Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen N 1<br />
FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />
Mit Wirkung zum 0<strong>1.</strong>10.2011 wurde Herr Matthias<br />
Klein zum weiteren Vorstand bestellt, eingetragen am<br />
15.1<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong> Herr Klein und der bisherige alleinige<br />
Vorstand Alexander Kames sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<br />
zu C. Rechtliche Grundlagen der Fondsgesellschaft<br />
zu I. Beschreibung des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Die geplante Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft betrifft folgende wesentliche<br />
Bestimmungen:<br />
zu 2. Kapitalerhöhungen<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />
eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />
von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem<br />
oder mehreren Schritten auf 39.300.000 € (bisher<br />
63.800.000 €) zuzulassen sowie zusätzlich bis zu<br />
1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €) Stille Beteiligungen<br />
(ImmoZins) aufzunehmen.<br />
Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />
zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme<br />
der Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 %<br />
an der Objektgesellschaft 1 sowie der geplanten<br />
weiteren Immobilieninvestition über die Beteiligung<br />
an der Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen<br />
als sogenannter Immoauszahlplan I bzw.<br />
Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu insgesamt<br />
3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen<br />
(vgl. § 5 Absatz (8) neue Fassung). Die näheren<br />
Einzelheiten zu den Vertragskonditionen Immoauszahlplan<br />
I bzw. Immoauszahlplan II sind auf S. 58 f<br />
des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s beschrieben.<br />
Sollte die Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />
im Wege der Beteiligungen gemäß<br />
§ 5 Absatz (8) neue Fassung nicht oder nicht in<br />
dem erforderlichen Maße gelingen, ist die Fondsgeschäftsführung<br />
berechtigt, über die in § 5 Absatz (1)<br />
definierten Grenzen (einschließlich der zulässigen<br />
54 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
Überzeichnung von 10 %) hinaus, Stille Beteiligungen<br />
(ImmoZins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins<br />
5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu<br />
weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine eventuelle<br />
Finanzierungslücke zu schließen.<br />
zu 4. Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />
Besonders wesentliche Beschlüsse gemäß § 18<br />
Absatz (1) Ziffer g), i) und l) stehen auch unter dem<br />
Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />
§ 5 Absatz (8). Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />
Zustimmungsvorbehalts.<br />
zu 6. Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft, Ausschüttungen/Entnahmen<br />
Die Beteiligungen Immoauszahlplan I und II vermitteln<br />
keine Gesellschafterstellung bei der Fondsgesellschaft.<br />
Nach den vorgesehenen vertraglichen<br />
Regelungen erhalten die entsprechenden Beteiligten<br />
eine vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
unabhängige Mindestverzinsung nach gesondertem<br />
„Vertrag Immoauszahlplan I“ bzw. „Vertrag Immoauszahlplan<br />
II“ in Verbindung mit den Regelungen<br />
gemäß § 5 Absatz (8).<br />
Ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung richten sich<br />
ausschließlich nach dem „Vertrag Immoauszahlplan I“<br />
und dem Vertrag Immoauszahlplan II“, die auf der<br />
Seite 58 f dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s näher erläutert sind.<br />
zu 13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />
Die Geschäftsführungs-, Haftungs- und sonstigen<br />
Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
sowie der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
in geänderter, reduzierter Höhe ergeben sich aus<br />
dem geänderten § 13 des neu zu fassenden Gesellschaftsvertrages<br />
und werden nochmals auf S. 62 des<br />
<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s dargestellt.<br />
zu II. Beschreibung des Vertrages über eine<br />
Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />
Aufgrund der geplanten Neufassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
ergeben sich beim Vertrag über<br />
eine Stille Beteiligung („ImmoZins“) insbeondere<br />
Folgeänderungen in § 2 Absatz 3, § 3 Absätze 3,