Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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gere Immobilienobjekte hinnehmen, was sich auch<br />
nachteilig auf die Wertentwicklungs sowie Veräußerungschancen<br />
der Fondsimmobilien zum Ende<br />
der Fondslaufzeit auswirken könnte und zu Einnahmeausfällen<br />
in Form verringerter Auszahlungen bei<br />
den Anlegern führen würde.<br />
Es besteht das Risiko einer verminderten Wertentwicklung<br />
der Beteiligungen der Anleger, da sowohl<br />
die fest vereinbarten Kosten der Ingangsetzung des<br />
Fonds als auch die über die Beteiligungsdauer entstehenden<br />
laufenden Kosten auf weniger Anlegerkapital<br />
verteilt würden.<br />
Sofern es nicht gelingt, soviel Anlegerkapital einzuwerben,<br />
um das erforderliche Eigenkapital für die<br />
bereits realisierten Investitionen der Objektgesellschaft<br />
1 (Immobilienportfolio I) zur Verfügung zu stellen,<br />
müsste die Fondsgesellschaft rückabgewickelt<br />
werden. § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
enthält eine diesbezügliche Befugnis für die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft.<br />
Die Rückabwicklung erfolgt durch Rückzahlung der<br />
eingezahlten Kapitaleinlagen, jedoch ohne das<br />
Agio. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass seitens<br />
der Objektgesellschaft 1 zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
bereits eine Vielzahl von Zahlungen<br />
unter Inanspruchnahme von Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
geleistet und auch schon die Immobilien<br />
des Portfolios I erworben wurden. Zudem bestehen<br />
keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung<br />
der Anlegergelder für vertraglich vereinbarte und<br />
fällige Zahlungen, insbesondere im Hinblick auf die<br />
Einwerbung des Anlegerkapitals.<br />
Bei Rückabwicklung des Fonds müssten die schon<br />
erworbenen Immobilien der Objektgesellschaft 1<br />
außerplanmäßig veräußert werden, was zu Wertabschlägen<br />
gegenüber den gezahlten Kaufpreisen<br />
führen könnte.<br />
Zwar haben sich die Gesellschaften der FIHM<br />
Unternehmensgruppe verpflichtet, für den Fall der<br />
Rückabwicklung gemäß § 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />
die an sie gezahlten Beträge<br />
zurückzuzahlen und Kapitalunterdeckungen mittels<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Verzicht auf die Rückzahlung der gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
auszugleichen. Es besteht aber<br />
für die Fondsgesellschaft und damit die Anleger das<br />
Risiko, dass die Rückzahlungs und Ausgleichsverpflichtung<br />
nicht eingehalten wird bzw. werden kann und die<br />
Kosten der Rückabwicklung die gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
übersteigen. Der Anleger trägt<br />
damit das Bonitätsrisiko der Rückzahlungs und Ausgleichsverpflichteten<br />
mit dem Risiko von Ausschüttungs<br />
und Kapitalverlusten samt Agio.<br />
Dem Anleger werden etwa angefallene persönliche Kosten,<br />
wie z. B. Beraterkosten, Porto, Zinsen nicht ersetzt.<br />
Würde eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
durch die Anleger aus anderen Gründen beschlossen,<br />
hätten die Anleger nur Anspruch auf Rückzahlung<br />
ihres Kapitals nach Abzug sämtlicher Kosten,<br />
sodass mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust<br />
der Beteiligung sowie des Agios gerechnet<br />
werden müsste.<br />
3. Allgemeine Risiken hinsichtlich Vermietung<br />
und Wertentwicklung von Immobilien (anlagegefährdend)<br />
Aufgrund von Konjunktureinbrüchen sowie Verschlechterungen<br />
der allgemeinen und/oder standortspezifischen<br />
Marktsituation kann es zu einer<br />
Beeinträchtigung der Ertragskraft und zu geringeren<br />
Wertzuwächsen als prognostiziert kommen.<br />
Auch neue Technologien und Veränderungen der<br />
Arbeitsorganisation (z. B. eCommerce und PC<br />
Heimarbeit) können zu einer Verringerung der Nachfrage<br />
führen und sich bei Vermietung und Veräußerung<br />
von Immobilien negativ auswirken.<br />
Ein verändertes Einkaufsverhalten der Konsumenten<br />
oder neue Angebote und Trends im Bereich Einzelhandel<br />
könnten sich nachteilig auf die dauerhafte<br />
Vermietbarkeit der Fondsimmobilien und damit deren<br />
Wertbeständigkeit sowie Wertentwicklungsmöglichkeit<br />
auswirken, was zu Lasten der Einnahmensituation<br />
des Fonds und damit der Gutschriften bzw. Auszahlungen<br />
an die Anleger ginge.<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
03.0<br />
021<br />
Risiken