Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen<br />
des jeweiligen Kaufobjekts. Der Veräuße rer ermächtigt<br />
den Käufer, sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
den Leistungserbringern geltend zu machen.<br />
Für den Fall, dass die abgegebenen Garantien unrichtig<br />
sind, hat die Objektgesellschaft 1 die Gewährleistungsrechte<br />
nach § 437 BGB.<br />
Besondere Vereinbarungen, Rücktrittsrechte etc.<br />
Bezüglich des Objekts Lemberg besteht zwischen dem<br />
Verkäufer als Pächter und der Ortsgemeinde Lemberg<br />
sowie der Verbandsgemeinde PirmasensLand als Verpächtern<br />
ein Pachtvertrag vom 14.04.2008 über Teilflächen<br />
der Flurstücke 1106/1 und 1133/15, die als Zufahrt<br />
zum Einkaufsmarkt dienen. Der Verkäufer sichert zu, auf<br />
die Übertragung des Vertrages an den Käufer hinzuwirken<br />
und tritt vorsorglich zum Übergabetag sämtliche Rechte<br />
und Pflichten aus dem Pachtvertrag ab.<br />
Zwischen den Vertragsparteien wurden verschiedene<br />
Rücktrittsrechte, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige<br />
nicht fristgerechte Kaufpreiszahlung und den Nicht bzw.<br />
nicht fristgerechten Eintritt der aufschiebenden Bedingungen<br />
vereinbart sowie Vertragsstrafenregelungen getroffen,<br />
die käuferseitig durch Bürgschaften der FIHM AG<br />
abgesichert wurden. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />
Übernahme der Immobilien sind diese Rücktrittsrechte<br />
erloschen.<br />
3. Notarielle Kaufverträge betreffend den Erwerb des<br />
Immobilienportfolios II in Bayern, RheinlandPfalz und<br />
NordrheinWestfalen<br />
Im Hinblick auf den Erwerb der Objekte des Portfolios II<br />
in Buttenheim, Goch, Marktleuthen, Traitsching, Otterberg<br />
und Haßloch hat die Objektgesellschaft 1 voneinander<br />
unabhängige Kaufverträge abgeschlossen, die in einer<br />
notariellen Urkunde vom 16.03.2011 (Urkunde des Notars<br />
Dr. Oliver Vossius, München, UR.Nr. V 0551/2011) sowie<br />
einem <strong>Nachtrag</strong> vom 3<strong>1.</strong>03.2011 samt notarieller Genehmigungsurkunde<br />
vom 13.04.2011 zusammengefasst sind.<br />
Die notarielle Urkunde vom 16.03.2011 verweist ihrerseits<br />
wieder auf eine Bezugsurkunde nach § 13a BeurkG vom<br />
gleichen Tag. Die wesentlichen Regelungen der Kaufverträge<br />
werden im Folgenden dargestellt.<br />
140 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
Veräußerer der Objekte ist die Prebag Gewerbebau AG<br />
mit Sitz in Aschheim bzw. für das Objekt Haßloch die<br />
Prebag Retail I GmbH.<br />
Der Erwerb der Objekte Buttenheim, Goch, Marktleuthen<br />
und Traitsching wurde unter die kumulativen Bedingungen<br />
gestellt, dass:<br />
▪ der Veräußerer als Eigentümer des jeweiligen Objekts<br />
im Grundbuch eingetragen ist,<br />
▪ das jeweilige Objekt vollständig fertig gestellt ist und<br />
die jeweiligen Mietflächen von den Mietern frei von<br />
wesentlichen Mängeln über bzw. abgenommen worden<br />
sind,<br />
▪ die Mieter die erste Monatsmiete samt Nebenkosten<br />
ohne Vor und Einbehalt gezahlt haben und<br />
▪ das jeweilige Objekt – soweit erforderlich – von der<br />
zuständigen Behörde abgenommen worden ist bzw.<br />
vorhandene wesentliche Mängel behoben sind bzw.<br />
die zuständige Behörde schriftlich die Entbehrlichkeit<br />
einer förmlichen Abnahme bestätigt hat.<br />
Vor Eintritt der aufschiebenden Bedingungen sind die<br />
Kaufverträge über die Grundstücke in Buttenheim, Goch,<br />
Marktleuthen und Traitsching noch nicht wirksam mit der<br />
Folge, dass die Objektgesellschaft 1 insoweit nur ein<br />
Anwartschaftsrecht besitzt, d. h. noch nicht „schuldrechtlicher<br />
Eigentümer“ der Immobilien ist.<br />
Sollten die aufschiebenden Bedingungen nicht bis spätestens<br />
zum 30.06.2012 eingetreten sein, so ist der Käufer<br />
(Objektgesellschaft 1) zum Rücktritt berechtigt. Das jeweilige<br />
Rücktrittsrecht erlischt mit nachträglichem Bedingungseintritt,<br />
soweit es noch nicht ausgeübt ist.<br />
Bei mangelndem Bedingungseintritt aus vom Verkäufer<br />
zu vertretenden Gründen ist dieser zur Leistung einer Vertragsstrafe<br />
in Höhe von sechs Nettomonatsmieten (ohne<br />
Nebenkosten) des jeweiligen Objekts sowie zur Tragung<br />
der Beurkundungskosten und der entstehenden Rückabwicklungskosten<br />
verpflichtet. Weitergehende Ansprüche<br />
des Käufers (Objektgesellschaft 1), insbesondere auf<br />
Schadenersatz sind ausgeschlossen.