09.12.2012 Aufrufe

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hinsichtlich einer eventuellen Veräußerung der Immobilien<br />

bei Auflösung des Fonds wurde unterstellt,<br />

dass die Veräußerungsgewinne – entsprechend der<br />

aktuellen Gesetzeslage – nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Haltefrist grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt<br />

werden können. Veränderungen in diesem Bereich<br />

würden zu einer Verringerung der Schlussausschüttungen<br />

an den Anleger führen bzw. müssten vom<br />

Anleger Teile der Schlussausschüttungen für Steuerzahlungen<br />

verwendet werden.<br />

Da bereits die Objektgesellschaft 1 zehn Immobilienobjekte<br />

erworben hat, können Verfügungen unter<br />

Missachtung der sog. Drei­Objekt­Grenze zu einem<br />

gewerblichen Grundstückshandel führen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung<br />

zur Vermeidung der gewerblichen Prägung bei<br />

einer GmbH & Co. KG ändern, müsste anstelle der<br />

<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH oder zusätzlich ein anderer<br />

Kommanditist, der dann eine natürliche Person ist, als<br />

Geschäftsführer bestimmt werden. Zudem könnten<br />

die Gerichte die begünstigende Auffassung der<br />

Finanzverwaltung zur Vermeidung der gewerblichen<br />

Prägung nicht teilen.<br />

Hierdurch könnten nicht kalkulierte Kostenbelastungen<br />

für die Objektgesellschaften und die Fondsgesellschaft<br />

und damit letztlich die Anleger entstehen.<br />

Das zugrunde liegende Steuerkonzept geht davon<br />

aus, dass die aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

erzielten Zinsen als Teil der Vermietungs­ und Verpachtungseinkünfte<br />

nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.<br />

Sollte dies die Finanzverwaltung abweichend<br />

beurteilen, könnten sich im Einzelfall negative<br />

steuerliche Auswirkungen beim Anleger ergeben,<br />

insbesondere wäre keine Anrechnung einbehaltener<br />

Steuern auf Anlegerebene möglich.<br />

Werbungskosten können grundsätzlich nur in dem<br />

Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem sie<br />

geleistet werden. Verschieben sich Ausgabenpositionen,<br />

z. B. durch Verzögerungen beim Abfluss von<br />

Dienstleistungsgebühren, so können sich negative<br />

Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen<br />

ergeben.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Sofern die persönlichen Vermögens­ und Einkommensverhältnisse<br />

des Anlegers von den in der Prognoserechnung<br />

auf Anlegerebene getroffenen Annahmen<br />

abweichen, kann dies für den Anleger zu einem<br />

ungünstigeren steuerlichen Ergebnis führen.<br />

Die Grundlage für die Bemessung der Grunderwerbsteuer<br />

könnte höher sein, als im Steuerkonzept angenommen.<br />

Zudem ist nicht auszuschließen, dass für<br />

die bereits getätigten sowie die zukünftigen Immobilieninvestitionen<br />

ein höherer Grunderwerbsteuersatz<br />

anfallen würde als kalkuliert. Höhere Grunderwerbsteuerbelastungen<br />

als kalkuliert gingen zu Lasten der<br />

Objektgesellschaften sowie der Fondsgesellschaft<br />

und damit zu Lasten der Anleger.<br />

Kalkulierte Vorsteuererstattungsansprüche könnten<br />

von den Finanzbehörden abgelehnt sowie bereits<br />

gezogene Vorsteuerbeträge wieder zurückgefordert<br />

werden. Soweit die im Investitionsplan und in der<br />

Prognoserechnung kalkulierten nicht abzugsfähigen<br />

Vorsteuern nicht ausreichen würden, gingen Mehrbeträge<br />

zu Lasten der Liquiditätsreserve und damit<br />

der Anleger.<br />

Das zugrunde liegende Steuerkonzept ist noch nicht<br />

betriebsgeprüft.<br />

13. Bonitätsrisiko wesentlicher Vertragspartner,<br />

Risiko von Vertragsverletzungen (anlagegefährdend)<br />

Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner<br />

ausfallen. Dieses Bonitätsrisko trägt die Fondsgesellschaft<br />

und damit jeder Anleger.<br />

Wesentlicher Vertragspartner ist insbesondere die<br />

<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH, die neben<br />

ihrer Funktion als Anbieterin der Vermögensanlage<br />

konzeptgemäß auch eine Vielzahl von Dienstleistungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft und den<br />

Objektgesellschaften übernommen hat. Ein wichtiger<br />

Vertragspartner ist ebenfalls die Unacum Vertriebs­<br />

und Servicemanagement AG, die mit der Vermittlung<br />

des Eigenkapitals sowie der Beschaffung der Stillen<br />

Beteiligungen beauftragt ist.<br />

Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

03.0<br />

029<br />

Risiken

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!