Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Zu den wesentlichen Vertragspartnern zählen weiterhin<br />
bereits vorhandene oder zukünftige wesentliche<br />
Mieter.<br />
Falls während der Fondslaufzeit die Komplementärgesellschaft,<br />
die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, die<br />
nur über das für eine Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital<br />
verfügt, insolvent wird, müsste diese gegen einen<br />
neuen Komplementär ausgetauscht werden. Dies<br />
könnte negative Auswirkungen auf die Objektgesellschaften<br />
und die Fondsgesellschaft und damit<br />
die Anleger haben und zusätzliche, nicht kalkulierte<br />
Kosten verursachen.<br />
Die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH hat auch die Komplementärstellung<br />
bei anderen Fonds und Objektgesellschaften<br />
der FIHM Unternehmensgruppe inne,<br />
weshalb sich nachteilige Entwicklungen bei anderen<br />
Fonds bzw. Gesellschaften mittelbar auf die Anleger<br />
der Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co.<br />
KG auswirken könnten.<br />
Die Fondsgesellschaft und die Anleger tragen allgemein<br />
das Risiko von Insolvenz, Betrug oder sonstigen<br />
negativen Entwicklungen bei den beteiligten<br />
Partnern.<br />
Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer geplanten<br />
Kapitalstruktur anfänglich bilanziell überschuldet.<br />
14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />
Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />
Nach dem Vertrag über eine Stille Beteiligung sind<br />
die Stillen Gesellschafter grundsätzlich nicht am laufenden<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt. Allerdings<br />
sind ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung/<br />
Mindestverzinsung sowie Rückzahlung ihrer Einlage<br />
nachrangig gegenüber anderen Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft. Zudem sind diese Ansprüche<br />
solange und soweit ausgeschlossen, als die Fondsgesellschaft<br />
diese nicht oder erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt bedienen kann und anderenfalls in<br />
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Im<br />
Ergebnis tragen daher Stille Gesellschafter – ver<br />
030 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
03.0<br />
gleichbar den anderen Anlegern – auch eine Finanzierungsverantwortung<br />
für die Fondsgesellschaft.<br />
15. Risiken der privaten Anteilsfinanzierung<br />
(anlegergefährdend)<br />
Nimmt ein Anleger zur Finanzierung der Einlage<br />
Darlehensmittel auf, so sind die Zins und Tilgungsleistungen<br />
unabhängig von der Entwicklung der<br />
Vermögensanlage zu bezahlen und auch dann zu<br />
erbringen, wenn die Fondsgesellschaft niedrigere als<br />
die prospektierten oder gar keine Auszahlungen leisten<br />
würde oder im Falle der Liquidation der anteilige<br />
Liquidationserlös nicht zur Begleichung der offenen<br />
Darlehensvaluta reichen würde. Insoweit haftet der<br />
Anleger persönlich für den laufenden Kapitaldienst<br />
einschließlich der Darlehensrückführung.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht geeignet,<br />
ganz oder teilweise mit Fremdmitteln finanziert<br />
zu werden. Von einer Finanzierung auf Anlegerebene<br />
wird strikt abgeraten.<br />
Sollte aufgrund von Finanzierungskosten auf Anlegerebene<br />
(sog. Sonderwerbungskosten) die Überschusserzielungsabsicht<br />
eines Anlegers zu verneinen<br />
sein, so wären sämtliche im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft entstehende<br />
Aufwendungen überhaupt nicht, auch nicht im Wege<br />
der Verrechnung mit zukünftigen positiven Einnahmen<br />
aus der Beteiligung abzugsfähig.<br />
Wird der Anteil finanziert oder werden hierfür<br />
zusätzliche persönliche Werbungskosten geltend<br />
gemacht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die<br />
Gefahr besteht, dass hierdurch kein Totalüberschuss<br />
erreicht werden kann. Dies sollte durch einen erfahrenen<br />
Steuerberater geschehen.<br />
Über die genannten Risiken hinaus sind der<br />
Anbieterin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
keine weiteren wesentlichen tatsächlichen<br />
oder rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />
mit der Vermögensanlage bekannt.