Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />
Einlage ausgestattet. Zudem ist eine regelmäßige<br />
Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die<br />
ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />
gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />
vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />
in Höhe von 12,6 % bezogen auf<br />
die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan<br />
PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die Ansprüche<br />
auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />
und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />
solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />
einen Grund für die Überschuldung<br />
oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />
darstellen würde. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />
der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />
anderer Gläubiger.<br />
Die Beteiligungen haben eine feste Laufzeit bis zum<br />
3<strong>1.</strong>12.2021, wobei die konkrete Laufzeit der einzelnen<br />
Auszahlpläne vom ursprünglichen Laufzeitbeginn<br />
abhängig ist. In Ausnahmefällen besteht für die Beteiligten<br />
oder deren Erben ein Sonderkündigungsrecht.<br />
Den Beteiligten des Immoauszahlplan I wird in ihrer<br />
Funktion als (Fremd-)Kapitalgeber ein Teilnahmerecht<br />
an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />
eingeräumt. Besonders wesentliche<br />
Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und<br />
l) des Fondsgesellschaftsvertrages stehen unter dem<br />
Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />
§ 5 Absatz (8) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />
Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />
Zustimmungsvorbehalts.<br />
Vertragspartner des Immoauszahlplan II können<br />
höchstens 20 Beteiligte werden.<br />
Beteiligte des Immoauszahlplan II haben zusätzlich<br />
zu ihrer gezeichneten Einlage ein Agio von 5 %<br />
bezogen auf ihre gezeichnete Einlage gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung<br />
in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />
beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a. und<br />
erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />
auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Einlage. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von<br />
anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die gezeichnete<br />
Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />
sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />
in Höhe von 12,6 % bezogen auf die gezeichnete<br />
Einlage ergibt. Die Beteiligungen haben eine<br />
feste Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2022, wobei die konkrete<br />
Laufzeit der einzelnen Zahlungen der Auszahlpläne<br />
vom jeweiligen Laufzeitbeginn abhängig ist. In<br />
Ausnahmefällen wird auch diesen Beteiligten oder<br />
deren Erben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.<br />
Die Ansprüche der Immoauszahlplan II – Beteiligten<br />
auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />
und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />
solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />
einen Grund für die Überschuldung<br />
oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft darstellen<br />
würden. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />
der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />
anderer Gläubiger.<br />
Als weitere (Fremd-)Kapitalgeber (ohne Verlustbeteiligung)<br />
haben sie keine Vermögensbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft; ein Teilnahmerecht an<br />
Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />
wird ihnen eingeräumt. Besonders wesentliche<br />
Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und l)<br />
des Fondsgesellschaftsvertrages stehen auch unter<br />
ihrem Zustimmungsvorbehalt. Dasselbe gilt für eine<br />
Änderung dieses Zustimmungsvorbehalts.<br />
zu D. Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />
den Objektgesellschaften<br />
zu I. Beteiligung an der Einzelhandelsobjekte<br />
Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 13.0<strong>1.</strong>2012 als<br />
Kommanditistin der Objektgesellschaft 1 mit einer<br />
Hafteinlage von € <strong>1.</strong>750,00 in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
Im Zuge der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />
sowie der Prognoserechnungen der<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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