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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Der Verkäufer garantiert, dass das jeweilige Objekt<br />

nicht mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten<br />

behaftet ist, die die jetzige bauliche Nutzung ausschließen<br />

würden, und dass die Gebäude nicht mit als Schadstoffen<br />

klassifizierten Stoffen kontaminiert sind, und dass<br />

die Angaben in der Mieterliste (Anlage 4 zur Bezugsurkunde<br />

des notariellen Vertrages) korrekt sind.<br />

Der Verkäufer haftet für die vollständige Errichtung und<br />

gebrauchsfertige Herstellung der sich auf dem jeweiligen<br />

Kaufobjekt befindlichen Bauwerke entsprechend den der<br />

Verkaufsurkunde beigefügten Baubeschreibungen. Die<br />

Gewährleistungsfristen richten sich nach § 634 a BGB.<br />

Davon abweichend beträgt die Gewährleistungsfrist für<br />

alle Wände, Decken, Fenster, Türen und Glaseinbauten<br />

sowie Feuchtigkeitsisolierungen, Abdichtungen und Dämmungen<br />

und für die beweglichen und Verschleißteile elektronischer<br />

Anlagen zwei Jahre. Der Verkäufer garantiert,<br />

dass mit den jeweiligen am Bau beteiligten Generalunternehmern<br />

eine fünfjährige Gewährleistungspflicht für<br />

die Gebäude vereinbart ist. Er garantiert ferner, dass ihm<br />

versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.<br />

Die Gewährleistungsfristen beginnen jeweils mit der Übergabe<br />

der Mietflächen an den/die jeweils ersten Mieter<br />

des jeweiligen Kaufobjekts. Der Veräußerer ermächtigt<br />

den Käufer, sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

den Leistungserbringern geltend zu machen.<br />

Für den Fall, dass die abgegebenen Garantien unrichtig<br />

sind, hat die Objektgesellschaft 1 die Gewährleistungsrechte<br />

nach § 437 BGB.<br />

Besondere Vereinbarungen, Rücktrittsrechte etc.<br />

Gerät der Käufer mit der Zahlung des jeweils fälligen Kaufpreises<br />

ganz oder teilweise länger als acht Tage in Verzug,<br />

so kann der Verkäufer unbeschadet sonstiger Ansprüche<br />

vom schuldrechtlichen Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer<br />

hat dabei die Wahl, von einem, mehreren oder allen Kaufverträgen<br />

zurückzutreten, auch wenn hinsichtlich der anderen<br />

Verträge keine Pflichtverletzung vorliegt. Das jeweilige<br />

Rücktrittsrecht erlischt mit vollständiger Zahlung des jeweiligen<br />

Kaufpreises. Im Falle der berechtigten Ausübung eines<br />

Rücktrittsrechts hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe<br />

von sechs Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) des<br />

jeweiligen Objekts zu leisten. Weitergehende Ansprüche<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

gegen den Käufer (Objektgesellschaft 1), insbesondere<br />

auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.<br />

Im Hinblick auf die für den Rücktrittsfall vereinbarte Vertragsstrafe<br />

hat die FIHM AG eine entsprechende Bürgschaft<br />

für die Objektgesellschaft 1 gestellt.<br />

Beide Parteien können vom schuldrechtlichen Teil des<br />

jeweiligen Kaufvertrags innerhalb von zwei Monaten ab<br />

Kenntnis zurücktreten, wenn die Voraussetzungen für die<br />

Fälligkeit des jeweiligen Kaufpreises nicht bis zum Ablauf<br />

des 30.09.2012 eingetreten sein sollten oder ein Berechtigter<br />

sein Vorkaufsrecht ausübt.<br />

Der Verkäufer hat sich verpflichtet, bereits vor Eigentumsübertragung<br />

bei der Bestellung von Grundpfandrechten,<br />

die der Kaufpreisfinanzierung dienen, mitzuwirken, sofern<br />

die Zweckbestimmung dahingehend eingeschränkt wird,<br />

dass diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur zur<br />

Absicherung des tatsächlich an den Veräußerer ausbezahlten<br />

und von den jeweiligen Gläubigern finanzierten<br />

Kaufpreis verwendet werden dürfen. Der Veräußerer hat<br />

der Objektgesellschaft 1 insoweit Finanzierungsvollmacht<br />

erteilt.<br />

II. Beteiligung an der Objektgesellschaft 2<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist die Objektgesellschaft<br />

2 nicht gegründet. Eine Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

besteht nicht. Hinsichtlich der in den Fondsberechnungen<br />

getroffenen Annahmen für die geplante<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft 2 wird auf die Ausführungen<br />

unter S. 78 ff. verwiesen.<br />

E. Wesentliche Mietverträge der Einzelhandelsobjekte<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. Besitz KG<br />

Die Objekte der Objektgesellschaft 1 sind vollständig<br />

vermietet. Die Mieter sind in der jeweiligen Anlage 4<br />

der Bezugsurkunden zu den Grundstückskaufverträgen<br />

bezeichnet. Überwiegend wurden die Mietverträge mit<br />

dem Veräußerer der Grundstücke, der Prebag Gewerbebau<br />

AG, geschlossen, einzelne Mietverträge bereits mit<br />

dem vormaligen Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.<br />

Sämtliche Mietverträge gehen mit dem Grundstückser­<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

145<br />

Grundlagen

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