09.12.2012 Aufrufe

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtliche Grundlagen<br />

werb – per Gesetz oder durch entsprechende Übernahmevereinbarungen<br />

– auf die Objektgesellschaft 1 als Vermieter<br />

über. Nachfolgend wird der wesentliche Inhalt der<br />

Mietverträge mit den Ankermietern sowie den Mietern mit<br />

den größten Mietumsätzen zusammenfassend dargestellt.<br />

Objekt Lemberg<br />

Mietvertrag Wasgau<br />

Die Immobilie in Lemberg wurde an die Wasgau Produktions<br />

& Handels AG („Mieter“) vermietet, die dort einen<br />

Markt für Lebensmittel sowie sonstige Bedarfsgegenstände<br />

in den üblichen Randsortimenten betreibt. Gegenstand des<br />

Mietvertrags vom 19./25.04.2005, modifiziert durch mehrere<br />

Nachträge, ist eine Gesamtfläche von <strong>1.</strong>989,94 m²,<br />

davon <strong>1.</strong>458,23 m² Verkaufsfläche sowie mindestens 100<br />

Pkw­Stellplätze zur gemeinsamen Nutzung.<br />

Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit von 15 Jahren bis<br />

zum 30.1<strong>1.</strong>2023 und kann vom Mieter anschließend drei<br />

Mal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Andernfalls<br />

verlängert sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit<br />

einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.<br />

Der Mieter kann nach erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe<br />

den Vertrag fristlos kündigen, wenn die ungehinderte Zu­<br />

und Abfahrt für Kunden und Lieferanten und eine Anlieferung<br />

für Fahrzeuge bis 40 t nicht während der gesamten<br />

Vertragslaufzeit gewährleistet werden.<br />

Der Mietzins beträgt monatlich 22.000 € (netto) und ist<br />

für drei Jahre fest vereinbart. Verändert sich danach der<br />

Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes um<br />

mindestens 10 %, so wird die Miete um 65 % der Indexänderung<br />

angepasst.<br />

Die mit dem Betrieb des Mietobjekts zusammenhängenden<br />

Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser,<br />

Oberflächenentwässerung, Müllabfuhr und Schornsteinfeger,<br />

Reinigung des Objekts und der Außenanlagen, Wartung<br />

technischer Anlagen, Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und Versicherung von Waren und Einbauten sowie das<br />

Glasbruchrisiko werden vom Mieter – gegebenenfalls<br />

anteilig – getragen. Alle übrigen Nebenkosten fallen<br />

dem Vermieter zur Last. Der Mieter leistet eine monatliche<br />

Nebenkostenvorauszahlung von anfänglich <strong>1.</strong>000 €<br />

146 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

(netto), die den vorausgehenden Nebenkostenabrechnungen<br />

angeglichen wird.<br />

Der Mieter trägt innerhalb der Mieträume Kleinreparaturen<br />

bis zu einem Betrag von 250 € (netto) im Einzelfall,<br />

Schönheitsreparaturen sowie die Wartungen und Überprüfungen<br />

für bauseits erstellte Anlagen. Dem Vermieter obliegen<br />

über den Höchstbetrag hinausgehende Reparaturen<br />

sowie die Instandhaltung und ­setzung von Dach und Fach.<br />

Der Vermieter ist verpflichtet, im Umkreis von 3,5 km kein<br />

gleichartiges Geschäft für Lebensmittel selbst oder durch<br />

einen Dritten zu errichten oder zu betreiben. Mietsicherheiten<br />

sind nicht zu erbringen.<br />

Mit vorheriger Zustimmung des Vermieters darf der Mieter<br />

bauliche Veränderungen vornehmen und sie bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses entfernen oder unentgeltlich<br />

zurücklassen. Der Vermieter ist berechtigt, die vom Mieter<br />

eingebrachten Gegenstände zum Verkehrswert zu übernehmen.<br />

Objekt Mommenheim<br />

Mietvertrag Wasgau<br />

Auch das Objekt Mommenheim wurde von der Wasgau<br />

Produktions & Handels AG („Mieter“) zum Betrieb eines<br />

Lebensmittel­Vollversorgermarktes angemietet. Gegenstand<br />

des Mietvertrages vom 16./20.04.2007, ergänzt<br />

durch Nachträge vom 06./09.04.2009, 06./08.12.2010<br />

und 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>/04.02.2011, ist eine Gesamtfläche von<br />

<strong>1.</strong>999 m², davon <strong>1.</strong>507 m² Verkaufsraum, nebst Anlieferflächen<br />

und 120 Pkw­Stellplätzen.<br />

Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren bis zum<br />

30.09.2023. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag dreimal<br />

um jeweils fünf Jahre stillschweigend zu verlängern. Wird<br />

zum Ende der Festmietzeit die Option nicht ausgeübt und<br />

der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich das Mietverhältnis<br />

auf unbestimmte Zeit und ist mit zwölfmonatiger Frist<br />

kündbar.<br />

Der Mieter kann nach erfolgloser Fristsetzung zur Abhilfe<br />

den Vertrag fristlos kündigen, wenn der ordnungsgemäße<br />

Zustand der Verkehrswege zur Anlieferung mit 40 t nicht<br />

während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!