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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Verträge N 1<br />

(7) Die Gesellschaft beabsichtigt, neben der bereits erfolgten<br />

Übernahme einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

ca. 94,6 % an der Einzelhandelsobjekte Deutschland 1<br />

GmbH & Co. Besitz KG (Objektgesellschaft 1) die Realisierung<br />

einer weiteren Immobilieninvestition über eine<br />

(Kommandit-)Beteiligung an einer noch zu errichtenden<br />

Objektgesellschaft 2. Hinsichtlich des Eingehens dieser<br />

weiteren Immobilieninvestition haben die Geschäftsführer<br />

folgende Grundsätze zu beachten:<br />

a) Das Investitionsvolumen darf einen Gesamtbetrag in<br />

Höhe von 6.500.000 € nicht übersteigen. Sofern die<br />

Geschäftsführung eine Überzeichnung des Gesamtkapitals<br />

gemäß § 5 Absatz (1) zulässt, erhöht sich die Obergrenze<br />

des Investitionsbetrages entsprechend. Etwaige<br />

anfallende Kosten für Grunderwerbsteuer und Makler<br />

sowie Nebenkosten des Erwerbs sind in diesem Investitionsbetrag<br />

nicht enthalten und können zusätzlich anfallen.<br />

b) Es dürfen nur Immobilien ohne Fertigstellungsrisiko<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. Beteiligungen<br />

an vermögensverwaltenden Personengesellschaften,<br />

die solche Immobilien in ihrem Bestand halten, erworben<br />

werden.<br />

c) Die Immobilien müssen langfristige Mietverträge mit<br />

einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren mit bonitätsmäßig<br />

guten Mietern aufweisen.<br />

d) Der Investitionsbetrag gemäß Buchstabe a) Satz 1 soll<br />

das 13fache der tatsächlichen oder kalkulierten Jahresnettomiete<br />

nicht übersteigen. Diesem kalkulierten Einkaufsfaktor<br />

liegt eine geplante Immobilieninvestition im Bereich Einzelhandel<br />

zugrunde. Bei einer Immobilieninvestition im Bereich<br />

Büroimmobilien ist eine Überschreitung des Einkaufsfaktors<br />

um eine Jahresnettomiete ohne weiteres zulässig.<br />

e) Eine Investitionsentscheidung der Geschäftsführung<br />

setzt zu ihrer Wirksamkeit voraus, dass alle nach diesem<br />

Vertrag vorhandenen Geschäftsführer sowie der Beirat/<br />

Anlageausschuss zugestimmt haben.<br />

(8) Die Anlage der Liquiditätsreserve soll mit einer Zielrendite<br />

von 2,5 % p. a. vor Steuern erfolgen. Sofern die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft dies zulässt, ist auch eine<br />

mittelfristige Anlageform unter Beachtung des Gesellschaftszwecks<br />

gemäß § 2 zulässig.<br />

72 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

(9) Die Gesellschafterversammlung ist jederzeit berechtigt,<br />

einem Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und den Geschäftsführungsvertrag<br />

zu kündigen, hinsichtlich der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nur aus<br />

wichtigem Grund und ohne wichtigen Grund nur mit<br />

einer Mehrheit von 75 % der bei der Beschlussfassung<br />

anwesenden und vertretenen Stimmen.<br />

(10) Soweit erforderlich, wird den Geschäftsführern für<br />

die Vertretung der Gesellschaft Prokura erteilt. Erlischt die<br />

Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers, so gilt<br />

auch eine ihm erteilte Prokura als widerrufen.<br />

(11) Bei Vertragsabschlüssen der Gesellschaft mit Dritten<br />

ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Kommanditisten<br />

auch vor Eintragung einer Haftsumme im Handelsregister<br />

der Höhe nach nur beschränkt auf ihre Haftsumme für<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.<br />

§ 13 Vergütungen<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung im Zeitraum<br />

bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine Vergütung in Höhe von 60.000 €<br />

zuzüglich eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe,<br />

zu zahlen in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.12.2011<br />

und am 30.12.2012.<br />

(2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 9<strong>1.</strong>800 € zuzüglich eventueller<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwei gleichen<br />

Teilbeträgen am 30.12.2011 und am 30.12.2012.<br />

(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die<br />

Geschäftsführung ab 2013 eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 74.235 € zuzüglich eventueller Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe, zu zahlen in zwölf gleichen Teilbeträgen<br />

zum Ende eines Monats. Die Vergütung erhöht sich<br />

alle vier Jahre um 80 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes<br />

für Deutschland, erstmals ab 2017.<br />

(4) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

die Geschäftsführung im Zeitraum bis 3<strong>1.</strong>12.2012 eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 22.600 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, zu zah-

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