Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen<br />
(Beteiligung am Gewinn und Verlust) sowie die Stimmrechte<br />
in der Gesellschafterversammlung.<br />
Die Rechte der Komplementärin und Gründungsgesellschafterin,<br />
der <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH, weichen gegenüber<br />
den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />
wie folgt ab:<br />
▪ Vertretungs und Geschäftsführungsbefugnis<br />
▪ Vorsitzende in der Gesellschafterversammlung<br />
▪ Liquidatorin der Fondsgesellschaft.<br />
Die Rechte der geschäftsführenden Kommanditistin und<br />
Gründungsgesellschafterin, der <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH,<br />
weichen gegenüber den Rechten der zukünftig beitretenden<br />
Kommanditisten/Treugeber wie folgt ab:<br />
▪ Vertretungs und Geschäftsführungsbefugnis<br />
Gegenüber den zukünftig beitretenden Stillen Gesellschaftern<br />
weichen die Rechte der Gründungsgesellschafter<br />
<strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH und <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH<br />
über die jeweils vorgenannten Punkte hinaus wie folgt ab:<br />
▪ Beteiligung am Gewinn und Verlust (Stille Gesellschafter<br />
nur am Gewinn)<br />
▪ Stimmrecht gemäß Kapitalanteil (Stille Gesellschafter<br />
haben nur ein eingeschränktes Zustimmungsrecht gemäß<br />
§ 18 Absatz (2) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
▪ Vermögensbeteiligung (Stille Gesellschafter haben<br />
keine Vermögensbeteiligung)<br />
Darüber hinaus stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />
mit den Rechten der zukünftig beitretenden Kommanditisten/Treugeber<br />
sowie Stillen Beteiligten, deren<br />
Rechte auf Seite 15 genannt werden, überein.<br />
2. Bisher emittierte Vermögensanlagen und Wertpapiere<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des<br />
§ 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes sind bisher nicht<br />
ausgegeben worden. Da die Fondsgesellschaft weder die<br />
Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) noch einer Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien (KGaA) hat, befinden sich<br />
keine Wertpapiere im Umlauf, deren Nennbetrag angegeben<br />
werden kann und die unter bestimmten Bedingungen<br />
und nach einem bestimmten Verfahren Umtausch oder<br />
Bezugsrechte auf Aktien einräumen.<br />
154 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
II. Angaben über Gründungsgesellschafter der<br />
Emittentin<br />
08.0<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind die<br />
Komplementärin, die <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Sitz/<br />
Geschäftsanschrift: Aschheim/Einsteinring 28, 85609<br />
Aschheim) sowie die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die <strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH (Sitz/Geschäftsanschrift:<br />
Aschheim/Einsteinring 28, 85609 Aschheim).<br />
<strong>1.</strong> <strong>NGF</strong> Verwaltung GmbH (Komplementärin)<br />
Die Komplementärin ist am Kapital sowie am Gewinn und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft nicht beteiligt; ihr stehen<br />
keine Entnahmerechte zu.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden der<br />
Komplementärin keine Bezüge und keinerlei Nebenleistungen<br />
gewährt.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />
Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von<br />
93.750 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />
Höhe, zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am<br />
30.12.2011 und am 30.12.2012. Des Weiteren erhält sie<br />
für die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 122.000 € zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen<br />
in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011 und am<br />
30.12.2012.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />
Emittentin für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
sowie die Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 8<strong>1.</strong>000 € zuzüglich eventueller<br />
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen<br />
Teilbeträgen zum Ende eines Monats. Die Vergütung<br />
erhöht sich alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />
für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält von der<br />
Objektgesellschaft 1 für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung<br />
in Höhe von 125.000 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />
Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012. Des<br />
Weiteren erhält sie für die Geschäftsführung im Zeitraum