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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Verträge N 1<br />

Top“, 0,60 % bei „ImmoSpar“) nach Wunsch des Anlegers<br />

verringert werden, maximal jedoch soweit, dass sich<br />

insgesamt der Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme nicht verlängert.<br />

(5) Neben den in Absatz (3) genannten Beteiligungsformen<br />

besteht die Möglichkeit, sich als Stiller Gesellschafter<br />

(„ImmoZins“) mit einer Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 oder 3<strong>1.</strong>12.2021 zu beteiligen.<br />

Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />

ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />

Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />

folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />

eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />

auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p. a.<br />

Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />

über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />

(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />

die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />

gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />

Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />

Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />

Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />

der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />

mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p. a. auf bis zu<br />

5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />

ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p. a. auf bis zu<br />

6,25 % p. a.<br />

Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />

das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />

Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestver-<br />

68 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

zinsung besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />

eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />

3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />

Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />

der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />

Stillen Gesellschafter.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />

Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abweichungen<br />

zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />

festzulegen sind.<br />

(8) Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />

zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme einer<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 % an der<br />

Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />

KG (Objektgesellschaft 1) sowie der geplanten weiteren<br />

Immobilieninvestition über eine (Kommandit-)Beteiligung<br />

an einer noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2<br />

zusätzliche Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />

I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu<br />

insgesamt 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />

bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />

a) Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />

diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf<br />

eine Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen<br />

Mindestverzinsung von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 %<br />

p. a., bezogen auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte<br />

Einlage nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige<br />

Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf<br />

die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />

gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />

vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf die ursprünglich<br />

im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />

ergibt. Die näheren Einzelheiten regelt der „Vertrag<br />

Immoauszahlplan I“.<br />

b) Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />

der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />

höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />

II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten Einlage<br />

ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete Einlage<br />

gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung

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