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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Zu den wesentlichen Vertragspartnern zählen weiterhin<br />

bereits vorhandene oder zukünftige wesentliche<br />

Mieter.<br />

Falls während der Fondslaufzeit die Komplementärgesellschaft,<br />

die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, die<br />

nur über das für eine Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital<br />

verfügt, insolvent wird, müsste diese gegen einen<br />

neuen Komplementär ausgetauscht werden. Dies<br />

könnte negative Auswirkungen auf die Objektgesellschaften<br />

und die Fondsgesellschaft und damit<br />

die Anleger haben und zusätzliche, nicht kalkulierte<br />

Kosten verursachen.<br />

Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH hat auch die Komplementärstellung<br />

bei anderen Fonds­ und Objektgesellschaften<br />

der FIHM Unternehmensgruppe inne,<br />

weshalb sich nachteilige Entwicklungen bei anderen<br />

Fonds bzw. Gesellschaften mittelbar auf die Anleger<br />

der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />

KG auswirken könnten.<br />

Die Fondsgesellschaft und die Anleger tragen allgemein<br />

das Risiko von Insolvenz, Betrug oder sonstigen<br />

negativen Entwicklungen bei den beteiligten<br />

Partnern.<br />

Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer geplanten<br />

Kapitalstruktur anfänglich bilanziell überschuldet.<br />

14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />

Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />

Nach dem Vertrag über eine Stille Beteiligung sind<br />

die Stillen Gesellschafter grundsätzlich nicht am laufenden<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt. Allerdings<br />

sind ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung/<br />

Mindestverzinsung sowie Rückzahlung ihrer Einlage<br />

nachrangig gegenüber anderen Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft. Zudem sind diese Ansprüche<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als die Fondsgesellschaft<br />

diese nicht oder erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt bedienen kann und anderenfalls in<br />

wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Im<br />

Ergebnis tragen daher Stille Gesellschafter – ver­<br />

030 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

gleichbar den anderen Anlegern – auch eine Finanzierungsverantwortung<br />

für die Fondsgesellschaft.<br />

15. Risiken der privaten Anteilsfinanzierung<br />

(anlegergefährdend)<br />

Nimmt ein Anleger zur Finanzierung der Einlage<br />

Darlehensmittel auf, so sind die Zins­ und Tilgungsleistungen<br />

unabhängig von der Entwicklung der<br />

Vermögensanlage zu bezahlen und auch dann zu<br />

erbringen, wenn die Fondsgesellschaft niedrigere als<br />

die prospektierten oder gar keine Auszahlungen leisten<br />

würde oder im Falle der Liquidation der anteilige<br />

Liquidationserlös nicht zur Begleichung der offenen<br />

Darlehensvaluta reichen würde. Insoweit haftet der<br />

Anleger persönlich für den laufenden Kapitaldienst<br />

einschließlich der Darlehensrückführung.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht geeignet,<br />

ganz oder teilweise mit Fremdmitteln finanziert<br />

zu werden. Von einer Finanzierung auf Anlegerebene<br />

wird strikt abgeraten.<br />

Sollte aufgrund von Finanzierungskosten auf Anlegerebene<br />

(sog. Sonderwerbungskosten) die Überschusserzielungsabsicht<br />

eines Anlegers zu verneinen<br />

sein, so wären sämtliche im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft entstehende<br />

Aufwendungen überhaupt nicht, auch nicht im Wege<br />

der Verrechnung mit zukünftigen positiven Einnahmen<br />

aus der Beteiligung abzugsfähig.<br />

Wird der Anteil finanziert oder werden hierfür<br />

zusätzliche persönliche Werbungskosten geltend<br />

gemacht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die<br />

Gefahr besteht, dass hierdurch kein Totalüberschuss<br />

erreicht werden kann. Dies sollte durch einen erfahrenen<br />

Steuerberater geschehen.<br />

Über die genannten Risiken hinaus sind der<br />

Anbieterin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen<br />

oder rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage bekannt.

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