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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen<br />

hen ist zum Laufzeitende in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />

Es wurde ein variabler Zinssatz vereinbart. Referenzzinssatz<br />

ist der 6­Monats­Euribor mit Trigger­Rate. Der jährliche<br />

Zinssatz ermittelt sich aus dem Referenzzinssatz zuzüglich<br />

190 Basispunkten. Bei Erreichen der Trigger­Rate (vereinbarte<br />

Obergrenze) von 3,6 % (was einem Zinssatz von<br />

5,5 % p. a. entspricht) ist die Objektgesellschaft 1 verpflichtet,<br />

den variablen Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />

bzw. ein entsprechendes Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />

Zu diesem Zweck wurde von der Objektgesellschaft<br />

1 mit der HYPO NOE Gruppe Bank AG auch ein<br />

Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte geschlossen. Für<br />

das zweite Halbjahr 2011 beträgt der Zinssatz auf Basis<br />

der getroffenen Vereinbarungen 3,677 % p. a.<br />

Für den von der finanzierenden Bank an die Objektgesellschaft<br />

1 ausgereichten Darlehensbetrag wurde als<br />

Obergrenze ein LTV („Loan to Value Ratio“) von 75 % vereinbart,<br />

d.h. das Verhältnis vom jeweils aushaftenden (ausgereichten)<br />

Darlehensbetrag zum Marktwert der finanzierten<br />

Immobilien darf 75 % nicht übersteigen. Des Weiteren<br />

wurde ein Cash Sweep vereinbart, bis ein LTV von 70 %<br />

erreicht ist. Demnach ist die Liquidität, die nach Bezahlung<br />

aller erforderlichen Ausgaben für den Betrieb bzw.<br />

die Bewirtschaftung der finanzierten Immobilien sowie<br />

nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes (Zinsen,<br />

Tilgungen, Bankgebühren und dergleichen) übrig bleibt,<br />

zunächst für die zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung<br />

zu verwenden, bis die Beleihungsgrenze von 70 % erreicht<br />

ist. Anschließend erfolgt eine Tilgung von 2,5 % p. a. vom<br />

Darlehensbetrag zuzüglich ersparter Zinsen. Bei Erreichen<br />

bzw. Überschreitung des LTV von 75 % erhöht sich die vereinbarte<br />

Marge von 190 Basispunkten um 50 Basispunkte.<br />

Die Zins­ und Tilgungszahlungen sind kalendervierteljährlich<br />

nachträglich zu leisten und haben am 3<strong>1.</strong>03.2011<br />

begonnen.<br />

Die Objektgesellschaft 1 ist zu Sondertilgungen ab<br />

500.000 € berechtigt, wobei in den ersten drei Jahren<br />

in diesem Fall Gebühren an die Bank zu zahlen wären.<br />

Für die Bearbeitung der Finanzierung erhält die HYPO<br />

NOE Gruppe Bank AG eine pauschale Bearbeitungsge­<br />

132 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

bühr von 119.000 €, die mit Ausreichung der ersten Darlehenstranche<br />

im Januar 2011 bezahlt wurde.<br />

Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in Höhe<br />

von 1<strong>1.</strong>900.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen jährlich und<br />

10 % einmalige Nebenleistung) besichert, die in Höhe<br />

eines Teilbetrages von 20 % nach § 800 ZPO sofort vollstreckbar<br />

ist. Zur bereits erfolgten grundbuchrechtlichen<br />

Absicherung verweisen wir auf die Ausführungen auf<br />

S. 136 ff. Darüber hinaus hat die Objektgesellschaft 1 in<br />

Höhe von 20 % des Gesamtgrundschuldbetrages (zuzüglich<br />

Zinsen und Nebenleistung) die persönliche Haftung<br />

übernommen und sich bezüglich dieses Betrages der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung unterworfen.<br />

Ferner wurden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen<br />

Rechte und Ansprüche aus den projekt­ bzw. immobilienbezogenen<br />

Verträgen (insbesondere Mietverträge,<br />

Objektverwaltungsverträge, Versicherungsverträge) an<br />

die HYPO NOE Gruppe Bank AG abgetreten. Gleiches<br />

gilt für Rechte und Ansprüche aus den Verträgen zur Zinssicherung<br />

bei Erreichen der Trigger­Rate. Sämtliche gegenwärtigen<br />

und zukünftigen Konten der Objektgesellschaft 1<br />

sind an die finanzierende Bank verpfändet.<br />

Weiterhin hat sich die Bank u. a. eine Vielzahl von Informations­<br />

und Zustimmungsrechten sowie weitere Absicherungen<br />

(insbesondere die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen)<br />

ausbedungen. Eine Nichteinhaltung bzw.<br />

Verletzung dieser Pflichten durch die Objektgesellschaft 1<br />

berechtigt die HYPO NOE Gruppe Bank AG zur fristlosen<br />

Kündigung des Darlehensvertrages sowie Fälligstellung<br />

des noch ausgereichten Kreditbetrages. Zudem erhöht sich<br />

in diesen Fällen die Marge von 190 Basispunkten um 150<br />

Basispunkte, bei Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen<br />

um 50 Basispunkte.<br />

Die HYPO NOE Gruppe Bank AG ist nicht berechtigt, das<br />

Kreditverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen;<br />

eine Syndizierung, also eine Übertragung des Kreditrisikos<br />

auf Dritte ist hingegen vorbehalten.<br />

Für den Darlehensvertrag wurde grundsätzlich die Geltung<br />

österreichischen Rechts sowie Wien als Gerichtsstand vereinbart.

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