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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen N 1<br />

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG<br />

Mit Wirkung zum 0<strong>1.</strong>10.2011 wurde Herr Matthias<br />

Klein zum weiteren Vorstand bestellt, eingetragen am<br />

15.1<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong> Herr Klein und der bisherige alleinige<br />

Vorstand Alexander Kames sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<br />

zu C. Rechtliche Grundlagen der Fondsgesellschaft<br />

zu I. Beschreibung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Die geplante Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft betrifft folgende wesentliche<br />

Bestimmungen:<br />

zu 2. Kapitalerhöhungen<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />

eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem<br />

oder mehreren Schritten auf 39.300.000 € (bisher<br />

63.800.000 €) zuzulassen sowie zusätzlich bis zu<br />

1<strong>1.</strong>500.000 € (bisher 17.500.000 €) Stille Beteiligungen<br />

(ImmoZins) aufzunehmen.<br />

Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />

zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme<br />

der Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 %<br />

an der Objektgesellschaft 1 sowie der geplanten<br />

weiteren Immobilieninvestition über die Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft 2 zusätzliche Stille Beteiligungen<br />

als sogenannter Immoauszahlplan I bzw.<br />

Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu insgesamt<br />

3.000.000 € bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen<br />

(vgl. § 5 Absatz (8) neue Fassung). Die näheren<br />

Einzelheiten zu den Vertragskonditionen Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II sind auf S. 58 f<br />

des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s beschrieben.<br />

Sollte die Hereinnahme der zusätzlichen Finanzierungsmittel<br />

im Wege der Beteiligungen gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung nicht oder nicht in<br />

dem erforderlichen Maße gelingen, ist die Fondsgeschäftsführung<br />

berechtigt, über die in § 5 Absatz (1)<br />

definierten Grenzen (einschließlich der zulässigen<br />

54 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Überzeichnung von 10 %) hinaus, Stille Beteiligungen<br />

(ImmoZins) in den Beteiligungsformen „ImmoZins<br />

5,75“ bzw. „ImmoZins 6,25“ in Höhe von bis zu<br />

weiteren 3.000.000 € aufzunehmen, um eine eventuelle<br />

Finanzierungslücke zu schließen.<br />

zu 4. Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />

Besonders wesentliche Beschlüsse gemäß § 18<br />

Absatz (1) Ziffer g), i) und l) stehen auch unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8). Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />

Zustimmungsvorbehalts.<br />

zu 6. Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft, Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Die Beteiligungen Immoauszahlplan I und II vermitteln<br />

keine Gesellschafterstellung bei der Fondsgesellschaft.<br />

Nach den vorgesehenen vertraglichen<br />

Regelungen erhalten die entsprechenden Beteiligten<br />

eine vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

unabhängige Mindestverzinsung nach gesondertem<br />

„Vertrag Immoauszahlplan I“ bzw. „Vertrag Immoauszahlplan<br />

II“ in Verbindung mit den Regelungen<br />

gemäß § 5 Absatz (8).<br />

Ihre Ansprüche auf Gewinnbeteiligung richten sich<br />

ausschließlich nach dem „Vertrag Immoauszahlplan I“<br />

und dem Vertrag Immoauszahlplan II“, die auf der<br />

Seite 58 f dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s näher erläutert sind.<br />

zu 13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />

Die Geschäftsführungs-, Haftungs- und sonstigen<br />

Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sowie der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

in geänderter, reduzierter Höhe ergeben sich aus<br />

dem geänderten § 13 des neu zu fassenden Gesellschaftsvertrages<br />

und werden nochmals auf S. 62 des<br />

<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s dargestellt.<br />

zu II. Beschreibung des Vertrages über eine<br />

Stille Beteiligung („ImmoZins“)<br />

Aufgrund der geplanten Neufassung des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

ergeben sich beim Vertrag über<br />

eine Stille Beteiligung („ImmoZins“) insbeondere<br />

Folgeänderungen in § 2 Absatz 3, § 3 Absätze 3,

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