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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Verträge N 1<br />

<strong>Nachtrag</strong> zum<br />

VERTRAG ÜBER EINE STILLE BETEILIGUNG<br />

(„ImmoZins“)<br />

<strong>1.</strong><br />

In § 1 Absatz 4 Satz 4 des Vertrages über eine Stille<br />

Beteiligung („ImmoZins“) muss es anstelle von „zehn“<br />

nunmehr „acht“ lauten.<br />

2.<br />

§2 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“) wird geändert und lautet neu:<br />

„3. § 5 Absatz (10) des Gesellschaftsvertrages der Fondgesellschaft<br />

in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 gilt<br />

entsprechend.“<br />

3.<br />

§ 3 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />

(„ImmoZins“) in der geänderten Fassung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />

vom 29.07.2011 lautet wie folgt:<br />

„3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der<br />

Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme<br />

von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf Millionen<br />

fünfhunderttausend Euro) auszugeben, davon<br />

„ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (in Worten: fünf<br />

Millionen fünfhunderttausend Euro), „ImmoZins 5,75”<br />

mit 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />

und „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (in Worten:<br />

drei Millionen Euro). Eine andere Aufteilung zwischen<br />

den Beteiligungsformen ist möglich. Gemäß § 5<br />

Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

ist die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 % des<br />

Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />

Stille Beteiligungen (ImmoZins)) zuzulassen.“<br />

4.<br />

In § 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />

Zins“) wird folgender Absatz 4 aufgenommen:<br />

82 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

„Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist gemäß<br />

§ 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />

3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 darüber<br />

hinaus berechtigt, zur Finanzierung der bereits erfolgten<br />

Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />

GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) sowie<br />

der geplanten weiteren Immobilieninvestition über eine<br />

(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen als<br />

sogenannter Immoauszahlplan I bzw. Immoauszahlplan II<br />

in Höhe von bis zu insgesamt 3.000.000 € (in Worten:<br />

drei Millionen Euro) bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />

a)<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />

diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf eine<br />

Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage<br />

nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung<br />

von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die ursprünglich<br />

im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />

(zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />

sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von<br />

12,6 % bezogen auf die ursprünglich im Rahmen des sog.<br />

„Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die näheren<br />

Einzelheiten regelt der „Vertrag Immoauszahlplan I“.<br />

b)<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />

der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />

höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />

II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten<br />

Einlage ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete<br />

Einlage gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die<br />

Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a.<br />

und erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage.<br />

Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von anfänglich 7,5 %<br />

p.a. bezogen auf die gezeichnete Einlage (zuzüglich<br />

ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen, sodass sich ein<br />

jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 12,6 % bezo-

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