Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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Rechtliche Grundlagen<br />
(Kommanditkapital sowie Stille Beteiligungen) zu den<br />
jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten nicht in der Lage sein, die<br />
vertraglich vereinbarten Vergütungen zu bezahlen, ist sie<br />
berechtigt, von der <strong>NGF</strong> eine Stundung um bis zu zwölf<br />
Monate zu verlangen. Für den Fall der Stundung fallen<br />
Stundungszinsen in Höhe von 7 % p. a. an.<br />
Vertrag über die Vermittlung von Eigenkapital sowie über<br />
die Beschaffung von Stillen Beteiligungen<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Unacum Vertriebs und Servicemanagement<br />
AG (im Folgenden „Unacum“ genannt)<br />
am 15.07.2011 exklusiv damit beauftragt, das gemäß § 5<br />
des Fondsgesellschaftsvertrags einzuwerbende Eigenkapital<br />
in Höhe von 63.800.000 € zu vermitteln sowie<br />
(typisch) Stille Beteiligungen in Höhe von 17.500.000 €<br />
gemäß dem Vertrag über eine Stille Beteiligung zu<br />
beschaffen, wobei sich die Unacum bei der Erfüllung<br />
ihrer vertragsgegenständlichen Aufgaben auch Dritter<br />
bedienen darf. Sofern die Fondsgeschäftsführung von<br />
ihrem Recht auf Überzeichnung gemäß § 5 Absatz (1) des<br />
Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, umfasst die<br />
Beauftragung auch die Einwerbung dieses zusätzlichen<br />
Kapitals. Zu den von der Unacum zu erbringenden Leistungen<br />
gehören auch vertriebsunterstützendes Marketing<br />
sowie Werbe und PRMaßnahmen.<br />
Die Unacum AG erhält für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />
eine Vergütung von 10 % zuzüglich eines Agios von<br />
5 % des von den Anlegern gezeichneten Eigenkapitals,<br />
fällig jeweils nach Annahme der Beitrittserklärung und<br />
Einzahlung der ersten Kapitalrate des jeweiligen Anlegers.<br />
Die Vergütung für die Beschaffung und Einwerbung<br />
der Stillen Beteiligungen beträgt 8 % der von den Stillen<br />
Gesellschaftern gezeichneten Beteiligungen, fällig jeweils<br />
nach Annahme der Beitrittserklärung und Einzahlung des<br />
Kapitals.<br />
Bei den Vergütungen handelt es sich um Vorschüsse, die<br />
einem Rückforderungsrecht unterliegen. Wird ein von der<br />
Fondsgesellschaft bereits vergüteter Vertrag von einem<br />
Anleger bzw. Stillen Beteiligten nicht oder nicht vollständig<br />
erfüllt, ist die Vergütung von der Unacum anteilig<br />
zurückzuzahlen.<br />
Im Fall der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft gemäß<br />
§ 5 Absatz (8) des Fondsgesellschaftsvertrages hat sich<br />
die Unacum verpflichtet, die vorbeschriebenen Vergütun<br />
128 Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
08.0<br />
gen an die Fondsgesellschaft insoweit zurückzuzahlen,<br />
als dies erforderlich ist, damit den Kommanditisten bzw.<br />
Treugebern sowie Stillen Beteiligten ihr bis zum Zeitpunkt<br />
der Rückabwicklung tatsächlich eingezahltes Kapital<br />
(ohne Agio) zurückgezahlt werden kann.<br />
Vertrag über die Einrichtung einer Zeichnerverwaltung<br />
Um eine ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung der<br />
Fondsgesellschaft sicherzustellen, ist die Value Creation<br />
FondsServices GmbH (im Folgenden „VC“ genannt) mit<br />
Vertrag vom 15.07.2011 von der Fondsgesellschaft – vorbehaltlich<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft – mit der Einrichtung einer<br />
Zeichnerverwaltung beauftragt worden. Dieser Auftrag<br />
beinhaltet insbesondere den Aufbau einer Zeichnerverwaltung<br />
einschließlich erforderlicher Software, die individuelle<br />
Anpassung der Software und Schulung, Anleitung<br />
und Überwachung des Personals, den Aufbau und die<br />
Installation eines EDVgestützten Fristenkontrollwesens,<br />
den Aufbau und die Installation eines EDVgestützten<br />
Mahnwesens, den Aufbau und die Installation eines EDVgestützten<br />
Zeichnerbestandes sowie die Installation des<br />
Lastschrifteinzugsverfahrens, die Abwicklung des Schriftverkehrs<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Anlegern und<br />
dessen Versand, Ablage und Dokumentation, die Beantwortung<br />
von fernmündlichen und schriftlichen Anlegerfragen<br />
sowie die Durchführung aller sonstiger Tätigkeiten, die<br />
mit der Zeichnerverwaltung verbunden sind.<br />
Der Vertrag endet mit Erfüllung der vertragsgegenständlichen<br />
Tätigkeiten, spätestens zum 3<strong>1.</strong>12.2012. Bei Verlängerung<br />
des Platzierungszeitraums über den 3<strong>1.</strong>12.2012<br />
hinaus, verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend,<br />
längstens jedoch bis zum 3<strong>1.</strong>12.2013.<br />
Es wurde eine Vergütung in Höhe von 406.500 € zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vereinbart,<br />
die in zwei gleichen Teilbeträgen am 30.09.2011<br />
und am 30.06.2012 zur Zahlung fällig ist. Sollte die<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die<br />
Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages verweigern,<br />
hat die VC nur Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem<br />
Zeitpunkt erbrachten Leistungen.<br />
Auch wenn die Fondsgeschäftsführung von ihrem Recht auf<br />
Überzeichnung des Gesamtkapitals gemäß § 5 Absatz (1)<br />
des Fondsgesellschaftsvertrages Gebrauch macht, erhält