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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG 02.2<br />

Entgegennahme der<br />

Beitritts erklärung<br />

Zahlstelle/Einzahlung der<br />

Beteiligungssumme sowie<br />

des Agios<br />

014 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

Beitrittserklärungen bzw. auf den Erwerb von Beteiligungen gerichtete<br />

Willenserklärungen der Anlageinteressenten nimmt die Einzelhandelsfonds<br />

Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Einsteinring 28, 85609 Aschheim<br />

entgegen.<br />

Die Zahlstelle ist die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG,<br />

Einsteinring 28, 85609 Aschheim; sie führt bestimmungsgemäß Zahlungen<br />

an die Anleger aus.<br />

Diese Zahlstelle hält ebenfalls den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereit.<br />

Die Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG, Einsteinring<br />

28, 85609 Aschheim als Zahlstelle nimmt auch die von den Anlegern zu<br />

bezahlenden Beteiligungssummen sowie das Agio entgegen.<br />

Die Einzahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:<br />

Kontoinhaber: Einzelhandelsfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG<br />

Kontonummer: 177036100<br />

Bank: Deutsche Bank AG, München<br />

BLZ: 70070010<br />

Verwendungszweck: Vor­ und Nachname des Anlegers<br />

Laufzeit, Bindungsdauer Der Fondsgesellschaftsvertrag ist auf bestimmte Zeit geschlossen.<br />

Die Fondsgesellschaft endet plangemäß und vorbehaltlich einer Verlängerung<br />

durch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft gemäß § 3<br />

Abs. (1) des Fondsgesellschaftsvertrages oder einer Verlängerung aufgrund<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter, am 3<strong>1.</strong>12.2026; eine ordentliche<br />

Kündigung ist vor diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Im Fall des Eintritts<br />

der Schwerstpflegebedürftigkeit des Anlegers sowie für den Fall anderer<br />

schwerer Krankheiten i. S. von § 25 Abs. (5) des Fondsgesellschaftsvertrages<br />

ist der Anleger zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

Die Stillen Beteiligungen haben in Abhängigkeit der Wahl der Beteiligungsvariante<br />

eine Mindestlaufzeit bis zum 3<strong>1.</strong>12.2015, 3<strong>1.</strong>12.2018 und<br />

3<strong>1.</strong>12.202<strong>1.</strong> Auch den Stillen Gesellschaftern steht ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht bei Schwerstpflegebedürftigkeit sowie in gleichgestellten<br />

Fällen gemäß § 14 Abs. 2 des Vertrages über eine Stille Beteiligung zu.<br />

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Darstellungen auf S. 119 ff.<br />

Handelbarkeit und<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Die freie Handelbarkeit der vorliegend angebotenen Anteile der Vermögensanlagen<br />

ist dadurch eingeschränkt, dass keine gesetzlich vorgeschriebene<br />

Handelsplattform existiert; ein Zweitmarktverkauf ist nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Bei einem Verkauf in den ersten Jahren muss mit einem deutlichen Abschlag<br />

gegenüber dem eingezahlten Kapital gerechnet werden.<br />

Darüber hinaus ist die freie Handelbarkeit dadurch eingeschränkt, dass<br />

die Übertragung von Anteilen der angebotenen Vermögensanlagen<br />

jeweils nur zum 3<strong>1.</strong>12. eines Jahres mittels Abtretung und bei Kommanditbeteiligungen<br />

bis zur Einzahlung von 20 % der Beteiligungssumme nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft erfolgen kann.

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