Sondertilgung von Darlehen<br />

(2013 - 2021), des Jahres der ursprünglich<br />

kalkulierten Sondertilgung (2022), der Phase nach<br />

der ursprünglich kalkulierten Sondertilgung bis zur<br />

unterstellten Immobilienveräußerung (2023 - 2025)<br />

und dem Jahr der unterstellten Veräußerung der<br />

Immobilien (2026) wurde zum Zwecke der bes-<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio <strong>1.</strong>629 9.191 10.290 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 206 206<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -154 -81 -210<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -<strong>1.</strong>600 -5.400 -600 -210 0 -7.810<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>936 8.564 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -<strong>1.</strong>600 -5.376 -599 <strong>1.</strong>572 8.689 2.686<br />

3. Gebundenes Kapital -<strong>1.</strong>600 -6.976 -7.575 -6.003 2.686<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 5.233 3.777 3.352 3.752 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio <strong>1.</strong>629 9.191 10.290 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 206 206<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -248 -129 -352<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -<strong>1.</strong>600 -5.400 -600 -210 0 -7.810<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>936 8.564 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -<strong>1.</strong>600 -5.376 -599 <strong>1.</strong>478 8.641 2.544<br />

3. Gebundenes Kapital -<strong>1.</strong>600 -6.976 -7.575 -6.097 2.544<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital 5.233 3.777 3.352 3.752 0<br />

seren Vergleichbarkeit beibehalten, obwohl keine<br />

Sondertilgung im Jahr 2022 mehr vorgesehen ist.<br />

Bei zusammengefasster Darstellung mehrerer Jahre<br />

beziehen sich die Zahlenangaben zum gebundenen<br />

Kapital, zum Haftungsvolumen und zum anteiligen<br />

Fremdkapital jeweils auf das letzte Jahr der<br />

Zusammenfassung.<br />

Alle Zahlenangaben der Kapitalrückflussrechnung<br />

sind auf volle € auf- bzw. abgerundet.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

41


Inhalt N 1<br />

Kapitalart ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

42 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 720 9.053 10.264 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 590 590<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -154 -81 -210<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -720 -6.480 -720 -236 0 -8.156<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>935 8.565 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -720 -6.456 -719 <strong>1.</strong>545 9.074 2.724<br />

3. Gebundenes Kapital -720 -7.176 -7.895 -6.350 2.724<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital <strong>1.</strong>047 3.893 3.503 3.752 0<br />

Steuersatz 47,48 % (Prognose)<br />

2011–<br />

2012<br />

2013–<br />

2021<br />

2022 2023–<br />

2025<br />

2026 Gesamt<br />

<strong>1.</strong> Beteiligungsanteil inklusive Agio 720 9.053 10.264 10.500<br />

2.<strong>1.</strong> Gewinnausschüttungen 0 0 0 0 590 590<br />

2.2. Steuererstattungen (+)/Steuerzahlungen (./.) 0 24 1 -248 -129 -352<br />

2.3. Eigenkapitaleinzahlungen (./.) -720 -6480 -720 -236 0 -8.156<br />

Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen (+) 0 0 0 <strong>1.</strong>935 8.565 10.500<br />

2.4. Summe des Rückflusses -720 -6.456 -719 <strong>1.</strong>451 9.026 2.582<br />

3. Gebundenes Kapital -720 -7.176 -7.895 -6.444 2.582<br />

4. Haftungsvolumen 0 0 0 0 <strong>1.</strong>000<br />

5. Anteiliges Fremdkapital <strong>1.</strong>047 3.893 3.503 3.752 0<br />

Gewinnausschüttungen<br />

Dargestellt wird der Anteil der prognostizierten Auszahlungen,<br />

der voraussichtlich durch handelsrechtliche<br />

Gewinne unter Berücksichtigung etwaiger handelsrechtlicher<br />

Verlustvorträge gedeckt ist.<br />

Steuererstattungen/Steuerzahlungen<br />

Für die Steuerberechnung wurde über die gesamte<br />

Laufzeit ein Steuersatz in Höhe von 30 % bzw. 47,48 %<br />

jeweils einschließlich Solidaritätszuschlag von 5,5 %<br />

bezogen auf die Einkommensteuer in Ansatz<br />

gebracht. Der kalkulierte Steuersatz von 47,48 %<br />

entspricht dem aktuellen Spitzensteuersatz inklusive<br />

Reichensteuer von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Etwaige zusätzliche Kirchensteuer wurde<br />

nicht in die Betrachtung mit einbezogen.<br />

Die Betrachtung geht von der Anwendung des<br />

§ 15 b EStG auf das vorliegende Beteiligungsmodell<br />

aus; zudem ist die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer<br />

auf Ebene der Kapitalanleger unterstellt.<br />

Es wurde angenommen, dass die jeweilige Steuererstattung<br />

bzw. Steuerzahlung bereits in dem selben<br />

Jahr anfällt, in dem das steuerliche Ergebnis erzielt<br />

wird.<br />

Für Anleger der Kapitalarten ImmoSpar Top und<br />

ImmoSpar ergeben sich im Jahr 2023 plangemäß<br />

positive zu versteuernde Ergebnisse, ohne dass diesen<br />

Steuerzahlungen Zuflüsse aus Auszahlungen<br />

gegenüber stehen, da letztere noch mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet werden.


Eigenkapitaleinzahlungen/Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen<br />

Die Eigenkapitaleinzahlungen betreffen die vertragsgemäß<br />

von den Anlegern der jeweils dargestellten<br />

Kapitalart tatsächlich zu erbringenden Einzahlungen<br />

in die Fondsgesellschaft. Gutschriften blieben mangels<br />

Liquiditätsauswirkung insoweit außer Betracht.<br />

Die Eigenkapitalrückzahlungen/Auszahlungen<br />

betreffen den nicht durch handelsrechtliche Gewinne<br />

unter Berücksichtigung etwaiger handelsrechtlicher<br />

Verlustvorträge gedeckten Teil der kalkulierten Auszahlungen.<br />

Im Jahr 2026 wurde eine Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

zu den in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen enthaltenen<br />

Annahmen und die Auszahlung der anteiligen<br />

Veräußerungserlöse an die Anleger unterstellt.<br />

Ferner wurde angenommen, dass der anteilige Veräußerungserlös<br />

dem Anleger bereits im Jahr 2026<br />

zufließt.<br />

Gebundenes Kapital<br />

Die Angabe des gebundenen Kapitals drückt aus,<br />

wie viel des ursprünglich vom Anleger investierten<br />

Kapitals noch in der Fondsbeteiligung gebunden<br />

und noch nicht über Auszahlungen – unter Berücksichtigung<br />

von Steuerzahlungen – an den Anleger<br />

zurückgeflossen ist.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf sind bei einem Anleger<br />

der Kapitalart ImmoWachstum bei einem Steuersatz<br />

von 47,48 % bis zum Jahr 2025 noch 3.231 €<br />

(bei Steuersatz 30 % 3.137 €) in der Fondsbeteiligung<br />

gebunden. Bis einschließlich des Jahres 2026<br />

erhält ein Anleger der Kapitalart ImmoWachstum<br />

bei einem Steuersatz von 47,48 % neben dem eingesetzten<br />

Kapital planmäßig weitere Rückflüsse in<br />

Höhe von 4.511 € (bei Steuersatz 30 % 4.653 €).<br />

Bei einem Anleger der Kapitalart ImmoSpar Top<br />

sind bei einem Steuersatz von 47,48 % bis zum Jahr<br />

2025 noch 6.097 € (bei Steuersatz 30 % 6.003 €)<br />

in der Fondsbeteiligung gebunden. Bis einschließlich<br />

des Jahres 2026 erhält ein Anleger der Kapitalart<br />

ImmoSpar Top bei einem Steuersatz von 47,48 %<br />

neben dem eingesetzten Kapital planmäßig weitere<br />

Inhalt<br />

Rückflüsse in Höhe von 2.544 € (bei Steuersatz<br />

30 % 2.686 €).<br />

Bei einem Anleger der Kapitalart ImmoSpar sind<br />

bei einem Steuersatz von 47,48 % bis zum Jahr<br />

2025 noch 6.444 € (bei Steuersatz 30 % 6.350 €)<br />

in der Fondsbeteiligung gebunden. Bis einschließlich<br />

des Jahres 2026 erhält ein Anleger der Kapitalart<br />

ImmoSpar bei einem Steuersatz von 47,48 % neben<br />

dem eingesetzten Kapital planmäßig weitere Rückflüsse<br />

in Höhe von 2.582 € (bei Steuersatz 30 %<br />

2.724 €).<br />

Haftungsvolumen<br />

Soweit nicht durch handelsrechtliche Gewinne<br />

gedeckte Auszahlungen erfolgen, stellen diese<br />

rechtlich Rückzahlung von Eigenkapital dar. Gehen<br />

diese Rückzahlungen über die im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsummen der Direktkommanditisten<br />

bzw. der Treuhandkommanditistin hinaus, lebt<br />

die Haftung der Anleger (bei mittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten aufgrund der Freistellungsverpflichtung<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin)<br />

wieder auf. Die Haftung kann aber maximal bis<br />

zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme (10 % der Beteiligungssumme ohne<br />

Agio bei Direktkommanditisten; 10.000 € bei der<br />

Treuhandkommanditistin insgesamt) wieder aufleben.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf lebt die<br />

Haftung der Anleger allerdings, bis zum Zeitpunkt<br />

der geplanten Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

im Jahr 2026, zu keinem Zeitpunkt des Betrachtungszeitraumes<br />

wieder auf. Nach erfolgter Immobilienveräußerung<br />

und Liquidationsauszahlung an<br />

die Anleger und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

entsteht eine Nachhaftung über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren (begrenzt auf 10 % der Beteiligungssumme<br />

ohne Agio bei Direktkommanditisten<br />

und insgesamt 10.000 € bei mittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten aufgrund der Freistellungsverpflichtung<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin), vgl.<br />

„Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken“,<br />

S. 26 f des Verkaufsprospekts.<br />

Anteiliges Fremdkapital<br />

Dargestellt wurde das anteilige Fremdkapital des<br />

Anlegers bezogen auf die Verbindlichkeiten der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

43


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Fondsgesellschaft, einschließlich der (anteiligen)<br />

Verbindlichkeiten der Objektgesellschaften. Die<br />

Darstellung des anteiligen Fremdkapitals soll ledig-<br />

zu 7.5 Sensitivitätsanalyse<br />

Fondsentwicklung bei veränderten Annahmen – Sensitivitätsanalyse (Prognose)<br />

Kapitalart ImmoWachstum ImmoSpar Top ImmoSpar<br />

Steuersatz 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 % 30,00 % 47,48 %<br />

Gesamterfolg laut Prognoserechnung 10.978 10.836 9.997 9.855 10.379 10.238<br />

Einflussfaktoren<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

Erstkündigungstermin verringert sich von 60 % auf 40 %<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

10.909 10.778 9.926 9.795 10.308 10.177<br />

Erstkündigungstermin erhöht sich von 60 % auf 80 % 1<strong>1.</strong>032 10.882 10.061 9.910 10.448 10.297<br />

Die Verkaufsfaktoren erhöhen sich um je einen Faktor 1<strong>1.</strong>917 1<strong>1.</strong>776 1<strong>1.</strong>053 10.912 1<strong>1.</strong>486 1<strong>1.</strong>344<br />

Die Verkaufsfaktoren verringern sich um je einen Faktor 10.038 9.897 8.940 8.799 9.273 9.132<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen verringert<br />

sich um jeweils 20 %<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen erhöht<br />

1<strong>1.</strong>319 1<strong>1.</strong>102 10.395 10.178 10.802 10.585<br />

sich um jeweils 20 % 10.459 10.389 9.677 9.607 10.059 9.989<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen erhöht sich<br />

von 30 % auf 40 %<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen verringert sich<br />

1<strong>1.</strong>734 1<strong>1.</strong>567 10.854 10.686 1<strong>1.</strong>280 1<strong>1.</strong>112<br />

von 30 % auf 20 % 10.339 10.223 9.272 9.157 9.619 9.503<br />

Die Mieterträge erhöhen sich nach Ablauf der<br />

Grundlaufzeit um jeweils 10 %<br />

Die Mieterträge vermindern sich nach Ablauf der<br />

12.590 12.330 1<strong>1.</strong>833 1<strong>1.</strong>573 12.312 12.052<br />

Grundlaufzeit um jeweils 10 % 9.013 8.985 8.308 8.280 8.627 8.599<br />

Die Inflationsrate steigt um 0,5 Prozentpunkte 1<strong>1.</strong>564 1<strong>1.</strong>386 10.664 10.485 1<strong>1.</strong>081 10.902<br />

Die Inflationsrate sinkt um 0,5 Prozentpunkte 10.167 10.071 9.104 9.008 9.452 9.356<br />

Die Kosten für Revitalisierung verringern sich um 20 % 1<strong>1.</strong>026 10.874 10.053 9.901 10.440 10.287<br />

Die Kosten für Revitalisierung erhöhen sich um 20 % 10.926 10.796 9.940 9.809 10.321 10.190<br />

44 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

lich aufzeigen, in welchem Umfang Fremdkapital auf<br />

den einzelnen Anleger entfällt. Hierfür besteht keine<br />

Haftung des Anlegers.


Erläuterungen zur Fondsentwicklung bei veränderten<br />

Annahmen - Sensitivitätsanalyse<br />

Das Ergebnis des Fonds verändert sich, wenn die tatsächlichen<br />

Entwicklungen von den Annahmen in den<br />

dargestellten Berechnungen abweichen. In diesem<br />

Abschnitt soll dem Anleger beispielhaft verdeutlicht<br />

werden, zu welchen Abweichungen die Veränderung<br />

einzelner wesentlicher Parameter führen kann, und<br />

welche Auswirkungen dies auf die Entwicklung der<br />

Vermögensanlage auf Anlegerebene hat. Zukünftige<br />

Abweichungen von den kalkulierten Annahmen sind<br />

als wahrscheinlich anzusehen, da eine ganze oder<br />

teilweise Vorwegnahme der zukünftigen Entwicklungen<br />

praktisch ausgeschlossen ist.<br />

Die Berechnungen im Rahmen der Sensitivitätsanalyse<br />

gehen von der Veränderung maßgeblicher Einflussfaktoren<br />

aus. Wichtig ist dabei, dass einzelne<br />

Faktoren durch die Entwicklung anderer Faktoren<br />

ausgeglichen werden können. Ein Zusammentreffen<br />

aller Einflussfaktoren ist nicht auszuschließen, aber<br />

eher unwahrscheinlich. Es sollte beachtet werden,<br />

dass die beispielhaft angenommenen Entwicklungen<br />

nicht die maximal denkbaren Veränderungen darstellen.<br />

Es sind auch höhere Abweichungen oder ein<br />

Zusammentreffen von verschiedenen negativen Einflussfaktoren<br />

möglich, die das Fondsergebnis deutlich<br />

beeinflussen können. Ergänzend wird auf die<br />

Darstellungen unter „Wesentliche tatsächliche und<br />

rechtliche Risiken“ im Verkaufsprospekt verwiesen.<br />

In der Sensitivitätsbetrachtung werden die verschiedenen<br />

Gesamtmittelrückflüsse (nach Steuern) bei<br />

einer Beteiligungssumme von 10.000 €, Beitritt des<br />

Anlegers im Dezember 2011, vertragsgemäßer Einzahlung<br />

der jeweils vereinbarten Leistung und bei<br />

Steuersätzen von 30 % bzw. 47,48 % (jeweils einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag), unter der Veränderung<br />

eines Parameters dargestellt.<br />

Soweit sich zusätzlich zu dem geänderten Parameter<br />

auch andere Parameter verändern, könnte dies<br />

dazu führen, dass sich die jeweiligen Auswirkungen<br />

gegenseitig verstärken oder abschwächen.<br />

.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Als wichtige Einflussfaktoren werden betrachtet:<br />

▪ Änderung der Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter<br />

zum Erstkündigungstermin<br />

▪ Änderung der Veräußerungserlöse der Immobilien<br />

(Verkaufsfaktor)<br />

▪ Änderung der Fremdfinanzierungszinsen bei<br />

Anschlussfinanzierungen<br />

▪ Änderung des Anteils der Beitragsfreistellungen<br />

▪ Änderung der Mieterträge nach Ablauf der<br />

Grundmietzeiten<br />

▪ Änderung des Lebenshaltungskostenindexes (Inflationsrate)<br />

▪ Änderung der Revitalisierungskosten<br />

Die Kündigungsquote der Stillen Gesellschafter zum<br />

Erstkündigungstermin erhöht/verringert sich um 20<br />

Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde kalkuliert, dass 60 %<br />

der Stillen Gesellschafter zu den jeweils ersten<br />

Kündigungsmöglichkeiten ihr Stilles Kapital zurückfordern.<br />

Für die weiteren 40 % wurde jeweils eine<br />

gleichmäßige Rückforderung in den folgenden drei<br />

Jahren angenommen. Alternativ wurde die Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft untersucht, wenn 40 %<br />

bzw. 80 % der Stillen Gesellschafter ihr Kapital<br />

zu den Erstkündigungsterminen zurückfordern. Die<br />

jeweils verbleibenden 60 % bzw. 20 % wurden wiederum<br />

auf die folgenden drei Jahre verteilt.<br />

Die Fondsgesellschaft verfügt plangemäß über ausreichend<br />

Liquidität, um auch höhere Rückforderungs-/<br />

Kündigungsquoten als die kalkulierten 60 % bedienen<br />

zu können. Anlässlich des Erstkündigungstermin<br />

von ImmoZins 5,00 per Ende 2015 wird dabei<br />

unterstellt, dass eine kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />

in Höhe von ca. 500.000 € aufgenommen<br />

werden kann; diese würde die Fondsgesellschaft aus<br />

eigenen liquiden Mitteln binnen 12 Monaten wieder<br />

vollständig tilgen können.<br />

Darüber hinaus sieht der Fondsgesellschaftsvertrag<br />

sowie der Vertrag über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />

Zins“) zusätzliche Steuerungsinstrumente für die<br />

Fondsgeschäftsführung unter Beachtung der Kapitalmarkt-<br />

sowie Liquiditätssituation vor, indem die Fondsgeschäftsführung<br />

berechtigt ist, bei ImmoZins 5,00<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

45


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

und bei ImmoZins 5,75 eine um bis zu 0,75 %<br />

bzw. 0,50 % höhere Mindestverzinsung (p. a.) den<br />

Stillen Beteiligten im Verlängerungsfall anzubieten.<br />

Die Verkaufsfaktoren erhöhen/verringern sich um je<br />

einen Faktor<br />

In der Prognoserechnung wurde Ende des Jahres<br />

2026 mit einem Erlös aus der Veräußerung der beiden<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 1 in<br />

