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Prospekt EHF1 + 1. Nachtrag - NGF Next Generation Funds ...

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zu 3. Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft 1<br />

Darlehensvertrag der Objektgesellschaft 1 mit der<br />

HYPO NOE Gruppe Bank AG vom 09./2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2011<br />

sowie <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong> vom 15./19.12.2011<br />

Entsprechend der im Verkaufsprospekt S. 133 erläuterten<br />

Finanzierungszusage vom 06./10.06.2011<br />

hat die Objektgesellschaft 1 zwischenzeitlich zur<br />

teilweisen Finanzierung der Kaufpreise der Objekte<br />

des Immobilienportfolios II (Buttenheim, Goch, Haßloch<br />

und Otterberg) mit der HYPO NOE Gruppe<br />

Bank AG, Kremser Gasse 20, A-3100 St. Pölten<br />

(Österreich) einen Darlehensvertrag über bis zu<br />

8.534.400 € abgeschlossen, wobei für die einzelnen<br />

Objekte wiederum jeweils bestimmte Darlehensnominalbeträge<br />

festgelegt wurden. Zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung des <strong>1.</strong> <strong>Nachtrag</strong>s ist der Darlehensteilbetrag<br />

für das Objekt Buttenheim in Höhe von<br />

<strong>1.</strong>000.650 € ausgezahlt. Die Laufzeit des Darlehens<br />

endet sieben Jahre nach der ersten Auszahlung,<br />

somit am 29.12.2018. Zum Ende der Laufzeit ist das<br />

Darlehen in Höhe der Restvaluta zurückzuzahlen.<br />

Die Darlehensstruktur entspricht im Wesentlichen<br />

dem bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag für<br />

das Immobilienportfolio I, sodass grundsätzlich auf<br />

die Ausführungen im Verkaufsprospekt S. 131 f verwiesen<br />

werden kann.<br />

Es handelt sich auch hier um eine variable Finanzierung<br />

mit Trigger-Rate. Referenzzinssatz ist der<br />

6-Monats-Euribor. Der jährliche Zinssatz wird<br />

ermittelt aus dem Referenzzinssatz zuzüglich 185<br />

Basispunkten (1 Basispunkt entspricht 0,01 %). Die<br />

Trigger-Rate ist der mit der finanzierenden Bank<br />

vereinbarte Höchstwert des Referenzzinssatzes.<br />

Bei Erreichen eines Triggers von 4,3 % für die der<br />

Kreditrestlaufzeit entsprechende Swaprate ist der<br />

variable Zinssatz in einen Festzins umzuwandeln<br />

bzw. die Objektgesellschaft 1 ist verpflichtet, ein entsprechendes<br />

Zinssicherungsgeschäft abzuschließen.<br />

Dementsprechend darf der Zinssatz für die Finanzierung<br />

6,15 % p. a. (4,3 % Trigger zuzüglich 1,85 %)<br />

nicht überschreiten. Der vereinbarte Zinssatz für das<br />

<strong>1.</strong> Halbjahr 2012 beträgt 3,475 % p. a.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Als Obergrenze für den an die Objektgesellschaft<br />

auszureichenden Darlehensbetrag wurde ein LTV<br />

von 70 % vereinbart sowie ein Cash Sweep, bis ein<br />

LTV von 65 % erreicht ist, d.h. die Liquidität, die nach<br />

Bezahlung aller erforderlichen Ausgaben für den<br />

Betrieb bzw. nach Bewirtschaftung der finanzierten<br />

Immobilien und nach Bedienung des Gesamtschuldendienstes<br />

(Zinsen, Tilgungen, Bankgebühren<br />

und dergleichen) übrig bleibt, ist zunächst für die<br />

zusätzliche (vorzeitige) Darlehenstilgung zu verwenden<br />

bis die Beleihungsgrenze von 65 % erreicht ist.<br />

Die anschließende Tilgung beträgt 2,0 % p. a. des<br />

Darlehensbetrags zuzüglich noch nicht entrichteter<br />

Zinsen. Überschreitet der LTV einen Wert von 70 %,<br />

so erhöht sich die vereinbarte Marge von 185 Basispunkten<br />

um 50 Basispunkte. Die Zins- und Tilgungszahlungen<br />

sind kalendervierteljährlich nachträglich<br />

zu erbringen und beginnen am 3<strong>1.</strong>03.2012. Die<br />

Objektgesellschaft 1 ist berechtigt, Sondertilgungen<br />

ab 500.000 € zu leisten, wobei in den ersten drei<br />

Jahren Gebühren anfallen.<br />

Die Bank erhält für die Bearbeitung der Finanzierung<br />

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 94.057 €,<br />

die bereits mit der ersten Auszahlung an die Bank<br />

bezahlt wurde.<br />

Das Darlehen ist durch eine Gesamtgrundschuld in<br />

Höhe von 10.500.000 € (zuzüglich 18 % Zinsen p. a.<br />

und 10 % einmalige Nebenleistung) gesichert, die<br />

in Höhe eines Teilbetrags von 20 % sofort vollstreckbar<br />

nach § 800 ZPO ist. Bei der Bemessung der<br />

Gesamtgrundschuld lag die ursprünglich geplante<br />

Höhe des Darlehens für sechs Immobilien zugrunde.<br />

Die spätere Aufhebung der Kaufverträge für die<br />

Objekte Traitsching und Marktleuthen ließ dies unverändert.<br />

Zur Darlehensbesicherung wurden weiterhin sämtliche<br />

gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und<br />

Ansprüche aus den projekt- bzw. immobilienbezogenen<br />

Verträgen (insbesondere Miet-, Objektverwaltungs-<br />

und Versicherungsverträge) sowie aus<br />

den Verträgen zur Zinssicherung bei Erreichen der<br />

Trigger-Rate an die Darlehensgeberin abgetreten.<br />

Zusätzlich wurden alle gegenwärtigen und zukünf-<br />

<strong>Nachtrag</strong> Nr. 1 des Einzelhandelsfonds Deutschland 1<br />

N 1<br />

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