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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen<br />

(Beteiligung am Gewinn und Verlust) sowie die Stimmrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Rechte der Komplementärin und Gründungsgesellschafterin,<br />

der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, weichen gegenüber<br />

den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />

wie folgt ab:<br />

▪ Vertretungs­ und Geschäftsführungsbefugnis<br />

▪ Vorsitzende in der Gesellschafterversammlung<br />

▪ Liquidatorin der Fondsgesellschaft.<br />

Die Rechte der geschäftsführenden Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin, der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH,<br />

weichen gegenüber den Rechten der zukünftig beitretenden<br />

Kommanditisten/Treugeber wie folgt ab:<br />

▪ Vertretungs­ und Geschäftsführungsbefugnis<br />

Gegenüber den zukünftig beitretenden Stillen Gesellschaftern<br />

weichen die Rechte der Gründungsgesellschafter<br />

<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH und <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />

über die jeweils vorgenannten Punkte hinaus wie folgt ab:<br />

▪ Beteiligung am Gewinn und Verlust (Stille Gesellschafter<br />

nur am Gewinn)<br />

▪ Stimmrecht gemäß Kapitalanteil (Stille Gesellschafter<br />

haben nur ein eingeschränktes Zustimmungsrecht gemäß<br />

§ 18 Absatz (2) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

▪ Vermögensbeteiligung (Stille Gesellschafter haben<br />

keine Vermögensbeteiligung)<br />

Darüber hinaus stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />

mit den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />

sowie Stillen Beteiligten, deren<br />

Rechte auf Seite 15 genannt werden, überein.<br />

2. Bisher emittierte Vermögensanlagen und Wertpapiere<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des<br />

§ 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes sind bisher nicht<br />

ausgegeben worden. Da die Fondsgesellschaft weder die<br />

Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) noch einer Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien (KGaA) hat, befinden sich<br />

keine Wertpapiere im Umlauf, deren Nennbetrag angegeben<br />

werden kann und die unter bestimmten Bedingungen<br />

und nach einem bestimmten Verfahren Umtausch­ oder<br />

Bezugsrechte auf Aktien einräumen.<br />

154 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

II. Angaben über Gründungsgesellschafter der<br />

Emittentin<br />

08.0<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind die<br />

Komplementärin, die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Sitz/<br />

Geschäftsanschrift: Aschheim/Einsteinring 28, 85609<br />

Aschheim) sowie die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (Sitz/Geschäftsanschrift:<br />

Aschheim/Einsteinring 28, 85609 Aschheim).<br />

<strong>1.</strong> <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />

Die Komplementärin ist am Kapital sowie am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft nicht beteiligt; ihr stehen<br />

keine Entnahmerechte zu.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden der<br />

Komplementärin keine Bezüge und keinerlei Nebenleistungen<br />

gewährt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von<br />

93.750 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe, zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am<br />

30.12.2011 und am 30.12.2012. Des Weiteren erhält sie<br />

für die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 122.000 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />

in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />

30.12.2012.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

sowie die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 8<strong>1.</strong>000 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen<br />

Teilbeträgen zum Ende eines Monats. Die Vergütung<br />

erhöht sich alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />

Objektgesellschaft 1 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung<br />

in Höhe von 125.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />

Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012. Des<br />

Weiteren erhält sie für die Geschäftsführung im Zeitraum

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