Höhe der 11,37fachen Jahresmiete und des geplanten<br />

Immobilienportfolios der Objektgesellschaft 2<br />

in Höhe der 12fachen Jahresmiete kalkuliert. Dies<br />

entspricht einem Verkaufsfaktor, der jeweils eine<br />

Jahresmiete unter dem Einkaufsfaktor liegt. In der<br />

Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf den<br />

prognostizierten Beteiligungserfolg des Anlegers bei<br />

Abweichung der vorgenannten Verkaufsfaktoren um<br />

jeweils +/- 1 dargestellt.<br />

Der Zinssatz der Anschlussfinanzierungen erhöht/<br />

verringert sich um 20 %<br />

In den bereits fest abgeschlossenen Darlehensverträgen<br />

der Objektgesellschaft 1 (Immobilienportfolio<br />

I und II) bzw. dem kalkulierten (noch nicht vereinbarten)<br />

Darlehen der Objektgesellschaft 2 wurde<br />

ein Zinsbindungszeitraum bis 2017 bzw. 2018 fest<br />

vereinbart bzw. geplant. Sämtliche Anschlussfinanzierungen<br />

wurden für den gesamten weiteren Prognosezeitraum<br />

mit einem Zinssatz von 6,0 % p. a.<br />

kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse sind die Folgen<br />

einer Abweichung der für die Anschlussfinanzierung<br />

der vorgenannten Darlehen unterstellten Zinsen um<br />

+/- 20 % veranschaulicht.<br />

Der Anteil der Beitragsfreistellungen erhöht/verringert<br />

sich um 10 Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde kalkuliert, dass in<br />

den Jahren 2013 - 2022 ein Teil des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Kapitalarten ImmoSpar Top<br />

und ImmoSpar nicht vollständig eingezahlt, sondern<br />

von den Anlegern nach den Regularien des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

dauerhaft beitragsfrei gestellt<br />

wird. Insgesamt wurde mit einer Beitragsfreistellungsquote<br />

von 30 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

dieser beiden Kapitalarten, beginnend mit 5,5 %<br />

im Jahr 2013 und fallenden Jahresbeträgen im<br />

Anschluss, kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse wird<br />

46 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

dargestellt, wie der Verlauf der Fondsgesellschaft ist,<br />

wenn sich die Quote der Beitragsfreistellungen während<br />

den Jahren 2013 - 2022 um insgesamt +/- 10<br />

Prozentpunkte verändert.<br />

Zu beachten ist, dass eine Reduzierung der Beitragsfreistellungsquote<br />

um 10 Prozentpunkte den negativen<br />

Einflussfaktor und eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte<br />

den positiven Einflussfaktor darstellt.<br />

Die Mieterträge erhöhen/reduzieren sich nach Ablauf<br />

der jeweiligen Grundmietzeit um 10 %<br />

Einnahmen aus der Vermietung der Objekte sind die<br />

entscheidende Größe für den Ertrag der Beteiligung.<br />

In der Sensitivitätsbetrachtung wurde unterstellt, dass<br />

sich die kalkulierten Mieterträge nach Ablauf der<br />

jeweiligen Grundmietzeit gegenüber der Prognoserechnung<br />

um +/- 10 % verändern.<br />

Die Inflationsrate erhöht/verringert sich um je 0,5<br />

Prozentpunkte<br />

In der Prognoserechnung wurde im Jahr 2011 mit<br />

einer Inflationsrate von 1,5 %, im Jahr 2012 mit einer<br />

Inflationsrate von 2,0 % und ab dem Jahr 2013 mit<br />

einer Inflationsrate von 2,25 % kalkuliert. In der Sensitivitätsanalyse<br />

sind die Auswirkungen auf den prognostizierten<br />

Beteiligungserfolg des Anlegers bei<br />

Abweichung der vorgenannten Inflationsraten um<br />

jeweils +/- 0,5 Prozentpunkte dargestellt.<br />

Die Kosten für Revitalisierung erhöhen/verringern<br />

sich um 20 %<br />

In der Prognoserechnung wurden für Revitalisierung<br />

in den Jahren des Auslaufens der jeweils ersten Festmietzeit<br />

in Höhe von – je nach Objekt – 10 % oder<br />

50 % der jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten<br />

Miete angenommen. In der Sensitivitätsanalyse<br />

sind die Folgen einer Abweichung der jeweils kalkulierten<br />

Revitalisierungskosten um +/- 20 % veranschaulicht.


zu 7.6 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Planzahlen<br />

Eröffnungsbilanz<br />

07.06.11 in T€<br />

Aktiva 0<br />

Passiva 0<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Eröffnungsbilanz zum 07.06.2011 der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Planbilanzen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Aktiva<br />

0<br />

0<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong> Finanzanlagen 3.577 12.923 12.873<br />

2. Sonstige Vermögensgegenstände 68 0 0<br />

3. Kasse, Bank <strong>1.</strong>028 960 <strong>1.</strong>799<br />

4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />

der Kommanditisten<br />

<strong>1.</strong>498 0 0<br />

6.171 13.883 14.672<br />

<strong>1.</strong><br />

Passiva<br />

Festkapital Komplementärin 0 0 0<br />

2. Festkapital Kommanditisten, inklusive Agio 3.386 4<strong>1.</strong>265 39.613<br />

3. Ausstehendes Kommanditkapital –<br />

nicht eingefordert -2.753 -3<strong>1.</strong>742 -28.068<br />

4. Verrechnungskonten Kommanditisten -3 -217 -630<br />

5. Verlustsonderkonten Kommanditisten -2.128 -9.264 -9.874<br />

6. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil<br />

der Kommanditisten <strong>1.</strong>498 0 0<br />

7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 833 0 0<br />

8. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 83 0 0<br />

9. Sonstige Verbindlichkeiten 5.254 13.841 13.631<br />

6.171 13.883 14.672<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

47


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

Cash-Flow-Rechnungen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

48 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong> Ergebnis nach Steuern -2.128 -7.136 -610<br />

2. +/- Zunahme/Abnahme der Sonstigen<br />

Vermögensgegenstände -68 68 0<br />

3. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen, der Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Gesellschaftern und der Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten <strong>1.</strong>158 -<strong>1.</strong>158 0<br />

4. = Cash Flow laufende Geschäftstätigkeit -<strong>1.</strong>038 -8.226 -610<br />

5. + Einzahlungen Kommanditisten 633 8.890 2.022<br />

6. + Einzahlungen Stille Gesellschafter 2.365 9.135 0<br />

7. + Einzahlungen Immoauszahlplan I und II 0 2.341 0<br />

8. - Rückzahlungen Immoauszahlplan I und II 0 0 -210<br />

9. + Einzahlung Darlehen Zwischenfinanzierung 2.648 0 0<br />

10. - Rückzahlung Darlehen Zwischenfinanzierung 0 -2.648 0<br />

1<strong>1.</strong> - Auszahlungen Kommanditisten -3 -214 -413<br />

12. = Cash Flow Finanzierung 5.643 17.504 <strong>1.</strong>399<br />

13. -/+ Auszahlungen/Einzahlungen betreffend die<br />

Beteiligungen an den Objektgesellschaften -3.577 -9.346 50<br />

14. = Cash Flow Investition -3.577 -9.346 50<br />

15. Summe Cash Flow <strong>1.</strong>028 -68 839<br />

16. Verfügbare liquide Mittel alt 0 <strong>1.</strong>028 960<br />

17. Verfügbare liquide Mittel neu <strong>1.</strong>028 960 <strong>1.</strong>799<br />

Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

von<br />

bis<br />

07.06.11<br />

3<strong>1.</strong>12.11<br />

T€<br />

Prognose<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>12<br />

3<strong>1.</strong>12.12<br />

T€<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>13<br />

3<strong>1.</strong>12.13<br />

T€<br />

<strong>1.</strong> + Sonstige betriebliche Erträge 0 25 250<br />

2. - Sonstige betriebliche Aufwendungen -<strong>1.</strong>933 -6.538 -129<br />

3. + Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 24<br />

4. - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -195 -623 -755<br />

5. = Ergebnis nach Steuern -2.128 -7.136 -610


Planzahlen der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Prognose<br />

Investitionen 3.577 9.346 -50 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Ergebnis -2.128 -7.136 -610 -588<br />

Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage sowie zu den Planzahlen<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 07.06.2011 und<br />

damit weniger als 18 Monate vor Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s gegründet. Sie verfügt noch nicht<br />

über einen erstellten Jahresabschluss und Lagebericht.<br />

Die Fondsgesellschaft macht daher gemäß § 15<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

von der Angabe verringerter <strong>Prospekt</strong>anforderungen<br />

Gebrauch.<br />

Es werden deshalb die voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage 2011 - 2013 und<br />

die Planzahlen der Fondsgesellschaft im Zeitraum<br />

2011 - 2014 dargestellt. Die Zwischenübersicht<br />

(Zwischenbilanz und Zwischen-Gewinn-und-Verlustrechnung)<br />

entspricht der voraussichtlichen Planbilanz<br />

bzw. der voraussichtlichen Plan-Gewinnund-Verlustrechnung<br />

2011, weshalb keine separate<br />

Darstellung der Zwischenübersicht erfolgte. Die<br />

Eröffnungsbilanz zum 07.06.2011 hat nach wie<br />

vor Gültigkeit.<br />

Die Zahlen in den Darstellungen zur Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sind, soweit nicht anders<br />

angegeben, auf volle Tausend € auf- oder abgerundet,<br />

wodurch es zu geringen Abweichungen gegenüber<br />

den tatsächlichen Werten kommen kann.<br />

2011<br />

T€<br />

2012<br />

T€<br />

2013<br />

T€<br />

2014<br />

T€<br />

Bei sämtlichen in die Zukunft gerichteten Werten<br />

handelt es sich – wie angegeben – um Prognosewerte.<br />

Die Zahlenangaben beziehen sich ausschließlich<br />

auf die Fondsgesellschaft und stellen keine konsolidierte<br />

Betrachtung von Fondsgesellschaft und<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 dar.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Planbilanzen<br />

Die Darstellung der Planbilanzen erfolgt zu den in<br />

der Kopfzeile angegebenen Stichtagen.<br />

Unter den Finanzanlagen ist die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die zukünftig geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 ausgewiesen.<br />

Die zu bilanzierenden Anschaffungskosten<br />

beinhalten neben dem aufzubringenden Kommanditkapital<br />

auch die jeweils planmäßig aufzubringenden<br />

sonstigen Einlagen der Fondsgesellschaft.<br />

Die Position „Sonstige Vermögensgegenstände“<br />

beinhaltet ausschließlich Vorsteuererstattungsansprüche<br />

aus in Rechnung gestellten Dienstleistungen<br />

und Gebühren.<br />

Die Position „Kasse, Bank“ umfasst die von der<br />

Fondsgesellschaft vorgehaltene Liquiditätsreserve.<br />

Auf der Passivseite ist unter den Ziffern 2. – 5.<br />

das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft ein-<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

49


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

schließlich Agio ausgewiesen. Aufgrund der Änderungen<br />

durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

erfolgt der Ausweis des Kommanditkapitals<br />

„netto“, das heißt vom gezeichneten Festkapital<br />

inklusive Agio werden die planmäßig ausstehenden<br />

Einlagen passivisch abgegrenzt. Bei der Angabe<br />

des ausstehenden Kommanditkapitals erfolgt keine<br />

Unterscheidung zwischen Kommanditkapital und<br />

Agio. Die ausstehenden Einlagen reduzieren sich<br />

nach Vollplatzierung entsprechend dem prognostizierten<br />

Einzahlungsverlauf für die ratierlichen<br />

Kapitaleinzahlungen unter Berücksichtigung von<br />

Gutschriften und kalkulierten Beitragsfreistellungen.<br />

Unter der Position „Verrechnungskonten Kommanditisten“<br />

werden die an die Anleger planmäßig zu<br />

leistenden Auszahlungen inklusive der Gutschriften<br />

der Anleger sowie die von den Anlegern auf<br />

deren persönliche Einkommensteuerschuld anteilig<br />

anrechenbaren Kapitalertragsteuern einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag erfasst.<br />

Die „Verlustsonderkonten Kommanditisten“ spiegeln<br />

die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallenden<br />

handelsrechtlichen Verluste wider.<br />

Die Fondsgesellschaft weist im Jahr 2011 einen<br />

nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil<br />

der Kommanditisten auf, der aber durch die<br />

ratierlichen Kapitaleinzahlungen im Jahr 2012 wieder<br />

beseitigt wird, vgl. auch Ziffer 4 der Aktivseite.<br />

Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen“ betrifft im Jahr 2011 fällig gewesene<br />

aber bis zum 3<strong>1.</strong>12.2011 noch nicht bezahlte<br />

Dienstleistungsvergütungen.<br />

Die Position „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“<br />

umfasst im Jahr 2011 fällig gewesene<br />

aber bis zum 3<strong>1.</strong>12.2011 noch nicht entrichtete<br />

Vergütungen für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme<br />

der Komplementärin.<br />

Die Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ umfasst im<br />

Jahr 2011 die Einlagen der Stillen Gesellschafter,<br />

kurzfristige Zwischenfinanzierungen, im Jahr 2011<br />

bereits fällig gewesene aber zum 3<strong>1.</strong>12.2011 noch<br />

50 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

nicht entrichtete Vergütungen für die Treuhandschaft,<br />

die Mittelverwendungskontrolle und die<br />

Steuerberatung sowie Zinsen an die Stillen Gesellschafter.<br />

In den Jahren 2012 und 2013 umfasst die<br />

Position die Einlagen der Stillen Gesellschafter und<br />

der Immoauszahlpläne I und II.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Cash-Flow-Rechnungen<br />

Der Cash Flow wurde nach der indirekten Methode,<br />

abgeleitet aus dem Jahresergebnis nach Steuern,<br />

entwickelt.<br />

Die Cash Flow-Darstellung beinhaltet immer den<br />

Zeitraum vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong> eines Jahres (bei vollen Wirtschaftsjahren)<br />

bis zum angegebenen Betrachtungsstichtag.<br />

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit,<br />

entspricht vorliegend dem Jahresergebnis<br />

nach Steuern. Ferner beinhaltet die Position im Jahr<br />

2011 zum Stichtag bereits fällig gewesene aber<br />

noch nicht bezahlte Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Gesellschaftern und Sonstige Verbindlichkeiten<br />

bzw. Sonstige Vermögensgegenstände und deren<br />

jeweiligen Ausgleich im Jahr 2012.<br />

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft (Position 12.) resultiert aus den<br />

Einzahlungen der Anleger, der Stillen Gesellschafter,<br />

aus den Immoauszahlplänen I und II sowie der<br />

kurzzeitigen Aufnahme von Zwischenfinanzierungsmitteln.<br />

Verringernd berücksichtigt sind die angenommene<br />

Rückzahlung der Zwischenfinanzierungsmittel<br />

im Jahr 2012, die prognostizierten Tilgungen<br />

der Immoauszahlpläne I und II und die kalkulierten<br />

Auszahlungen an die Anleger (Kommanditisten).<br />

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft (Position 14.) betrifft die Auszahlungen<br />

für die eingegangene Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die Auszahlungen für<br />

die Ende des Jahres 2012 geplante Beteiligung an<br />

der Objektgesellschaft 2.


Der Cash Flow der Fondsgesellschaft (Position 15.)<br />

ist die Summe aus den Positionen 4., 12. und 14.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Plan-Gewinn-und-Verlust-<br />

Rechnungen<br />

Die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ beinhaltet<br />

im Jahr 2012 das zu entrichtende Agio aus<br />

dem Immoauszahlplan II und im Jahr 2013 die<br />

kalkulierten Erträge aus den unterstellten Beitragsfreistellungen<br />

unter Berücksichtigung der von der<br />

Unacum Vertriebs- und Servicemanagement AG in<br />

den ersten Jahren zu leistenden Rückzahlungen der<br />

Eigenkapitalbeschaffungsprovision an die Fondsgesellschaft<br />

auf Grund von Beitragsfeststellungen.<br />

In der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“<br />

sind in den Jahren 2011 bis 2013 insbesondere<br />

die nicht aktivierungspflichtigen/-fähigen Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit der Initiierung<br />

der Fondsgesellschaft enthalten.<br />

Die „Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge“ beinhalten<br />

kalkulierte Bankzinsen aus der verzinslichen<br />

Anlage der Liquiditätsreserve.<br />

Die „Zinsen und ähnlichen Aufwendungen“ umfassen<br />

die kalkulierten Zinszahlungen an die Stillen<br />

Gesellschafter, die erwarteten Zinszahlungen für<br />

die aufzunehmenden Zwischenfinanzierungsmittel<br />

und die Zinszahlungen für die Immoauszahl-<br />

pläne I und II.<br />

Erläuterung der zugrunde liegenden wesentlichen<br />

Annahmen der Planzahlen gemäß<br />

§ 15 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Die Investitionen betreffen die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie die zukünftig geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2. Die ausgewiesenen<br />

Beträge beinhalten neben dem jeweils<br />

aufzubringenden Kommanditkapital auch die jeweils<br />

planmäßig aufzubringenden bzw. zurückzuerhaltenden<br />

sonstigen Einlagen der Fondsgesellschaft.<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen<br />

Fonds ohne Produktion, sodass diesbezüglich keine<br />

weitergehenden Angaben zu machen sind.<br />

Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt keine Umsatzerlöse,<br />

sodass auch insoweit keine Angaben gemacht werden<br />

können.<br />

Die Angaben zum Ergebnis lassen sich in aufgegliederter<br />

Form für die Jahre 2011 bis 2013 bereits aus<br />

den Darstellungen zu den Plan-Gewinn-und-Verlust-<br />

Rechnungen entnehmen.<br />

Das Ergebnis des Jahres 2014 ermittelt sich aus<br />

den Erträgen aus den unterstellten Beitragsfreistellungen<br />

unter Berücksichtigung der von der Unacum<br />

Vertriebs- und Servicemanagement AG in den<br />

ersten Jahren zu leistenden Rückzahlungen der<br />

Eigenkapitalbeschaffungsprovision an die Fondsgesellschaft<br />

auf Grund von Beitragsfeststellungen,<br />

aus Zinseinnahmen aus der verzinslichen Anlage<br />

der Liquiditätsreserve, aus kalkulierten Fondskosten<br />

sowie aus kalkulierten Zinszahlungen an die Stillen<br />

Gesellschafter und die Immoauszahlpläne I und II.<br />

Hinsichtlich des Emissionsverlaufs wird davon ausgegangen,<br />

dass die Platzierung der Kommanditanteile<br />

sowie Stillen Beteiligungen bis spätestens<br />

Ende 2012 abgeschlossen ist.<br />

Erläuterung der wesentlichen Wirkungszusammenhänge<br />

der Angaben nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4<br />

VermVerkProspV<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine Beteiligung von ca.<br />

94,6 % an der Objektgesellschaft 1 übernommen,<br />

welche ihrerseits zwei Immobilienportfolios an<br />

acht Standorten unterhält und diese bewirtschaftet<br />

bzw. nach Übernahme der Objekte bewirtschaften<br />

wird. Hierzu leistet sie in den Jahren 2011 bis<br />

2013 die aufzubringenden Pflichteinlagen auf ihre<br />

Kommanditbeteiligung an der Objektgesellschaft 1<br />

einschließlich aufzubringender sonstiger Einlagen.<br />

Ferner wird sie planmäßig Ende des Jahres 2012<br />

eine Beteiligung von 100 % an der Objektgesellschaft<br />

2 erwerben, welche ihrerseits ein noch nicht<br />

feststehendes Immobilienportfolio erwerben und<br />

bewirtschaften wird.<br />

Die zur Erbringung der Pflichteinlagen auf die<br />

Kommanditbeteiligungen der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 sowie jeweils der sonstigen Einlagen<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

51


Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen N 1<br />

benötigten Mittel werden ganz überwiegend durch<br />

Einzahlungen der Anleger der Fondsgesellschaft<br />

sowie in geringem Umfang durch die Aufnahme<br />

von Zwischenfinanzierungsmitteln und durch Mittel<br />

aus den Immoauszahlplänen I und II aufgebracht.<br />

Die bis 2012 geplanten Einzahlungen der Anleger<br />

und die kalkulierte Aufnahme der Zwischenfinanzierungsmittel<br />

und der Mittel aus den Immoauszahlplänen<br />

I und II sind ausreichend, um die geplanten<br />

Investitionen durchzuführen. Weitere Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft in den Folgejahren sind nicht<br />

geplant.<br />

52 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Die Fondsgesellschaft partizipiert an den Liquiditätsüberschüssen<br />

der Objektgesellschaften 1 und 2,<br />

welche diese an die Fondsgesellschaft auskehren.<br />

Der Erfolg der geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

und der Beteiligungen der Anleger hängt<br />

daher wesentlich von der Entwicklung der Objektgesellschaften<br />

1 und 2 ab.


Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel 8 „Rechtliche Grundlagen“ (S. 113 - 159 des Verkaufsprospekts)<br />

zu A. Allgemeine Ausführungen<br />

Die in den geänderten Investitions- und Finanzierungsplänen<br />

sowie in den Prognoserechnungen<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s enthaltenen Annahmen setzen<br />

verschiedene gesellschaftsvertragliche Änderungen<br />

voraus, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht von den Gesellschaftern<br />

der Fondsgesellschaft beschlossen wurden. Die<br />

Beschlussfassung soll nach Veröffentlichung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s unverzüglich im Wege des schriftlichen<br />

Umlaufverfahrens herbeigeführt werden.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

in seiner Neufassung ist im vollständigen Wortlaut<br />

(einschließlich der Übersicht der von den gesetzlichen<br />

Regelungen abweichenden Bestimmungen)<br />

auf den Seiten 66 ff. des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s abgedruckt.<br />

Soweit sich in diesem Zusammenhang Änderungen<br />

bei den im Verkaufsprospekt abgedruckten weiteren<br />

Verträgen ergeben haben (Vertrag über eine Stille<br />

Beteiligung („ImmoZins“), Treuhandvertrag, Mittelverwendungskontrollvertrag)<br />

sind die entsprechenden<br />

Nachträge zu diesen Verträgen im vollständigen<br />

Wortlaut auf den Seiten 82 ff. des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

abgedruckt.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s hat<br />

die Objektgesellschaft 1 Kaufverträge über insgesamt<br />

acht Immobilien an unterschiedlichen Standorten<br />

in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen<br />

und im Saarland abgeschlossen. Die vormaligen<br />

Kaufverträge über die Objekte in Marktleuthen<br />

und Traitsching wurden mit notariellem Vertrag vom<br />

07.12.2011 aufgehoben.<br />

Sofern im Verkaufsprospekt noch von zehn Kaufverträgen<br />

die Rede ist bzw. Angaben zu den Objekten<br />

in Marktleuthen und Traitsching erfolgen, sind diese<br />

überholt.<br />

Die weitere Immobilieninvestition über die geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 ist nunmehr<br />

für Ende des Jahres 2012 vorgesehen. Die davon<br />

abweichenden Angaben im Verkaufsprospekt sind<br />

nicht mehr zutreffend.<br />

Hinsichtlich der aktualisierten Fondsstruktur wird auf<br />

S. 9 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen. Diese ersetzt die<br />

bisherige Angabe auf S. 17 des Verkaufsprospekts.<br />

zu B. Wesentliche Vertragspartner im<br />

Überblick sowie Hinweise auf besondere<br />

Umstände – Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtungen<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Die Gesellschafterversammlung der Anbieterin beabsichtigt,<br />

Herrn Thomas Mitzel als weiteren Geschäftsführer<br />

der <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

zu bestellen. Die zukünftig zwei Geschäftsführer,<br />

Herr Thomas Vogel und Herr Thomas Mitzel, werden<br />

die Anbieterin gemeinsam vertreten.<br />

Value Creation Fonds-Services GmbH<br />

Bei der von der Fondsgesellschaft mit der Einrichtung<br />

einer Zeichnerverwaltung beauftragten Gesellschaft<br />

wurde Frau Kerstin Gnirk als weitere Geschäftsführerin<br />

bestellt und am 14.12.2011 ins Handelsregister<br />

eingetragen. Sie und der bisherige alleinige<br />

Geschäftsführer Gerd Dombrowski sind gemeinsam<br />

vertretungsberechtigt.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

53


Rechtliche Grundlagen N 1<br />

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

Mit Wirkung zum 0<strong>1.</strong>10.2011 wurde Herr Matthias<br />

Klein zum weiteren Vorstand bestellt, eingetragen am<br />

15.1<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong> Herr Klein und der bisherige alleinige<br />

Vorstand Alexander Kames sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<br />

zu C. Rechtliche Grundlagen der Fondsgesellschaft<br />

zu I. Beschreibung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Die geplante Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft betrifft folgende wesentliche<br />

Bestimmungen:<br />

zu 2. Kapitalerhöhungen<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />

eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem<br />

oder mehreren Schritten auf 39.300.000 € (bisher<br />

63.800.000 €) zuzulassen sowie zusätzlich bis zu<br />

1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €) Stille Beteiligungen<br />

(ImmoZins) aufzunehmen.<br />

Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />

zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme<br />

der Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 %<br />

an der Objektgesellschaft 1 sowie der geplanten<br />

weiteren Immobilieninvestition über die Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen<br />

als sogenannter Immoauszahlplan I bzw.<br />

Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu insgesamt<br />

3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen<br />

(vgl. § 5 Absatz (8) neue Fassung). Die näheren<br />

Einzelheiten zu den Vertragskonditionen Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II sind auf S. 58 f<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s beschrieben.<br />

Sollte die Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />

im Wege der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung nicht oder nicht in<br />

dem erforderlichen Maße gelingen, ist die Fondsgeschäftsführung<br />

berechtigt, über die in § 5 Absatz (1)<br />

definierten Grenzen (einschließlich der zulässigen<br />

54 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Überzeichnung von 10 %) hinaus, Stille Beteiligungen<br />

(ImmoZins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins<br />

5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu<br />

weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine eventuelle<br />

Finanzierungslücke zu schließen.<br />

zu 4. Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />

Besonders wesentliche Beschlüsse gemäß § 18<br />

Absatz (1) Ziffer g), i) und l) stehen auch unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8). Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />

Zustimmungsvorbehalts.<br />

zu 6. Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft, Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die Beteiligungen Immoauszahlplan I und II vermitteln<br />

keine Gesellschafterstellung bei der Fondsgesellschaft.<br />

Nach den vorgesehenen vertraglichen<br />

Regelungen erhalten die entsprechenden Beteiligten<br />

eine vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

unabhängige Mindestverzinsung nach gesondertem<br />

„Vertrag Immoauszahlplan I“ bzw. „Vertrag Immoauszahlplan<br />

II“ in Verbindung mit den Regelungen<br />

gemäß § 5 Absatz (8).<br />

Ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung richten sich<br />

ausschließlich nach dem „Vertrag Immoauszahlplan I“<br />

und dem Vertrag Immoauszahlplan II“, die auf der<br />

Seite 58 f dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s näher erläutert sind.<br />

zu 13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />

Die Geschäftsführungs-, Haftungs- und sonstigen<br />

Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sowie der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

in geänderter, reduzierter Höhe ergeben sich aus<br />

dem geänderten § 13 des neu zu fassenden Gesellschaftsvertrages<br />

und werden nochmals auf S. 62 des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s dargestellt.<br />

zu II. Beschreibung des Vertrages über eine<br />

Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />

Aufgrund der geplanten Neufassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

ergeben sich beim Vertrag über<br />

eine Stille Beteiligung („ImmoZins“) insbeondere<br />

Folgeänderungen in § 2 Absatz 3, § 3 Absätze 3,


4 und 5 sowie in § 7 Absatz 5. Sämtliche Änderungen<br />

stehen unter der auflösenden Bedingung der<br />

Ablehnung der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft bietet nunmehr Stille Beteiligungen<br />

der Anlageform ImmoZins in einer Gesamtsumme<br />

von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €)<br />

an, die – abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei<br />

Formen eingegangen werden können, davon<br />

▪ „ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (bisher<br />

8.000.000 €),<br />

▪ „ImmoZins 5,75” mit 3.000.000 € (bisher<br />

6.000.000 €) und<br />

▪ „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (bisher<br />

3.500.000 €).<br />

Eine andere Aufteilung zwischen den Beteiligungsformen<br />

ist grundsätzlich möglich.<br />

Neben der unverändert gebliebenen Möglichkeit<br />

einer Überzeichnung in Höhe von 10 % (vgl. § 5<br />

Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages) ist die<br />

Geschäftsführung für den Fall einer Nicht- bzw. nicht<br />

ausreichenden Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />

im Wege der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung berechtigt, über die in<br />

§ 5 Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages definierten<br />

Grenzen hinaus, Stille Beteiligungen „Immo-<br />

Zins 5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis<br />

zu weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine<br />

eventuelle Finanzierungslücke zu schließen.<br />

zu III. Beschreibung des Treuhandvertrages<br />

zwischen den Treugebern und der Aequitas<br />

Treuhand GmbH sowie Angaben über die<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin ist mit der treuhänderischen<br />

Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

der Fondsgesellschaft beigetreten und wurde am<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

26.10.2011 mit einer Hafteinlage von 10.000 € im<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

zu 6. Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fondsgesellschaft<br />

im Zeitraum bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 18.000 € (bisher<br />

20.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig in zwei Teilbeträgen in<br />

Höhe von 10.000 € am 30.12.2011 und in Höhe<br />

von 8.000 € am 30.12.2012 (jeweils zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe). Ab<br />

2013 erhält die Treuhandkommanditistin nunmehr<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 12.500 € (bisher<br />

15.000 €) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.12. eines jeden<br />

Jahres. Die jährliche Vergütung erhöht sich ab dem<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a. Die Gesamtvergütung der<br />

Treuhandkommanditistin über die geplante Fondslaufzeit<br />

bis Ende 2026 beträgt nunmehr 217.674 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe.<br />

Die Änderung steht ebenfalls unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

zu IV. Beschreibung des Vertrages über Mittelverwendungskontrolle<br />

sowie Angaben<br />

über den Mittelverwendungskontrolleur<br />

Zwischen der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 einerseits sowie dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

andererseits wurde am 30.0<strong>1.</strong>2012<br />

ein <strong>Nachtrag</strong> zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vereinbart, der in seinem vollständigen Wortlaut auf<br />

S. 85 f des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s abgedruckt ist. Wegen der<br />

vereinbarten Änderungen wird grundsätzlich hierauf<br />

verwiesen.<br />

Die geänderte Gesamtvergütung für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

beträgt nur noch 25.000 € zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe und bei Verlängerung der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

55


Rechtliche Grundlagen N 1<br />

Mittelverwendungskontrolle über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

hinaus 35.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe. Die Änderung der Vergütung steht allerdings<br />

unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung<br />

der Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

zu V. Wesentliche Dienstleistungsverträge<br />

sowie sonstige Verträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften<br />

zu <strong>1.</strong> und 2. Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Objektgesellschaften<br />

Aufgrund der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

sowie der Prognoserechnungen der<br />

Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften, insbesondere<br />

im Hinblick auf das deutlich reduzierte<br />

einzuwerbende Gesamtkapital (Gesellschaftskapital<br />

sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen (Immo-<br />

Zins)) sowie die deutlich reduzierten kalkulierten<br />

Immobilienanschaffungskosten hat die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Objektgesellschaft<br />

1 mit den Vertragspartnern der Dienstleistungsverträge<br />

entsprechende Nachträge über die<br />

Anpassung (Reduzierung) der bislang vereinbarten<br />

Vergütungen abgeschlossen.<br />

Sämtliche Nachträge wurden am 27.0<strong>1.</strong>2012 vereinbart,<br />

wobei diese jeweils unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stehen.<br />

Die jeweils reduzierten Vergütungen sind den Angaben<br />

unter 7.<strong>1.</strong>1 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

konsolidiert (Prognose), S. 16 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s im<br />

Einzelnen zu entnehmen.<br />

Des Weiteren hat die Fondsgesellschaft mit der Unacum<br />

Vertriebs- und Servicemanagement AG (im Folgenden<br />

„Unacum“ genannt) am 27.0<strong>1.</strong>2012 eine Vereinbarung<br />

geschlossen, wonach die Unacum auch<br />

mit der Vermittlung der Beteiligungen gemäß § 5<br />

Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages neue<br />

56 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Fassung (Immoauszahlplan I und II) beauftragt wird.<br />

Die Unacum darf sich bei der Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen<br />

Aufgaben auch Dritter bedienen.<br />

Sofern die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht<br />

auf Überzeichnung der Stillen Beteiligungen (Immo-<br />

Zins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins 5,75“<br />

bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu weiteren<br />

3.000.000 € Gebrauch macht, um eine eventuelle<br />

Finanzierungslücke bei der Fondsgesellschaft zu<br />

schließen, ist die Unacum ebenfalls (entsprechend<br />

den bisherigen Regelungen) beauftragt.<br />

Die Unacum erhält für die Vermittlung der Finanzierungsmittel<br />

Immoauszahlplan I eine Provision in Höhe<br />

von 8 % der von den Beteiligten bei der Fondsgesellschaft<br />

eingezahlten Einlagen, fällig nach Abschluss<br />

des entsprechenden Beteiligungsvertrages sowie<br />

Geldeingang bei der Fondsgesellschaft.<br />

Für die Vermittlung der Finanzierungsmittel Immoauszahlplan<br />

II beträgt die Provision 13 % der von den<br />

Beteiligten bei der Fondsgesellschaft eingezahlten<br />

Einlagen, fällig nach Abschluss des entsprechenden<br />

Beteiligungsvertrages sowie Geldeingang bei der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 5 Absatz (10) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

hat sich die Unacum verpflichtet,<br />

die vorbeschriebenen Vergütungen an die Fondsgesellschaft<br />

insoweit zurückzuzahlen, als dies erforderlich<br />

ist, damit den Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

sowie Stillen Beteiligten (ImmoZins) ihr bis zum Zeitpunkt<br />

der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes<br />

Kapital (ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Die Vereinbarung steht weiterhin unter der auflösenden<br />

Bedingung der Ablehnung der Neufassung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Etwaige bei Eintritt der auflösenden<br />

Bedingung bereits an die Unacum gezahlte Vergütungen<br />

für die Vermittlung der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

neue Fassung (Immoauszahlplan I und II) müssten<br />

von dieser wieder zurückgewährt werden.


zu 3. Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Darlehensvertrag der Objektgesellschaft 1 mit der<br />

HYPO NOE Gruppe Bank AG vom 09./2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2011<br />

sowie <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 15./19.12.2011<br />

Entsprechend der im Verkaufsprospekt S. 133 erläuterten<br />

Finanzierungszusage vom 06./10.06.2011<br />

hat die Objektgesellschaft 1 zwischenzeitlich zur<br />

teilweisen Finanzierung der Kaufpreise der Objekte<br />

des Immobilienportfolios II (Buttenheim, Goch, Haßloch<br />

und Otterberg) mit der HYPO NOE Gruppe<br />

Bank AG, Kremser Gasse 20, A-3100 St. Pölten<br />

(Österreich) einen Darlehensvertrag über bis zu<br />

8.534.400 € abgeschlossen, wobei für die einzelnen<br />

Objekte wiederum jeweils bestimmte Darlehensnominalbeträge<br />

festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s ist der Darlehensteilbetrag<br />

für das Objekt Buttenheim in Höhe von<br />

<strong>1.</strong>000.650 € ausgezahlt. Die Laufzeit des Darlehens<br />

endet sieben Jahre nach der ersten Auszahlung,<br />

somit am 29.12.2018. Zum Ende der Laufzeit ist das<br />

Darlehen in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />

Die Darlehensstruktur entspricht im Wesentlichen<br />

dem bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag für<br />

das Immobilienportfolio I, sodass grundsätzlich auf<br />

die Ausführungen im Verkaufsprospekt S. 131 f verwiesen<br />

werden kann.<br />

Es handelt sich auch hier um eine variable Finanzierung<br />

mit Trigger-Rate. Referenzzinssatz ist der<br />

6-Monats-Euribor. Der jährliche Zinssatz wird<br />

ermittelt aus dem Referenzzinssatz zuzüglich 185<br />

Basispunkten (1 Basispunkt entspricht 0,01 %). Die<br />

Trigger-Rate ist der mit der finanzierenden Bank<br />

vereinbarte Höchstwert des Referenzzinssatzes.<br />

Bei Erreichen eines Triggers von 4,3 % für die der<br />

Kreditrestlaufzeit entsprechende Swaprate ist der<br />

variable Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />

bzw. die Objektgesellschaft 1 ist verpflichtet, ein entsprechendes<br />

Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />

Dementsprechend darf der Zinssatz für die Finanzierung<br />

6,15 % p. a. (4,3 % Trigger zuzüglich 1,85 %)<br />

nicht überschreiten. Der vereinbarte Zinssatz für das<br />

<strong>1.</strong> Halbjahr 2012 beträgt 3,475 % p. a.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Als Obergrenze für den an die Objektgesellschaft<br />

auszureichenden Darlehensbetrag wurde ein LTV<br />

von 70 % vereinbart sowie ein Cash Sweep, bis ein<br />

LTV von 65 % erreicht ist, d.h. die Liquidität, die nach<br />

Bezahlung aller erforderlichen Ausgaben für den<br />

Betrieb bzw. nach Bewirtschaftung der finanzierten<br />

Immobilien und nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes<br />

(Zinsen, Tilgungen, Bankgebühren<br />

und dergleichen) übrig bleibt, ist zunächst für die<br />

zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung zu verwenden<br />

bis die Beleihungsgrenze von 65 % erreicht ist.<br />

Die anschließende Tilgung beträgt 2,0 % p. a. des<br />

Darlehensbetrags zuzüglich noch nicht entrichteter<br />

Zinsen. Überschreitet der LTV einen Wert von 70 %,<br />

so erhöht sich die vereinbarte Marge von 185 Basispunkten<br />

um 50 Basispunkte. Die Zins- und Tilgungszahlungen<br />

sind kalendervierteljährlich nachträglich<br />

zu erbringen und beginnen am 3<strong>1.</strong>03.2012. Die<br />

Objektgesellschaft 1 ist berechtigt, Sondertilgungen<br />

ab 500.000 € zu leisten, wobei in den ersten drei<br />

Jahren Gebühren anfallen.<br />

Die Bank erhält für die Bearbeitung der Finanzierung<br />

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 94.057 €,<br />

die bereits mit der ersten Auszahlung an die Bank<br />

bezahlt wurde.<br />

Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in<br />

Höhe von 10.500.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen p. a.<br />

und 10 % einmalige Nebenleistung) gesichert, die<br />

in Höhe eines Teilbetrags von 20 % sofort vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO ist. Bei der Bemessung der<br />

Gesamtgrundschuld lag die ursprünglich geplante<br />

Höhe des Darlehens für sechs Immobilien zugrunde.<br />

Die spätere Aufhebung der Kaufverträge für die<br />

Objekte Traitsching und Marktleuthen ließ dies unverändert.<br />

Zur Darlehensbesicherung wurden weiterhin sämtliche<br />

gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und<br />

Ansprüche aus den projekt- bzw. immobilienbezogenen<br />

Verträgen (insbesondere Miet-, Objektverwaltungs-<br />

und Versicherungsverträge) sowie aus<br />

den Verträgen zur Zinssicherung bei Erreichen der<br />

Trigger-Rate an die Darlehensgeberin abgetreten.<br />

Zusätzlich wurden alle gegenwärtigen und zukünf-<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

57


Rechtliche Grundlagen N 1<br />

tigen Konten der Objektgesellschaft 1 an die HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG verpfändet.<br />

Außerdem hat sich die finanzierende Bank eine<br />

Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG über ursprünglich bis zu <strong>1.</strong>523.000 €<br />

für den Fall des Abschlusses eines Zinssicherungsgeschäftes<br />

bei Erreichen der Trigger-Rate vor<br />

vollständiger Auszahlung des Kredites ausbedungen.<br />

Nachdem zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s die Trigger-Rate nicht erreicht wurde<br />

