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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Der monatliche Nettomietzins beträgt 2<strong>1.</strong>978 € und ist für<br />

die ersten drei Jahre fest vereinbart. Ändert sich danach<br />

der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2000 = 100) um mehr als 10 %, wird<br />

die Miete auf Verlangen einer Partei um 65 % der Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex angepasst. Weitere<br />

Anpassungen nach dieser Maßgabe erfolgen bei einer<br />

erneuten Indexänderung um mehr als 10 % in Intervallen<br />

von jeweils zwei Jahren.<br />

Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />

Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser,<br />

Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger,<br />

Reinigung des Objekts und der Außenanlagen, Wartung<br />

technischer Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und Versicherung von Waren und Einbauten sowie das<br />

Glasbruchrisiko werden vom Mieter – gegebenenfalls<br />

anteilig – getragen. Alle übrigen Nebenkosten fallen<br />

dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine monatliche<br />

Nebenkostenvorauszahlung von anfänglich <strong>1.</strong>000 €<br />

(netto), die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />

angeglichen wird.<br />

Dem Mieter obliegen Kleinreparaturen bis zu 250 €<br />

(netto) im Einzelfall sowie notwendige Schönheitsreparaturen<br />

in den Räumen. Der Vermieter trägt alle übrigen<br />

Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

Es wurde im Hinblick auf gleichartige Lebensmittelgeschäfte<br />

ein Konkurrenzschutz für den Umkreis von fünf<br />

Kilometer vereinbart.<br />

Der Vermieter verzichtet auf das gesetzliche Vermieterpfandrecht.<br />

Die Stellung einer Mietsicherheit wurde nicht<br />

vereinbart.<br />

Der Mieter darf Einbauten vornehmen, nach Zustimmung<br />

des Vermieters auch bauliche Veränderungen. Nach<br />

Ablauf der Mietzeit besteht keine Rückbauverpflichtung.<br />

Objekt Lebach<br />

Mietvertrag Lidl<br />

Mieter des Objekts ist die Lidl Vertriebs GmbH & Co.<br />

KG („Mieter“). Gegenstand des Mietvertrags vom<br />

13./15.05.2009 nebst <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 05.1<strong>1.</strong>2010 und<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

2. <strong>Nachtrag</strong> vom 10./14.03.2011 ist das in Lebach, Auf<br />

dem Graben 12 belegene Grundstück mit einer Fläche<br />

von 8.335 m² und die dort erstellten Außenanlagen und<br />

Geschäftsräume. Letztere haben eine Gesamtfläche von<br />

<strong>1.</strong>499 m², davon 992 m² Verkaufsfläche und 56 m² Untermietfläche<br />

für einen Backshop. Dem Mieter stehen 114<br />

Parkplätze zur Verfügung, wovon 111 als eigene Parkplätze<br />

dienen.<br />

Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>10.2025. Der Mieter hat die Option, die Laufzeit<br />

fünf Mal um jeweils drei Jahre zu verlängern. Der Mieter<br />

kann die Option auch nur teilweise ausüben, sofern<br />

er auf die darauf folgende Option verzichtet. Wenn nach<br />

Ablauf der Miet­ bzw. Optionszeit keine Partei den Mietvertrag<br />

kündigt, verlängert er sich fortlaufend um jeweils<br />

drei weitere Jahre. Der Mieter hat ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht, wenn die Zufahrt oder der Zugang zur<br />

Mietsache oder das Entladen von Waren durch verkehrsbeschränkende<br />

oder andere Maßnahmen dauerhaft<br />

erschwert oder unmöglich sind.<br />

Im Mietvertrag wurde eine Nettomonatsmiete in Höhe<br />

von 16.113,60 € vereinbart. Die Miete ist für drei Jahre<br />

fest vereinbart. Danach ist jede Partei berechtigt, bei Veränderung<br />

des Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />

Bundesamtes um mehr als 10 % im Vergleich zum Beginn<br />

des dritten Mietjahres eine Erhöhung oder Herabsetzung<br />

der Miete um 60 % der Indexänderung zu verlangen. Eine<br />

erneute Anpassung kann frühestens nach jeweils weiteren<br />

zwei Jahren erfolgen.<br />

Von den Betriebs­ und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />

(anteilig) die Kosten für Heizung inkl. Wartung, Strom,<br />

Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Wartung technischer<br />

Anlagen, Oberflächenentwässerung, Parkplatzreinigung,<br />

Winterdienst und Grünanlagenpflege. Die übrigen<br />

Kosten fallen dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine<br />

Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von zunächst 200 €<br />

zuzüglich gesetzlicher USt, die nach Erstellung der Abrechnung<br />

entsprechend angepasst wird.<br />

Der Mieter trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen in<br />

den Innenräumen, der Vermieter Außen­ und Erhaltungsreparaturen.<br />

Der Mietvertrag sieht ferner eine Kostentragungspflicht<br />

des Vermieters für die Nachrüstung einer Hei­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

147<br />

Grundlagen

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