Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen<br />
Der Pächter übernimmt sämtliche Betriebskosten des<br />
Pachtobjekts, mit Ausnahme der Gebäudeversicherungen<br />
und der Grundsteuer. Zur Abdeckung der vom Pächter<br />
nicht direkt abgerechneten Kosten erhält der Verpächter<br />
eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von<br />
200 € zzgl. USt in gesetzlicher Höhe.<br />
Während der Pachtzeit ist der Pächter für Kleinreparaturen<br />
bis zu einem Nettobetrag von 250 € im Einzelfall und<br />
2.000 € p. a. sowie für Schönheitsreparaturen im Innenbereich<br />
zuständig. Ferner übernimmt er die Wartung der<br />
bauseits eingebrachten technischen Anlagen. Darüber<br />
hinaus sind Instandhaltungs und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
Sache des Verpächters.<br />
Es wurde ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich anderer<br />
Tankstellenbetriebe für einen Umkreis von 3 km vereinbart.<br />
Darüber hinaus erstreckt sich das Wettbewerbsverbot auf<br />
dem Grundstück, auf dem sich der Pachtgegenstand befindet,<br />
auch auf den Vertrieb der vom Pächter angebotenen<br />
Produkte. Davon ausgenommen sind Autozubehör, Autopflegemittel<br />
und Lebensmittel.<br />
Aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung<br />
ist zugunsten des Pächters eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit (Tankstellenrecht), befristet bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2038, bestellt und in das Grundbuch eingetragen<br />
worden.<br />
Die Stellung von Sicherheiten wurde nicht vereinbart.<br />
Der Pächter ist berechtigt, zu vorübergehenden Zwecken<br />
Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zu errichten. Bei<br />
Beendigung ist er zum Rückbau verpflichtet, sofern nicht<br />
der Verpächter dem Umbau schriftlich zugestimmt hat.<br />
Kontaminationen und Verunreinigungen, die während der<br />
Vertragslaufzeit verursacht werden, sind auf Kosten des<br />
Pächters zu beseitigen.<br />
Mietvertrag SFW<br />
Ein weiterer Hauptmieter des Objekts ist die SFW Organisations<br />
und UnternehmensberatungsGmbH („Mieter“),<br />
die dort ein Entertainmentcenter betreibt. Aufgrund des<br />
am 15./17.09.2007 geschlossenen Vertrages nebst<br />
<strong>Nachtrag</strong> vom 15./18.12.2008 wird eine Fläche von<br />
848 m 2 angemietet. Zum Mietgegenstand gehören Pkw<br />
Stellplätze gemäß den behördlichen Anforderungen,<br />
152 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
mindestens 24 Stellplätze zur alleinigen Nutzung durch<br />
den Mieter.<br />
Das Mietverhältnis hat eine Festlaufzeit bis zum<br />
30.09.2018. Der Mieter kann den Vertrag dreimal um<br />
jeweils fünf Jahre verlängern. Das Mietverhältnis verlängert<br />
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern<br />
keine der Parteien widerspricht.<br />
Der monatliche Nettomietzins von 1<strong>1.</strong>872 € unterliegt<br />
der Wertsicherung. Steigt der Verbraucherpreisindex<br />
(Basisjahr 2005 = 100) um mehr als 10 %, so kann der<br />
Vermieter eine Anpassung des Mietzinses um 70 % der<br />
Indexänderung verlangen.<br />
Von den Betriebs und Nebenkosten übernimmt der Mieter<br />
anteilig die Kosten für Wasser, Abwasser und Heizung<br />
nebst Wartung der Anlagen, Strom, laufende öffentliche<br />
Lasten, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr,<br />
Winterdienst, Pflege der Außenanlagen, Wartung der<br />
bauseits eingebrachten technischen Anlagen sowie Sach<br />
und Haftpflichtversicherung. Die übrigen Nebenkosten<br />
verbleiben beim Vermieter. Eine Betriebskostenvorauszahlung<br />
ist nicht zu leisten.<br />
Der Mieter übernimmt Schönheitsreparaturen nach Bedarf<br />
sowie Kleinreparaturen bis zu 150 € im Einzelfall und 3 %<br />
der Jahresnettokaltmiete p. a., jeweils zzgl. eventueller USt<br />
in gesetzlicher Höhe. Im Übrigen obliegt die Instandhaltung<br />
und Instandsetzung dem Vermieter.<br />
Es wurde ein grundstücksbezogener Konkurrenzschutz<br />
im Hinblick auf weitere Spielstätten vereinbart. Ferner ist<br />
der Vermieter verpflichtet, Gewerbeflächen im Mietobjekt<br />
nicht zur Nutzung als Diskothek oder sonstiges Tanzstudio,<br />
dem Erotikbereich zuzuordnende Nutzungen oder als<br />
sonstige Versammlungsstätte zu vermieten.<br />
Aufgrund entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung<br />
ist zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit (Spiel und Freizeitzentrumsbetriebsrecht,<br />
Benutzungsrecht für Werbeanlagen und Parkplatz)<br />
bestellt und in das Grundbuch eingetragen worden.<br />
Die Stellung von Mietsicherheiten wurde nicht vereinbart.