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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen<br />

Der Pächter übernimmt sämtliche Betriebskosten des<br />

Pachtobjekts, mit Ausnahme der Gebäudeversicherungen<br />

und der Grundsteuer. Zur Abdeckung der vom Pächter<br />

nicht direkt abgerechneten Kosten erhält der Verpächter<br />

eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von<br />

200 € zzgl. USt in gesetzlicher Höhe.<br />

Während der Pachtzeit ist der Pächter für Kleinreparaturen<br />

bis zu einem Nettobetrag von 250 € im Einzelfall und<br />

2.000 € p. a. sowie für Schönheitsreparaturen im Innenbereich<br />

zuständig. Ferner übernimmt er die Wartung der<br />

bauseits eingebrachten technischen Anlagen. Darüber<br />

hinaus sind Instandhaltungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

Sache des Verpächters.<br />

Es wurde ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich anderer<br />

Tankstellenbetriebe für einen Umkreis von 3 km vereinbart.<br />

Darüber hinaus erstreckt sich das Wettbewerbsverbot auf<br />

dem Grundstück, auf dem sich der Pachtgegenstand befindet,<br />

auch auf den Vertrieb der vom Pächter angebotenen<br />

Produkte. Davon ausgenommen sind Autozubehör, Autopflegemittel<br />

und Lebensmittel.<br />

Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung<br />

ist zugunsten des Pächters eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit (Tankstellenrecht), befristet bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2038, bestellt und in das Grundbuch eingetragen<br />

worden.<br />

Die Stellung von Sicherheiten wurde nicht vereinbart.<br />

Der Pächter ist berechtigt, zu vorübergehenden Zwecken<br />

Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zu errichten. Bei<br />

Beendigung ist er zum Rückbau verpflichtet, sofern nicht<br />

der Verpächter dem Umbau schriftlich zugestimmt hat.<br />

Kontaminationen und Verunreinigungen, die während der<br />

Vertragslaufzeit verursacht werden, sind auf Kosten des<br />

Pächters zu beseitigen.<br />

Mietvertrag SFW<br />

Ein weiterer Hauptmieter des Objekts ist die SFW Organisations­<br />

und Unternehmensberatungs­GmbH („Mieter“),<br />

die dort ein Entertainmentcenter betreibt. Aufgrund des<br />

am 15./17.09.2007 geschlossenen Vertrages nebst<br />

<strong>Nachtrag</strong> vom 15./18.12.2008 wird eine Fläche von<br />

848 m 2 angemietet. Zum Mietgegenstand gehören Pkw­<br />

Stellplätze gemäß den behördlichen Anforderungen,<br />

152 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

mindestens 24 Stellplätze zur alleinigen Nutzung durch<br />

den Mieter.<br />

Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit bis zum<br />

30.09.2018. Der Mieter kann den Vertrag dreimal um<br />

jeweils fünf Jahre verlängern. Das Mietverhältnis verlängert<br />

sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern<br />

keine der Parteien widerspricht.<br />

Der monatliche Nettomietzins von 1<strong>1.</strong>872 € unterliegt<br />

der Wertsicherung. Steigt der Verbraucherpreisindex<br />

(Basisjahr 2005 = 100) um mehr als 10 %, so kann der<br />

Vermieter eine Anpassung des Mietzinses um 70 % der<br />

Indexänderung verlangen.<br />

Von den Betriebs­ und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />

anteilig die Kosten für Wasser, Abwasser und Heizung<br />

nebst Wartung der Anlagen, Strom, laufende öffentliche<br />

Lasten, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr,<br />

Winterdienst, Pflege der Außenanlagen, Wartung der<br />

bauseits eingebrachten technischen Anlagen sowie Sach­<br />

und Haftpflichtversicherung. Die übrigen Nebenkosten<br />

verbleiben beim Vermieter. Eine Betriebskostenvorauszahlung<br />

ist nicht zu leisten.<br />

Der Mieter übernimmt Schönheitsreparaturen nach Bedarf<br />

sowie Kleinreparaturen bis zu 150 € im Einzelfall und 3 %<br />

der Jahresnettokaltmiete p. a., jeweils zzgl. eventueller USt<br />

in gesetzlicher Höhe. Im Übrigen obliegt die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung dem Vermieter.<br />

Es wurde ein grundstücksbezogener Konkurrenzschutz<br />

im Hinblick auf weitere Spielstätten vereinbart. Ferner ist<br />

der Vermieter verpflichtet, Gewerbeflächen im Mietobjekt<br />

nicht zur Nutzung als Diskothek oder sonstiges Tanzstudio,<br />

dem Erotikbereich zuzuordnende Nutzungen oder als<br />

sonstige Versammlungsstätte zu vermieten.<br />

Aufgrund entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung<br />

ist zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit (Spiel­ und Freizeitzentrumsbetriebsrecht,<br />

Benutzungsrecht für Werbeanlagen und Parkplatz)<br />

bestellt und in das Grundbuch eingetragen worden.<br />

Die Stellung von Mietsicherheiten wurde nicht vereinbart.

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