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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 29<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Sollte<br />

die Summe des von den Anlegers sowie Stillen Beteiligten<br />

zum Ende des Platzierungszeitraumes gezeichneten<br />

Gesamtkapitals zur Durchführung der bereits realisierten<br />

Investitionen nicht ausreichen und das fehlende Gesamtkapital<br />

auch nicht durch eine anderweitige Finanzierung<br />

geschlossen werden können, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin berechtigt, gegenüber sämtlichen Gesellschaftern<br />

sowie Stillen Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung<br />

der Gesellschaft gemäß § 5 Absatz (8) zu<br />

erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen nach<br />

Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die Rückabwicklung<br />

erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />

Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />

Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />

Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />

die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />

Hinsichtlich der für den Rückabwicklungsfall<br />

bestehenden Risiken wird auf die Erläuterungen auf S. 21<br />

verwiesen.<br />

13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />

Die Geschäftsführungs­, Haftungs­ und sonstigen Vergütungen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin ergeben sich aus<br />

§ 13 des Gesellschaftsvertrages. Im Übrigen wird auf die<br />

Darstellungen auf S. 154 ff. verwiesen.<br />

II. Beschreibung des Vertrages über eine Stille<br />

Beteiligung („ImmoZins“)<br />

<strong>1.</strong> Allgemein<br />

Die Fondsgesellschaft bietet Stille Beteiligungen, die –<br />

abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei Formen eingegangen<br />

werden können, in einer Gesamtsumme von<br />

bis zu 17.500.000 € an, davon „ImmoZins 5,00” mit<br />

8.000.000 €, „ImmoZins 5,75” mit 6.000.000 € und<br />

„ImmoZins 6,25“ mit 3.500.000 €. Eine andere Aufteilung<br />

zwischen den Beteiligungsformen ist möglich.<br />

Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung der Fondsge­<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

sellschaft berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 %<br />

des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />

Stille Beteiligungen) zuzulassen.<br />

Die Beteiligung als Stiller Gesellschafter erfolgt ohne Agio.<br />

Die Beteiligungssumme ist fällig 14 Tage ab Annahme der<br />

Beitrittserklärung und soll mindestens 2.000 € betragen<br />

und bei darüber hinausgehenden Beträgen durch <strong>1.</strong>000<br />

ohne Rest teilbar sein.<br />

Befindet sich der Stille Gesellschafter mit seiner Zahlungsverpflichtung<br />

in Verzug, kann die Fondsgesellschaft die in<br />

§ 6 des Vertrages über eine Stille Beteiligung genannten<br />

Rechte geltend machen und im Falle des Rücktritts vom Stillen<br />

Gesellschafter eine Schadenspauschale in Höhe der<br />

bis dahin geleisteten Einlage verlangen, maximal jedoch<br />

10 % der gezeichneten Einlage. Der Stille Gesellschafter<br />

ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

2. Laufzeit, Ergebnisbeteiligung, Mindestverzinsung<br />

Stille Beteiligungen können bei „ImmoZins 5,00” mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2015, bei „ImmoZins 5,75” mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2018 und bei „ImmoZins 6,25“ mit Wirkung<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2021 oder zu jedem darauffolgenden Jahresultimo<br />

– von beiden Seiten – gekündigt werden. Die Kündigung<br />

muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres<br />

und per Übergabe­Einschreiben erfolgen.<br />

In Ausnahmefällen besteht für den Stillen Gesellschafter<br />

oder dessen Erben ein Sonderkündigungsrecht, vgl. §§<br />

13, 14 des Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />

Der Stille Gesellschafter ist am Gewinn, nicht jedoch<br />

am laufenden Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Gewinn<br />

beginnt mit dem auf die vollständige Einlagenleistung folgenden<br />

Monatsersten.<br />

Unabhängig vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

erhält der Stille Gesellschafter<br />

▪ für „ImmoZins 5,00“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,00 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 5,75“ eine Mindestverzinsung von<br />

5,75 % p. a.<br />

▪ für „ImmoZins 6,25“ eine Mindestverzinsung von<br />

6,25 % p. a.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

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Grundlagen

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