(und auch nicht absehbar ist, dass diese bis zum<br />

Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Kredites<br />

erreicht wird), ist diese Sicherheit bislang nicht<br />

gestellt. Weiter hat die finanzierende Bank eine<br />

Garantie der FIHM Fonds und Immobilien Holding<br />

München AG über bis zu 500.000 € für den Fall,<br />

dass die Mieterdienstbarkeiten zum Objekt Haßloch<br />

nicht in einer für die finanzierende Bank akzeptablen<br />

Form geändert werden konnten, beauflagt. Die<br />

endgültige Höhe dieser Garantie wird erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt einseitig durch die finanzierende<br />

Bank festgelegt, die Garantie ist zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s noch nicht gestellt.<br />

Ferner wurden zugunsten der finanzierenden Bank<br />

u.a. verschiedene Informations- und Zustimmungsrechte<br />

sowie die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen<br />

durch die Objektgesellschaft 1 vereinbart.<br />

Bei Verletzung dieser Pflichten ist die HYPO NOE<br />

Gruppe Bank AG berechtigt, das Darlehen fristlos<br />

zu kündigen und den ausgereichten Kreditbetrag<br />

sofort fällig zu stellen. Gleichzeitig erhöht sich die<br />

Marge von 185 um 150 Basispunkte bzw. um 50<br />

Basispunkte bei der Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen.<br />

Die ganze oder teilweise Übertragung des Kreditverhältnisses<br />

auf Dritte ist der Objektgesellschaft 1<br />

nicht gestattet. Die HYPO NOE Gruppe Bank AG<br />

ist berechtigt, den Kredit zu syndizieren, d.h. das Kreditrisiko<br />

auf Dritte zu übertragen. Für den Darlehensvertrag<br />

gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Als<br />

Gerichtsstand wurde Wien vereinbart.<br />

58 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Zwischenfinanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Die Laufzeit des Darlehensvertrags vom 20.06.2011<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und einer Privatperson<br />

zur Zwischenfinanzierung in Höhe von<br />

2.500.000 € wurde mit <strong>Nachtrag</strong> vom 05.12.2011<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>05.2012 verlängert (vormals 29.12.2011).<br />

Die Fondsgesellschaft ist jedoch bereits vorher zur<br />

Tilgung berechtigt.<br />

„Vertrag Immoauszahlplan I“ und „Vertrag Immoauszahlplan<br />

II“<br />

Die Geschäftsführung plant, zur Finanzierung der<br />

bereits erfolgten Übernahme einer Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe von ca. 94,6 % an der Objektgesellschaft<br />

1 sowie der geplanten weiteren Immobilieninvestition<br />

über eine (Kommandit-)Beteiligung an einer<br />

noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2 zusätzliche<br />

Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis<br />

zu insgesamt 3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

aufzunehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s sind noch keine diesbezüglichen Verträge<br />

seitens der Fondsgesellschaft abgeschlossen.<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan I können<br />

ausschließlich diejenigen werden, die bereits sog.<br />

„Auszahlplan PLUS“ – Beteiligte sind. Bei diesen<br />

Beteiligten handelt es sich um bisherige Stille Gesellschafter<br />

der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH<br />

& Co. Renditefonds 6 Plus KG mit Sitz in Aschheim,<br />

Landkreis München, eingetragen im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht München unter HRA 9571<strong>1.</strong> Es ist<br />

beabsichtigt, die bisherigen Auszahlpläne der Beteiligten<br />

im Wege individueller Änderungsvereinbarungen<br />

auf die Fondsgesellschaft zu übertragen, wobei<br />

die Auszahlpläne zu grundsätzlich unveränderten<br />

Bedingungen mit der Fondsgesellschaft fortgeführt<br />

werden.<br />

Die Beteiligten des Immoauszahlplan I haben keine<br />

Verlustbeteiligung und erhalten eine vom Geschäftsergebnis<br />

der Fondsgesellschaft unabhängige Mindestverzinsung.<br />

Am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

sind sie nicht beteiligt. Der Immoauszahlplan I ist mit<br />

einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

von 5,1 % p.a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen


auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />

Einlage ausgestattet. Zudem ist eine regelmäßige<br />

Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die<br />

ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />

gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />

vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf<br />

die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die Ansprüche<br />

auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />

und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />

einen Grund für die Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />

darstellen würde. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />

der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />

anderer Gläubiger.<br />

Die Beteiligungen haben eine feste Laufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021, wobei die konkrete Laufzeit der einzelnen<br />

Auszahlpläne vom ursprünglichen Laufzeitbeginn<br />

abhängig ist. In Ausnahmefällen besteht für die Beteiligten<br />

oder deren Erben ein Sonderkündigungsrecht.<br />

Den Beteiligten des Immoauszahlplan I wird in ihrer<br />

Funktion als (Fremd-)Kapitalgeber ein Teilnahmerecht<br />

an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

eingeräumt. Besonders wesentliche<br />

Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und<br />

l) des Fondsgesellschaftsvertrages stehen unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />

Zustimmungsvorbehalts.<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan II können<br />

höchstens 20 Beteiligte werden.<br />

Beteiligte des Immoauszahlplan II haben zusätzlich<br />

zu ihrer gezeichneten Einlage ein Agio von 5 %<br />

bezogen auf ihre gezeichnete Einlage gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung<br />

in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a. und<br />

erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Einlage. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von<br />

anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die gezeichnete<br />

Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />

sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf die gezeichnete<br />

Einlage ergibt. Die Beteiligungen haben eine<br />

feste Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2022, wobei die konkrete<br />

Laufzeit der einzelnen Zahlungen der Auszahlpläne<br />

vom jeweiligen Laufzeitbeginn abhängig ist. In<br />

Ausnahmefällen wird auch diesen Beteiligten oder<br />

deren Erben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.<br />

Die Ansprüche der Immoauszahlplan II – Beteiligten<br />

auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />

und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />

einen Grund für die Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft darstellen<br />

würden. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />

der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />

anderer Gläubiger.<br />

Als weitere (Fremd-)Kapitalgeber (ohne Verlustbeteiligung)<br />

haben sie keine Vermögensbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft; ein Teilnahmerecht an<br />

Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

wird ihnen eingeräumt. Besonders wesentliche<br />

Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und l)<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages stehen auch unter<br />

ihrem Zustimmungsvorbehalt. Dasselbe gilt für eine<br />

Änderung dieses Zustimmungsvorbehalts.<br />

zu D. Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

den Objektgesellschaften<br />

zu I. Beteiligung an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 13.0<strong>1.</strong>2012 als<br />

Kommanditistin der Objektgesellschaft 1 mit einer<br />

Hafteinlage von € <strong>1.</strong>750,00 in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

Im Zuge der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

sowie der Prognoserechnungen der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

59


Rechtliche Grundlagen N 1<br />

Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaften ist<br />

auch eine partielle Anpassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Objektgesellschaft 1 geplant. Diese<br />

betrifft zum einen die Anpassung der Vergütungsregelungen<br />

in §§ 7 und 8 des Objektgesellschaftsvertrages,<br />

vgl. dazu die Darstellung S. 62 des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s. Zum anderen reduziert sich die sonstige<br />

Einlage der Fondsgesellschaft bei der Objektgesellschaft<br />

1 auf 10.500.000 € (bisher 15.500.000 €).<br />

Die vorgenannten Änderungen stehen ebenfalls<br />

unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung<br />

der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft durch die Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Zudem bedarf<br />

die Änderung des Objektgesellschaftsvertrages der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

zu 2. Notarielle Kaufverträge betreffend den<br />

Erwerb des Immobilienportfolios I in Bayern,<br />

Rheinland-Pfalz und Saarland<br />

Grundbuchbestand, Belastungen<br />

Im Folgenden werden die Änderungen aufgeführt,<br />

die seit Aufstellung des Verkaufsprospekts im Grundbuchbestand<br />

und den Belastungen eingetreten sind.<br />

Soweit sich bei den einzelnen Objekten des Immobilienportfolios<br />

I keine Änderungen ergeben haben,<br />

erfolgt keine weitere Erläuterung.<br />

Objekt Lebach<br />

Als Alleineigentümerin wurde am 03.0<strong>1.</strong>2012 die<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG eingetragen. Die in Abteilung II unter der<br />

lfd. Nr. 2 eingetragene Auflassungsvormerkung<br />

zugunsten der Objektgesellschaft 1 wurde im Zuge<br />

der Eigentumsumschreibung gelöscht.<br />

In Abteilung III wurde die unter der lfd. Nr. 1 zugunsten<br />

der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA,<br />

Frankfurt am Main, noch eingetragene Buchgrundschuld<br />

im Zuge der Eigentumsübertragung gelöscht.<br />

60 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zu 3. Notarielle Kaufverträge betreffend den Erwerb<br />

des Immobilienportfolios II in Bayern, Rheinland-Pfalz<br />

und Nordrhein-Westfalen<br />

Die Kaufverträge zwischen der Objektgesellschaft 1<br />

und der Prebag Gewerbebau AG vom 16.03.2011<br />

(Urkunde des Notars Dr. Oliver Vossius, München,<br />

UR.Nr. V 0551/2011) über den Erwerb der Grundstücke<br />

in Traitsching und Marktleuthen wurden<br />

mit notariellem Vertrag vom 07.12.2011 (Urkunde<br />

des Notars Dr. Oliver Vossius, München, URNr. V<br />

2925/2011) einvernehmlich aufgehoben. Im Aufhebungsvertrag<br />

wurde zugleich die Löschung der<br />

zugunsten der Objektgesellschaft 1 bereits in den<br />

jeweiligen Grundbüchern für die Objekte Marktleuthen<br />

und Traitsching eingetragenen Auflassungsvormerkungen<br />

vereinbart. Die übrigen in der notariellen<br />

Urkunde von 16.03.2011 zusammengefassten<br />

Kaufverträge über die Objekte Buttenheim, Goch,<br />

Haßloch und Otterberg bleiben davon unberührt.<br />

Die sich über alle Grundstücke des ursprünglichen<br />

Immobilienportfolios II (Buttenheim, Goch, Haßloch,<br />

Otterberg, Marktleuthen und Traitsching) erstreckende<br />

Finanzierungsgrundschuld bleibt ungeachtet<br />

der Teilaufhebung der Grundstückskaufverträge<br />

bestehen.<br />

Soweit in diesem <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> von Objekten des<br />

Immobilienportfolios II die Rede ist, bezieht sich dies<br />

ausschließlich auf die Objekte Buttenheim, Goch,<br />

Haßloch und Otterberg.<br />

Grundbuchbestand, Belastungen<br />

Im Folgenden werden die Änderungen aufgeführt,<br />

die seit Aufstellung des Verkaufsprospekts im Grundbuchbestand<br />

und den Belastungen eingetreten sind.<br />

Soweit sich bei den einzelnen Objekten des Immobilienportfolios<br />

II keine Änderungen ergeben haben,<br />

erfolgt keine weitere Erläuterung.<br />

Objekt Goch<br />

Die Grundstücke, bezeichnet im Grundbuch des<br />

Amtsgerichts Kleve, Grundbuch von Asperden, Blatt<br />

284, Flurstücke 8/48 und 8/49, Landwirtschaftsfläche,<br />

zu insgesamt 5.450,00 m², werden aufgrund<br />

einer Grundstücksteilung fortgeführt als Flurstück<br />

8/186, Landwirtschaftsfläche zu 739 m² und Flur-


stück 8/187, Gebäude- und Freifläche zu 4.711 m².<br />

Als Alleineigentümer wurde am 14.1<strong>1.</strong>2011 die Prebag<br />

Gewerbebau AG eingetragen.<br />

Die zugunsten der Prebag Gewerbebau AG eingetragene<br />

Auflassungsvormerkung wurde mit Eigentumsumschreibung<br />

gelöscht. In Abteilungen II und III sind<br />

keine Rechte (Beschränkungen, Belastungen, Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen, die nach Veräußerung<br />

(Erwerb durch die Objektgesellschaft 1)<br />

bestehen bleiben.<br />

Objekt Buttenheim<br />

In Abteilung II der Grundstücke wurde ergänzend<br />

folgende Belastung eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Auflassungsvormerkung für Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG, Aschheim<br />

In Abteilung III ist zusätzlich folgendes Recht eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Buchgrundschuld in Höhe von<br />

10.500.000 € für die HYPO NOE Gruppe Bank<br />

AG, St. Pölten; 18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung<br />

einmalig; vollstreckbar nach § 800 ZPO<br />

bezüglich Teilbetrags iHv 2.100.000,00 €;<br />

Gesamthaft: Otterberg (Amtsgericht Kaiserslautern)<br />

Blatt 3508 und 2481, Asperden (Amtsgericht<br />

Kleve) Blatt 284, Haßloch (Amtsgericht Neustadt<br />

a. d. Weinstraße) Blatt 16686, Marktleuthen<br />

(Amtsgericht Wunsiedel) Blatt 3603, Traitsching<br />

(Amtsgericht Cham) Blatt 1417.<br />

Objekt Otterberg<br />

In Abteilung II des Grundstücks bezeichnet im Grundbuch<br />

des Amtsgerichts Kaiserslautern, Grundbuch für<br />

Otterberg, Blatt 3508, Flurstücke 1823/8, 1816/19,<br />

1821/43, wurde ergänzend folgende Belastung eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 3: Auflassungsvormerkung für Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG, Aschheim<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

In Abteilung III ist zusätzlich folgendes Recht eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 2: Buchgrundschuld in Höhe von<br />

10.500.000 € für die HYPO NOE Gruppe Bank<br />

AG, St. Pölten; 18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung<br />

einmalig; vollstreckbar nach § 800 ZPO<br />

bezüglich Teilbetrags iHv 2.100.000,00 €;<br />

Gesamthaft: Blatt 2481, Buttenheim (Amtsgericht<br />

Bamberg) Blatt 1994, Asperden (Amtsgericht<br />

Kleve) Blatt 284, Haßloch (Amtsgericht Neustadt<br />

a. d. Weinstraße) Blatt 16686, Marktleuthen<br />

(Amtsgericht Wunsiedel) Blatt 3603, Traitsching<br />

(Amtsgericht Cham) Blatt 1417.<br />

In Abteilung II des ferner zum Kaufgegenstand gehörenden<br />

Grundstücks bezeichnet im Grundbuch des<br />

Amtsgerichts Kaiserslautern, Grundbuch für Otterberg,<br />

Blatt 2481, Flurstücke 1821/10 und 1823/13<br />

ist ebenfalls eine Auflassungsvormerkung zugunsten<br />

der Objektgesellschaft 1 eingetragen.<br />

In Abteilung III ist unter der lfd. Nr. 4 zugunsten<br />

der Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz eG,<br />

Kaiserslautern, eine Buchgrundschuld in Höhe von<br />

4.800.000,00 € (zuzüglich 18 % Zinsen jährlich)<br />

eingetragen (Mithaft: Blatt 3508), die im Zuge der<br />

Eigentumsübertragung auf die Objektgesellschaft 1<br />

gelöscht wird.<br />

Ferner ist in Abteilung III folgendes Recht eingetragen:<br />

▪ Lfd. Nr. 5: Buchgrundschuld in Höhe von<br />

10.500.000 € für die HYPO NOE Gruppe Bank<br />

AG, St. Pölten; 18 % Zinsen p. a.; 10 % Nebenleistung<br />

einmalig; vollstreckbar nach § 800 ZPO<br />

bezüglich Teilbetrags iHv 2.100.000,00 €;<br />

Gesamthaft: Blatt 3508, Buttenheim (Amtsgericht<br />

Bamberg) Blatt 1994, Asperden (Amtsgericht<br />

Kleve) Blatt 284, Haßloch (Amtsgericht Neustadt<br />

a. d. Weinstraße) Blatt 16686, Marktleuthen<br />

(Amtsgericht Wunsiedel) Blatt 3603, Traitsching<br />

(Amtsgericht Cham) Blatt 1417.<br />

Ansonsten sind in Abteilung III keine Rechte (Grundschulden,<br />

Hypotheken) eingetragen.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

61


Rechtliche Grundlagen N 1<br />

Kaufpreis<br />

Aufgrund der Aufhebung der Grundstückskaufverträge<br />

für die Objekte Marktleuthen und Traitsching<br />

beträgt der Gesamtkaufpreis für das Portfolio II nunmehr<br />

12.094.187,50 €. Auf die Wahrnehmung des<br />

Optionsrechts zur Kaufpreisstundung hat die Objektgesellschaft<br />

1 verzichtet.<br />

zu F. Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

zu II. Angaben über Gründungsgesellschafter<br />

der Emittentin<br />

Im Zuge der geplanten Änderungen der Gesellschaftsverträge<br />

der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Objektgesellschaft 1 sowie aufgrund der geänderten<br />

Investitions- und Finanzierungspläne und Prognoserechnungen<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s ergeben sich<br />

folgende reduzierte Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen:<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung bei der<br />

Fondsgesellschaft bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 60.000 €<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung bei der<br />

Objektgesellschaft 1 bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 110.000 €<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung bei der<br />

Objektgesellschaft 2 bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 12.500 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Fondsgesellschaft<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 9<strong>1.</strong>800 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 1<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 10<strong>1.</strong>333 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 2<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 17.600 €<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung und<br />

Geschäftsführung bei der Fondsgesellschaft ab<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: 74.235 € p. a.<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung und<br />

Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 1 ab<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: 27.450 € p. a.<br />

▪ Übernahme der persönlichen Haftung und<br />

Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 2 ab<br />

0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: 8.315 € p. a.<br />

62 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />

▪ Geschäftsführung bei der Fondsgesellschaft<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 22.600 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 1<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 26.667 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 2<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012: 4.000 €<br />

▪ Geschäftsführung bei der Fondsgesellschaft<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: 6.500 € p. a.<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 1<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: 2.000 € p. a.<br />

▪ Geschäftsführung bei der Objektgesellschaft 2<br />

ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013: <strong>1.</strong>500 € p. a.<br />

Sämtliche vorgenannten Vergütungen der <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH und der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

verstehen sich zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe. Die Vergütungsanpassungsregelungen,<br />

erstmals ab 2017, bleiben unverändert.<br />

zu III. Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin sowie Angaben über die Anlageziele<br />

und Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Aufgrund der geänderten Investitions- und Finanzierungspläne<br />

und Prognoserechnungen des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s sind die insoweit im Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Zahlen-/Betragsangaben überholt.<br />

Das zur langfristigen Finanzierung aufzunehmende<br />

Fremdkapital beträgt nunmehr 27.400.000 €. Ergänzend<br />

wird auf die Angaben S. 17 des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

verwiesen.


Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Ergänzungen und Änderungen zu Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (S. 161 - 179 des<br />

Verkaufsprospekts)<br />

zu II. <strong>1.</strong> b4) Abschreibungen bzw. Werbungskosten<br />

Die Änderung der Investitions- und Finanzierungspläne,<br />

der Prognosen und der Planzahlen gegenüber<br />

dem Verkaufsprospekt hat auch Auswirkungen<br />

auf die Werbungskosten bzw. Abschreibungen.<br />

Diese stellen sich aktualisiert wie folgt dar:<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft: €<br />

▪ Zinsaufwendungen 818.215<br />

▪ Beschaffung Stille Beteiligungen<br />

und Immoauszahlpläne I und II 280.000<br />

▪ Geschäftsführung 40.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 30.000<br />

▪ Einrichtung Zeichnerverwaltung 127.000<br />

▪ Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung 50.000<br />

▪ Treuhandvergütung 9.000<br />

▪ Nicht abzugsfähige Vorsteuer 16.213<br />

Gesamt <strong>1.</strong>370.428<br />

Die abschreibbaren Kosten betragen voraussichtlich<br />

5.94<strong>1.</strong>626 €, die nicht abschreibbaren Kosten<br />

<strong>1.</strong>95<strong>1.</strong>887 €.<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Objektgesellschaft 1 €<br />

▪ Finanzierungsbeschaffung 203.700<br />

▪ Zinsaufwendungen <strong>1.</strong>448.509<br />

▪ Bankbearbeitungsgebühren 213.057<br />

▪ Geschäftsführung 80.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 55.000<br />

▪ Due Diligence Objekte/Mietverträge 125.000<br />

▪ Einrichtung Mieten- und<br />

Objektverwaltung 80.000<br />

▪ Steuerberatung 80.000<br />

▪ Nicht umlagefähige Nebenkosten,<br />

Erwerbs nebenkosten, Objekt-<br />

verwaltung, Sonstiges 573.355<br />

Gesamt 2.858.621<br />

Die abschreibbaren Kosten betragen hier planmäßig<br />

22.31<strong>1.</strong>997 €, die nicht abschreibbaren Grund- und<br />

Bodenanteile 7.304.944 €.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

63


Steuerliche Grundlagen N 1<br />

Werbungskosten auf Ebene der<br />

Objektgesellschaft 2 €<br />

▪ Finanzierungsbeschaffung 45.500<br />

▪ Bankbearbeitungsgebühren 45.500<br />

▪ Geschäftsführung 12.000<br />

▪ Haftungsübernahme Komplementärin 6.250<br />

▪ Due Diligence Objekte/Mietverträge 30.000<br />

▪ Einrichtung Mieten- und Objekt-<br />

verwaltung 20.000<br />

▪ Steuerberatung 20.000<br />

▪ Nicht umlagefähige Nebenkosten,<br />

Erwerbs nebenkosten, Objekt-<br />

verwaltung, Sonstiges 17.333<br />

Gesamt 196.583<br />

Die ursprünglich im Laufe des Jahres 2012 vorgesehenen<br />

Immobilienerwerbe der Objektgesellschaft 2<br />

sind nunmehr erst Ende des Jahres 2012 geplant.<br />

Deshalb fallen im Jahr 2012 planmäßig auch keine<br />

Zinsaufwendungen mehr an.<br />

Da die Kaufpreise für die Ende des Jahres 2012<br />

vorgesehenen Immobilienerwerbe der Objektgesellschaft<br />

2 noch nicht feststehen, wurden diese mit<br />

6.500.000 € geschätzt und Grund- und Bodenanteile<br />

von 25 % – auch für Zwecke der Ermittlung<br />

der nicht abschreibbaren Kosten – unterstellt. Die<br />

abschreibbaren Kosten betragen unter Berücksichtigung<br />

dieser Schätzung hier planmäßig 5.220.313 €,<br />

die nicht abschreibbaren Grund- und Bodenanteile<br />

<strong>1.</strong>740.104 €.<br />

Bei der Fondsgesellschaft wurden die Zinszahlungen<br />

für die Immoauszahlpläne I und II und Teile der<br />

Beschaffungskosten für die Immoauszahlpläne I und II<br />

als sofort abzugsfähige Werbungskosten behandelt.<br />

64 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zu II. <strong>1.</strong> c1) § 15 b EStG<br />

Die Beteiligung an der Objektgesellschaft 1 vermittelt<br />

der Fondsgesellschaft prognosegemäß nunmehr<br />

einen anfänglichen Verlust von 6,82 % (im Verkaufsprospekt<br />

7,13 %) bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

der Fondsgesellschaft und der sonstigen<br />

von der Fondsgesellschaft zu erbringenden<br />

Einlage in der Anfangsphase.<br />

Die Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 vermittelt<br />

der Fondsgesellschaft prognosegemäß nunmehr<br />

einen anfänglichen Verlust von 7,51 % (im Verkaufsprospekt<br />

6,05 %) bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

der Fondsgesellschaft und der sonstigen<br />

von der Fondsgesellschaft zu erbringenden<br />

Einlage in der Anfangsphase.<br />

Dies bedeutet nach wie vor, dass für Zwecke des<br />

§ 15 b EStG trotz modellhafter Gestaltung weder<br />

die Beteiligung an der Objektgesellschaft 1 noch die<br />

geplante Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />

unter die Vorschrift des § 15 b EStG fallen.<br />

Damit erhält die Fondsgesellschaft von Anfang an<br />

Ergebniszuweisungen aus den Beteiligungen an den<br />

Objektgesellschaften 1 und 2 zugerechnet und zwar<br />

auch die anfänglichen negativen Ergebniszuweisungen.<br />

Die Fondsgesellschaft selbst erzielt, unter Berücksichtigung<br />

der Ergebniszuweisungen aus den Objektgesellschaften<br />

1 und 2 bezogen auf das maßgebliche<br />

Kapital nunmehr Anfangsverluste in den Jahren 2011<br />

bis 2016 von 19,08 % (im Verkaufsprospekt 17,11 %).<br />

Somit fällt eine Beteiligung der Anleger an der<br />

Fondsgesellschaft nach wie vor unter den Anwendungsbereich<br />

des § 15 b EStG. Diese anfänglichen<br />

Verluste können nur mit späteren Gewinnen aus dieser<br />

Beteiligung verrechnet werden.


zu II. 3. Umsatzsteuer und Vorsteuerer stattung<br />

Für die erwarteten nicht abzugsfähigen Vorsteuern<br />

der Fondsgesellschaft wurden im Investitionsplan<br />

nunmehr eigens Kosten in Höhe von 83.727 €<br />

(im Verkaufsprospekt 120.666 €) kalkuliert.<br />

zu III <strong>1.</strong> b) Verfahrensfragen und Sonderwerbungskosten<br />

Ab 2014 sind Neuregelungen beim Kirchensteuerabzug<br />

bei den abgeltend besteuerten Kapitalerträgen<br />

der Einkünfte aus den Stillen Beteiligungen zu<br />

beachten. Während bis 2013 zur Ermäßigung der<br />

Kapitalertragsteuer (vgl. § 43 a Abs.1 S.2 EStG)<br />

und zur Festsetzung der Kirchensteuer die Einnahmen<br />

und die abgeführte Kapitalertragsteuer im<br />

Rahmen der privaten Steuererklärung anzugeben<br />

sind, wurde das Verfahren ab 2014 geändert. Ab<br />

2014 steht ein automatisierter Datenabruf für alle<br />

zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten<br />

zur Verfügung. Es wird diesen in anonymer Form<br />

für jeden Stillen Beteiligten die Religionszugehörigkeit<br />

und der Kirchensteuersatz mitgeteilt. Alle zum<br />

Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten müssen<br />

ab 2014 die Kirchensteuer zusammen mit der<br />

Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen. Jeder<br />

Kirchensteuerpflichtige kann aber den Abruf seiner<br />

Kirchensteuermerkmale durch schriftlichen Antrag<br />

beim Bundeszentralamt für Steuern sperren lassen.<br />

In diesem Fall wird keine Kirchensteuer einbehalten<br />

und abgeführt, aber der Antragsteller ist verpflichtet<br />

eine Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung<br />

zur Kirchensteuer einzureichen.<br />

zu III. 3. Kapitalertragsteuer und Sparerfreibetrag<br />

Ab 2014 sind die unter III. <strong>1.</strong> b) gemachten Ausführungen<br />

zum Einbehalt der Kirchensteuer maßgebend.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

zu IV. 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Am 16.12.2011 hat der Bundesrat den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien<br />

zugestimmt. Auch bei Erwerb<br />

unter Lebenden ist künftig ein Abzug von Fremd mitteln<br />

zur Finanzierung der Vermögenswerte in voller Höhe<br />

möglich. Die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />

sind nicht mehr anzuwenden.<br />

Die Neuregelung ist auf alle noch nicht bestandskräftig<br />

veranlagten Erwerbe anzuwenden, für die die<br />

Steuer nach dem 3<strong>1.</strong>12.2008 entstanden ist oder<br />

entsteht.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

65


Verträge N 1<br />

Verträge<br />

Wortlaut des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in der Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s,<br />

der unverzüglich nach Veröffentlichung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s den Gesellschaftern im Wege des<br />

schriftlichen Umlaufverfahrens zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und<br />

führt die Firma: ”Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH<br />

& Co. KG“.<br />

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aschheim, Landkreis<br />

München.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

(1) Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb sowie<br />

die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien in<br />

Deutschland. Zum Gegenstand gehört ebenso die Beteiligung<br />

an Objektgesellschaften, die ihrerseits den Erwerb<br />

sowie die langfristige Vermietung, Verpachtung und Verwaltung<br />

von Immobilien, insbesondere Einzelhandelsimmobilien<br />

in Deutschland, zum Gegenstand haben.<br />

(2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen<br />

vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu dienen geeignet sind.<br />

(3) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

(1) Die Gesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />

hat am 07.06.2011 begonnen und endet am 3<strong>1.</strong>12.2026.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, spätestens sechs<br />

Monate vor Ablauf des Gesellschaftsvertrages die<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft um ein Jahr<br />

66 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

gegenüber allen Gesellschaftern in schriftlicher Form<br />

zu erklären. Der schriftlichen Erklärung gegenüber allen<br />

Gesellschaftern steht die Bekanntgabe der Verlängerung<br />

in der dem Beendigungszeitpunkt vorangehenden ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung gleich. Bei Erklärung/<br />

Bekanntgabe der Verlängerung verlängert sich die Dauer<br />

gemäß der vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<br />

Die Geschäftsführung kann von der Möglichkeit der Verlängerung<br />

zweimal Gebrauch machen.<br />

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapital<br />

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH mit Sitz in Aschheim, Landkreis<br />

München. Sie erbringt keine Kapitaleinlage und hat<br />

keinen Kapitalanteil.<br />

(2) Gründungskommanditistin ist die <strong>NGF</strong> Beteiligung<br />

GmbH mit einer Hafteinlage in Höhe von <strong>1.</strong>000 €. Sie<br />

erbringt keine Kapitaleinlage und hat keinen Kapitalanteil.<br />

(3) Treuhandkommanditistin wird die Aequitas Treuhand<br />

GmbH mit einer festen Hafteinlage in Höhe von 10.000 €.<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt der Gesellschaft mit der<br />

treuhänderischen Übernahme der ersten Kommanditbeteiligung<br />

bei.<br />

Die Treuhandkommanditistin erbringt ihre Einlage aus der<br />

treuhänderischen Übernahme von Einlagen gemäß § 5<br />

und tritt zu diesem Zweck ihre gegen die jeweiligen Treugeber<br />

bestehenden Ansprüche an die Gesellschaft ab.<br />

Eine weitergehende Haftung der Treuhandkommanditistin<br />

für die Erbringung der Einlage ist im Innenverhältnis zur<br />

Gesellschaft ausgeschlossen.


Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis erst<br />

mit ihrer Eintragung im Handelsregister Gesellschafterin.<br />

(4) „Anleger“ im Sinne dieses Vertrages sind die nach<br />

Abschluss dieses Vertrages beitretenden Kommanditisten,<br />

unabhängig davon ob sie unmittelbar (Direktkommanditisten)<br />

oder mittelbar (als Treugeber über die Treuhandkommanditistin)<br />

der Gesellschaft beitreten.<br />

(5) „Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, die Gründungskommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, die Anleger sowie<br />

die Treuhandkommanditistin, soweit sie Anteile auf eigene<br />

Rechnung hält.<br />

(6) „Stille Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind<br />

die Beteiligten der Kapitalart „ImmoZins“.<br />

§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung<br />

von Stillen Beteiligungen<br />

(1) Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />

eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem oder mehreren<br />

Schritten auf 39.300.000 € (in Worten: neununddreißig<br />

Millionen dreihunderttausend Euro) zuzulassen<br />

sowie zusätzlich bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf<br />

Millionen fünfhunderttausend Euro) Stille Beteiligungen<br />

im Sinne von Absatz (5) aufzunehmen. Die Geschäftsführung<br />

ist berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu<br />

10 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie<br />

einzuwerbende Stille Beteiligungen im Sinne von Absatz<br />

(5)) zuzulassen und den Platzierungszeitraum ein- oder<br />

mehrmals bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013 zu verlängern. Absatz (9)<br />

bleibt unberührt.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihren Kapitalanteil<br />

entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungsbeträge zu erhöhen.<br />

(3) Die vom Anleger zu leistende Einlage kann in einer der<br />

nachfolgenden Formen erfolgen:<br />

a) „ImmoWachstum“<br />

Der Anleger bezahlt 65 % der Zeichnungssumme („Starteinlage“)<br />

zuzüglich des anteiligen Agios, also 3,25 % der<br />

Zeichnungssumme, innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung.<br />

Verträge<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, bis der zweite Teil von 35 %<br />

der Zeichnungssumme zuzüglich der weiteren 1,75 %<br />

Agio erbracht ist, wobei zunächst eine Verrechnung mit<br />

dem ausstehenden Agio erfolgt.<br />

Sollten Ausschüttungen nicht oder nicht wie vorgesehen<br />

erfolgen, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der<br />

Anleger die restliche Zeichnungssumme einschließlich<br />

eines etwaig noch ausstehenden Agios in monatlichen<br />

Raten von 0,25 % der Zeichnungssumme bezahlt, erstmalig<br />

zum Monatsersten nach Aufforderung durch die<br />

Gesellschaft.<br />

b) „ImmoSpar Top“<br />

Der Anleger bezahlt 5 % der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

eines Agios von 5 % der Zeichnungssumme innerhalb von<br />

14 Tagen ab Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Der Anleger leistet monatliche Raten von 0,50 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der Ratenzahlungen<br />

entsprechend verringert.<br />

c) „ImmoSpar“<br />

Der Anleger bezahlt monatliche Raten von 0,60 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung. Aus den ersten Raten<br />

wird das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />

erbracht, alle weiteren Raten werden auf Kapitalkonto I<br />

gebucht.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der<br />

Ratenzahlungen entsprechend verringert.<br />

(4) Zuzahlungen sind bei den in Absatz (3) genannten<br />

Kapitalarten jederzeit möglich. Soweit Anleger der Beteiligungsvariante<br />

„ImmoSpar Top“ oder „ImmoSpar“<br />

Zuzahlungen leisten, kann der Prozentsatz für die monatlichen<br />

Raten (0,50 % der Zeichnungssumme bei „ImmoSpar<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

67


Verträge N 1<br />

Top“, 0,60 % bei „ImmoSpar“) nach Wunsch des Anlegers<br />

verringert werden, maximal jedoch soweit, dass sich<br />

insgesamt der Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme nicht verlängert.<br />

(5) Neben den in Absatz (3) genannten Beteiligungsformen<br />

besteht die Möglichkeit, sich als Stiller Gesellschafter<br />

(„ImmoZins“) mit einer Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 oder 3<strong>1.</strong>12.2021 zu beteiligen.<br />

Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />

ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />

folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />

eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />

auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p. a.<br />

Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />

über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />

(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />

die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />

gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />

Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />

Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />

der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />

mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p. a. auf bis zu<br />

5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p. a. auf bis zu<br />

6,25 % p. a.<br />

Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />

das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />

Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestver-<br />

68 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zinsung besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />

eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />

3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />

Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />

der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />

Stillen Gesellschafter.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />

Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abweichungen<br />

zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />

festzulegen sind.<br />

(8) Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />

zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme einer<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 % an der<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG (Objektgesellschaft 1) sowie der geplanten weiteren<br />

Immobilieninvestition über eine (Kommandit-)Beteiligung<br />

an einer noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2<br />

zusätzliche Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu<br />

insgesamt 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />

bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />

a) Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />

diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf<br />

eine Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen<br />

Mindestverzinsung von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 %<br />

p. a., bezogen auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte<br />

Einlage nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige<br />

Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf<br />

die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />

gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />

vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf die ursprünglich<br />

im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />

ergibt. Die näheren Einzelheiten regelt der „Vertrag<br />

Immoauszahlplan I“.<br />

b) Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />

der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />

höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />

II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten Einlage<br />

ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete Einlage<br />

gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung


in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a. und erhöht<br />

sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen auf die<br />

jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage. Zudem<br />

ist eine regelmäßige Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a.<br />

bezogen auf die gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter<br />

Zinsen) vertraglich vorgesehen, sodass sich ein jährlicher<br />

Auszahlungsbetrag in Höhe von 12,6 % bezogen auf<br />

die gezeichnete Einlage ergibt. Die näheren Einzelheiten<br />

regelt der „Vertrag Immoauszahlplan II“.<br />

(9) Neben der Möglichkeit einer Überzeichnung gemäß<br />

Absatz (1) Satz 2 ist die Geschäftsführung für den Fall<br />

einer Nicht- bzw. nicht ausreichenden Aufnahme der<br />

zusätzlichen Finanzierungsmittel im Wege der Beteiligungen<br />

gemäß Absatz (8) berechtigt, über die in Absatz (1)<br />

definierten Grenzen hinaus, Stille Beteiligungen „Immo-<br />

Zins 5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu<br />

weiteren 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />

aufzunehmen, um eine eventuelle Finanzierungslücke bei<br />

der Fondsgesellschaft zu schließen.<br />

(10) Sollte die Summe des gezeichneten Gesamtkapitals<br />

(Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen<br />

im Sinne von Absatz (5)) gemäß § 5 Absatz (1)<br />

mit Ablauf des Platzierungszeitraumes zur Durchführung der<br />

bereits realisierten Investitionen nicht ausreichen und das fehlende<br />

Gesamtkapital auch nicht durch eine anderweitige<br />

Finanzierung geschlossen werden können, ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin berechtigt, gegenüber sämtlichen<br />

