Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Verträge N 1<br />
<strong>Nachtrag</strong> zum<br />
VERTRAG ÜBER EINE STILLE BETEILIGUNG<br />
(„ImmoZins“)<br />
<strong>1.</strong><br />
In § 1 Absatz 4 Satz 4 des Vertrages über eine Stille<br />
Beteiligung („ImmoZins“) muss es anstelle von „zehn“<br />
nunmehr „acht“ lauten.<br />
2.<br />
§2 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />
(„ImmoZins“) wird geändert und lautet neu:<br />
„3. § 5 Absatz (10) des Gesellschaftsvertrages der Fondgesellschaft<br />
in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />
3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 gilt<br />
entsprechend.“<br />
3.<br />
§ 3 Absatz 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung<br />
(„ImmoZins“) in der geänderten Fassung<br />
des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt<br />
vom 29.07.2011 lautet wie folgt:<br />
„3. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben der<br />
Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />
von Anlegern, Stille Beteiligungen in einer Gesamtsumme<br />
von bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf Millionen<br />
fünfhunderttausend Euro) auszugeben, davon<br />
„ImmoZins 5,00” mit 5.500.000 € (in Worten: fünf<br />
Millionen fünfhunderttausend Euro), „ImmoZins 5,75”<br />
mit 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />
und „ImmoZins 6,25“ mit 3.000.000 € (in Worten:<br />
drei Millionen Euro). Eine andere Aufteilung zwischen<br />
den Beteiligungsformen ist möglich. Gemäß § 5<br />
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
ist die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 % des<br />
Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />
Stille Beteiligungen (ImmoZins)) zuzulassen.“<br />
4.<br />
In § 3 des Vertrages über eine Stille Beteiligung („Immo-<br />
Zins“) wird folgender Absatz 4 aufgenommen:<br />
82 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
„Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist gemäß<br />
§ 5 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
in der Neufassung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s vom<br />
3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 zum Verkaufsprospekt vom 29.07.2011 darüber<br />
hinaus berechtigt, zur Finanzierung der bereits erfolgten<br />
Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />
GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) sowie<br />
der geplanten weiteren Immobilieninvestition über eine<br />
(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />
Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen als<br />
sogenannter Immoauszahlplan I bzw. Immoauszahlplan II<br />
in Höhe von bis zu insgesamt 3.000.000 € (in Worten:<br />
drei Millionen Euro) bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />
a)<br />
Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />
diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />
PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf eine<br />
Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />
von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 % p. a., bezogen<br />
auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage<br />
nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung<br />
von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die ursprünglich<br />
im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />
(zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />
sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von<br />
12,6 % bezogen auf die ursprünglich im Rahmen des sog.<br />
„Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die näheren<br />
Einzelheiten regelt der „Vertrag Immoauszahlplan I“.<br />
b)<br />
Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />
der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />
höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />
II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten<br />
Einlage ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete<br />
Einlage gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die<br />
Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />
beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a.<br />
und erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />
auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte Einlage.<br />
Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von anfänglich 7,5 %<br />
p.a. bezogen auf die gezeichnete Einlage (zuzüglich<br />
ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen, sodass sich ein<br />
jährlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 12,6 % bezo-