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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis erst<br />

mit ihrer Eintragung im Handelsregister Gesellschafterin.<br />

(4) „Anleger“ im Sinne dieses Vertrages sind die nach<br />

Abschluss dieses Vertrages beitretenden Kommanditisten,<br />

unabhängig davon ob sie unmittelbar (Direktkommanditisten)<br />

oder mittelbar (als Treugeber über die Treuhandkommanditistin)<br />

der Gesellschaft beitreten.<br />

(5) „Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, die Gründungskommanditistin<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, die Anleger sowie<br />

die Treuhandkommanditistin, soweit sie Anteile auf eigene<br />

Rechnung hält.<br />

(6) „Stille Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind<br />

die Beteiligten der Kapitalart „ImmoZins“.<br />

§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung<br />

von Stillen Beteiligungen<br />

(1) Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />

eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />

von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem oder mehreren<br />

Schritten auf 39.300.000 € (in Worten: neununddreißig<br />

Millionen dreihunderttausend Euro) zuzulassen<br />

sowie zusätzlich bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf<br />

Millionen fünfhunderttausend Euro) Stille Beteiligungen<br />

im Sinne von Absatz (5) aufzunehmen. Die Geschäftsführung<br />

ist berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu<br />

10 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie<br />

einzuwerbende Stille Beteiligungen im Sinne von Absatz<br />

(5)) zuzulassen und den Platzierungszeitraum ein- oder<br />

mehrmals bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013 zu verlängern. Absatz (9)<br />

bleibt unberührt.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihren Kapitalanteil<br />

entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungsbeträge zu erhöhen.<br />

(3) Die vom Anleger zu leistende Einlage kann in einer der<br />

nachfolgenden Formen erfolgen:<br />

a) „ImmoWachstum“<br />

Der Anleger bezahlt 65 % der Zeichnungssumme („Starteinlage“)<br />

zuzüglich des anteiligen Agios, also 3,25 % der<br />

Zeichnungssumme, innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung.<br />

Verträge<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, bis der zweite Teil von 35 %<br />

der Zeichnungssumme zuzüglich der weiteren 1,75 %<br />

Agio erbracht ist, wobei zunächst eine Verrechnung mit<br />

dem ausstehenden Agio erfolgt.<br />

Sollten Ausschüttungen nicht oder nicht wie vorgesehen<br />

erfolgen, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der<br />

Anleger die restliche Zeichnungssumme einschließlich<br />

eines etwaig noch ausstehenden Agios in monatlichen<br />

Raten von 0,25 % der Zeichnungssumme bezahlt, erstmalig<br />

zum Monatsersten nach Aufforderung durch die<br />

Gesellschaft.<br />

b) „ImmoSpar Top“<br />

Der Anleger bezahlt 5 % der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

eines Agios von 5 % der Zeichnungssumme innerhalb von<br />

14 Tagen ab Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Der Anleger leistet monatliche Raten von 0,50 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der Ratenzahlungen<br />

entsprechend verringert.<br />

c) „ImmoSpar“<br />

Der Anleger bezahlt monatliche Raten von 0,60 % der<br />

Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />

Annahme seiner Beitrittserklärung. Aus den ersten Raten<br />

wird das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />

erbracht, alle weiteren Raten werden auf Kapitalkonto I<br />

gebucht.<br />

Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />

Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />

verrechnet, sodass sich die Dauer der<br />

Ratenzahlungen entsprechend verringert.<br />

(4) Zuzahlungen sind bei den in Absatz (3) genannten<br />

Kapitalarten jederzeit möglich. Soweit Anleger der Beteiligungsvariante<br />

„ImmoSpar Top“ oder „ImmoSpar“<br />

Zuzahlungen leisten, kann der Prozentsatz für die monatlichen<br />

Raten (0,50 % der Zeichnungssumme bei „ImmoSpar<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

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