09.12.2012 Aufrufe

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />

Einlage ausgestattet. Zudem ist eine regelmäßige<br />

Tilgung von anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die<br />

ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan PLUS“<br />

gezeichnete Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich<br />

vorgesehen, sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf<br />

die ursprünglich im Rahmen des sog. „Auszahlplan<br />

PLUS“ gezeichnete Einlage ergibt. Die Ansprüche<br />

auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />

und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />

einen Grund für die Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft<br />

darstellen würde. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />

der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />

anderer Gläubiger.<br />

Die Beteiligungen haben eine feste Laufzeit bis zum<br />

3<strong>1.</strong>12.2021, wobei die konkrete Laufzeit der einzelnen<br />

Auszahlpläne vom ursprünglichen Laufzeitbeginn<br />

abhängig ist. In Ausnahmefällen besteht für die Beteiligten<br />

oder deren Erben ein Sonderkündigungsrecht.<br />

Den Beteiligten des Immoauszahlplan I wird in ihrer<br />

Funktion als (Fremd-)Kapitalgeber ein Teilnahmerecht<br />

an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

eingeräumt. Besonders wesentliche<br />

Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und<br />

l) des Fondsgesellschaftsvertrages stehen unter dem<br />

Zustimmungsvorbehalt durch die Beteiligten gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) neue Fassung des Fondsgesellschaftsvertrages.<br />

Dasselbe gilt für eine Änderung dieses<br />

Zustimmungsvorbehalts.<br />

Vertragspartner des Immoauszahlplan II können<br />

höchstens 20 Beteiligte werden.<br />

Beteiligte des Immoauszahlplan II haben zusätzlich<br />

zu ihrer gezeichneten Einlage ein Agio von 5 %<br />

bezogen auf ihre gezeichnete Einlage gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft zu erbringen. Die Verzinsung<br />

in Form einer ergebnisunabhängigen Mindestverzinsung<br />

beträgt beim Immoauszahlplan II 5,1 % p. a. und<br />

erhöht sich ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2019 auf 6,1 % p. a., bezogen<br />

auf die jeweils in die Fondsgesellschaft eingezahlte<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Einlage. Zudem ist eine regelmäßige Tilgung von<br />

anfänglich 7,5 % p. a. bezogen auf die gezeichnete<br />

Einlage (zuzüglich ersparter Zinsen) vertraglich vorgesehen,<br />

sodass sich ein jährlicher Auszahlungsbetrag<br />

in Höhe von 12,6 % bezogen auf die gezeichnete<br />

Einlage ergibt. Die Beteiligungen haben eine<br />

feste Laufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2022, wobei die konkrete<br />

Laufzeit der einzelnen Zahlungen der Auszahlpläne<br />

vom jeweiligen Laufzeitbeginn abhängig ist. In<br />

Ausnahmefällen wird auch diesen Beteiligten oder<br />

deren Erben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.<br />

Die Ansprüche der Immoauszahlplan II – Beteiligten<br />

auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens<br />

und der jährlichen Mindestauszahlungen sind<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als deren Geltendmachung<br />

einen Grund für die Überschuldung<br />

oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft darstellen<br />

würden. Zudem sind die Ansprüche im Falle<br />

der Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen<br />

anderer Gläubiger.<br />

Als weitere (Fremd-)Kapitalgeber (ohne Verlustbeteiligung)<br />

haben sie keine Vermögensbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft; ein Teilnahmerecht an<br />

Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

wird ihnen eingeräumt. Besonders wesentliche<br />

Beschlüsse gemäß § 18 Absatz (1) Ziffer g), i) und l)<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages stehen auch unter<br />

ihrem Zustimmungsvorbehalt. Dasselbe gilt für eine<br />

Änderung dieses Zustimmungsvorbehalts.<br />

zu D. Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

den Objektgesellschaften<br />

zu I. Beteiligung an der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 13.0<strong>1.</strong>2012 als<br />

Kommanditistin der Objektgesellschaft 1 mit einer<br />

Hafteinlage von € <strong>1.</strong>750,00 in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

Im Zuge der Änderungen der Investitions- und Finanzierungspläne<br />

sowie der Prognoserechnungen der<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!