Gesellschaftern sowie Stillen Beteiligten die Auflösung und<br />

Rückabwicklung der Gesellschaft zu erklären. Die Erklärung<br />

hat binnen vier Wochen nach Ablauf des Platzierungszeitraumes<br />

zu erfolgen. Die Rückabwicklung erfolgt in diesem Falle<br />

durch Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne<br />

Agio. Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />

Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw. Stillen<br />

Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an die Stillen<br />

Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezahlten<br />

Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern<br />

(1) Eine Beteiligung an der Gesellschaft kann unmittelbar<br />

(nachfolgend „Direktkommanditist“ genannt) oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin (nachfolgend „Treugeber“<br />

genannt) erfolgen.<br />

Verträge<br />

(2) Anleger kann jede natürliche Person werden, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Beteiligung<br />

von juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />

Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sonstigen Gesellschaften<br />

oder Gemeinschaften, wie zum Beispiel Ehepaaren,<br />

oder in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtigen ist mit<br />

Zustimmung der Geschäftsführung ebenfalls möglich. Die<br />

Zustimmung wird erteilt, wenn keine berechtigten Interessen<br />

der Gesellschaft entgegen stehen. Unbeschadet der<br />

vorstehenden Regelungen setzt eine Beteiligung als Direktkommanditist<br />

in jedem Fall eine Registerfähigkeit voraus.<br />

(3) Der Beitritt des Anlegers erfolgt durch Einreichung<br />

einer Beitrittserklärung und deren Annahme.<br />

Für die Annahme der Beitrittserklärung genügt im Falle<br />

der Schriftform eine Unterzeichnung durch Faksimile. Die<br />

Annahme ist auch per Telefax, E-Mail oder in anderer<br />

dokumentierbarer Weise zulässig.<br />

Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.<br />

Eine Mitteilung über die Annahme wird an die<br />

Anleger informationshalber versandt.<br />

(4) Der Kapitalanteil eines Anlegers soll mindestens 5.000 €<br />

betragen. Höhere Beteiligungen sollen jeweils durch<br />

<strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sein.<br />

(5) Bei Direktbeteiligung mit persönlicher Eintragung im<br />

Handelsregister werden 10 % des Kapitalanteils (Pflichteinlage)<br />

im Handelsregister als Haftsumme eingetragen.<br />

§ 7 Treuhandkommanditistin, Treugeber<br />

(1) Bei Beteiligungen der Anleger über die Treuhandkommanditistin<br />

wird die Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin<br />

entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungsbeträge erhöht. An diesen Kapitalerhöhungen<br />

nimmt die Treuhandkommanditistin im eigenen<br />

Namen, jedoch auf Rechnung der Treugeber teil. Die<br />

Hafteinlage der Treuhandkommanditistin bleibt insoweit<br />

unverändert.<br />

(2) Nach der im Treuhandvertrag erfolgenden Abtretung<br />

von Forderungen und Rechten an die Treugeber und deren<br />

Bevollmächtigung werden diese im Verhältnis zur Gesellschaft<br />

und den Gesellschaftern weitestgehend wie ein<br />

Kommanditist behandelt.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

69


Verträge N 1<br />

(3) Endet der Treuhandvertrag, verlangt der Treugeber,<br />

dass seine Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung<br />

als Kommanditist umgewandelt wird, oder scheidet die<br />

Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft aus, so<br />

wird der Treugeber zum Direktkommanditisten, falls er die<br />

Anteile nicht auf einen neuen Treuhandkommanditisten<br />

überträgt, der von der Gesellschafterversammlung unverzüglich<br />

zu bestellen ist.<br />

(4) Jeder Treugeber hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und die auf seine Beteiligung<br />

entfallenden Mitgliedschaftsrechte unmittelbar selbst oder<br />

durch einen von ihm Bevollmächtigten wahrzunehmen.<br />

(5) Falls ein Treugeber nicht selbst bzw. durch einen<br />

Bevollmächtigten an einer Gesellschafterversammlung<br />

teilnimmt, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, die<br />

Mitgliedschaftsrechte auszuüben. Dasselbe gilt, falls bei<br />

einer Abstimmung in anderer Weise die Stimmabgabe<br />

nicht innerhalb der in § 19 Absatz (2) bestimmten Frist bei<br />

der Gesellschaft eingeht.<br />

(6) Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft<br />

für die Übernahme der Treuhandschaft und der<br />

damit verbundenen Tätigkeiten im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 18.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, fällig<br />

in zwei Teilbeträgen; 10.000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am 30.12.2011 und<br />

8.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe am 30.12.2012. Ab 2013 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

12.500 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, fällig am 30.12. eines jeden Jahres. Die jährliche<br />

Vergütung erhöht sich ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014 um 2 % p. a.<br />

§ 8 Handelsregistereintragungen<br />

Direktkommanditisten haben die Gesellschaft in der<br />

gesetzlichen Form zu bevollmächtigen, Anmeldungen<br />

zum Handelsregister für sie vorzunehmen und die für die<br />

Vollmacht und ihre Eintragung im Handelsregister entstehenden<br />

Kosten zu übernehmen.<br />

§ 9 Gesellschafterkonten<br />

Für jeden Gesellschafter werden vier Kapitalkonten<br />

geführt, deren Salden unverzinslich sind.<br />

70 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

(1) Auf dem Kapitalkonto I wird der eingezahlte Kapitalanteil<br />

des Gesellschafters gebucht.<br />

(2) Auf dem Kapitalkonto II wird das Agio gebucht.<br />

(3) Auf dem Kapitalkonto III werden Ausschüttungen in<br />

Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen, sonstige Entnahmen,<br />

Einlagen und Gewinne gebucht, sofern diese<br />

nicht auf dem Kapitalkonto IV zu buchen sind. Die an die<br />

Anleger zu leistenden Ausschüttungen werden so lange<br />

auf das Kapitalkonto I bzw. II umgebucht, bis die Einzahlungsverpflichtung<br />

vollständig erfüllt ist.<br />

(4) Auf dem Kapitalkonto IV werden Verluste gebucht.<br />

Gewinne sind diesem Konto so lange gutzuschreiben, bis<br />

dieses ausgeglichen ist.<br />

§ 10 Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

(1) Kommt ein Anleger seiner Einzahlungsverpflichtung bei<br />

Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe nach, gerät er<br />

ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug.<br />

(2) Befindet sich der Anleger mit seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />

im Verzug, kann die Gesellschaft die Rückstände<br />

beitreiben oder nach Fristsetzung von vier Wochen<br />

mit Ablehnungsandrohung den Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung<br />

erklären oder die weiteren Zahlungen dauerhaft<br />

aussetzen mit der Folge von Absatz (4).<br />

(3) Im Falle des Rücktritts kann die Gesellschaft vom Anleger<br />

eine Gesamtschadenspauschale in Höhe der bis<br />

dahin geleisteten Einlagen verlangen, maximal jedoch<br />

17,5 % der Beteiligungssumme. Der Anleger ist berechtigt,<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Anleger<br />

erhält statt eines Auseinandersetzungsguthabens die einbezahlten<br />

Beträge, soweit diese über die Gesamtschadenspauschale<br />

hinausgehen.<br />

(4) Auf Antrag eines Anlegers kann die Gesellschaft die<br />

weiteren Zahlungen dauerhaft aussetzen. Die Gesellschaft<br />

kann in diesem Fall vom Anleger eine Gesamtschadenspauschale<br />

in Höhe der bis dahin geleisteten Einlagen verlangen,<br />

maximal jedoch 17,5 % der Beteiligungssumme. Der<br />

Anleger ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Eine Wiederaufnahme der Beitragsleistungen nach<br />

dauerhafter Zahlungsaussetzung lässt den Anfall einer<br />

bereits verwirkten Gesamtschadenspauschale unberührt.


(5) Auf Antrag des Anlegers kann die Gesellschaft – unter<br />

Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />

vorhandenen Liquiditätssituation bei der Gesellschaft –<br />

die weiteren Zahlungen einmalig vorübergehend aussetzen<br />

(„Beitragsurlaub“). § 10 Absatz (4) Satz 2 findet für<br />

diesen Fall keine Anwendung. Die Dauer der vorübergehenden<br />

Zahlungsaussetzung ist auf einen Zeitraum von<br />

maximal sechs Beitragsmonaten begrenzt. Eine vorübergehende<br />

Zahlungsaussetzung kann auch bei mangelnder<br />

Ausschöpfung der Maximallaufzeit des Beitragsurlaubs<br />

nicht mehrfach gewährt werden. Durch den Beitragsurlaub<br />

bleiben die monatlichen Sparraten gemäß § 5 Absatz (3)<br />

unberührt; vielmehr verlängert sich der Zeitraum bis zur<br />

vollständigen Einlagenleistung.<br />

§ 11 Keine Nachschusspflicht, Haftungsbeschränkung<br />

(1) Der Anleger ist nicht verpflichtet, über die in der Beitrittsvereinbarung<br />

bestimmte Beteiligungssumme (Pflichteinlage)<br />

zuzüglich Agio hinaus weitere Zahlungs- oder<br />

Nachschusspflichten zu übernehmen. Die gesetzliche<br />

Regelung über die Haftung der Kommanditisten gegenüber<br />

Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB<br />

bleibt unberührt.<br />

(2) Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals, über die in<br />

diesem Vertrag genannten Höchstbeträge hinaus, kann nur<br />

mit einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen beschlossen werden.<br />

Der Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung nicht<br />

verpflichtet, sich an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

§ 12 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegen der Komplementärin und der Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH.<br />

(2) Für den Fall des Ausscheidens der Kommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH aus der Gesellschaft bzw. aus<br />

der Geschäftsführerstellung wird – zur Wahrung der vermögensverwaltenden<br />

Eigenschaft der Gesellschaft – von<br />

der Komplementärin ein neuer Geschäftsführer, der Kommanditist<br />

sein muss, bestimmt, bis die Gesellschafterversammlung<br />

über die Berufung eines neuen Geschäftsführers<br />

Beschluss gefasst hat.<br />

(3) Die Geschäftsführer sind jeweils zusammen mit einem<br />

anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur<br />

Verträge<br />

Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft<br />

gegenüber Dritten befugt. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann einzelnen Geschäftsführern alleinige Geschäftsführungsbefugnis,<br />

Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.<br />

(4) Die Komplementärin und die Kommanditistin <strong>NGF</strong><br />

Beteiligung GmbH sind einzelgeschäftsführungsbefugt<br />

und zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt. Die<br />

Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(5) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte<br />

der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu führen und ihre Geschäftserfahrungen und<br />

ihre Verbindungen nach besten Kräften zur Verfügung zu<br />

stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH sind berechtigt, sich zur Erfüllung<br />

ihrer Geschäftsführungsaufgaben Dritter zu bedienen. Die<br />

Geschäftsführer sind vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot<br />

befreit.<br />

(6) Die Gesellschaft und die Objektgesellschaft 1 haben<br />

mit einer Steuerberatungsgesellschaft einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen. Im Rahmen des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages hat sich die Gesellschaft<br />

unter anderem dazu verpflichtet, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass sämtliche Einzahlungen der unmittelbar<br />

oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />

Gesellschaft beteiligten Gesellschafter sowie der Stillen<br />

Beteiligten auf das in der Beitrittserklärung der Gesellschaft<br />

genannte Einzahlungskonto, über das nur eine<br />

gemeinsame Verfügungsberechtigung mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

besteht (gemeinsame Kontovollmacht),<br />

geleistet werden und dass über dieses Konto<br />

sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan der<br />

Gesellschaft von ihr zu leisten sind, abgewickelt werden.<br />

Die Kosten der Mittelverwendungskontrolle tragen die<br />

Gesellschaft und die Objektgesellschaft <strong>1.</strong> Die Mittelverwendungskontrolle<br />

endet mit Abschluss der in den<br />

Investitionsplänen der Gesellschaft und der Objektgesellschaften<br />

enthaltenen Mittelverwendung, spätestens<br />

jedoch am 3<strong>1.</strong>12.2012. Macht die Geschäftsführung von<br />

ihrem Recht auf Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />

gemäß § 5 Absatz (1) Gebrauch, so verlängert sich der<br />

Mittelverwendungskontrollzeitraum entsprechend, maximal<br />

jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

71


Verträge N 1<br />

(7) Die Gesellschaft beabsichtigt, neben der bereits erfolgten<br />

Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />

GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) die Realisierung<br />

einer weiteren Immobilieninvestition über eine<br />

(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2. Hinsichtlich des Eingehens dieser<br />

weiteren Immobilieninvestition haben die Geschäftsführer<br />

folgende Grundsätze zu beachten:<br />

a) Das Investitionsvolumen darf einen Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 6.500.000 € nicht übersteigen. Sofern die<br />

Geschäftsführung eine Überzeichnung des Gesamtkapitals<br />

gemäß § 5 Absatz (1) zulässt, erhöht sich die Obergrenze<br />

des Investitionsbetrages entsprechend. Etwaige<br />

anfallende Kosten für Grunderwerbsteuer und Makler<br />

sowie Nebenkosten des Erwerbs sind in diesem Investitionsbetrag<br />

nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.<br />

b) Es dürfen nur Immobilien ohne Fertigstellungsrisiko<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. Beteiligungen<br />

an vermögensverwaltenden Personengesellschaften,<br />

die solche Immobilien in ihrem Bestand halten, erworben<br />

werden.<br />

c) Die Immobilien müssen langfristige Mietverträge mit<br />

einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren mit bonitätsmäßig<br />

guten Mietern aufweisen.<br />

d) Der Investitionsbetrag gemäß Buchstabe a) Satz 1 soll<br />

das 13fache der tatsächlichen oder kalkulierten Jahresnettomiete<br />

nicht übersteigen. Diesem kalkulierten Einkaufsfaktor<br />

liegt eine geplante Immobilieninvestition im Bereich Einzelhandel<br />

zugrunde. Bei einer Immobilieninvestition im Bereich<br />

Büroimmobilien ist eine Überschreitung des Einkaufsfaktors<br />

um eine Jahresnettomiete ohne weiteres zulässig.<br />

e) Eine Investitionsentscheidung der Geschäftsführung<br />

setzt zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass alle nach diesem<br />

Vertrag vorhandenen Geschäftsführer sowie der Beirat/<br />

Anlageausschuss zugestimmt haben.<br />

(8) Die Anlage der Liquiditätsreserve soll mit einer Zielrendite<br />

von 2,5 % p. a. vor Steuern erfolgen. Sofern die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt, ist auch eine<br />

mittelfristige Anlageform unter Beachtung des Gesellschaftszwecks<br />

gemäß § 2 zulässig.<br />

72 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

(9) Die Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt,<br />

einem Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und den Geschäftsführungsvertrag<br />

zu kündigen, hinsichtlich der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nur aus<br />

wichtigem Grund und ohne wichtigen Grund nur mit<br />

einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />

(10) Soweit erforderlich, wird den Geschäftsführern für<br />

die Vertretung der Gesellschaft Prokura erteilt. Erlischt die<br />

Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers, so gilt<br />

auch eine ihm erteilte Prokura als widerrufen.<br />

(11) Bei Vertragsabschlüssen der Gesellschaft mit Dritten<br />

ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Kommanditisten<br />

auch vor Eintragung einer Haftsumme im Handelsregister<br />

der Höhe nach nur beschränkt auf ihre Haftsumme für<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.<br />

§ 13 Vergütungen<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von 60.000 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe,<br />

zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011<br />

und am 30.12.2012.<br />

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 9<strong>1.</strong>800 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />

Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012.<br />

(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 74.235 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

(4) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 22.600 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zah-


len in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

(5) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 6.500 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

(6) Falls die Übernahme der persönlichen Haftung oder<br />

die Geschäftsführung während eines Jahres endet, ist die<br />

Vergütung nur zeitanteilig zu bezahlen bzw. zurückzuzahlen.<br />

Sie steht in diesem Fall mangels anderweitiger<br />

Vereinbarung anteilig demjenigen zu, der im jeweiligen<br />

Zeitraum die persönliche Haftung übernommen bzw. die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeübt hat.<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse, Ausübung<br />

des Stimmrechts<br />

(1) Beschlüsse der Gesellschafter können in Gesellschafterversammlungen<br />

oder in anderer Weise gefasst werden.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen<br />

und mindestens 50 % des zum Zeitpunkt der Absendung<br />

der Ladung auf Kapitalkonto I gebuchten Kapitals anwesend<br />

oder vertreten sind. Ein eventueller Ladungsfehler gilt<br />

als geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter in der<br />

Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß<br />

vertreten ist.<br />

(3) Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem<br />

Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt<br />

ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

(4) Auf je volle <strong>1.</strong>000 € des zum Zeitpunkt der Absendung<br />

der Ladung auf Kapitalkonto I gebuchten Kapitals (einbezahltes<br />

Kapital) entfällt eine Stimme.<br />

(5) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />

kann voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />

Jedoch kann das Stimmrecht für jeden einzelnen Gesellschafter<br />

stets nur einheitlich ausgeübt werden.<br />

Verträge<br />

(6) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

einem Monat nach Zurverfügungstellung des Protokolls,<br />

z. B. mittels Übersendung oder Vorhalt zum<br />

Download, durch Klageerhebung gegen die Gesellschaft<br />

geltend gemacht werden Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein eventueller Mangel als geheilt.<br />

(7) Bei der Beschlussfassung nach § 17 und bei Beiratswahlen<br />

ist in Abweichung von Absatz (2) die Gesellschafterversammlung<br />

auch bei einer geringeren Präsenz<br />

beschlussfähig. Eine Vertretung von Gesellschaftern durch<br />

die Treuhandkommanditistin ist dabei ausgeschlossen.<br />

§ 15 Ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

(1) Ordentliche Gesellschafterversammlungen, in denen<br />

u. a. über die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie<br />

die Entlastung der Geschäftsführer zu beschließen ist, finden<br />

in jedem zweiten Jahr bis spätestens 3<strong>1.</strong> Oktober statt,<br />

erstmals im Jahr 2012.<br />

(2) Gesellschafterversammlungen sind in räumlicher Nähe<br />

zum Sitz der Gesellschaft oder zu einem der Fondsobjekte<br />

abzuhalten.<br />

(3) Gesellschafterversammlungen werden durch die<br />

Geschäftsführung unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

einberufen. Ladungen erfolgen schriftlich oder mit Zustimmung<br />

des Gesellschafters auf andere dokumentierbare<br />

Weise, z. B. per Telefax, E-Mail oder über andere elektronische<br />

Medien. Bei Einberufung über elektronische<br />

Medien können Anlagen zur Tagesordnung zum Download<br />

vorgehalten werden, wenn in der Ladung darauf<br />

hingewiesen wird.<br />

Die Ladung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt<br />

bekannte Post-, Telefax-, E-Mail- oder sonstige Adresse<br />

eines jeden Gesellschafters und gilt mit der Absendung<br />

durch die Gesellschaft als ordnungsgemäß erfolgt.<br />

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

mit einer Frist von drei Wochen, wobei für die Fristeinhaltung<br />

das Datum der Absendung (Aufgabe zur Post) oder<br />

bei Versand über elektronische Medien die Absenderkennung<br />

maßgeblich sind. Der Tag der Absendung und<br />

der Tag der Versammlung werden für die Fristberechnung<br />

mitgezählt.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

73


Verträge N 1<br />

Soweit sachlich begründet, kann die Frist zur Ladung<br />

angemessen verkürzt werden. Ein sachlicher Grund für<br />

die Fristverkürzung liegt unter anderem dann vor, wenn<br />

ein Anleger nach Ladung zur aber vor Durchführung der<br />

Gesellschafterversammlung beigetreten ist.<br />

(4) Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

von Post-, Telefax-, E-Mail-Adresse oder anderen<br />

Zustellmerkmalen der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />

Eine Ladung an die zuletzt bekannte Post-, Telefax-,<br />

E-Mail- oder sonstige Adresse gilt als ordnungsgemäß,<br />

falls der Gesellschafter eine Änderung nicht mitgeteilt<br />

hat.<br />

Dies gilt auch für Gesellschafterwechsel, wenn dies der<br />

Gesellschaft nicht oder ohne Angabe einer zutreffenden<br />

Adresse mitgeteilt wurde.<br />

(5) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

(6) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Dritten vertreten lassen, sofern<br />

dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegt.<br />

(7) Die Stillen Gesellschafter sind zur Teilnahme an der<br />

Gesellschafterversammlung berechtigt. Es steht ihnen grundsätzlich<br />

weder ein Vorschlags- noch ein Stimmrecht zu.<br />

§ 16 Außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die<br />

Geschäftsführer jeweils einzeln berechtigt, eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen.<br />

