Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Verträge N 1<br />
(7) Die Gesellschaft beabsichtigt, neben der bereits erfolgten<br />
Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />
GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) die Realisierung<br />
einer weiteren Immobilieninvestition über eine<br />
(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />
Objektgesellschaft 2. Hinsichtlich des Eingehens dieser<br />
weiteren Immobilieninvestition haben die Geschäftsführer<br />
folgende Grundsätze zu beachten:<br />
a) Das Investitionsvolumen darf einen Gesamtbetrag in<br />
Höhe von 6.500.000 € nicht übersteigen. Sofern die<br />
Geschäftsführung eine Überzeichnung des Gesamtkapitals<br />
gemäß § 5 Absatz (1) zulässt, erhöht sich die Obergrenze<br />
des Investitionsbetrages entsprechend. Etwaige<br />
anfallende Kosten für Grunderwerbsteuer und Makler<br />
sowie Nebenkosten des Erwerbs sind in diesem Investitionsbetrag<br />
nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.<br />
b) Es dürfen nur Immobilien ohne Fertigstellungsrisiko<br />
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. Beteiligungen<br />
an vermögensverwaltenden Personengesellschaften,<br />
die solche Immobilien in ihrem Bestand halten, erworben<br />
werden.<br />
c) Die Immobilien müssen langfristige Mietverträge mit<br />
einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren mit bonitätsmäßig<br />
guten Mietern aufweisen.<br />
d) Der Investitionsbetrag gemäß Buchstabe a) Satz 1 soll<br />
das 13fache der tatsächlichen oder kalkulierten Jahresnettomiete<br />
nicht übersteigen. Diesem kalkulierten Einkaufsfaktor<br />
liegt eine geplante Immobilieninvestition im Bereich Einzelhandel<br />
zugrunde. Bei einer Immobilieninvestition im Bereich<br />
Büroimmobilien ist eine Überschreitung des Einkaufsfaktors<br />
um eine Jahresnettomiete ohne weiteres zulässig.<br />
e) Eine Investitionsentscheidung der Geschäftsführung<br />
setzt zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass alle nach diesem<br />
Vertrag vorhandenen Geschäftsführer sowie der Beirat/<br />
Anlageausschuss zugestimmt haben.<br />
(8) Die Anlage der Liquiditätsreserve soll mit einer Zielrendite<br />
von 2,5 % p. a. vor Steuern erfolgen. Sofern die<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt, ist auch eine<br />
mittelfristige Anlageform unter Beachtung des Gesellschaftszwecks<br />
gemäß § 2 zulässig.<br />
72 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
(9) Die Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt,<br />
einem Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis<br />
zu entziehen und den Geschäftsführungsvertrag<br />
zu kündigen, hinsichtlich der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nur aus<br />
wichtigem Grund und ohne wichtigen Grund nur mit<br />
einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />
anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />
(10) Soweit erforderlich, wird den Geschäftsführern für<br />
die Vertretung der Gesellschaft Prokura erteilt. Erlischt die<br />
Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers, so gilt<br />
auch eine ihm erteilte Prokura als widerrufen.<br />
(11) Bei Vertragsabschlüssen der Gesellschaft mit Dritten<br />
ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Kommanditisten<br />
auch vor Eintragung einer Haftsumme im Handelsregister<br />
der Höhe nach nur beschränkt auf ihre Haftsumme für<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.<br />
§ 13 Vergütungen<br />
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />
die Übernahme der persönlichen Haftung im Zeitraum<br />
bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von 60.000 €<br />
zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe,<br />
zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011<br />
und am 30.12.2012.<br />
(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />
Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 9<strong>1.</strong>800 € zuzüglich eventueller<br />
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />
Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012.<br />
(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />
die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die<br />
Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />
Höhe von 74.235 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />
in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />
zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />
alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />
für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />
(4) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />
die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 22.600 € zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zah-