Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 29<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft. Sollte<br />
die Summe des von den Anlegers sowie Stillen Beteiligten<br />
zum Ende des Platzierungszeitraumes gezeichneten<br />
Gesamtkapitals zur Durchführung der bereits realisierten<br />
Investitionen nicht ausreichen und das fehlende Gesamtkapital<br />
auch nicht durch eine anderweitige Finanzierung<br />
geschlossen werden können, ist die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin berechtigt, gegenüber sämtlichen Gesellschaftern<br />
sowie Stillen Beteiligten die Auflösung und Rückabwicklung<br />
der Gesellschaft gemäß § 5 Absatz (8) zu<br />
erklären. Die Erklärung hat binnen vier Wochen nach<br />
Ablauf des Platzierungszeitraumes zu erfolgen. Die Rückabwicklung<br />
erfolgt in diesem Falle durch Rückzahlung<br />
der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen (bzw. Stillen Beteiligungen) ohne Agio.<br />
Eine Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten<br />
Mittel oder Erstattung der beim Gesellschafter bzw.<br />
Stillen Beteiligten ausgelösten Kosten erfolgt nicht. Die an<br />
die Stillen Gesellschafter bis zu diesem Zeitpunkt bereits<br />
ausgezahlten Mindestverzinsungen werden nicht zurückgefordert.<br />
Hinsichtlich der für den Rückabwicklungsfall<br />
bestehenden Risiken wird auf die Erläuterungen auf S. 21<br />
verwiesen.<br />
13. Einmalige und laufende Vergütungen<br />
Die Geschäftsführungs, Haftungs und sonstigen Vergütungen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin ergeben sich aus<br />
§ 13 des Gesellschaftsvertrages. Im Übrigen wird auf die<br />
Darstellungen auf S. 154 ff. verwiesen.<br />
II. Beschreibung des Vertrages über eine Stille<br />
Beteiligung („ImmoZins“)<br />
<strong>1.</strong> Allgemein<br />
Die Fondsgesellschaft bietet Stille Beteiligungen, die –<br />
abhängig von der Mindestlaufzeit – in drei Formen eingegangen<br />
werden können, in einer Gesamtsumme von<br />
bis zu 17.500.000 € an, davon „ImmoZins 5,00” mit<br />
8.000.000 €, „ImmoZins 5,75” mit 6.000.000 € und<br />
„ImmoZins 6,25“ mit 3.500.000 €. Eine andere Aufteilung<br />
zwischen den Beteiligungsformen ist möglich.<br />
Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung der Fondsge<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
sellschaft berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu 10 %<br />
des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende<br />
Stille Beteiligungen) zuzulassen.<br />
Die Beteiligung als Stiller Gesellschafter erfolgt ohne Agio.<br />
Die Beteiligungssumme ist fällig 14 Tage ab Annahme der<br />
Beitrittserklärung und soll mindestens 2.000 € betragen<br />
und bei darüber hinausgehenden Beträgen durch <strong>1.</strong>000<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
Befindet sich der Stille Gesellschafter mit seiner Zahlungsverpflichtung<br />
in Verzug, kann die Fondsgesellschaft die in<br />
§ 6 des Vertrages über eine Stille Beteiligung genannten<br />
Rechte geltend machen und im Falle des Rücktritts vom Stillen<br />
Gesellschafter eine Schadenspauschale in Höhe der<br />
bis dahin geleisteten Einlage verlangen, maximal jedoch<br />
10 % der gezeichneten Einlage. Der Stille Gesellschafter<br />
ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
2. Laufzeit, Ergebnisbeteiligung, Mindestverzinsung<br />
Stille Beteiligungen können bei „ImmoZins 5,00” mit Wirkung<br />
zum 3<strong>1.</strong>12.2015, bei „ImmoZins 5,75” mit Wirkung<br />
zum 3<strong>1.</strong>12.2018 und bei „ImmoZins 6,25“ mit Wirkung<br />
zum 3<strong>1.</strong>12.2021 oder zu jedem darauffolgenden Jahresultimo<br />
– von beiden Seiten – gekündigt werden. Die Kündigung<br />
muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres<br />
und per ÜbergabeEinschreiben erfolgen.<br />
In Ausnahmefällen besteht für den Stillen Gesellschafter<br />
oder dessen Erben ein Sonderkündigungsrecht, vgl. §§<br />
13, 14 des Vertrages über eine Stille Beteiligung.<br />
Der Stille Gesellschafter ist am Gewinn, nicht jedoch<br />
am laufenden Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Die Beteiligung des Stillen Gesellschafters am Gewinn<br />
beginnt mit dem auf die vollständige Einlagenleistung folgenden<br />
Monatsersten.<br />
Unabhängig vom Geschäftsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
erhält der Stille Gesellschafter<br />
▪ für „ImmoZins 5,00“ eine Mindestverzinsung von<br />
5,00 % p. a.<br />
▪ für „ImmoZins 5,75“ eine Mindestverzinsung von<br />
5,75 % p. a.<br />
▪ für „ImmoZins 6,25“ eine Mindestverzinsung von<br />
6,25 % p. a.<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
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Grundlagen