Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...
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zu 3. Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
und der Objektgesellschaft 1<br />
Darlehensvertrag der Objektgesellschaft 1 mit der<br />
HYPO NOE Gruppe Bank AG vom 09./2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2011<br />
sowie <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 15./19.12.2011<br />
Entsprechend der im Verkaufsprospekt S. 133 erläuterten<br />
Finanzierungszusage vom 06./10.06.2011<br />
hat die Objektgesellschaft 1 zwischenzeitlich zur<br />
teilweisen Finanzierung der Kaufpreise der Objekte<br />
des Immobilienportfolios II (Buttenheim, Goch, Haßloch<br />
und Otterberg) mit der HYPO NOE Gruppe<br />
Bank AG, Kremser Gasse 20, A-3100 St. Pölten<br />
(Österreich) einen Darlehensvertrag über bis zu<br />
8.534.400 € abgeschlossen, wobei für die einzelnen<br />
Objekte wiederum jeweils bestimmte Darlehensnominalbeträge<br />
festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s ist der Darlehensteilbetrag<br />
für das Objekt Buttenheim in Höhe von<br />
<strong>1.</strong>000.650 € ausgezahlt. Die Laufzeit des Darlehens<br />
endet sieben Jahre nach der ersten Auszahlung,<br />
somit am 29.12.2018. Zum Ende der Laufzeit ist das<br />
Darlehen in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />
Die Darlehensstruktur entspricht im Wesentlichen<br />
dem bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag für<br />
das Immobilienportfolio I, sodass grundsätzlich auf<br />
die Ausführungen im Verkaufsprospekt S. 131 f verwiesen<br />
werden kann.<br />
Es handelt sich auch hier um eine variable Finanzierung<br />
mit Trigger-Rate. Referenzzinssatz ist der<br />
6-Monats-Euribor. Der jährliche Zinssatz wird<br />
ermittelt aus dem Referenzzinssatz zuzüglich 185<br />
Basispunkten (1 Basispunkt entspricht 0,01 %). Die<br />
Trigger-Rate ist der mit der finanzierenden Bank<br />
vereinbarte Höchstwert des Referenzzinssatzes.<br />
Bei Erreichen eines Triggers von 4,3 % für die der<br />
Kreditrestlaufzeit entsprechende Swaprate ist der<br />
variable Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />
bzw. die Objektgesellschaft 1 ist verpflichtet, ein entsprechendes<br />
Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />
Dementsprechend darf der Zinssatz für die Finanzierung<br />
6,15 % p. a. (4,3 % Trigger zuzüglich 1,85 %)<br />
nicht überschreiten. Der vereinbarte Zinssatz für das<br />
<strong>1.</strong> Halbjahr 2012 beträgt 3,475 % p. a.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Als Obergrenze für den an die Objektgesellschaft<br />
auszureichenden Darlehensbetrag wurde ein LTV<br />
von 70 % vereinbart sowie ein Cash Sweep, bis ein<br />
LTV von 65 % erreicht ist, d.h. die Liquidität, die nach<br />
Bezahlung aller erforderlichen Ausgaben für den<br />
Betrieb bzw. nach Bewirtschaftung der finanzierten<br />
Immobilien und nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes<br />
(Zinsen, Tilgungen, Bankgebühren<br />
und dergleichen) übrig bleibt, ist zunächst für die<br />
zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung zu verwenden<br />
bis die Beleihungsgrenze von 65 % erreicht ist.<br />
Die anschließende Tilgung beträgt 2,0 % p. a. des<br />
Darlehensbetrags zuzüglich noch nicht entrichteter<br />
Zinsen. Überschreitet der LTV einen Wert von 70 %,<br />
so erhöht sich die vereinbarte Marge von 185 Basispunkten<br />
um 50 Basispunkte. Die Zins- und Tilgungszahlungen<br />
sind kalendervierteljährlich nachträglich<br />
zu erbringen und beginnen am 3<strong>1.</strong>03.2012. Die<br />
Objektgesellschaft 1 ist berechtigt, Sondertilgungen<br />
ab 500.000 € zu leisten, wobei in den ersten drei<br />
Jahren Gebühren anfallen.<br />
Die Bank erhält für die Bearbeitung der Finanzierung<br />
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 94.057 €,<br />
die bereits mit der ersten Auszahlung an die Bank<br />
bezahlt wurde.<br />
Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in<br />
Höhe von 10.500.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen p. a.<br />
und 10 % einmalige Nebenleistung) gesichert, die<br />
in Höhe eines Teilbetrags von 20 % sofort vollstreckbar<br />
nach § 800 ZPO ist. Bei der Bemessung der<br />
Gesamtgrundschuld lag die ursprünglich geplante<br />
Höhe des Darlehens für sechs Immobilien zugrunde.<br />
Die spätere Aufhebung der Kaufverträge für die<br />
Objekte Traitsching und Marktleuthen ließ dies unverändert.<br />
Zur Darlehensbesicherung wurden weiterhin sämtliche<br />
gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und<br />
Ansprüche aus den projekt- bzw. immobilienbezogenen<br />
Verträgen (insbesondere Miet-, Objektverwaltungs-<br />
und Versicherungsverträge) sowie aus<br />
den Verträgen zur Zinssicherung bei Erreichen der<br />
Trigger-Rate an die Darlehensgeberin abgetreten.<br />
Zusätzlich wurden alle gegenwärtigen und zukünf-<br />
<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />
N 1<br />
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