Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis erst<br />
mit ihrer Eintragung im Handelsregister Gesellschafterin.<br />
(4) „Anleger“ im Sinne dieses Vertrages sind die nach<br />
Abschluss dieses Vertrages beitretenden Kommanditisten,<br />
unabhängig davon ob sie unmittelbar (Direktkommanditisten)<br />
oder mittelbar (als Treugeber über die Treuhandkommanditistin)<br />
der Gesellschaft beitreten.<br />
(5) „Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin, die Gründungskommanditistin<br />
<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH, die Anleger sowie<br />
die Treuhandkommanditistin, soweit sie Anteile auf eigene<br />
Rechnung hält.<br />
(6) „Stille Gesellschafter“ im Sinne dieses Vertrages sind<br />
die Beteiligten der Kapitalart „ImmoZins“.<br />
§ 5 Kapitalerhöhungen, Einwerbung<br />
von Stillen Beteiligungen<br />
(1) Die Geschäftsführung ist berechtigt und verpflichtet,<br />
eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals durch Aufnahme<br />
von Anlegern bis zum 3<strong>1.</strong>12.2012 in einem oder mehreren<br />
Schritten auf 39.300.000 € (in Worten: neununddreißig<br />
Millionen dreihunderttausend Euro) zuzulassen<br />
sowie zusätzlich bis zu 1<strong>1.</strong>500.000 € (in Worten: elf<br />
Millionen fünfhunderttausend Euro) Stille Beteiligungen<br />
im Sinne von Absatz (5) aufzunehmen. Die Geschäftsführung<br />
ist berechtigt, eine Überzeichnung von bis zu<br />
10 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie<br />
einzuwerbende Stille Beteiligungen im Sinne von Absatz<br />
(5)) zuzulassen und den Platzierungszeitraum ein- oder<br />
mehrmals bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013 zu verlängern. Absatz (9)<br />
bleibt unberührt.<br />
(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihren Kapitalanteil<br />
entsprechend der Summe der von ihr treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligungsbeträge zu erhöhen.<br />
(3) Die vom Anleger zu leistende Einlage kann in einer der<br />
nachfolgenden Formen erfolgen:<br />
a) „ImmoWachstum“<br />
Der Anleger bezahlt 65 % der Zeichnungssumme („Starteinlage“)<br />
zuzüglich des anteiligen Agios, also 3,25 % der<br />
Zeichnungssumme, innerhalb von 14 Tagen ab Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung.<br />
Verträge<br />
Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />
Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />
verrechnet, bis der zweite Teil von 35 %<br />
der Zeichnungssumme zuzüglich der weiteren 1,75 %<br />
Agio erbracht ist, wobei zunächst eine Verrechnung mit<br />
dem ausstehenden Agio erfolgt.<br />
Sollten Ausschüttungen nicht oder nicht wie vorgesehen<br />
erfolgen, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der<br />
Anleger die restliche Zeichnungssumme einschließlich<br />
eines etwaig noch ausstehenden Agios in monatlichen<br />
Raten von 0,25 % der Zeichnungssumme bezahlt, erstmalig<br />
zum Monatsersten nach Aufforderung durch die<br />
Gesellschaft.<br />
b) „ImmoSpar Top“<br />
Der Anleger bezahlt 5 % der Zeichnungssumme zuzüglich<br />
eines Agios von 5 % der Zeichnungssumme innerhalb von<br />
14 Tagen ab Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />
Der Anleger leistet monatliche Raten von 0,50 % der<br />
Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />
Annahme seiner Beitrittserklärung.<br />
Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />
Kapitalkonto I gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />
verrechnet, sodass sich die Dauer der Ratenzahlungen<br />
entsprechend verringert.<br />
c) „ImmoSpar“<br />
Der Anleger bezahlt monatliche Raten von 0,60 % der<br />
Zeichnungssumme, erstmalig zum Monatsersten nach<br />
Annahme seiner Beitrittserklärung. Aus den ersten Raten<br />
wird das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme<br />
erbracht, alle weiteren Raten werden auf Kapitalkonto I<br />
gebucht.<br />
Ausschüttungen auf das eingezahlte Kapital werden auf<br />
Kapitalkonto I bzw. II gutgeschrieben und mit der Einlagenverpflichtung<br />
verrechnet, sodass sich die Dauer der<br />
Ratenzahlungen entsprechend verringert.<br />
(4) Zuzahlungen sind bei den in Absatz (3) genannten<br />
Kapitalarten jederzeit möglich. Soweit Anleger der Beteiligungsvariante<br />
„ImmoSpar Top“ oder „ImmoSpar“<br />
Zuzahlungen leisten, kann der Prozentsatz für die monatlichen<br />
Raten (0,50 % der Zeichnungssumme bei „ImmoSpar<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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