Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtliche Grundlagen<br />
hen ist zum Laufzeitende in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />
Es wurde ein variabler Zinssatz vereinbart. Referenzzinssatz<br />
ist der 6MonatsEuribor mit TriggerRate. Der jährliche<br />
Zinssatz ermittelt sich aus dem Referenzzinssatz zuzüglich<br />
190 Basispunkten. Bei Erreichen der TriggerRate (vereinbarte<br />
Obergrenze) von 3,6 % (was einem Zinssatz von<br />
5,5 % p. a. entspricht) ist die Objektgesellschaft 1 verpflichtet,<br />
den variablen Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />
bzw. ein entsprechendes Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />
Zu diesem Zweck wurde von der Objektgesellschaft<br />
1 mit der HYPO NOE Gruppe Bank AG auch ein<br />
Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte geschlossen. Für<br />
das zweite Halbjahr 2011 beträgt der Zinssatz auf Basis<br />
der getroffenen Vereinbarungen 3,677 % p. a.<br />
Für den von der finanzierenden Bank an die Objektgesellschaft<br />
1 ausgereichten Darlehensbetrag wurde als<br />
Obergrenze ein LTV („Loan to Value Ratio“) von 75 % vereinbart,<br />
d.h. das Verhältnis vom jeweils aushaftenden (ausgereichten)<br />
Darlehensbetrag zum Marktwert der finanzierten<br />
Immobilien darf 75 % nicht übersteigen. Des Weiteren<br />
wurde ein Cash Sweep vereinbart, bis ein LTV von 70 %<br />
erreicht ist. Demnach ist die Liquidität, die nach Bezahlung<br />
aller erforderlichen Ausgaben für den Betrieb bzw.<br />
die Bewirtschaftung der finanzierten Immobilien sowie<br />
nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes (Zinsen,<br />
Tilgungen, Bankgebühren und dergleichen) übrig bleibt,<br />
zunächst für die zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung<br />
zu verwenden, bis die Beleihungsgrenze von 70 % erreicht<br />
ist. Anschließend erfolgt eine Tilgung von 2,5 % p. a. vom<br />
Darlehensbetrag zuzüglich ersparter Zinsen. Bei Erreichen<br />
bzw. Überschreitung des LTV von 75 % erhöht sich die vereinbarte<br />
Marge von 190 Basispunkten um 50 Basispunkte.<br />
Die Zins und Tilgungszahlungen sind kalendervierteljährlich<br />
nachträglich zu leisten und haben am 3<strong>1.</strong>03.2011<br />
begonnen.<br />
Die Objektgesellschaft 1 ist zu Sondertilgungen ab<br />
500.000 € berechtigt, wobei in den ersten drei Jahren<br />
in diesem Fall Gebühren an die Bank zu zahlen wären.<br />
Für die Bearbeitung der Finanzierung erhält die HYPO<br />
NOE Gruppe Bank AG eine pauschale Bearbeitungsge<br />
132 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
bühr von 119.000 €, die mit Ausreichung der ersten Darlehenstranche<br />
im Januar 2011 bezahlt wurde.<br />
Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in Höhe<br />
von 1<strong>1.</strong>900.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen jährlich und<br />
10 % einmalige Nebenleistung) besichert, die in Höhe<br />
eines Teilbetrages von 20 % nach § 800 ZPO sofort vollstreckbar<br />
ist. Zur bereits erfolgten grundbuchrechtlichen<br />
Absicherung verweisen wir auf die Ausführungen auf<br />
S. 136 ff. Darüber hinaus hat die Objektgesellschaft 1 in<br />
Höhe von 20 % des Gesamtgrundschuldbetrages (zuzüglich<br />
Zinsen und Nebenleistung) die persönliche Haftung<br />
übernommen und sich bezüglich dieses Betrages der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung unterworfen.<br />
Ferner wurden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen<br />
Rechte und Ansprüche aus den projekt bzw. immobilienbezogenen<br />
Verträgen (insbesondere Mietverträge,<br />
Objektverwaltungsverträge, Versicherungsverträge) an<br />
die HYPO NOE Gruppe Bank AG abgetreten. Gleiches<br />
gilt für Rechte und Ansprüche aus den Verträgen zur Zinssicherung<br />
bei Erreichen der TriggerRate. Sämtliche gegenwärtigen<br />
und zukünftigen Konten der Objektgesellschaft 1<br />
sind an die finanzierende Bank verpfändet.<br />
Weiterhin hat sich die Bank u. a. eine Vielzahl von Informations<br />
und Zustimmungsrechten sowie weitere Absicherungen<br />
(insbesondere die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen)<br />
ausbedungen. Eine Nichteinhaltung bzw.<br />
Verletzung dieser Pflichten durch die Objektgesellschaft 1<br />
berechtigt die HYPO NOE Gruppe Bank AG zur fristlosen<br />
Kündigung des Darlehensvertrages sowie Fälligstellung<br />
des noch ausgereichten Kreditbetrages. Zudem erhöht sich<br />
in diesen Fällen die Marge von 190 Basispunkten um 150<br />
Basispunkte, bei Verletzung bestimmter Finanzkennzahlen<br />
um 50 Basispunkte.<br />
Die HYPO NOE Gruppe Bank AG ist nicht berechtigt, das<br />
Kreditverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen;<br />
eine Syndizierung, also eine Übertragung des Kreditrisikos<br />
auf Dritte ist hingegen vorbehalten.<br />
Für den Darlehensvertrag wurde grundsätzlich die Geltung<br />
österreichischen Rechts sowie Wien als Gerichtsstand vereinbart.