Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
nur mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />
erfolgen kann.<br />
Eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
kann während der Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nicht<br />
ordentlich gekündigt werden. Selbiges gilt für die<br />
Stillen Beteiligten während der Mindestlaufzeiten,<br />
je nach Beteiligungsvariante bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />
3<strong>1.</strong>12.2018 bzw. 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />
Dieses Angebot ist deshalb nicht geeignet für Anleger,<br />
die eine sichere, fest verzinsliche Kapitalanlage mit einer<br />
der Höhe nach feststehenden und auch kurzfristig möglichen<br />
Rückzahlung des investierten Kapitals suchen.<br />
1<strong>1.</strong> Begrenzte Mittelverwendungskontrolle<br />
(anlagegefährdend)<br />
Die Verwendung der einbezahlten Kapitaleinlagen<br />
der Anleger wird bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2013 von der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der<br />
Objektgesellschaft 1 und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
aufgrund gemeinsamer Kontovollmacht<br />
zusammen veranlasst.<br />
Da die Folgeinvestition erst im Laufe des Jahres<br />
2012 geplant ist, aber der tatsächliche Zeitpunkt<br />
der Investition zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch nicht näher konkretisiert ist, besteht das Risiko,<br />
dass die im Zusammenhang mit der Folgeinvestition<br />
erforderlichen Zahlungen erst nach dem 3<strong>1.</strong>12.2013<br />
erfolgen und daher nicht mehr der Kontrolle durch<br />
den Mittelverwendungskontrolleur unterliegen; insoweit<br />
hätte die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft 1 dann die alleinige<br />
Verfügungsbefugnis.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur hat nach dem abgeschlossenen<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />
nur die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfreigabevoraussetzungen<br />
zu überprüfen; eine weitergehende<br />
Prüfung, insbesondere in materieller, inhaltlicher Hinsicht<br />
erfolgt nicht. Trotz Mittelverwendungskontrolle<br />
besteht daher die Möglichkeit materiell unzutreffender<br />
Zahlungen zu Lasten der Objektgesellschaften sowie<br />
der Fondsgesellschaft und damit der Anleger.<br />
028 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
03.0<br />
12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen und<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen (prognosegefährdend)<br />
Die Konzeption des Beteiligungsangebots beruht<br />
auf dem zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden<br />
Zivil und Steuerrecht. Änderungen von Gesetzen,<br />
Rechtsprechung und/oder Verwaltungspraxis können<br />
zu anderen als den in diesem Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Ergebnissen führen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Finanz und Aufsichtsbehörden<br />
oder Gerichte die im Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Sachverhalte oder Vertragsgestaltungen<br />
anders beurteilen, als in der Prognoserechnung<br />
sowie in den steuerlichen und rechtlichen Beschreibungen<br />
angenommen. Vor allem gesetzgeberische<br />
Änderungen im Miet und Steuerrecht können einen<br />
negativen Einfluss haben.<br />
Es bestehen aktuell konkrete Bestrebungen des<br />
deutschen Gesetzgebers, strengere Anlegerschutzbestimmungen<br />
im sogenannten unregulierten Kapitalmarkt,<br />
dem das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
zuzuordnen ist, zu etablieren. Ein Entwurf des<br />
Vermögensanlagengesetzes liegt vor; das Gesetzgebungsverfahren<br />
dauert zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch an.<br />
Auch auf europäischer Ebene wurde mit der Verabschiedung<br />
der sogenannten AIFMRichtlinie die<br />
Basis für eine stärkere Regulierung der Anbieter<br />
sowie Manager von geschlossenen Fonds geschaffen.<br />
Aufgrund der geplanten verstärkten Regulierung<br />
sowie der beabsichtigten Erhöhung der gesetzlichen<br />
Anforderungen an Anbieter und Manager von<br />
geschlossenen Fonds können sich nachteilige Auswirkungen<br />
für das vorliegende Beteiligungsangebot,<br />
insbesondere die Vermittlung der Anteile daran, die<br />
Fondsgesellschaft sowie die Anleger ergeben. Es<br />
besteht das Risiko, dass über die in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen<br />
enthaltenen Ansätze hinaus zusätzlich<br />
Kosten aufgrund steigender Anforderungen an die<br />
Organisation und Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
anfallen, die zu Lasten der Fondsgesellschaft und<br />
damit der Anleger gingen.