Unabhängig davon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

auch statt, wenn Gesellschafter, die<br />

zusammen mindestens 10 % des einbezahlten Gesellschaftskapitals<br />

auf sich vereinigen, dies gegenüber der<br />

Gesellschaft schriftlich beantragen.<br />

(2) Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

kann auf zehn Tage verkürzt werden.<br />

Im Übrigen gelten die in § 15 Absatz (2) bis (7) getroffenen<br />

Regelungen.<br />

(3) Sollte die Gesellschaft dem Antrag auf Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht<br />

innerhalb von sieben Tagen nachkommen, ist der Antrag-<br />

74 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

steller berechtigt, die Versammlung unter Beachtung der<br />

zehntägigen Ladungsfrist selbst einzuberufen.<br />

§ 17 Außerordentliche Gesellschafterversammlung nach<br />

Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

(1) Nach Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

wird eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

nach § 16 einberufen.<br />

(2) Auf dieser Gesellschafterversammlung soll über folgende<br />

Beschlussgegenstände entschieden werden:<br />

a) Wahl eines Beirats/Anlageausschusses;<br />

b) Einrichtung der Zeichnerverwaltung durch die Value<br />

Creation Fonds-Services GmbH;<br />

c) Einrichtung des Controllings der Mieten- und Objektverwaltung<br />

für die Gesellschaft und die Objektgesellschaften<br />

durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH;<br />

d) Beschaffung der Endfinanzierungen der Objektgesellschaften<br />

durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München<br />

GmbH;<br />

e) Due Diligence der Objekte und Prüfung der Mietverträge<br />

der Objektgesellschaften durch die <strong>Next</strong> <strong>Generation</strong><br />

<strong>Funds</strong> München GmbH.<br />

§ 18 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Gesellschafter beschließen insbesondere über<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Gewinnverteilung und Entnahmen/Ausschüttungen<br />

in Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen. Beschlussfassungen<br />

über höhere Entnahmen/Ausschüttungen, als<br />

in der Prognoserechnung der Gesellschaft vorgesehen,<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

d) Entlastung der Geschäftsführung;


e) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages; sie bedürfen<br />

einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen. Sollten im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 Änderungen durch behördliche Anforderungen<br />

oder Auflagen oder gerichtliche Maßnahmen<br />

Dritter notwendig werden, die keinerlei wirtschaftliche<br />

Auswirkung haben (z. B. eine Änderung der Firmierung<br />

oder des Geschäftszwecks für die Eintragung im Handelsregister),<br />

so können solche Vertragsänderungen durch<br />

einen einstimmigen Beschluss der Geschäftsführer und der<br />

Treuhandkommanditistin vorgenommen werden;<br />

f) Ausschluss von Gesellschaftern aus wichtigem Grund;<br />

g) Veräußerung wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens;<br />

dies bedarf einer Mehrheit von 75 % der bei der<br />

Beschlussfassung anwesenden und vertretenen Stimmen;<br />

h) Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und<br />

des Beirats/Anlageausschusses;<br />

i) Auflösung der Gesellschaft vor dem 3<strong>1.</strong>12.2026,<br />

deren Umwandlung im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz<br />

sowie Einbringung im ertragsteuerlichen Sinne sowie<br />

Verlängerung der Dauer der Gesellschaft über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus, unbeschadet § 3 Absatz (1) Sätze 2-5;<br />

diese Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 75 % der<br />

bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen;<br />

j) Abweichung von den Grundsätzen gemäß § 12<br />

Absatz (7);<br />

k) Änderung des Gesellschaftsvertrages der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG (ausgenommen<br />

sind Änderungen im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012,<br />

die durch behördliche Anforderungen oder Auflagen oder<br />

gerichtliche Maßnahmen Dritter notwendig werden und<br />

die keinerlei wirtschaftliche Auswirkung haben (z. B. eine<br />

Änderung der Firmierung oder des Geschäftszwecks für<br />

die Eintragung im Handelsregister)); dies bedarf einer<br />

Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung anwesenden<br />

und vertretenen Stimmen;<br />

l) Auflösung der Objektgesellschaft 1, deren Umwandlung<br />

im Sinne von § 1 Umwandlungsgesetz sowie Einbringung<br />

im ertragsteuerlichen Sinne sowie die ganze oder<br />

Verträge<br />

teilweise Veräußerung von Immobilien durch die Objektgesellschaft<br />

<strong>1.</strong> Selbiges gilt entsprechend für die noch zu tätigenden<br />

Investitionen der Fondsgesellschaft, sofern diese<br />

nicht unmittelbar von der Fondsgesellschaft, sondern über<br />

eine (zwischengeschaltete) Objektgesellschaft getätigt<br />

werden. Dies bedarf einer Mehrheit von 75 % der bei der<br />

Beschlussfassung anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />

(2) Beschlüsse gemäß Ziffer g), i) und l) stehen unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Stillen Gesellschafter.<br />

Dasselbe gilt für eine Änderung dieses Zustimmungsvorbehalts.<br />

Die Zustimmung erfolgt dabei durch Beschluss<br />

gemäß § 7 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“).<br />

(3) Beschlüsse gemäß Ziffer g), i) und l) stehen des Weiteren<br />

unter dem Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten<br />

gemäß § 5 Absatz (8) (Immoauszahlplan I und<br />

Immoauszahlplan II). Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />

Zustimmungsvorbehalts. Die Zustimmung erfolgt dabei<br />

durch Beschluss gemäß den entsprechenden Regelungen<br />

von „Vertrag Immoauszahlplan I“ und „Vertrag Immoauszahlplan<br />

II“.<br />

(4) Der Beirat/Anlageausschuss besteht aus bis zu drei<br />

geeigneten Personen aus dem Kreis der Anleger.<br />

Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.<br />

Die Einzelheiten richten sich nach der Beiratsordnung.<br />

Im Zweifel gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

Von der Gesellschafterversammlung kann ihm die Ausübung<br />

von Zustimmungs- und Kontrollrechten übertragen<br />

werden, wie z. B. Kontrolle der Geschäftsführung, Beteiligung<br />

an der Feststellung des Jahresabschlusses, der Vorbereitung<br />

der Entlastung und der Entscheidung über die<br />

Gewinnverteilung.<br />

§ 19 Abstimmungen außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

(1) Gesellschafterbeschlüsse können auch im Umlaufverfahren<br />

gefasst werden, wobei die Abstimmung<br />

schriftlich und/oder über neue Medien, z. B. Internet,<br />

ermöglicht bzw. vorgesehen werden kann. Im Falle<br />

einer Abstimmung über neue Medien bedarf es nicht<br />

der Einhaltung der Formen des Signaturgesetzes, viel-<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

75


Verträge N 1<br />

mehr steht die Organisation des Zugangs und des<br />

Abstimmvorgangs im Ermessen der Geschäftsführung.<br />

(2) Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern<br />

mit einer begründeten Stellungnahme der<br />

Geschäftsführung bekannt zu geben. Die Stimmabgabe<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von 21 Tagen nach<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft<br />

eingehen. Wird die Stimme eines Gesellschafters<br />

nicht fristgerecht abgegeben, so gilt dies als Enthaltung,<br />

im Falle einer Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

gilt § 7 Absatz (5).<br />

(3) Auf Antrag eines Gesellschafters ist die Ordnungsmäßigkeit<br />

des Abstimmverfahrens und der Auszählung von<br />

einem Notar zu überprüfen. Falls sich keine Beanstandungen<br />

ergeben, die zu einem abweichenden Ergebnis der<br />

Abstimmung führen, fallen die Kosten dem beantragenden<br />

Gesellschafter zur Last.<br />

(4) Die Bestimmungen zu der Beschlussfassung in einer<br />

Gesellschafterversammlung gelten entsprechend.<br />

§ 20 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zu unterzeichnen und sämtlichen Gesellschaftern<br />

sowie den Stillen Gesellschaftern schriftlich oder in<br />

anderer geeigneter Form zur Verfügung zu stellen ist.<br />

(2) Die Niederschrift gilt als zutreffende Wiedergabe der<br />

gefassten Beschlüsse, wenn keiner der Gesellschafter dieser<br />

innerhalb eines Monats seit Zurverfügungstellung der<br />

Niederschrift widerspricht. Insoweit ist § 14 Absatz (6) zu<br />

beachten.<br />

§ 21 Information der Gesellschafter<br />

(1) Die Gesellschaft informiert die Gesellschafter jährlich<br />

schriftlich oder in anderer geeigneter Form (z. B. Internet-<br />

Homepage) über die Geschäftsentwicklung und die Lage<br />

der Gesellschaft.<br />

(2) Die Gesellschaft informiert die Gesellschafter zusätzlich<br />

über besondere Vorgänge der Gesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft. Selbiges gilt entsprechend für die<br />

noch zu tätigenden Investitionen.<br />

76 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

(3) Die Gesellschafter und die Treuhandkommanditistin<br />

haben über § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft durch einen<br />

Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe in den Geschäftsräumen<br />

der Gesellschaft einsehen zu lassen. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, Einsichtsverlangen mehrerer Gesellschafter zu<br />

poolen, d.h. z. B. nur an einem bestimmten Tag pro Quartal<br />

zuzulassen.<br />

(4) Die Anleger haben keinen Anspruch auf Herausgabe der<br />

Namen und Adressen anderer Anleger und Stiller Gesellschafter,<br />

soweit diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />

(1) In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres<br />

haben die Geschäftsführer für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft aufzustellen.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt, ob der<br />

Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen<br />

ist und wer die Prüfung ggf. durchführt. Für das erste<br />

(Rumpf-) Geschäftsjahr kann der Abschlussprüfer von den<br />

Geschäftsführern bestimmt werden.<br />

(3) Der Jahresabschluss nebst Geschäftsbericht ist allen<br />

Gesellschaftern schriftlich oder in anderer geeigneter<br />

Form zuzusenden. Alle Gesellschafter sind berechtigt,<br />

einen etwaigen Prüfungsbericht einzusehen.<br />

(4) Sonderwerbungskosten von Anlegern müssen bis spätestens<br />

28.02. des Folgejahres bei der Gesellschaft unter<br />

Vorlage der erforderlichen Belege angemeldet werden.<br />

§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung<br />

und Entnahmen<br />

(1) Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis der<br />

Gesellschaft (nach Berücksichtigung der Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin) bestimmt sich grundsätzlich<br />

nach dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12. gezeichneten<br />

Kapitaleinlage.<br />

Die Ergebnisse der Geschäftsjahre 2011 und 2012<br />

(jeweils nach Berücksichtigung der Vergütungen für die


persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin) werden davon abweichend so<br />

verteilt, dass alle in diesen beiden Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt<br />

werden.<br />

Den jeweils später beitretenden Gesellschaftern werden<br />

– soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen<br />

der Finanzverwaltung entgegenstehen – von den<br />

nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />

der Gesellschaft solange Vorabanteile zugewiesen,<br />

bis sämtlichen Gesellschaftern – entsprechend ihren per<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 gezeichneten Kapitalanteilen – Gewinne<br />

oder Verluste aus dem Zeitraum vom Beginn der Gesellschaft<br />

bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in gleicher anteiliger Höhe<br />

zugerechnet sind.<br />

Für den Fall, dass die Geschäftsführung von ihrem Recht<br />

zur Verlängerung des Platzierungszeitraums über den<br />

3<strong>1.</strong>12.2012 Gebrauch macht, werden die Ergebnisse der<br />

Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (jeweils nach Berücksichtigung<br />

der Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin) so<br />

verteilt, dass alle in diesen Geschäftsjahren beitretenden<br />

Gesellschafter unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts entsprechend dem Verhältnis ihrer per 3<strong>1.</strong>12.2013<br />

gezeichneten Kapitalanteile gleich behandelt werden.<br />

(2) Am Vermögen der Gesellschaft sind die Anleger entsprechend<br />

dem Stand ihres Kapitalkontos I (eingezahltes<br />

Kapital) per 3<strong>1.</strong>12. eines jeden Jahres beteiligt.<br />

(3) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoWachstum“<br />

(§ 5 Absatz (3) a)) zunächst eine Ausschüttung in Form von<br />

Gutschriften von 6 % p. a. bezogen auf die einbezahlte<br />

Starteinlage von 65 %, fällig zum 30.12. des laufenden<br />

Jahres. Die Ausschüttung erfolgt zeitanteilig, beginnend<br />

mit dem auf den Eingang der Beitrittserklärung und der<br />

vertragsgemäßen Einzahlung folgenden Monat. Hinsichtlich<br />

des zweiten Teils der Einzahlungen gelten für sie die<br />

gleichen Regeln gemäß nachfolgendem Absatz (4).<br />

(4) Nach der Prognoserechnung der Gesellschaft erhalten<br />

Anleger der Beteiligungsvariante „ImmoSpar Top“<br />

Verträge<br />

(§ 5 Absatz (3) b)) und „ImmoSpar“ (§ 5 Absatz (3) c))<br />

zunächst eine Ausschüttung in Form von Gutschriften von<br />

5,75 % p. a., bezogen auf den Stand ihres Kapitalkontos I<br />

am 3<strong>1.</strong>12. des Vorjahres, fällig zum 30.12. eines Jahres. Im<br />

Übrigen gilt Absatz (9) Satz 2 entsprechend.<br />

(5) Ab dem auf das Erreichen der vollen Zeichnungssumme<br />

auf Kapitalkonto I folgenden Monat erhalten Anleger der<br />

Beteiligungsvarianten „ImmoWachstum“, „ImmoSpar<br />

Top“ und „ImmoSpar“ ihre Ausschüttungen in Form von<br />

Auszahlungen jeweils hälftig zum 15.06. und 15.12. eines<br />

Jahres.<br />

(6) Die Stillen Gesellschafter sind nur am Gewinn beteiligt<br />

und erhalten eine vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

unabhängige Mindestverzinsung nach gesondertem<br />

Vertrag über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />

in Verbindung mit den Regelungen gemäß § 5 Absätze (5)<br />

und (6).<br />

(7) Die Beteiligten nach § 5 Absatz (8) sind nur am Gewinn<br />

beteiligt und erhalten eine vom Geschäftsergebnis der<br />

Fondsgesellschaft unabhängige Mindestverzinsung nach<br />

gesondertem „Vertrag Immoauszahlplan I“ bzw. „Vertrag<br />

Immoauszahlplan II“ in Verbindung mit den Regelungen<br />

gemäß § 5 Absatz (8).<br />

(8) Ausschüttungen in Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen<br />

werden auf Kapitalkonto III gebucht und ggf. auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II umgebucht.<br />

(9) Soweit ein Anleger oder die Gesellschaft von der<br />

Möglichkeit Gebrauch machen, die weiteren Zahlungen<br />

des Anlegers dauerhaft auszusetzen, halbiert sich ab dem<br />

Jahr der Beitragsfreistellung der Ausschüttungsprozentsatz<br />

für die thesaurierten Ausschüttungen (Gutschriften) gegenüber<br />

demjenigen Prozentsatz, den der Anleger erhalten<br />

würde, wenn seine weiteren Zahlungen nicht ausgesetzt<br />

würden. Ist die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jährlichen<br />

Gutschriften der Ausschüttungen auf das Kapitalkonto<br />

I vollständig erbracht, erhält der Anleger ab diesem<br />

Zeitpunkt wieder die gleichen Ausschüttungen in Form von<br />

Auszahlungen, wie wenn seine weiteren Zahlungen nicht<br />

dauerhaft ausgesetzt worden wären.<br />

(10) Werden abweichend von der Prognoserechnung der<br />

Gesellschaft in einem Geschäftsjahr weniger als 3 % aus-<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

77


Verträge N 1<br />

geschüttet, so erhalten alle Anleger die gleiche prozentuale<br />

Beteiligung. Werden mindestens 3 % ausgeschüttet,<br />

so erhalten Anleger der Beteiligungsvarianten „Immo-<br />

Wachstum“ auf die Starteinlage 0,25 % mehr.<br />

(11) Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn der<br />

Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />

§ 24 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

(1) Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil<br />

mit allen Rechten und Pflichten übertragen oder anderweitig<br />

darüber verfügen, bis zu einer Einzahlung von 20 % der<br />

Beteiligungssumme jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

der Gesellschaft.<br />

Eine Übertragung von Geschäftsanteilen durch Anleger<br />

kann jeweils nur mit Wirkung zum 3<strong>1.</strong> 12. eines Kalenderjahres<br />

erfolgen.<br />

(2) Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung der Gesellschaft zulässig, die erteilt<br />

werden soll, sofern der/die neuen und der verbleibende<br />

Geschäftsanteil nach gezeichnetem Kapital einen Anteil<br />

von jeweils 5.000 € nicht unterschreitet und etwa höhere<br />

Beteiligungsbeträge durch <strong>1.</strong>000 ohne Rest teilbar sind.<br />

(3) Alle Gesellschafterkonten gemäß § 9 dieses Vertrages<br />

werden bei einem Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig ob im Wege der Gesamtrechts-<br />

oder Sonderrechtsnachfolge, unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und<br />

Pflichten hinsichtlich einzelner Gesellschafterkonten ist<br />

nicht möglich.<br />

(4) Unbeschadet der Regelung in Absatz (1) ist jede Verfügung<br />

der Gesellschaft schriftlich oder in anderer dokumentierbarer<br />

Weise anzuzeigen.<br />

§ 25 Kündigung der Gesellschaft<br />

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft<br />

ist vorbehaltlich der Regelung in Absatz (2) ausgeschlossen.<br />

(2) Für den Fall der Verlängerung der Gesellschaft über<br />

den 3<strong>1.</strong>12.2026 hinaus ist jeder Gesellschafter berechtigt,<br />

seine Beteiligung mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Jahresende zu kündigen, erstmals zum 3<strong>1.</strong>12.2026.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist unbeschadet dessen nur<br />

78 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

mit Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber<br />

zur Kündigung des Gesellschaftsvertrages berechtigt.<br />

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in<br />

jedem Fall unberührt.<br />

(4) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, im Falle des Eintritts<br />

der Schwerstpflegebedürftigkeit („Pflegestufe III“, § 15 SGB<br />

XI) die Gesellschaft zum Ende eines Jahres ohne Einhaltung<br />

einer Frist zu kündigen. Der Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit<br />

ist der Gesellschaft in schriftlicher Form nachzuweisen.<br />

(5) Der Schwerstpflegebedürftigkeit gleichgestellt gelten<br />

folgende schwere Krankheiten als außerordentlicher Kündigungsgrund<br />

im Sinne von Absatz (4):<br />

a) Bypass-Operationen<br />

b) Herzinfarkt<br />

c) HIV-Infektion<br />

d) Krebs<br />

e) Multiple Sklerose<br />

f) Nierenversagen<br />

g) Schlaganfall<br />

h) Blindheit<br />

i) Taubheit<br />

(6) Die Kündigungserklärung ist schriftlich an die Gesellschaft<br />

zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 26 Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />

b) ihm gegenüber der Rücktritt erklärt worden ist;<br />

c) er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem<br />

Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist;<br />

d) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />

von einem Gläubiger gepfändet worden ist,<br />

die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von sechs


Monaten aufgehoben wird, und ihn die Gesellschaft<br />

nach Vorankündigung von mindestens vier Wochen aus<br />

der Gesellschaft ausschließt.<br />

(2) Der Gesellschafter scheidet jeweils zum nachfolgenden<br />

3<strong>1.</strong> 12. aus. Bis dahin ruhen seine Rechte und<br />

Pflichten, soweit gesetzlich zulässig.<br />

(3) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird<br />

die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

(4) Scheidet eine persönlich haftende Gesellschafterin aus<br />

der Gesellschaft aus, so hat die Gesellschafterversammlung<br />

eine geeignete natürliche oder juristische Person als<br />

neue persönlich haftende Gesellschafterin aufzunehmen.<br />

§ 27 Ableben eines Gesellschafters<br />

(1) Die Gesellschaft wird durch das Ableben eines Gesellschafters<br />

nicht aufgelöst, sondern mit dessen Erben fortgesetzt.<br />

(2) Die Erben haben sich in geeigneter Weise zu legitimieren.<br />

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gesellschaft,<br />

ob sie hierfür einen Erbschein verlangt.<br />

(3) Mehrere Erben sind verpflichtet, zur Ausübung ihrer<br />

Gesellschafterrechte einen gemeinsamen, schriftlich<br />

bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen. Solange ein<br />

gemeinsamer Vertreter nicht bestellt oder die Erbenlegitimation<br />

nicht ausreichend dargelegt ist, ruhen die Stimm-<br />

und Entnahmerechte aus der Gesellschaftsbeteiligung,<br />

soweit nicht die Änderung oder Ergänzung dieses Gesellschaftsvertrages<br />

Gegenstand der Beschlussfassung durch<br />

die Gesellschafterversammlung ist.<br />

(4) Die Erben sind berechtigt, die Beteiligung zum Ende<br />

des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, außerordentlich<br />

zu kündigen. § 28 gilt entsprechend. Das Kündigungsrecht<br />

erlischt, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten<br />

nach dem Erbfall gegenüber der Gesellschaft in schriftlicher<br />

Form geltend gemacht wird.<br />

§ 28 Auseinandersetzungsguthaben<br />

(1) Beim Ausscheiden eines Gesellschafters i. S. von § 26<br />

aus der Gesellschaft hat dieser Anspruch auf Auszahlung<br />

seines Auseinandersetzungsguthabens, sofern dieser Vertrag<br />

keine abweichenden Vereinbarungen enthält.<br />

Verträge<br />

Der Anteil des Gesellschafters bestimmt sich nach dem<br />

Verhältnis des vom Gesellschafter gezeichneten Kapitals<br />

zum gesamt gezeichneten Kapital. Erfolgte Ausschüttungen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

(2) Die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf<br />

Basis der Jahresabschlüsse der Gesellschaft und der<br />

Objektgesellschaften sowie ggf. weiterer Gesellschaften,<br />

an denen die Gesellschaft eine Beteiligung übernommen<br />

hat. Maßgeblich sind die Jahresabschlüsse des laufenden<br />

Geschäftsjahres, bei unterjährigem Ausscheiden der<br />

Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres.<br />

Abweichend von den Buchwerten sind folgende Bewertungen<br />

vereinbart:<br />

Immobilien sind mit dem Verkehrswert zu bewerten, der<br />

wie folgt zu errechnen ist:<br />

jeweilige Jahresnettomiete im Jahr des Ausscheidens<br />

gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (nach Berücksichtigung<br />

etwaiger Pauschal- und Einzelwertberichtigungen)<br />

x jeweiligem – um einen Faktor verminderten – Einkaufsfaktor<br />

der Objekte laut notariellem Kaufvertrag.<br />

Weist die Gesellschaft oder der ausscheidende Gesellschafter<br />

nach, dass der tatsächliche Verkehrswert der<br />

Beteiligung(en) nach oben oder unten um mehr als 10 %<br />

von dem nach vorstehender Formel errechneten Wert<br />

abweicht, so ist dieser abweichende Wert anzusetzen.<br />

Der Nachweis für die Abweichung ist durch das Gutachten<br />

eines von der für das Objekt zuständigen Industrie-<br />

und Handelskammer benannten vereidigten Sachverständigen<br />

zu erbringen.<br />

Die Gutachterkosten trägt derjenige, der das Gutachten<br />

in Auftrag gibt. Beträgt die Abweichung mehr als 10 %, so<br />

trägt die Kosten die Gesellschaft.<br />

Ein ideeller Geschäftswert bleibt in jedem Fall außer<br />

Ansatz.<br />

(3) Wird über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens<br />

keine Einigung erzielt, so wird dieses vom Abschlussprüfer<br />

im Sinne eines Schiedsgutachtens verbindlich für<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

79


Verträge N 1<br />

alle Beteiligten festgestellt. Ist ein Abschlussprüfer nicht<br />

bestellt, so wird der Schiedsgutachter auf Antrag eines der<br />

Beteiligten von der Industrie- und Handelskammer München<br />

ernannt. Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt der<br />

ausscheidende Gesellschafter, falls das Schiedsgutachten<br />

nicht zu einem um mindestens 10 % höheren Abfindungsbetrag<br />

führt als nach Absatz (2) errechnet.<br />

(4) Das Auseinandersetzungsguthaben – ggf. abzüglich<br />

nicht eingezahlter Kapitalanteile – ist vier Wochen nach<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig und zahlbar. Falls<br />

die Gesellschaft nicht über die erforderliche Liquidität verfügt,<br />

kann das Auseinandersetzungsguthaben in drei gleichen<br />

Raten jährlich im Nachhinein ausgezahlt werden. In<br />

diesem Fall verzinst sich das Guthaben mit 5 % p. a.<br />

Ist eine verbindliche Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

bei Fälligkeit einer Rate noch nicht erfolgt, so ist<br />

diese vorläufig auf der Grundlage des letzten festgestellten<br />

Jahresabschlusses zu bezahlen.<br />

(5) Ausscheidende Gesellschafter können für die Auszahlung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens von der Gesellschaft<br />

keine Sicherheit verlangen.<br />

§ 29 Auflösung der Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft kann durch einen Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 %<br />

der bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden.<br />

(2) Bestellt die Gesellschafterversammlung keinen anderen<br />

Liquidator, so ist sie von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin und der Treuhandkommanditistin abzuwickeln.<br />

(3) Die Abwickler haben Anspruch auf Ersatz angemessener<br />

Auslagen und auf eine angemessene Vergütung.<br />

(4) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und danach<br />

solche gegenüber Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein verbleibender Verwertungserlös wird an die Gesellschafter<br />

in diesem Fall im Verhältnis ihrer einbezahlten<br />

80 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Kapitaleinlage ausgezahlt. Erfolgte Ausschüttungen in<br />

Form von Gutschriften bzw. Auszahlungen werden hierbei<br />

nicht berücksichtigt.<br />

§ 30 Schlichtungsverfahren<br />

(1) Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder<br />

im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />

damit einhergehenden Beteiligungsverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und gegen die<br />

Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Für<br />

Rechtsnachfolger in eine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

gilt die Schlichtungsvereinbarung entsprechend.<br />

(2) Das Schlichtungsverfahren bestimmt sich nach den<br />

Regelungen der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e. V.<br />

§ 31 Schlussbestimmungen<br />

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Bei Gesellschafterbeschlüssen ist für die Schriftform<br />

deren schriftliche Protokollierung ausreichend.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer<br />

bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten solche Regelungen,<br />

die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />

gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine<br />

ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.


Folgende Bestimmungen weichen von den gesetzlichen Regelungen ab:<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapital<br />

§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung von Stillen Beteiligungen<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern<br />

§ 7 Treuhandkommanditistin, Treugeber<br />

§ 8 Handelsregistereintragungen<br />

§ 9 Gesellschafterkonten<br />

§ 10 Verzug, Rücktritt, Zahlungsaussetzung<br />

§ 11 Keine Nachschusspflicht, Haftungsbe schränkung<br />

§ 12 Geschäftsführung und Vertretung<br />

§ 13 Vergütungen<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse, Ausübung des Stimmrechts<br />

§ 15 Ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

§ 16 Außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

§ 17 Außerordentliche Gesellschafterversammlung nach Einwerbung von 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

§ 18 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

§ 19 Abstimmungen außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

§ 20 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 21 Information der Gesellschafter<br />

§ 22 Jahresabschluss, Sonderwerbungskosten<br />

§ 23 Ergebnisbeteiligung, Vermögensbeteiligung und Entnahmen<br />

§ 24 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

§ 25 Kündigung der Gesellschaft<br />

§ 26 Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

§ 27 Ableben eines Gesellschafters<br />

§ 28 Auseinandersetzungsguthaben<br />

§ 29 Auflösung der Gesellschaft<br />

§ 30 Schlichtungsverfahren<br />

§ 31 Schlussbestimmungen<br />

Verträge<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

81


Verträge N 1<br />

<strong>Nachtrag</strong> zum<br />

VERTRAG ÜBER EINE STILLE BETEILIGUNG<br />

(„ImmoZins“)<br />

<strong>1.</strong><br />

In § 1 Absatz 4 Satz 4 des Vertrages über eine Stille<br />

Beteiligung („ImmoZins“) muss es anstelle von „zehn“<br />

nunmehr „acht“ lauten.<br />

2.<br />

§2 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“) wird geändert und lautet neu:<br />

„3. § 5 Absatz (10) des Gesellschaftsvertrages der Fondgesellschaft<br />

in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 gilt<br />

entsprechend.“<br />

3.<br />

§ 3 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“) in der geänderten Fassung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />

vom 29.07.2011 lautet wie folgt:<br />

„3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der<br />

Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme<br />

von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf Millionen<br />

fünfhunderttausend Euro) auszugeben, davon<br />

„ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (in Worten: fünf<br />

Millionen fünfhunderttausend Euro), „ImmoZins 5,75”<br />

mit 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />

und „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (in Worten:<br />

drei Millionen Euro). Eine andere Aufteilung zwischen<br />

den Beteiligungsformen ist möglich. Gemäß § 5<br />

Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

ist die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 % des<br />

Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />

Stille Beteiligungen (ImmoZins)) zuzulassen.“<br />

4.<br />

In § 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />

Zins“) wird folgender Absatz 4 aufgenommen:<br />

82 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

„Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist gemäß<br />

§ 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 darüber<br />

hinaus berechtigt, zur Finanzierung der bereits erfolgten<br />

Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />

GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) sowie<br />

der geplanten weiteren Immobilieninvestition über eine<br />

(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen als<br />

sogenannter Immoauszahlplan I bzw. Immoauszahlplan II<br />

in Höhe von bis zu insgesamt 3.000.000 € (in Worten:<br />

drei Millionen Euro) bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />

a)<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />

diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf eine<br />

Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage<br />

nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung<br />

von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die ursprünglich<br />

im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />

(zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />

sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von<br />

12,6 % bezogen auf die ursprünglich im Rahmen des sog.<br />

„Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die näheren<br />

Einzelheiten regelt der „Vertrag Immoauszahlplan I“.<br />

b)<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />

der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />

höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />

II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten<br />

Einlage ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete<br />

Einlage gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die<br />

Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a.<br />

und erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage.<br />

Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von anfänglich 7,5 %<br />

p.a. bezogen auf die gezeichnete Einlage (zuzüglich<br />

ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen, sodass sich ein<br />

jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 12,6 % bezo-


gen auf die gezeichnete Einlage ergibt. Die näheren Einzelheiten<br />

regelt der „Vertrag Immoauszahlplan II“.“<br />

5.<br />

In § 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />

Zins“) wird folgender Absatz 5 aufgenommen:<br />

„Für den Fall einer Nicht- bzw. nicht ausreichenden Hereinnahme<br />

der zusätzlichen Finanzierungsmittel im Wege der<br />

Beteiligungen gemäß § 5 Absatz (8) des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft in der Neufassung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />

vom 29.07.2011 ist die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, über die in § 5 Absatz (1) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

definierten Grenzen hinaus, Stille<br />

Beteiligungen „ImmoZins 5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“<br />

in Höhe von bis zu weiteren 3.000.000 € aufzunehmen,<br />

um eine eventuelle Finanzierungslücke zu schließen.“<br />

6.<br />

In § 7 des Vertrages über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />

Zins“) wird folgender Absatz 5 aufgenommen:<br />

„Die in Absatz 2 enthaltenen Beschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

stehen des Weiteren unter dem Zustimmungs-<br />

Verträge<br />

vorbehalt durch die Beteiligten gemäß § 5 Absatz 8<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages in der Neufassung des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom<br />

29.07.2011 (Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan II).<br />

Die Zustimmung erfolgt dabei durch Beschluss gemäß den<br />

entsprechenden Regelungen von „Vertrag Immoauszahlplan<br />

I“ und „Vertrag Immoauszahlplan II“.<br />

7.<br />

Die Änderung gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5<br />

stehen unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung<br />

der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft in der Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011<br />

durch die Beschlussfassung der Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Aschheim, Datum<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH &<br />

Co. KG (Fondsgesellschaft), vertreten durch die<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Stiller Gesellschafter<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

83


Verträge N 1<br />

<strong>Nachtrag</strong> zum<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

für eine Kommanditbeteiligung an der<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

zwischen der<br />

in der Beitrittserklärung<br />

genannten Person<br />

– im Folgenden „Treugeber” genannt –<br />

und der<br />

Aequitas Treuhand GmbH,<br />

Rebenstraße 39, 95326 Kulmbach<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer,<br />

Herrn Ralph Pittroff<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditistin” genannt –<br />

<strong>1.</strong><br />

§ 3 des Treuhandvertrages in der geänderten Fassung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />

vom 29.07.2011 lautet wie folgt:<br />

„§ 3 Treuhandvergütung<br />

Die Vergütung der Treuhandkommanditistin für die Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen<br />

Tätigkeiten ist in § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft vereinbart. Die Treuhandkommanditistin<br />

erhält von der Fondsgesellschaft im Zeitraum bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

18.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, fällig in zwei Teilbeträgen; 10.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am<br />

30.12.2011 und 8.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe am 30.12.2012. Ab 2013 erhält<br />

die Treuhandkommanditistin eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 12.500 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, fällig am 30.12. eines jeden Jahres.<br />

Die jährliche Vergütung erhöht sich ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2014<br />

um 2 % p. a.“<br />

84 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

2.<br />

Die Änderung gemäß vorstehender Ziffer 1 steht unter der<br />

auflösenden Bedingung der Ablehnung der Neufassung<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in der<br />

Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />

vom 29.07.2011 durch die Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Kulmbach, Datum<br />

Aequitas Treuhand GmbH (Treuhandkommanditistin)<br />

gez. Ralph Pittroff<br />

Treugeber


<strong>Nachtrag</strong> zum<br />

VERTRAG ÜBER MITTELVERWENDUNGS-<br />

KONTROLLE<br />

zwischen<br />

der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ genannt<br />

und<br />

der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

nachfolgend auch „Objektgesellschaft 1“ genannt<br />

einerseits<br />

sowie<br />

der Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Maximilianstraße 14, 80539 München<br />

nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt<br />

andererseits<br />

Zwischen der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft 1<br />

einerseits sowie dem Mittelverwendungskontrolleur andererseits<br />

wurde am 22.07.2011 ein Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

abgeschlossen. In Ergänzung sowie<br />

unter teilweiser Abänderung der getroffenen Re gelungen<br />

vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:<br />

<strong>1.</strong><br />

Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, zusätzlich zum<br />

Einzahlungskonto gemäß § 2 Absatz 2, Unterabsatz 1<br />

(§§ ohne Bezeichnung sind solche des Vertrages über Mittelverwendungskontrolle<br />

in der Fassung vom 22.07.2011)<br />

ein Sonderkonto mit der Nr. 15017265 bei der<br />

UniCredit Bank AG, München (Bankleitzahl: 70020270)<br />

einzurichten („Immoauszahlplankonto“ genannt), über<br />

welches die Fondsgesellschaft während der Vertragslaufzeit<br />

nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen darf (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

Verträge<br />

Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass sämtliche Einzahlungen der Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages in der<br />

Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum<br />

Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 (Immoauszahlplan I<br />

und Immoauszahlplan II) auf das Immoauszahlplankonto<br />

geleistet werden.<br />

2.<br />

Eine Mittelverwendung für Zwecke der Fondsgesellschaft<br />

und/oder der Objektgesellschaft 1 zu Lasten des Immoauszahlplankontos<br />

darf – unabhängig vom Vorliegen der<br />

sonstigen Freigabevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertrages<br />

über Mittelverwendungskontrolle – erst erfolgen,<br />

wenn der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in<br />

der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum<br />

Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 durch die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft beschlossen wurde und dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur das Protokoll über die entsprechende<br />

Beschlussfassung vorliegt. Zur Prüfung der<br />

Wirksamkeit der Beschlussfassung ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hierbei nicht verpflichtet.<br />

Für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011<br />

durch die Gesellschafter der Fondsgesellschaft abgelehnt<br />

wird, ist der Mittelverwendungskontrolleur – nach<br />

Vorlage der (Rück-)Zahlungsaufforderung durch die<br />

Fondsgesellschaft – zur Freigabe der Mittel auf dem<br />

Immoauszahlplankonto an die Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages in<br />

der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012<br />

zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 (Immoauszahlplan<br />

I und Immoauszahlplan II) verpflichtet.<br />

3.<br />

Zwischen den Vertragsparteien wird klargestellt, dass<br />

durch die Verlängerung der Darlehensgewährung aus der<br />

Zwischenfinanzierung bis zum 3<strong>1.</strong>05.2012 (gemäß <strong>Nachtrag</strong><br />

vom 05.12.2011 zum Darlehensvertrag mit der Fondsgesellschaft<br />

vom 20.06.2011) die Freigabevoraussetzung<br />

gemäß § 3 Absatz 1, 4. Unterpunkt insoweit suspendiert<br />

ist, als es sich um die Entrichtung von Kaufpreiszahlungen<br />

handelt, die vor dem 3<strong>1.</strong>05.2012 fällig werden. Für nach<br />

diesem Zeitpunkt fällig werdende Zahlungen behält § 3<br />

Absatz 1, 4. Unterpunkt unverändert Gültigkeit.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

85


Verträge N 1<br />

4.<br />

Abweichend von § 5 Absatz 1 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für die Durchführung der ihm obliegenden<br />

Aufgaben von der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

1 als Gesamtschuldnern eine Vergütung in<br />

Höhe von 25.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, die im Verhältnis zwischen Fondsgesellschaft<br />

und Objektgesellschaft 1 wie folgt zu entrichten ist:<br />

▪ Fondsgesellschaft: 10.000 € zuzüglich Umsatz-<br />

steuer in gesetzlicher Höhe<br />

▪ Objektgesellschaft 1: 15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe<br />

Die Vergütung ist jeweils in Höhe von 7.500 € zuzüglich<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am 30.12.2011 sowie<br />

im Übrigen am 30.06.2012 zur Zahlung fällig.<br />

5.<br />

Die Änderung gemäß vorstehender Ziffer 4 steht unter<br />

der auflösenden Bedingung der Ablehnung der Neufassung<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

in der Fassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum<br />

Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 durch die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

6.<br />

Im Übrigen behalten sämtliche Regelungen des Vertrages<br />

über Mittelverwendungskontrolle vom 22.07.2011<br />

unverändert Gültigkeit. Insoweit wird ausdrücklich<br />

Bezug genommen auf die zwischen den Parteien<br />

getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

sowie der vereinbarten Haftungsbeschränkung.<br />

7.<br />

Sollte eine Bestimmung dieses <strong>Nachtrag</strong>s unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, so tritt hierdurch<br />

keine Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

ein. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr,<br />

die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung<br />

unverzüglich durch eine neue rechtswirksame bzw.<br />

durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem mit<br />

der unwirksamen Bestimmung angestrebten Ziel möglichst<br />

nahe kommt. Vertragslücken sind durch Regelungen<br />

zu schließen, die dem Ziel möglichst nahe<br />

86 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

kommen, das die Vertragschließenden angestrebt<br />

haben oder angestrebt hätten, falls sie den nicht<br />

geregelten Sachverhalt bedacht hätten.<br />

Aschheim/München, den 30.0<strong>1.</strong>2012<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft), vertreten durch die <strong>NGF</strong> Verwaltung<br />

GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

Besitz KG (Objektgesellschaft 1), vertreten durch die<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

gez. Gerd Dombrowski (Geschäftsführer)<br />

Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

(Mittelverwendungskontrolleur)<br />

gez. Karsten Habermann (Geschäftsführer)


<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Aschheim bei München, 3<strong>1.</strong> Januar 2012<br />

Thomas Vogel (Geschäftsführer)<br />

Verträge<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

87


<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH<br />

Einsteinring 28<br />

85609 Aschheim/München<br />

www.<strong>NGF</strong>-GmbH.de<br />

Januar 2012

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