Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Investitions- u. Finanzierungspläne, Prognosen, Planzahlen 07.2<br />
50 % der jeweils in dem betreffenden Jahr kalkulierten<br />
Miete angenommen. In den Jahren 2018 bis 2026<br />
wurden insgesamt 814.738 € an Revitalisierungskosten<br />
in der Objektgesellschaft 1 eingeplant.<br />
7. Objektbewirtschaftungskosten Objektgesellschaft 2<br />
Analog der Kalkulation bei der Objektgesellschaft 1<br />
wurde auch für das noch nicht feststehende Immobilienportfolio<br />
der Objektgesellschaft 2 mit 11,8 %<br />
der angenommenen Mieteinnahmen gerechnet. Die<br />
Zusammensetzung der Position entspricht derjenigen<br />
bei der Objektgesellschaft 1 (vgl. 6.).<br />
Die Anbieterin geht hierbei davon aus, dass die noch<br />
nicht feststehenden Mietverträge der Objektgesellschaft<br />
2 hinsichtlich der Nebenkosten ähnliche Regelungen<br />
aufweisen werden, wie diejenigen der Objektgesellschaft<br />
1, dass hinsichtlich der Objektverwaltung<br />
ein entsprechender Vertrag wie bei der Objektgesellschaft<br />
1 abgeschlossen werden kann und dass<br />
eine ähnlich bonitätsstarke Mieterstruktur wie bei der<br />
Objektgesellschaft 1 vorhanden sein wird.<br />
Zusätzlich zu den vorgenannten Positionen wurden<br />
im Jahr 2016 einmalige Kosten für Objektprüfung<br />
in Höhe von 50.000 € wegen des Auslaufens von<br />
Gewährleistungsfristen kalkuliert und entsprechend<br />
dem Verhältnis der erwarteten Mieteinnahmen des<br />
Jahres 2016 auf die Objektgesellschaften 1 und 2<br />
aufgeteilt. Auf die Objektgesellschaft 2 entfallen entsprechend<br />
17.839 €.<br />
Weiterhin wurden zusätzlich in den jeweils unterstellten<br />
Jahren des Auslaufens der ersten Festmietzeit<br />
Revitalisierungskosten in Höhe von 50 % der jeweils in<br />
dem betreffenden Jahr kalkulierten Miete angenommen.<br />
Insgesamt wurden in den Jahren 2024 bis 2025<br />
72<strong>1.</strong>944 € an Revitalisierungskosten in der Objektgesellschaft<br />
2 eingeplant.<br />
8. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Position beinhaltet die erwarteten Kosten für<br />
die Geschäftsführung sowie für die Treuhänderin,<br />
Steuerberatungskosten, Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuer und sonstige<br />
Fonds kosten. In den Jahren 2015, 2018 und 2021<br />
092 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
sind zudem zusätzlich Verlängerungsprovisionen für<br />
den Teil der Stillen Beteiligungen, welche nicht zu<br />
den jeweils ersten Kündigungsmöglichkeiten beendet<br />
werden, kalkuliert.<br />
Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft ist gesellschaftsvertraglich fest<br />
vereinbart und beträgt in der Vermietungsphase<br />
anfänglich 70.000 € p. a. Sie verändert sich vereinbarungsgemäß<br />
alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />
des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei<br />
einer angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />
Die kalkulierten Kosten für die Treuhänderin, Steuerberatungskosten,<br />
Kosten der Jahresabschlussprüfung,<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige Fondskosten<br />
belaufen sich auf anfänglich 100.000 € p. a.<br />
Die Höhe der Kosten beruht zum Teil auf bereits abgeschlossenen<br />
Verträgen und zum Teil auf Schätzungen<br />
der Anbieterin. Die angenommenen Kosten verändern<br />
sich alle vier Jahre um 80 % der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />
für Deutschland bei einer angenommenen<br />
Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />
Die kalkulierten Verlängerungsprovisionen betragen<br />
80.000 € im Jahr 2015, 60.000 € im Jahr 2018 und<br />
35.000 € im Jahr 202<strong>1.</strong><br />
9.10. Geschäftsführungskosten sowie sonstige Kosten<br />
Objektgesellschaften 1 und 2<br />
Die Positionen beinhalten jeweils die erwarteten Kosten<br />
für die Geschäftsführung sowie für Steuerberatungskosten,<br />
eventuelle nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />
und sonstige Fondskosten.<br />
Die Höhe der Geschäftsführungsvergütung auf<br />
Ebene der Objektgesellschaften 1 und 2 ist gesellschaftsvertraglich<br />
fest vereinbart und beträgt in der<br />
Vermietungsphase anfänglich 63.000 € p. a. bei<br />
der Objektgesellschaft 1 und 33.000 € p. a. bei der<br />
Objektgesellschaft 2. Sie verändern sich vereinbarungsgemäß<br />
alle vier Jahre um 80 % der Veränderung<br />
des Verbraucherpreisindexes für Deutschland bei einer<br />
angenommenen Inflationsrate von 2,25 % p. a.<br />
Die kalkulierten Kosten für Steuerberatung, eventuelle<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie sonstige