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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />

50 % der jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten<br />

Miete angenommen. In den Jahren 2018 bis 2026<br />

wurden insgesamt 814.738 € an Revitalisierungskosten<br />

in der Objektgesellschaft 1 eingeplant.<br />

7. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 2<br />

Analog der Kalkulation bei der Objektgesellschaft 1<br />

wurde auch für das noch nicht feststehende Immobilienportfolio<br />

der Objektgesellschaft 2 mit 11,8 %<br />

der angenommenen Mieteinnahmen gerechnet. Die<br />

Zusammensetzung der Position entspricht derjenigen<br />

bei der Objektgesellschaft 1 (vgl. 6.).<br />

Die Anbieterin geht hierbei davon aus, dass die noch<br />

nicht feststehenden Mietverträge der Objektgesellschaft<br />

2 hinsichtlich der Nebenkosten ähnliche Regelungen<br />

aufweisen werden, wie diejenigen der Objektgesellschaft<br />

1, dass hinsichtlich der Objektverwaltung<br />

ein entsprechender Vertrag wie bei der Objektgesellschaft<br />

1 abgeschlossen werden kann und dass<br />

eine ähnlich bonitätsstarke Mieterstruktur wie bei der<br />

Objektgesellschaft 1 vorhanden sein wird.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden<br />

im Jahr 2016 einmalige Kosten für Objektprüfung<br />

in Höhe von 50.000 € wegen des Auslaufens von<br />

Gewährleistungsfristen kalkuliert und entsprechend<br />

dem Verhältnis der erwarteten Mieteinnahmen des<br />

Jahres 2016 auf die Objektgesellschaften 1 und 2<br />

aufgeteilt. Auf die Objektgesellschaft 2 entfallen entsprechend<br />

17.839 €.<br />

Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweils unterstellten<br />

Jahren des Auslaufens der ersten Festmietzeit<br />

Revitalisierungskosten in Höhe von 50 % der jeweils in<br />

dem betreffenden Jahr kalkulierten Miete angenommen.<br />

Insgesamt wurden in den Jahren 2024 bis 2025<br />

72<strong>1.</strong>944 € an Revitalisierungskosten in der Objektgesellschaft<br />

2 eingeplant.<br />

8. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Position beinhaltet die erwarteten Kosten für<br />

die Geschäftsführung sowie für die Treuhänderin,<br />

Steuerberatungskosten, Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer und sonstige<br />

Fonds kosten. In den Jahren 2015, 2018 und 2021<br />

092 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

sind zudem zusätzlich Verlängerungsprovisionen für<br />

den Teil der Stillen Beteiligungen, welche nicht zu<br />

den jeweils ersten Kündigungsmöglichkeiten beendet<br />

werden, kalkuliert.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft ist gesellschaftsvertraglich fest<br />

vereinbart und beträgt in der Vermietungsphase<br />

anfänglich 70.000 € p. a. Sie verändert sich vereinbarungsgemäß<br />

alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei<br />

einer angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für die Treuhänderin, Steuerberatungskosten,<br />

Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige Fondskosten<br />

belaufen sich auf anfänglich 100.000 € p. a.<br />

Die Höhe der Kosten beruht zum Teil auf bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen und zum Teil auf Schätzungen<br />

der Anbieterin. Die angenommenen Kosten verändern<br />

sich alle vier Jahre um 80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland bei einer angenommenen<br />

Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Verlängerungsprovisionen betragen<br />

80.000 € im Jahr 2015, 60.000 € im Jahr 2018 und<br />

35.000 € im Jahr 202<strong>1.</strong><br />

9.­10. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />

Objektgesellschaften 1 und 2<br />

Die Positionen beinhalten jeweils die erwarteten Kosten<br />

für die Geschäftsführung sowie für Steuerberatungskosten,<br />

eventuelle nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

und sonstige Fondskosten.<br />

Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />

Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 ist gesellschaftsvertraglich<br />

fest vereinbart und beträgt in der<br />

Vermietungsphase anfänglich 63.000 € p. a. bei<br />

der Objektgesellschaft 1 und 33.000 € p. a. bei der<br />

Objektgesellschaft 2. Sie verändern sich vereinbarungsgemäß<br />

alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei einer<br />

angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />

Die kalkulierten Kosten für Steuerberatung, eventuelle<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige

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