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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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Rechtliche Grundlagen<br />

(Kommanditkapital sowie Stille Beteiligungen) zu den<br />

jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten nicht in der Lage sein, die<br />

vertraglich vereinbarten Vergütungen zu bezahlen, ist sie<br />

berechtigt, von der <strong>NGF</strong> eine Stundung um bis zu zwölf<br />

Monate zu verlangen. Für den Fall der Stundung fallen<br />

Stundungszinsen in Höhe von 7 % p. a. an.<br />

Vertrag über die Vermittlung von Eigenkapital sowie über<br />

die Beschaffung von Stillen Beteiligungen<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Unacum Vertriebs­ und Servicemanagement<br />

AG (im Folgenden „Unacum“ genannt)<br />

am 15.07.2011 exklusiv damit beauftragt, das gemäß § 5<br />

des Fondsgesellschaftsvertrags einzuwerbende Eigenkapital<br />

in Höhe von 63.800.000 € zu vermitteln sowie<br />

(typisch) Stille Beteiligungen in Höhe von 17.500.000 €<br />

gemäß dem Vertrag über eine Stille Beteiligung zu<br />

beschaffen, wobei sich die Unacum bei der Erfüllung<br />

ihrer vertragsgegenständlichen Aufgaben auch Dritter<br />

bedienen darf. Sofern die Fondsgeschäftsführung von<br />

ihrem Recht auf Überzeichnung gemäß § 5 Absatz (1) des<br />

Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, umfasst die<br />

Beauftragung auch die Einwerbung dieses zusätzlichen<br />

Kapitals. Zu den von der Unacum zu erbringenden Leistungen<br />

gehören auch vertriebsunterstützendes Marketing<br />

sowie Werbe­ und PR­Maßnahmen.<br />

Die Unacum AG erhält für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

eine Vergütung von 10 % zuzüglich eines Agios von<br />

5 % des von den Anlegern gezeichneten Eigenkapitals,<br />

fällig jeweils nach Annahme der Beitrittserklärung und<br />

Einzahlung der ersten Kapitalrate des jeweiligen Anlegers.<br />

Die Vergütung für die Beschaffung und Einwerbung<br />

der Stillen Beteiligungen beträgt 8 % der von den Stillen<br />

Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungen, fällig jeweils<br />

nach Annahme der Beitrittserklärung und Einzahlung des<br />

Kapitals.<br />

Bei den Vergütungen handelt es sich um Vorschüsse, die<br />

einem Rückforderungsrecht unterliegen. Wird ein von der<br />

Fondsgesellschaft bereits vergüteter Vertrag von einem<br />

Anleger bzw. Stillen Beteiligten nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllt, ist die Vergütung von der Unacum anteilig<br />

zurückzuzahlen.<br />

Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />

§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />

die Unacum verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütun­<br />

128 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

08.0<br />

gen an die Fondsgesellschaft insoweit zurückzuzahlen,<br />

als dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern sowie Stillen Beteiligten ihr bis zum Zeitpunkt<br />

der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes Kapital<br />

(ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />

Vertrag über die Einrichtung einer Zeichnerverwaltung<br />

Um eine ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung der<br />

Fondsgesellschaft sicherzustellen, ist die Value Creation<br />

Fonds­Services GmbH (im Folgenden „VC“ genannt) mit<br />

Vertrag vom 15.07.2011 von der Fondsgesellschaft – vorbehaltlich<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft – mit der Einrichtung einer<br />

Zeichnerverwaltung beauftragt worden. Dieser Auftrag<br />

beinhaltet insbesondere den Aufbau einer Zeichnerverwaltung<br />

einschließlich erforderlicher Software, die individuelle<br />

Anpassung der Software und Schulung, Anleitung<br />

und Überwachung des Personals, den Aufbau und die<br />

Installation eines EDV­gestützten Fristenkontrollwesens,<br />

den Aufbau und die Installation eines EDV­gestützten<br />

Mahnwesens, den Aufbau und die Installation eines EDVgestützten<br />

Zeichnerbestandes sowie die Installation des<br />

Lastschrifteinzugsverfahrens, die Abwicklung des Schriftverkehrs<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern und<br />

dessen Versand, Ablage und Dokumentation, die Beantwortung<br />

von fernmündlichen und schriftlichen Anlegerfragen<br />

sowie die Durchführung aller sonstiger Tätigkeiten, die<br />

mit der Zeichnerverwaltung verbunden sind.<br />

Der Vertrag endet mit Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />

Tätigkeiten, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12.2012. Bei Verlängerung<br />

des Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />

hinaus, verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend,<br />

längstens jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />

Es wurde eine Vergütung in Höhe von 406.500 € zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vereinbart,<br />

die in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.09.2011<br />

und am 30.06.2012 zur Zahlung fällig ist. Sollte die<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die<br />

Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages verweigern,<br />

hat die VC nur Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem<br />

Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />

Auch wenn die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht auf<br />

Überzeichnung des Gesamtkapitals gemäß § 5 Absatz (1)<br />

des Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, erhält

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