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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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zu II. 3. Umsatzsteuer und Vorsteuerer stattung<br />

Für die erwarteten nicht abzugsfähigen Vorsteuern<br />

der Fondsgesellschaft wurden im Investitionsplan<br />

nunmehr eigens Kosten in Höhe von 83.727 €<br />

(im Verkaufsprospekt 120.666 €) kalkuliert.<br />

zu III <strong>1.</strong> b) Verfahrensfragen und Sonderwerbungskosten<br />

Ab 2014 sind Neuregelungen beim Kirchensteuerabzug<br />

bei den abgeltend besteuerten Kapitalerträgen<br />

der Einkünfte aus den Stillen Beteiligungen zu<br />

beachten. Während bis 2013 zur Ermäßigung der<br />

Kapitalertragsteuer (vgl. § 43 a Abs.1 S.2 EStG)<br />

und zur Festsetzung der Kirchensteuer die Einnahmen<br />

und die abgeführte Kapitalertragsteuer im<br />

Rahmen der privaten Steuererklärung anzugeben<br />

sind, wurde das Verfahren ab 2014 geändert. Ab<br />

2014 steht ein automatisierter Datenabruf für alle<br />

zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten<br />

zur Verfügung. Es wird diesen in anonymer Form<br />

für jeden Stillen Beteiligten die Religionszugehörigkeit<br />

und der Kirchensteuersatz mitgeteilt. Alle zum<br />

Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten müssen<br />

ab 2014 die Kirchensteuer zusammen mit der<br />

Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen. Jeder<br />

Kirchensteuerpflichtige kann aber den Abruf seiner<br />

Kirchensteuermerkmale durch schriftlichen Antrag<br />

beim Bundeszentralamt für Steuern sperren lassen.<br />

In diesem Fall wird keine Kirchensteuer einbehalten<br />

und abgeführt, aber der Antragsteller ist verpflichtet<br />

eine Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung<br />

zur Kirchensteuer einzureichen.<br />

zu III. 3. Kapitalertragsteuer und Sparerfreibetrag<br />

Ab 2014 sind die unter III. <strong>1.</strong> b) gemachten Ausführungen<br />

zum Einbehalt der Kirchensteuer maßgebend.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

zu IV. 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Am 16.12.2011 hat der Bundesrat den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien<br />

zugestimmt. Auch bei Erwerb<br />

unter Lebenden ist künftig ein Abzug von Fremd mitteln<br />

zur Finanzierung der Vermögenswerte in voller Höhe<br />

möglich. Die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />

sind nicht mehr anzuwenden.<br />

Die Neuregelung ist auf alle noch nicht bestandskräftig<br />

veranlagten Erwerbe anzuwenden, für die die<br />

Steuer nach dem 3<strong>1.</strong>12.2008 entstanden ist oder<br />

entsteht.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

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