Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Der Verkäufer garantiert, dass das jeweilige Objekt<br />
nicht mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten<br />
behaftet ist, die die jetzige bauliche Nutzung ausschließen<br />
würden, und dass die Gebäude nicht mit als Schadstoffen<br />
klassifizierten Stoffen kontaminiert sind, und dass<br />
die Angaben in der Mieterliste (Anlage 4 zur Bezugsurkunde<br />
des notariellen Vertrages) korrekt sind.<br />
Der Verkäufer haftet für die vollständige Errichtung und<br />
gebrauchsfertige Herstellung der sich auf dem jeweiligen<br />
Kaufobjekt befindlichen Bauwerke entsprechend den der<br />
Verkaufsurkunde beigefügten Baubeschreibungen. Die<br />
Gewährleistungsfristen richten sich nach § 634 a BGB.<br />
Davon abweichend beträgt die Gewährleistungsfrist für<br />
alle Wände, Decken, Fenster, Türen und Glaseinbauten<br />
sowie Feuchtigkeitsisolierungen, Abdichtungen und Dämmungen<br />
und für die beweglichen und Verschleißteile elektronischer<br />
Anlagen zwei Jahre. Der Verkäufer garantiert,<br />
dass mit den jeweiligen am Bau beteiligten Generalunternehmern<br />
eine fünfjährige Gewährleistungspflicht für<br />
die Gebäude vereinbart ist. Er garantiert ferner, dass ihm<br />
versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.<br />
Die Gewährleistungsfristen beginnen jeweils mit der Übergabe<br />
der Mietflächen an den/die jeweils ersten Mieter<br />
des jeweiligen Kaufobjekts. Der Veräußerer ermächtigt<br />
den Käufer, sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
den Leistungserbringern geltend zu machen.<br />
Für den Fall, dass die abgegebenen Garantien unrichtig<br />
sind, hat die Objektgesellschaft 1 die Gewährleistungsrechte<br />
nach § 437 BGB.<br />
Besondere Vereinbarungen, Rücktrittsrechte etc.<br />
Gerät der Käufer mit der Zahlung des jeweils fälligen Kaufpreises<br />
ganz oder teilweise länger als acht Tage in Verzug,<br />
so kann der Verkäufer unbeschadet sonstiger Ansprüche<br />
vom schuldrechtlichen Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer<br />
hat dabei die Wahl, von einem, mehreren oder allen Kaufverträgen<br />
zurückzutreten, auch wenn hinsichtlich der anderen<br />
Verträge keine Pflichtverletzung vorliegt. Das jeweilige<br />
Rücktrittsrecht erlischt mit vollständiger Zahlung des jeweiligen<br />
Kaufpreises. Im Falle der berechtigten Ausübung eines<br />
Rücktrittsrechts hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe<br />
von sechs Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) des<br />
jeweiligen Objekts zu leisten. Weitergehende Ansprüche<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
gegen den Käufer (Objektgesellschaft 1), insbesondere<br />
auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.<br />
Im Hinblick auf die für den Rücktrittsfall vereinbarte Vertragsstrafe<br />
hat die FIHM AG eine entsprechende Bürgschaft<br />
für die Objektgesellschaft 1 gestellt.<br />
Beide Parteien können vom schuldrechtlichen Teil des<br />
jeweiligen Kaufvertrags innerhalb von zwei Monaten ab<br />
Kenntnis zurücktreten, wenn die Voraussetzungen für die<br />
Fälligkeit des jeweiligen Kaufpreises nicht bis zum Ablauf<br />
des 30.09.2012 eingetreten sein sollten oder ein Berechtigter<br />
sein Vorkaufsrecht ausübt.<br />
Der Verkäufer hat sich verpflichtet, bereits vor Eigentumsübertragung<br />
bei der Bestellung von Grundpfandrechten,<br />
die der Kaufpreisfinanzierung dienen, mitzuwirken, sofern<br />
die Zweckbestimmung dahingehend eingeschränkt wird,<br />
dass diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur zur<br />
Absicherung des tatsächlich an den Veräußerer ausbezahlten<br />
und von den jeweiligen Gläubigern finanzierten<br />
Kaufpreis verwendet werden dürfen. Der Veräußerer hat<br />
der Objektgesellschaft 1 insoweit Finanzierungsvollmacht<br />
erteilt.<br />
II. Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist die Objektgesellschaft<br />
2 nicht gegründet. Eine Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
besteht nicht. Hinsichtlich der in den Fondsberechnungen<br />
getroffenen Annahmen für die geplante<br />
Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 wird auf die Ausführungen<br />
unter S. 78 ff. verwiesen.<br />
E. Wesentliche Mietverträge der Einzelhandelsobjekte<br />
Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />
Die Objekte der Objektgesellschaft 1 sind vollständig<br />
vermietet. Die Mieter sind in der jeweiligen Anlage 4<br />
der Bezugsurkunden zu den Grundstückskaufverträgen<br />
bezeichnet. Überwiegend wurden die Mietverträge mit<br />
dem Veräußerer der Grundstücke, der Prebag Gewerbebau<br />
AG, geschlossen, einzelne Mietverträge bereits mit<br />
dem vormaligen Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.<br />
Sämtliche Mietverträge gehen mit dem Grundstückser<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
145<br />
Grundlagen