Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Der monatliche Nettomietzins beträgt 2<strong>1.</strong>978 € und ist für<br />
die ersten drei Jahre fest vereinbart. Ändert sich danach<br />
der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex<br />
(Basisjahr 2000 = 100) um mehr als 10 %, wird<br />
die Miete auf Verlangen einer Partei um 65 % der Veränderung<br />
des Verbraucherpreisindex angepasst. Weitere<br />
Anpassungen nach dieser Maßgabe erfolgen bei einer<br />
erneuten Indexänderung um mehr als 10 % in Intervallen<br />
von jeweils zwei Jahren.<br />
Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />
Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser,<br />
Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger,<br />
Reinigung des Objekts und der Außenanlagen, Wartung<br />
technischer Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung<br />
und Versicherung von Waren und Einbauten sowie das<br />
Glasbruchrisiko werden vom Mieter – gegebenenfalls<br />
anteilig – getragen. Alle übrigen Nebenkosten fallen<br />
dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine monatliche<br />
Nebenkostenvorauszahlung von anfänglich <strong>1.</strong>000 €<br />
(netto), die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />
angeglichen wird.<br />
Dem Mieter obliegen Kleinreparaturen bis zu 250 €<br />
(netto) im Einzelfall sowie notwendige Schönheitsreparaturen<br />
in den Räumen. Der Vermieter trägt alle übrigen<br />
Instandhaltungs und Instandsetzungsmaßnahmen.<br />
Es wurde im Hinblick auf gleichartige Lebensmittelgeschäfte<br />
ein Konkurrenzschutz für den Umkreis von fünf<br />
Kilometer vereinbart.<br />
Der Vermieter verzichtet auf das gesetzliche Vermieterpfandrecht.<br />
Die Stellung einer Mietsicherheit wurde nicht<br />
vereinbart.<br />
Der Mieter darf Einbauten vornehmen, nach Zustimmung<br />
des Vermieters auch bauliche Veränderungen. Nach<br />
Ablauf der Mietzeit besteht keine Rückbauverpflichtung.<br />
Objekt Lebach<br />
Mietvertrag Lidl<br />
Mieter des Objekts ist die Lidl Vertriebs GmbH & Co.<br />
KG („Mieter“). Gegenstand des Mietvertrags vom<br />
13./15.05.2009 nebst <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 05.1<strong>1.</strong>2010 und<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
2. <strong>Nachtrag</strong> vom 10./14.03.2011 ist das in Lebach, Auf<br />
dem Graben 12 belegene Grundstück mit einer Fläche<br />
von 8.335 m² und die dort erstellten Außenanlagen und<br />
Geschäftsräume. Letztere haben eine Gesamtfläche von<br />
<strong>1.</strong>499 m², davon 992 m² Verkaufsfläche und 56 m² Untermietfläche<br />
für einen Backshop. Dem Mieter stehen 114<br />
Parkplätze zur Verfügung, wovon 111 als eigene Parkplätze<br />
dienen.<br />
Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren bis<br />
zum 3<strong>1.</strong>10.2025. Der Mieter hat die Option, die Laufzeit<br />
fünf Mal um jeweils drei Jahre zu verlängern. Der Mieter<br />
kann die Option auch nur teilweise ausüben, sofern<br />
er auf die darauf folgende Option verzichtet. Wenn nach<br />
Ablauf der Miet bzw. Optionszeit keine Partei den Mietvertrag<br />
kündigt, verlängert er sich fortlaufend um jeweils<br />
drei weitere Jahre. Der Mieter hat ein außerordentliches<br />
Kündigungsrecht, wenn die Zufahrt oder der Zugang zur<br />
Mietsache oder das Entladen von Waren durch verkehrsbeschränkende<br />
oder andere Maßnahmen dauerhaft<br />
erschwert oder unmöglich sind.<br />
Im Mietvertrag wurde eine Nettomonatsmiete in Höhe<br />
von 16.113,60 € vereinbart. Die Miete ist für drei Jahre<br />
fest vereinbart. Danach ist jede Partei berechtigt, bei Veränderung<br />
des Verbraucherpreisindex des Statistischen<br />
Bundesamtes um mehr als 10 % im Vergleich zum Beginn<br />
des dritten Mietjahres eine Erhöhung oder Herabsetzung<br />
der Miete um 60 % der Indexänderung zu verlangen. Eine<br />
erneute Anpassung kann frühestens nach jeweils weiteren<br />
zwei Jahren erfolgen.<br />
Von den Betriebs und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />
(anteilig) die Kosten für Heizung inkl. Wartung, Strom,<br />
Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Wartung technischer<br />
Anlagen, Oberflächenentwässerung, Parkplatzreinigung,<br />
Winterdienst und Grünanlagenpflege. Die übrigen<br />
Kosten fallen dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine<br />
Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von zunächst 200 €<br />
zuzüglich gesetzlicher USt, die nach Erstellung der Abrechnung<br />
entsprechend angepasst wird.<br />
Der Mieter trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen in<br />
den Innenräumen, der Vermieter Außen und Erhaltungsreparaturen.<br />
Der Mietvertrag sieht ferner eine Kostentragungspflicht<br />
des Vermieters für die Nachrüstung einer Hei<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
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Grundlagen