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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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<strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s wird unterstellt, dass zusätzliche langfristige<br />

Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen in<br />

den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan I<br />

und Immoauszahlplan II in einer Größenordnung<br />

von 2.500.000 € hereingenommen werden können.<br />

Sollte dies ganz oder teilweise nicht gelingen oder<br />

nicht zu den kalkulierten Zeitpunkten, ergäben sich<br />

einer verminderten oder verzögerten Platzierung des<br />

Anlegerkapitals vergleichbare Risiken. Insoweit wird<br />

auf die Darstellung unter „Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken“ im Verkaufsprospekt S. 20 f<br />

sowie auf die Angaben zu 2. Risiken aus der Platzierung<br />

des Anlegerkapitals und Rückabwicklungsrisiko<br />

(anlagegefährdend) dieses <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s verwiesen.<br />

zu 5. Besondere Vermietungs- und Objektrisiken<br />

sowie Finanzierungsrisiken auf Ebene der<br />

Objektgesellschaften (anlagegefährdend)<br />

Finanzierungsrisiken<br />

Der Darlehensvertrag für das Immobilienportfolio II<br />

der Objektgesellschaft 1, welches nur noch aus<br />

vier Immobilien besteht, wurde zwischenzeitlich<br />

abgeschlossen. Dennoch bleiben die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Finanzierungsrisiken<br />

bestehen, soweit die Darlehensmittel noch nicht<br />

von der finanzierenden Bank ausgereicht wurden.<br />

Zudem hat sich die finanzierende Bank im<br />

endgültigen Darlehensvertrag die Gestellung von<br />

Zusatzsicherheiten durch die FIHM Fonds und<br />

Immobilien Holding München AG ausbedungen.<br />

Diese betreffen zum einen das Objekt Haßloch<br />

aufgrund der umfangreichen Mieterdienstbarkeiten.<br />

Zum anderen ist eine Zusatzsicherheit für den<br />

Fall eines erheblichen Zinsanstiegs (mehr als zwei<br />

Prozentpunkte) gegenüber dem aktuellen Zinsniveau<br />

vorgesehen. Sollten die im Darlehensvertrag<br />

vereinbarten Voraussetzungen für die Stellung<br />

der Zusatzsicherheiten eintreten und könnten die<br />

Sicherheiten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht<br />

werden, besteht das Risiko, dass das Darlehen in<br />

Teilbeträgen nicht zur Auszahlung gelangt mit den<br />

im Verkaufsprospekt bereits dargestellten nachteiligen<br />

Folgen für die Objektgesellschaft 1 sowie die<br />

Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

zu 9. Vorrangige Bedienung des Stillen Beteiligungskapitals<br />

(anlagegefährdend) sowie zu<br />

14. Mitfinanzierungsverantwortung der Stillen<br />

Gesellschafter (anlagegefährdend)<br />

Das im Verkaufsprospekt dargestellte Risiko umfasst<br />

auch die beabsichtigten weiteren Stillen Beteiligungen<br />

Immoauszahlplan I und Immoauszahlplan II.<br />

Sämtliche Liquidität der Fondsgesellschaft muss –<br />

neben der Bedienung der Ansprüche der Stillen<br />

Gesellschafter (ImmoZins) – auch zunächst für<br />

diese Beteiligten verwendet werden und steht erst<br />

danach für Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zur Verfügung.<br />

Zwischen den Stillen Gesellschaftern (ImmoZins)<br />

sowie den Beteiligungen Immoauszahlplan I<br />

und Immoauszahlplan II besteht das Risiko einer<br />

Anspruchskonkurrenz, wenn fällige Ansprüche<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft aufeinandertreffen.<br />

zu 12. Risiken hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbedingungen (anlagegefährdend,<br />

bisher prognosegefährdend)<br />

Das Konzept des Beteiligungsangebots unter<br />

Berücksichtigung der Änderungen des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s<br />

unterstellt, dass die erforderlichen Vertragsanpassungen<br />

rechtswirksam beschlossen werden.<br />

Für die Aufnahme der geplanten zusätzlichen<br />

langfristigen Fremdmittel auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

in Form von nachrangigen Stillen Beteiligungen<br />

in den Ausgestaltungsvarianten Immoauszahlplan<br />

I und Immoauszahlplan II wird unterstellt,<br />

dass keine besonderen rechtlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt werden müssen, insbesondere auch<br />

keine aufsichtsrechtlichen Gestattungen erforderlich<br />

sind. Für den Fall einer abweichenden Beurteilung<br />

durch Aufsichtsbehörden oder im Rahmen etwaiger<br />

Rechtsstreitigkeiten durch Gerichte könnten<br />

sich nachteilige Auswirkungen auf das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot ergeben, insbesondere aufgrund<br />

nicht kalkulierter Kostenbelastungen für die<br />

Fondsgesellschaft oder außerplanmäßiger Liquiditätsabflüsse,<br />

was zu Lasten der Anleger ginge.<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

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