Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Hinsichtlich einer eventuellen Veräußerung der Immobilien<br />
bei Auflösung des Fonds wurde unterstellt,<br />
dass die Veräußerungsgewinne – entsprechend der<br />
aktuellen Gesetzeslage – nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Haltefrist grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt<br />
werden können. Veränderungen in diesem Bereich<br />
würden zu einer Verringerung der Schlussausschüttungen<br />
an den Anleger führen bzw. müssten vom<br />
Anleger Teile der Schlussausschüttungen für Steuerzahlungen<br />
verwendet werden.<br />
Da bereits die Objektgesellschaft 1 zehn Immobilienobjekte<br />
erworben hat, können Verfügungen unter<br />
Missachtung der sog. DreiObjektGrenze zu einem<br />
gewerblichen Grundstückshandel führen.<br />
Sollte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung<br />
zur Vermeidung der gewerblichen Prägung bei<br />
einer GmbH & Co. KG ändern, müsste anstelle der<br />
<strong>NGF</strong> Beteiligung GmbH oder zusätzlich ein anderer<br />
Kommanditist, der dann eine natürliche Person ist, als<br />
Geschäftsführer bestimmt werden. Zudem könnten<br />
die Gerichte die begünstigende Auffassung der<br />
Finanzverwaltung zur Vermeidung der gewerblichen<br />
Prägung nicht teilen.<br />
Hierdurch könnten nicht kalkulierte Kostenbelastungen<br />
für die Objektgesellschaften und die Fondsgesellschaft<br />
und damit letztlich die Anleger entstehen.<br />
Das zugrunde liegende Steuerkonzept geht davon<br />
aus, dass die aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
erzielten Zinsen als Teil der Vermietungs und Verpachtungseinkünfte<br />
nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.<br />
Sollte dies die Finanzverwaltung abweichend<br />
beurteilen, könnten sich im Einzelfall negative<br />
steuerliche Auswirkungen beim Anleger ergeben,<br />
insbesondere wäre keine Anrechnung einbehaltener<br />
Steuern auf Anlegerebene möglich.<br />
Werbungskosten können grundsätzlich nur in dem<br />
Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem sie<br />
geleistet werden. Verschieben sich Ausgabenpositionen,<br />
z. B. durch Verzögerungen beim Abfluss von<br />
Dienstleistungsgebühren, so können sich negative<br />
Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen<br />
ergeben.<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Sofern die persönlichen Vermögens und Einkommensverhältnisse<br />
des Anlegers von den in der Prognoserechnung<br />
auf Anlegerebene getroffenen Annahmen<br />
abweichen, kann dies für den Anleger zu einem<br />
ungünstigeren steuerlichen Ergebnis führen.<br />
Die Grundlage für die Bemessung der Grunderwerbsteuer<br />
könnte höher sein, als im Steuerkonzept angenommen.<br />
Zudem ist nicht auszuschließen, dass für<br />
die bereits getätigten sowie die zukünftigen Immobilieninvestitionen<br />
ein höherer Grunderwerbsteuersatz<br />
anfallen würde als kalkuliert. Höhere Grunderwerbsteuerbelastungen<br />
als kalkuliert gingen zu Lasten der<br />
Objektgesellschaften sowie der Fondsgesellschaft<br />
und damit zu Lasten der Anleger.<br />
Kalkulierte Vorsteuererstattungsansprüche könnten<br />
von den Finanzbehörden abgelehnt sowie bereits<br />
gezogene Vorsteuerbeträge wieder zurückgefordert<br />
werden. Soweit die im Investitionsplan und in der<br />
Prognoserechnung kalkulierten nicht abzugsfähigen<br />
Vorsteuern nicht ausreichen würden, gingen Mehrbeträge<br />
zu Lasten der Liquiditätsreserve und damit<br />
der Anleger.<br />
Das zugrunde liegende Steuerkonzept ist noch nicht<br />
betriebsgeprüft.<br />
13. Bonitätsrisiko wesentlicher Vertragspartner,<br />
Risiko von Vertragsverletzungen (anlagegefährdend)<br />
Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner<br />
ausfallen. Dieses Bonitätsrisko trägt die Fondsgesellschaft<br />
und damit jeder Anleger.<br />
Wesentlicher Vertragspartner ist insbesondere die<br />
<strong>Next</strong> <strong>Generation</strong> <strong>Funds</strong> München GmbH, die neben<br />
ihrer Funktion als Anbieterin der Vermögensanlage<br />
konzeptgemäß auch eine Vielzahl von Dienstleistungen<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft und den<br />
Objektgesellschaften übernommen hat. Ein wichtiger<br />
Vertragspartner ist ebenfalls die Unacum Vertriebs<br />
und Servicemanagement AG, die mit der Vermittlung<br />
des Eigenkapitals sowie der Beschaffung der Stillen<br />
Beteiligungen beauftragt ist.<br />
Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
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Risiken