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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

nur mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

erfolgen kann.<br />

Eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

kann während der Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2026 nicht<br />

ordentlich gekündigt werden. Selbiges gilt für die<br />

Stillen Beteiligten während der Mindestlaufzeiten,<br />

je nach Beteiligungsvariante bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015,<br />

3<strong>1.</strong>12.2018 bzw. 3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong><br />

Dieses Angebot ist deshalb nicht geeignet für Anleger,<br />

die eine sichere, fest verzinsliche Kapitalanlage mit einer<br />

der Höhe nach feststehenden und auch kurzfristig möglichen<br />

Rückzahlung des investierten Kapitals suchen.<br />

1<strong>1.</strong> Begrenzte Mittelverwendungskontrolle<br />

(anlagegefährdend)<br />

Die Verwendung der einbezahlten Kapitaleinlagen<br />

der Anleger wird bis längstens 3<strong>1.</strong>12.2013 von der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der<br />

Objektgesellschaft 1 und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

aufgrund gemeinsamer Kontovollmacht<br />

zusammen veranlasst.<br />

Da die Folgeinvestition erst im Laufe des Jahres<br />

2012 geplant ist, aber der tatsächliche Zeitpunkt<br />

der Investition zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht näher konkretisiert ist, besteht das Risiko,<br />

dass die im Zusammenhang mit der Folgeinvestition<br />

erforderlichen Zahlungen erst nach dem 3<strong>1.</strong>12.2013<br />

erfolgen und daher nicht mehr der Kontrolle durch<br />

den Mittelverwendungskontrolleur unterliegen; insoweit<br />

hätte die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1 dann die alleinige<br />

Verfügungsbefugnis.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat nach dem abgeschlossenen<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle<br />

nur die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfreigabevoraussetzungen<br />

zu überprüfen; eine weitergehende<br />

Prüfung, insbesondere in materieller, inhaltlicher Hinsicht<br />

erfolgt nicht. Trotz Mittelverwendungskontrolle<br />

besteht daher die Möglichkeit materiell unzutreffender<br />

Zahlungen zu Lasten der Objektgesellschaften sowie<br />

der Fondsgesellschaft und damit der Anleger.<br />

028 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen und<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen (prognosegefährdend)<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebots beruht<br />

auf dem zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden<br />

Zivil­ und Steuerrecht. Änderungen von Gesetzen,<br />

Rechtsprechung und/oder Verwaltungspraxis können<br />

zu anderen als den in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Ergebnissen führen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Finanz­ und Aufsichtsbehörden<br />

oder Gerichte die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Sachverhalte oder Vertragsgestaltungen<br />

anders beurteilen, als in der Prognoserechnung<br />

sowie in den steuerlichen und rechtlichen Beschreibungen<br />

angenommen. Vor allem gesetzgeberische<br />

Änderungen im Miet­ und Steuerrecht können einen<br />

negativen Einfluss haben.<br />

Es bestehen aktuell konkrete Bestrebungen des<br />

deutschen Gesetzgebers, strengere Anlegerschutzbestimmungen<br />

im sogenannten unregulierten Kapitalmarkt,<br />

dem das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

zuzuordnen ist, zu etablieren. Ein Entwurf des<br />

Vermögensanlagengesetzes liegt vor; das Gesetzgebungsverfahren<br />

dauert zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch an.<br />

Auch auf europäischer Ebene wurde mit der Verabschiedung<br />

der sogenannten AIFM­Richtlinie die<br />

Basis für eine stärkere Regulierung der Anbieter<br />

sowie Manager von geschlossenen Fonds geschaffen.<br />

Aufgrund der geplanten verstärkten Regulierung<br />

sowie der beabsichtigten Erhöhung der gesetzlichen<br />

Anforderungen an Anbieter und Manager von<br />

geschlossenen Fonds können sich nachteilige Auswirkungen<br />

für das vorliegende Beteiligungsangebot,<br />

insbesondere die Vermittlung der Anteile daran, die<br />

Fondsgesellschaft sowie die Anleger ergeben. Es<br />

besteht das Risiko, dass über die in den <strong>Prospekt</strong>berechnungen<br />

enthaltenen Ansätze hinaus zusätzlich<br />

Kosten aufgrund steigender Anforderungen an die<br />

Organisation und Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

anfallen, die zu Lasten der Fondsgesellschaft und<br />

damit der Anleger gingen.

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