Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Verträge N 1<br />
Top“, 0,60 % bei „ImmoSpar“) nach Wunsch des Anlegers<br />
verringert werden, maximal jedoch soweit, dass sich<br />
insgesamt der Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung<br />
der Zeichnungssumme nicht verlängert.<br />
(5) Neben den in Absatz (3) genannten Beteiligungsformen<br />
besteht die Möglichkeit, sich als Stiller Gesellschafter<br />
(„ImmoZins“) mit einer Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 oder 3<strong>1.</strong>12.2021 zu beteiligen.<br />
Die Beteiligung erfolgt ohne Agio; die Beteiligungssumme<br />
ist fällig 14 Tage ab Annahme der Beitrittserklärung.<br />
Die Gewinnbeteiligung erfolgt ab dem auf die Einzahlung<br />
folgenden Monatsersten, wobei die Stillen Beteiligten<br />
eine ergebnisunabhängige Mindestverzinsung, bezogen<br />
auf die geleistete Einlage, erhalten:<br />
▪ für „ImmoZins 5,00“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2015) eine Mindestverzinsung von 5,00 % p. a.<br />
▪ für „ImmoZins 5,75“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2018) eine Mindestverzinsung von 5,75 % p. a.<br />
▪ für „ImmoZins 6,25“ (Mindestlaufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2021) eine Mindestverzinsung von 6,25 % p. a.<br />
Die näheren Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag<br />
über eine Stille Beteiligung („ImmoZins“).<br />
(6) Die Geschäftsführung ist berechtigt, für den Fall, dass<br />
die Stillen Beteiligungen zum jeweiligen Erstkündigungszeitpunkt<br />
gemäß Absatz (5) in Verbindung mit dem Stillen<br />
Beteiligungsvertrag ungekündigt fortbestehen und unter<br />
Berücksichtigung der Entwicklung der Zinskonditionen am<br />
Kapitalmarkt, den Stillen Gesellschaftern eine Erhöhung<br />
der Mindestverzinsung gemäß Absatz (5) in Verbindung<br />
mit dem Stillen Beteiligungsvertrag wie folgt anzubieten:<br />
▪ für „ImmoZins 5,00“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />
ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2016 von 5,00 % p. a. auf bis zu<br />
5,75 % p. a.<br />
▪ für „ImmoZins 5,75“ Erhöhung der Mindestverzinsung<br />
ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 von 5,75 % p. a. auf bis zu<br />
6,25 % p. a.<br />
Die Erhöhung der Mindestverzinsung soll jeweils für<br />
das nächste Kalenderjahr gelten. Ein Anspruch der Stillen<br />
Gesellschafter auf eine Erhöhung der Mindestver-<br />
68 <strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
zinsung besteht nicht. Das Angebot hat bis zum 3<strong>1.</strong>07.<br />
eines jeden Jahres, bei „ImmoZins 5,00“ erstmals bis<br />
zum 3<strong>1.</strong>07.2015, bei „ImmoZins 5,75“ erstmals bis zum<br />
3<strong>1.</strong>07.2018, in schriftlicher Form zu erfolgen, falls eine<br />
Erhöhung der Mindestverzinsung stattfindet. Die Erklärung<br />
der Geschäftsführung bedarf keiner Annahme durch den<br />
Stillen Gesellschafter.<br />
(7) Die Geschäftsführung ist berechtigt, von den in den<br />
Absätzen (3) und (5) genannten Zahlungsfristen Abweichungen<br />
zuzulassen, die durch Ausweis in der Beitrittserklärung<br />
festzulegen sind.<br />
(8) Die Geschäftsführung ist darüber hinaus berechtigt,<br />
zur Finanzierung der bereits erfolgten Übernahme einer<br />
Kommanditbeteiligung in Höhe von ca. 94,6 % an der<br />
Einzelhandelsobjekte Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz<br />
KG (Objektgesellschaft 1) sowie der geplanten weiteren<br />
Immobilieninvestition über eine (Kommandit-)Beteiligung<br />
an einer noch zu errichtenden Objektgesellschaft 2<br />
zusätzliche Stille Beteiligungen als sogenannter Immoauszahlplan<br />
I bzw. Immoauszahlplan II in Höhe von bis zu<br />
insgesamt 3.000.000 € (in Worten: drei Millionen Euro)<br />
bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2012 aufzunehmen.<br />
a) Vertragspartner des Immoauszahlplan I können ausschließlich<br />
diejenigen werden, die bereits sog. „Auszahlplan<br />
PLUS“ – Beteiligte sind. Der Immoauszahlplan I darf<br />
eine Verzinsung in Form einer ergebnisunabhängigen<br />
Mindestverzinsung von 5,1 % p. a., ab 0<strong>1.</strong>07.2017 6,1 %<br />
p. a., bezogen auf die jeweils in die Gesellschaft eingezahlte<br />
Einlage nicht übersteigen. Zudem ist eine regelmäßige<br />
Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf<br />
die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />
gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />
vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />
in Höhe von 12,6 % bezogen auf die ursprünglich<br />
im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“ gezeichnete Einlage<br />
ergibt. Die näheren Einzelheiten regelt der „Vertrag<br />
Immoauszahlplan I“.<br />
b) Vertragspartner des Immoauszahlplan II können unbeschadet<br />
der summenmäßigen Begrenzung gemäß Satz 1<br />
höchstens 20 Beteiligte werden. Beteiligte des Immoauszahlplan<br />
II haben zusätzlich zu ihrer gezeichneten Einlage<br />
ein Agio von 5 % bezogen auf ihre gezeichnete Einlage<br />
gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung