Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s wird unterstellt, dass zusätzliche langfristige<br />
Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen in<br />
den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan I<br />
und Immoauszahlplan II in einer Größenordnung<br />
von 2.500.000 € hereingenommen werden können.<br />
Sollte dies ganz oder teilweise nicht gelingen oder<br />
nicht zu den kalkulierten Zeitpunkten, ergäben sich<br />
einer verminderten oder verzögerten Platzierung des<br />
Anlegerkapitals vergleichbare Risiken. Insoweit wird<br />
auf die Darstellung unter „Wesentliche tatsächliche<br />
und rechtliche Risiken“ im Verkaufsprospekt S. 20 f<br />
sowie auf die Angaben zu 2. Risiken aus der Platzierung<br />
des Anlegerkapitals und Rückabwicklungsrisiko<br />
(anlagegefährdend) dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />
zu 5. Besondere Vermietungs- und Objektrisiken<br />
sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der<br />
Objektgesellschaften (anlagegefährdend)<br />
Finanzierungsrisiken<br />
Der Darlehensvertrag für das Immobilienportfolio II<br />
der Objektgesellschaft 1, welches nur noch aus<br />
vier Immobilien besteht, wurde zwischenzeitlich<br />
abgeschlossen. Dennoch bleiben die im Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Finanzierungsrisiken<br />
bestehen, soweit die Darlehensmittel noch nicht<br />
von der finanzierenden Bank ausgereicht wurden.<br />
Zudem hat sich die finanzierende Bank im<br />
endgültigen Darlehensvertrag die Gestellung von<br />
Zusatzsicherheiten durch die FIHM Fonds und<br />
Immobilien Holding München AG ausbedungen.<br />
Diese betreffen zum einen das Objekt Haßloch<br />
aufgrund der umfangreichen Mieterdienstbarkeiten.<br />
Zum anderen ist eine Zusatzsicherheit für den<br />
Fall eines erheblichen Zinsanstiegs (mehr als zwei<br />
Prozentpunkte) gegenüber dem aktuellen Zinsniveau<br />
vorgesehen. Sollten die im Darlehensvertrag<br />
vereinbarten Voraussetzungen für die Stellung<br />
der Zusatzsicherheiten eintreten und könnten die<br />
Sicherheiten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht<br />
werden, besteht das Risiko, dass das Darlehen in<br />
Teilbeträgen nicht zur Auszahlung gelangt mit den<br />
im Verkaufsprospekt bereits dargestellten nachteiligen<br />
Folgen für die Objektgesellschaft 1 sowie die<br />
Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger.<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
zu 9. Vorrangige Bedienung des Stillen Beteiligungskapitals<br />
(anlagegefährdend) sowie zu<br />
14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />
Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />
Das im Verkaufsprospekt dargestellte Risiko umfasst<br />
auch die beabsichtigten weiteren Stillen Beteiligungen<br />
Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan II.<br />
Sämtliche Liquidität der Fondsgesellschaft muss –<br />
neben der Bedienung der Ansprüche der Stillen<br />
Gesellschafter (ImmoZins) – auch zunächst für<br />
diese Beteiligten verwendet werden und steht erst<br />
danach für Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
zur Verfügung.<br />
Zwischen den Stillen Gesellschaftern (ImmoZins)<br />
sowie den Beteiligungen Immoauszahlplan I<br />
und Immoauszahlplan II besteht das Risiko einer<br />
Anspruchskonkurrenz, wenn fällige Ansprüche<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft aufeinandertreffen.<br />
zu 12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen<br />
und rechtlichen Rahmenbedingungen (anlagegefährdend,<br />
bisher prognosegefährdend)<br />
Das Konzept des Beteiligungsangebots unter<br />
Berücksichtigung der Änderungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />
unterstellt, dass die erforderlichen Vertragsanpassungen<br />
rechtswirksam beschlossen werden.<br />
Für die Aufnahme der geplanten zusätzlichen<br />
langfristigen Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen<br />
in den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan<br />
I und Immoauszahlplan II wird unterstellt,<br />
dass keine besonderen rechtlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt werden müssen, insbesondere auch<br />
keine aufsichtsrechtlichen Gestattungen erforderlich<br />
sind. Für den Fall einer abweichenden Beurteilung<br />
durch Aufsichtsbehörden oder im Rahmen etwaiger<br />
Rechtsstreitigkeiten durch Gerichte könnten<br />
sich nachteilige Auswirkungen auf das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot ergeben, insbesondere aufgrund<br />
nicht kalkulierter Kostenbelastungen für die<br />
Fondsgesellschaft oder außerplanmäßiger Liquiditätsabflüsse,<br />
was zu Lasten der Anleger ginge.<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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